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Einrichtung zum Einsetzen von Fohenböden in mit einer Anlageschulter
versehene Dosenmäntel Zum Einsetzen von Dichtungsscheiben oder -ringen in Dosendeckel
sind Drehtischmaschinen mit unter Gegenstempeln vorbeigeführten Hubstempeln bekannt,
wobei durch einen der Gegenstempel die Dichtungsscheiben aus einem im Takt des Drehtisches
geförderten Band ausgeschnitten werden und bei denen die Hubstempel mittels einer
Steuerkurve beim Umlauf des Drehtisches gegen die Gegenstempel vorschiebbar und
zurückziehbar sind.
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Diese bekannten Drehtischniaschinen sind aufwendig und besonders auf
das Einlegen von Dichtungsscheiben in Dosendeckel abgestellt.
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Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem des Einlegens und des Verschweißens
von Folienböden in mit einer Anlageschulter versehene Dosenmäntel, das hinsichtlich
der Aufgabenstellung dem Problem des Einlegens von Dichtungsscheiben in Dosendeckel
gleichgesetzt werden kann. Sie löst das Problem mit einfacheren Mitteln und gelangt
dabei zu einem einfachen Aufbau einer Drehtischmaschine, die selbsttätig arbeitet
und bei Vorschaltung einer entsprechenden Einrichtung auch eine selbsttätige Dosenmantelbeschickung
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß ist bei einer Einrichtung zum Einsetzen von Folienböden
in mit einer Anlageschulter versehene Dosenmäntel, die, einen absatzweise umlaufenden
Drehtisch mit mehreren, durch den Umlauf des Drehtisches unter Gegenstempeln vorbeigeführten
Hubsternpeln aufweist, wobei einer der Gegenstempel als Schnittstanze zumAusschneiden
der Folienböden und zu deren Ablage, auf die Hubstempel ausgebildet ist, und die
Hubstempel mittels einer Steuerkurve beim Umlauf des Drehtisches gegen die Gegenstempel
vorschiebbar und zurückziehbar sind, vorgesehen, daß jeder Hubste'rapel unter der
Schnittstanze von einem von der Steuerkurve. unabhängigen Steuemocken anhebbar,
der Anhebstrecke der Steuerkurve über dem Drehtisch eine Niederhalteschiene zugeordnet
und die, Steuerkurve im Bereich der Gegenstempel als von einem Exzenterantrieb gegen
die Gegenstempel anhebbares Anpreßglied ausgebildet ist.
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Durch diese Ausbildung wird erreicht daß der Folienboden für den ganzen
Arbeitstakt des Drehtisches auf dem Hubstempel verbleibt, auf dem er ausgestanzt
worden ist.
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Auf der Anhubstrecke der Hubstempel verbleiben die nach dem Ausstanzvorgang
über sie gestülpten Dosenmäntel in derAufsitzstellung, so daß dieFolienböden in
den Mänteln bis zur Anlageschulter vorgeschoben werden, worauf dann erst im Bereich
der Gegenstempel der unter diesen liegende, Teil der Steuerkurve für die Hubsterapel
zu deren Anpressen an die Gegenstempel angehoben wird. Das Einschieben der Folienböden
erfolgt also nicht unter dem Einfluß von Gegenstempeln in einem besonderen Arbeitstakt,
sondern in einem gleitenden Arbeitsgang während eines Drehtaktes des Tisches. Es
entfällt somit gegenüber den bekannten Ausbildungen der besondere Einschiebetakt.
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Sieht man von den drei Arbeitstakten, die für das Einkleben des Folienbodens
in den Dosenmantel benötigt werden, ab, so ergibt sich, daß gegenüber den bekannten
Ausbildungen der besondere Arbeitstakt des Einschiebens des Folienbodens in den
Dosenmantel eingespart ist und auch der Rückzugstakt, da das Ausziehen des Hubkolbens
aus dem Dosenmantel ebenfalls während eines Drehtaktes des Tisches erfolgt.
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Zum Einkleben der Follenböden sind im Anschluß an die Hubstrecke zweckmäßig
drei Gegenstempel vorgesehen, von denen die beiden ersten als Heizstempel und der
dritte als Kühlstempel ausgebildet sind. Vorteilhaft sind die Hubstempel in Leitbüchsen
des Drehtisches geführt, wobei die Leitbüchsen als Aufsitzfläche für die Dosenmäntel
ausgebildet sind, um ein ausgerichtetes Aufsetzen zu gewährleisten. Zur Anpassung
an verschiedene Höhen der Dosenmäntel sind die Niederhalteschiene und die Gegenstempel
gegenüber dem Drehtisch höheneinstellbar.
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Vorteilhaft ist die Stirnfläche der Hubstempel aus porösem Material
gefertigt und an eine Saugleitung anschließbar, um nach dem Ausschneiden des Folienbodens
diesen unvenÜckbar festzuhalten.
Der letzten Taktstelle des Drehtisches
ist noch ein Abwurffinger für den Dosenmantel zugeordnet, der von dem Antrieb im
Zwischentakt der Fortschaltung des Drehtisches gesteuert ist.
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Die neue Einrichtung arbeitet vollkommen selbsttMg (bis auf die Handaufgabe
der Dosenmäntel in dem Beispiel) und ergibt gegenüber dem bisherigen Einkleben der
Fohenscheiben von Hand eine erhebhche Einsparung an Arbeitszeit und Arbeitskräften.
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Die neue Ausbildung ist nachstehend an Hand des in der Zeichnung schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine
Abwicklung des Drehtisches mit den Arbeitsstellen und Fig. 2 das Schema des Drehtisches.
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In einem nicht dargestellten Tragrahmen ist ein Drehtisch
A in waagerechter Lage gelagert und durch einen Antrieb absatzweise angetrieben.
Der Drehtisch A trägt nahe seinem Rand in gleichmäßiger Verteilung acht Führungsbuchsen
L, in deren Bohrungen je ein Hubstempel B parallel zur Drehachse des Tisches
A heb- und senkbar geführt ist.
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Jeder Hubstempel B besteht aus einer Führungsstange 1 mit Kopf
2, der eine Stimplatte Q aus porösem Material trägt. Der Durchmesser des
Kopfes 2 mit Stimplatte Q entspricht dem lichten Durchmesser der auf der
Einrichtung mit der Folienscheibe C zu versehenden Dosen D. Die Führungsbuchsen
L sind mit Aussparungen 3 zur Aufnahme des Stempelkopfes 2 in der Grundstellung
versehen.
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Die Führungsstangen 1 der Hubstempel B sind an den unteren
Enden mit Führungsrollen H versehen und haben eine Achsbohrung R, die bis zu der
Stimplatte Q geführt und an eine Saugleitung anschließbax ist.
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Der Drehtisch A wird absatzweise um einen dem Zentriwinkel
zwischen zwei benachbarten Hubstempeln B entsprechenden Winkel verdreht, so daß
die Hubstempel B im Verlauf einer Umdrehung des Drehtisches an acht Arbeitsstellen
vorbeigeführt werden. Es sind dies bei der nach dem Ausführungsbeispiel vorgenommenen
Taktunterteilung a) die Aufgabestelle für die Folienscheiben C,
b)
die Aufgabestelle für die Dosenmäntel D,
c) die Stelle zum Einschieben der
Hubstempel B in die Dosenmäntel, d) und e) die beiden Heizstellen,
f) die Kühlstelle, g) die Stelle zum Ausziehen der Flübstempel B aus
den Dosenmänteln und h) die Stelle zur Abnahme der Dosenmäntel.
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Die Aufgabestelle a zum Auflegen der Folienscheiben C auf die
Hubstempel besteht:,aus einer über einer Haltestelle der Hubstempel B über dem Drehtisch
an dem Tragrahmen befestigten Schnittstanze T. Diese umfaßt ein Stanzmesser 41 einen
Träger 5 für die Aufnahme einer Folienrolle 6, ein Abzugsrollenpaar
7 und ein ringförmiges Gegenmesser 8. Das Stanzmesser 4 und das Abzugsrollenpaar
7 sind in Abhängigkeit von dem Antrieb des Drehtisches A
derart angetrieben,
daß während der Stinstandszeit des Drehtisches das Stanzmesser 4 einen Arbeitshub
und das Förderrollenpaar 7 während der Fortschaltbewegung des Drehtisches
A einen Förderschritt vollführt.
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Der sich jeweils unter der Stanze T befindliche Hubsternpel B bildet
dabei die Stanzunterlage und ist in das ringförrnige, Gegenmesser 8 anhebbar.
Zu diesem Zweck ist an dem Tragrahmen in einer Traverse 9 achsgerecht zu
dieser Arbeitsstelle a eine Hubstange 10 verschiebbar geführt, die durch
eine Nocken- oder Exzentersteuerung 11 anhebbar ist. Die i Nockensteuerung
10 ist in Abhängigkeit von dem Antrieb des Drehtisches A so gesteuert,
daß sie bei Stillstand des Tisches A ' aber noch vor dem Niedergang des Stanzmessers
4, den Hubstempel B so weit anhebt, daß sein Kopf 2 mit der porösen Stimplatte
Q
bis in den Gegenmesserring 8 angehoben wird. Das Folienband ist somit
beim Stanzvorgang durch den Hubstempel B unterstützt, und die ausgestanzte Scheibe
liegt auf der Stimplatte Q. Mit dem Anheben des Hubstempels B durch die Nockensteuerung
11
wird auch die Achsbohrung R der Stempelstange 1
an die Saugleitung
angeschlossen, so daß unter dem Saugzug die, ausgeschnittene Folienscheibe
C unverrückbar auf der Stirnplatte Q gehalten ist.
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Der Drehtisch A wird dann um einen Schritt fortgeschaltet,
so daß der die Folienscheibe C tragende Hubstempel B, der mit dem Ablauf
von der Exzentersteuerung wieder in die Grundstellung zurückgekehrt ist, in der
er mit der Stirnplatte Q etwas über die Stimfläche der Führungsbuchse L vorsteht,
unter die zweite Arbeitsstelle b gelangt, an der die Dosenmäntel
D auf die Buchsen L aufgesetzt werden. Da die Stimplatte Q der Stempel
B über die Stimfläche 1.2 der Buchsen L vorsteht, ist ein zentriertes Aufsetzen
der Dosenmäntel D zu dem Stempelkopf gewährteistet. Das Aufsetzen der Dosenmäntel
kann von Hand erfolgen. Es kann jedoch auch eine mechanische Aufgabevorrichtung
vorgesehen sein, die in Abhängigkeit von dem Antrieb des Drehtisches A
an
der Stelle b im Takt des Drehtisches nacheinander jeweils einen Dosenmantel
auf die Buchse L aufsetzt.
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Der sich anschließende Arbeitsplatz c dient zum Hochschieben der Folienscheibe
C in dem Dosenmantel D bis zur Anlage an dessen eingezogenen Falzrand.
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Diese Arbeitsstelle c umfaßt eine unter dem Drehtisch A an
dem Tragrahmen angeordnete Leitkurve J,
auf die die Rollen H nach dem Verlassen
der Aufgabestelle b auflaufen und die bis zur ersten Heizstelle
d reicht. Der Leitkurve J, die an dem Tragrahmen angeordnet ist, ist
über dem Drehtisch A an einer Traverse N des Tragrahmens eine Niederhalteschiene
M zugeordnet, deren Abstand von der Stimfläche der unter ihr vorbeilaufenden Führungsbuchsen
L gleich ist der Höhe der mit der Folienscheibe C zu versehenden Doserunäutel
D. Diese Gegenhalteschiene M verhindert somit eine Mitnahme der Dosenmäntel
D durch die von der Leitkurve J angehobenen Hubstempel B und bewirkt, daß
vor dem Einlauf der Hubstempel in die erste Heizstelle d
die Folienscheibe
C von dem Hubstempel B zur Anlage an denFalzrand desDosenmantelsD gebracht
ist.
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Die Traverse N trägt im Anschluß an die Arbeitsstelle c an
den sich anschließenden Arbeitsstellen d, e
je einen
Fleizkopf E, und E, sowie einen Kühlkopf F. Die Höhenlage dieser Heiz-
bzw. Kühlköpfe El, E',' und F an der Traverse N ist einstellbar.
Unter dem Drehtisch A ist an einem Gestell 13 des Tragrahmens eine
Traverse G mittels Hubstangen 14 höhenverstellbar geführt, die sich an die
Leitkurve J anschließt und sich bis hinter die Kühlstelle F erstreckt. Die Traverse
G ist durch Federn 15 in einer unteren Endlage gehalten und durch
einen die Hubstangen 14 beeinftussenden Exzentertrieb 16 anhebbar. Die Ausbildung
ist
so getroffen, daß bei Stillstand des Drehtisches A der Exzenterantrieb
16 eingeschaltet wird, so daß die Traverse G angehoben wird und die
drei auf ihr stehenden Hubstempel B zur Preßanlage an den Heiz- bzw. Kühlköpfen
El, E, und F anhebt. Es wird dabei der Falzrand des an den Heizkopf
E, angepreßten Dosenmantels vorgewärmt, gleichzeitig der Falzrand des vorlaufenden
Dosenmantels durch den zweiten Heizkopf E2 mit der Folienscheibe
C verklebt und die Klebestelle, des davorliegenden Dosenmantels
D durch den Kühlkopf verfestigt.
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Der Anschluß der Saugleitung an die Achsbohrung R wird spätestens
beim Durchgang der Hubstempel unter den Arbeitsstellen d-f abgeschaltet.
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An die Hubtraverse G schließt sich eine von dem Tragrahmen
aufgenommene Leitkurve K an, die die Rollen H der die Kühlstelle F verlassenden
Hubstempel B übergreift und sich abfallend bis zur Ab-
nahmestelle h erstreckt.
Beim Vorbeigang an der Rückzugsstelle g werden somit bei abgeschalteter Saugleitung
die Hubstempel B aus den Dosenmänteln D zurückgezogen, so daß beim Eintreffen
der Dosenmäntel D in der Abnahmestelle h die Hubstempel B die Grundstellung
wieder eingenommen haben.
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Der Abnahmestelle h ist an dem Tragrahmen ein von einer Drehachse
17 aufgenommener Abwurffinger S zugeordnet, der über den Bereich des
Dosenmantels ausschwenkbar ist. Die Drehachse 17 ist in Abhängigkeit von
dem Antrieb des Drehtisches derart angetrieben, daß sie bei Stillstand des Drehtisches
A verdreht wird, so daß der Abwurffinger S
ausgeschwenkt wird und den
an der Abnahmestelle sich befindenden Dosenmantel D von dem Drehtisch an
eine Förderrutsche, einen Auffangbehälter od. dgl. abgibt.
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Mit dem nächsten Schaltschritt des Drehtisches gelangt dann der frei
gewordene Hubstempel wieder unter die Aufgabestelle a für die Fohenscheiben, und
der Arbeitszyklus wiederholt sich.
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An Stelle der beiden HeizsteRen d, e kann auch
nur eine Heizstelle vorgesehen sein. Auch kann die Arbeitsstelle a zum Auflegen
der Folienscheiben C
der Arbeitsstelle c, nämlich dem Einschieben der Hubstempel
in den Dosenmantel, nachgeordnet sein, wenn es darauf ankommt, die Folienscheibe
auf den Falzrand des Dosenmantels aufzukleben, statt mit dessen Innenseite zu verkleben.
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Auch können die Antriebsmittel der verschiedenen beweglichen Teile
geändert werden und z. B. mechanisch voneinander unabhängig sein. In diesem Falle
könnte eine Programmsteuerung für den folgerichtigen Ablauf der Arbeitsgänge vorgesehen
sein.