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Entladehilfsgerät Die Erfindung bezieht sich auf ein Entiadehilfsgerät,
insbesondere auf einen pneumatischen Förderer, mit einem Fahrgestell, das durch
eine Hubeinrichtung so höhenverstellbar ist, daß die Einlaßöffnungen des Förderers
an Bodenöffnungen eines gefedert gelagerten Behälterfahrzeuges dicht anlegbar sind.
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Das Entladen von Transportfahrzeugen zum Transport von pulverförmigen
und granularen Teilchen war in sehr vielen Fällen dadurch erschwert, daß die Fahrzeuge
ihre Lage während der Entladung ändern.
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Die Lagerung eines Fahrzeugs, meist in Form von Federn, ist für eine
maximale Last eingerichtet. Wenn daher der Ladezustand des Behälters geändert wird,
so stellt sich ein neues Gleichgewicht zwischen Ladegewicht und Federkräften ein.
Aus diesem Grund wird sich ein bestimmter Teil des Fahrzeugs bei Vollast und Teillast
in verschiedenen Höhenlagen befinden. Es ist offenbar, daß sich bei einer Ladung
zwischen Vollast einerseits und leerem Zustand andererseits Zwischenhöhen ergeben,
die sich nach den besonderen Eigenschaften der Lagerung, wie beispielsweise deren
Alter, Zustand und jeweiliger Charakteristik richten. Die Bewegung des Fahrzeugs
in Aufwärtsrichtung hat eine Trennung des Fahrzeugs von der an ihr angebrachten
Entladeeinrichtung zur Folge, da das Fahrzeuglagersystem auf letztere nicht einwirkt.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, hat man die Entladeeinrichtung während
des Entladevorganges starr mit dem Fahrzeug verbunden, und zwar durch Verschrauben
von Flanschen, Stützen oder Festspanneinrichtungen. DieseArtderstarrenVerbindunghat
sich jedoch nicht bewährt, insbesondere weil zum Anbringen und zum Entfernen der
Entladeeinrichtung jedesmal ein erheblicher Arbeitszeitaufwand erforderlich ist.
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Es sind weiter Ausführungen bekannt, bei denen die Entladeeinrichtung
von vornherein starr und unlösbar am Fahrzeug angebracht ist. In diesem Fall wirkt
die Fahrzeuglagerung sowohl auf die Entladeeinrichtung als auch auf das Fahrzeug,
und eine Trennung infolge Aufwärtsbewegung des Fahrzeugs mit zunehmender Entladung
tritt nicht ein. Die ständige Anbringung der Entladeeinrichtung, insbesondere der
besonders vorteilhaften pneumatischen Entladeeinrichtung, erhöht jedoch die Kosten
des Fahrzeugs und vermindert die Ladekapazität und damit die wirtschaftliche Beförderung
mittels eines großen Fahrzeugparks im Hinblick auf das erhöhte Gewicht und die höhere
Schwerpunktlage, wobei zu beachten ist, daß das zusätzliche Gewicht nur während
des Entladungsintervalls nutzbar gemacht werden kann und während der gesamten Transportzeit
als toter Ballast mitgeführt wird.
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Einen gewissen Fortschritt brachte eine Einrichtung mit zwei Einlaßöffnungen,
die mit den Austrittsöffnungen der Kübel von Eisenbahnwagen verbunden werden können.
Hierzu wird die Einrichtung von Hand unter die Kübel gebracht und direkt auf den
Schienen des betreffenden Gleises abgestellt. Die Einlaßöffnungen werden an die
Austrittsöffnungen angeschlossen und können hierbei, da der Anschluß nachgiebig
ist, eine gewisse Aufwärtsbewegung erfahren. Während des ganzen Entladevorganges
ruht aber das gesamte Untergestell auf den Schienen. Ein großer Nachteil dieser
Einrichtung liegt darin, daß dieses bekannte Gut nicht fahrbar ist und somit für
einen raschen Einsatz an verschiedenen Entladesteilen ungeeignet ist.
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Es ist ferner eine Vorrichtung bekannt, die eine horizontale Verlängerung
in Form eines Rahmens aufweist, der auf Eisenbahnschienen ruhen und unter einen
Eisenbahnwagen geführt werden kann. Die Verlängerung ist oben offen und trägt einen
Förderer.
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Wird die Verlängerung auf den Schienen unter einen Kübelwagen gebracht
und -der Kübelboden geöffnet, fällt das Material auf den Förderer und wird durch
diesen weggeschafft. Das äußere Ende der Verlängerung ist auf einem Spurrad abgestützt.
Um das Unterfahren der Förderverlängerung unter den Boden eines zu entladenden Wagens
zu erleichtern, sind eine Handkurbel und eine Winde vorgesehen, mittels deren die
Rahmenverlängerung leicht angehoben werden kann, um sie über die Schienen des Gleises
gleiten zu lassen. Würde dieses bekannte Entladehilfsgerät zur Entladung pulverförmigen
Gutes aus einem federnd gelagerten Schütt-Trichterwagen benutzt werden, könnte zwar
zunächst das vordere Ende des Gerätes
genügend weit angehoben werden,
um in dichten Eingriff mit der Auslaßöffnung des Wagens zu kommen; ein solcher Eingriff
würde jedoch nicht aufrechterhalten werden können, wenn die auf der federnden Aufhängung
ruhende Last abnimmt und der Wagenkörper sich allmählich nach oben bewegt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Entladehilfsgerät zu schaffen,
das sich speziell für das Entladen federnd gelagerter Schütt-Trichterwagen eignet
und bei dem die Nachteile der bekannten Vorrichtungen vermieden werden und insbesondere
eine dichte Verbindung zwischen dem Schütt-Trichterauslaß und der Einlaßöffnung
des Entladehilfsgerätes während des ganzen Entladevorganges sichergestellt ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Hubeinrichtung
mit einem Kraftspeicher verbunden ist, der eine selbsttätige Anlage der Öffnungen
des Förderers an die beim Entleeren nach oben ausweichen den Behälteröffnungen bewirkt.
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Als Hubeinrichtung sind vorzugsweise hydraulische Zylinder vorgesehen,
die an eine Handpumpe sowie parallel zu dieser an einen hydropneumatischen Kraftspeicher
angeschlossen sind.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist die Pumpe
auf einer keilförmigen Unterlage derart angeordnet, daß das Ö1 unter seiner Schwerkraft
aus einem Sammelbehälter selbsttätig in die Pumpenkammer fließt.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist an die hydraulische
Anlage ein an sich bekanntes Entlastungsventil angeschlossen, das bei einem vorbestimmten
Entladezustand des an das Gerät angeschlossenen Behälters anspricht und bewirkt,
daß das Ö1 zurück in den Sammelbehälter fließt.
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Alternativ ist es an Stelle des Kraftspeichers und der Pumpe möglich,
eine von einem Motor angetriebene Zahnradpumpe vorzusehen, die über einen Druckregler
den gewünschten Druck in der Anlage aufrechterhält.
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Der Einlaß des Entladehilfsgerätes ist relativ zum Träger unter der
Wirkung einer Hubkraft ungefähr senkrecht nach oben bewegbar. Dies ermöglicht, daß
unabhängig von der Höhe des Behälters, die dieser bezüglich des Bodens oder einer
sonstigen Unterstützungsfläche entsprechend einem bestimmten Entladezustand einnimmt,
ständig eine dichte Verbindung zwischen dem Behälterauslaß und dem Entladehilfsgeräteinlaß
erhalten bleibt. Zu diesem Zweck stellt sich die zur Halterung des Entladehilfsgerätes
vorgesehene Einrichtung selbsttätig zum Einlaß des Entladehilfsgerätes ein. Die
Lage des Entladehilfsgerätes und seines Einlasses wird relativ zu seinem Träger
automatisch verstellt, wenn sich der Behälterauslaß im Hinblick auf das abnehmende
Ladegewicht senkrecht hebt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht eines Entladehilfsgerätes gemäß der
Erfindung, Fig. 2 eine Seitenansicht gemäß Fig. 1 mit dem Entladehilfsgerät in Entladestellung,
Fig. 3 eine Draufsicht in größerem Maßstab auf den linken Teil des Entladehilfsgerätes
nach Fig. 1 und 2, Fig. 4 eine Vorderansicht des Gerätes nach Fig. 2, Fig. 5 einen
Teilschnitt in größerem Maßstab zur Darstellung der Materialförderung und der Einrichtung
zum Anheben des Gerätes, Fig. 6 einen Teilschnitt gemäß Fig. 5 in größerem Maßstab.
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In der Zeichnung, insbesondere Fig. 1 und 2, ist das Entladehilfsgerät
als ganzes mit 10 bezeichnet, das unterhalb eines üblichen, mit Federn ausgerüsteten
Eisenbahnwagens 11 mit Behälteraufbau vorgesehen ist, der Entladetrichter 12 und
12' aufweist.
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Das Entladehilfsgerät weist ein Eintrittsgehäuse 13 auf, an dem im
Abstand voneinander angeordnete Flansche 14 und 14' vorgesehen sind; die je eine
von zwei identischen Einlaßöffnungen 15 bzw. 15' umschließen. Federnde Abdichtringe
16 bzw. 16' sind mit den oberen Flächen der Flansche verbunden und können gegen
die unteren Kanten der Trichter 12 und 12' unter Abdichtung so anliegen, daß das
pulverförmige Gut des Wagens durch Öffnungen 17 und 17' am Trichterboden in das
Eintrittsgehäuse 13 hineinfließen kann.
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Der Boden des Gehäuses 13 ist mit einer Vorrichtung versehen, um
das in das Gehäuse gelangende Gut in Längsrichtung an eine Fördereinrichtung weiterzugeben,
mit deren Hilfe das pulverförmige Gut einem Vorratsbehälter zugeführt werden kann.
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Die Vorrichtung, um das Material in Längsrichtung im Gehäuse 13 zu
fördern, weist ein unteres, als Belüftungskammer dienendes Gehäuse 19 mit einem
gasdurchlässigen Boden 20 auf, durch welchen die in die Belüftungskammer eintretende
Luft dem darüberliegenden, pulverförmigen Gut zufließt und dieses belüftet. Die
Belüftungskammer mit dem gasdurchlässigen, gutfördernden Boden 20 ist von der gleichen
Breite wie das Eintrittsgehäuse und ist gegebenenfalls mit dessen Boden durch Verschraubungen
verbunden, wobei die Seitenwände des Gehäuses sich nach oben zu, von der Breite
des Bodens 20 ausgehend, erweitern.
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Der pneumatische Schwerkraftförderer ist nach unten in Richtung auf
die Fördereinrichtung zu geneigt, und die in das Gehäuse 19 einströmende Luft fließt
nach oben durch den gasdurchlässigen Boden 20 hindurch und belüftet das darüberliegende
pulverförmige Gut in der Art, daß es nach unten entlang der oberen Fläche des Bodens
20 des Schwerkraftförderers zufließt.
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Am unteren Ende des pneumatischen Schwerkraftförderers ist eine Zellenradschleuse
vorgesehen, die in einem Gehäuse 21 sitzt, in dem ein Rotor 22 drehbar angeordnet
ist. Der Rotor ist fest mit einer Welle 23 verbunden und besitzt eine Vielzahl von
am Ende offenen Zellen 24, die das Gut aufnehmen, das vom unteren Ende des Bodens
20 des pneumatischen Schwerkraftförderers abgegeben wird.
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Die Stirnplatten des Gehäuses 21 weisen miteinander fluchtende Öffnungen
auf, mit denen die Luftzufuhrleitung und die Gutabfuhrleitung 25 bzw. 26 verbunden
sind. Die Zellenradschleuse ist durch einen Motor 27 über eine Kraftübertragungseinrichtung
angetrieben, die ein Kettenradgetriebe 28 aufweist, durch das die Motorwelle mit
der Welle 23 verbunden ist.
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Das Getriebe ist mit einem Schutzblech 29 abgedeckt.
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Wie in Fig. 5 dargestellt, ist das Eintrittsgehäuse 13 unmittelbar
mit der Rotorkammer verbunden. Der Rotor dreht sich im Uhrzeigersinn, und wenn die
betreffenden Zellen nacheinander dem offenen Ende des Eintrittsgehäuses gegenüber
angelangt sind, so fließt das belüftete Gut in diese Zellen und füllt sie auf.
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Eine weitere Drehung bringt die gefüllten Zellen in Verbindung mit
der Luftzufuhrleitung und der Gutabfuhrleitung 25 bzw. 26, so daß Luft von der Luftzufuhrleitung
axial durch die betreffenden Zellen strömt und das darin befindliche Gut aus der
Zelle in
die Leitung 26 hineinbläst, durch die es in den Sammelbehälter
gelangt. Um dafür zu sorgen, daß das Gut vollständig aus den Zellen herausgeblasen
wird, sind die Zufuhr- und die Abfuhrleitungen 25 bzw. 26 an den Stirnplatten des
Rotors durch Übergangsrohrstücke 25' und 26' angeschlossen. Diese Rohrstücke sind
an der Stelle, an der sie mit der Zufuhr- bzw. Abfuhrleitung verbunden sind, zylindrisch,
haben jedoch dort, wo sie an die Stirnplatten des Gehäuses angeschlossen sind, die
Form der Rotorzellen. Hierdurch werden die ganzen Zellen durch die Luft vollständig
leergeblasen, so daß in den Ecken der Zellen kein Material zurückbleibt.
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Der Behälterwagen 11 kann mit pneumatischen Schwerkraftförderern
an beiden Seiten der Trichter 12 und 12' versehen sein, um den gleichmäßigen Fluß
des Materials vom Hauptteil des Wagens in die Trichter zu erleichtern. Die Belüftungskammern
dieser pneumatischen Schwerkraftförderer werden mit Luft über die Leitungen 31 und
31' beschickt, die ihrerseits über Kupplungen 32 und 32' mit einem Luftverteiler
33 verbunden sind, der Luft vom Lufteinlaß 34 erhält.
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Der Luftverteiler 33 ist mit Ventilen 35 und 35' versehen, die den
Luftstrom innerhalb des Wagens regulieren, der durch die Leitungen 31 und 31' zu
den pneumatischen Schwerkraftförderern fließt. Der Luftverteiler 33 ist außerdem
mit einer Anschlußleitung 36 versehen, die zur Belüftungskammerl9 des pneumatischen
Schwerkraftförderers am Boden des Materialeintrittsgehäuses 13 führt und mit ihr
verbunden ist.
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In dem vom Luftverteiler 33 zur Anschlußleitung 36 führenden Rohrstück
ist ein Ventil 37 vorgesehen, durch das die in die Belüftungskammer 19 eingeführte
Luft reguliert werden kann. Der Luftverteiler ist am Fördergehäuse durch an den
Stirnplatten befestigte Träger 38 und 38' und mit diesen verbundenen U-förmigen
Bügeln 38a und 38b gehalten.
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Das Entladehilfsgerät kann in Entladestellung unterhalb des Behälterwagens
an seinem rechten Ende gemäß Fig. 2, beispielsweise mit Hilfe einer Verschraubung
39, gehalten sein, die sich durch den Außenrand eines Flansches 40 des Trichters
12' und eines ähnlichen Flansches 41 hindurch erstreckt, der am Eintrittsgehäuse
13 des Gerätes angebracht ist.
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Das gesamte Gewicht des Gerätes wird von den Rädern 42 und 42' getragen.
Beide Räder sind auf einer Achse 43 angeordnet, die am Boden der Belüftungskammer
19 befestigt ist und sich über die ganze Breite der Belüftungskammer 19 erstreckt.
Auf den Endstücken der Achse 43 ist je ein Winkelhebel 44 vorgesehen, die je einen
nach vorwärts gerichteten Arm 45 aufweisen. Diese Arme sind mit je einem Lagerzapfen
46 versehen, auf denen je ein Rad drehbar angeordnet ist. Der Winkelhebel hat außerdem
einen nach oben gerichteten Arm 47, an dem eine Verstelleinrichtung angreift, mit
deren Hilfe der Winkelhebel um die Achse 43 gesshwenkt werden kann, um so die Höhenlage
des Gerätes relativ zu den das Gerät tragenden Rädern zu verstellen.
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Wie in Fig. 2 und 3 dargestellt, weisen die Winkelhebel 44 jeweils
eine Hülse 48 auf, die auf der Achse 43 drehbar angeordnet ist. Da die Winkelhebel
im wesentlichen das ganze Gewicht des Entladegerätes tragen müssen, sind sie mit
Verstärkungsrippen 49 versehen.
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Die Verstelleinrichtung, die durch Schwenken der Winkelhebel eine
senkrechte Bewegung des Gerätes relativ zu den Tragrädern bewirkt, arbeitet hydraulisch
und weist hydraulische Zylinder 51 und 51' auf. Die
Zylinder sind über Haltestangen
52 und 52' mit Buchsen 53 und 53' verbunden, die drehbar auf Zapfen 54 und 54' angeordnet
sind, die ihrerseits an den Seiten des Eintrittsgehäuses 13 mittels daran angeschweißter
Platten 55 und 55' befestigt sind.
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Die hydraulischen Zylinder sind ihrerseits mit den üblichen Kolben
und den Kolbenstangen 56 und 56' versehen, die an ihren äußeren Enden Gabelstücke
57 und 57' tragen, die ihrerseits an den Enden der Arme 47 und 47' der Winkelhebel
befestigt sind. Die Gabelstücke sind relativ zu den Kolbenstangen 56 und 56' einstellbar,
um so das Entladehilfsgerät waagerecht ausrichten zu können.
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Die Arbeitszylinder 51 und 51' sind mit einem Leitungssystem 58 verbunden,
das beispielsweise mit Öl gefüllt ist. Dieses Rohrsystem ist mit Hilfe von Leitungen
59 und 60 mit einer Pumpe 62, die mit einem Sammelbehälter zu einer Baueinheit üblicher
Art zusammengebaut ist, und ferner mit einem Druckspeicher 63 von ebenfalls üblicher
Bauart verbunden.
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Die Pumpe 62 weist eine Pumpenkammer 64 und einen angeschlossenen
Sammelbehälter 65 auf. Die Pumpe wird durch einen Handhebel 66 betätigt, mit dessen
Hilfe Öl vom Behälter 65 in das Leitungssystem, die hydraulischen Zylinder 51 und
51' und schließlich auch in den Druckspeicher 63 hineingepumpt werden kann.
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Die Pumpe wird so lange betätigt, bis das Ö1 innerhalb des Pumpensystems,
der damit verbundenen hydraulischen Zylinder und des Druckspeichers, unter einem
vorbestimmten Druck steht. Der Druckspeicher weist einen mit Gas gefüllten ausdehnbaren
Sack auf, der eine quer zur Speicherkammer angeordnete Membran bildet, gegen die
der Druck des Öles wirkt. Bei einem bestimmten Druck wird das Ende des dehnbaren
Sackes nach innen zu in erheblichem Maße durch das Drucköl verformt, und der Gasdruck
in dem Sack ergibt einen im wesentlichen konstanten Druck des Öles innerhalb des
hydraulischen Systems. Die hydraulischen Zylinder können nun in einer solchen Richtung
bewegt werden, daß die Winkelhebel 44 entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn geschwenkt
werden, um so eine Aufwärtsbewegung des Gerätes relativ zu den Tragrädern zu bewirken.
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Der Motor 27, die Pumpe 62 und der Druckspeicher 63 sind sämtlich
auf einer Tragplatte 67 angeordnet, die an den Stirnplatten des Gehäuses 21 der
Zellenradschleuse mit Hilfe von Trägern 68 und 68' befestigt ist. Die Pumpe 62 ist
dabei auf einer keilförmigen Unterlage 69 derart angeordnet, daß das Ö1 im Sammelbehälter
unter seiner Schwerkraft in die Pumpenkammer fließt.
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Anstatt die durch den Pumpenhebel betätigte Pumpe und den dargestellten
Druckspeicher zu verwenden, kann auch eine übliche Zahnradpumpe eingebaut werden,
die vom Motor 27 angetrieben wird und über einen Druckregler den gewünschten Druck
im hydraulischen System aufrechterhält.
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Eine besondere Einrichtung ist vorgesehen, um ein vollständiges Füllen
der Zellen 24 des Rotors 22 zu erreichen. Wie in Fig. 5 und 6 dargestellt, ist das
untere Ende des pneumatischen Schwerkraftförderers an dem Gehäuse des Zellenrades
durch Schrauben 71 befestigt, die in Ansatzstücke des Fördergehäuses und der Belüftungskammer
19 hineingeschraubt sind. Der gasdurchlässige Boden 20, der oberhalb der Oberseite
der Belüftungskammern 19 angeordnet ist und diese nach oben abschließt, ist an Querstücken72
so befestigt, daß sich dieser Boden über das Ende der Belüftungs-
-kammer
hinaus in den Zufuhrhals der Zellenradschleuse mit Hilfe von seitlichen Endplatten73
erstreckt, die dazu dienen, das verlängerte Ende der gasdurchlässigen Platte vom
Boden des Zufuhrhalses im Abstand zu halten, so daß der Deckel an seinen Seiten
und am Ende gegen Luftaustritt abzuschließen ist. Der so gebildete Raum 74 steht
mit der Belüftungsklammer 19 durch einen Durchlaßkanal 75 in Verbindung, so daß
die Luft aus der Belüftungskammer in den Raum 74 einströmen und von diesem nach
oben durch das verlängerte Ende des Bodens 20 fließen kann, so daß das nach unten
fließende Gut gerade in dem Augenblick belüftet wird, in dem es in die Zellen 24
des Zellenrades einströmt.
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Wie aus Fig. 5 hervorgeht, fließt die in den Zellen 24 eingeschlossene
Luft, wenn das in den Zellen vorhandene pulverförmige Gut mit Hilfe des aus der
Leitung 25 austretenden Luftstromes entnommen ist, in den oberen Raum des Eintrittsgehäuses
13 so ab, daß sie mit dem freien Materialfluß entlang dem Gehäuse 21 in den Zellen
nicht in Berührung kommt.
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Die so aus den Zellen austretende Luft und außerdem die nach oben
durch den gasdurchlässigen Boden 20 ausströmende Luft entweicht nach oben durch
die Trichter des Wagens und in die oberhalb des Wagens vorhandene Atmosphäre. Obgleich
diese Luft im Gegenstrom zum Fluß des Gutes vom Wagen zum Eintrittsgehäuse 13 strömt,
so wird doch der Fluß des Gutes von den Trichtern 12 und 12' zum Gehäuse nicht wesentlich
behindert, da die Einlaßöffnung am Gehäuse 13 sehr groß ist.
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Um die Beweglichkeit des Entladehilfsgerätes und seine richtige Stellung
unterhalb des Wagens zu erleichtern, sind an seinen Enden Handgriffe 76 und 77 vorgesehen.