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DE1037314B - Sicherheitsschloss fuer Glasschiebetueren u. dgl. - Google Patents

Sicherheitsschloss fuer Glasschiebetueren u. dgl.

Info

Publication number
DE1037314B
DE1037314B DEH21173A DEH0021173A DE1037314B DE 1037314 B DE1037314 B DE 1037314B DE H21173 A DEH21173 A DE H21173A DE H0021173 A DEH0021173 A DE H0021173A DE 1037314 B DE1037314 B DE 1037314B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
plate
door
hook
safety lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEH21173A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huwil Werke GmbH
Original Assignee
Huwil Werke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Huwil Werke GmbH filed Critical Huwil Werke GmbH
Priority to DEH21173A priority Critical patent/DE1037314B/de
Publication of DE1037314B publication Critical patent/DE1037314B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/08Locks or fastenings for special use for sliding wings
    • E05B65/0894Portable or removable locks

Landscapes

  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

Die Erfindung setzt sich die Aufgabe, ein Sicherheitsschloß für Glasschiebetüren u. dgl. zu verbessern.
Derartige Glasschiebetüren, die indessen auch aus anderem Werkstoff als aus Glas, ζ. B. aus Plattenwerkstoff od. dgl., sowie auch aus Rahmen mit Füllung bestehen können, weisen zwei jeweils in getrennten Schienen geführte Türhälften auf, die in der Schließlage sich um einen in der Regel nur geringen Betrag überdecken, wobei die Ebenen der beiden Türhälften hintereinanderliegen. Ein bekanntes Sicherheitsschloß für diese im allgemeinen nicht ohne weiteres verschließbaren Türhälften, in denen auch häufig wegen der geringen Plattenstärke keine besonderen Sicherheitsschlösser angebracht werden können, besteht nun darin, daß ein mit Erhebungen, Rasten od. dgl. versehener Haken mit der senkrecht zur Verschieberichtung liegenden, freien Kante der hinteren Türhälfte, d. h. also mit der überdeckten Kante, in Eingriff gebracht und ihr gegenüber verklemmt wird, wobei dieser Haken parallel zur Verschieberichtung angeordnet wird und mit seinem mit Erhebungen oder Rasten versehenen freien Ende aus der Überdeckung herausragt. Man kann dann bei dieser bekannten Ausführung ein mit einer dem Querschnitt des gerasteten Teiles des Hakens entsprechenden Ausnehmung versehenes Schloß über dieses freie Hakenende schieben und es gegenüber diesem verriegeln. Der Haken kann auch federnd ausgebildet sein, so daß er an der überdeckten Kante der hinteren Türhälfte haftet, während das Schloß beim Überschieben über den Haken lediglich zur Anlage an die freie Kante der vorderen Türhälfte gebracht wird und beim öffnen des Schlosses vom Haken völlig entfernt und zur Seite gelegt werden muß. Das Schloß wird infolgedessen leicht verlegt oder geht verloren, so daß das Sicherheitsschloß dann nicht benutzt werden kann und nach mehrmaligem Verschließen der Türen ohne Benutzung des Schlosses auch der Haken leicht herausfällt und verlorengeht.
Die Erfindung will diesen Nachteil beseitigen und erreicht dies durch Verwendung einer Haltevorrichtung für das Schloß gegenüber der vorderen Türhälfte.
Gemäß einer Ausführungsart der Erfindung kann diese Haltevorrichtung als längliche Halteplatte ausgebildet und an ihrem einen Ende gabelförmig gestaltet sein, wobei die Gabel über die vordere Türhälfte gegeben und die Halteplatte an ihr befestigt wird, während am anderen über die Türhälftenkante hinausragenden Teil der Halteplatte eine Bohrung zur Aufnahme des Schlosses vorgesehen sein möge. Man kann diese Maßnahmen, wie vorbeschrieben, gemeinsam verwenden, man kann aber auch das Schloß und die Halteplatte aus einem Stück bilden, und man Sicherheitsschloß
für Glasschiebetüren u. dgl.
Anmelder:
Huwil -Werke Hugo Willach & Söhne,
Ruppichteroth (Bez. Köln)
kann schließlich die Halteplatte, die mit dem Schloß vereinigt ist, auch über andere Mittel mit der Türhälfte verbinden, so z. B. an dieser festschrauben, soweit es sich nicht um Glastüren handelt. Die vorstehend beschriebene Ausführung ist indessen insbesondere für Glastüren zweckmäßiger.
Der gabelförmige Teil der Halteplatte kann in der Weise ausgebildet werden, daß entweder an der Innenseite des einen Schenkels eine oder mehrere Federn oder Federanordnungen, gegebenenfalls auch unter Verwendung von Druckplatten, die von Federn beaufschlagt sind, vorgesehen werden, während eine andere Ausbildungsmöglichkeit darin besteht, den einen Schenkel der Gabel als solchen federnd auszubilden und z. B. durch eine Federplatte darzustellen, die etwa in der Mitte der länglichen Halteplatte mit dieser verschraubt, vernietet oder auf sonstige Weise verbunden ist. Man braucht also lediglich dann die Halteplatte auf die Türhälfte in der gleichen Weise aufzustecken, wie dies bereits für den mit Rasten versehenen Haken und seine Befestigung gegenüber der hinteren Türhälfte bekannt ist. Da indessen das Gewicht der Halteplatte insbesondere einschließlich des mit ihm verbundenen Schlosses wesentlich größer ist als das des Rastenhakens, empfiehlt es sich, nicht nur die Federkraft dementsprechend auszubilden, sondern die Haftung der Halteplatte gegenüber dem vorderen Türflügel durch Einlegen haftender Werkstoffe zu verbessern. Insbesondere kann man im nicht federnden Schenkel eine Vertiefung vorsehen, in die eine Gummiplatte eingelegt werden kann. Indessen ist es ebenso möglich, anstatt dessen oder zusätzlich auch am federnden Schenkel einen entsprechenden Belag bzw. eine Einlage vorzusehen. Sofern auf eine Erhöhung der Haftung wegen der Abmessungen und Gewichte sowie der Formgebung kein Wert gelegt
809 59S/72
wird, dagegen eine Schonung der Oberfläche der Türhälfte gewünscht ist, lassen sich diese haftenden und in aller Regel auch nachgiebigen Einlagen auch durch reine Polstereinlagen, z. B. aus Filz, Wollstoff od. dgl., ersetzen.
Es ist zwar bekannt, ein Schloß mittels einer Feder mit einer Glasscheibe zu verbinden, jedoch handelt es sich hierbei um ein sehr einfaches, leichtes Schloß, das mit einem drehbaren Haken hinter die andere Glasplatte greift, nicht aber, wie beim Gegenstand der Erfindung, um eine dreiteilige Anordnung aus Haken, Schloß und Halteplatte. Für eine solche würde die Verwendung einer einfachen Haltefeder nicht ausreichen.
Ein wesentliches Merkmal einer verbesserten Ausführung gemäß der Erfindung besteht darin, daß das Schloß in der Halteplatte in seiner Achsrichtung, d. h. also senkrecht zu den Türhälftenebenen verschiebbar und feststellbar angeordnet sein soll. Bei den verschiedenen Türhälftenanordnungen ist nämlieh der Tiefenabstand zwischen den beiden Türhälften verschieden groß, so daß eine Einstellung in dieser Achsrichtung zwischen dem Haken und der zu seiner Aufnahme bestimmten Ausnehmung im Schloß erforderlich ist. Diese Einstellung kann durch eine Biegung des Hakens erfolgen, es empfiehlt sich jedoch, diesen so zu belassen, wie er hergestellt ist und in der vorstehend beschriebenen Weise die Einstellung durch Axialverschieben des Schlosses in der Halteplatte gemäß der Erfindung vorzunehmen. Hierbei kann das Schloß durch übliche Mittel, so z. B. durch Federn, in seiner jeweiligen Stellung gehalten werden, es kann außerdem mit Rasten versehen sein, in welche die Federn eingreifen. Eine besonders einfache Befestigung ist jedoch die durch Anziehen einer Schraube, z. B. einer Madenschraube, die mit einer Druckfläche oder Platte versehen sein kann und nach einmal vorgenommener Einstellung das Schloß in der Halteplatte festzulegen gestattet.
Kommt hierdurch schon zum Ausdruck, daß die Verwendung der Halteplatte gemäß der Erfindung gegenüber den bekannten Anordnungen insofern eine Änderung bringt, als nunmehr der Abstand zwischen Vorderhälfte und Hinterhälfte wesentlich wird und im Falle einer Einstellung zu berücksichtigen ist, so gilt dies weiterhin auch insofern, als die Halteplatte mit der Vorderhälfte ebenso fest verbunden sein soll wie der Rastenhaken mit der Hinterhälfte. Die Einführung des freien Endes des Rastenhakens in das Sicherheitsschloß kann deshalb bei geringfügigen unbeabsichtigten Verschiebungen eines Teiles zu Schwierigkeiten führen, die um so störender sind, als in diesem Falle die Halteplatte von der Vordertürhälfte abgenommen und das Schloß zusammen mit der Halteplatte auf den Rastenhaken aufgeschoben werden müßte, so daß also die Erfindung in diesem Falle einer gestörten gegenseitigen Lage ihres Vorteiles beraubt wäre.
Um diesen Nachteil zu beseitigen, kann gemäß der Erfindung ein fächerförmiges Führungsblech mit dem Schloß verbunden werden, so daß selbst bei größeren Verschiebungen des Schlosses bzw. des Rastenhakens beide Teile zwangläufig ineinander geführt werden. Die senkrecht zur Fächerebene verlaufenden und etwa die Stärke des Rastenhakens aufweisenden Führungskanten dieses fächerförmigen Führungsbleches sind dabei der wesentliche Teil dieser Verbesserung, wogegen es belanglos ist, auf welche Weise diese Führungsbleche untereinander vereinigt und am Schloß bzw. der Halteplatte befestigt sind. Es empfiehlt sich hier jedoch, auch eine weitere Verbesserung insofern zu treffen, als das fächerförmige und parallel zu den Türhälften liegende Führungsblech gleichzeitig als Abdeckblech für das Schloß benutzt wird und dessen hinteren Abschluß bildet. Die Herstellung eines derartigen Sicherheitsschlosses findet dadurch eine besondere Vereinfachung.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, die Halteplatten gemäß der Erfindung mit einem Griff, einer Lasche od. dgl. zu versehen, die in der Mitte der Halteplatte an dieser befestigt sein kann und zur Betätigung der vorderen Türhälfte dient.
Die Erfindung sei an Hand eines Beispieles erläutert, wobei in der Zeichnung Ausschnitte aus zwei Glasschiebetüren wiedergegeben sind, und zwar in räumlicher Darstellung und in der Weise, daß der Abstand der beiden Hauptebenen der Glasschiebetüren vergrößert dargestellt, diese Teile in Richtung von vorn nach hinten, also auseinandergezogen wiedergegeben sind, damit die einzelnen Gegenstände der Erfindung deutlich zum Ausdruck kommen.
An der überdeckten Kante 1 der hinteren Glasscheibe 2 ist ein bekannter Rastenhaken 3 über eine Druckschraube 4 zuverlässig befestigt. An seinem vorderen, aus der Überdeckung durch die vordere Glasscheibe 5 heraus ragenden Zungenteil 6 ist er in bekannter Weise mit einem Sägezahnprofil 7 versehen. Das ebenfalls bekannte Zylinderschloß 8 weist eine an der Austrittsstelle sichtbare Ausnehmung 9 für die Aufnahme der Zunge 6 des Rastenhakens 3 auf.
Gemäß der Erfindung ist nun mit der vorderen Glasscheibe 5 eine Halteplatte 10 verbunden, und zwar in der Weise, daß an die z. B. aus Spritzguß hergestellte eigentliche Platte in ihrem mit einem Leistenansatz 11 versehenen Mittelteil eine Federplatte 12 angeschraubt ist, so daß der linke Teil der Halteplatte gabelförmig ausgebildet ist und die Scheibe 5 zwischen der Federplatte 12 und dem linken Teil 13 der Halteplatte einklemmt, wobei in diesem linken Teil der Halteplatte, und zwar an seiner Innenseite, eine nicht dargestellte Ausnehmung vorgesehen ist, in die eine Gummischeibe eingelegt wird, um die Haftung der Halteplatte zu erhöhen.
Im rechten Teil der Halteplatte ist eine Bohrung 14 vorgesehen, die dem Außendurchmesser des Zylinderschlosses 8 genau entspricht. Die Halteplatte weist eine Madenschraube 15 auf, so daß man also den Zylinder in die Bohrung 14 hineinstecken und ihn in der gewünschten Lage durch die Madenschraube 15 endgültig festlegen kann. Es sei hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in der Darstellung der Zylinder in Verbindung mit dem Rastenhaken wiedergegeben ist, während beim Gebrauch der Zylinder stets mit der Halteplatte verbunden ist und nach seiner festen Einstellung in seiner Längsrichtung, d. h. quer zu den Türen und auf deren Abstand und Stärke, auch stets mit ihr verbunden bleibt. Die Darstellung ist indessen in der beschriebenen Weise gewählt, um die gegenseitige Anordnung der Teile klar wiederzugeben.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist nun das Zylinderschloß 8· an seinem dem hinteren Flügel zugewandten Teil 16 mit einem fächerförmigen Führungsblech 17 versehen, das zugleich die nicht sichtbare Abdeckplatte bildet und mit dem Zylinderschloß verschraubt ist. Dieses Führungsblech weist trichterförmige Führungsleisten 18 auf, so daß das abgerundete Ende 19 der Zunge 6 des Rastenhakens 3 ohne weiteres und auch bei leichten
gegenseitigen Verschiebungen der Teile in die Ausnehmung 9 des Zylinderschlosses hineingeführt wird. Die Einrichtung wird vervollständigt durch eine von der Halteplatte 10 senkrecht, d. h. nach vorn abstehende griffartige Lasche 20 zum bequemen Verschieben der vorderen Glasscheibe 5.

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Sicherheitsschloß für Schiebetüren u. dgl., bei denen zwei Türhälften in hintereinanderliegenden Ebenen bis etwa zur Deckung gegeneinander verschoben werden können, z. B. für Glasschiebetüren, wobei auf einen in der Schließlage hinter die überdeckte Kante der hinteren Türhälfte mit klemmender Befestigung greifenden und an seinem aus der Überdeckung herausragenden Teil mit Rasten od. dgl. versehenen Haken ein mit seiner seinen Querschnitt entsprechenden Ausnehmung ausgestattetes Schloß bis zur Anlage an der überdeckenden Kante der vorderen Türhälfte aufschiebbar und ihr gegenüber verriegelbar ist, gekennzeichnet durch eine mit der vorderen Türhälfte lösbar verbundene Haltevorrichtung (10), die das Schloß (8) in einer Bohrung (14) axial einstellbar und mittels Madenschraube (15) feststellbar hält.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Ausbildung der Haltevorrichtung für das Schloß (8) als längliche Halteplatte (10), die an ihrem einen Ende gabelförmig ausgebildet ist und Befestigungsmittel (12) gegenüber der vorderen Schiebetürhälfte (5) aufweist.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine den einen Schenkel der Gabel der Halteplatte (10) bildende bzw. in ihm angeordnete Feder, z. B. eine mit dem Mittelteil (11) der Halteplatte verschraubte Federplatte (12), eine in dem Schenkel eingelegte Blatt- oder U-Feder od. dgl.
4. Sicherheitsschloß nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch eine mit der Innenseite eines oder beider Schenkel verbundene Einlage aus nachgiebigem, insbesondere haftendem Stoff wie Gummi od. dgl.
5. Sicherheitsschloß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen an der Halteplatte befestigten, nach vorn abstehenden Griff, eine Lasche (20) od. dgl. zum Verschieben der vorderen Türhälfte.
6. Sicherheitsschloß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein mit dem Schloß verbundenes fächerförmiges, mit Führungsleisten versehenes Führungsblech (17) zum Einführen des Hakens in das Schloß, wobei die Führungsleisten (18) mit den Seitenkanten des Hakens zusammenwirken.
7. Sicherheitsschloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsblech (17) mit der Abdeckplatte des Schlosses aus einem Stück gebildet ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschriften Nr. 2 050 695, 2 050 696, 172 208, 1864 883;
deutsche Patentschrift Nr. 564 570.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© «09 598/72 8.
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