DE10358941B3 - Frontbeschickbare Waschmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine frontbeschickbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einem schwingend darin aufgehängten, zylindrischen Laugenbehälter, in dem eine ebenfalls zylindrische Trommel drehbar angeordnet ist, wobei die vorderen Kappen (2; 3) der Trommel und des Laugenbehälters und die Gehäusefront (1) mit im Wesentlichen kreisrunden, eine gemeinsame Achse (6) aufweisenden Beschickungsöffnungen ausgestattet sind, mit einem elastomeren Faltenbalg (7), welcher die Laugenbehälterkappe (2) und die Gehäusefront (1) im Randbereich der Beschickungsöffnungen flüssigkeitsdicht verbindet und welcher eine zur gemeinsamen Achse (6) gerichtete Falte (14) aufweist, und mit einem wenigstens teilweise elastomeren Fortsatz (15), welcher in den Zwischenraum zwischen der Falte (14) und dem Rand (4) der Beschickungsöffnung der Trommel ragt, wobei der Rand (4), das obere Ende (16) des Fortsatzes (15) und ein Teil der Falte (14) in axialer Richtung wenigstens annähernd fluchten. Um die Einhaltung eines gewünschten Spaltmaßes zwischen Fortsatz und Trommelrand während der Montage zu vereinfachen, wird vorgeschlagen, dass der Fortsatz (15) als vom Faltenbalg (7) getrenntes Bauteil ausgebildet ist und dass das elastomere Material des Fortsatzes (15) eine größere Härte als das elastomere Material des Faltenbalgs (7) besitzt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine frontbeschickbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einem schwingend darin aufgehängten, zylindrischen Laugenbehälter, in dem eine ebenfalls zylindrische Trommel drehbar angeordnet ist, wobei die vorderen Kappen der Trommel und des Laugenbehälters und die Gehäusefront mit im wesentlichen kreisrunden, eine gemeinsame Achse aufweisenden Beschickungsöffnungen ausgestattet sind, mit einem elastomeren Faltenbalg, welcher die Laugenbehälterkappe und die Gehäusefront im Randbereich der Beschickungsöffnungen flüssigkeitsdicht verbindet und welcher eine zur gemeinsamen Achse gerichtete Falte aufweist, und mit einem wenigstens teilweise elastomeren Fortsatz, welcher in den Zwischenraum zwischen der Falte und dem Rand der Beschickungsöffnung der Trommel ragt, wobei der Rand, das obere Ende des Fortsatzes und ein Teil der Falte in axialer Richtung wenigstens annähernd fluchten.
- Eine Waschmaschine der eingangs genannten Art ist aus der
DE 90 15 420 U1 bekannt. Bei Waschmaschine dieser Art ist die Falte dazu vorgesehen, unwuchtbedingte Schwingungen beim Schleudern abzufangen, die eine Relativbewegung des Laugenbehälters zum Gehäuse verursachen. Um diese Funktion in ausreichender Weise zu gewährleisten und auch bei längerer Betriebsdauer alterungsbedingte Risse im Faltenbalg zu vermeiden, muss ein Material mit relativ geringer Härte gewählt werden. Damit außerdem ein Verschleiß des Faltenbalgs im Bereich der Falte durch Reibung am drehenden Rand der Beschickungsöffnung der Trommel (Trommelrand) vermieden wird, muss der Abstand zwischen Trommelrand und Falte ausreichend groß sein. Dies führt dazu, dass Wäsche, die über den Trommelrand hinausragt, sehr tief in diesen Spalt rutschen kann und dann aufgrund der verstärkten Haftreibung an der drehenden Trommel auf der einen Seite und am ortsfesten Laugenbehälter auf der anderen Seite zerreißt. Der in derDE 90 15 420 U1 in2 dargestellte Fortsatz wirkt als Wäscheabweiser, indem er den Spalt zwischen Trommelrand und Falte verkleinert und dadurch das Einziehen der Wäsche verhindert. Eine Reibung des Fortsatzes an der Trommel ist unkritisch, da sein Verschleiß nicht die Dichtigkeit des Faltenbalgs gefährdet. - Aus der nachveröffentlichten
DE 102 37 017 B3 ist eine Waschmaschine bekannt, die im Bereich des oberen Scheitelpunktes der Beschickungsöffnung der Trommel einen Wäscheabweiser besitzt. Dieser Wäscheabweiser ragt in den Zwischenraum zwischen der Falte eines elastomeren Faltenbalgs und dem Rand der Beschickungsöffnung der Trommel. Durch eine L-förmige Abwinkelung in Richtung des Innenraums der Trommel wird eingezogene Wäsche zuverlässig aus der Falte herausgeleitet, wodurch sie wieder lose in die Trommel zurückfällt. Hierfür muss im umlaufenden Rand des Faltenbalgs im Bereich des Wäscheabweisers eine Ausformung vorgesehen werden, damit der Wäscheabweiser zwischen Faltenbalg und dem Rand der Beschickungsöffnung der Trommel herausragen kann. Somit ist dieser Bereich des Faltenbalgs anfällig für vorzeitigen Verschleiß. - Es hat sich aber gezeigt, dass die Funktion des Abweiserprinzips einer exakten Spalteinstellung und damit einer hohen Formstabilität des Hammers bedarf. Verengungen des Spalts führen nämlich zum Einklemmen von Wäschezipfeln und dadurch zum Wäscheverschleiß. Diese Voraussetzungen können bei Haushaltswaschmaschinen mit Beschickungsöffnungen bis zu 30 cm Durchmesser gut eingehalten werden. Bei größeren Öffnungen verringert sich die Formstabilität des Fortsatzes, außerdem wird bei der Montage die genaue Einhaltung des Spaltes mit zunehmendem Durchmesser des Faltenbalgs schwieriger.
- Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine frontbeschickbare Waschmaschine der eingangs genannten Art zu offenbaren, bei der die Einhaltung eines gewünschten Spaltmaßes zwischen Fortsatz und Trommelrand während der Montage vereinfacht wird.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine frontbeschickbare Waschmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Waschmaschine ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
- Die erfindungsgemäße Ausbildung des Fortsatzes als separates Bauteil ermöglicht es in einfacher Weise, dessen elastomeren Teil härter als den Faltenbalg zu gestalten. Durch die größere Härte wird der Verschleiß verringert und die Stabilität erhöht. Letzteres führt zu einer einfacheren Montage, bei der das Spaltmaß zwischen Fortsatz und Trommelrand exakt eingehalten werden kann.
- In einer zweckmäßigen Ausführungsform besitzt das elastomere Material des Faltenbalgs eine Härte von 35 bis 40 Shore A und das elastomere Material des Fortsatzes eine Härte von 42 bis 48 Shore A (Anspruch 2).
- In einer vorteilhaften Ausführungsform besitzt der Fortsatz ein Befestigungselement, welches im Einbauzustand mit der Laugenbehälterkappe verbunden ist (Anspruch 3). Durch Trennung des elastomeren Teils und des für die Befestigung nötigen Teils kann letzteres aus einem nicht elastischen Werkstoff gefertigt werden und lässt sich so einfacher montieren.
- Es ist dann insbesondere vorteilhaft, wenn das Befestigungselement und die Laugenbehälterkappe aus dem gleichen Material gefertigt sind (Anspruch 4). Hierdurch kann die Verbindung dieser beiden Teile einfach und sehr haltbar durch Verschweißen oder durch direktes Anformen des Befestigungselementes an die Laugenbehälterkappe (Anspruch 5) erfolgen.
- Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist an der Laugenbehälterkappe im Randbereich ihrer Beschickungsöffnung mindestens ein Haltesteg angeordnet, welcher sich lediglich in Richtung der gemeinsamen Achse erstreckt, und wobei das Befestigungselement auf dem Haltesteg in Richtung der gemeinsamen Achse verschiebbar angeordnet ist (Anspruch 6). Diese Variante ermöglicht eine einfache und trotzdem exakte Ausrichtung des Fortsatzes zum Trommelrand vor seiner endgültigen Befestigung. Dabei kann das Befestigungselement in einem Vormontageschritt mit dem elastischen Teil des Fortsatzes verbunden werden.
- Insbesondere bei der vorgenannten Ausführungsform ist es vorteilhaft, wenn das Befestigungselement als abgewinkelter Trägerring ausgebildet ist, bei dem der eine Schenkel im Einbauzustand wenigstens teilweise an dem(den) Haltestegen) anliegt oder aus dem Rand der Laugenbehälterkappe gebildet ist und der andere Schenkel ein im Querschnitt T-förmiges, elastomeres Teil des Fortsatzes trägt (Anspruch 7). Hierdurch kann das Befestigungselement in einfacher Weise auf dem Haltesteg verschoben werden. Gleiches ist möglich, wenn das Befestigungselement als Kunststoffkern ausgebildet ist welches den elastomeren Teil des Fortsatzes als Überzug trägt (Anspruch 8).
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben. Die
1 ,2 und3 zeigen Teilschnitte von erfindungsgemäß ausgebildeten Waschmaschinen im unteren Randbereich ihrer Beschickungsöffnung, die1a , b, c und die2a , b, c zeigen den Fortsatz oder Teile hiervon als Einzelheit. - Die Waschmaschine besitzt in bekannter Weise ein Gehäuse, in dem ein zylindrischer Laugenbehälter schwingend aufgehängt ist. In dem Laugenbehälter ist eine ebenfalls zylindrische Trommel drehbar gelagert, wobei die Rotationsachse der Trommel und die Symmetrieachse des Laugenbehälters in etwa als gemeinsame Achse (
6 ) zusammenfallen, welche in den dargestellten Beispielen horizontal verläuft, aber auch leicht nach hinten geneigt sein kann (nicht dargestellt). Die Frontkappen (2 ,3 ) der Trommel und des Laugenbehälters sind mit kreisrunden Beschickungsöffnungen versehen. Dabei ist der zur Öffnung gerichtete Rand der Frontkappe (3 ) der Trommel um etwa 45° zum Trommeläußeren abgebogen und im äußeren Randbereich eingerollt. Dieser Bereich wird im Folgenden als Trommelrand (4 ) bezeichnet. Die Laugenbehälterkappe (2 ) kann aus Kunststoff (glasfaserverstärktem Polypropylen) oder aus Stahlblech hergestellt sein. In beiden Fällen ist der zur Öffnung gerichtete Rand der Frontkappe mit einem um 90° abgewinkelten, ringförmigen Haltesteg (5 ) ausgestattet. Beim Kunststoff-Laugenbehälter wird der Haltesteg (5 ) angespritzt, beim Blech-Laugenbehälter durch Umbiegen des Randes hergestellt. In der Gehäusefront (1 ) ist ebenfalls eine Beschickungsöffnung vorhanden, die durch eine in den Zeichnungen nicht dargestellte Tür flüssigkeitsdicht verschlossen wird. Alle drei Beschickungsöffnungen schließen mit ihren Rändern Kreisflächen ein, die sich senkrecht und symmetrisch zur Achse (6 ) erstrecken. senkrecht und symmetrisch zur Achse (6 ) erstrecken. - Um den Austritt von Wasser aus dem Laugenbehälter ins Gehäuseinnere zu verhindern, sind Um den Austritt von Wasser aus dem Laugenbehälter ins Gehäuseinnere zu verhindern, sind Laugenbehälterkappe (
2 ) und Gehäusefront (1 ) im Randbereich ihrer Beschickungsöffnungen Laugenbehälterkappe (2 ) und Gehäusefront (1 ) im Randbereich ihrer Beschickungsöffnungen durch einen Faltenbalg (7 ) aus EPDM mit einer Härte von 35 bis 40 Shore A verbunden. In durch einen Faltenbalg (7 ) aus EPDM mit einer Härte von 35 bis 40 Shore A verbunden. In1 ist hierzu an die Laugenbehälterkappe (2 ), die aus Kunststoff besteht, ein Klemmsteg (8 ) angeformt, auf den der laugenbehälterseitige Rand (9 ) des Faltenbalgs (7 ) aufgesetzt und anschließend mit einem Spannring (10 ) befestigt wird. Die2 und3 zeigen Ausführungsformen, bei denen der Faltenbalg (7 ) an der Unterseite des Haltestegs (5 ) fixiert ist. Die Gehäusefront (1 ) ist im Randbereich (11 ) der Beschickungsöffnung gebördelt, so dass der gehäuseseitige Rand (12 ) des Faltenbalgs (7 ) ebenfalls mit einem Spannring (13 ) befestigt werden kann. - In den Spalt, der sich zwischen dem Trommelrand (
4 ) und der zur Achse (6 ) gerichteten Falte (14 ) des Faltenbalgs (7 ) ausbildet, ist als Wäscheabweiser ein Fortsatz (15 ) eingebracht, von dem das obere Ende (15 ) bis in die Höhe der Verbindungslinie zwischen Trommelrand (4 ) und Oberkante der Falte (14 ) ragt, so dass diese drei Teile wenigstens annähernd axial fluchten. An seinem anderen Ende besitzt der Fortsatz (15 ) ein Befestigungselement, von dem sich wenigstens ein Teil in Richtung des Haltestegs (5 ) erstreckt.1 zeigt eine Variante, bei der das Befestigungselement als abgewinkelter Trägerring (17 ) ausgebildet ist. Der waagerechte Schenkel (18 ) liegt wenigstens teilweise an dem Haltesteg (5 ) an, der senkrechte Schenkel (19 ) trägt ein im Querschnitt T-förmiges Elastomerteil (20 ) aus EPDM. Auf diese Weise kann der Trägerring über eine Schiebepassung (1a ), ein Gewinde (21 ) (1b ) oder eine gezahnte Schnappverbindung (22 ) (1c ) in Richtung der Achse (6 ) bewegt und damit der Abstand s zwischen dem oberen Ende (16 ) des Fortsatzes (15 ) und dem Trommelrand (4 ) eingestellt werden. Nach dem Ausrichten des Fortsatzes (15 ) kann eine dauerhafte Befestigung des Trägerrings (17 ) am Haltesteg (5 ) durch eine Schweißverbindung (23 ) (1a ), eine Sicherungsschraube (24 ) (1b ) oder einen Klemmring (25 ) (1c ) erfolgen, wobei alle Kombinationen der Einstellung des Spalts s und der dauerhaften Befestigung denkbar sind. Insbesondere bei der dauerhaften Befestigung durch eine Schweißverbindung (23 ) muss sichergestellt werden, dass Haltesteg (5 ) und Trägerring (17 ) aus dem gleichen Material bestehen. -
2 und die2a , b und c zeigen Ausführungsbeispiele, bei denen das Befestigungselement als schlitzförmige Aufnahme (26 ) an den Fortsatz angeformt ist. Auch hier können die zuvor erwähnten Möglichkeiten zur Realisierung der Spalteinstellung und der dauerhaften Befestigung am Haltesteg (5 ) frei variiert werden. In einigen Beispielen (2 ,2a und2b ) besteht der Fortsatz (15 ) aus einem Kunststoffkern (27 ) mit einem elastomeren Überzug (28 ),2c zeigt einen einstückigen Fortsatz (15 ) aus Elastomer, beispielsweise EPDM. Alle Varianten besitzen eine angeformte Abweislippe (29 ), mit welcher verhindert wird, dass Kleinteile (Münzen, Nägel etc.), welche in den Taschen der Wäschestücke vergessen wurden, in den Bereich zwischen Trommel- und Laugenbehältermantel wandern und anschließend Schaden im Ablaufbereich des Laugenbehälters anrichten. -
3 zeigt eine Variante, bei welcher als Befestigung ebenfalls ein Kunststoffkern (27 ) verwendet wird. Dieser ist direkt an den Rand der Laugenbehälterkappe (2 ) angeformt. - Es hat sich bewährt, für die Fertigung des elastomeren Teils (
16 ) des Fortsatzes (15 ) bzw. seines Überzuges (27 ) ein Material zu verwenden, welches eine größere Härte als der Faltenbalg (7 ) besitzt, nämlich im Bereich von 42 bis 48 Shore A. Hierdurch wird eine höhere Formstabilität und Abriebfestigkeit sichergestellt, was wiederum ein konstantes Spaltmaß s über die gesamte Lebensdauer der Waschmaschine gewährleistet. Bei diesen Ausführungsbeispielen kann außerdem auf dass obere Ende (16 ) des Fortsatzes (15 ) ein Hüllring aus Chromstahl aufgesetzt werden (nicht dargestellt).
Claims (8)
- Frontbeschickbare Waschmaschine mit einem Gehäuse, mit einem schwingend darin aufgehängten, zylindrischen Laugenbehälter, in dem eine ebenfalls zylindrische Trommel drehbar angeordnet ist, wobei die vorderen Kappen (
2 ;3 ) der Trommel und des Laugenbehälters und die Gehäusefront (1 ) mit im wesentlichen kreisrunden, eine gemeinsame Achse (6 ) aufweisenden Beschickungsöffnungen ausgestattet sind, mit einem elastomeren Faltenbalg (7 ), welcher die Laugenbehälterkappe (2 ) und die Gehäusefront (1 ) im Randbereich der Beschickungsöffnungen flüssigkeitsdicht verbindet und welcher eine zur gemeinsamen Achse (6 ) gerichtete Falte (14 ) aufweist, und mit einem wenigstens teilweise elastomeren Fortsatz (15 ), welcher in den Zwischenraum zwischen der Falte (14 ) und dem Rand (4 ) der Beschickungsöffnung der Trommel ragt, wobei der Rand (4 ), das obere Ende (16 ) des Fortsatzes (15 ) und ein Teil der Falte (14 ) in axialer Richtung wenigstens annähernd fluchten, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (15 ) als vom Faltenbalg (7 ) getrenntes Bauteil ausgebildet ist und dass das elastomere Material des Fortsatzes (15 ) eine größere Härte als das elastomere Material des Faltenbalgs (7 ) besitzt. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elastomere Material des Faltenbalgs (
7 ) eine Härte von 35 bis 40 Shore A und das elastomere Material des Fortsatzes (15 ) eine Härte von 42 bis 48 Shore A besitzt. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (
15 ) ein Befestigungselement (17 ;26 ,27 ) besitzt, welches im Einbauzustand mit der Laugenbehälterkappe (2 ) verbunden ist. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (
17 ;26 ,27 ) und die Laugenbehälterkappe (2 ) aus dem gleichen Material gefertigt sind. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (
17 ;27 ) an die Laugenbehälterkappe angeformt ist. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Laugenbehälterkappe (
2 ) im Randbereich ihrer Beschickungsöffnung mindestens ein Haltesteg (5 ) angeordnet ist, welcher sich lediglich in Richtung der gemeinsamen Achse (6 ) erstreckt, und dass das Befestigungselement (17 ;26 ,27 ) auf dem Haltesteg (5 ) in Richtung der gemeinsamen Achse (6 ) verschiebbar angeordnet ist. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement als abgewinkelter Trägerring (
17 ) ausgebildet ist, bei dem der eine Schenkel (18 ) im Einbauzustand wenigstens teilweise an dem(den) Haltestegen) (5 ) anliegt oder aus dem Rand der Laugenbehälterkappe (2 ) gebildet ist und der andere Schenkel (19 ) ein im Querschnitt T-förmiges, elastomeres Teil (16 ) des Fortsatzes trägt. - Frontbeschickbare Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement als Kunststoffkern (
27 ) ausgebildet ist welches den elastomeren Teil des Fortsatzes (15 ) als Überzug (28 ) trägt.
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Legal Events
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