DE10360543A1 - Wandausbildung in Bauwerken - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Wandausbildung in Bauwerken, insbesondere Fertigteilbauten, wobei der Wand (1) an der dem Inneren eines Raumes zugewandten Seite eine aus aufeinander geschichteten Bausteinen (15), insbesondere gebrannten Tonziegeln, bestehende Wand vorgesetzt ist. Die vorgesetze Wand kann vor Ort errichtet werden. Es ist jedoch auch möglich, die vorgesetzte Wand in einem Werk vorzufertigen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Wandausbildung in Bauwerken, insbesondere in Fertigteilbauten.
- Aufgabe der Erfindung ist es, das Wärme- und Schalldämmvermögen in derartigen Bauwerken durch eine Neugestaltung der Wand zu verbessern. Erreicht wird dies, wenn gemäß der Erfindung, der Wand, an der dem Inneren eines Raumes zugewandten Seite eine aus aufeinander geschichteten Bausteinen, insbesondere gebrannten Tonziegeln bestehende, oder auch in geeigneten Produktionsstätten vorgefertigt werden. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung, eines Bauwerkes gelegene Räume gedacht ist und die sich bevorzugt über die Raumhöhe erstreckt, wird eine wesentlich über 100 % erhöhte speicherwirksame Masse der den Raum, insbesondere nach außen, begrenzenden Wand geschaffen. Die vorgesetzte Wand kann hiebei vor Ort errichtet werden, jedoch ist es auch möglich, die vorgesetzte Wand in Produktionsstätten vorzufertigen.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Ziegeln als Hohllochziegeln ausgebildet sind. Solche Ziegel können eine Masse von ca. 7 kg aufweisen, wobei als Rohmaterial Ton verwendet wird. Um die Porosität zu erhöhen, werden zur Porosierung Sägespäne dem Rohmaterial beigegegeben. Der Rohziegel wird bei einer Temepratur von ca. 840°C ca. 120 min gebrannt. Die Dichte beträgt dann ungefähr 1,85 kg/dm3, seine Saugfähigkeit 14,8 g/dm2min. Die Druckfestigkeit ist höher als 10 N/mm2. Die spezifische Wärmekapazität liegt bei 0,92 kJ/kgK, seine Wärmeleitfähigkeit 1,0 W/mK.
- Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wandausbildung sind die Bausteine in Reihen "Fug auf Voll" verlegt. Die Verlegung der Bausteine kann trocken, also ohne Mörtel oder Kleber, erfolgen, jedoch ist es auch möglich, zwischen den Bausteinen einer Reihe und den Bausteinen der benachbarten Reihe eine Mörtel- oder Kleberschicht anzuordnen. Die endständigen Bausteine (Ziegel) einer Reihe sind gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Füllstückes, jeweils gegen eine Lattung abgestützt, die an der als Fertigteil ausgebildeten Wand fixiert und bevorzugt vertikal angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung werden die Ziegel einer Reihe von der Seite her unter Druck gesetzt. Soferne es gewünscht ist, kann eine glatte Sichtfläche dadurch erreicht werden, daß in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die aufeinander geschichteten, der Wand vorgeseetzten Bausteine durch eine Platte, z.B. eine Gipskartonplatte, gegen das Rauminnere abgedeckt sind, wobei die Platte an der Lattung befestigt ist, z.B. mittels Klammern, Nägel oder Schrauben. Die aufeinander geschichteten Bausteine bilden in allen Fällen eine freistehende Wand, die bevorzugt den Außenwänden von Räumen vorgesetzt ist. Raumtrennwände werden bevorzugt ohne solche vorgesetzten Wände ausgebildet.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert, in der
-
1 einen teilweisen Vertikalschnitt durch ein Bauwerk darstellt, wobei lediglich zwei aufeinanderfolgede Geschosse, z.B. das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß, dargestellt ist. -
2 zeigt in einem gegenüber1 kleineren Maßstab einen Horizontalschnitt durch das Erdgeschoß eines Bauteiles. - Mit
1 und2 sind als Platten ausgebildete Wände von Unter- und Obergeschoß bezeichnet, u.zw. mit1 eine Wand des Unter(Erd)-Geschoßes und mit2 eine Wand des Obergeschosses. Alle Wände1 ,2 sind nach der herkömmlichen Holzriegelbauweise aufgebaut, gemäß welcher an einem Holzrahmen bestehend aus Stehern3 und Riegeln11 an der Innen- und Außenseite Tragplatten12 ,13 angeordnet sind, wobei der Zwischenraum zwischen den Tragplatten mit einer (inneren) Isolierung14 ausgefüllt ist. - An der Außenseite der äußeren Tragplatte
13 ist an jeder Wand1 ,2 eine (äußere) Isolierung4 vorgesehen, an deren Außenseite ein Kunstharzputz5 angebracht ist. - An der jeweils oberen Wand
2 ist entlang ihrer Unterkante ein Aufnahmeprofil6 angeordnet, das einen nach unten weisenden Außenschenkel7 aufweist, der an seiner Außenseite mit dem Kunstharzputz5 beschichtet ist. Die darunterliegende Wandplatte1 weist an ihrer Oberseite einen Versteifungsriegel8 auf, der die (äußere) Wärmedämmschicht4 nach oben zu abschließt und einen stabilen Randbereich ergibt, welcher unter den Außenschenkel7 des Aufnahmeprofils6 einschiebbar ist, wobei der Kunstharzputz5 der unteren Wand1 hinter den Außenschenkel7 des Aufnahmeprofils6 hineinreicht. Zwischen der unteren horizontalen Stirnfläche des Profiles6 und dem Versteifungsriegel8 ist ein Dichtstreifen9 eingelegt. - Die obere Wand
2 übergreift mit ihrer äußeren Tragplatte13 die Deckenkonstruktion10 des Untergeschoßes. - Beim Aufstellen des Bauwerkes wird zunächst das Erdgeschoß auf einem vorhandenen Keller oder Fundament aufgestellt, wonach die Oberkante der Wand
1 bzw. Wandkonstruktion des Erdgeschoßes durch die Deckenkonstruktion10 zum überwiegenden Teil abgedeckt wird. Die Deckenkonstruktion10 reicht dabei bis in den Bereich der äußeren Tragplatte13 , sodaß die Wand2 des Obergeschoßes auf die Deckenkonstruktion18 , diese übergreifend, aufgesetzt werden kann, wobei die Unterkante des Außenbereichs der Wand2 das Aufnahmeprofil6 trägt, das mit seinem Außenschenkel7 die darunterliegende Wand1 übergreifend, auf diese aufgesetzt wird. Auf diese Weise wird eine dichte Wandkonstruktion erzielt, ohne daß auf der Baustelle noch Putzarbeiten vorgenommen werden müssen. - Als Kunstharzputz
5 wird bevorzugt ein Silikonharzreibputz verwendet, der in einer Dicke von 2,5 mm aufgetragen wird, dies auf eine etwa 5 mm starke Klebspachtelschichte mit Gewebearmierung. Im Erdgeschoß ist die Stärke der Isolierung und damit auch die Tiefe des Holzrahmens, in welchen sie eingebracht ist, 50 mm, im Oberbgeschoß kann sie ca. 105 mm betragen. Es ist jedoch auch möglich, im Obergeschoß die gleiche Isolierstärke wie im Untergeschoß, insbesondere Erdgeschoß, auszuführen. Die äußere Tragplatte13 kann als Gipsfaserplatte ausgebildet sein und eine Stärke von 15 mm aufweisen. Die der Rauminnenseite zugekehrte Tragplatte12 am Holzrahmen ist gegen die Isolierung14 mit einer PAE-Folie abgedeckt, deren Stärke 0,15 mm beträgt. Die Stärke der dem Rauminneren zugewandten Tragplatte kann zwischen 10 bis 18 mm betragen und ist als Gipskartonfeuerschutzplatte ausgebildet. - Der Wand
1 ist an der dem Inneren des Raumes4 zugewandten Seite eine aus aufeinandergeschichteten Bausteinen15 bestehende, vor Ort oder werkseitig vorgefertigt errichtete Wand vorgesetzt. Als Bausteine15 werden bevorzugt gebrannte Tonziegel verwendet. Die Stärke der Ziegel senkrecht zur Wand beträgt dabei 40–70 mm. Die Bausteine15 können als Hohllochziegeln ausgebildet sein und sind in Reihen verlegt, derart, daß eine Fuge zwischen zwei Steinen jeweils auf einen vollen Stein der darunter oder darüberliegenden Steinreihe trifft. Die Bausteine15 können trocken verlegt werden. Es ist jedoch auch möglich, daß zwischen den Bausteinen einer Reihe und den Bausteinen15 der benachbarten (darüber oder darunter befindlichen Reihe) eine Mörtel- oder Kleberschicht angebracht ist, um den horizontalen Verlauf der Bausteinreihen zu sichern. Die endständigen Bausteine einer Reihe sind gegebenenfalls unter Zwischenlage eines in den Zeichnungen nicht dargestellten Füllstückes gegen eine Lattung16 abgestützt, die an der als Fertigteil ausgebildeten Wand1 fixiert und bevorzugt vertikal angeordnet ist. Die Lattung16 besitzt senkrecht zur Wand eine Stärke von 40–70 mm und besteht bevorzugt aus Holz. Der Abstand der Mitten zweier benachbarter Lattungen16 beträgt etwa 625 mm. Die der Wand1 vorgesetzten Bausteine15 können durch eine Platte17 gegen das Rauminnere abgedeckt sein. Die Platte ist an der Lattung16 befestigt. Als Befestigungsmittel dienen bevorzugt Klammen, Nägel oder Schrauben. Die Platte17 kann als Gipskartonbauplatte ausgebildet sein; ihre Stärke beträgt bevorzugt 12,5 mm. In die vorgesetzte Wand können auch Installationselemente, z.B. elektrische Leitungen oder Gas-/Wasser-Installationsrohre eingebracht werden.
Claims (7)
- Wandausbildung in Bauwerken, insbesondere Fertigteilbauten, dadurch gekennzeichnet, daß der Wand (
1 ) , an der dem Inneren eines Raumes zugewandten Seite eine aus aufeinander geschichteten Bausteinen (15 ) , insbesondere gebrannten Tonziegeln bestehende Wand vorgesetzt ist. - Wandausbildung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bausteine (
15 ) als Hohllochziegeln ausgebildet sind. - Wandausbildung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bausteine (
15 ) in Reihen, Fug auf Voll verlegt sind. - Wandausbildung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bausteine (
15 ) trocken verlegt sind. - Wandausbildung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Bausteinen (
15 ) einer Reihe und den Bausteinen (15 ) der benachbarten Reihe eine Mörtel- oder Kleberschicht angeordnet ist. - Wandausbildung nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß die endständigen Bausteine (
15 ) (Ziegel) einer Reihe gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Füllstückes, jeweils gegen eine Lattung (16 ) abgestützt sind, die an der als Fertigteil ausgebildeten Wand (1 ) fixiert und bevorzugt vertikal angeordnet ist. - Wandausbildung nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinandergeschichteten, der Wand (
1 ) vorgesetzten Bausteine (15 ), durch eine Platte (17 ), z.B. eine Gipskartonplatte, gegen das Rauminnere abgedeckt sind und daß die Platte an der Lattung (16 ) befestigt ist, z.B. mittels Schrauben.
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