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DE10358177A1 - Optische Anzeigevorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem - Google Patents

Optische Anzeigevorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem Download PDF

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DE10358177A1
DE10358177A1 DE10358177A DE10358177A DE10358177A1 DE 10358177 A1 DE10358177 A1 DE 10358177A1 DE 10358177 A DE10358177 A DE 10358177A DE 10358177 A DE10358177 A DE 10358177A DE 10358177 A1 DE10358177 A1 DE 10358177A1
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Abstract

Es wird eine optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems (SWA, TWE, TÖA usw.) eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen, mit einer ersten optischen Anzeigeeinrichtung (20a; 22a; 24a-b; 26) für eine erste Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer ersten Gefährdungsstufe und einer zweiten optischen Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) für eine zweite Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer zweiten Gefährdungsstufe eines höheren Gefährdungsgrades als die erste Gefährdungsstufe. Dabei erzeugt die zweite Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) ein durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs deutlich wahrnehmbareres optisches Signals als die erste Anzeigeeinrichtung (20a; 22a; 24a-b; 26).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs sowie ein Verfahren zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation.
  • Die vorliegende Erfindung soll bei Fahrerassistenzsystemen, wie zum Beispiel Spurwechselassistent (SWA), Tote-Winkel-Erkennung (TWE) oder Türöffnungsassistent (TÖA) bzw. Tür-Kollisions-Warner oder Ausstiegsassistent eingesetzt werden. Für diese Applikationen wird der Bereich neben, hinter und/oder vor dem eigenen Fahrzeug überwacht und der Fahrer in kritischen Situationen, z.B. wenn sich ein Fahrzeug im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs befindet oder sich ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähert, entsprechend gewarnt.
  • Eine Vorrichtung zur Warnung des Fahrers in einer kritischen Situation, die bei einem solchen Fahrerassistenzsystem eingesetzt werden kann, ist beispielsweise aus der DE 39 02 852 A1 bekannt. Diese Druckschrift beschreibt ein Fahrerassistenzsystem zur Tote-Winkel-Erkennung, bei welchem eine optische Anzeigevorrichtung in Form einer Warnlampe an einem Außenrückspiegel des Kraftfahrzeugs im Bereich zwischen dem Spiegelglas und dem Montagefuß des Außenrückspiegels vorgesehen ist. Eine ähnliche optische Anzeigevorrichtung ist aus der DE 40 15 329 A1 bekannt. Diese optische Anzeigevorrichtung wird in ihrer Leuchtkraft an die Umgebungshelligkeit angepasst. Außerdem ist diese bekannte Anzeigevorrichtung in zwei Bereiche unterteilt; ein erster Bereich in Form eines Leuchtflecks zeigt dem Fahrer qualitativ das Vorhandensein eines überholenden Fahrzeugs zum Beispiel im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs an, während ein zweiter Bereich in Form einer Leuchtzeile quantitativ die Entfernung oder die Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs anzeigt.
  • Des Weiteren beschreibt die DE 100 39 760 A1 der Anmelderin ein Umfeldsicherungssystem eines Kraftfahrzeugs mit einer optischen Anzeigevorrichtung im bzw. am Außenrückspiegel des Fahrzeugs. Die Leuchtdioden der optischen Anzeigevorrichtung sind am Gehäuse des Außenrückspiegels derart um das Spiegelglas herum vorgesehen, dass ihre geometrische Anordnung dem Verkehrsraum um das eigene Fahrzeug entspricht. Außerdem besitzen die einzelnen Leuchtdioden unterschiedliche Farben, sodass dem Fahrer zusätzlich zu dem Ort der Gefährdung eine Gefahrenstufe durch die Farben grün, gelb und rot angezeigt werden kann.
  • Ferner offenbart die DE 295 18 301 U1 eine Sicherheitseinrichtung zur Unterstützung eines Überholvorgangs (Ausscheren und Wiedereinscheren) insbesondere eines Lastkraftwagens. Die Sicherheitseinrichtung weist eine optische Farbanzeige für die aktuelle Gefährdungsstufe in Form von Leuchtdioden im Außenrückspiegel auf.
  • Der Vollständigkeit halber sei auch auf das US-Patent Nr. 6,264,353 verwiesen, das einen Außenrückspiegel eines Kraftfahrzeugs mit integrierter optischer Anzeigevorrichtung zeigt. Die optische Anzeigevorrichtung in Form mehrerer Leuchtdioden dient in diesem Fall jedoch einer zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeige und nicht als Warnvorrichtung eines Fahrerassistenzsystems.
  • Den oben beschriebenen herkömmlichen Anzeigevorrichtungen ist gemeinsam, dass diese ausschließlich für die Anzeige einer einzigen Warnstufe eines Fahrerassistenzsystems ausgelegt sind. Um die Fahrsicherheit zu erhöhen, ist es ferner bekannt, den Fahrer des Kraftfahrzeugs je nach Situation in zwei Warnstufen auf eine Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Wenn zum Beispiel das Fahrerassistenzsystem ein Fahrzeug im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs erfasst, dann liegt eine kritische Situation vor, in welcher als erste Warnstufe eine optische Warnung an den Fahrer über eine optische Anzeigevorrichtung beispielsweise im Bereich des Außenrückspiegels erfolgt. Beabsichtigt der Fahrer in dieser kritischen Situation zusätzlich einen Spurwechsel oder versucht er die Tür zu öffnen, dann liegt eine Gefahrensituation vor, sodass eine zusätzliche, intensivere Warnung an den Fahrer erfolgen sollte. Ein beabsichtigter Spurwechsel kann zum Beispiel an der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, durch eine Kamera, durch den Lenkwinkel und/oder die Gierrate des eigenen Fahrzeugs erkannt werden; das Öffnen der Tür kann zum Beispiel über Kontaktschalter in der Tür und/oder durch die Betätigung des Türöffners erkannt werden. Die zusätzliche Warnung, d.h. die zweite Warnstufe, sollte so gestaltet sein, dass sie den Fahrer, eindeutig und gut wahrnehmbar auf die Gefahrensituation hinweist, ohne hierbei als aufdringlich oder störend empfunden zu werden.
  • Es wurde in diesem Zusammenhang deshalb bereits erwogen, als zweite Warnstufe eine akustische Warnung vorzusehen. Diese akustische Warnung kann jedoch vom Fahrer als zu aufdringlich empfunden werden, weshalb insbesondere Fehlwarnungen kritisch sind. Dies erzwingt eine Auslegung des Systems mit minimaler Fehlalarmrate, wodurch dieses System bei mehrdeutigen Situationen eher nicht warnt, weshalb kritische Situationen leichter übersehen werden können. Ein weiterer Nachteil akustischer Warnsysteme sind die höheren Kosten aufgrund der nötigen Tongeber und deren Installation im Kraftfahrzeug.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, welche eine zuverlässige, aber nicht störende Warnung des Fahrers bei einem gleichzeitig relativ einfachen und kostengünstigen Aufbau der Anzeigevorrichtung erlaubt. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation vorzusehen, mit welchem eine derartige zuverlässige und nicht störende Warnung des Fahrers erfolgen kann.
  • Diese optische Aufgabe wird durch eine optische Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 10. Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe durch ein Verfahren zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen 12 bis 16 angegeben.
  • Die optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs gemäß der Erfindung enthält eine erste optische Anzeigeeinrichtung für eine erste Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer ersten Gefährdungsstufe sowie eine zweite optische Anzeigeeinrichtung für eine zweite Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer zweiten Gefährdungsstufe eines höheren Gefährdungsgrades als die erste Gefährdungsstufe. Die zweite Anzeigeeinrichtung erzeugt ein durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs deutlich wahrnehmbareres optisches Signal als die erste Anzeigeeinrichtung. Da auch die zweite Warnstufe durch eine optische Anzeigeeinrichtung realisiert ist, wird die zweite Warnstufe vom Fahrer nicht als aufdringlich oder störend empfunden. Deshalb können auch nicht eindeutige Situationen zur Warnanzeige gebracht werden, wodurch eine geringere Anzahl von kritischen Situationen übersehen wird. Eine optische Ausführung der zweiten Warnstufe ist außerdem kostengünstiger als eine haptische oder akustische Warnstufe. Im Übrigen unterbleibt auch eine Störung der Beifahrer bei der als optische Anzeige realisierten zweiten Warnstufe.
  • Vorzugsweise ist das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung durch den Fahrer im Wesentlichen nur in Blickrichtung direkt auf die erste Anzeigeeinrichtung wahrnehmbar, während das optische Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung durch den Fahrer auch noch durch dessen peripheren Sichtbereich wahrnehmbar ist.
  • Die erste und die zweite Anzeigeeinrichtung der optischen Anzeigevorrichtung können in oder an einem Außenrückspiegel des Kraftfahrzeugs oder in einer Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs an der A-Säule oder dem Spiegeldreieck des Außenrückspiegels vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erzeugt die zweite Anzeigeeinrichtung ein blinkendes optisches Signal. Ein blinkendes optisches Signal erzeugt grundsätzlich eine höhere Aufmerksamkeit; außerdem ist der Mensch im peripheren Sichtbereich sehr empfindlich gegenüber Bewegungen, und ein blinkendes optisches Signal wird als Bewegung wahrgenommen. Diese Bewegungswahrnehmung kann durch ein schnelles Ein- und Ausschalten der zweiten Anzeigevorrichtung durch eine Stufenfunktion dessen Intensitätsänderung erfolgen.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung weist die optische Anzeigevorrichtung mehrere Teilanzeigen auf, wobei eine erste Gruppe der mehreren Teilanzeigen die erste Anzeigeeinrichtung bildet und eine zweite Gruppe der mehreren Teilanzeigen die zweite Anzeigeeinrichtung bildet. Hierbei können die Teilanzeigen der ersten Anzeigeeinrichtung von den Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung alle verschieden sein oder die Teilanzeigen der ersten Anzeigeeinrichtung und die Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung können wenigstens teilweise die gleichen Teilanzeigen sein.
  • Es ist ferner möglich, das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung von dem optischen Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung in seiner Farbe, Form, Größe und/oder Intensität zu unterscheiden und/oder die zweite optische Anzeigeeinrichtung mit einer zusätzlichen akustischen Anzeigevorrichtung zu koppeln.
  • Obige sowie weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen:
  • 1A und 1B: schematische Darstellungen eines ersten Ausführungsbeispiels einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einen Außenrückspiegel integriert ist, für die erste Warnstufe bzw. die zweite Warnstufe;
  • 2A bis 2D: schematische Darstellungen eines zweiten Ausführungsbeispiels einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einen Außenrückspiegel integriert ist, für eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen für die erste bzw. die zweite Warnstufe;
  • 3A bis 3D: schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einen Außenrückspiegel integriert ist, für eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen für die erste bzw. die zweite Warnstufe;
  • 4A bis 4D: schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einen Außenrückspiegel integriert ist, für eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen für die erste bzw. die zweite Warnstufe; und
  • 5a) bis 5n) verschiedene Darstellungen eines Außenrückspiegels mit integrierter optischer Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zur Erläuterung der möglichen Positionierungen der optischen Anzeigevorrichtung.
  • Verschiedene Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der 1 bis 5 näher erläutert. Dabei sind durchgehend gleiche Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet.
  • Die optische Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist bei beliebigen Fahrerassistenzsystemen eines Kraftfahrzeugs einsetzbar. Hierzu zählen insbesondere Spurwechselassistent (SWA), Tote-Winkel-Erkennung (TWE) oder Türöffnungsassistent (TÖA) bzw. Tür-Kollisions-Warner oder Ausstiegsassistent. Hierbei bezeichnet in der nachfolgenden Beschreibung die erste Gefährdungsstufe, welche die erste Warnstufe der optischen Anzeigevorrichtung auslöst, eine kritische Situation, wenn sich zum Beispiel ein Fahrzeug im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs befindet oder sich ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähert; die zweite Gefährdungsstufe, welche die zweite Warnstufe der optischen Anzeigevorrichtung auslöst, bezieht sich auf eine kritische Situation eines höheren Gefährdungsgrades, wenn in der vorbeschriebenen kritischen Situation zum Beispiel der Fahrer zusätzlich einen Spurwechsel oder eine Türöffnung beabsichtigt. Ein beabsichtigter Spurwechsel kann von dem Fahrerassistenzsystem in bekannter Weise zum Beispiel an der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, eine nach vorne gerichtete Kamera, den Lenkwinkel und/oder der Gierrate des eigenen Fahrzeugs erkannt werden. Das Öffnen der Tür kann zum Beispiel über Kontaktschalter in der Tür und/oder durch die Betätigung des Türöffners erkannt werden. Da die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung eines speziellen Fahrerassistenzsystems oder spezielle Gefahrensituationen beschränkt ist und Fahrerassistenzsysteme dem Fachmann allgemein bekannt sind, wird an dieser Stelle auf eine nähere Beschreibung des Aufbaus und der Funktionsweise solcher Fahrerassistenzsysteme verzichtet.
  • 1A und 1B zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Die optische Anzeigevorrichtung ist hier in den Außenrückspiegel 10 eines Kraftfahrzeugs integriert. Der Außenrückspiegel umfasst dabei bekanntermaßen ein Gehäuse 12, welches über einen Spiegelfuß 14 an der A-Säule des Kraftfahrzeugs befestigt ist, sowie ein Spiegelglas 16 in dem Gehäuse. Das Spiegelglas 16 ist in seiner Ausrichtung typischer Weise manuell oder elektrisch von innerhalb der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs verstellbar.
  • Im ersten Ausführungsbeispiel ist die optische Anzeigevorrichtung in das Spiegelglas 16 des Außenrückspiegels 10 integriert. Die optische Anzeigevorrichtung umfasst dabei eine in 1A dargestellte erste optische Anzeigeeinrichtung 20a sowie eine in 1B dargestellte zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b. Die erste optische Anzeigeeinrichtung 20a wird für die erste Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer ersten Gefährdungsstufe eingesetzt, während die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b für die zweite Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei der zweiten, höheren Gefährdungsstufe eingesetzt wird. In dem Ausführungsbeispiel von 1A und 1B sind die erste und die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20a, 20b durch das gleiche optische Element realisiert. Im Fall der ersten optischen Anzeigeeinrichtung 20a für die erste Warnstufe leuchtet das optische Element jedoch kontinuierlich und das Ein- und Ausschalten des optischen Elements erfolgt langsam über eine Rampenfunktion. Als zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b für die zweite Warnstufe erzeugt das optische Element ein blinkendes optisches Signal, welches eine größere Aufmerksamkeit des Fahrers hervorruft. Die Intensitätsänderung des blinkenden optischen Signals erfolgt vorzugsweise schnell mittels einer Stufenfunktion.
  • In der ersten Warnstufe soll die erste optische Anzeigeeinrichtung 20a vom Fahrer des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen nur beim direkten Blick in den Außenrückspiegel 10 wahrgenommen werden. Schaut der Fahrer nach vorn auf die Fahrbahn, dann soll er das Ein- und Ausschalten der ersten Anzeigeeinrichtung 20a, welches zum Beispiel durch mehrere überholende Fahrzeuge hervorgerufen wird, möglichst nicht wahrnehmen. Die Intensitätsänderung beim Ein- und Ausschalten erfolgt in der ersten Warnstufe daher langsam über eine Rampenfunktion. In der zweiten Warnstufe soll der Fahrer des Kraftfahrzeugs die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b auch dann deutlich wahrnehmen, wenn er nach vorn auf die Fahrbahn blickt. Da der Mensch im peripheren Sichtbereich sehr empfindlich gegenüber Bewegungen ist und ein blinkendes optisches Signal als Bewegung wahrgenommen wird, ist die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b in jedem Fall durch den Fahrer deutlich wahrnehmbar.
  • Anhand der 2A bis 2D wird nun ein zweites Ausführungsbeispiel einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert.
  • Die optische Anzeigevorrichtung des zweiten Ausführungsbeispiels ist ebenfalls in einen Außenrückspiegel 10 eines Kraftfahrzeugs integriert. Die optische Anzeigevorrichtung ist hier aber aus mehreren, im gezeigten Ausführungsbeispiel drei Teilanzeigen 22a, 22b und 22c aufgebaut, die in Form von Leuchtdioden-Segmenten zwischen dem Spiegelglas 16 und dem Gehäuse 12 des Außenrückspiegels 10 vorgesehen sind. Die mittlere Teilanzeige 22a bildet die erste optische Anzeigeeinrichtung. Wie im ersten Ausführungsbeispiel dient diese mittlere Teilanzeige 22a der ersten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems und die Intensitätsänderung beim Ein- und Ausschalten erfolgt vorzugsweise langsam über eine Rampenfunktion, wie in 2B angedeutet.
  • Die zweite optische Anzeigeeinrichtung dieser optischen Anzeigevorrichtung wird durch die beiden äußeren Teilanzeigen 22b und 22c gebildet. In der zweiten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems leuchten die räumlich getrennten Teilanzeigen 22b, 22c der zweiten optischen Anzeigeeinrichtung abwechselnd, wobei die Intensitätsänderung beim Ein- und Ausschalten bevorzugt über eine Stufenfunktion erfolgt, wie in 2D veranschaulicht.
  • Durch die räumlich getrennten Teilanzeigen 22b und 22c der zweiten Anzeigeeinrichtung wird die Bewegungswahrnehmung des blinkenden optischen Signals in der zweiten Warnstufe noch verstärkt. Außerdem ist sichergestellt, dass auch bei einem nur kurzen Blick des Fahrers in den Außenspiegel immer eine der beiden Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung eingeschaltet ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform dieses zweiten Ausführungsbeispiels ist es auch möglich, dass in der ersten Warnstufe alle drei Teilanzeigen 22a, 22b, 22c eingeschaltet werden, d.h. die erste optische Anzeigeeinrichtung durch alle drei Teilanzeigen gebildet wird.
  • Das in 3A bis 3D dargestellte dritte Ausführungsbeispiel einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung unterscheidet sich von dem oben beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die optische Anzeigevorrichtung anstatt aus drei Teilanzeigen aus nur zwei Teilanzeigen 24a und 24b gebildet wird. In der ersten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems leuchten die beiden Teilanzeigen 24a und 24b gleichzeitig, d.h. die erste optische Anzeigeeinrichtung wird durch die beiden Teilanzeigen 24a, 24b gebildet. In der zweiten Warnstufe blinken die beiden Teilanzeigen 24a und 24b abwechselnd, d.h. die optische Anzeigeeinrichtung wird durch die beiden Teilanzeigen 24a, 24b gebildet.
  • 4A bis 4D zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Im vierten Ausführungsbeispiel besteht die optische Anzeigevorrichtung aus nur einem optischen Anzeigeelement 26; mit anderen Worten wird sowohl die erste optische Anzeigeeinrichtung als auch die zweite optische Anzeigeeinrichtung der Erfindung durch dieses optische Anzeigeelement 26 gebildet. Während in der ersten Warnstufe das Anzeigeelement 26 über eine Rampenfunktion ein- und ausgeschaltet wird, wie in 4B dargestellt, erfolgt in der zweiten Warnstufe ein unsymmetrisches Blinken des Anzeigeelements 26, wie in 4D dargestellt. Nach zwei kurzen Einschaltvorgängen erfolgt eine Pause, sodann eine Wiederholung des optischen Blinksignals. Dieses unsymmetrisch blinkende Signal kann vom Fahrer deutlicher wahrgenommen werden als ein symmetrisch blinkendes Signal mit identischen Ein- und Ausschaltzeiten.
  • Anhand der 5a) bis 5n) werden nachfolgend verschiedene denkbare Positionierungen der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele der optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert. Die Darstellungen gelten jeweils analog für den Außenrückspiegel der Beifahrerseite. Während in 5a) bis 5n) jeweils drei Teilanzeigen bzw. optische Anzeigeelemente mit Rechteckform oder Kreisform dargestellt sind, ist die vorliegende Erfindung selbstverständlich auch für optische Anzeigevorrichtungen mit weniger oder mehr Teilanzeigen, andere Formen sowie beliebigen Farben anwendbar.
  • In 5a) ist die optische Anzeigevorrichtung an der Außenkante des Gehäuses 12 des Außenrückspiegels 10 vorgesehen, während in 5b) die optische Anzeigevorrichtung an der Innenkante des Gehäuses 12 des Außenrückspiegels 10 vorgesehen ist. Alternativ kann die optische Anzeigevorrichtung auch an der Oberkante oder der Unterkante des Gehäuses 12 des Außenrückspiegels 10 angeordnet werden, wie in 5c) bzw. 5n) dargestellt.
  • In einer anderen Ausführungsform kann die optische Anzeigevorrichtung auch in das Spiegelglas 16 des Außenrückspiegels 10 integriert werden bzw. hinter diesem angeordnet werden. Hierbei ist eine Positionierung der optischen Anzeigevorrichtung an der Außenkante, der Innenkante, der Oberkante oder der Unterkante des Spiegelglases 16 denkbar, wie in 5e) bis 5i) veranschaulicht.
  • Ferner ist es möglich, die optische Anzeigevorrichtung in das Gehäuse 12 des Außenrückspiegels über dem Spiegelfuß 14 zu integrieren (5k)) oder die optische Anzeigevorrichtung in den Spiegelfuß 14 des Außenrückspiegels 10 zu integrieren (5l)). Die optische Anzeigevorrichtung kann auch in das Spiegeldreieck oder in die A-Säule in der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs integriert werden, wie in 5m) bzw. 5n) dargestellt.
  • Die in 5a) bis 5n) dargestellten Möglichkeiten der Positionierung der optischen Anzeigevorrichtung sind selbstverständlich für alle Ausführungsformen der optischen Anzeigevorrichtung, insbesondere für die in den 1 bis 4 dargestellten, anwendbar.
  • Die optische Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann neben der Anzeige der ersten und der zweiten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems außerdem zur Fehlerstatusanzeige des Fahrassistenzsystems genutzt werden. Hierzu kann dem Fahrer ein Systemausfall zum Beispiel durch ein dauerhaft blinkendes optisches Signal gemeldet werden. Zur Unterscheidung des Systemausfalls von der zweiten Warnstufe kann eine Änderung der optischen Anzeigevorrichtung in Form, Farbe, Helligkeit, Größe und/oder Art des optisch blinkenden Signals erfolgen.
  • Darüber hinaus haben die genannten Fahrerassistenzsysteme häufig Aktivierungskriterien, wie zum Beispiel eine untere Grenzgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs. Unterhalb dieser Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs wird das Fahrerassistenzsystem passiv gehalten, oberhalb dieser Geschwindigkeit ist das System aktiv. Der Systemstatus des Fahrerassistenzsystems kann dem Fahrer zum Beispiel über Anzeigen im Dashboard, in der Instrumententafel oder im Ein/Aus-Taster angezeigt werden. Für die Systemstatusanzeige kann aber auch eine gesondert im Außenrückspiegel positionierte Lampe genutzt werden. Diese unterscheidet sich von der ersten und der zweiten optischen Anzeigeeinrichtung der ersten bzw. der zweiten Warnstufe durch die Position, Form, Farbe, Helligkeit, Größe und/oder Art des Blinkens.
  • Die Helligkeit der ersten und der zweiten optischen Anzeigeeinrichtung wird vorzugsweise an die jeweilige Fahrsituation (Blendung durch Sonne oder rückwärtigen Verkehr, Nachtfahrt) und an die individuellen Bedürfnisse des Fahrers angepasst. Zur Anpassung an die jeweilige Fahrsituation wird das Umgebungslicht über Lichtsensoren übermittelt, die beispielsweise ebenfalls im Außenrückspiegel integriert sein können, und die Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen wird an das so ermittelte Umgebungslicht angepasst. Der Fahrer kann die Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen optional über Sprachsteuerung oder manuell über Bedienelemente an seine individuellen Bedürfnisse anpassen.
  • Zur Regulierung der Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen können vorzugsweise bereits im Kraftfahrzeug verbaute Lichtsensoren und Bedienelemente genutzt werden. Lichtsensoren stehen zum Beispiel im Kombiinstrument zur Regulierung der Anzeigehelligkeit, für die Klimaanlage zur Temperatursteuerung bei Sonneneinstrahlung, im Regenlichtsensor zum Ein- und Ausschalten der Scheinwerfer und in elektrochromen Spiegelgläsern zum elektrischen Abdunkeln der Innen- und Außenspiegel zur Verfügung. Alle diese Sensoren können prinzipiell zur Bestimmung des Umgebungslichts und somit zur Steuerung der Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen genutzt werden. Bei elektrochromen Spiegelgläsern sind im Innenspiegel zwei Lichtsensoren verbaut; einer dieser Sensoren misst den Lichteinfall von vorne, der andere jenen von hinten. Aus der Differenz beider Signale wird auf eine Blendung des Fahrers von vorne oder von hinten rückgeschlossen. Dieses Signal kann besonders vorteilhaft für die Anzeigeeinrichtungen genutzt werden. Bedienelemente stehen zum Beispiel vom Kombiinstrument zur individuellen Einstellung der Anzeigehelligkeit als Verstellschraube oder als Taster zur Verfügung. Ein menügeführtes, Bildschirm-unterstütztes System zur Einstellung persönlicher Helligkeitswerte der Anzeigeeinrichtungen ist ebenfalls denkbar.
  • 10
    Außenrückspiegel
    12
    Gehäuse
    14
    Spiegelfuß
    16
    Spiegelglas
    20a
    erste Anzeigeeinrichtung
    20b
    zweite Anzeigeeinrichtung
    22a-c
    Teilanzeigen
    24a-b
    Teilanzeigen
    26
    erste und zweite Anzeigeeinrichtung

Claims (16)

  1. Optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs, gekennzeichnet durch eine erste optische Anzeigeeinrichtung (20a; 22a, 24a-b; 26) für eine erste Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer ersten Gefährdungsstufe; und eine zweite optische Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) für eine zweite Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer zweiten Gefährdungsstufe eines höheren Gefährdungsgrades als die erste Gefährdungsstufe, wobei die zweite Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) ein durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs deutlich wahrnehmbareres optisches Signal als die erste Anzeigeeinrichtung (20a; 22a; 24a-b; 26) erzeugt.
  2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung (20a; 22a, 24a-b; 26) durch den Fahrer im wesentlichen nur in Blickrichtung auf die erste Anzeigeeinrichtung wahrnehmbar ist, während das optische Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) durch den Fahrer auch noch in dessen peripheren Sichtbereich wahrnehmbar ist.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Anzeigeeinrichtung (20a-b; 22a-c, 24a-b; 26) in oder an einem Außenrückspiegel (10) des Kraftfahrzeugs vorgesehen sind.
  4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Anzeigeeinrichtung (20a-b; 22a-c, 24a-b; 26) in einer Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs an der A-Säule oder dem Spiegeldreieck eines Außenrückspiegels vorgesehen sind.
  5. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) ein blinkendes optisches Signal erzeugt.
  6. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das blinkende optische Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) durch eine Stufenfunktion dessen Intensitätsänderung erfolgt.
  7. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeigevorrichtung mehrere Teilanzeigen (22a-c) aufweist, wobei eine erste Gruppe der mehreren Teilanzeigen die erste Anzeigeeinrichtung (22a) bildet und eine zweite Gruppe der mehreren Teilanzeigen die zweite Anzeigeeinrichtung (22b-c) bildet, wobei die Teilanzeigen der ersten Anzeigeeinrichtung von den Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung verschieden sind.
  8. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeigevorrichtung mehrere Teilanzeigen (22a-c; 24a-b) aufweist, wobei eine erste Gruppe der mehreren Teilanzeigen die erste Anzeigeeinrichtung (22a-c; 24a-b) bildet und eine zweite Gruppe der mehreren Teilanzeigen die zweite Anzeigeeinrichtung (22b-c; 24a-b) bildet, wobei die Teilanzeigen der ersten Anzeigeeinrichtung und die Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung wenigstens teilweise die gleichen Teilanzeigen sind.
  9. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung (20a; 22a, 24a-b; 26) von dem optischen Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) in seiner Farbe, seiner Form, seiner Größe und/oder seiner Intensität unterscheidet.
  10. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite optische Anzeigeeinrichtung (20b; 22b-c; 24a-b; 26) mit einer zusätzlichen akustischen Anzeigevorrichtung gekoppelt ist.
  11. Verfahren zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation, bei welchem eine erste Gefährdungsstufe als eine erste optische Warnstufe angezeigt wird und eine zweite Gefährdungsstufe eines höheren Gefährdungsgrades als die erste Gefährdungsstufe als zweite optische Warnstufe angezeigt wird, wobei die zweite Warnstufe durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs deutlich wahrnehmbarer ist als die erste Warnstufe.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Warnstufe durch den Fahrer im Wesentlichen nur in Blickrichtung auf die erste Warnstufe wahrnehmbar ist, während die zweite Warnstufe durch den Fahrer auch noch in dessen peripheren Sichtbereich wahrnehmbar ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Warnstufe ein blinkendes optisches Signal ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das blinkende optische Signal der zweiten Warnstufe durch eine Stufenfunktion dessen Intensitätsänderung erzeugt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die erste Warnstufe von der zweiten Warnstufe in ihrer Farbe, Form, Größe und/oder Intensität unterscheidet.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite optische Warnstufe mit einer zusätzlichen akustischen Warnung gekoppelt ist.
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