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DE10359281B3 - Drehgelenkkupplung zum gegenseitigen Verbinden zweier Wellenenden, insbesondere im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Drehgelenkkupplung zum gegenseitigen Verbinden zweier Wellenenden, insbesondere im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE10359281B3
DE10359281B3 DE10359281A DE10359281A DE10359281B3 DE 10359281 B3 DE10359281 B3 DE 10359281B3 DE 10359281 A DE10359281 A DE 10359281A DE 10359281 A DE10359281 A DE 10359281A DE 10359281 B3 DE10359281 B3 DE 10359281B3
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swivel coupling
flexible disc
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flexible
connection body
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Joachim Rothe
Josef Bauer
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SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG
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Abstract

In einer Gelenkscheibe (10) aus gummiartig elastischem Material, die eine zentrale Achse (A) aufweist, sind mindestens zwei erste und zwei zweite Anschlusskörper (32, 34) einander abwechselnd, mit ihrer eigenen Achse (B) parallel zur zentralen Achse (A), rings um diese, in Winkelabständen voneinander eingesetzt; sie sind dazu ausgebildet, an je einem Wellenenende passgenau befestigt zu werden. Ferner sind in die Gelenkscheibe (10) flexible Einlagen (20) eingebettet, die sich um benachbarte Anschlusskörper (32, 34) herum erstrecken. Zum gegenseitigen Zentrieren der beiden Wellenenden ist eine Zentriervorrichtung (40) vorgesehen, die eine erste und eine zweite Stirnplatte (22, 24) aufweist, welche an je einer Stirnseite (12, 14) der Gelenkscheibe (10) in Bezug zueinander zentriert angeordnet und um ein auf der zentralen Achse (A) liegendes Gelenkzentrum (C) schwenkbar sind. Unabhängig von ihrer späteren Befestigung am ersten bzw. zweiten Wellenende sind die ersten Anschlusskörper (32) an der ersten Stirnplatte (22) und die zweiten Anschlusskörper (34) an der zweiten Stirnplatte (24) starr und verdrehsicher befestigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Drehgelenkkupplung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Drehgelenkkupplungen dieser Gattung sind aus DE 2 255 533 A1 sowie aus DE 3 942 432 C1 bekannt. Gemäß DE 2 255 533 A1 ist innerhalb der Gelenkscheibe ein Stützkörper in Form eines dreizackigen Sterns zentrisch zum Teilkreis der Gelenkscheibe angeordnet. An den Zacken des sternförmigen Stützkörpers sind flexible Einlagen in Form von Schlingenpaketen abgestützt. Der Stützkörper hat ein zentrisches Loch, das dazu bestimmt ist, einen Zentrierzapfen aufzunehmen, der an einem der beiden durch die Gelenkscheibe miteinander verbundenen Wellenenden befestigt ist. Eine heutigen Anforderungen entsprechende Zentrierung lässt sich mit dieser Abstützung nicht erzielen, da eine vorgegebene Form der Schlingenpakete sich aus fertigungstechnischen Gründen nur mit begrenzter Genauigkeit einhalten lässt und im Betrieb Veränderungen unterworfen ist, die u.a. vom übertragenen Drehmoment abhängen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die flexiblen Einlagen von den Zacken des sternförmigen Stützkörpers im Laufe der Zeit beschädigt werden.
  • Als Standardlösung für die gegenseitige Zentrierung zweier durch eine gattungsgemäße Gelenkkupplung miteinander verbundenen Wellenenden hat sich deshalb eine vollständige Trennung zwischen Gelenkscheibe und Zentrierung durchgesetzt, wie sie beispielsweise aus DE 3 942 432 C1 bekannt ist. Dort hat die Gelenkscheibe nur die Aufgabe, Drehmomente und im gewissen Umfang Axialkräfte zu übertragen und weist einen von ihr ringförmig umschlossenen Innenraum auf, in dem eine gesonderte Zentriervorrichtung angeordnet ist. Diese besteht aus einem an eines der beiden Wellenenden angeformten topfförmigen Endbereich, eine darin eingepresste Zentrierbüchse mit einvulkanisierter Auskleidung, die ein zentrales Loch freilässt, und einem am anderen Wellenende ausgebildeten Zentrierzapfen, der in dieses Loch eingreift. Diese Anordnung erfordert allerdings für die Montage der Drehgelenkkupplung einen Einbauraum, der in axialer Richtung mindestens doppelt so breit ist wie die Gelenkscheibe, damit der Zentrierzapfen sich in die Zentrierbüchse einführen lässt.
  • Entsprechende Zentrierungen sind auch schon aus DE 26 22 003 A1 und DE 32 45 041 A1 bekannt, wo ebenfalls zwei Wellenenden unabhängig von einer sie drehmomentübertragend miteinander verbindenden Gelenkscheibe dadurch zueinander zentriert sind, dass eine zentrale Hülse innerhalb eines Wellenflansches an einem der beiden Wellenenden einen zentralen Zapfen an dem anderen Wellenende zentrierend aufnimmt. An den mit dem erstgenannten Wellenende verbundenen Anschlusselementen ist zusätzlich eine zu einem Schwingungstilger gehörende Stirnplatte zentrierend aufgenommen. Diese Anschlusselemente sind am zugehörigen Wellenflansch dadurch zentriert, dass sie je einen Ansatz aufweisen, der zentrierend in einen Ringflansch eingereift, welcher seinerseits einen Bund aufweist, der in einer ringförmigen Ausnehmung im Wellenflansch zentriert ist.
  • Aus DE 38 06 151 C1 ist eine elastische Drehgelenkkupplung bekannt, bei der eine flexible Scheibe zwischen zwei zu je einem Wellenflansch im Wesentlichen parallelen Stirnplatten angeordnet ist, von denen jede über Anschlusselemente, die sich durch die flexible Scheibe hindurcherstrecken, mit dem jenseits von dieser angeordneten Wellenflansch verbunden sind. Eine gegenseitige Zentrierung der beiden Stirnplatten ist nicht vorgesehen.
  • Aus DE 2 130 247 B2 sind allerdings auch schon Drehgelenkkupplungen bekannt, bei denen eine Drehmomente und Axialkräfte übertragende und zugleich zentrierende Verbindung zwischen zwei Wellenenden durch eine Gelenkscheibe aus gummiartig elastischem Material hergestellt ist, die von einem topfförmigen Metallkörper teilweise umschlossen ist, und in die weitere Metallteile derart eingebettet sind, dass zwei Gruppen von je drei Gewindebolzen als Anschlusskörper zum Verbinden mit je einem Flansch an den beiden zugehörigen Wellenenden daran gehindert sind, sich unter der Einwirkung von Drehmomenten, Fliehkräften und anderen äußeren Kräften wesentlich von einem vorgegebenen Teilkreis zu entfernen. Der topfförmige Metallkörper hat eine von drei sternförmig angeordneten Armen gebildete Stirnplatte, die an einer Stirnseite der Gelenkscheibe anliegt und drei auf dem Teilkreis liegende Löcher aufweist, durch die sich je einer der drei Gewindebolzen der ersten Gruppe erstreckt, die mit dem Flansch an einem der beiden Wellenenden verschraubt sind. Diese drei Gewindebolzen erstrecken sich durch je eine in die Gelenkscheibe eingebettete Metalleinlage hindurch, die sich von innen her an einer die Gelenkscheibe umschließenden zylindrischen Wand des topfförmigen Metallkörpers abstützt. Die drei Gewindebolzen der zweiten Gruppe, die mit einem Flansch des anderen Wellenendes verbunden sind, erstrecken sich durch je eine Aussparung in einer ebenfalls in die Gelenkscheibe eingebetteten sternförmigen Metalleinlage, und diese ist an einem zentralen Kragen abgestützt, der am topfförmigen Metallkörper ausgebildet ist und in eine zentrale Aussparung der Gelenkscheibe eingreift. Die Brauchbarkeit dieser in die Gelenkscheibe integrierten Zentrierung ist davon abhängig, dass die eingebetteten Metallteile beim Vulkanisieren der Gelenkscheibe in Bezug zueinander genau positioniert gehalten werden, was aufwendig ist. Die Verwendung solcher Metallteile ist im Übrigen unvereinbar mit der für eine Drehgelenkkupplung der eingangs genannten, durch die Erfindung weiter zu bildenden Gattung typischen, in die Gelenkscheibe eingebetteten flexiblen Einlagen, die sich in der Art von Fadenschlingen um benachbarte Anschlusskörper herumerstrecken.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Drehgelenkkupplung der eingangs genannten Gattung derart zu gestalten, dass sie auf einfache Weise herstellbar ist, für ihre Montage wenig Einbauraum, besonders in axialer Richtung, benötigt und hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Zentrierung der beiden miteinander verbundenen Wellenenden erfüllt.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dadurch, dass erfindungsgemäß zwei an je einer Stirnseite der Gelenkscheibe angeordnete Stirnplatten vorgesehen sind, dass diese Stirnplatten in Bezug zueinender gelenkig zentriert sind, und dass sämtliche Anschlusskörper, seien es Büchsen oder Gewindebolzen, an je einer der beiden Stirnplatten starr befestigt sind, bleiben sämtliche Anschlusskörper, und somit auch die zugehörigen Wellenenden, in allen Betriebszuständen der erfindungsgemäßen Gelenkkupplung in Bezug zueinander zentriert. Dadurch, dass die Befestigung jedes der Anschlusskörper an der ihm zugeordneten Stirnplatte von vorne herein auch verdrehsicher ist, wird die bei bekannten Drehgelenkkupplungen der eingangs genannten Gattung bestehende Gefahr ausgeschlossen, dass beim Zusammenbau der Drehgelenkkupplung mit den durch sie zu verbindenden Wellenenden ungewollte Spannungsunterschiede in den flexiblen Einlagen entstehen, durch die Betriebscharakteristika der Gelenkscheibe verändert und deren Lebensdauer vermindert werden könnten.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ausführungsbeispiele mit weiteren Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen sind
  • 1 eine Stirnansicht einer ersten erfindungsgemäßen Drehgelenkkupplung und
  • 2 der Schnitt II-II in 1;
  • 3 eine Stirnansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Drehgelenkkupplung und
  • 4 der Schnitt IV-IV in 3;
  • 5 eine Stirnansicht einer dritten erfindungsgemäßen Drehgelenkkupplung und
  • 6 der Schnitt VI-VI in 5;
  • 7 eine Stirnansicht einer vierten erfindungsgemäßen Drehgelenkkupplung und
  • 8 der Schnitt VIII-VIII in 7;
  • 9 eine Stirnansicht einer fünften erfindungsgemäßen Drehgelenkkupplung und
  • 10 der Schnitt X-X in 9.
  • Die in 1 und 2 dargestellte Drehgelenkkupplung hat als wesentliches drehmomentübertragendes Bauteil eine Gelenkscheibe 10, die im Wesentlichen aus Gummi oder anderem gummiartigem elastischen Material besteht, in Bezug auf eine zentrale Achse A im Wesentlichen rotationssymmetrisch gestaltet, durch zwei im Wesentli chen ebene, achsnormale Stirnseiten, nämlich eine erste Stirnseite 12 und eine zweite Stirnseite 14 begrenzt ist und eine kreisförmige zentrale Aussparung 16 aufweist. In die Gelenkscheibe 10 sind sechs kreiszylindrische Hülsen 18 einvulkanisiert, deren Achsen B parallel zur zentralen Achse A auf einem gemeinsamen Teilkreis in gleichmäßigen Winkelabständen von 60 Grad angeordnet sind. Jede der Hülsen 18 ist gemeinsam mit jeder der ihr benachbarten Hülsen 18 von flexiblen Einlagen 20 in Form von Fadenschlingen umschlungen, die ebenfalls in das Material der Gelenkscheibe 10 einvulkanisiert sind. In soweit ist die Gelenkscheibe 10 von üblicher Bauart.
  • Die Gelenkscheibe 10 ist zwischen zwei aus Stahlblech gestanzten Stirnplatten angeordnet, nämlich einer ersten Stirnplatte 22 und einer zweiten Stirnplatte 24, die ausgehend von je einem ebenen zentralen Bereich je drei radial wegragende Arme 26 bzw. 28 aufweisen. Die Arme 26 und 28 sind zur Gelenkscheibe 10 hin gekröpft und liegen an deren Stirnseite 12 bzw. 14 an. Sämtliche Arme 26 und 28 haben je ein kreisförmiges Loch 30, und diese Löcher liegen jedenfalls dann, wenn die Drehgelenkkupplung, wie dargestellt, zusammengebaut ist, auf einem gemeinsamen Teilkreis 31 mit den Hülsen 18. Die Löcher 30 in den Armen 26 der ersten Stirnplatte 22 fluchten mit jeder zweiten Hülse 18, und die zweite Stirnplatte 24 ist gegenüber der ersten Stirnplatte 22 um 60 Grad verdreht, so dass die Löcher 30 in deren Armen 28 mit je einer der drei übrigen Hülsen 18 fluchten.
  • In die drei Löcher 30 der ersten Stirnplatte 22 und in die mit diesen Löchern fluchtenden Hülsen 18 ist je ein erster Anschlusskörper 32 eingesetzt, vorzugsweise mit Presssitz eingepresst. In entsprechender Weise ist in die drei Löcher 30 der zweiten Stirnplatte 24 und in die damit fluchtenden Hülsen 18 je ein zweiter Anschlusskörper 34 eingesetzt, vorzugsweise mit Presssitz eingepresst. Schon dadurch sind die beiden Stirnplatten 22 und 24 mit der Gelenkscheibe 10 zusammengehalten. Zusätzlich weisen die beiden Stirnplatten 22 und 24 je einen zylindrischen zentralen Kragen 36 bzw. 38 auf, der gemäß 2 in die zentrale Aussparung 16 der Gelenkscheibe 10 hineinragt, ohne diese unmittelbar zu berühren. Die beiden Kragen 36 und 38 sind Bestandteile einer Zentriervorrichtung 40, welche die beiden Stirnplatten 22 und 24 in Bezug zueinander zentriert hält und sie um ein auf der zentralen Achse A liegendes Gelenkzentrum C schwenkbar miteinander verbindet.
  • Gemäß 2 hat der an der ersten Stirnplatte 22 ausgebildete erste Kragen 36 einen deutlich geringeren Durchmesser als der an der zweiten Stirnplatte 24 ausgebildete zweite Kragen 38. Die beiden Kragen 36 und 38 begrenzen somit einen Ringraum, in dem gemäß 2 ein innerer Gelenkkörper 42 mit konvexer sphärischer Außenfläche und zylindrischer Innenfläche sowie ein äußerer Gelenkkörper 44 mit konkaver sphärischer Innenfläche und zylindrischer Außenfläche derart angeordnet sind, dass die beiden sphärischen Flächen aneinander liegen. Der innere Gelenkkörper 42 ist mit seiner zylindrischen Innenfläche auf den ersten Kragen 36 aufgeschoben, vorzugsweise mit Presssitz aufgepresst; der äußere Gelenkkörper 44 ist mit seiner zylindrischen Außenfläche über eine Zwischenlage 46 aus Gummi oder einem anderen Elastomer in den zweiten Kragen 38 eingebettet, vorzugsweise einvulkanisiert.
  • Die in soweit beschriebene Anordnung ist dadurch zusätzlich stabilisiert, dass jeder der Anschlusskörper 32 und 34 an der ihm zugeordneten Stirnplatte 22 bzw. 24 starr befestigt ist. Bei der in 1 und 2 dargestellten Drehgelenkkupplung ist diese starre Befestigung dadurch hergestellt, dass jeder der Anschlusskörper 32 und 34 einen am zugehörigem Arm 26 bzw. 28 der betreffenden Stirnplatte 22 bzw. 24 anliegenden und mit dem betreffenden Arm verschweißten Flansch 48 aufweist. Vorzugsweise sind an jedem Flansch 48 mehrere in ungefähr gleichen Winkelabständen rings um die betreffende Achse B gegeneinander versetzte Schweißpunkte 49 vorgesehen.
  • Der im zusammengebauten Zustand der Drehgelenkkupplung gemeinsame Teilkreis 31 der Löcher in den Armen 26 und 28 der Stirnplatten 22 und 24 hat einen Durchmesser D, mit dem der Teilkreisdurchmesser der Hülsen 18 – oder, allgemeiner ausgedrückt, Löcher – in der Gelenkscheibe 18 nicht von vorneherein übereinzustimmen braucht. Es kann vorteilhaft sein, wenn die Gelenkscheibe 10 als solche einen Teilkreisdurchmesser hat, der größer als D ist. In diesem Fall ist es erforderlich, die Gelenkscheibe 10 radial zusammenzudrücken, beispielsweise mit einem sie an ihrer äußeren Mantelfläche umschlingenden Spannband, ehe die schon in ihrer Stirnplatte 22 bzw. 24 steckenden und vorzugsweise mit ihr verschweißten Anschlusskörper 32 und 34 in die Gelenkscheibe 18 eingepresst werden. Durch das radiale Zusammendrücken entsteht in der Gelenkscheibe 10 eine Vorspannung, die einen in bestimmten Anwendungsfällen erwünschten Einfluss auf die Drehmoment-Verdrehwinkel-Kennlinie der Gelenkscheibe hat. Man spricht von einem "weichen Nulldurchgang" beim Wechsel des mit einer so vorgespannten Gelenkscheibe 10 ausgestatteten Antriebsstranges von Zug- auf Schubbetrieb. Die Kennlinie der Gelenkscheibe 10 bleibt während deren gesamter Lebensdauer im Wesentlichen unverändert, auch wenn die Gelenkscheibe bei Reparaturen am Antriebsstrang jeweils ausgebaut wird. Die Stirnplatten 22 und 24 sorgen nämlich in Verbindung mit den Anschlusskörpern 32 und 34 dafür, dass die radiale Vorspannung in der Gelenkscheibe 10 erhalten bleibt.
  • Die Drehgelenkkupplung gemäß 3 und 4 unterscheidet sich von der in 1 und 2 dargestellten dadurch, dass jeder der Anschlusskörper 32 und 34 einen über den zugehörigen Flansch 48 hinausragenden zylindrischen Ansatz 50 aufweist, der dazu vorgesehen ist, mit enger Passung in eine Bohrung eines Flansches oder dergleichen am zugehörigen, nicht dargestellten Wellenende einzugreifen. Die erforderliche passgenaue Verbindung mit jedem der beiden durch die Drehgelenkkupplung miteinander zu verbindenden Wellenenden kann aber auch dadurch hergestellt werden, dass zum Befestigen der Anschlusskörper 32 an einem der beiden Wellenenden und der Anschlusskörper 34 an dem anderen Wellenende Passschrauben verwendet werden. Dies gilt in gleicher Weise für die Ausführungsformen gemäß 1 und 2, gemäß 3 und 4, gemäß 5 und 6 sowie gemäß 9 und 10, wo die Anschlusskörper 32 und 34 jeweils zylindrische Büchsen sind.
  • Ein weiterer Unterschied der Drehgelenkkupplung gemäß 3 und 4 von der in 1 und 2 dargestellten liegt in der Gestaltung der Zentriervorrichtung 40, bei der gemäß 4 der an der zweiten Stirnplatte 44 ausgebildete zentrale Kragen 38 einen kleineren Durchmesser hat und von dem an der ersten Stirnplatte 22 ausgebildeten Kragen 36 ringförmig umschlossen ist. In dem Ringraum zwischen diesen beiden Kragen 36 und 38 sind ein auf den Kragen 38 aufgeschobener, vorzugsweise mit Presssitz aufgepresster, innerer Gelenkkörper 52 mit andeutungsweise T-förmigem Wulstprofil, ein dieses Profil umschließender Elastomerkörper 54 und eine in den ersten Kragen 36 eingepresste Lagerhülse 56 angeordnet. Der Elastomerkörper 54 ist vorzugsweise ein Gummikörper, der an die Außenseite des inneren Gelenkkörpers 52 und an die Innenseite der Lagerhülse 56 anvulkanisiert ist. Der zweite Kragen 38 hat gemäß 4, in soweit vergleichbar mit dem ersten Kragen 36 in 2, ein geschlossenes Ende und ist dadurch versteift. Gemäß 4 ist die Zentriervorrichtung 40 gegen das Eindringen von Schmutz weitgehend geschützt; dazu trägt neben der Gestaltung der Stirnplatten 22 und 24 eine Kappe 58 bei, die in den ersten Kragen 36 eingepresst ist.
  • Die Drehgelenkkupplung gemäß 5 und 6 unterscheidet sich von der in 3 und 4 dargestellten dadurch, dass die Anschlusskörper 32 und 34 von flanschlosen Rohrstücken gebildet sind, die unmittelbar mit dem zugehörigen Arm 26 bzw. 28 der ersten Stirnplatte 22 bzw. der zweiten Stirnplatte 24 verschweißt sind. Außerdem ist gemäß 6 der an der zweiten Stirnplatte 24 ausgebildete zweite Kragen 38 erheblich kürzer bemessen, und seine feste Verbindung mit dem inneren Gelenkkörper 52 ist durch einen in diesen sowie in den Kragen 38 eingepressten Zentrierzapfen 59 hergestellt.
  • Die Drehgelenkkupplung gemäß 7 und 8 entspricht der in 3 und 4 dargestellten mit der Ausnahme, dass die Anschlusskörper 32 und 34 nicht rohrförmig sondern als massive Bolzen gestaltet sind und je einen über ihren zylindrischen Ansatz hinausragenden Gewindezapfen 60 aufweisen, der dazu bestimmt ist, sich durch einen Flansch des zugehörigen ersten bzw. zweiten Wellenendes hindurchzuerstrecken und an dessen Rückseite mit einer Mutter befestigt zu werden. Eine weitere Besonderheit der in 7 und 8 dargestellten Ausführungsform besteht darin, dass jeder der Anschlusskörper 32 und 34 in einem der Blechdicke des zugehörigen Arms 26 bzw. 28 entsprechenden Abstand von seinem Flansch 48 eine Ringnut 61 aufweist, in die ein Endbereich der zugehörigen Hülse 18 eingreift. Dieser Eingriff kommt dadurch zustande, dass die Hülse 18 ursprünglich etwas länger war und über die betreffende Stirnseite 12 bzw. 14 der Gelenkscheibe 10 hinaus geragt hat und sich beim Einpressen des Anschlusskörpers 32 bzw. 34 durch das zugehörige Loch 30 hindurch in die betreffende Hülse 18 radial nach innen umgebogen hat.
  • Die Drehgelenkkupplung gemäß 9 und 10 entspricht der in 1 und 2 dargestellten mit der Ausnahme, dass die Zentriervorrichtung 40 nicht in der zentralen Aussparung 16 der Gelenkscheibe 10 untergebracht sondern radial außerhalb der Gelenkscheibe 10 angeordnet ist. Auch in diesem Fall gehören jedoch zur Zentriervorrichtung 40 ein mit radialem Abstand von der Mantelfläche der Gelenkscheibe 10 an der ersten Stirnplatte 22 ausgebildeter erster Kragen 62 und ein an der zweiten Stirnplatte 24 ausgebildeter zweiter Kragen 64, die miteinander einen Ringraum begrenzen. Dieser Ringraum enthält, durch eine Zwischenlage 66 aus Gummi oder einem anderen Elastomer an den ersten Kragen 62 anvulkanisiert, einen ringförmigen inneren Gelenkkörper 68 mit konvexer sphärischer Außenfläche sowie einen in den zweiten Kragen 64 eingepressten, ebenfalls ringförmigen äußeren Gelenkörper 70 mit konkaver sphärischer Innenfläche, die unmittelbar an der konvexen sphärischen Außenfläche des inneren Gelenkkörpers 68 anliegt. Auch bei dieser Gestaltung der Zentrierungvorrichtung 40 liegt deren Gelenkzentrum C auf der zentralen Achse A in der Mitte zwischen den beiden Stirnseiten 12 und 14 der Gelenkscheibe 10.
  • Ein weiterer Unterschied der Drehgelenkkupplung gemäß 9 und 10 gegenüber den in den vorrangegangenen Figuren dargestellten Drehgelenkkupplungen besteht darin, dass die starre Befestigung der Anschlusskörper 32 und 34 an der zugehörigen Stirnplatte 22 bzw. 24 nicht durch Schweißen hergestellt ist, sondern dadurch, dass ein an den Flansch 48 des betreffenden Anschlusskörpers angrenzender Bereich von dessen Außenfläche mit einem Verankerungsprofil 72, beispielsweise einem Kerb zahnprofil versehen ist, das in das Loch 30 der zugehörigen Stirnplatte 22 bzw. 24 derart eingepresst ist, dass die Anschlusskörper verdrehsicher und vorzugsweise auch axial unverschiebbar an der betreffenden Stirnplatte befestigt sind.

Claims (11)

  1. Drehgelenkkupplung zum gegenseitigen Verbinden zweier Wellenenden, insbesondere im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs, mit – einer Gelenkscheibe (10) aus gummiartig elastischem Material, die eine zentrale Achse (A) aufweist, – mindestens zwei ersten und zwei zweiten Anschlusskörpern (32, 34), die einander abwechselnd, mit ihrer eigenen Achse (B) parallel zur zentralen Achse (A), rings um diese, in Winkelabständen voneinander in die Gelenkscheibe (10) eingesetzt und dazu bestimmt sind, an je einem der Wellenenden befestigt zu werden, – flexiblen Einlagen (20), die in die Gelenkscheibe (10) eingebettet sind und sich um benachbarte Anschlusskörper (32, 34) herum erstrecken, und – einer Zentriervorrichtung (40) zum gegenseitigen Zentrieren der beiden Wellenden, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zentriervorrichtung (40) eine erste und eine zweite Stirnplatte (22, 24) aufweist, die an je einer Stirnseite (12, 14) der Gelenkscheibe (10) in Bezug zueinander zentriert angeordnet und um ein auf der zentralen Achse (A) liegendes Gelenkzentrum (C) schwenkbar sind, – die Anschlusskörper (32, 34) für eine passgenaue Befestigung an dem jeweils zugehörigen Wellenende ausgebildet sind, und – unabhängig von ihrer späteren Befestigung am ersten bzw. zweiten Wellenende die ersten Anschlusskörper (32) an der ersten Stirnplatte (22), und die zweiten Anschlusskörper (34) an der zweiten Stirnplatte (24) starr und verdrehsicher befestigt sind.
  2. Drehgelenkkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnplatten (22, 24) je einen in die Gelenkscheibe (10) eingreifenden Kragen (36, 38) aufweisen und über diese Kragen in Bezug zueinander zentriert sind.
  3. Drehgelenkkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnplatten (22, 24) je einen die Gelenkscheibe (10) radial außen umgreifenden Kragen (62, 64) aufweisen und über diese Kragen in Bezug zueinander zentriert sind.
  4. Drehgelenkkupplung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnplatten (22 , 24) über ihre Kragen (36, 38; 62, 64) axial an der Gelenkscheibe (10) anliegend gehalten sind.
  5. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskörper (32, 34) am Rand eines sie aufnehmenden Lochs (30) der zugehörigen Stirnplatte (22, 24) mit dieser verschweißt sind.
  6. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskörper (32, 34) durch je ein an ihnen ausgebildetes Verankerungsprofil (72) an der zugehörigen Stirnplatte (22, 24) verdrehfest verankert sind.
  7. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskörper (32, 34) in je eine zur Gelenkscheibe (10) gehörige, in diese eingebettete und von mindestens einer der flexiblen Einlagen (20) umschlungene Hülse (18) eingesetzt sind.
  8. Drehgelenkkupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (18) mit dem zugehörigen Anschlusskörper (32, 34) in Richtung von dessen Achse (B) Zugkräfte übertragend verbunden und dadurch die zugehörige Stirnplatte (22, 24) an der Gelenkscheibe (10) anliegend gehalten ist.
  9. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskörper (32, 34) je einen Flansch (48) zum Befestigen an der zugehörigen Stirnplatte (22, 24) aufweisen.
  10. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusskörper (32, 34) je einen Ansatz (50) zum Zentrieren am zugehörigen Wellenende aufweisen.
  11. Drehgelenkkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkscheibe (10) durch die Stirnplatten (22, 24) in Verbindung mit den Anschlusskörpern (32, 34) unter radialer Vorspannung gehalten ist.
DE10359281A 2003-12-17 2003-12-17 Drehgelenkkupplung zum gegenseitigen Verbinden zweier Wellenenden, insbesondere im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs Expired - Fee Related DE10359281B3 (de)

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