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Aufhängevorrichtung für eine Arbeitsplatzleuchte Die Erfindung bezieht
sich auf eine Aufhängevorrichtung für eine Arbeitsplatzleuchte mit einem oder mehreren
im wesentlichen gerade und horizontal verlaufenden, vorzugsweise teleskopisch längsveränderlichen
Auslegearmen zur Befestigung an der Decke.
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An vielen Arbeitsplätzen, vor allem in Werkstätten, aber auch in Geschäftslokalen,
benötigt man eine Platzbeleuchtung in verhältnismäßig großer Entfernung von einem
Deckenanschluß, und diese Entfernung sowie auch die Richtung von dem Deckenanschluß
aus soll in derRegel variiert werden können. Ferner soll die Aufhängevorrichtung
zwischen dem Deckenanschluß und der Lichtquelle nicht derart verlaufen, daß sie
hinderlich sein kann. Die Aufhängevorrichtung soll somit nahe oder im wesentlichen
parallel zur Decke verlaufen können, insbesondere dann, wenn die Deckenhöhe niedrig
ist. Zu diesem Zweck hat man einen aus teleskopischen Rohren aufgebauten Arm verwendet,
der aus einer Stelle im Deckenanschluß, um die er drehbar ist, herausläuft und an
seinem Außenende eine frei herunterhängende Lichtquelle trägt. Durch diese Konstruktion
kann die Stellung der Lichtquelle nach Belieben innerhalb eines kreisförmig begrenzten
Bereiches variiert werden, dessen Radius durch die maximal herausziehbare Länge
des Armes bestimmt ist. Diese Länge kann mehrere Meter betragen.
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Auf Grund der einseitigen Belastung, die häufig sehr groß werden kann,
bereitet jedoch die Befestigung der Aufhängevorrichtung an der Decke Schwierigkeiten,
die bisher nicht befriedigend gelöst worden sind.
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Eine Verlängerung der Arme nach rückwärts jenseits der Befestigungstelle
der Lichtquelle und ein Anbringen von Gegengewichten an der Verlängerung oder von
Abstützungen gegenüber der Decke, so daß die einseitige Belastung des Armes durch
die Lichtquelle ausgeglichen wird, führt zu sperrigen und unschönen Konstruktionen.
Unschön ist auch, daß bei diesen bekannten Konstruktionen die den Arm tragende Kappe
nicht .an der Decke anliegt, sondern daß Aufhängeteile sichtbar werden. Der freie
Zwischenraum zwischen der Oberkante der Abdeckkappe und der Decke erhöht auch die
Entfernung des Armes von der Decke, welche, wie oben erwähnt, auf einem Mindestmaß
gehalten werden soll.
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Es sei noch erwähnt, daß eine Deckenbeleuchtung mit einer Mehrzahl
kurzer Arme, die Leuchten tragen, an sich bekannt ist; irgendein Problem durch einseitige
Belastung tritt dabei nicht auf.
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Die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung eingangs genannter Art ist
dadurch gekennzeichnet, daß eine etwa becherförmige, sich gegen die Decke öffnende
Abdeckkappe zur Aufnahme des Auslegearmes bzw. der Arme in einer Horizontalebene
liegende Öffnungen in ihrer Seitenwand und außerdem in ihrem Boden eine Mittelöffnung
.aufweist und daß eine von außen in an sich bekannter Weise auf eine im Deckenhaken
eingehängte ösenschraube aufschraubbare Mutterhülse, die durch die untere Öffnung
der Abdeckkappe frei hindurchtritt, mit ihrem breiten oberen Kragen gegen die Unterseite
des Auslegearmes oder gegen eine die Auslegearme aufnehmende Armträgerscheibe
derart andrückt, daß die Auslegearme sich nach oben fest gegen die Decke abstützen.
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Bevorzugt verläuft also der Auslegearm durch diametral in einer horizontalen
Ebene gegenüberliegende öffnungen in den Seitenwänden der Abdeckkappe. Die Mutterhülse
preßt die Oberseite des Armes fest an die obere Kante der betreffenden Öffnungen.
Um den Arm zu fixieren und um ihn gleichzeitig in balancierter horizontaler Lage
zu halten, ohne daß dabei
ein Spalt zwischen der oberen Kante der
Abdeckkappe und der Decke entsteht, arbeitet die Mutterhülse mit einer ösenschraube
in der beschriebenen Weise zusammen. Die am Deckenhaken aufgehängte Ösenschraube
läuft frei durch den Arm oder um den Arm herum. Die Mutterhülse, die von der unteren
Seite der Abdeckkappe aus verdreht werden kann, drückt mit ihrem oberen Ende gegen
die Unterseite des Armes. Durch Drehen der Mutterhülse kann der Arm nach aufwärts
gedrückt werden. Dieser nimmt dann seinerseits die Abdeckkappe mit und drückt sie
gegen die Decke. Falls gewünscht, kann der Arm auch an die untere Kante eines gesondertenAbstandsringes
gedrückt werden, der innerhalb oder außerhalb der Abdeckkappe zwischen dem Arm und
der Decke liegt.
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Dadurch, daß der Arm bei der Anordnung nach der Erfindung zwei Abstützpunkte
an der Abdeckkappe bzw. am Abstandsring hat, wird die Schrägbelastung des Armes
auf wirksame Weise ohne Hilfe von sperrigen oder verunzierenden Gegengewichten oder
aufwärts gebogenen Stützarmen balanciert. Durch die Fixierung des Armes in den Öffnungen
in der Abdeckkappe wird ferner verhindert, daß bei einer Verschiebung des Gerätes
die Kanten der Öffnungen verschleißen. Ferner liefert die erfindungsgemäße Konstruktion
eine Mindestentfernung zwischen Arm und Decke.
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Bei einer der angeführten bekannten Aufhängevorrichtungen verläuft
der Arm nicht durch die Abdeckkappe. Der Arm besteht aus einer losen Gabelkonstruktion.
Er soll nur als Stütze für ein Kabel dienen.
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Ferner ist bei den bekannten Aufhängevorrichtungen eine Mutter an
der unteren Seite der Abdeckkappe angebracht. Beim Anziehen wirkt diese Mutter direkt
auf die Abdeckkappe, so daß sie nach aufwärts gedrückt wird. Beim Erfindungsgegenstand
wirkt hingegen die Mutterhülse innerhalb der Abdeckkappe auf mindestens einen die
Abdeckkappe durchsetzenden Arm, der seinerseits die Abdeckkappehebt.
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Auch wenn man einen Arm durch Löcher führen würde, die in den Wänden
der bekannten Abdeckkappen vorzusehen wären, so würde es noch offen bleiben, wie
der Arm fixiert werden soll. Das Hochschrauben der Abdeckkappen würde den Arm jedenfalls
nicht fixieren.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Figuren. Es zeigt Fig.
1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform der Erfindung in Anwendung
auf eine Einarm-Aufhängevorrichtung, die auf ihrem Platz montiert ist, Fig, 1 a
eine alternative Ausführung eines Details, Fig.2 eine perspektivische Ansicht der
fertigen Montage in kleinerem Maßstab, Fig. 3 einen Querschnitt durch eine zweite
Ausführungsform der Erfindung in Anwendung auf eine montierte Mehrarm-Aufhängevorrichtung,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht von der fertigen Montage in kleinerem Maßstab.
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In Fig. 1 ist eine Abdeckkappe 1 mit zwei diametral gegenüberliegenden
Öffnungen 2 gezeigt, durch welche ein Rohr 3 läuft, das den Befestigungsteil für
einen an dem Außenende eine Beleuchtung (nicht gezeigt) tragenden Auslegearm, vorzugsweise
vom Teleskoptypus, darstellt. Von der Beleuchtung läuft eine Anschlußleitung 4 durch
das Rohr 3 in die Abdeckkappe hinein und dort aufwärts durch eine Öffnung 5 des
Rohres, um dann durch einen üblichen Stecker 6 an die feste Steckdose in der Decke
7 angeschlossen zu werden.
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Das Gehäuse 1 hat auch eine mit einem Flansch umgebene Bodenöffnung
zur Aufnahme einer am einen Ende mit einer Endnut 9 und am anderen Ende mit einem
Stützflansch 10 versehenen Mutterhülse 11, die auf das Ende einer ösenschraube
12 aufgeschraubt ist, die in einer Bohrung 13 des Rohres 3 frei läuft. In
die Ösenpartie der ösenschraube greift der Hakenteil eines an der Decke 7 befestigten
Deckenhakens 14 ein.
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Vor dem Aufhängen wird die Mutterhülse 11 so weit heruntergeschraubt,
daß die in der Rohröffnung 13 frei laufende Ösenschraube 12 genügend hoch im Gehäuse
1 aufgezogen werden kann, um ein bequemes Anhaken der ösenschraube am Deckenhaken
14 sowie das Einstecken des Steckers 6 zu ermöglichen. Wenn die Aufhängevorrichtung
am Deckenhaken 14 hängt, kann die Mutterhülse 11 mit Hilfe der Endnut9 aufwärts
geschraubt werden, wobei sie mit ihrem Stützflansch 10 das Rohr 3 aufwärts preßt
und damit auch die von dem Rohr getragene Abdeckkappe 1 hebt. Hierdurch können der
Deckenhaken und der Anschluß ganz verborgen werden.
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Wenn man vermeiden will, das Rohr durch die Bohrung 13 für die Ösenschraube
12 zu schwächen, oder wenn die Abdeckkappe für Wandmontage mit durch das Ende des
Rohres 3 auslaufenderLeitung verwendet werden soll, kann man gemäß Fig. 1 a verfahren.
DieseFigur entspricht demDetail innerhalb des strichpunktierten Kreises in Fig.
1, obwohl um 90° gedreht. Die ösenschraube 12 ist in diesem Falle mit einer verlängerten
Öse versehen, die um das Rohr 3 greift, und die Mutterhülse 11 endet in einer dem
Stützflansch in Fig. 1 entsprechenden Schale 10. Die Leitung 4 läuft frei durch
das ganze Rohr 3.
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Wenn die Mutterhülse 11 in Fig. 1 oder 1 a so weit aufgeschraubt wird,
daß das offene Ende der Abdeckkappe gegen die Decke 7 gepreßt wird, wird außer dem
erwähnten Verbergen eine feste Fixierung des einseitig belasteten Armrohres 3 in
der erwünschten horizontalen Lage dadurch erhalten, daß das Rohr gegen die oberen
Kanten der Öffnungen 2 in der Abdeckkappe gepreßt wird, um eine genügende Zweipunktanliegung
zu bewirken.
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Wenn man indessen aus verschiedenen Gründen ein gewisses Spiel zwischen
der oberen Kante der Abdeckkappe und der Decke beibehalten will, beispielsweise
wenn die Abdeckkappe aus schwachem Material, wie dünnem Blech oder Kunststoff, ausgeführt
ist und die einseitige Belastung erheblich ist, können verschiedene Maßnahmen getroffen
werden, um die Abdeckkappe von jeder Beanspruchung zu entlasten und trotzdem die
horizontale Lage des Armes oder des Rohres 3 sicherzustellen. In Fig. 1 ist zu diesem
Zweck ein Abstandring 15 aus geeignetem festem Material vorgesehen, welcher beispielsweise
auf die Abdeckkappe 1 vor dem Aufhängen geschoben werden kann und dessen Höhe derart
abgepaßt ist, daß das erwünschte Spiel zwischen Abdeckkappe und Decke erhalten wird,
wenn die Mutterhülse Il angezogen wird, bis die untere Kante des Abstandringes 15
gegen die obere Seite des Rohres 3 an beiden
Seiten des Gehäuses
1 gepreßt wird. Es ist zu bemerken, daß der im Verhältnis zur Abdeckkappe größere
Durchmesser des Ringes dazu beiträgt, die von der einseitigen Belastung herrührenden
Druckkräfte auf der der Belastung entgegengesetzten Seite zu reduzieren, was seinerseits
die beim Drehen der Aufhängevorrichtung um die ösenschraube 12 auftretende Reibung
zwischen der unteren Kante des Abstandringes 15 und der oberen Seite des Rohres
3 reduziert; um diese Reibung weiter zu reduzieren und eine noch bequemere Schwenkung
der Beleuchtung in die erwünschte Lage zu ermöglichen, können (nicht gezeichnete)
Rollen oder Kugeln an mit der unteren Seite des Ringes 15 zusammenwirkenden Stellen
in der oberen Seite des Rohres 3 eingelassen sein.
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Der Abstandring 15 kann zwecks Anpassung an Variationen in der Länge
der festen Deckenhaken zweckmäßig in verschiedenen Standardhöhen ausgeführt sein.
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In Fig. 2 ist die fertige Montage mit Abstandring in Perspektive gezeigt.
Die Figur zeigt das schmucke Aussehen, das die Anordnung nach der Erfindung gibt.
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Die in Fig. 3 und 4 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich im
wesentlichen von der in Fig. 1 und 2 gezeigten nur dadurch, daß die fragliche Aufhängevorrichtung
mit drei Armen versehen ist, die symmetrisch angebracht sind. Der Übersicht halber
sind in Fig. 3 die beiden sichtbaren Arme diametral gegenüberliegend gezeichnet,
obwohl sie in Wirklichkeit mit 120° Winkelabstand liegen. Die Arme oder Rohre 3
a, 3 b (und 3 c) laufen durch die Wandöffnungen 2 der Abdeckkappel, und ihre Innenenden
sind mit einer Scheibe 16 mit Seitenbohrungen 17 zur Aufnahme der genannten Enden,
beispielsweise durch eine Gewindeverbindung, untereinander vereinigt. Durch eine
Mittelbohrung 13 der Scheibe 16 läuft die ösenschraube 12, auf deren Ende die von
außen einstellbare und durch die Bodenöffnung 8 der Abdeckkappe 1 laufende Mutterhülse
11 aufgeschraubt ist. Das obere Ende der Mutterhülse bildet eine Stützfläche für
eine in der unteren Seite der Scheibe 16 vorgesehene Versenkung 18. Nicht näher
bezeichnete Anschlußleitungen von Leuchten der drei Arme oder Rohre 3 n bis 3 c
sind durch die Rohre gezogen und auf übliche Weise vereinigt und angeschlossen.
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Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform tritt in diesem Falle normal
keine Schrägbelastung der Aufhängevorrichtung auf, weshalb der Abstandring vom Festigkeitsgesichtspunkt
aus entbehrt und die Abdeckkappe 1 zum Anliegen gegen die Decke 7 gehoben werden
kann. Wenn jedoch ein Abstandring erwünscht ist, stößt es auf kein Hindernis, d'aß
dieser, wenn dies vorgezogen wird, innerhalb der Abdeckkappe angebracht wird, wie
in Fig. 3 bei 15 gezeigt.
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Das Aufhängen der dreiarmigen Aufhängevorrichtung an dem Deckenhaken
14, der Anschluß und die Nachjustierung der Mutterhülse 11 erfolgen in genau derselben
Weise wie bei der zuerst beschriebenen Einarm-Aufhängevorrichtung. In Fig. 4 ist
die dabei erhaltene schmucke Fertigmontage in perspektivischer Ansicht gezeigt.
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Die Erfindung ist natürlich nicht auf die gezeigten Ausführungsformen
beschränkt, sondern es sind verschiedene Modifikationen sowohl betreffend die Anzahl
und Verteilung der Ausführung der verschiedeneu Einzelheiten denkbar. Beispielsweise
könnte die Endnut 9 in der von außen betätigbaren Mutterhülse 11 durch eine andere
bequeme Griffpartie, wie einen gerändelten Kopf, einen unauffälligen Griff usw.,
ersetzt werden. Ebenfalls kann natürlich der Abstandring auf verschiedene Weise,
je nach Wunsch und Geschmack, beispielsweise vieleckig ausgebildet sein, und sein
Durchmesser kann derart bemessen werden, daß er beispielsweise bei Leuchtstofflampen
auch die dazugehörigen Kondensatoren usw. verbirgt. Der Abstandring kann auch von
Anfang an mit der Decke fest verbunden sein. Die Scheibe 16 zur Vereinigung von
drei oder mehreren Armrohren miteinander kann durch ein anderes geeignetes Verbindungselement,
beispielsweise eine mehrarmige Rohrkupplung mit Mittelloch. ersetzt werden. Wie
früher angedeutet, kann die Abdeckkappe auch für Wandmontage zum Tragen von verschiedenen
Arten von Wandaufhängevorrichtungen, wie Wandarmen, Wandleuchtern u. dgl., verwendet
werden.