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DE102005038181A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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Abstract

Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens eine an oder in wenigstens einem Außenspiegel angebrachte optische Anzeigevorrichtung mit wenigstens einer Lichtquelle und eine Steuereinheit, die einem Spurwechselassistenzsystem zugeordnet sind, das zur Anzeige von bei einem Farbahnwechsel möglicherweise gefährdenden Verkehrsteilnehmern auf benachbarten Spuren über die Anzeigevorrichtung ausgebildet ist, wobei über die Steuereinheit (2) die Lichtquelle zum Aussenden mehrerer Blinksignale (13, 15) ansteuerbar ist, so dass bei einem initiierten Spurwechsel oder einer Spurwechselabsicht der Blick des Fahrers auf die Anzeigevorrichtung (8, 9) und somit zeitgleich den Spiegel (6, 7) lenkbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens eine an oder in wenigstens einem Außenspiegel angebrachte optische Anzeigevorrichtung mit wenigstens einer Lichtquelle und eine Steuereinheit, die einem Spurwechselassistenzsystem zugeordnet sind, das zur Anzeige von bei einem Fahrbahnwechsel möglicherweise gefährdenden Verkehrsteilnehmern auf benachbarten Spuren über die Anzeigevorrichtung ausgebildet ist.
  • Spurwechselassistenzsysteme, wie sie beispielsweise aus der DE 103 18 741 A1 bekannt sind, nutzen die Daten wenigstens eines Sensors zur Überwachung des seitlichen und rückwärtigen Umfelds des Fahrzeugs, um für das jeweils nächstgelegene, dort befindliche Fahrzeuge einen Gefährdungsgrad zu bestimmen. Überschreitet dieser eine gewisse Schwelle, so wird ein optisches Signal ausgelöst, meist eine LED an einem der Außenspiegel. Strebt der Fahrer einen Spurwechselvorgang an und blickt er daher in den Außenspiegel, fällt sein Blick zwangsläufig auch auf die warnende optische Anzeigevorrichtung.
  • Diese kontinuierliche Anzeigeform erweist sich jedoch als nachteilhaft. Sie wird nicht überschwellig wahrgenommen, so dass der Fahrer, sollte er nicht ohnehin in den Spiegel sehen, die Gefahr überhaupt nicht erkennen kann. So kann es trotz eines Spurwechselassistenzsystems zu gefährlichen Unfällen kommen, da die Warnung nicht gesehen wurde.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einem Spurwechselassistenzsystem so auszugestalten, dass die warnende Funktion des Spurwechselassistenzsystems verbessert wird und daher die Sicherheit erhöht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass über die Steuereinheit die Lichtquelle zum Aussenden mehrerer Blinksignale ansteuerbar ist, so dass bei einem initiierten Spurwechsel oder einer Spurwechselabsicht der Blick des Fahrers auf die Anzeigevorrichtung und somit zeitgleich den Außenspiegel lenkbar ist.
  • Ein Blinksignal hat sich als ideal geeignet erwiesen, den Blick des Fahrers auf die Anzeigevorrichtung und somit den Spiegel zu lenken. Mit einem Warnsignal, das aus mehreren Blinksignalen besteht, wird die Aufmerksamkeit des Fahrers durch diesen Reiz auf die Anzeigevorrichtung gelenkt, sobald eine gewisse periphere Wahrnehmungsschwelle überschritten ist. Dies kann überschwellig sowohl als Warnsignal als auch als Hinweissignal geschehen. Bei einem Hinweissignal ist sichergestellt, dass der Fahrer seinen Blick dem Spiegel bzw. der Anzeigevorrichtung zuwendet, auch wenn er vielleicht nicht weiß, warum. Überschwellig bedeutet, dass ihm durchaus bewusst ist, dass die Anzeigevorrichtung geblinkt hat. Letzteres hat einen höheren Warneffekt, da dem Fahrer die Quelle des Signals als das Spurwechselassistenzsystem bekannt ist. Ein weiterer Vorteil eines Warnsignals aus mehreren Blinksignalen ist, dass es sich gut von den Umgebungsverhältnissen abhebt. Der Außenspiegel befindet sich meist vor einer ständig wechselnden Hintergrundlandschaft, die sich durch unregelmäßige Hell-Dunkel-Wechsel bzw. Farbwechsel auszeichnet. Von dieser lässt sich ein Warnsignal aus mehreren Blinksignalen leicht unterscheiden. Bei der genauen Ausarbeitung der Blinksignale ist zu beachten, dass die Signaldauer relativ kurz sein sollte, um die Störung kurz zu halten, so dass sich die Konzentration des Fahrers schnell dem Außenspiegel zuwenden kann, und dass keine epileptischen Anfälle durch die gewählten Frequenzen begünstigt werden.
  • Vorzugsweise kann die zeitliche Abfolge der Blinksignale regelmäßig sein. Durch diese erfindungsgemäße Regelmäßigkeit ist eine möglichst hohe Diskretisierbarkeit gegeben. Die Regelmäßigkeit unterscheidet das Blinksignal vom Hintergrund des Außenspiegels bzw. zufällig auftretenden Blendrefle xen. Außerdem wird ein regelmäßiges Signal vom Fahrer leichter wiedererkannt.
  • In weiterer Ausgestaltung kann der Helligkeitsverlauf aller Blinksignale gleich ausgebildet sein. Zusätzlich zu der zeitlichen Regelmäßigkeit wird damit eine weitere Diskretisierung erreicht. In konkreter Ausgestaltung hat es sich als sinnvoll erwiesen, eine Abfolge von vier Blinksignalen zu wählen. Von diesen vier Blinksignalen sind jedoch aus psychologischen Gründen nur drei wirklich zu sehen.
  • Die vorgeschlagene zeitliche Regelmäßigkeit der Blinksignale stellt jedoch nicht das einzige Mittel zur Diskretisierung dar. Es können auch rhythmische Abläufe mit der Zeit vorgesehen sein, die dem Fahrer die Künstlichkeit der Blinksignale bewusst machen. Beispielsweise kann eine Signalabfolge aus drei kurzen und einem langen Blinksignal gewählt werden.
  • Als Dauer der Blinksignale können zwischen 50 ms und 100 ms vorgesehen sein, vorzugsweise 70 ms. Aus psychologischen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass Blinksignale, die nur 50 ms oder kürzer in ihrer Dauer sind, einen starken Stress auslösen können. Dies ist jedoch ein unerwünschter Effekt. Bei Blinksignalen einer Länge über 100 ms geht jedoch die Aufmerksamkeit erregende Wirkung langsam verloren. Daher hat sich der Bereich zwischen 50–100 ms als ein bevorzugter Bereich für die Dauer der Blinksignale erwiesen. In diesem Bereich wirken Blinksignale angenehm, erzeugen jedoch hinreichend viel Aufmerksamkeit. Als ideale Dauer haben sich 70 ms erwiesen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Verhältnis zwischen der Dauer eines Blinksignals und der Dauer der darauf folgenden Pause bis zu einem nächsten Blinksignal 6–8 zu 12–14, vorzugsweise 7 zu 13 beträgt. Bei einer Blinksignaldauer von 70 ms folgt danach also eine Pause von 130 ms. Insgesamt kann eine solche Signalabfolge etwa 670 ms lang dauern, so dass nur eine kurzfristige Störung gegeben ist.
  • Vorzugsweise kann die Dauer des Helligkeitsanstiegs der Blinksignale 5 ms nicht überschreiten. Die Flanken der Blinksignale sind dabei folglich möglichst steil gewählt. Durch diesen starken Kontrastwechsel wird mehr Aufmerksamkeit erregt, da dieser peripher vom menschlichen Auge besser wahrgenommen werden kann. Idealerweise liegt fast eine Rechteckform des Blinksignals vor.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Amplitude der Blinksignale in Abhängigkeit der Umgebungshelligkeit bestimmbar sein. Damit kann die Amplitude der Blinksignale so eingestellt werden, dass die Aufmerksamkeit erregende Wirkung gegeben ist, ohne dass beispielsweise eine Blendung des Fahrers auftreten kann. Auch Reflexionen in der Seitenscheibe werden dabei möglichst gering gehalten. Die Werte für die Umgebungshelligkeit können dabei beispielsweise einem im Fahrzeug verbauten Helligkeitssensor entnommen werden.
  • In vorteilhafter Ausführungsform kann das Blinksignal mehrere Helligkeitsanstiege aufweisen. Damit werden mehrere aufeinander folgende Kontrastwechsel erzeugt, so dass das Signal auffallender wirkt. Weiterhin wird damit der Vorteil erreicht, dass sich das Signal noch mehr von der Umwelt abhebt, also besser diskretisierbar ist.
  • Vorzugsweise kann die Steuereinheit zum Auslösen der Blinksignale bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ausgebildet sein. Dabei muss zunächst kein Zusammenhang mit dem durch das Spurwechselassistenzsystem ermittelten Gefährdungsgrad gegeben sein. Ein Spiegelblick ist nämlich sowohl bei einem geplanten Spurwechsel als auch bei jedem Abbiegevorgang für die Sicherheit des Fahrers und der sonstigen Insassen des Kraftfahrzeugs notwendig. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs kann der Blick des Fahrers bei jedem Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers auf die Anzeigevorrichtung und somit den Außenspiegel gelenkt werden. Es ist jedoch auch möglich, das Auslösen des Warnsignals von weiteren Parametern abhängig zu machen.
  • In Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann vorgesehen sein, dass zwei verschiedene Abfolgen von Blinksignalen abhängig von der Überschreitung eines im Speicher der Steuereinheit abgelegten Grenzwertes für den Gefährdungsgrad durch die Steuereinheit wählbar sind. Dabei kann beispielsweise zwischen einem Hinweissignal und einem Warnsignal gewählt werden. Leitet der Fahrer einen Spurwechselvorgang oder einen Abbiegevorgang ein, indem er den Blinker betätigt, hat jedoch das Spurwechselassistenzsystem keinerlei gefährdende weitere Fahrzeuge festgestellt, so kann nun ein Hinweissignal ausgelöst werden. Der Fahrer schaut dann in den Außenspiegel, ohne dass ihm bewusst sein muss, dass er durch das Blinken der Lichtquelle der optischen Anzeigevorrichtung zu diesem Blick angeregt wurde. Er überprüft dementsprechend den Seiten- und Rückraum auf der entsprechenden Seite des Kraftfahrzeugs, wodurch der Abbiege- oder Spurwechselvorgang sicherer gestaltet wird. Ist jedoch tatsächlich eine konkrete Gefahr gegeben, so wird eine warnende Abfolge der mehreren Blinksignale ausgelöst. Dem Fahrer ist nun bewusst, dass ein Warnsignal von der Anzeigevorrichtung ausging und er erfährt, dass bei einem Spurwechsel konkrete Gefahr droht. Dadurch, dass die Steuereinheit unter Berücksichtigung des momentanen Gefährdungsgrades eine von zwei unterschiedlichen Abfolgen auslöst, von denen die eine Hinweischarakter und die andere Warncharakter hat, hat der Fahrer bei einer Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers im Falle eines niedrigen Gefährdungsgrades nicht das Gefühl, bevormundet zu werden, erfährt jedoch bei hohem Gefährdungsgrad sofort, dass ein Spurwechsel im Moment nicht anzuraten sein könnte.
  • Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass ein Schwellenwert für den Gefährdungsgrad existiert, in dessen Abhängigkeit die Blinksignale bei hohem Gefährdungsgrad geschaltet werden, bei niedrigem Gefährdungsgrad jedoch nicht auslösbar sind. In dieser Ausführungsform wird also zunächst durch die Steuereinheit ermittelt, ob eine konkrete Gefährdung vorliegt, und nur wenn diese vorliegt, werden bei einer Spurwechselabsicht oder einem initiierten Spurwechsel die Blinksignale ausgelöst. Der Fahrer wird also nur gewarnt bzw. sein Blick wird nur auf den Außenspiegel gelenkt, wenn auch wirklich eine Bedrohung seiner Sicherheit vorliegt.
  • Vorzugsweise kann das Kraftfahrzeug zusätzlich eine mit der Steuereinheit kommunizierende Einrichtung zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers aufweisen, wobei durch die Steuereinheit die Blinksignale nur unter der Bedingung eines von der Einrichtung gegebenen Signals, dass kein Spiegelblick erfolgte, schaltbar sind. Solche Mittel zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers können beispielsweise eine Kamera und ein Bildverarbeitungssystem sein, wobei auf dem Bild zunächst die Augen des Fahrers detektiert werden, danach darin seine Pupillen. Daraus lässt sich die Blickrichtung des Fahrers bestimmen, also auch, ob er schon einen Spiegelblick vornimmt. Wenn der Fahrer in zeitlichem Zusammenhang mit dem anstehenden Spurwechsel oder dem anstehenden Abbiegevorgang schon einen Spiegelblick vorgenommen hat, ist es nicht mehr nötig, seinen Blick nochmals auf den Spiegel zu lenken. In diesem Falle unterbleibt das Warnsignal. Es wird also keine zusätzliche Störung des Fahrers ausgelöst, so dass dieser sich nicht genervt fühlt. Er wird nur auf den Spiegel hingewiesen, wenn er den Spiegelblick selber vergessen haben sollte. Damit ist eine maximale Sicherheit bei minimaler Belästigung des Fahrers gegeben.
  • Als ein weiteres Eingabesignal, das einen initiierten Spurwechsel oder eine Spurwechselabsicht anzeigt, kann auch das Signal eines Fahrerassistenzsystems vorgesehen sein, das überprüft, ob der Fahrer seine momentane Fahrbahn verlässt (sogenanntes „Lane Departure Warning"-System).
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 die Prinzipskizze eines Kraftfahrzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 2 einen Graphen, der ein Warnsignal bestehend aus mehreren Blinksignalen zeigt,
  • 3 einen Graphen, der den zeitlichen Verlauf eines Blinksignals zeigt, und
  • 4 ein Ablaufdiagramm des Betriebs einer Steuereinheit des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1. Es ist mit einem Spurwechselassistenzsystem versehen, dem eine Steuereinheit 2 und drei Sensoren 3, 4 und 5 zugeordnet sind. Die Sensoren können beispielsweise Radar- oder Infrarotsensoren sein. Das Spurwechselassistenzsystem umfasst im linken Außenspiegel 6 sowie dem rechten Außenspiegel 7 jeweils angeordnete optische Anzeigevorrichtungen 8 und 9, die eine gefährdende Situation anzeigen können. Die Steuereinheit 2 empfängt und analysiert die Daten der Sensoren 35 und leitet daraus einen Gefährdungsgrad ab. Überschreitet der Gefährdungsgrad einen gewissen Schwellwert, so wird dies durch ein kontinuierliches Leuchten der Lichtquellen der Anzeigevorrichtungen 8 bzw. 9, je nach Seite der Gefährdung, dem Fahrer mitgeteilt. Der Fahrer, der einen Spurwechsel plant, kann durch Blick in einen der Außenspiegel 6 oder 7 am Leuchten der Anzeigevorrichtungen 8 und 9 erkennen, ob ein Gefährdungszustand existiert. Zusätzlich kann die Steuereinheit 2 die Lichtquellen der Anzeigevorrichtungen 8 bzw. 9 auch ansteuern, um ein Warnsignal aus mehreren Blinksignalen auszugeben. Durch dieses Warnsignal wird der Blick des Fahrers auf die Anzeigevorrichtung 8 bzw. 9 und damit auf den jeweiligen Außenspiegel 6 bzw. 7 gelenkt. Dabei sei im Weiteren vorausgesetzt, dass unter dem Blinken der Lichtquelle einer der Anzeigevorrichtungen 8 oder 9 immer das Blinken auf der entsprechenden Seite, die der Richtung der Spurwechselabsicht entspricht, gemeint ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst das Kraftfahrzeug mehrere weitere, mit der Steuereinheit 2 kommunizierende Komponenten. So ist zunächst eine Einrichtung zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers 10 vor gesehen. Diese kann z. B. eine Kamera und eine Recheneinheit mit Bildverarbeitungsalgorithmen umfassen. Weiterhin erhält die Steuereinheit 2 die Daten eines Helligkeitssensors 11. Dieser misst die Umgebungshelligkeit. Seitlich am Lenkrad befindet sich ein Blinkerhebel 12, also ein Fahrtrichtungsanzeigerbetätigungsmittel. Dieser sendet bei Betätigung in eine Richtung ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit 2.
  • Abhängig von diesen Daten kann die Steuereinheit 2 nun die Lichtquelle der Anzeigevorrichtung 8 oder 9 zum Aussenden mehrerer Blinksignale ansteuern. Ein solches Warnsignal, das aus mehreren Blinksignalen besteht, ist in 2 dargestellt. Auf der Abszisse ist die Zeit t aufgetragen, auf der Ordinate die Amplitude der Blinksignale. Dabei werden vier Blinksignale 13 ausgesendet, von denen aus psychologischen Gründen nur die letzten drei zu sehen sind. Jedes dieser Blinksignale weist eine steile Flanke 14 auf, um einen harten Kontrastwechsel zu erreichen. Der Helligkeitsanstieg dauert etwa 4 ms. Die vier Blinksignale 13 verlaufen alle exakt gleich, da durch diese automatische Regelmäßigkeit eine bessere Unterscheidbarkeit von dem chaotisch wechselnden Hintergrund des Außenspiegels 6 bzw. 7 gegeben ist. Alternativ könnte auch ein gewisser, ebenso künstlich wirkender Rhythmus vorgesehen sein. Ein einzelnes Blinksignal 13 dauert jeweils 70 ms lang. Danach folgt eine Pause von 130 ms. Diese Zeit liegt deutlich über der Stressschwelle von 50 ms, aber auch unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle von 100 ms.
  • In 3 ist ein einzelnes, alternativ verwendbares Blinksignal 15 dargestellt. Statt einer steilen Anstiegsflanke 14 weist dieses Blinksignal mehrere Helligkeitsanstiege 16 auf, die zeitlich leicht versetzt erfolgen. Damit sind mehrere, dicht aufeinander folgende Kontrastwechsel erreicht, die eine bessere Erkennbarkeit des Blinksignals ermöglichen.
  • Die Amplitude der Blinksignale 13 bzw. des Blinksignals 15 bestimmt sich zum einen aus der vom Helligkeitssensor 11 gemessenen Umgebungshelligkeit, zum anderen daraus, ob das Signal überschwellig oder unterschwellig sein soll. In der Steuereinheit 2 sind zwei verschiedene Abfolgen von Blink signalen abgelegt, nämlich eine erste, überschwellige Abfolge, die wie ein Warnsignal wirkt, und eine zweite unterschwellige Abfolge, die unbewusst die Aufmerksamkeit des Fahrers auf den entsprechenden Außenspiegel 6 oder 7 lenken soll.
  • Die genaue Arbeitsweise der Steuereinheit 2 ist in 4 in Form eines Ablaufdiagramms schematisch dargestellt. Im Schritt 17 wird der Algorithmus nach Feststellung eines initiierten Spurwechsels oder einer Spurwechselabsicht gestartet. Wie 4 zu entnehmen, geschieht dies hier durch eine Betätigung des Blinkerhebels 12. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Daten von einem weiteren Fahrerassistenzsystem wie einem sogenannten „Lane Departure Warning"-System, zur Ermittlung der Spurwechselabsicht herangezogen werden. Im Schritt 18 wird mit Hilfe der Daten der Einrichtung zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers 10 festgestellt, ob bereits ein Spiegelblick ausgeführt wurde. Dabei ist ein gewisses Zeitfenster vorgesehen, innerhalb dessen der Spiegelblick erfolgt sein muss, damit er in zeitlichem Zusammenhang zum initiierten Spurwechsel oder der Spurwechselabsicht steht. Ist ein solcher Spiegelblick bereits erfolgt, so wird in Schritt 19 der Algorithmus beendet, ohne dass die Blinksignale ausgegeben werden. Ansonsten wird in Schritt 20 nun überprüft, ob der Gefährdungsgrad bei einem Spurwechsel, der aus den Daten der Sensoren 3, 4 und 5 bestimmt wird, einen vorbestimmten Grenzwert überschreitet. Ist diese Überschreitung gegeben, so wird in Schritt 21 die warnende erste Abfolge ausgewählt. Ist keine konkrete Gefährdung durch Auswertung der Daten der Sensoren 3, 4 und 5 festgestellt worden, so wird in Schritt 22 die hinweisende, zweite Abfolge ausgewählt. Für beide Abfolgen wird nun in Schritt 23 die Amplitude der Blinksignale ausgewählt. Dies geschieht aufgrund der Daten, die die Steuereinheit 2 vom Helligkeitssensor 11 erhält. Schließlich sind alle Parameter bestimmt und die Lichtquelle der entsprechenden Anzeigevorrichtung 8 oder 9 wird durch die Steuereinheit 2 zum Blinken angesteuert. Der Fahrer wendet nun seinen Blick der Anzeigevorrichtung 8 oder 9 und dementsprechend dem Außenspiegel 6 oder 7 zu. Liegt eine konkrete Gefährdung vor, hat also der Gefährdungsgrad den Grenzwert überschritten, so ist ihm bewusst, dass die Anzeigevorrichtung die Ursache für das Blinken war, und er weiß nun, dass sich ein weiterer Verkehrsteilnehmer in einer kritischen Position befindet. Ist das Blinken als Hinweissignal erfolgt, so führt der Fahrer die normale Sicherheitsüberprüfung durch Blick in den Außenspiegel durch.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass statt Schritt 22 auszuführen an dieser Stelle ebenso der Algorithmus beendet wird. Das Lenken des Fahrerblicks durch die hinweisende Abfolge der mehreren Blinksignale kann auch zuschaltbar gestaltet werden. Ist es angeschaltet, wird Schritt 22 wie in 4 durchgeführt. Dies ist vor allem bei Fahranfängern oder sehr sicherheitsbewussten Fahrern sinnvoll. Fühlt sich der Fahrer jedoch durch die hinweisende Abfolge von Blinksignalen gestört, so kann er sie einfach abschalten. Anstatt von Schritt 22 wird der Algorithmus an dieser Stelle ohne Ausgabe von Blinksignalen beendet.

Claims (13)

  1. Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens eine an oder in wenigstens einem Außenspiegel angebrachte optische Anzeigevorrichtung mit wenigstens einer Lichtquelle und eine Steuereinheit, die einem Spurwechselassistenzsystem zugeordnet sind, das zur Anzeige von bei einem Fahrbahnwechsel möglicherweise gefährdenden Verkehrsteilnehmern auf benachbarten Spuren über die Anzeigevorrichtung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass über die Steuereinheit (2) die Lichtquelle zum Aussenden mehrerer Blinksignale (13, 15) ansteuerbar ist, so dass bei einem initiierten Spurwechsel oder einer Spurwechselabsicht der Blick des Fahrers auf die Anzeigevorrichtung (8, 9) und somit zeitgleich den Spiegel (6, 7) lenkbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zeitliche Abfolge der Blinksignale (13, 15) regelmäßig ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Helligkeitsverlauf aller Blinksignale (13, 15) gleich ausgebildet ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Blinksignale (13, 15) zwischen 50 ms und 100 ms liegt und vorzugsweise 70 ms beträgt.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis zwischen der Dauer eines Blinksignals (13, 15) und der Dauer der darauf folgenden Pause bis zu einem nächsten Blinksignal 6 bis 8 zu 12 bis 14, vorzugsweise 7 zu 13, beträgt.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer des Helligkeitsanstiegs des Blinksignals (13, 15) kürzer als 5 ms ist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blinksignal (15) mehrere Helligkeitsanstiege (16) aufweist.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Amplitude der Blinksignale (13, 15) in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit bestimmbar ist.
  9. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) zum Auslösen der Blinksignale (13, 15) bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (12) ausgebildet ist.
  10. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei verschiedene Abfolgen von Blinksignalen (13, 15) abhängig von der Überschreitung eines im Speicher der Steuereinheit (2) abgelegten Grenzwertes für den Gefährdungsgrad durch die Steuereinheit (2) wählbar sind.
  11. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dass in einem Speicher der Steuereinheit (2) ein Schwellenwert für den Gefährdungsgrad abgelegt ist und das das Blinksignale (13, 15) nur bei Überschreiten dieses Schwellenwertes durch den Gefährdungsgrad automatisch schaltbar sind.
  12. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich eine mit der Steuereinheit (2) kommunizierende Einrichtung zur Erfassung der Blickrichtung des Fahrers (10) aufweist, wobei durch die Steuereinheit (2) die Blinksignale (13, 15) nur unter der Bedingung eines von der Einrichtung (10) gegebenen Signals, dass kein Spiegelblick erfolgte, schaltbar sind.
  13. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als einen initiierten oder beabsichtigten Spurwechsel anzeigendes Eingabesignal das Signal eines Fahrerassistenzsystems verwendet wird, das überprüft, ob der Fahrer seine momentane Fahrbahn verlässt.
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