DE1141175B - Gehaeuse fuer eine Filmspule - Google Patents
Gehaeuse fuer eine FilmspuleInfo
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- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
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Description
- Gehäuse für eine Filmspule Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Filmspule.
- Es sind bereits verschiedene Gehäuse aus Metall und Kunststoff für Fümspulen bekannt. Im allgemeinen bestehen diese Gehäuse aus drei oder mehr Einzelteilen, und das Zusammensetzen dieser Gehäuse zu einer lichtdichten Patrone erfordert einen gewissen Zeitaufwand. Deshalb wurde auch bereits ein Gehäuse geschaffen, welches zwei halbzylindrische. Hälften aus einem lichtundurchlässigen Material aufweist. Bei diesem bekannten Gehäuse hat jede Stimwand in ihrer Mitte eine halbkreisfönnige Öffnung, die zur Aufnahme der Nabe einer Filmspule dient. Weiterhin sind an den radialen Kanten der Seitenwände ineinandergreifende Führungsfedem und Nuten angeordnet. Eine der Gehäusehälften weist einen taugential angeordneten Ansatz und die andere Hälfte einen tangential umgekehrt angeordneten Ansatz auf, wobei die Ansätze zwischeneinander einen engen Schlitz für die Durchführung des Films bilden. Die Oberflächen der Ansätze weisen ineinandergreifende Führungsfedern und Nuten auf. Zusätzlich zu den beiden Hälften ist bei dem bekannten Gehäuse ein dritter Teil in Form einer Federspannung vorgesehen, die das zusammengefügte Gehäuse, in dem eine Filmspule angeordnet ist, zusammenhält.
- Gemäß der Erfindung sind die beiden Gehäusehälften durch ein mit diesen aus einem Stück gefonntes dünnes, biegsames Gelenkband verbunden, welches über die ganze Breite des Gehäuses verläuft. Bei diesem Gehäuse ist die Verwendung einer Federspannung nicht erforderlich. Das Gehäuse besteht aus einem einzigen Teil. Das Gehäuse kann leicht geöffnet werden, um eine Filmspule aufzunehmen, und es kann auch leicht geschlossen werden, um eine lichtdichte Patrone zu bilden. Das Gehäuse weist einen einfachen Aufbau auf und bildet eine feste zuverlässige, lichtdichte Filmpatrone.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch das Gehäuse entlang der Linie 1-1 in Fig. 2, Fig. 2 eine Vorderansicht des Gehäuses in einer Offenstellung mit einer darin befindlichen Spule, Fig. 3 einen Schnitt durch das geschlossene Gehäuse, Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt, der das biegsame Gelenkband zeigt und Fig. 5 einen vergrößerten Ausschnitt durch die Führungsfeder- und Nutenkonstruktion der Ansätze. Das Gehäuse nach der Erfindung besteht aus zwei ineinanderpassenden halbzylindrischen, starren Gehäusehälften, einer oberen Hälfte 1 und einer unteren Hälfte 2. Die obere Hälfte hat einen vorstehenden tangentialen Ansatz 3, und die untere Hälfte hat einen mit diesem zusammenwirkenden, umgekehrten tangentialen Ansatz 4. Die Endwände 5 der halbzylindrischen Hälften haben in ihren Mitten halbkreisförinige öffiiungen 6, die zur Aufnahme der vorstehenden Nabe. einer Filmspule geeignet sind. Die Endwände der unteren Hälfte haben an den radialen Kanten je eine Führungsfeder 7, welche in Nuten 8 eingreifen, die sich in den radialen Kanten der Endwände der oberen Gehäusehälfte befinden. Der untere Ansatz besitzt vorstehende Führungsfedern 9, welche vorzugsweise in einem rechten Winkel zu und in einer Linie mit zugeordneten Führungsfedem 7 angeordnet sind. Jede tangentiale Führungsfeder 9 greift in eine tangentiale Nut 10 in der unteren Fläche des oberen Ansatzes 3 ein. Die Führungsfeder 9 hat vorzugsweise einen seitlichen Steg 11, welcher, wie in Fig. 5 dargestellt, in eine mit diesem zusammenarbeitende, in dem oberen Ansatz befindliche seitliche Nut 12 hineinragt. Die Gehäusehälften 1 und 2 sind an ihrem unteren Verbindungspunkt, der gewöhnlich dem Berührungspunkt der Ansatzteile diagonal gegenüberhegt, mit einem mit diesen aus dem gleichen Stück bestehenden dünnen, länglichen, biegsamen Gelenkband 13 miteinander verbunden. Dieses Gelenkband verläuft über die ganze Breite der Gehäusehälften. Unterhalb des Gelenkbandes sind die Gehäusehälften vorzugsweise ausgeschnitten oder haben ausgesparte Abschnitte 14, damit das schnelle und gleichmäßige Schließen erleichtert ist. Vorzugsweise, hat die obere Gehäusehälfte entlang ihrer Längskante zusätzlich einen Absatz 15, und die untere GehäusehäNte weist an ihrer Längskante einen in diesen hineinpassenden Steg 16 auf; dadurch überlappen sich die Kanten, wenn sich die Gehäusehälften in Anlage befinden, wodurch die Lichtundurchlässigkeit des Filingehäuses weiter verbessert wird.
- In Fig. 2 der Zeichnung ist eine zugehörige Filmspule 17 abgebildet, welche in das Gehäuse hineinpaßt. Diese Spule hat Endflansche 18, die unmittelbar nebenden Endwänden des Gehäuses liegen. Die Spule besitzt vorzugsweise eine Mittelnabe 19 und einen vorstehenden Nabenausschnitt 20, der über eine Wand des Gehäuses hinausragt. Die Mittelnabe weist vorzugsweise einen Filmaufnahmeschlitz 21 auf, der einen Einhakvorsprung 22 haben kann, welcher in das gelochte Ende eines Films eingreifen kann, der auf die Spule aufgewickelt und von dieser abgewickelt werden soll.
- Beim Zusammensetzen der Filmpatrone nach der Erfindung wird eine Filmspule in die obere oder untere Gebäusehälfte eingelegt, und darauf werden die Gehäusehälften gegeneinanderbewegt und so zusammengedrückt, daß die Führungsfedem und Nuten ineinandergreifen.
- Wie besonders aus Fig. 3 zu ersehen ist schnappen die beiden Hälften in ihrer Schließlage ein und verbleiben in dieser Stellung, so daß die Filmpatrone lichtdicht ist und keine weitere Einrichtung zum Festhalten der Teile im zusammengesetzten Zustand erforderlich ist. Gewöhnlich wird die Patrone einen fotografischen Film aufnehmen, der entlang den Kanten Löcher aufweist, in welche, in den Kameras und in den Projektoren befindliche Zahnräder eingreifen.
- Beim Zusammenfügen der beiden Teile wird ein von dem Film abstehender Abschnitt zwischen die Absätze gelegt, so daß er ergriffen und in die Kamera eingelegt werden kann.
- Um das geschlossene Gehäuse zu öffnen, ergreift man den einen Gehäuseteil mit Daumen und Zeigefinger der einen Hand und den anderen Gehäuseteil mit Daumen und Zeigefinger der anderen Hand und übt auf die Gehäuseteile eine Zugkraft aus, um die Führungsfeder 9 und den seitlichen Steg 11 aus den Nuten 10 und 12 herauszuziehen. Da die Gehäuseteile aus einem federndem Material gefertigt sind, ist diese Art des Außereingriffbringens von Führungsfeder und seitlichem Steg und den Nuten möglich. Das öffnen des Gehäuses kann dadurch erleichtert worden, daß die untere Hälfte des Gehäuses (Fig. 1) mit Daumen und Zeigefinger der einen Hand derart ergriffen wird, daß Daumen und Zeigefinger auf der Stimwand hegen. Mit Daumen und Zeigefinger werden die Stirnwandungen 5 etwas nach innen gedrückt. Dieser Druck sollte zweckmäßigerweise in der Nähe der Führungsfeder 9 ausgeübt werden. Die obere Hälfte des Gehäuses wird mit dem Daumen und einem Finger der anderen Hand derart ergriffen, daß der Daumen oder der Finger die Mitte des Vorsprungs 3 ergreift und der Finger bzw. der Daumen etwa die Mitte des Gelenkbandes 13. Auf die Mitte des Ansatzes3 wird ein leichter Druck nach innen ausgeübt, so daß sich dieser Ansatz3 leicht nach innen durchbiegt. Die Seitenteile des Ansatzes 3 werden dadurch leicht nach außen gebogen. Die Auswärtsbiegung der Seitenteilen des, Ansatzes 3 und die Verschiebung der Führungsfeder 9 nach innen bewirken ein Ausrasten des seitlichen Steges 11 aus der Nut 12, und die Führungsfeder 9 kann leicht aus der Nut 10 herausgleiten.
- Die Gehäusehälften und die Spule können aus einem plastischen Werkstoff nach einem üblichen Formgebungsverfahren hergestellt werden. Das plastische Material sollte bis zu einem gewissen Grad biegsam sein, so daß das Gelenkband während des Zusammensetzens und Öffnens gebogen werden kann, ohne zu zerreißen. Zu den verwendbaren thermoplastischen Werkstoffen gehören Polyamide, Polyäthylene und Polypropylene, Cellulosederivate, z. B. Celluloseacetat, Celhilosepropionat, Cellulos--acetatbutyrat, Cauloseacetatpropionat, Polystyrol, Polyacrylsäureester usw. Vorzuziehen ist ein Spritzgußverfahren.
- Die in den Patronen verwendeten Spulen können aus den eben genannten leicht biegsamen plastischen Werkstoffen gefertigt sein oder aus anderen Werkstoffen, wie z. B. Holz, Metall oder Holz und Metall.
- Die Zusammensetzung des plastischen Werkstoffes kann natürlich durch die Zugabe von verschiedenen Weichmachem verändert werden. Dazu gehören z. B. Kampfer, Arylphosphate, Alkylphthalate, Glyderin, Rizinusöl usw., Pigmente, wie z. B. Litopon, Graphit, Ruß, Titanoxyd, Phthaloeyaninfarbstoffe usw., und Füllstoffe, wie z. B. Sägemehl, Diatomeenerde usw.
- Für die MetaUspulen kann ein Spritzgaß- ebenso wie ein Sintermetaflformproze13 in Frage kommen. Zu den verwendbaren Metallen gehören Messing und Aluminium.
- Die Spulen und das ineinandergreifende Gehäuse sollen fotografisch inert sein, so daß die aufgewickelten Filme nicht beeinträchtigt werden. Die Spulen und das ineinandergreifende Gehäuse können mit einem inerten Lack überzogen werden, damit ein Schutz gegen möglicherweise in den Teilen befindliche schädliche Bestandteile erreicht ist.
- Wenn gewünscht, können die Ansatzteile mit geschorenem oder rauhem Samt, Filz, Velour, Polyurethan oder einem anderen schwarrunähnlichen Werkstoff versehen werden oder mit Werkstoffen, die nach einem Ausflockungsverfahren hergestellt sind.
- In dem Gehäuse können verschiedene Spulenarten verwendet werden. Diese Spulen können verschiedene Schhtzarten haben oder andere Konstruktionen zur Befestigung des Films an der Nabe aufweisen.
- Das Fünigehäuse nach der Erfindung bietet den Vorteil, daß es leicht hergestellt und leicht zusammengesetzt werden kann. Es ist einfach in der Konstruktion und zuverlässig im Gebrauch. Wenn die Spule in das Gehäuse eingelegt ist, kann die Patrone durch eine einfache bogenförmige Bewegung zusammengefügt werden. Die beiden Gehäusehälften schnappen in eine Schließlage ein. Das Zusammenfügen in einer Dunkelkammer ist dadurch vereinfacht, daß nur ein Gehäuse vorhanden ist, welches zu einer einheitlichen Patrone zusammengesetzt wird. Weiterhin sind die Lagerungsprobleine, dadurch vereinfacht, daß man nicht einzelne Gehäuseteile aufbewahren muß. Weitere Vorteile ergeben sich aus der obigen Beschreibung der Erfindung.
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Gehäuse für eine photographische Spule mit zwei halbzylindrischen Gehäusehälften aus einem lichtundurchlässigen Material, bei denen jede Stimwand an ihrer Mitte eine halbkreisförnüge öffnung aufweist, die zur Aufnahme der Nabe einer Fihnspule geeignet ist, an den radialen Kanten der Seitenwände ineinandergreifende Führungsfedem und Nuten angeordnet sind, eine der Hälften einen tangential angeordneten Ansatz und die andere Hälfte einen tangential umgekehrten Ansatz hat, wobei die Ansätze zwischeneinander einen engen Schlitz für die Durchführung des Films bilden und die Oberflächen der Ansätze ineinandergreifende Führungsfedern und Nuten aufweisen, dadurch gekennzeichne4 daß die beiden Gehäusehälften. durch ein mit diesen aus einem Stück geformtes dünnes, biegsames Gelenkband (1.3) verbunden sind, welches über die ganze Breite des Gehäuses verläuft.
- 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche eines Ansatzes (4) eine vorstehende Führungsfeder (9) mit einem nahe jedem Ende liegenden seitlichen Steg (11) aufweist und daß der andere Ansatz (3) Nuten (10, 12) aufweist, welche mit der Zunge (9) und dem Steg (11) zusammenwirken. 3. Gehäuse nach Ansprach 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich unterhalb des Gelenkbandes (13) ein ausgesparter Abschnitt (14) befindet. 4. Gehäuse nach Ansprach 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusehälften (1, 2) und das Gelenkband (13) aus einem thermoplastischen Kunststoff gefertigt sind. 5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet ' daß es nach einem Spritzgußverfahren hergestellt ist. In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschrift Nr. 2 476 996.
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