DE1142681B - Staubsaugermundstueck mit zwei gegeneinander beweglichen Werkzeugen - Google Patents
Staubsaugermundstueck mit zwei gegeneinander beweglichen WerkzeugenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Staubsaugermundstück mit zwei gegeneinander beweglichen, an
einen gemeinsamen Anschlußteil angeschlossenen Werkzeugen.
Verschiedenartige Oberflächen, wie sie z. B. bei einem glatten Fußboden und einem Teppich oder
Läufer vorliegen, verlangen zum Entstauben verschieden ausgebildete Saugdüsen; so wird der glatte
Fußboden zweckmäßig mit einem Bürstenmundstück und der Teppich mit einem metallischen Flachmundstück
entstaubt.
Um nun zu vermeiden, daß die mit dem Staubsauger arbeitende Person im Bedarfsfall das Bürstenmundstück
gegen ein Flachmundstück oder umgekehrt auswechseln muß, sind schon Staubsaugermundstücke
vorgeschlagen worden, bei denen gemeinsam an einem Anschlußteil für den Saugschlauch
zwei Werkzeuge, z. B. eine Bürste und eine Flachdüse, derart gegeneinander beweglich angeordnet
sind, daß die Bürste entweder vollständig in der Flachdüse liegt und demzufolge nicht mit der zu entstaubenden
Oberfläche in Berührung kommt und mit der Flachdüse gearbeitet werden kann oder die
Bürste außerhalb der Flachdüse zu liegen kommt, so daß die Bürste aus der Flachdüse herausragt und als
Reinigungswerkzeug dient, während die Flachdüse von der zu entstaubenden Oberfläche abgehoben ist.
Zur Durchführung der Bewegung der beiden Werkzeuge gegeneinander ist bei einer bekannten
Ausführung eines Saugmundstückes der vorgenannten Art die Bürste innerhalb der Flachdüse fest am
Anschlußteil für die Saugleitung befestigt, während die Flachdüse mittels eines auf dem Anschlußteil für
die Saugleitung drehbaren als Exzenter ausgebildeten Betätigungsorgan mit Bezug zur Bürste verschoben
werden kann, so daß die Bürste entweder innerhalb der Flachdüse liegt oder deren Auflagekante überragt.
Diese Einrichtung hat jedoch den Nachteil, daß die Bedienungsperson zur Umstellung des Saugmundstückes
auf Bürsten- oder Flachdüsenanwendung beide Hände benötigt, und zwar muß sie mit
der einen Hand das Handrohr mit dem Saugmundstück hochhalten und mit der anderen Hand das Betätigungsorgan
des Exzenters drehen, was unter gewissen Umständen wegen des Gewichtes von Handrohr
und Saugmundstück und gegebenenfalls erforderlicher Streckbewegungen zum Erreichen des
Betätigungsorganes beschwerlich sein kann.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, das Staubsaugermundstück derart auszubilden, daß
allein durch eine einzige Relativdrehung zwischen Staubsaugermundstück
mit zwei gegeneinander beweglichen
Werkzeugen
Anmelder:
Aktiebolaget Electrolux, Stockholm
Aktiebolaget Electrolux, Stockholm
Vertreter: Dipl.-Ing. E. Jourdan, Patentanwalt,
Frankfurt/M., Kronberger Str. 46
Frankfurt/M., Kronberger Str. 46
Beanspruchte Priorität:
Schweden vom 5. Dezember 1956 (Nr. 11046)
Schweden vom 5. Dezember 1956 (Nr. 11046)
Erik Reinhold Carlberg, Stockhohn,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Werkzeug und Anschlußteil die Umstellung des Staubsaugermundstückes auf Bürsten- oder Flachdüsenanwendung
erfolgt.
Nach dem Hauptmerkmal der Erfindung wird zur Lösung dieser Aufgabe vorgeschlagen, wenigstens eines der Werkzeuge mit einem drehbaren Anschlußteil für die Saugleitung durch ein Getriebe derart zu verbinden, daß die Werkzeuge durch Drehen des Anschlußteiles um 360° oder durch Drehen des Staubsaugermundstückes um den Anschlußteil um 360° abwechselnd in eine Stellung verschiebbar sind, in der sie mit der zu entstaubenden Fläche in Berührung gebracht werden können. Zweckmäßig ist das eine Werkzeug als Flachdüse und das zweite Werkzeug als Bürste, Kamm od. dgl. ausgebildet und das
Nach dem Hauptmerkmal der Erfindung wird zur Lösung dieser Aufgabe vorgeschlagen, wenigstens eines der Werkzeuge mit einem drehbaren Anschlußteil für die Saugleitung durch ein Getriebe derart zu verbinden, daß die Werkzeuge durch Drehen des Anschlußteiles um 360° oder durch Drehen des Staubsaugermundstückes um den Anschlußteil um 360° abwechselnd in eine Stellung verschiebbar sind, in der sie mit der zu entstaubenden Fläche in Berührung gebracht werden können. Zweckmäßig ist das eine Werkzeug als Flachdüse und das zweite Werkzeug als Bürste, Kamm od. dgl. ausgebildet und das
eine Werkzeug innerhalb des anderen Werkzeuges angeordnet, z. B. die Flachdüse innerhalb der Bürste.
Nach weiteren Merkmalen der Erfindung ist das
direkt mit dem Anschlußteil verbundene Werkzeug,
z. B. die Bürste, auf einem zylindrischen Teil des Anschlußteiles drehbar gelagert, während das durch
das Getriebe mit dem Anschlußteil verbundene Werkzeug, z. B. die Flachdüse, mittels eines Exzenters
auf dem genannten zylindrischen Teil gelagert ist, wobei der Exzenter gegenüber dem Anschlußteil
und dem Werkzeug drehbar ist und das Getriebe die Drehbewegung des Anschlußteiles auf den Exzenter
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überträgt. Um mit einem Blick bei Draufsicht auf das Staubsaugermundstück, wenn dieses auf der zu entstaubenden
Fläche aufliegt, sofort zu erkennen, welches Werkzeug sich jeweils in Arbeitsstellung befindet,
ist das Staubsaugermundstück mit einer Anzeigeeinrichtung ausgerüstet, die in zweckmäßiger
Weise aus einer gefärbten oder andersartig kenntlich gemachten Fläche am Werkzeug und einer Öfinung
oder einem durchsichtigen Teil an der Oberseite Säugöffnung 28 versehen ist, die mit dem Innenraum
des Anschlußteiles 16 in Verbindung steht. Vom Mittelteil des Bodens 26 aus erstreckt sich nach oben
bis über die Mitte hinaus ein Lagerring 29 zur Aufnähme eines am Anschlußteil 16 angeordneten, als
Hülse ausgebildeten Exzenters 30 aus Plastik. Der Boden 26 des Flachdüsenkörpers 25 ist mit einer aus
nichtrostendem Stahlblech bestehenden Abdeckung 31 mit möglichst glatter Oberfläche versehen, die den
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten
Ausführungsbeispiels. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Staubsaugers mit Saugschläuch, Handrohr und einem an
dem Handrohr angeschlossenen Staubsaugermundstück gemäß der Erfindung,
Teil 35 ist der Träger für die Bürste 14 und die Flachdüse 15. Der vorderste Teil 36 des Anschlußteiles
16 ist am Boden ausgeschnitten, damit die Luft
einer die Werkzeuge nach oben abdeckenden Haube io Zweck hat, die Reibung mit der zu entstaubenden
besteht. Oberfläche, die z. B. aus Gewebe besteht, zu verEinzelheiten und weitere Merkmale der Erfindung ringern. Der Luftweg zum Anschlußteil 16 wird beim
Staubsaugen mit der entsprechend Fig. 5 in Arbeitsstellung
befindlichen Flachdüse 15 durch die Saugöffnung 28 und den Innenraum des Exzenters 30 gebildet.
Der Anschlußteil 16 ist mit einem schräg aufwärts gebogenenRohrstutzen 34 zur Aufnahme des
Staubsaugerhandrohres 12 versehen, und sein vorderer Teil 35 ist abwärts zur Arbeitsfläche geneigt,
Fig. 2 eine Stirnansicht des Staubsaugermund- 20 so daß die Verlängerung seiner Mittellinie einen
Stückes im senkrechten Schnitt, spitzen Winkel mit dieser Arbeitsfläche bildet. Der
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Staubsaugermundstück,
teilweise geschnitten,
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Staubsaugermundstück in der Ebene IV-IV der Fig. 2 mit einem 35 vom Exzenter 30 her in ihn einströmen kann, und
als Bürste dienenden Werkzeug in Arbeitsstellung, ist mit einem nach vorn weisenden Mittelzapfen 37
Fig. 5 einen der Fig. 4 entsprechenden Querschnitt und einer Querwand 38 zur Führung der Luft vermit
der als zweites Werkzeug dienenden Flachdüse sehen.
in Arbeitsstellung, Auf dem Mittelzapfen 37 des Anschlußteiles 16
Fig. 6 einen Querschnitt durch das Staubsauger- 30 ist der Exzenter 30 gelagert, dessen Vorwand 32 mit
mundstück in der Ebene VI-VI der Fig. 2, einem vom Mittelzapfen 37 getragenen und vorzugs
weise aus einem Stück mit der Wand hergestellten Zahnrad 39 versehen ist. Dieses Zahnrad erstreckt
sich in das Getriebegehäuse 22. Koaxial zum Zahnrad 39 ist auf einem in den Mittelzapfen 37 eingeschraubten
Bolzen 41 ein Zahnrad 40 gelagert, welches gegen Drehung mit Bezug zum Bolzen 41 z. B.
durch Nut und Feder starr mit dem Mittelzapfen 37 verbunden ist. Mit beiden Zahnrädern 39 und 40
verbunden. Dieses Staubsaugermundstück ist mit zwei 40 kämmen zwei koaxial miteinander verbundene und
Werkzeugen, und zwar einer Bürste 14 und einer vorzugsweise aus einem Stück bestehende Zahnräder
Fig. 7 eine Seitenansicht eines in dem Staubsaugermundstück angeordneten Exzenters und
Fig. 8 einen Querschnitt durch den Exzenter in der Ebene VIII-VIII der Fig. 7.
An dem Staubsauger 10 ist abnehmbar eine aus einem Schlauch 11 und einem Handrohr 12 bestehende
Saugleitung angeschlossen und mit dem Handrohr abnehmbar ein Staubsaugermundstück 13
darin angeordneten Flachdüse 15 sowie einem rohrförmigen Anschlußteil 16, in welchen das Handrohr
einschiebbar ist, versehen.
Die Bürste 14 ist aus einem Bürstenboden 17 und einem daran mittels eines Borstenhalters 18' befestigten
Borstenkranz 18 gebildet. Die Befestigung des Borstenkranzes erfolgt mit hakenförmigen Klammern
19 und Schrauben 20, wobei, wie Fig. 6 zeigt, die Schrauben von unten in den Rand des Bürstenbodens
17 eingesetzt sind und die hakenförmigen Klammern in Aussparungen 58 des Borstenkranzes
18 von unten gegen den Borstenhalter 18' drücken. An der Außenseite der Bürste 14 ist ein Schutz-42
und 43, die auf einer Achse 44 in dem Getriebegehäuse 22 gelagert sind. Alle Zahnräder bestehen
aus Plastik.
Um das Zahnradgetriebe im ganzen staubdicht zu lagern, ist das Getriebegehäuse 22 am Boden mit
einer aus Plastik bestehenden Platte 46 verschlossen, die mit dem Bürstenboden 17 durch Klammern 47
und Schrauben 48 verbunden ist.
Der Mantel 49 des Exzenters 30 ist, wie aus den
Fig. 7 und 8 zu ersehen ist, entsprechend dem Ausschnitt im Mantel 50 des Anschlußteiles 16 weggeschnitten, so daß ein Durchlaß für dieSaugluft in den
verschiedenen Stellungen der Werkzeuge 14 und 15
streifen 21 angeordnet, der mit einem Steg zwischen 55 vorhanden ist. Auf diese Weise sind beim Exzenter
dem Bürstenboden 17 und dem Borstenhalter 18' 30 zwei Stege 51 gebildet, die die Vorderwand 32
festgeklemmt ist. Der Bürstenboden 17 ist an seinem und die Rückwand 33 des Exzenters zusammenvorderen
Rand in der Längsmitte mit einem sich halten. Zwischen dem vorderen Teil 35 des Anaufwärts
erstreckenden Getriebegehäuse 22 und an Schlußteiles 16 und der Vorderwand 32 des Exzenters
seinem hinteren Rand mit einem sich ebenfalls auf- 60 ist eine Distanzscheibe 52 und ein Dichtring 53 anwärts
erstreckenden Lagerschild 23 zur drehbaren geordnet, um einerseits eine Abdichtung zu erreichen
und andererseits Herstellungstoleranzen zwischen diesen Teilen auszugleichen. Der Exzenter ist, wie
aus Fig. 4 und 5 zu ersehen, in dem Lagerring 29 der Flachdüse 15 mit HiKe einer sich in eine Ringnut
54 des Lagerringes erstreckenden Ringscheibe 55
Aufnahme des Anschlußteiles 16 versehen. Die Bürste ist oben durch einen haubenförmigen Deckel
24 aus elastischem Material, vorzugsweise Plastik, abgedeckt.
Die Flachdüse 15 besteht aus einem Metallkörper 25, dessen Boden 26 im wesentlichen plattenförmig ausgebildet und im Mittelteil 27 mit einer
festgehalten, wobei die Ringscheibe durch Schrauben
56 mit der Rückwand 33 des Exzenters verbunden ist.
Der die Werkzeuge nach oben abdeckende haubenförmige
Deckel 24 ist an seiner Rückseite mit dem Lagerschild 23 verbunden, der mit dem Bürstenboden
17 aus einem Stück besteht. Der Borstenkranz 18 ist im Bereich des Lagerschildes 23, also unterhalb
des Anschlußteiles 16, wie aus Fig. 2 ersichtlich, auf eine gewisse Länge unterbrochen. Um die dadurch
unterhalb des Anschlußteiles gebildete Nebenluftöffnung bei in Arbeitsstellung befindlicher Bürste
zu ver kleinern, ist am Lagerschild 23 eine vorhangartige Verlängerung 57 angeordnet.
In Fig. 4 ist das Staubsaugermundstück mit der Bürste 14 in Arbeitsstellung, d. h. am weitesten vorspringend
und auf die abzusaugende Oberfläche aufliegend gezeigt, während in Fig. 5 die Flachdüse 15
in Arbeitsstellung ist. Wird von der in Fig. 4 gezeigten Stellung der Teile ausgegangen und das
Staubsaugermundstück um den Anschlußteil 16 geschwenkt, z. B. bei leicht angehobenem Handrohr
durch Anstoßen mit einem Fuß, so bleibt das Zahnrad 40, das mit dem Anschlußteil 16 fest verbunden
ist, fest als Sonnenrad stehen, und die Zahnräder 42 und 43 kufen als Planetenräder um und übertragen
ihre Bewegung auf das mit dem Exzenter 30 verbundene Zahnrad 39, wodurch der Exzenter die
Flachdüse 15 zwingt, mit Bezug zur Bürste 14 die in Fig. 5 gezeigte Arbeitsstellung einzunehmen. Das
Übersetzungsverhältnis der Getriebezahnräder 39, 40, 42 und 43 bestimmt, wie groß die Schwenkbewegung
des Staubsaugermundstückes sein muß, damit die Werkzeuge aus einer Endstellung in die andere bewegt
werden können. Werden wie bei dem Ausführungsbeispiel das Zahnrad 40 mit zehn Zähnen,
das Zahrad 42 mit zwanzig Zähnen und die Zahnräder 43 und 39 mit je fünfzehn Zähnen versehen, so
ist das Zahnradgetriebe im Verhältnis 2 :1 untersetzt, und bei einer Umdrehung des Staubsaugermundstückes
um 360° um den Anschlußteil 16 wird der Exzenter 30 um 180° gedreht, so daß die Verschiebung der
Werkzeuge 14 und 15 aus der in Fig. 4 gezeigten Stellung in die in Fig. 5 gezeigte Stellung oder umgekehrt
durch einmaliges Schwenken des Staubsaugermundstückes um den Anschlußteil herum erfolgt.
Das Verschieben der Werkzeuge aus der einen Endstellung in die andere kann selbstverständlich
auch durch eine einmalige Drehung des Anschlußteiles um 360° erfolgen, wobei sich das Staubsaugermundstück
auf der zu entstaubenden Oberfläche abstützt und der Anschlußteil 16 z. B. mittels des Handrohres
12 gedreht wird, was ohne weiteres möglich ist, wenn der Saugschlauch in bekannter Weise drehbar
in der Saugöffnung des Staubsaugergehäuses gelagert ist.
Um die jeweilige Stellung der Werkzeuge zu erkennen, ist in dem Staubsaugermundstück zwischen
dem Lagerring 29 der Flachdüse 15 und dem oberen Teil des haubenförmigen Deckels 24 eine Anzeigevorrichtung
angeordnet, die z. B. aus einer gefärbten oder andersartig kenntlich gemachten Fläche 59 am
Lagerring 29 und einer Öffnung 60 oder einem durchsichtigen Teil an der Oberseite des Deckels 24
besteht, durch welche die Fläche 59 sichtbar ist.
Ohne Rücksicht darauf ob sich entweder die Bürste 14 oder die Flachdüse 15 in Arbeitsstellung
befindet, kann der Anschlußteil 16 um etwas mehr als eine Viertelumdrehung seitlich in beiden Richtungen
von der in Fig. 1 gezeigten Mittelstellung aus
geschwenkt werden, da die Ausschnitte im Mantel 49 des Exzenters 30 zu diesem Zweck genügend groß
bemessen sind.
Claims (18)
1. Staubsaugermundstück mit zwei gegeneinander beweglichen, an einen gemeinsamen Anschlußteil
angeschlossenen Werkzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Werkzeuge
(14, 15) mit einem drehbaren Anschlußteil (16) durch ein Getriebe (30, 39, 40, 42, 43) derart
verbunden ist, daß die Werkzeuge (14, 15) durch Drehen des Staubsaugermundstückes um
den Anschlußteil (16) um 360° oder durch Drehen des Anschlußteiles (16) um 360° abwechselnd
in eine Stellung verschiebbar sind, in der sie mit einer zu entstaubenden Fläche in Berührung
gebracht werden können.
2. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Werkzeug
(15) als Flachdüse und das zweite Werkzeug (14) als Bürste, Kamm od. dgl. ausgebildet ist und daß
das eine Werkzeug innerhalb des anderen Werkzeuges angeordnet ist, z. B. die Flachdüse (15)
innerhalb der Bürste (14).
3. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in bekannter
Weise als Knierohr ausgebildete drehbare Anschlußteil (16) einen als Träger für die Werkzeuge
(14, 15) dienenden zylindrischen Teil (35) aufweist, dessen Achse vorzugsweise in einem
flachen Winkel zur Arbeitsfläche der Werkzeuge geneigt ist.
4. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das direkt mit dem
Anschlußteil (16) verbundene Werkzeug (14) auf dem zylindrischen Teil (35) drehbar gelagert ist,
während das durch ein Getriebe mit dem Anschlußteil (16) verbundene Werkzeug (15) mittels
eines Exzenters (30) auf dem Teil (35) gelagert ist.
5. Staubsaugermundstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (30)
gegenüber dem Anschlußteil (16) und gegenüber dem Werkzeug (15) drehbar ist.
6. Staubsaugermundstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe ein
Zahnradgetriebe (39, 40, 42, 43) aufweist, das die Drehbewegung des Anschlußteiles (16) auf den
Exzenter (30) überträgt.
7. Staubsaugermundstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahnradgetriebe
im Verhältnis 2:1 untersetzt ist.
8. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Exzenter (30) im wesentlichen als eine durchbrochene, auf einer Stirnseite geschlossene Hülse
ausgebildet ist, wobei die Stirnwand (32) direkt oder unter Zwischenlage einer Distanzscheibe (52)
und einer Dichtung (53) an der Stirnseite des zylindrischen Teiles (35) des Anschlußteiles (16)
dichtend anliegt.
9. Staubsaugermundstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahnradgetriebe
außerhalb des Strömungsweges der Luft im Mundstück angeordnet ist.
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10. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die durch das Getriebe miteinander gelenkig verbundenen Werkzeuge (14, 15) in den Endstellungen
der Relativbewegung durch Anschläge festgelegt sind.
11. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Endstellungen der Relativbewegung der Werkzeuge auf einer Senkrechten zur Arbeitsfläche
der Werkzeuge liegen.
12. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Flachdüse an der Arbeitsfläche eine Abdeckung (31) mit möglichst glatter Oberfläche
aufweist.
13. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
das als Bürste ausgebildete Werkzeug (14) einen Bürstenboden (17) aufweist, an dem ein Borstenhalter
(18') mit Hilfe von hakenförmigen Klammern (19) befestigt ist.
14. Staubsaugermundstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Borstenkranz
(18) mit Aussparungen (58) versehen ist und die Klammern (19) an diesen Stellen am Borstenhalter
(18') angreifen.
15. Staubsaugermundstück nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Außenseite der Bürste (14) ein Schutzstreifen (21) angeordnet ist, der mit einem Steg zwischen dem
Bürstenboden (17) und dem Borstenhalter (18')
festgeklemmt ist.
16. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das äußere Werkzeug (14) oben durch einen haubenförmigen Deckel (24) aus elastischem
Material, vorzugsweise Plastik, abgedeckt ist.
17. Staubsaugermundstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine das jeweils in Arbeitsstellung befindliche Werkzeug angebende Anzeigeeinrichtung.
18. Staubsaugermundstück nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung
aus einer gefärbten oder andersartig kenntlich gemachten Fläche (59) am Werkzeug (15)
und einer Öffnung (60) oder einem durchsichtigen Teil an der Oberseite des Deckels (24)
besteht, durch welche die Fläche (59) von oben sichtbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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