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DE10359985A1 - Schutzschaltvorrichtung mit einstellbarer Charakteristik - Google Patents

Schutzschaltvorrichtung mit einstellbarer Charakteristik Download PDF

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DE10359985A1
DE10359985A1 DE2003159985 DE10359985A DE10359985A1 DE 10359985 A1 DE10359985 A1 DE 10359985A1 DE 2003159985 DE2003159985 DE 2003159985 DE 10359985 A DE10359985 A DE 10359985A DE 10359985 A1 DE10359985 A1 DE 10359985A1
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DE
Germany
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switching device
magnetic
protective switching
current
coil
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DE2003159985
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Anette Kleemeier
Manfred Kleemeier
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01H71/00Details of the protective switches or relays covered by groups H01H73/00 - H01H83/00
    • H01H71/74Means for adjusting the conditions under which the device will function to provide protection
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    • HELECTRICITY
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  • Electromagnetism (AREA)
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Abstract

Der Aufwand zum Umrüsten von Leitungsschutzschaltern in Anlagen soll reduziert werden. Hierzu wird vorgeschlagen, eine Schutzschaltvorrichtung mit einer Magneteinrichtung (1) auszustatten, deren Auslösestromgrenze variierbar ist. Dies kann beispielsweise durch mehrere Magnetsysteme oder aber durch eine Wicklung (2) mit mehreren Abgriffen (12) realisiert werden. So kann der zu schaltende Strom über eine erste Klemme (8) durch eine gesamte Magnetspule (2) oder durch eine zweite Klemme (9) nur durch einen Abschnitt (3) der Magnetspule (2) zu einem Entklinkungs-System (6) geschickt werden. Die unterschiedlichen, resultierenden Magnetkräfte ergeben verschiedene Charakteristiken der Schutzschaltvorrichtung, die beispielsweise als Leitungsschutzschalter ausgebildet sein kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schutzschaltvorrichtung für ein Installationsgerät, insbesondere einen Leitungsschutzschalter, mit einer Magneteinrichtung, die mindestens ein Spulenelement zum Hindurchfließenlassen eines zu schaltenden Stroms und die eine Auslösestromgrenze, welche durch eine vorbestimmte Auslösezeit bedingt ist, aufweist, und einer Schalteinrichtung, die von der Magneteinrichtung angesteuert wird.
  • Leitungsschutzschalter (LS) werden mit verschiedenen Auslösecharakteristiken A, B, C und D angeboten. Diese Charakteristiken betreffen die Eigenschaften der Schnellauslösung des Leitungsschutzschalters in Abhängigkeit eines Bemessungsstroms. Die unterschiedlichen Charakteristiken ermöglichen einen störungsfreien Betrieb von Verbrauchern mit unterschiedlich hohen Anlaufströmen.
  • Zur Realisierung der einzelnen Auslösecharakteristiken sind Kombinationen von verschiedenen thermischen (verzögerten) und magnetischen (unverzögerten) Auslösern erforderlich. Die in der nachfolgenden Tabelle wiedergegebenen Charakteristiken B, C und D sind in den Normen EN 60 898 und DIN VDE 0641 T11 definiert. Die Charakteristik A wurde von der Firma Siemens in Anlehnung an diese Vorschrift festgelegt. Der Tabelle sind die wesentlichen Auslösebedingungen der verschiedenen Charakteristiken zu entnehmen.
  • Tabelle:
    Figure 00020001
  • Entsprechend der Tabelle hätte ein Leitungsschutzschalter C16, der für einen Nenn- bzw. Bemessungsstrom von 16 Ampere ausgelegt ist, die folgende Charakteristik:
    • – Nichtauslösestrom Int: 18, 08A
    • – Auslösestrom It: 23, 2A
    • – Magnetische Auslösung nach mehr als 100ms bis 80A
    • – Magnetische Auslösung innerhalb 100ms ab 160A
  • Für Vorzugswerte der Bemessungsströme von 10A, 16A, 20A etc. sind Leitungsschutzschalter auf dem Markt direkt erhältlich.
  • Für Installateure ist es notwendig, sich Leitungsschutzschalter mit verschiedenen Charakteristiken auf Lager zu halten. In Abhängigkeit der zu schützenden Verbraucher wird dann ein geeigneter Leitungsschutzschalter für eine Anlage ausgewählt und eingebaut. Bei Veränderungen in der Anlagenkonfiguration wird der eingesetzte Leitungsschutzschalter durch einen anderen mit einer anderen Charakteristik ersetzt.
  • Beispiel: Es wurde ein Leitungsschutzschalter der Ausführung C16 eingesetzt. Im Betrieb stellt sich heraus, dass der Anlaufstrom des Verbrauchers dazu führt, dass der Leitungsschutzschalter beim Einschalten des Verbrauchers auslöst. Durch den Einsatz eines Leitungsschutzschalters mit D Charakteristik, d.h. mit höherem Sofortauslösestrom, könnte das Problem gelöst werden. Dazu muss jedoch der Leitungsschutzschalter C16 durch einen Leitungsschutzschalter D16 ersetzt werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile eines mühsamen Austauschs von Leitungsschutzschaltern soweit wie möglich zu vermeiden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Schutzschaltvorrichtung für ein Installationsgerät mit einer Magneteinrichtung, die mindestens ein Spulenelement zum Hindurchfließenlassen eines zu schaltenden Stroms und die eine Auslösestromgrenze, welche durch eine vorbestimmte Auslösezeit bedingt ist, aufweist, und einer Schalteinrichtung, die von der Magneteinrichtung angesteuert wird, wobei die Auslösestromgrenze variierbar ist.
  • In einer konkreten Ausführung kann die Magneteinrichtung mindestens zwei unabhängige Magnetanordnungen mit untereinander verschiedenen Auslösestromgrenzen besitzen, und der zu schaltende Strom ist wahlweise durch eine der Magnetanordnungen hindurch zu schicken. Damit sind zwei unterschiedliche, komplette Magnetsysteme in einem Gerät vorhanden und alternativ benutzbar. Diese Ausführungsform hat den Vorteil der geringen Entwicklungskosten.
  • Die Schutzschaltvorrichtung kann ferner eine Magneteinrichtung mit mindestens zwei getrennten Spulenwicklungen auf gemeinsamem Kern aufweisen. Die mehreren Spulenwicklungen können radial übereinander oder axial hintereinander angeordnet werden. Auch dann könnten mehrere verschiedene Auslösestromgrenzen gewählt werden, indem der zu schaltende Strom wahlweise durch eine der Spulenwicklungen hindurch geschickt wird. Diese Gerätevariante hat gegenüber der soeben genannten den Vorteil, dass ein gemeinsamer Kern genutzt werden kann, was in der Regel zu einer Reduzierung des Einbauraums führt.
  • Die Magneteinrichtung kann alternativ oder zusätzlich auch ein Spulenelement mit mehreren Abgriffen aufweisen, so dass mehrere verschiedene Auslösestromgrenzen wählbar sind, indem der zu schaltende Strom durch einen oder mehrere Abschnitte des Spulenelements hindurchgeschickt wird. Auf diese Weise kann der die Spulen betreffende Einbauraum weiter reduziert werden. Darüber hinaus werden hierdurch auch die Montagekosten vermindert.
  • Die erfindungsgemäße Schutzschaltvorrichtung kann außerdem jeweils eine Geräteanschlussklemme für jede der Magnetanordnungen, Spulenwicklungen und/oder Spulenabschnitte aufweisen. Besonders vorteilhaft ist es dann, wenn die Geräteanschlussklemmen durch eine Verschlusseinrichtung derart verschließbar sind, dass in jeder Verschlussstellung der Verschlusseinrichtung nur eine einzige der Geräteanschlussklemmen zum Anschluss zugänglich ist. Mit einer derartigen Verschlusseinrichtung bzw. einem derartigen Shutter an den Geräteanschlussklemmen soll ausgeschlossen werden, dass beim Anschließen von zwei oder mehreren Anschlussleitungen die jeweiligen Spulenwicklungen bzw. -abschnitte, und somit zwei oder mehrere Charakteristiken des Leitungsschutzschalters gleichzeitig wirksam werden und dadurch ein undefinierter Zustand eingestellt wird.
  • Zur Änderung der Auslösecharakteristik kann die Magneteinrichtung auch einen federgeschützten Magnetanker aufweisen, wobei die Vorspannung der verwendeten Feder veränderbar ist. Auf diese Weise kann von außen her eine Justierung der Federkraft beispielsweise mit Hilfe einer Schraube oder eines Schiebers ermöglicht werden. Dabei kann der Fußpunkt oder der Lagerpunkt der Feder vorzugsweise in Raststellungen verändert werden.
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Auslösecharakteristik des Leitungsschutzschalters durch Veränderung des Luftspalts der Magneteinrichtung zu modifizieren. Hierzu kann beispielsweise die Lage des Ankers, der vorzugsweise als Klappanker ausgeführt ist, mittels einer von außen zugänglichen Justagemöglichkeit bevorzugt mit Raststellungen erfolgen.
  • Eine weitere Variante der Änderung der Auslösecharakteristik des Leitungsschutzschalters besteht darin, den Magnetkreis der Magneteinrichtung durch Hinzufügen oder Entfernen einer Stahljochbrücke zu verändern. Dies kann beispielsweise durch eine Lageänderung mittels eines Schiebers oder durch Entfernen bzw. Einschieben der Stahljochbrücke in die Schutzschaltvorrichtung erfolgen. Hierdurch ergibt sich eine besonders günstige Ausführungsform einer Schutzschaltvorrichtung mit veränderbarer Charakteristik.
  • Auch beliebige Kombinationen der oben genannten Möglichkeiten zur Variation der Auslösecharakteristiken sind denkbar. In jedem Fall ergibt sich der Vorteil, dass eine Einstellbarkeit der Charakteristik vor Ort bei der Installation gewährleistet ist und dadurch eine unmittelbare Anpassung an Verbrauchererfordernisse möglich wird. Ferner ergibt sich entsprechend der Erfindung eine geringere Lagerhaltung in der gesamten Han delskette wegen der verringerten Vielfalt an Leitungsschutzschaltertypen. Ein wesentlicher Vorteil besteht aber auch darin, dass eine Anpassung bereits installierter Anlagen bei veränderten Anforderungen ohne Gerätetausch möglich ist.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, die eine Prinzipskizze des Auslösemechanismus eines Leitungsschutzschalters wiedergibt.
  • Das nachfolgend näher beschriebene Ausführungsbeispiel stellt eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • Da die thermischen Auslösegrenzen bei allen vier Charakteristiken A, B, C und D, die in der eingangs dargestellten Tabelle wiedergegeben sind, gleich sind, muss bei einem Gerät mit einstellbarer Auslösecharakteristik im Wesentlichen nur der magnetische Auslöser berücksichtigt werden. Demzufolge ist in dem unten geschilderten Ausführungsbeispiel auch nur das erfindungsgemäße Magnetsystem näher dargestellt.
  • In der Figur ist ein magnetischer Auslöser 1 symbolisch dargestellt. Er besitzt eine Magnetspule 2, von der ein Teilbereich mit der Bezugsziffer 3 gekennzeichnet ist. Darüber hinaus besitzt der magnetische Auslöser 1 einen Magnetanker 4, der an seinem einen Ende als Stößel 5 ausgebildet ist und damit auf ein Entklinkungs-Kontakt-Lösch-System 6 einwirkt. Das Kästchen, das in der Figur das Entklinkungs-Kontakt-Lösch-System 6 symbolisiert ist, beinhaltet auch einen thermischen Auslöser zur Überwachung von Stromobergrenzen im längerfristigen Bereich.
  • Der magnetische Auslöser 1 wird über ein Anschlussklemme 7 mit mehreren Klemmenöffnungen 8, 9 für die verschiedenen Charakteristiken angeschlossen. In dem in der Figur gewählten Beispiel dient die Klemmenöffnung 8 als Eingang des Leitungsschutzschalters mit der Charakteristik B, während die Klem menöffnung 9 als Eingang des Leitungsschutzschalters mit der Charakteristik C dient. Dies wird dadurch erreicht, dass der in die Klemmenöffnung 8 fließende Strom durch die gesamte Magnetspule, d.h. durch sämtliche Windungen n(B) und weiter zum Entklinkungs-Kontakt-Löschsystem 6 fließt, von wo er einer Anschlussklemme 11 zugeführt wird, um die Schutzschaltvorrichtung bzw. den Leitungsschutzschalter wieder zu verlassen. Im Fall des Anschlusses an die Klemmenöffnung 9 für die Charakteristik C wird der Strom an einer Schweißstelle 12 in die Magnetspule 2 eingeleitet, so dass er lediglich den Teilabschnitt 3 mit einer Windungszahl von n(C) durchläuft, womit sich die magnetische Auslösecharakteristik C ergibt.
  • Durch entsprechende Auslegung der Spulen-Teilabschnitte 3 sind verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Charakteristiken in einem einzigen Leitungsschutzschalter denkbar. So könnten in einem Leitungsschutzschalter die Charakteristiken A und B oder die Charakteristiken B und C oder die Charakteristiken A, B und C usw. realisiert sein.
  • Die Figur zeigt lediglich die Kombination von zwei Charakteristiken (Charakteristik B und C) in einem Gerät. Es sind jedoch auch Geräte – wie oben angedeutet – mit mehr als zwei einstellbaren Charakteristiken möglich.
  • Die nicht benötigten Klemmen können mit dem Shutter 10 verschlossen werden. Er verhindert das gleichzeitige Anschließen von Leitern an mehr als eine Klemmenöffnung 8, 9. Die Abdeckung der nicht benötigten Klemmen ist unbedingt erforderlich, da der gleichzeitige Anschluss an beide Klemmen zu einem nicht ordnungsgemäß funktionierenden Leitungsschutzschalter führen würde. Durch die Abdeckung der nicht benötigten, jedoch ebenfalls spannungsführenden Klemmen wird außerdem ein Berührungsschutz gewährleistet.
  • Die Funktionsweise des in der Figur dargestellten Leitungsschutzschalters mit den Ruslösecharakteristiken B und C wird nun im Folgende näher erläutert. Bei Anschluss an die Klemmenöffnung 8 für die Charakteristik B erfolgt der Stromfluss über die gesamte Spule 2. Es ergibt sich eine große Magnetkraft F, die proportional zum Strom I und der Windungszahl n ist. Dementsprechend stellt sich ein frühes Ansprechen des Magnetankers ein, d.h. das Auslösen des Geräts erfolgt bei einem kleinen Strom Ia, der die Bedingung gemäß der Charakteristik B: 3 × In <= Ia < 5 × Inerfüllt.
  • Bei Anschluss an die Klemmenöffnung 9 für die Charakteristik C erfolgt der Stromfluss nur über einen Teil 3 der Spulenwicklung 2. Daraus resultiert nur eine geringere Magnetkraft, weshalb der Magnetanker erst später anspricht. Das Auslösen des Geräts erfolgt dementsprechend bei höherem Strom IA, der die Beziehung für die Charakteristik C: 5 × In <= IA < 10 × Inerfüllt.
  • Da der mechanische Aufbau des Leitungsschutzschalters in beiden Fällen der gleiche ist, ist der Kraftbedarf für das Auslösen in beiden Fällen ebenfalls gleich, d.h. F(B) = F(C). Da jedoch die Windungszahl n(B) > n(C) ist, ergibt sich IA(B) < IA(C).
  • Dies bedeutet, dass bei gleicher für die Auslösung erforderlicher Kraft das Gerät bei einem kleineren Strom auslöst, wenn mehrere Spulenwindungen genutzt werden. Dabei hängt die erforderliche Kraft beispielsweise von der Anker-Fesselungskraft, der Entklinkungskraft, dem Entklinkungsvorlauf, dem Entklinkungsweg usw. ab.
  • Erfindungsgemäß ist es somit möglich, dass der Anwender mehrere Charakteristiken seines Leitungsschutzschalters durch einfaches Umstecken, Umschalten oder mechanisches Umjustieren nutzen kann.

Claims (9)

  1. Schutzschaltvorrichtung für ein Installationsgerät mit – einer Magneteinrichtung (1), die mindestens ein Spulenelement (2) zum Hindurchfließenlassen eines zu schaltenden Stroms und die eine Auslösestromgrenze, welche durch eine vorbestimmte Auslösezeit bedingt ist, aufweist, und – einer Schalteinrichtung (6), die von der Magneteinrichtung angesteuert wird, dadurch gekennzeichnet, dass – die Auslösestromgrenze variierbar ist.
  2. Schutzschaltvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Magneteinrichtung (1) mindestens zwei unabhängige Magnetanordnungen mit untereinander verschiedenen Auslösestromgrenzen aufweist, und der zu schaltende Strom wahlweise durch eine der Magnetanordnungen hindurch zu schicken ist.
  3. Schutzschaltvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Magneteinrichtung (1) mindestens zwei getrennte Spulenwicklungen mit gemeinsamem Kern aufweist, so dass mehrere verschiedene Auslösestromgrenzen wählbar sind, indem der zu schaltende Strom wahlweise durch eine der Spulenwicklungen hindurch geschickt wird.
  4. Schutzschaltvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Magneteinrichtung (1) ein Spulenelement mit mehreren Abgriffen (12) aufweist, so dass mehrere verschiedene Auslösestromgrenzen wählbar sind, indem der zu schaltende Strom wahlweise durch einen oder mehrere Abschnitte (3) des Spulenelements hindurch geschickt wird.
  5. Schutzschaltvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die jeweils eine Geräteanschlussklemme (8, 9) für jede der Magnetanordnungen, Spulenwicklungen oder Spulenabschnitte aufweist.
  6. Schutzschaltvorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Geräteanschlussklemmen (8, 9) durch eine Verschlusseinrichtung (10) derart verschließbar sind, dass in jeder Verschlussstellung der Verschlusseinrichtung (10) nur eine einzige der Geräteanschlussklemmen (8, 9) zum Anschluss zugänglich ist.
  7. Schutzschaltvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Magneteinrichtung (1) einen federgestützten Magnetanker (4) aufweist, und die Vorspannung der verwendeten Feder veränderbar ist.
  8. Schutzschaltvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Magneteinrichtung (1) einen Luftspalt aufweist, der veränderbar ist.
  9. Schutzschaltvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Magneteinrichtung (1) einen Magnetkreis aufweist, der durch Hinzufügen oder Entfernen einer Stahljochbrücke veränderbar ist.
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