DE1142129B - Verfahren zum Umhuellen eines in eine Folie eingewickelten Zigaretten-blocks mit einer einen Aufreissstreifen aufweisenden Zellglashuelle unter Einschluss einer als Etikett dienenden inneren Huelle - Google Patents
Verfahren zum Umhuellen eines in eine Folie eingewickelten Zigaretten-blocks mit einer einen Aufreissstreifen aufweisenden Zellglashuelle unter Einschluss einer als Etikett dienenden inneren HuelleInfo
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Description
- Verfahren zum Umhüllen eines in eine Folie eingewickelten Zigarettenblocks mit einer einen Aufreißstreifen aufweisenden Zellglashülle unter Einschluß einer als Etikett dienenden inneren Hülle In der Zigarettenverpackung ist es bei Weichpakkungen üblich, über den Stanniol-Zigarettenblock ein mit Leimstreifen versehenes Etikett zu falten und zu trocknen bzw. den Stanniol-Zigarettenblock in eine vorbereitete, d. h. beleimte, gefaltete und getrocknete Etiketthülle einzuführen. Danach wird in einem der folgenden Vorgänge die Packung in einen mit einem Aufreißbändchen versehenen Zellglasabschnitt gefaltet und verschweißt.
- Die so entstehende Packung weist nach Fertigstellung die Vorteile auf, daß sie durch die Zellglashülle weitgehend unempfindlich gegen Klimaeinflüsse ist. Die aus dem Etikettzuschnitt gebildete Hülle gibt der Packung die nötige Stabilität und dient außerdem als Werbungsträger. Der Stannioleinschlag soll unter anderem das verpackte Gut frisch halten und außerdem bei Deformierung der Verpackung die Zigaretten vor Einknickung schützen. Außerdem geben die Lufträume zwischen den einzelnen Verpackungsmaterialien noch eine gewisse zusätzliche Isolierung.
- Die Erfindung will unter Verwendung der bekannten und üblich gebrauchten Verpackungsmaterialien bei der Einzellagenpackung sowie unter Beibehaltung des scheinbar äußeren Bildes der Packung wesentliche Vorteile in bezug auf wirtschaftliche Herstellungsweise bringen, z. B. Einsparungen an Verbrauchsgütern, Apparaten, Arbeitszeit, Arbeitskraft, Raum usw. Der wesentlichste Vorteil aber ist die Ermöglichung einer vollautomatischen Herstellung von Pakkungen durch die Vermeidung der bisher notwendigen Beleimung des Etikettzuschnitts.
- Das bekanntgewordene sogenannte Mehrschichtenblatt, welches die gebräuchlichen Lagen der Verpakkung (Folie, Etikett und durchsichtiges Blatt) in einer Lage vereinigt, wird also ausgeschaltet, weil das Pakkungsbild dadurch einen anderen Charakter erhält, weil die Lufträume zwischen den einzelnen Blättern fehlen, und weil derartige Zuschnitte wegen der verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten der einzelnen Schichten sehr empfindlich reagieren dürften.
- Es sind auch Möglichkeiten bekannt, nach denen mindestens zwei Zuschnitte gleichzeitig in den Arbeitsgang gelangen. Die Verpackungsgeschwindigkeit einer Zigarettenpackmaschine ist aber so hoch, daß die zusammengeführten Zuschnitte durch Einschluß von Luft, die nicht so schnell entweichen kann und zwangläufig wie ein Kissen wirken muß, zueinander rutschgefährdet sind, so daß also ein paßgerechtes Aufeinanderliegen der beiden Zuschnitte nicht gewährleistet ist. Außerdem ließe sich nach dieser Art auch nicht die Steuermarke den Vorschriften entsprechend aufbringen.
- Auch sind Möglichkeiten bekannt, nach denen im Laufe des Verpackungsvorganges ein Etikett mit eingelegt wird. Das so eingelegte Etikett bedeckt aber immer nur eine bis höchstens vier Seiten der Packung und dient lediglich als Werbeträger. Es weist keine Bodenfaltung auf, die dazu geeignet wäre, die Stabilität der Etiketthülle dem verpackten Gut zugute kommen zu lassen.
- Zur Beseitigung dieser Nachteile besteht das Verfahren zum Umhüllen eines in eine Folie eingewikkelten Zigarettenblocks darin, daß der mit zwei abgeschrägten Ecken versehene Zuschnitt der Etiketthülle mit einem der Lage des Aufreißstreifens entsprechenden Abstand von einer Stirnseite an eine schmale Längsseite des Blocks angelegt und um diese U-förmig gefaltet und anschließend der den Zuschnitt der Etiketthülle mindestens an drei Seiten überragenden Zuschnitt der Zellglashülle in gleicher Weise um die gleiche Schmalseite gefaltet wird, dann die überstehenden Teile beider Zuschnitte gemeinsam an die andere Schmalseite angelegt und in bekannter Weise stirnseitig eingefaltet werden, worauf die sich überlappenden und nicht von der Etiketthülle verdeckten Teile der Zellglashülle miteinander verschweißt werden, derart, daß auch nach Ablösen der stirnseitigen Zellglashaube durch den Aufreißstreifen die Etiketthülle durch die Zellglashülle gehalten wird.
- Weitere Merkmale des Verfahrens sind den übrigen Ansprüchen am Schluß der Beschreibung zu entnehmen.
- Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Packung soll das heute allgemein bekannte äußere Bild weitgehend behalten und somit also auch die aus dem Etikettzuschnitt durch Faltung geschaffene Innenhülle beibehalten.
- Nachfolgend wird das Verfahren an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
- In Abb. 1 bis 4 werden einige Phasen der Herstellung einer an sich bekannten bodengefalteten Weichpackung für Zigaretten, umgewandelt auf das Verfahren, das die hier beschriebene Erfindung zum Gegenstand hat, bezeichnet. Die Vorgänge nämlich, die mit der Etikettbeleimung zu tun haben, sind ausgeschaltet. Auf die Verschweißungsfiächen der Bodenfaltung und auf die Lagen der Verpackungsmaterialien geht Abb. 5 mit seinen schematischen Darstellungen im Schnitt ein, während Abb. 6 bis 8 Möglichkeiten zeigen, größere Verschweißungsflächen an der langen Schmalseite der Packung zu schaffen.
- In Abb. 1 liegt der schon in eine Hüllfolie eingewickelte Zigarettenblock a vor dem Etikettzuschnitt b, welcher bereits die abgeschnittenen Ecken (nach Abb. 6) aufweist.
- Abb. 2 zeigt den Etikettzuschnitt b über dem Zigarettenblock a bereits U-förmig eingefaltet vor dem Zellglaszuschnitt c mit dem an sich bekannten Aufreißstreifen e, der im folgenden Arbeitsgang eingefaltet wird. Der Zellglaszuschnitt c muß im Hinblick auf den Etikettzuschnitt b mindestens nach drei Seiten hin größer sein.
- In Abb. 3 ist nun der Zellglaszuschnitt c über dem Zigarettenblock mit dem U-förmig herumgelegten Etikettzuschnitt b eingefaltet. Diese Abbildung macht den überstehenden Zellglaszuschnitt kenntlich, der hier nach allen vier Seiten über das Etikett hinausragt.
- An der langen Schmalseite der Packung sind in Abb. 4 die Lappen des Etikettzuschnitts b und Zellglaszuschnitts c gemeinsam, zunächst unten und darauf oben eingefaltet. Der im Hinblick auf den Etikettzuschnitt b überstehende Rand des von oben eingefalteten Zellglaslappens kann hier schon mit dem Zellglasunterlappen zur Zellglashülleverschweißtwerden und somit die Etiketthülle leimfrei in die Verbindung einbeziehen. Das gleiche gilt sinngemäß in Fortführung für die in dieser Abbildung mit der Seitenfaltung begonnene Bodenfaltung mit der Etiketthülle b und der Zellglashülle c. Die Zellglas-Kopffaltung der Packung, welche die bereits ausgeführte Faltung der ersten Hüllfolie bedeckt, bleibt dagegen die gleiche, wie bisher allgemein üblich.
- Die fertige bodengefaltete Packung nach dem hier beschriebenen Verfahren mit leimfrei eingefalteter Etiketthülle ist in Abb. 5 mit den markierten Verschweißungsflächen dargestellt. Die seitlich herausgezogenen Schnitte A-B und C-D zeigen im Schema die Bodenfaltung der Packung, wobei die vollen Linien das Etikettmaterial und die unterbrochenen Linien das Zellglasmaterial bedeuten. Der Schnitt (A-B) ist der SchnittA-B bei an den Faltungsstellen entsprechend ausgeschnittenem bzw. eingeschnittenem Etikett. Er soll nur eine Möglichkeit zur Verminderung der Materialstärke zeigen, die sich an den Faltungsstellen zwangläufig ergibt. Auf diese Weise kann eine der bekannten Verschweißungsmöglichkeiten bessere Ergebnisse zeigen.
- Abb. 6 bis 8 zeigen die Möglichkeiten, größere Verschweißungsflächen an der langen Schmalseite der Packung und vor allem dort in Nähe des Aufreißstreifens zu erreichen, damit ein besserer Zusammen- halt von Unterlappen und Oberlappen der Zellglashülle sowie der darin eingeschlossenen Etiketthülle nach Abtrennung der Zellglashaube mittels des bekannten Aufreißstreifens gegeben ist. Die Verschweißungsflächen sind jeweils durch Strichelung markiert.
- Abb. 6 zeigt speziell die in den davorliegenden Abbildungen gezeichnete Etiketthülle mit abgeschrägten Ecken, wodurch sich nach Anwendung dieses Verfahrens an der verschweißten langen Schmalseite der Packung nach Abtrennung der Zellglashaube eine größere Sicherheit des Zusammenhaltes der beiden Zellglaslappen in Nähe der Abreißlinie, für eine eventuelle Strapazierung der Packung, durch die größere Verschweißfläche ergibt.
- In Abb. 7 ist der Etikettzuschnitt so weit verkürzt worden, daß nach Abtrennung der Zellglashaube eine einer eventuellen Strapazierung der Packung gegenüber genügend Sicherheit gebende Verschweißfläche d zwischen Abreißlinie der Zellglashaube und Etiketthülle bestehen bleibt.
- In Abb. 8 ist der obere der beiden umgelegten Etikettlappen an der langen Schmalseite der Packung mit Durchbrüchen f versehen, die hier zweckmäßigerweise als Schriftzeichen ausgebildet sind. Die Durchbrüche schaffen eine zusätzliche Vergrößerung der Verschweißfläche, weil die Berührungsfiäche der beiden eingeschlagenen Zellglaslappen eventuell unter Zuhilfenahme geeigneter Andruckbürsten vergrößert wird.
Claims (3)
- PATENTANSPRÜcHE: 1. Verfahren zum Umhüllen eines in eine Folie eingewickelten Zigarettenblocks mit einer einen Aufreißstreifen aufweisenden Zellglashülle unter Einschluß einer als Etikett dienenden inneren Hülle, dadurch gekennzeichnet, daß der mit zwei abgeschrägten Ecken versehene Zuschnitt der Etiketthülse (b) mit einem der Lage des Aufreißstreifens (e) entsprechenden Abstand von einer Stirnseite an eine schmale Längsseite des Blockes (a) angelegt und um diese U-förmig gefaltet und anschließend der denZuschnittderEtiketthülle (b) mindestens an drei Seiten überragenden Zuschnitt der Zellglashülle (c) in gleicher Weise um die gleiche Schmalseite gefaltet wird, dann die überstehenden Teile beider Zuschnitte gemeinsam an die andere Schmalseite angelegt und in bekannter Weise stirnseitig eingefaltet werden, worauf die sich überlappenden und nicht von der Etiketthülle verdeckten Teile der Zellglashülle miteinander verschweißt werden, derart, daß auch nach Ablösen der stirnseitigen Zellglashaube durch den Aufreißstreifen die Etiketthülle (b) durch die Zellglashülle (c) gehalten wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an StelIe eines mit abgeschrägten Enden versehenen Etikettenzuschnitts ein solcher mit durchgehender Oberkante verwendet wird, dessen Länge so weit verkürzt ist (Fig. 7), daß in der Nähe des Aufreißstreifens (e) eine den Etikettrand überragende größere Schweißfläche (d) an der Zellglashülle gebildet wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Etikettzuschnitts, dessen Oberlappen mindestens an der langen Schmalseite der Packung, an der die Lagen der Zellglashülle und des Etiketts übereinanderliegen, mit Durchbrüchen (f), z. B. in Form von Schriftzeichen, versehen ist, so daß eine zusätzliche Vergrößerung der Schweißfläche erreicht wird. ~~~~~~~ In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 1 027 125; deutsche Patentanmeldung R 5827 XII /81 c (bekanntgemacht am 30. 7. 1953); deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 691 694, 1730 039; britische Patentschriften Nr. 211 915, 375 049, 620 237; USA.-Patentschrift Nr. 2 321 112.
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Citations (7)
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1959
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