DE1141484B - Kaeseform - Google Patents
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- C21C5/28—Manufacture of steel in the converter
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
R31692IH/45g
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 20. DEZEMBER 1962
Es sind Käseformen zur Herstellung von gepreßtem Käse bekannt, die über die übliche Seitenwand und
den Boden hinaus einen inneren, aufgeschlitzten Wandteil, einen Wickel, haben, der in die Form hinein-
und aus derselben herausgleiten kann und welcher — jedenfalls während des größten Teils des
Preßvorganges — gegen die Seitenwand anhegt. Bei diesen bekannten Formen hat man, ob nun die Herstellung
von Käse mit Rinde oder sogenannter rindenloser Käse gewünscht wurde, vor dem Pressen der
Käsemasse diese mit einem Käsetuch umhüllt, sowohl um während des Pressens der Molke die erforderliche
Abflußmöglichkeit von der Käsemasse zu sichern, als auch um zu gewährleisten, daß der fertiggepreßte
Käse während des Herausnehmens die Form leicht verläßt, ohne die Käseoberfläche zu beschädigen.
In den jüngsten Jahren sind auch sogenannte »tuchfreie« Käseformen auf den Markt gekommen,
die ohne Käsetuch benutzt werden und insbesondere zur Herstellung von Käse des Haverti-Typs (Tilsiter-Typ)
oder ähnlicher halbharter oder harter Typen vorgesehen sind, die außer dem Pressen, das durch
das eigene Gewicht der Käsemasse entsteht, nicht oder nur wenig gepreßt werden, die aber sonst früher
unter Anwendung eines Käsetuchs hergestellt wurden. Eine derartige Form ist beispielsweise im deutschen
Patent 1004 850 beschrieben. Bei diesen Formen handelt es sich um Einzelformen mit einfachen
Wänden und Böden und eventuelem Deckel aus verhältnismäßig
dünnem, rostfreiem Stahlblech, das derart perforiert ist, daß es eine Menge regelmäßig verteilter,
dichtsitzender, feiner Löcher mit einem Durchmesser hat, der normalerweise ihrer Größenordnung
nach 0,8 bis 1,5 mm beträgt. Bei den im Handel vorkommenden Formen gibt es mehrere, normalerweise
mindestens fünf Löcher je Quadratzentimeter Blech.
Versuche mit der Verwendung von Käseformen dieser Art — ohne Käsetuch — zur Herstellung von
gepreßtem Käse sind auf verschiedene Schwierigkeiten gestoßen, wenn deren Verwendung auch, im
Steifheit ermöglicht. Die Versuche sind indessen auf tem Käse mit einem Käsetuch, im übrigen Vorteile
bietet. So hat es sich gezeigt, daß manchmal etwas von der Käsemasse, insbesondere bei höherem Preßdruck,
aus den Löchern herausgepreßt werden konnte, was in Schwierigkeiten bei der Herausnahme des gepreßten
Käses aus der Form und einer weniger schönen Oberfläche resultierte, sogar bei der Verwendung
einer aufmachbaren Form. Versuche zur Vermeidung des genannten Nachteils resultierten zuerst
in der im deutschen Patent 1030 612 beschriebenen »geprägten« Form, die wegen der vermehrten Steif-Käseform
Anmelder:
Hans Andreas Rossen,
Tiset, Gram (Dänemark)
Tiset, Gram (Dänemark)
Vertreter: Dr. W. MüHer-Bore
und Dipl.-Ing. H. Gralfs, Patentanwälte,
Braunschweig, Am Bürgerpark 8
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 16. Dezember 1960 (Nr. 76 302)
V. St. v. Amerika vom 16. Dezember 1960 (Nr. 76 302)
Hans Andreas Rossen, Tiset, Gram (Dänemark), ist als Erfinder genannt worden
heit des »geprägten« Plattenmaterials Zuwegebringung von kleineren Löchern bei derselben Plattensteifheit
ermöglicht. Die Versuche sind indessen auf die Schwierigkeit gestoßen, daß bei der Perforierung
des Blechs in der Praxis dem eine Grenze gesetzt ist, wie klein man die Löcher machen kann, wenn gleichzeitig
aus Rücksicht auf die Stärke der Formwand und deren Widerstandsfähigkeit gegen ein Verbiegen
unter dem Preßvorgang eine Blechstärke über einen gewissen Mindestwert verwendet werden muß. Einzelformen
so geprägten und perforierten Plattenmaterials sind demgemäß nur zur Herstellung verhältnismäßig
kleiner gepreßter Käse (Baby-Käse), die gerade wegen der geringen Größe nur einen verhältnismäßig kleinen
Preßdruck beanspruchen, verwendbar.
Weitere Versuche zeigten indessen, daß die obigen Schwierigkeiten vermieden werden konnten durch
Verwendung einer Käseform, wie die, die Gegenstand des deutschen Patents 1102 471 ist. Diese Form hat
eine gegen die Innenseite der einen Außenform seitlich aufgeschlitzte Innenform aus Metall, und die
Form ist durch die folgenden, für Einzelformen zum Teil bekannten Merkmale gekennzeichnet:
a) In der Wandung der geschlitzten Innenform und ihres Bodens sowie gegebenenfalls auch Deckels sind je Quadratzentimeter Oberfläche, soweit sie mit der Käsemasse in Berührung kommt, mehrere Löcher mit einem Durchmesser von höchstens etwa 1,0 mm regelmäßig verteilt;
a) In der Wandung der geschlitzten Innenform und ihres Bodens sowie gegebenenfalls auch Deckels sind je Quadratzentimeter Oberfläche, soweit sie mit der Käsemasse in Berührung kommt, mehrere Löcher mit einem Durchmesser von höchstens etwa 1,0 mm regelmäßig verteilt;
b) die Außenfläche der geschlitzten Innenform und/oder die Innenfläche der Formwand des
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Außenbehälters besitzen niedrige, vorzugsweise c) die Wand der Außenform ist nicht oder nur in
regelmäßig verteilte Erhöhungen; geringem Grad perforiert.
c) die Formwand des Außenbehälters ist ganz oder Der Perforierungsgrad der Innenform oder der
zum größten Teil ungelocht. Innenformen entspricht vorzugsweise einer Anzahl
Für die praktische Ausführung einer Form vom 5 runder Löcher, innerhalb jedes Quadratzentimers
letztgenannten Typ müßte man es von vornherein für der perforierten Oberfläche, im Bereich von etwa 10
selbstverständlich ansehen, daß die erreichten Preß- bis etwa 20.
ergebnisse desto besser würden, je größer die Anzahl Die Angabe, daß innerhalb jedes Quadratzenti-
der Perforationslöcher in jedem Quadratzentimeter meters des perforierten Teils der Innenform runde
war. Dieser Auffassung entsprechend wurden Formen io Perforationslöcher in einer Anzahl unter einem ge-
dieser Art für den praktischen Gebrauch mit einer wissen Maximumwert zuwege gebracht werden
großen Lochanzahl bis zu fünfzig kleinen Löchern müssen, entspricht ganz der Angabe, daß der Ab-
(mit einem Durchmesser von 0,75 mm) in jedem stand zwischen benachbarten Löchern (die gleich-
Quadratzentimeter der perforierten Fläche angefertigt, mäßig verteilt sind), d. h. zwischen der Mitte dieser
und die hervorragenden Ergebnisse, die bei der prak- 15 Löcher, einen gewissen Minimumwert übersteigen
tischen Anwendung einer solchen Form erreicht muß. Für gewöhnlich wird der Fabrikant von perfo-
wurden, konnten die genannte Auffassung nur be- riertem Plattenmaterial nicht nur die Anzahl der
stärken. Löcher je Arealeinheit angeben, sondern auch den ge-
Es hat sich nun jedoch überraschend gezeigt, daß nannten Abstand zwischen benachbarten Löchern,
die genannte Auffassung nicht immer stichhält, da die 20 und ebenfalls das »offene« Areal, d. h. das Areal, das
Anwendung einer Form mit der erwähnten großen von den Löchern innerhalb einer Arealeinheit, ausAnzahl
Löcher beim Pressen gewisser Käsetypen, die gedrückt als Prozent dieser Arealeinheit, gebildet
hier als »Käse des Cheddar-Typs« bezeichnet werden, wird.
zu Schwierigkeiten Anlaß gibt. Versuche, Cheddar- Es ist selbstverständlich, daß der genannte AbKäsemasse
in einer solchen Form zu pressen, führten 25 stand an Stelle der Lochanzahl zum Charakterisieren
zu sehr schlechten Ergebnissen, da der gepreßte Käse der Perforierung verwendet werden kann und in gein
der perforierten Innenform festhing und durch wissen Fällen mit Vorteil (wie unten erwähnt) ver-Herausschneiden
entfernt werden mußte, wodurch wendet werden kann. Die obenerwähnte LochanzaM natürlich die Käseoberfläche vollständig zerstört der hier behandelten Käseform entspricht somit einem
wurde. 30 Abstand, der einen Wert von mindestens etwa 2 mm
Hiernach müßte man unmittelbar annehmen, daß hat, und der Abstand sollte vorzugsweise einen Wert
es unmöglich sei, »tuchlose« Käseformen des er- von 2,3 bis 2,7 mm übersteigen. Der bevorzugte Bewähnten
Typs zum Pressen von Käsen des Cheddar- reich ist von etwa 2,3 bis etwa 3,5 mm. Weil der PerTyps
zu benutzen. Es zeigt sich jedoch überraschend, forierungsgrad mindestens dem Vorhandensein von
daß diese Auffassung ebenfalls nicht stichhält. Sorgt 35 mehreren runden Löchern in jedem Quadratzentiman
nämlich gemäß der vorliegenden Erfindung da- meter des perforierten Bereichs, und vorzugsweise
für, die Lochanzahl auf einer geeigneten geringeren mindestens fünf Löchern, entsprechen soll, soll der
Größe zu halten (die jedoch immer noch die im genannte Abstand zwischen benachbarten Löchern
deutschen Patent 1102 471 angegebene untere in keinem Fall etwa 7,5 mm übersteigen und sollte
Grenze übersteigen soll), kann das Pressen einer 40 vorzugsweise unter etwa 5 mm gehalten werden.
Cheddar-Käsemasse ohne irgendwelche Schwierigkeit Wenn gewünscht, kann das genannte »offene« durchgeführt werden. Areal auch zum Charakterisieren der Perforierung
Cheddar-Käsemasse ohne irgendwelche Schwierigkeit Wenn gewünscht, kann das genannte »offene« durchgeführt werden. Areal auch zum Charakterisieren der Perforierung
Hiermit übereinstimmend betrifft die vorliegende benutzt werden, wobei man von den vorhandenen
Erfindung eine Käseform zur Herstellung von ge- Tabellen für Perforierungen von glattem Material
preßten Käsen, welche Käseform eine äußere Seiten- 45 Gebrauch machen kann.
wand und Boden und eine lose, geschlitzte Innen- Normalerweise verwendet man in der Praxis runde
form — ein Wickel —, die gegen die genannte oder im wesentlichen runde Löcher, deren Zuwegeäußere
Seitenwand anliegt, oder mehrere solcher bringung verhältnismäßig einfach ist. Indessen ist es
Innenformen hat, die nebeneinander innerhalb der klar, daß Perforierungen mit Löchern anderer Form
äußeren Seitenwand angeordnet werden können, und 50 auch verwendet werden können, wenn sie eine zu
welche Käseform durch folgende Merkmale gekenn- dem oben Angeführten entsprechende Breite und Abzeichnet
ist: stand haben. Nicht kreisförmige Löcher können bei-
a) Die Innenform oder die Innenformen mit dazu- spielsweise eine ovale Form oder die Form wie
gehörigen Boden und eventuellem Deckel ist/ schmale Spalten haben. Die Breite solcher Löcher,
sind perforiert, jedenfalls der Teil, der mit der 55 die hier von Interesse ist, ist natürlich der DurchKäsemasse
in Berührung kommt, wobei die Per- schnitt des größten Kreises, der in den Umfang des
forationslöcher regelmäßig verteilt sind und eine Loches eingeschrieben werden kann, und der Abstand
Breite von höchstens etwa 1,0 mm haben und zwischen benachbarten Löchern ist der kürzeste Abwobei
der Perforierungsgrad — wie in der Be- stand zwischen den Mittelpunkten dieser Kreise. Für
Schreibung definiert — runden Löchern in einer 60 Spalten bedeutet dies dasselbe wie die Breite der
Anzahl innerhalb jedes Quadratzentimeters des Spalten und der Abstand zwischen den Längsachsen
perforierten Teils entspricht, die einen Wert von für zwei benachbarte Spalten.
etwa 25 und vorzugsweise einen Wert von etwa Nicht runde Löcher können somit auch bei Formen
15 bis 20 nicht übersteigt; der hier behandelten Art verwendet werden. Da man
b) die Außenfläche der Innenform oder der Innen- 65 indessen praktisch ausschließlich runde Löcher beformen
und/oder die Innenfläche des genannten nutzt, ist es bequem, den Perforierungsgrad mit Hilfe
äußeren Wandteils besitzen niedrige, Vorzugs- der Anzahl und des Durchschnitts solcher runden
weise regelmäßig verteilte Erhöhungen; Löcher auszudrücken.
Mit dem Ausdruck »Käse des Cheddar-Typs« wird nicht nur an den Käse gedacht, der unter dem Namen
»Cheddar« bekannt ist, sondern an jeden Käse, wie z. B. Chester-Käse, der beim Pressen in Formen des
im deutschen Patent 1102 471 erwähnten Typs mit sehr großer Lochanzahl in der Perforierung ähnlichen
Schwierigkeiten, wie oben erwähnt, Anlaß gibt.
Die hier behandelte Käseform besitzt im übrigen dieselben Vorteile und ist gemäß denselben Grundsätzen,
die für die Käseform nach dem deutschen Patent 1102 471 angegeben sind, ausgebildet. Sie
kann z. B. gleich wie die letzterwähnte Form zur Herstellung mehrerer Käse gleichzeitig ausgebildet sein,
z. B. durch Anbringung mehrerer Innenformen nebeneinander innerhalb der äußeren Formwand.
Einige Ausführungsformen werden unten mit Hinweis auf die Zeichnung näher beschrieben.
Die Käseform nach Fig. 1 besteht aus einer Formwand 1 und einem Boden 2 und. ist vorzugsweise aus
einem rostfreien Stahl gefertigt. Die Form hat eine umlaufende Kante 4, die zur Versteifung dient und
andererseits als Tragorgan für den Benutzer. Die einsetzbare Innenform hat feine Perforationen 5 und
Prägungen 6. Der Durchmesser eines Perforationsloches soll dabei etwa 0,75 mm betragen, wobei je
Quadratzentimeter fünfzehn bis zwanzig Perforatiomlöcher angebracht sind. Die Innenform ist geschlitzt,
so daß sich die Kanten 7 einander überlappen können, wenn die Innenform in die äußere Form eingesetzt
wird. Durch die Überlappung ist auch eine Veränderung der Innenform im Durchmesser möglich. Die
Innenform hat gleichfalls eine obere umlaufende und abgewinkelte Kante 8, die zur Versteifung der Innenform
dient und die die Innenform auf der äußeren Form und deren Kante 4 abstützt. Bei der dargestellten
Ausführungsform hat die Innenform ferner eine untere, nach innen gebogene umlaufende Kante 9, auf
welche ein perforiertes und geprägtes Bodenblech aufgelegt werden kann. Ein solches Bodenblech ist hier
nicht dargestellt. Zu der Form gehört ferner ein gleichfalls nicht dargestellter Deckel, der so bemessen
ist, daß er in die in die äußere Form eingelegte Innenform hineingleiten kann.
Die in Fig. 2 und 3 dargestellte Ausführungsform hat eine Formwand 10 und einen Boden 11. Die geschlitzte
Innenform 12 hat einander überlappende Blechkanten 13. Um die obere Kante der geschlitzten
Innenform ist eine gleichfalls geschlitzte Verstärkerkante 14 gelegt, die — falls die geschlitzte Innenform
vollständig in die äußere Form eingeführt ist — auf der oberen Kante 10 der Formwand der äußeren
Form zur Auflage kommt. Die äußere Form hat im Gegensatz zu Fig. 1 einen Deckel 15, der über die
Öffnung der geschlitzten Innenform hinausragt. In der Außenform können daher Tragelemente angeordnet
werden, so daß die geschlitzte Innenform zunächst nicht vollständig in die Außenform eintreten kann.
Ein Vorpressen wird also so bewerkstelligt, daß zunächst solange gepreßt wird, bis die Innenform vollständig
in die Außenform eingetreten ist, wobei vorher die Tragelemente entfernt werden müssen. An der
Innenseite des Deckels 15 ist ein gleichfalls perforiertes und geprägtes Blech angebracht. Dieses Blech
kann am Deckel befestigt sein, soll aber vorzugsweise lose eingelegt werden. Ein ähnliches Blech 17 ist am
Boden der Form angebracht. Es kann gleichfalls fest mit der Form verbunden oder vorzugsweise lose angebracht
sein. Die äußere Form hat außerdem einen Henkel oder ein anderes Tragorgan 18. Die Erfindung
beschränkt sich nicht auf diese Ausführungsformen. So ist es z. B. möglich, daß alle Innen- und Außenformen
einen losen Boden haben, der z. B. wie der Deckel 14 in den Fig. 2 und 3 ausgeführt sein kann.
Es können auch mehrere Formen auf einer gemeinsamen Grundplatte angebracht sein, die so ausgebildet
ist, daß sie den Formen als gemeinsamer Boden dienen kann. Ferner kann die Kante 8 der in Fig. 1
dargestellten Innenform durch einen Verstärkerring oder eine Verstärkerkante, die gesondert an der Form
angebracht ist, ersetzt sein, wie dieses z. B. an der Form nach Fig. 2 dargestellt ist. Es ist auch nicht
notwendig, daß die in Fig. 1 dargestellte geschlitzte Innenform eine untere umlaufende Kante hat. Es ist
auch möglich, statt dessen einzelne Unterstützungspunkte für das einzulegende Bodenblech entlang des
unteren Randes der geschlitzten Innenform anzubringen. Die äußere Form kann vereinzelte größere
Abflußlöcher für die Molke haben, die im Boden oder in den Seitenwänden angebracht sein können und
einen Durchmesser von 3 bis 5 mm haben können. Diese Löcher können auch gleichmäßig über die gesamte
Fläche der Form verteilt sein, oder es können mehrere Gruppen von Löchern an einzelnen Stellen
der Form angebracht sein.
Claims (2)
1. Käseform, die besonders für die Herstellung von Käsen des Cheddar-Typs geeignet ist, mit
einer äußeren Seitenwand und Boden und einer losen, geschlitzten Innenform — ein Wickel —,
die gegen die genannte äußere Seitenwand anliegt, oder mit mehreren solcher Innenformen, die
nebeneinander innerhalb der äußeren Seitenwand angeordnet werden können, gekennzeichnet durch
die Kombination folgender Merkmale:
a) Die Innenform oder die Innenformen mit dazugehörigem
Boden und eventuellem Deckel ist/sind perforiert, jedenfalls der Teil, der mit der Käsemasse in Berührung kommt, wobei
die Perforationslöcher regelmäßig verteilt sind und eine Breite von höchstens etwa 1,0 mm
haben und wobei der Perforierungsgrad — wie in der Beschreibung definiert — runden
Löchern in einer Anzahl innerhalb jedes Quadratzentimeters des perforierten Teils entspricht,
die einen Wert von etwa 25 und vorzugsweise einen Wert von etwa 15 bis 20 nicht übersteigt;
b) die Außenfläche der Innenform oder der Innenformen und/oder die Innenfläche des genannten
äußeren Wandteiles besitzen niedrige, vorzugsweise regelmäßig verteilte Erhöhungen;
c) die Wand der Außenform ist nicht oder nur in geringem Grad perforiert.
2. Käseform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Perforierungsgrad einer
Anzahl runder Löcher, innerhalb jedes Quadratzentimeters der perforierten Oberfläche, im Bereich
von etwa 10 bis 20 entspricht.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 209 74&/21 12.
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