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Einrichtung zum Entgraten von elektrisch stumpfgeschweißten Kettengliedern
Für die Entgratung von elektrisch stumpfgeschweißten Kettengliedern ist eine Vielzahl
unterschiedlicher Verfahren und Einrichtungen bekannt. Zum Teil arbeiten diese in
der Weise, daß entweder innerhalb der Schweißmaschine oder aber in einer von der
Schweißmaschine getrennten besonderen Entgratungsvorriehtung mittels eines in Längsrichtung
des verschweißten Kettengliedschenkels bewegten Abgratmessers der Schweißgrat auf
einem Teil des Schenkelumfanges - beispielsweise auf halber Umfangslänge - abgeschert
wird, während der vom Abgratmesser nicht erfaßte restliche Teil des Schweißgrates
anschließend in einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen in den Kettengliedquerschnitt
hineingepreßt wird. Zur Durchführung dieser Verfahren werden verhältnismäßig komplizierte
Vorrichtungen mit entsprechend hohen Anlagekosten benötigt, deren Durchsatzleistung
trotzdem infolge der notwendigen unterschiedlichen Arbeitsgänge sowie der erforderlichen
umständlichen und zeitraubenden Festlegung und Arretierung des jeweils zu bearbeitenden
Kettengliedes verhältnismäßig gering ist. Der wesentliche Nachteil dieser bekannten
Verfahren besteht jedoch darin, daß der zu einem wesentlichen Teil aus verbranntem
und versprödetem Werkstoff bestehende Schweißgrat nur teilweise abgeschert, zum
Teil jedoch in den Kettengliedquerschnitt hineingepreßt wird, was zu einer beträchtlichen
Gefügeverschlechterung und einer entsprechenden Verschlechterung der Festigkeitseigenschaften
des Kettengliedes im Bereich der Schweißnaht führt, die auch durch eine nachfolgende
Notmalglühbehandlung sich nicht in ausreichendem Maße beseitigen lassen. Für Kettenglieder,
die größeren Beanspruchungen ausgesetzt sind, ist dieses Verfahren nicht geeignet.
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Bei anderen zum Stande der Technik gehörenden Verfahren und Einrichtungen
zum Entgraten von elektrisch stumpfgeschweißten Kettengliedern wird jegliches Verpressen
von Teilen des Schweißgrates in die Kettengliedschenkel vermieden und statt dessen
der Schweißgrat auf ganzer Umfangslänge abgeschert. Dies kann entweder in der Weise
geschehen, daß das Kettenglied in einer meist von der Schweißmaschine getrennten
Einspannvorrichtungfestgelegt und die Abtrennung des Schweißgrates durch ein in
Längsrichtung des Kettengliedschenkels bewegtes Abgratmesser erfolgt oder aber daß
das Kettenglied durch eine feststehende, mit ringförmigen Schneidkanten versehene
Matrize hindurchdrückt und hierbei der Schweißgrad abgetrennt wird. Das Abgratmesser
bzw. die Abschermatrize bestehen hierbei aus zwei mit halbkreisförmigen Schneidkanten
versehenen Teilen, die in Arbeitsstellung ein den oder die Kettengliedschenkel ringförmig
umschließendes Schneidwerkzeug bilden, durch das der Schweißgrat auf ganzer Umfangslänge
gleichzeitig und gleichmäßig abgetrennt wird.
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Bei diesen bekannten Verfahren und Einrichtungen sind zwar die mit
dem Verpressen von versprödetem und verbranntem Material in den Ke.ttengliedschenkel
verbundenen Nachteile vermieden, jedoch besitzen sie ihrerseits den wesentlichen
Nachteil, daß der als Ganzes abgescherte Schweißgrat häufig als zusammenhängender
Ring auf dem Kettengliedschenkel sitzenbleibt und in einem nachfolgenden besonderen
Arbeitsgang von Hand abgesprengt werden muß. Dies verursacht vor allem bei Kettengliedern
verhältnismäßig großer Querschnittsabmessungen einen großen zusätzlichen Zeit- und
Arbeitsaufwand.
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Soweit diese bekannten Einrichtungen mit festgelegtem Kettenglied
und demgegenüber bewegtem Abgratwerkzeug arbeiten, benötigen sie verhältnismäßig
komplizierte Einspannvorrichtungen, wobei außerdem die vor jedem Abgratvorgang erforderliche,
genau justierte Einspannung des zu bearbeitenden Kettengliedes verhältnismäßig umständlich
und zeitraubend ist. Infolge der komplizierten Einführung der Kettenglieder in die
Spannbacken läßt sich überdies mittels dieser bekannten Abgratvorrichtungen praktisch
nur eine Entfernung von bereits weitgehend erkalteten Schweißgraten vornehmen, was
die Gefahr einer unerwünschten Kaltverfestigung sowie einer Bildung vor=
Rissen,
Riefen und Kerben an der Bearbeitungsstelle zur Folge hat.
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Soweit bei diesen bekannten Verfahren die Kettenglieder durch eine
feststehende Abgratmatrize hindurchgedrückt werden, sind zwar die vorstehend behandelten
komplizierten Einspannvorrichtungen für das zu bearbeitende Kettenglied nicht erforderlich,
jedoch werden statt dessen besondere Führungen und Arretierungen für das durch die
Matrize hindurchgedrückte Kettenglied benötigt, da anderenfalls es leicht zu einem
ungleichmäßigen Abscheren des Schweißwulstes bzw. zu einem Einschneidender schmalen
Schneidkanten der Abgratmatrize ih die Kettengliedschenkel kommen kann. Um eine
unzulässige Verformung der durch die Abschermatrize hindurchgedrückten Kettenglieder,
insbesondere eine Stauchung derselben zu vermeiden, läßt sich dieses zum Stande
der Technik gehörende Verfahren nur bei bereits weitgehend erkalteten Kettengliedern
mit den vorstehend behandelten nachteiligen Folgen sowie außerdem nur bei Kettengliedern
größerer Querschnittsabmessungen durchführen. Außerdem kann nur mit verhältnismäßig
geringen Arbeitsgeschwindigkeiten gearbeitet werden, um keine zu starke Stauchung
des bearbeiteten Kettengliedes durch den des durch die Abgratmatrize hindurchdrückenden
Preßstempels eintreten zu lassen.
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Um den als besonders unangenehm empfundenen Nachteil dieser bekannten
Verfahren und Einrichtungen - nämlich das häufige Sitzenbleiben eines geschlossenen
Grauringes auf dem Kettengliedschenkel - zu vermeiden, hat man ferner bereits vorgeschlagen,
den Schweißgrat nicht auf ganzer Umfangslänge gleichzeitig, sondern in zwei oder
mehr Teilabschnitten nacheinander abzutrennen, die von selbst von den Kettengliedschenkeln
abfallen. Alle zum Stande der Technik gehörenden Einrichtungen dieser Art haben
gemeinsam, daß mit mehreren unterschiedlichen Umfangsabschnitten des Schweißgrates
zugeordneten Abgratmessern gearbeitet wird, die entweder in Schneidrichtung gegeneinander
versetzt angeordnet und gleichzeitig bzw. nacheinander in Längsrichtung des Kettengliedschenkels
bewegt werden oder aber gegensinnig zueinander bewegt werden und den Schweißgrat
auf entgegengesetzten Seiten angreifen.
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Diese bekannten Verfahren mit Abscherung des Schweißgrates in zwei
oder mehr voneinander getrennten Teilen besitzen den Nachteil, daß sie einerseits
eine sehr genau justierte Festlegung bzw. Einspannung des Kettengliedes während
des Abgratens erfordern, um eine allseits gleichmäßige und vollständige Entfernung
des Schweißgrates zu gewährleisten und ein Eindringen der Schneidkanten in die Kettengliedschenkel
zu vermeiden, daß andererseits jedoch gerade bei diesen Verfahren eine zuverlässige
Festlegung des Kettengliedes während der Entgratung deshalb nicht möglich ist, weil
infolge der hierbei verwendeten Abgratwerkzeuge mit mehreren in Schneidrichtung
gegeneinander versetzten oder aber gegensinnig zueinander bewegten Werkzeugen am
bearbeiteten Kettenglied keine ausreichenden Angriffsflächen für Einspannvorrichtungen
od. dgl. zur Verfügung stehen. Diese Verfahren lassen sich daher praktisch nur bei
überlangen Kettengliedern, die außerdem genau geradlinig verlaufende Schenkel besitzen,
anwenden, die in der Praxis nur in sehr geringem Umfange benutzt werden.
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Da bei sämtlichen zum Stande der Technik gehörenden Verfahren und
Einrichtungen dieser Art mehrere auf unterschiedlichen Umfangsbereichen des Schweißgrates
angreifende Abgratmesser verwendet werden, deren Schneidkanten insgesamt den Kettengliedschenkel
auf ganzer Umfangslänge umschließen, läßt es sich infolge der bei Kettengliedern
unvermeidliöhen größeren Maßtoleranzen nicht vermeiden, daß die Abgratmesser in
manchen Fällen beim Abgraten in den Kettengliedquerschnitt eindringen, in anderen
Fällen wiederum den Schweißgrat nur unvollständig entfernen. Darüber hinaus besteht
bei diesen zum Stande der Technik gehörenden Verfahren und Vorrichtungen mit Entfernung
des Schweißgrates in zwei oder mehr voneinander getrennten Teilen in erheblichem
Maße die Gefahr unzulässiger Verformungen der Kettengliedschenkel während des Abschervorganges,
da diese hierbei auf Stauchung beansprucht werden und daher beim Entgraten leicht
in stärkerem Maße nach außen oder innen gedrückt werden können. Soweit diese Verfahren
mit einer gleichzeitigen Entfernung des Schweißgrates auf beiden Kettengliedschenkeln
arbeiten oder aber den Schweißgrat durch von entgegengesetzten Seiten angreifende,
gegensinnig bewegte Abgratmesser entfernen, besitzen sie ferner den Nachteil, daß
infolge dear von Fall zu Fall sowie auch in Umfangsrichtung stark unterschiedlichen
Ausbildung des Schweißgrates die Messer auf beiden Kettengliedschenkeln bzw. auf
entgegengesetzten Seiten des Schweißgrates fast nie gleichzeitig angreifen. Dies
führt jedoch leicht zu einem Verkanten bzw. Herumwerfen des ganzen Kettengliedes
während des Abgratens und einem tiefen Eindringen der Abgratmesser in die Kettengliedschenkel,
zumal bei diesen Verfahren nur unzulängliche Möglichkeiten bestehen, das jeweils
bearbeitete Kettenglied fest einzuspannen.
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Diese zum Stande der Technik gehörenden Verfahren und Einrichtungen
ermöglichen somit zwar eine vollständige Entfernung des Schweißgrates unter Vermeidung
von auf den Kettengliedschenkeln sitzenbleibenden Gratringen, erkaufen diese Vorteile
jedoch mit derart zahlreichen Nachteilen, daß sie sich in der Praxis nicht haben
einführen können.
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Die Erfindung hat sich nun die Aufgabe gestellt, eine Entgratungseinrichtung
für elektrisch stumpfgeschweißte Kettenglieder zu schaffen, welche unter Beibehaltung
der den vorstehend behandelten Verfahren und Einrichtungen eigenen Vorteile deren
vorstehend erläuterte und ihrer praktischen Verwirklichung bislang entgegenstehende
Nachteile vermeiden. Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von einer der
vorstehend behandelten Entgratungseinrichtungen aus, bei welcher der Schweißgrat
des in eine Haltevorrichtung einbringbaren und festlegbaren Kettengliedes im rotwarmen
Zustand mittels eines in Längsrichtung der Kettengliedschenkel bewegbaren Abgratmessers
in zwei sich jeweils etwa über die halbe Umfangslänge erstreckenden Hälften nacheinander
abgeschert wird, kennzeichnet sich dieser gegenüber jedoch dadurch, daß bei Verwendung
eines etwa die halbe Umfangslänge des Schweißgrates umfassenden Abgratmessers das
Abscheren beider Umfangshälften des Schweißgrates durch eine zweimalige gleichgerichtete
Längsbewegung des Abgratmessers mit zwischengeschalteter Wendung des Kettengliedes
um 180° erfolgt und daß die Haltevorrichtung ein dornartiges Widerlager aufweist,
gegen das das Kettenglied beim Schervorgang angepreßt wird.
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Während bei den bekannten Verfahren und Einrichtungen, die mit einer
Abscherung des Schweißgrates
in zwei oder mehr voneinander getrennten
Teilen arbeiten, das Kettenglied vor Beginn des Abgratvorganges mittels komplizierter
und in ihrer Betätigung umständlicher Vorrichtungen genau justiert eingespannt werden
muß, um eine wenigstens einigermaßen vollständige Entfernung des Schweißgrates zu
erreichen und eine Verletzung der Kettengliedschenkel durch das Abscherwerkzeug
zu vermeiden, ist bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Einrichtung weder eine
Einspannung noch eine Arretierung oder Justierung des zu bearbeitenden Kettengliedes
vor Beginn des Abgratens erforderlich. Vielmehr braucht das zu bearbeitende Kettenglied
lediglich über das dornartige Wide:rlager der Haltevorrichtung gelegt bzw. gehängt
zu werden, ohne daß es irgendeiner zusätzlichen Festlegung oder Justierung bedarf.
Durch die anschließende Abscherbewegung des Abgratmessers wird das Kettenglied gegen
das in dieses eingreifende dornartige Widerlager gezogen und hierdurch von selbst
in die richtige Bearbeitungsstellung gebracht und in dieser festgelegt. Hierdurch
erreicht man gegenüber den bislang bekannten Einrichtungen eine erhebliche Zeitersparnis
und eine entsprechende Vergrößerung der Durchsatzleistung, ganz abgesehen davon,
daß der Fortfall besonderer Einspann- und Arretiervorrichtungen für das Kettenglied
zu einer wesentlich einfacheren und billigeren Bauweise führt.
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Diese ist auch dadurch bedingt, daß im Gegensatz zu den bekannten
Einrichtungen nur ein etwa die halbe Umfangslänge des Schweißgrates umfassendes
Abgratmesser benötigt wird, mit dem nacheinander in zwei gleichgerichteten Absche.rbewegungen
mit zwischengeschalteter Wendung des Kettengliedes um 1801 der Schweißgrat in zwei
getrennten Hälften abgeschert wird. Diese Ausbildung der Entgratungseinrichtung
hat in Verbindung mit dem in das Innere des Kettengliedes eingreifenden dornartigen
Widerlager den weiteren Vorteil, daß auch größere Herstellungstoleranzen des Kettengliedes
ohne weiteres in Kauf genommen werden können, ohne daß die Gefahr eines unzulässigen
Einschneidens des Abgratmessers in den Kettengliedschenkel oder aber einer nur unvollständigen
Entfernung des Schweißgrates besteht. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Einrichtung
ist daher für die Entgratung von handelsüblichen Kettengliedern, die regelmäßig
größere Maßtoleranzen aufweisen, besonders geeignet. Außerdem läßt sie sich ohne
weiteres bei Kettengliedern kleinster und größter Abmessungen in der gleichen Weise
und mit dem gleichen Erfolg anwenden, wie sie denn auch infolge des Fortfalls jeglicher
Einspann- oder Arre.tiervorrichtungen in besonderem Maße für die Entgratung von
kurzgliedrigen Ketten geeignet ist, wie sie in der Praxis fast ausschließlich verwendet
werden.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Einrichtung besteht darin, daß die Kettengliedschenkel während des Abgratvorganges
im Gegensatz zu den bekannten Einrichtungen und Verfahren nicht auf Stauchung, sondern
auf Dehnung beansprucht werden, so daß die Gefahr unzulässiger Verformungen der
Kettengliedschenkel während des Abgratvorganges praktisch völlig beseitigt wird.
Außerdem kann infolge der Zugbeanspruchung der Kettengliedschenkel während des Abgratens
mit wesentlich größeren Arbeitsgeschwindigkeiten des Abgratmes.sers gearbeitet werden
als bei den bekannten Verfahren und Einrichtungen, bei denen zur Vermeidung unzulässiger
Stauchungen bzw. Verformungen der Kettenglieder nur relativ langsame Arbeitsbewegungen
möglieh sind. Da außerdem keinerlei Einspannung oder Arretierung des zu bearbeitenden
Kettengliedes erforderlich ist und auch das Wenden des Gliedes innerhalb einer sehr
geringen Zeitspanne erfolgen kann, erfordert der gesamte Abgratvorgang bei der Einrichtung
nach der Erfindung trotz der Unterteilung in zwei Abschervorgänge mit zwischengeschaltetem
Wenden des Kettengliedes keinen größeren, sondern einen durchweg nicht unbeträchtlich
geringeren Zeitaufwand als bei den bekannten Einrichtungen und Verfahren, bei denen
der gesamte Schweißgrat ohne Wendung des Kettengliedes entfernt wird.
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Gegenüber den bekannten Entgratungseinrichtungen zeichnet sich die
erfindungsgemäß vorgeschlagene Einrichtung somit durch einen außerordentlich einfachen
Aufbau und eine ungleich einfachere Handhabung aus, während sie andererseits wesentlich
anpassungsfähiger ist und erheblich zuverlässiger arbeitet als diese sowie ferner
bei Kettengliedern von praktisch beliebiger Größe und Formgebung anwendbar ist.
Darüber hinaus gewährleistet sie ein vollständiges Abscheren des Schweißgrates ohne
Gefahr einer Gefügeverschlechterung im Bereich der Schweißnaht und vermeidet mit
Sicherheit das Sitzenbleiben von Gratringen auf den Kettengliedschenkeln und die
zu ihrer Entfernung erforderlichen zeitraubenden und umständlichen Nachbearbeitungen.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung, die für die
Entgratung von in etwa waagerechter Ebene angeordneten Kettengliedern bestimmt ist,
ist das: Abgratmesser in an sich bekannter Weise an einem in etwa senkrechter Ebene
schwenkbaren Messerträger befestigt, der um eine oberhalb der Kettengliedebene liegende
Drehachse an einem in Längsrichtung des Kettengliedes verschiebbaren Schlitten gelagert
ist. Zum Einbringen des Kettengliedes in die Haltevorrichtung wird das Abgratmesser
einschließlich seines Messerträgers in einfacher Weise nach oben geschwenkt, so
daß die Haltevorrichtung einschließlich des dornartigen Widerlagers von oben frei
zugänglich ist und das Einbringen des Kettengliedes durch das Abgratmesser nicht
behindert wird. Zum Wenden des Kettengliedes zwischen den beiden Abschervorgängen
und zum Herausnehmen des Kettengliedes aus der Haltevorrichtung wird das Abgratmesser
ebenfalls hochgeschwenkt, so daß das jeweils bearbeitete Kettenglied von oben frei
zugänglich ist. Zum Abscheren des Schweißgrates wird das Abgratmesser nach unten
bis zur Anlage am Kettengliedschenkel geschwenkt und anschließend in Längsrichtung
desselben durch eine in dieser Richtung erfolgende Verschiebung des den Messerträger
tragenden Schlittens bewegt. Das Abgratmesser zieht hierbei das Kettenglied gegen
das in dieses eingreifende dornartige Wid:erlager, so daß der Kettengliedschenkel
selbsttätig die richtige Bearbeitungsstellung gegenüber dem Abgratmesser einnimmt
und eine vollständige Entfernung der jeweils entgrateten Umfangshälfte, jedoch ohne
Gefahr eines Einschneidens des Abgratmessers in den Kettengliedschenkel, gewährleistet
ist.
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Dadurch, daß die Drehachse des Messerträgers oberhalb der Kettengliedebene
liegt, wird das Abgratmesser durch den Schneidwiderstand des Schweißgrates in vorteilhafter
Weise gegen den Kettengliedschenkel angedrückt, so daß in vielen Fällen auf eine
besondere Verriegelung oder Feststellung des Messerträgers in der Arbeitsstellung
verzichtet werden kann.
Vielmehr läßt sich durch eine- den jeweiligen
Verhältnissen angepaßte exzentrische Lagerung des Messerträgers gegenüber der Kettengliedebene
erreichen, daß das Abgratmesser durch den Schneidwiderstand des Schweißgrates mit
einer ausreichend groß-.n, die vollständige Entfernung des Schweißgrates gewährleistenden
Kraft gegen den Kettenghedschenkel angedrückt wird, andererseits diese Andruckkraft
nicht so groß ist, daß die Gefahr eines Einschneidens in den Kettengliedschenkel
besteht.
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Dadurch, daß auf besondere Vorrichtungen für die Feststellung bzw.
Verriegelung des Messerträgers in Arbeitsstellung verzichtet werden kann, ergibt
sich eine weitere Vereinfachung der Entgratungsvorrichtung und eine weitere Beschleunigung
des Arbeitsablaufes, da auch der für die Betätigung derartiger Feststell- bzw. Verriegelungsvorrichtungen
erforderliche Zeitaufwand entfällt.
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Bei Vorrichtungen für die Entgratung von elektrisch stumpfgeschweißten
Kettengliedern ist es an sich bekannt, das Abgratmesser an einem in etwa senkrechter
Ebene schwenkbaren Messerträger zu befestigen und an einem in Längsrichtung des
Kettengliedes verschiebbaren Schlitten zu lagern. Hierbei handelt es sich jedoch
um eine Einrichtung, bei der der Schweißgrat nur auf einer Umfangshälfte abgeschert
wird, während er auf dem restlichen Umfangsteil in mehreren aufeinanderfolgenden
Arbeitsgängen in den Kettengliedschenkel hineingepreßt wird.
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Für den Antrieb des den Messerträger tragenden Schlittens während
des Abgratvorganges hat sich als besonders zweckmäßig die Verwendung eines gegen
die Wirkung eines Rückstellelementes wirkenden Keiltriebes erwiesen. Ein derartiger
Keiltrieb ist nicht nur außerordentlich robust und gegen schlagartige Beanspruchungen
unempfindlich, sondern erlaubt außerdem große Arbeitsgeschwindigkeiten sowohl bei
der Arbeitsbewegung des Schlittens als auch bei seiner Rückbewegung in Ausgangsstellung.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine Entgratungseinrichtung im vertikalen Längsschnitt,
Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 1 in der Draufsicht.
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Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besteht
die Haltevorrichtung für das Kettenglied 2 aus einer waagerechten Auflagefläche
und einem senkrecht stehenden dornartigen Widerlager 3, über das das jeweils zu
bearbeitende, unmittelbar zuvor verschweißte Kettenglied 2 gehängt wird. Oberhalb
des Kettengliedaufiagers ist ein in senkrechter Ebene in Arbeits- und Ruhestellung
schwenkbares Abgratmesser 1 angeordnet, das bei dem in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel zwei im Ab- ; stand zueinander angeordnete und dem Kettengliedquerschnitt
angepaßte Schneidkanten besitzt, da das dargestellte Kettenglied auf beiden Kettengliedschenkeln
verschweißt ist. Das Abgratmesser 1 ist an dem freien Ende eines Messerträgers angeordnet,
der an t seinem entgegengesetzten Ende um eine oberhalb der Ebene des Kettengliedes
2 angeordnete und senkrecht zu dessen Längsrichtung verlaufende Drehachse 6 an einem
Schlitten 5 schwenkbar gelagert ist. Hierbei ist eine Anordnung getroffen, daß das
zu bearbeitende Kettenglied 2 bzw. dessen Auflagefläche einschließlich dornartigem
Widerlager 3 bei hochgeschwenktem Messerträger von oben frei zugänglich ist. Der
Schlitten 5 ist mittels eines Keiltriebes 7 in Längsrichtung des zu bearbeitenden
Kettengliedes 2 verschiebbar, während eine Rückstellung des Schlittens 5 in entgegengesetzter
Richtung durch als Rückstellelement dienende Federn 8 erfolgt. Der Schlitten 5 ist
hierbei auf einer Grundplatte 4 geführt, die auch das Kettengliedauflager einschließlich
dornartigem Widerlager trägt.
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Das dornartige Widerlager ist bei dem in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel als zwischen die Kettengliedschenkel einbereifender und sich
gegen die Innenseite des bogenförmigen Teiles des Kettengliedes 2 abstützender Zapfen
ausgebildet, dessen Stützfläche dem bogenförmigen Kettengliedabschnitt entsprechend
profiliert und dessen in Längsrichtung des Kettengliedes gemessene Stärke kleiner
als die halbe Längsachse der Kettengliedöffnung ist. Hierdurch wird erreicht, daß
zwischen Widerlagerzapfen 3 und dem Schweißgrat ausreichend Platz für das Einschwenken
des Abgratmessers 1 verbleibt.
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Die Entfernung des Schweißgrates erfolgt durch eine zweimalige gleichgerichtete
Längsbewegung des Abgratmessers 1 mit zwischengeschalteter Wendung des Kettengliedes
2 um 180`'. Der Schweißgrat wird somit in zwei voneinander getrennten Hälften entfern,
wobei es - um ein Stehenbleibe.n von Gratresten zu vermeiden - ohne weiteres möglich
ist, das Abgratmesser; wie aus Fig. 1 ersichtlich, über die Längsmittelebene des
Kettengliedes hinausragen zu lassen, so daß es die Kettengliedschenkel auf etwas
mehr als auf halber Umfangslänge umfaßt.
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Das Abgratmesser 1 kann, was in der Zeichnung nicht dargestellt ist,
während des Abschervorganges durch einen geeigneten Verschluß bzw. eine Feststellvorrichtung
gegen Abheben gesichert werden. In der Regel ist eine derartige Verriegelung des
Abgratmessers 1 während des Abschervorganges jedoch nicht erforderlich.