-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine optische Anzeigevorrichtung
eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs sowie ein Verfahren
zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines
Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation.
-
Die
vorliegende Erfindung soll bei Fahrerassistenzsystemen, wie zum
Beispiel Spurwechselassistent (SWA), Tote-Winkel-Erkennung (TWE)
oder Türöffnungsassistent
(TÖA) bzw.
Tür-Kollisions-Warner
oder Ausstiegsassistent eingesetzt werden. Für diese Applikationen wird
der Bereich neben, hinter und/oder vor dem eigenen Fahrzeug überwacht
und der Fahrer in kritischen Situationen, z.B. wenn sich ein Fahrzeug
im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs befindet oder sich ein Fahrzeug
mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähert, entsprechend gewarnt.
-
Eine
Vorrichtung zur Warnung des Fahrers in einer kritischen Situation,
die bei einem solchen Fahrerassistenzsystem eingesetzt werden kann,
ist beispielsweise aus der
DE
39 02 852 A1 bekannt. Diese Druckschrift beschreibt ein
Fahrerassistenzsystem zur Tote-Winkel-Erkennung, bei welchem eine
optische Anzeigevorrichtung in Form einer Warnlampe an einem Außenrückspiegel
des Kraftfahrzeugs im Bereich zwischen dem Spiegelglas und dem Montagefuß des Außenrückspiegels
vorgesehen ist. Eine ähnliche
optische Anzeigevorrichtung ist aus der
DE 40 15 329 A1 bekannt.
Diese optische Anzeigevorrichtung wird in ihrer Leuchtkraft an die
Umgebungshelligkeit angepasst. Außerdem ist diese bekannte Anzeigevorrichtung
in zwei Bereiche unterteilt; ein erster Bereich in Form eines Leuchtflecks
zeigt dem Fahrer qualitativ das Vorhandensein eines überholenden
Fahrzeugs zum Beispiel im toten Winkel des eigenen Fahrzeugs an,
während
ein zweiter Bereich in Form einer Leuchtzeile quantitativ die Entfernung oder
die Geschwindigkeit des überholenden
Fahrzeugs anzeigt.
-
Des
Weiteren beschreibt die
DE
100 39 760 A1 der Anmelderin ein Umfeldsicherungssystem
eines Kraftfahrzeugs mit einer optischen Anzeigevorrichtung im bzw.
am Außenrückspiegel
des Fahrzeugs. Die Leuchtdioden der optischen Anzeigevorrichtung
sind am Gehäuse
des Außenrückspiegels derart
um das Spiegelglas herum vorgesehen, dass ihre geometrische Anordnung
dem Verkehrsraum um das eigene Fahrzeug entspricht. Außerdem besitzen die
einzelnen Leuchtdioden unterschiedliche Farben, sodass dem Fahrer
zusätzlich
zu dem Ort der Gefährdung
eine Gefahrenstufe durch die Farben grün, gelb und rot angezeigt werden
kann.
-
Ferner
offenbart die
DE 295
18 301 U1 eine Sicherheitseinrichtung zur Unterstützung eines Überholvorgangs
(Ausscheren und Wiedereinscheren) insbesondere eines Lastkraftwagens.
Die Sicherheitseinrichtung weist eine optische Farbanzeige für die aktuelle
Gefährdungsstufe
in Form von Leuchtdioden im Außenrückspiegel
auf.
-
Der
Vollständigkeit
halber sei auch auf das US-Patent Nr. 6,264,353 verwiesen, das einen
Außenrückspiegel
eines Kraftfahrzeugs mit integrierter optischer Anzeigevorrichtung
zeigt. Die optische Anzeigevorrichtung in Form mehrerer Leuchtdioden dient
in diesem Fall jedoch einer zusätzlichen
Fahrtrichtungsanzeige und nicht als Warnvorrichtung eines Fahrerassistenzsystems.
-
Den
oben beschriebenen herkömmlichen Anzeigevorrichtungen
ist gemeinsam, dass diese ausschließlich für die Anzeige einer einzigen
Warnstufe eines Fahrerassistenzsystems ausgelegt sind. Um die Fahrsicherheit
zu erhöhen,
ist es ferner bekannt, den Fahrer des Kraftfahrzeugs je nach Situation
in zwei Warnstufen auf eine Gefahrensituation aufmerksam zu machen.
Wenn zum Beispiel das Fahrerassistenzsystem ein Fahrzeug im toten
Winkel des eigenen Fahrzeugs erfasst, dann liegt eine kritische
Situation vor, in welcher als erste Warnstufe eine optische Warnung
an den Fahrer über
eine optische Anzeigevorrichtung beispielsweise im Bereich des Außenrückspiegels
erfolgt. Beabsichtigt der Fahrer in dieser kritischen Situation
zusätzlich
einen Spurwechsel oder versucht er die Tür zu öffnen, dann liegt eine Gefahrensituation
vor, sodass eine zusätzliche,
intensivere Warnung an den Fahrer erfolgen sollte. Ein beabsichtigter
Spurwechsel kann zum Beispiel an der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, durch
eine Kamera, durch den Lenkwinkel und/oder die Gierrate des eigenen
Fahrzeugs erkannt werden; das Öffnen
der Tür
kann zum Beispiel über
Kontaktschalter in der Tür
und/oder durch die Betätigung
des Türöffners erkannt
werden. Die zusätzliche
Warnung, d.h. die zweite Warnstufe, sollte so gestaltet sein, dass
sie den Fahrer, eindeutig und gut wahrnehmbar auf die Gefahrensituation
hinweist, ohne hierbei als aufdringlich oder störend empfunden zu werden.
-
Es
wurde in diesem Zusammenhang deshalb bereits erwogen, als zweite
Warnstufe eine akustische Warnung vorzusehen. Diese akustische Warnung
kann jedoch vom Fahrer als zu aufdringlich empfunden werden, weshalb
insbesondere Fehlwarnungen kritisch sind. Dies erzwingt eine Auslegung des
Systems mit minimaler Fehlalarmrate, wodurch dieses System bei mehrdeutigen
Situationen eher nicht warnt, weshalb kritische Situationen leichter übersehen
werden können.
Ein weiterer Nachteil akustischer Warnsysteme sind die höheren Kosten aufgrund
der nötigen
Tongeber und deren Installation im Kraftfahrzeug.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen,
welche eine zuverlässige,
aber nicht störende
Warnung des Fahrers bei einem gleichzeitig relativ einfachen und
kostengünstigen
Aufbau der Anzeigevorrichtung erlaubt. Es ist eine weitere Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum optischen Anzeigen
einer durch ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs ermittelten
Gefährdungssituation
vorzusehen, mit welchem eine derartige zuverlässige und nicht störende Warnung
des Fahrers erfolgen kann.
-
Diese
optische Aufgabe wird durch eine optische Anzeigevorrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis
10. Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe
durch ein Verfahren zum optischen Anzeigen einer durch ein Fahrerassistenzsystem
eines Kraftfahrzeugs ermittelten Gefährdungssituation mit den Merkmalen
des Anspruchs 11 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den Unteransprüchen
12 bis 16 angegeben.
-
Die
optische Anzeigevorrichtung eines Fahrerassistenzsystems eines Kraftfahrzeugs
gemäß der Erfindung
enthält
eine erste optische Anzeigeeinrichtung für eine erste Warnstufe des
Fahrerassistenzsystems bei einer ersten Gefährdungsstufe sowie eine zweite
optische Anzeigeeinrichtung für
eine zweite Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei einer zweiten
Gefährdungsstufe
eines höheren
Gefährdungsgrades
als die erste Gefährdungsstufe.
Die zweite Anzeigeeinrichtung erzeugt ein durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs
deutlich wahrnehmbareres optisches Signal als die erste Anzeigeeinrichtung.
Da auch die zweite Warnstufe durch eine optische Anzeigeeinrichtung
realisiert ist, wird die zweite Warnstufe vom Fahrer nicht als aufdringlich
oder störend
empfunden. Deshalb können
auch nicht eindeutige Situationen zur Warnanzeige gebracht werden, wodurch
eine geringere Anzahl von kritischen Situationen übersehen
wird. Eine optische Ausführung
der zweiten Warnstufe ist außerdem
kostengünstiger
als eine haptische oder akustische Warnstufe. Im Übrigen unterbleibt
auch eine Störung
der Beifahrer bei der als optische Anzeige realisierten zweiten
Warnstufe.
-
Vorzugsweise
ist das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung durch den
Fahrer im Wesentlichen nur in Blickrichtung direkt auf die erste
Anzeigeeinrichtung wahrnehmbar, während das optische Signal der
zweiten Anzeigeeinrichtung durch den Fahrer auch noch durch dessen
peripheren Sichtbereich wahrnehmbar ist.
-
Die
erste und die zweite Anzeigeeinrichtung der optischen Anzeigevorrichtung
können
in oder an einem Außenrückspiegel
des Kraftfahrzeugs oder in einer Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs
an der A-Säule
oder dem Spiegeldreieck des Außenrückspiegels
vorgesehen sein.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erzeugt die zweite Anzeigeeinrichtung ein blinkendes
optisches Signal. Ein blinkendes optisches Signal erzeugt grundsätzlich eine
höhere
Aufmerksamkeit; außerdem
ist der Mensch im peripheren Sichtbereich sehr empfindlich gegenüber Bewegungen,
und ein blinkendes optisches Signal wird als Bewegung wahrgenommen.
Diese Bewegungswahrnehmung kann durch ein schnelles Ein- und Ausschalten
der zweiten Anzeigevorrichtung durch eine Stufenfunktion dessen
Intensitätsänderung
erfolgen.
-
In
einer Ausgestaltung der Erfindung weist die optische Anzeigevorrichtung
mehrere Teilanzeigen auf, wobei eine erste Gruppe der mehreren Teilanzeigen
die erste Anzeigeeinrichtung bildet und eine zweite Gruppe der mehreren
Teilanzeigen die zweite Anzeigeeinrichtung bildet. Hierbei können die Teilanzeigen
der ersten Anzeigeeinrichtung von den Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung
alle verschieden sein oder die Teilanzeigen der ersten Anzeigeeinrichtung
und die Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung können wenigstens
teilweise die gleichen Teilanzeigen sein.
-
Es
ist ferner möglich,
das optische Signal der ersten Anzeigeeinrichtung von dem optischen
Signal der zweiten Anzeigeeinrichtung in seiner Farbe, Form, Größe und/oder
Intensität
zu unterscheiden und/oder die zweite optische Anzeigeeinrichtung
mit einer zusätzlichen
akustischen Anzeigevorrichtung zu koppeln.
-
Obige
sowie weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich.
Darin zeigen:
-
1A und 1B:
schematische Darstellungen eines ersten Ausführungsbeispiels einer optischen
Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
die in einen Außenrückspiegel
integriert ist, für
die erste Warnstufe bzw. die zweite Warnstufe;
-
2A bis 2D:
schematische Darstellungen eines zweiten Ausführungsbeispiels einer optischen
Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
die in einen Außenrückspiegel
integriert ist, für
eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen
für die
erste bzw. die zweite Warnstufe;
-
3A bis 3D:
schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels einer optischen
Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
die in einen Außenrückspiegel
integriert ist, für
eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen
für die
erste bzw. die zweite Warnstufe;
-
4A bis 4D:
schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels einer optischen
Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
die in einen Außenrückspiegel
integriert ist, für
eine erste Warnstufe bzw. eine zweite Warnstufe sowie die zugehörigen Intensitätsverläufe der Anzeigeeinrichtungen
für die
erste bzw. die zweite Warnstufe; und
-
5a)
bis 5n) verschiedene Darstellungen eines Außenrückspiegels
mit integrierter optischer Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
zur Erläuterung
der möglichen
Positionierungen der optischen Anzeigevorrichtung.
-
Verschiedene
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der 1 bis 5 näher erläutert. Dabei
sind durchgehend gleiche Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet.
-
Die
optische Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist bei beliebigen Fahrerassistenzsystemen eines Kraftfahrzeugs
einsetzbar. Hierzu zählen
insbesondere Spurwechselassistent (SWA), Tote-Winkel-Erkennung (TWE)
oder Türöffnungsassistent
(TÖA) bzw.
Tür-Kollisions-Warner oder
Ausstiegsassistent. Hierbei bezeichnet in der nachfolgenden Beschreibung
die erste Gefährdungsstufe,
welche die erste Warnstufe der optischen Anzeigevorrichtung auslöst, eine
kritische Situation, wenn sich zum Beispiel ein Fahrzeug im toten
Winkel des eigenen Fahrzeugs befindet oder sich ein Fahrzeug mit
hoher Geschwindigkeit von hinten nähert; die zweite Gefährdungsstufe,
welche die zweite Warnstufe der optischen Anzeigevorrichtung auslöst, bezieht
sich auf eine kritische Situation eines höheren Gefährdungsgrades, wenn in der
vorbeschriebenen kritischen Situation zum Beispiel der Fahrer zusätzlich einen
Spurwechsel oder eine Türöffnung beabsichtigt.
Ein beabsichtigter Spurwechsel kann von dem Fahrerassistenzsystem
in bekannter Weise zum Beispiel an der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers,
eine nach vorne gerichtete Kamera, den Lenkwinkel und/oder der Gierrate
des eigenen Fahrzeugs erkannt werden. Das Öffnen der Tür kann zum Beispiel über Kontaktschalter
in der Tür
und/oder durch die Betätigung
des Türöffners erkannt
werden. Da die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung eines
speziellen Fahrerassistenzsystems oder spezielle Gefahrensituationen
beschränkt
ist und Fahrerassistenzsysteme dem Fachmann allgemein bekannt sind,
wird an dieser Stelle auf eine nähere
Beschreibung des Aufbaus und der Funktionsweise solcher Fahrerassistenzsysteme
verzichtet.
-
1A und 1B zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die optische Anzeigevorrichtung ist
hier in den Außenrückspiegel 10 eines
Kraftfahrzeugs integriert. Der Außenrückspiegel umfasst dabei bekanntermaßen ein Gehäuse 12,
welches über
einen Spiegelfuß 14 an der
A-Säule
des Kraftfahrzeugs befestigt ist, sowie ein Spiegelglas 16 in
dem Gehäuse.
Das Spiegelglas 16 ist in seiner Ausrichtung typischer
Weise manuell oder elektrisch von innerhalb der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs
verstellbar.
-
Im
ersten Ausführungsbeispiel
ist die optische Anzeigevorrichtung in das Spiegelglas 16 des Außenrückspiegels 10 integriert.
Die optische Anzeigevorrichtung umfasst dabei eine in 1A dargestellte
erste optische Anzeigeeinrichtung 20a sowie eine in 1B dargestellte
zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b. Die erste optische
Anzeigeeinrichtung 20a wird für die erste Warnstufe des Fahrerassistenzsystems
bei einer ersten Gefährdungsstufe eingesetzt,
während
die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b für die zweite
Warnstufe des Fahrerassistenzsystems bei der zweiten, höheren Gefährdungsstufe
eingesetzt wird. In dem Ausführungsbeispiel
von 1A und 1B sind
die erste und die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20a, 20b durch das
gleiche optische Element realisiert. Im Fall der ersten optischen
Anzeigeeinrichtung 20a für die erste Warnstufe leuchtet
das optische Element jedoch kontinuierlich und das Ein- und Ausschalten
des optischen Elements erfolgt langsam über eine Rampenfunktion. Als
zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b für die zweite
Warnstufe erzeugt das optische Element ein blinkendes optisches
Signal, welches eine größere Aufmerksamkeit
des Fahrers hervorruft. Die Intensitätsänderung des blinkenden optischen
Signals erfolgt vorzugsweise schnell mittels einer Stufenfunktion.
-
In
der ersten Warnstufe soll die erste optische Anzeigeeinrichtung 20a vom
Fahrer des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen nur beim direkten Blick
in den Außenrückspiegel 10 wahrgenommen
werden. Schaut der Fahrer nach vorn auf die Fahrbahn, dann soll
er das Ein- und Ausschalten der ersten Anzeigeeinrichtung 20a,
welches zum Beispiel durch mehrere überholende Fahrzeuge hervorgerufen
wird, möglichst
nicht wahrnehmen. Die Intensitätsänderung beim
Ein- und Ausschalten erfolgt in der ersten Warnstufe daher langsam über eine
Rampenfunktion. In der zweiten Warnstufe soll der Fahrer des Kraftfahrzeugs
die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b auch dann deutlich
wahrnehmen, wenn er nach vorn auf die Fahrbahn blickt. Da der Mensch
im peripheren Sichtbereich sehr empfindlich gegenüber Bewegungen
ist und ein blinkendes optisches Signal als Bewegung wahrgenommen
wird, ist die zweite optische Anzeigeeinrichtung 20b in
jedem Fall durch den Fahrer deutlich wahrnehmbar.
-
Anhand
der 2A bis 2D wird
nun ein zweites Ausführungsbeispiel
einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
erläutert.
-
Die
optische Anzeigevorrichtung des zweiten Ausführungsbeispiels ist ebenfalls
in einen Außenrückspiegel 10 eines
Kraftfahrzeugs integriert. Die optische Anzeigevorrichtung ist hier
aber aus mehreren, im gezeigten Ausführungsbeispiel drei Teilanzeigen 22a, 22b und 22c aufgebaut,
die in Form von Leuchtdioden-Segmenten zwischen dem Spiegelglas 16 und
dem Gehäuse 12 des
Außenrückspiegels 10 vorgesehen
sind. Die mittlere Teilanzeige 22a bildet die erste optische
Anzeigeeinrichtung. Wie im ersten Ausführungsbeispiel dient diese
mittlere Teilanzeige 22a der ersten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems
und die Intensitätsänderung
beim Ein- und Ausschalten erfolgt vorzugsweise langsam über eine
Rampenfunktion, wie in 2B angedeutet.
-
Die
zweite optische Anzeigeeinrichtung dieser optischen Anzeigevorrichtung
wird durch die beiden äußeren Teilanzeigen 22b und 22c gebildet.
In der zweiten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems leuchten die
räumlich
getrennten Teilanzeigen 22b, 22c der zweiten optischen
Anzeigeeinrichtung abwechselnd, wobei die Intensitätsänderung
beim Ein- und Ausschalten bevorzugt über eine Stufenfunktion erfolgt,
wie in 2D veranschaulicht.
-
Durch
die räumlich
getrennten Teilanzeigen 22b und 22c der zweiten
Anzeigeeinrichtung wird die Bewegungswahrnehmung des blinkenden
optischen Signals in der zweiten Warnstufe noch verstärkt. Außerdem ist
sichergestellt, dass auch bei einem nur kurzen Blick des Fahrers
in den Außenspiegel
immer eine der beiden Teilanzeigen der zweiten Anzeigeeinrichtung
eingeschaltet ist.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
dieses zweiten Ausführungsbeispiels
ist es auch möglich, dass
in der ersten Warnstufe alle drei Teilanzeigen 22a, 22b, 22c eingeschaltet
werden, d.h. die erste optische Anzeigeeinrichtung durch alle drei
Teilanzeigen gebildet wird.
-
Das
in 3A bis 3D dargestellte
dritte Ausführungsbeispiel
einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
unterscheidet sich von dem oben beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel
dadurch, dass die optische Anzeigevorrichtung anstatt aus drei Teilanzeigen
aus nur zwei Teilanzeigen 24a und 24b gebildet
wird. In der ersten Warnstufe des Fahrerassistenzsystems leuchten
die beiden Teilanzeigen 24a und 24b gleichzeitig, d.h.
die erste optische Anzeigeeinrichtung wird durch die beiden Teilanzeigen 24a, 24b gebildet.
In der zweiten Warnstufe blinken die beiden Teilanzeigen 24a und 24b abwechselnd,
d.h. die optische Anzeigeeinrichtung wird durch die beiden Teilanzeigen 24a, 24b gebildet.
-
4A bis 4D zeigen
ein viertes Ausführungsbeispiel
einer optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
Im vierten Ausführungsbeispiel
besteht die optische Anzeigevorrichtung aus nur einem optischen
Anzeigeelement 26; mit anderen Worten wird sowohl die erste
optische Anzeigeeinrichtung als auch die zweite optische Anzeigeeinrichtung
der Erfindung durch dieses optische Anzeigeelement 26 gebildet.
Während
in der ersten Warnstufe das Anzeigeelement 26 über eine Rampenfunktion
ein- und ausgeschaltet wird, wie in 4B dargestellt,
erfolgt in der zweiten Warnstufe ein unsymmetrisches Blinken des
Anzeigeelements 26, wie in 4D dargestellt.
Nach zwei kurzen Einschaltvorgängen
erfolgt eine Pause, sodann eine Wiederholung des optischen Blinksignals.
Dieses unsymmetrisch blinkende Signal kann vom Fahrer deutlicher
wahrgenommen werden als ein symmetrisch blinkendes Signal mit identischen
Ein- und Ausschaltzeiten.
-
Anhand
der 5a) bis 5n) werden nachfolgend
verschiedene denkbare Positionierungen der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele der
optischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert.
Die Darstellungen gelten jeweils analog für den Außenrückspiegel der Beifahrerseite.
Während
in 5a) bis 5n) jeweils
drei Teilanzeigen bzw. optische Anzeigeelemente mit Rechteckform
oder Kreisform dargestellt sind, ist die vorliegende Erfindung selbstverständlich auch
für optische
Anzeigevorrichtungen mit weniger oder mehr Teilanzeigen, andere
Formen sowie beliebigen Farben anwendbar.
-
In 5a)
ist die optische Anzeigevorrichtung an der Außenkante des Gehäuses 12 des
Außenrückspiegels 10 vorgesehen,
während
in 5b) die optische Anzeigevorrichtung an der Innenkante des
Gehäuses 12 des
Außenrückspiegels 10 vorgesehen
ist. Alternativ kann die optische Anzeigevorrichtung auch an der
Oberkante oder der Unterkante des Gehäuses 12 des Außenrückspiegels 10 angeordnet
werden, wie in 5c) bzw. 5n) dargestellt.
-
In
einer anderen Ausführungsform
kann die optische Anzeigevorrichtung auch in das Spiegelglas 16 des
Außenrückspiegels 10 integriert
werden bzw. hinter diesem angeordnet werden. Hierbei ist eine Positionierung
der optischen Anzeigevorrichtung an der Außenkante, der Innenkante, der
Oberkante oder der Unterkante des Spiegelglases 16 denkbar,
wie in 5e) bis 5i) veranschaulicht.
-
Ferner
ist es möglich,
die optische Anzeigevorrichtung in das Gehäuse 12 des Außenrückspiegels über dem
Spiegelfuß 14 zu
integrieren (5k)) oder die optische Anzeigevorrichtung
in den Spiegelfuß 14 des
Außenrückspiegels 10 zu
integrieren (5l)). Die optische Anzeigevorrichtung
kann auch in das Spiegeldreieck oder in die A-Säule in der Fahrgastzelle des
Kraftfahrzeugs integriert werden, wie in 5m) bzw. 5n)
dargestellt.
-
Die
in 5a) bis 5n) dargestellten Möglichkeiten
der Positionierung der optischen Anzeigevorrichtung sind selbstverständlich für alle Ausführungsformen
der optischen Anzeigevorrichtung, insbesondere für die in den 1 bis 4 dargestellten, anwendbar.
-
Die
optische Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung kann neben der Anzeige der ersten und der zweiten Warnstufe
des Fahrerassistenzsystems außerdem
zur Fehlerstatusanzeige des Fahrassistenzsystems genutzt werden.
Hierzu kann dem Fahrer ein Systemausfall zum Beispiel durch ein dauerhaft
blinkendes optisches Signal gemeldet werden. Zur Unterscheidung
des Systemausfalls von der zweiten Warnstufe kann eine Änderung
der optischen Anzeigevorrichtung in Form, Farbe, Helligkeit, Größe und/oder
Art des optisch blinkenden Signals erfolgen.
-
Darüber hinaus
haben die genannten Fahrerassistenzsysteme häufig Aktivierungskriterien,
wie zum Beispiel eine untere Grenzgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs.
Unterhalb dieser Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs wird das Fahrerassistenzsystem passiv
gehalten, oberhalb dieser Geschwindigkeit ist das System aktiv.
Der Systemstatus des Fahrerassistenzsystems kann dem Fahrer zum
Beispiel über
Anzeigen im Dashboard, in der Instrumententafel oder im Ein/Aus-Taster
angezeigt werden. Für
die Systemstatusanzeige kann aber auch eine gesondert im Außenrückspiegel
positionierte Lampe genutzt werden. Diese unterscheidet sich von
der ersten und der zweiten optischen Anzeigeeinrichtung der ersten bzw.
der zweiten Warnstufe durch die Position, Form, Farbe, Helligkeit,
Größe und/oder
Art des Blinkens.
-
Die
Helligkeit der ersten und der zweiten optischen Anzeigeeinrichtung
wird vorzugsweise an die jeweilige Fahrsituation (Blendung durch
Sonne oder rückwärtigen Verkehr,
Nachtfahrt) und an die individuellen Bedürfnisse des Fahrers angepasst.
Zur Anpassung an die jeweilige Fahrsituation wird das Umgebungslicht über Lichtsensoren übermittelt,
die beispielsweise ebenfalls im Außenrückspiegel integriert sein können, und
die Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen wird an das so ermittelte
Umgebungslicht angepasst. Der Fahrer kann die Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen
optional über
Sprachsteuerung oder manuell über
Bedienelemente an seine individuellen Bedürfnisse anpassen.
-
Zur
Regulierung der Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen können vorzugsweise
bereits im Kraftfahrzeug verbaute Lichtsensoren und Bedienelemente
genutzt werden. Lichtsensoren stehen zum Beispiel im Kombiinstrument
zur Regulierung der Anzeigehelligkeit, für die Klimaanlage zur Temperatursteuerung
bei Sonneneinstrahlung, im Regenlichtsensor zum Ein- und Ausschalten
der Scheinwerfer und in elektrochromen Spiegelgläsern zum elektrischen Abdunkeln
der Innen- und Außenspiegel
zur Verfügung. Alle
diese Sensoren können
prinzipiell zur Bestimmung des Umgebungslichts und somit zur Steuerung der
Helligkeit der Anzeigeeinrichtungen genutzt werden. Bei elektrochromen
Spiegelgläsern
sind im Innenspiegel zwei Lichtsensoren verbaut; einer dieser Sensoren
misst den Lichteinfall von vorne, der andere jenen von hinten. Aus
der Differenz beider Signale wird auf eine Blendung des Fahrers
von vorne oder von hinten rückgeschlossen.
Dieses Signal kann besonders vorteilhaft für die Anzeigeeinrichtungen
genutzt werden. Bedienelemente stehen zum Beispiel vom Kombiinstrument
zur individuellen Einstellung der Anzeigehelligkeit als Verstellschraube
oder als Taster zur Verfügung.
Ein menügeführtes, Bildschirm-unterstütztes System
zur Einstellung persönlicher
Helligkeitswerte der Anzeigeeinrichtungen ist ebenfalls denkbar.
-
- 10
- Außenrückspiegel
- 12
- Gehäuse
- 14
- Spiegelfuß
- 16
- Spiegelglas
- 20a
- erste
Anzeigeeinrichtung
- 20b
- zweite
Anzeigeeinrichtung
- 22a-c
- Teilanzeigen
- 24a-b
- Teilanzeigen
- 26
- erste
und zweite Anzeigeeinrichtung