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DE10357000A1 - Längswasserdichtes Kabel und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Längswasserdichtes Kabel und Verfahren zu seiner Herstellung Download PDF

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DE10357000A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein längswasserdichtes Kabel (1) sowie ein Verfahren zur Herstellung eines längswasserdichten Kabels (1) zur Übertragung elektrischer Ströme und/oder Signale und/oder optischer Signale mit zumindest zwei jeweils eine äußere Mantelfläche aufweisenden Leitersträngen (2) und einem eine innere Mantelfläche aufweisenden Außenmantel (3), wobei ein Leiterstrang eine Aderummantelung (4) mit wenigstens einer Ader (5) aufweist. Zur Herstellung werden die Leiterstränge (2) in den Außenmantel (3) eingelegt, die Leiterstränge (2) und der Außenmantel (3) durch eine Wärmequelle erhitzt, bis die Leiterstränge (2) sich mit benachbarten Leitersträngen (2) in einem ersten Kontaktbereich (6) über die jeweilige äußere Mantelfläche thermisch zu einem Leiterbündel (7) derart verbinden, dass dieses einen in sich geschlossenen, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund aufweist, und mit einem zweiten Kontaktbereich (8) fest an der inneren Mantelfläche des Außenmantels (3) anliegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines längswasserdichten Kabels zur Übertragung elektrischer Ströme und/oder Signale und/oder optischer Signale mit zumindest zwei jeweils eine äußere Mantelfläche aufweisenden Leitersträngen und einem eine innere Mantelfläche aufweisenden Außenmantel, wobei ein Leiterstrang eine Aderummantelung mit wenigstens einer Ader aufweist. Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein nach diesem Verfahren hergestelltes Kabel.
  • Damit Kabel eine Längswasserdichtheit aufweisen, werden beim Stand der Technik die Hohlräume zwischen den einzelnen in der Regel kreisrunden Leitersträngen mit einem Füllmaterial aufgefüllt. So beschreibt die DE 36 40 843 A1 ein Kabel, bei dem langgestreckte, durch Kammern unterteilte, gasgefüllte Hohlkörper vorgesehen sind, welche die Hohlräume ausfüllen und so ein Vordringen von Wasser in Kabellängsrichtung verhindern. Allerdings müssen diese Hohlkörper aufwendig vorgefertigt werden. Ferner können sie keine vollständige Längswasserdichtheit gewährleisten, da sie aufgrund ihrer begrenzten Elastizität nicht in Hohlräume, die eine gewisse Größe unterschreiten, vordringen können.
  • Die Hohlräume zwischen den einzelnen Leitersträngen bzw. zwischen den Leitersträngen und der Innenseite des Außenmantels können auch durch zumindest teilweise in Gegenwart von Wasser aufquellende Substanzen aufgefüllt sein, wie in der DE 35 43 552 A1 offenbart. Hierbei wird unter einem Kabelmantel ein Trägerband angeordnet, in dessen Aussparungen in Wasser quellfähige Materialien eingelagert sind. Allerdings muss auch hier zunächst das Trägerband und die quellfähige Substanz zur Verfügung gestellt werden und das Kabel von dem Trägerband umwickelt werden. Es wäre wünschenswert, diesen erhöhten Aufwand hinsichtlich der Materialien und der Herstellung und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden.
  • Ferner weisen diese Kabel den Nachteil auf, dass sie nach Herstellung ohne Verlust ihrer längswasserdichten Eigenschaften nicht weiter verändert werden können. In bestimmten technischen Bereichen, etwa in der Sensortechnik, ist es aber erforderlich, die Kabel individuell dem jeweiligen Anwendungsfall anzupassen. So sind etwa Sensoren nachträglich mit Kabeln zu bestücken, deren Außenmantel hierfür jedoch aufgeschnitten und deren Adern getrennt sowie abisoliert werden müssen, wodurch eine Längswasserdichtheit nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem weist ein Kabel in einem solchen Fall oft nur wenige Zentimeter Länge auf. Daher ist es wünschenswert, bereits bestehende, nicht längswasserdichte Kabel, nachdem sie individuell für einen bestimmten Anwendungsfall angepasst worden sind, nachträglich so zu gestalten zu können, dass sie eine Längswasserdichtheit aufweisen. Dies sollte auch bei Bedarf nur in einem kurzen Teilstück des Kabels möglich sein.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem ein längswasserdichtes Kabel geschaffen werden kann, welches auch bei einfacher Fertigung und bei Einsatz einfachster Mittel eine zuverlässige Längswasserdichtheit aufweist. Es ist auch Aufgabe der Erfindung, die Herstellung eines längswasserdichten Kabels zu ermöglichen und ein längswasserdichtes Kabel als solches zu Verfügung zu steilen, dessen Längswasserdichtheit auch bei bzw. nach einer Anpassung an individuelle Aufgabenstellung, etwa nach einer Sensorverkabelung, gewährleistet werden kann. Ferner sollte auch die Abdichtung nur eines kurzen Teilabschnitts des Kabels ermöglicht werden.
  • Diese Aufgabe wird von einem Verfahren zur Herstellung eines längswasserdichten Kabels der eingangs erwähnten Art nach der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 und von einem längswasserdichten Kabel mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst.
  • Nach Einlegen der Leiterstränge in den Außenmantel werden der Außenmantel und die Leiterstränge erhitzt. Durch das Erhitzen erweichen die Leiterstränge und bilden einen ersten Kontaktbereich mit benachbarten Leitersträngen, in dem sie beispielsweise flächig aneinander anliegen. Die thermische Verbindung zwischen den Leitersträngen kommt insbesondere durch ein Verkleben oder Verschweißen der äußeren Mantelflächen der benachbarten Leiterstränge zustande. Dabei wird zumindest eine äußere Schicht eines Leiterstrangs aufgeschmolzen. Ein hierdurch entstehendes Leiterbündel, welches aus mehreren miteinander verschweißten Leitersträngen besteht, wird dabei solange erhitzt, bis es einen in sich geschlossenen, gas- dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund aufweist. Die Teile der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge, die nicht mit benachbarten Leitersträngen thermisch verbunden sind, bilden einen zweiten Kontaktbereich, der sich in der Regel durch das Erhitzen der inneren Mantelfläche des Außenmantels anpasst und fest an diesem anliegt.
  • Durch dieses Verfahren lässt sich im Gegensatz zum aufgeführten Stand der Technik beispielsweise ein Sensorelement über einzelne Leiterstränge individuell verkabeln oder ein für eine spezielle individuelle Anwendung benötigtes Kabel in beliebiger Länge aus bestehenden handelsüblichen Kabeln zusammenstellen. Zunächst werden die Leiterstränge in den Außenmantel eingelegt. Durch Erhitzen kann ein solcher loser Kabelverbund aus einzelnen Leitersträngen dann an beliebiger Stelle und über eine beliebige Länge abgedichtet werden. Dabei sei erwähnt, dass sich die Leiterstränge durch die Wärmeeinwirkung derart erweichen, dass sie plastisch verformbar sind, so dass sie sich flächig aneinander anlegen. Sich beispielsweise zwischen einzelnen Leitersträngen befindliche Luft wird durch das plastische Verformen der Leiterstränge verdrängt. Um eine thermische Verbindung zwischen den Leitersträngen zu gewährleisten, werden diese in der Regel so erhitzt, dass die Aderummantelung aufschmilzt.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der gesamte Teil der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge, der nicht über den ersten Kontaktbereich mit benachbarten Leitersträngen verbunden ist, den zweiten Kontaktbereich bildet. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass zwischen der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge und der inneren Mantelfläche des Außenmantels keine Lufteinschlüsse mehr vorhanden sind. Durch die Wärmeeinwirkung beim Erhitzen erweichen die einzelnen Leiterstränge, werden plastisch verformbar, passen sich in ihrer Form einander an und verbinden sich thermisch miteinander. Gleichzeitig passt sich das aus den sich thermisch verbindenden Leitersträngen bestehende Leiterbündel der inneren Mantelfläche des Außenmantels an und liegt mit seiner äußeren Fläche also bevorzugt vollständig und fest an dieser an.
  • Um dieses feste Anliegen sicher gewährleisten zu können, kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Außenmantel zumindest teilweise von einem vorgedehnten Schrumpfschlauchabschnitt aus einem Kunststoff, insbesondere aus dem thermoelastischen Kunststoff PTFE oder dem Kunststoff PVDF gebildet ist, und durch das Erhitzen auf die Leiterstränge aufgeschrumpft wird. Hierdurch wird zum einen garantiert, dass die innere Mantelfläche des Außenmantels das Leiterbündel fest umschließt, welches somit fest an der inneren Mantelfläche des Außenmantels anliegt.
  • Zum anderen werden durch das radiale Zusammenziehen des Außenmantels aufgrund des Erhitzens die einzelnen Leiterstränge aneinandergedrückt. Hierdurch wird die Entstehung der thermischen Verbindung zwischen den Leitersträngen deutlich begünstigt. Der vom Zusammenziehen des Außenmantels bewirkte radiale Druck auf die Leiterstränge sorgt darüber hinaus dafür, dass die Leiterstränge nach dem Erweichen durch das Erhitzen verformen, sich aneinander anpassen und im ersten Kontaktbereich flächig aneinander liegen. Gleichzeitig passt sich dass entstehende Leiterbündel mit seiner äußeren Form an die innere Mantelfläche des Außenmantels an. Luft, die sich eventuell zwischen den einzelnen Leitersträngen befindet, wird verdrängt. Ein Vorteil des Einsatzes eines Schrumpfschlauchs ist auch, dass sich durch das Aufbringen eines ausschließlich radialen und gleichmäßigen Drucks keine Kräfte auf die Adern wirken, welche die Adern der Leiterstränge innerhalb des entstehenden Leiterbündels verschieben könnten, was ansonsten unter Umständen ein Kurzschließen einzelner Adern zur Folge hätte.
  • Die Verwendung eines Schrumpfschlauchabschnitts hat insbesondere einen Vorteil, wenn ein Kabel über eine größere Strecke mit dem erfindungsgemäßen Verfahren abgedichtet werden soll. Bewegt sich etwa eine Wärmequelle relativ zum Kabel oder umgekehrt, so zieht der Außenmantel sich radial zusammen, die Luft in vorliegenden Zwischenräumen wird von den durch das Erhitzen erweichenden und aneinander gedrückten Leitersträngen verdrängt. Vor dem Bereich, in dem der lose Verbund von Leitersträngen und Außenmantel entsprechend des erfindungsgemäßen Verfahrens einen in sich geschlossenen Kunststoffverbund zu bilden beginnt, wird die Luft so wirkungsvoll hergetrieben.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass mit einem Schrumpfschlauchabschnitt hier lediglich gemeint ist, dass ein schlauchartiger Außenmantel Verwendung finden soll, der die Eigenschaft besitzt, sich bei Erwärmung radial zusammenzuziehen und somit die Leiterstränge aneinander zu drücken vermag. Es ist nicht entscheidend, ob ein solcher Außenmantel im Verkehr als Schrumpfschlauch bezeichnet wird.
  • In einer bevorzugten Anwendungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist das die äußere Mantelfläche des Leiterstrangs bildende Material aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus TPE oder den fluorhaltigen Kunststoffen PFA, MFA oder FEP gefertigt. Diese Materialien weisen günstige thermoplastische Ei genschaften auf und eignen sich in besonders vorteilhafter Weise für die verfahrensbedingt angestrebte thermische Verbindung.
  • Es kann dabei insbesondere vorgesehen sein, dass die äußere Mantelfläche des Leiterstrangs von der Aderummantelung gebildet wird. In einem solchen Fall bildet das Material der Aderummantelung also auch die äußere Mantelfläche des Leiterstranges. So können auch einfach isolierte, handelsübliche Kabel problemlos als Leiterstrang eingesetzt werden.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann ebenfalls vorgesehen sein, dass der Außenmantel und/oder die Aderummantelung mehrschichtig ausgeführt ist. Eine Mehrschichtigkeit des Außenmantels kann etwa dadurch bedingt sein, dass dieser eine innere Schicht aus einem Material aufweist, welches besonders für das Eingehen einer thermischen Verbindung mit den Leitersträngen bzw. dem Leiterbündel geeignet ist, während eine äußere Schicht von einem Schrumpfschlauchabschnitt gebildet ist und die bereits genannten verfahrenstechnischen Vorteile gewährleistet. Analog hierzu kann die Aderummantelung ebenfalls eine äußere Schicht aufweisen, die sich besonders für das thermische Verbinden mit der inneren Mantelfläche des Außenmantels eignet.
  • Für das Vorliegen einer Mehrschichtigkeit etwa des Außenmantels ist dabei alleine entscheidend, dass das Kabel nach der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens einen Außenmantel aufweist, der als mehrschichtig angesehen werden kann. Auch als Mehrschichtigkeit des Außenmantels angesehen und somit als zur Erfindung gehörend wird beansprucht, wenn die einzelnen Schichten des Außenmantels vor der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht untereinander verbunden sind. Vor dem Erhitzen können so beispielsweise Mittel wie ein separates Dichtmittel in Form eines schlauchartigen Mantels, eines Pulvers, einer Paste oder eines Granulats und/oder ein Stahlgeflecht zur Abschirmung um die Leiterstränge gelegt werden, welche dann wiederum von einer äußeren Schicht des Außenmantels umschlossen werden. Ein solches Dichtmittel ist dann wie das die äußere Mantelfläche des Leiterstrangs bildende Material bevorzugt aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus TPE oder aus einem der fluorhaltigen Thermoplasten PFA, MFA oder FEP, gefertigt.
  • Eine alternative Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die innere Mantelfläche des Außenmantels und die äußere Mantelfläche der Leiterstränge sich beim Erhitzen in dem zweiten Kontaktbereich thermisch miteinander verbinden, so dass der in sich geschlossene, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund sich auf den Außenmantel erstreckt. Bei besonderen Anforderungen an die Dichtheitseigenschaften des Kabels wird so garantiert, dass der in sich geschlossene Kunststoffverbund des Leiterbündels sich über den zweiten Kontaktbereich auch auf den Außenmantel erstreckt, so dass die Möglichkeit des Auftretens von ungewollten Undichtigkeiten zwischen Leiterbündel und Außenmantel noch weiter verringert wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ferner wünschenswert, dass die Erweichungstemperatur des thermoplastischen Kunststoffs, der die äußere Mantelfläche des Leiterstrangs bildet, niedriger ist als die Erweichungstemperatur des Kunststoffs des Schrumpfschlauchabschnittes. Hierdurch kann zuverlässig gesichert werden, dass die angestrebte thermische Verbindung zwischen benachbarten Leitersträngen im ersten Kontaktbereich bzw. – sofern gewünscht – die thermische Verbindung zwischen der inneren Mantelfläche des Außenmantels und der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge im zweiten Kontaktbereich zustande kommt, ohne dass das Material des Außenmantels über seinen Schmelzpunkt hinaus bzw. über die Temperatur hinaus, bei welcher der Kunststoff thermisch stabil ist, erhitzt werden muss. Die Leitermäntel können also aufschmelzen und sich verbinden, wobei der Außenmantel auch die Schmelze sicher umhüllt, ohne dass die Gefahr besteht, dass dieser selbst aufschmilzt. In besonderen Fällen kann für das Erhitzen des losen Kabelverbunds auch vorgesehen sein, dass das die Leiterstränge bildende Material nur in einem Randbereich anschmilzt. Hierdurch kann die Gefahr, dass sich einzelne Adern innerhalb des sich bildenden Leiterstrangs verschieben, noch weiter verringert werden.
  • Ferner kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, dass zwischen der Aderummantelung und der Ader eine die Ader umgebende Folie, insbesondere eine Polyimid-Folie, angeordnet ist. Die Polyimid-Folie als solche hat dabei die Aufgabe, eine gute Biegsamkeit des Kabels zu gewährleisten, in dem sie zwischen der Aderummantelung und der Ader Verschiebungen zulässt, wie sie durch die unterschiedlichen Biegeradien entstehen können. Bei Kunststoffen, die auch mit Metallen verkleben, wird somit beispielsweise vermieden, dass Kräfte von dem in sich geschlossenen Kunststoffverbund auf die Ader, die beispielsweise aus einer Kupferlegierung gefertigt ist, übertragen werden können.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann darüber hinaus dadurch gekennzeichnet sein, dass die Wärmequelle eine Heißluftquelle, eine Strahlungsquelle oder eine Kontaktheizung ist. Je nach Anforderung an das Verfahren, ist eine bestimmte Wärmequelle zu bevorzugen. So würde sich bei der manuellen Durchführung etwa ein Heißluftgebläse aufgrund der einfachen Handhabbarkeit und der universellen Einsetzbarkeit anbieten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
  • In den Zeichnungen zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Kabels,
  • 2a zwei Leiterstränge, die jeweils eine Aderummantelung mit zwei Adern aufweisen, innerhalb eines Außenmantels vor der Durchführung des bestimmungsgemäßen Verfahrens (Schnitt A-A),
  • 2b einen Querschnitt des Kabels gemäß 2a nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Schnitt B-B),
  • 3a drei Leiterstränge, die jeweils eine Aderummantelung mit einer Ader aufweisen, innerhalb eines mehrschichtigen Außenmantels, der innenseitig ein Dichtmittel aufweist, vor der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Schnitt A-A), und
  • 3b einen Querschnitt des Kabels gemäß 3a nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Schnitt B-B).
  • 1 zeigt eine skizzenhafte Darstellung eines erfindungsgemäßen Kabels 1. Das Kabel 1 weist zwei Leiterstränge 2 auf, die in diesem Fall von jeweils einer Aderummantelung 4 mit einer Ader 5 gebildet sind. Die Leiterstränge 2 sind innerhalb eines Außenmantels 3 angeordnet. Der Außenmantel 3 ist dabei von einem Schrumpfschlauch gebildet. Das erfindungsgemäße Verfahren ist hier nur rein exemplarisch in einem mittleren Bereich des Kabels 1 angewandt worden. Selbstver ständlich kann dies auch über die gesamte Länge oder an verschiedenen Stellen des Kabels 1 durchgeführt werden.
  • Die 2a und 3a zeigen jeweils einen möglichen Querschnitt eines Kabels 1 im Schnitt A-A. Der Schnitt ist hier exemplarisch in 1 angedeutet, ohne dass die 2a oder 3a dem tatsächlich in 1 dargestellten Kabel 1 entsprechen. Gleiches gilt für die 2b und 3b in Bezug auf den in 1 angedeuteten Schnitt B-B.
  • 2a bzw. 2b zeigen eine mögliche Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kabels vor bzw. nach Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens. In 2a weist das Kabel 1 zwei Leiterstränge 2 auf, die jeweils von einer Aderummantelung 4 und zwei Adern 5 gebildet sind. Die vom Außenmantel 3 umgebenen Leiterstränge 2 liegen nicht flächig aneinander. Der Außenmantel 3 und die Leiterstränge 2 bilden einen losen Kabelverbund. Durch Erhitzen zieht sich der aus einem Schrumpfschlauch bestehende Außenmantel 3 zusammen. Gleichzeitig erwärmt sich der gesamte Kabelverbund und der Außenmantel 3 und die Leiterstränge 2 erweichen bzw. schmelzen auf. Entsprechend 2b werden durch die vom sich zusammenziehenden Außenmantel 3 ausgeübte Radialkraft die benachbarten Leiterstränge 2 in einem ersten Kontaktbereich 6 aneinander gepresst und verbinden sich aufgrund des erweichten Materials thermisch miteinander zu einem Leiterbündel 7, das einen in sich geschlossenen gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Bereich aufweist. Mit einem zweiten Kontaktbereich 8 liegen die Leiteränge 2 fest an einer innern Mantelfläche des Außenmantels 3 an. In dem in 2b illustrierten Fall ist der Außenmantel 3 einschichtig ausgeführt. Je nach Materialkombination können sich die Leiterstränge 2 über die innere Mantelfläche des Außenmantels 3 mit diesem thermisch verbinden, so dass sich der in sich geschlossene Kunststoffverbund über das Leiterbündel 7 hinaus auf den Außenmantel 3 erstreckt. Über die Notwendigkeit einer solchen Verbindung zwischen Außenmantel 3 und Leiterbündel 7 entscheidet dabei der jeweilige Anwendungsfall.
  • Die 3a und 3b zeigen nach dem Schema der 2a und 2b eine weitere Variante der Erfindung. Hier sind drei Leiterstränge 2 innerhalb des Außenmantels 3 angeordnet, die jeweils eine Aderummantelung 4 mit jeweils einer Ader 5 aufweisen. Der Außenmantel 3 ist hier jedoch mehrschichtig ausgeführt. Dessen innere Mantelfläche ist von einem Dichtmittel 9 gebildet. Durch Erhitzen schrumpft der hier mehrschichtige Außenmantel 3, dessen äußere Schicht von einem Schrumpfschlauch gebildet ist, auf die Leiterstränge 2 auf. Die Leiterstränge 2, werden in dem ersten Kontaktbereich 6 aneinander gepresst und verbinden sich thermisch miteinander, so dass sie ein Leiterbündel 7 bilden, welches einen in sich geschlossenen Kunststoffverbund aufweist. Mit dem zweiten Kontaktbereich 8 liegen die Leiterstränge 2 fest an der inneren Mantelfläche des Außenmantels 3 an. Im Gegensatz zu der 2b und dem einschichtigen Außenmantel 3 verbindet sich in 3b aber die die innere Mantelfläche des Außenmantels 3 mit den Leitersträngen über das Dichtmittel 9.
  • Ein Dichtmittel 9 kann auch dann von Vorteil sein, wenn das Leiterbündel 7 etwa von einem Stahlgeflecht zur Abschirmung umgeben sein soll. Dieses kann bei üblichen Kabeln dazu führen, dass sich Flüssigkeiten in Zwischenräumen zwischen dem Außenmantel 3 und dem Leiterbündel 7 beispielsweise durch Kapillarwirkung hindurchgelangen können. Ein Dichtmittel 9 hingegen, dass während des Erhitzens aufschmilzt und bevorzugt auch mit Metall verkleben kann, wird das Stahlgeflecht sicher umschließen und in den Außenmantel 3 einbetten.
  • In 3a bzw. 3b wird auch ein Unterschied des erfindungsgemäßen Verfahrens gegenüber einem einfachen Umspritzen der Leiterstränge 2 mit einem thermoplastischen Kunststoff deutlich. Während bei einem Umspritzen sich ein mit dem Dichtmittel 9 vergleichbarer Thermoplast um die äußere Form der Leiterstränge 2 legt und sich dieser anpasst, wird verformen sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Leiterstränge 2 im ersten Kontaktbereich und verbinden sich untereinander.
  • 1
    Längswasserdichtes Kabel
    2
    Leiterstrang
    3
    Außenmantel
    4
    Aderummantelung
    5
    Ader
    6
    erster Kontaktbereich
    7
    Leiterbündel
    8
    zweiter Kontaktbereich
    9
    Dichtmittel

Claims (19)

  1. Verfahren zur Herstellung eines längswasserdichten Kabels (1) zur Übertragung elektrischer Ströme und/oder Signale und/oder optischer Signale mit zumindest zwei jeweils eine äußere Mantelfläche aufweisenden Leitersträngen (2) und einem eine innere Mantelfläche aufweisenden Außenmantel (3), wobei ein Leiterstrang eine Aderummantelung (4) mit wenigstens einer Ader (5) aufweist, gekennzeichnet durch die Schritte: • Einlegen der Leiterstränge (2) in den Außenmantel (3), • Erhitzen der Leiterstränge (2) und des Außenmantel (3) durch eine Wärmequelle bis die Leiterstränge (2) sich mit benachbarten Leitersträngen (2) in einem ersten Kontaktbereich (6) über die jeweilige äußere Mantelfläche thermisch zu einem Leiterbündel (7) derart verbinden, dass dieses einen in sich geschlossenen, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund aufweist, und mit einem zweiten Kontaktbereich (8) fest an der inneren Mantelfläche des Außenmantels (3) anliegen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Teil der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge (2), der nicht über den ersten Kontaktbereich (6) mit benachbarten Leitersträngen (2) verbunden ist, den zweiten Kontaktbereich (8) bildet.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel (3) zumindest teilweise von einem vorgedehnten Schrumpfschlauchabschnitt aus einem Kunststoff, insbesondere aus dem Thermoelast PTFE oder aus PVDF gebildet ist, und durch das Erhitzen auf die Leiterstränge (2) aufgeschrumpft wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) bildende Material aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus TPE oder den fluorhaltigen Kunststoffen PFA, MFA oder FEP gefertigt ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aderummantelung (4) mehrschichtig ausgeführt ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel (3) mehrschichtig ausgeführt ist.
  7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Mantelfläche des Außenmantels (3) und die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) sich beim Erhitzen in dem zweiten Kontaktbereich (8) thermisch miteinander verbinden, so dass der in sich geschlossene, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund sich auf den Außenmantel (3) erstreckt.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweichungstemperatur des thermoplastischen Kunststoffs, der die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) bildet, niedriger ist als die Erweichungstemperatur des Kunststoffs des Außenmantels (3) ist.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aderummantelung (4) und der Ader (5) eine die Ader (5) umgebende Folie, insbesondere eine Polyimid-Folie, angeordnet ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmequelle eine Heißluftquelle, eine Strahlungsquelle oder eine Kontaktheizung ist.
  11. Längswasserdichtes Kabel (1) zur Übertragung elektrischer Ströme und/oder Signale und/oder optischer Signale mit zumindest zwei jeweils eine äußere Mantelfläche aufweisenden Leiternsträngen (2) und einem eine innere Mantelfläche aufweisenden Außenmantel (3), wobei ein Leiterstrang (2) eine Aderummantelung (4) mit wenigstens einer Ader (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterstränge (2) mit benachbarten Leitersträngen (2) in einem ersten Kontaktbereich (6) über die jeweilige äußere Mantelfläche thermisch zu einem Leiterbündel (7) verbunden sind, so dass dieses einen in sich geschlossenen, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichten Kunststoffverbund bildet, und mit einem zweiten Kontaktbereich (8) fest an der inneren Mantelfläche des Außenmantels (3) anliegen.
  12. Kabel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Teil der äußeren Mantelfläche der Leiterstränge (2), der nicht über den ersten Kontaktbereich (6) mit benachbarten Leitersträngen (2) verbunden ist, den zweiten Kontaktbereich (8) bildet.
  13. Kabel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel (3) zumindest teilweise von einem vorgedehnten und von einem auf die Leiterstränge (2) durch das Erhitzen geschrumpften Schrumpfschlauchabschnitt aus einem Kunststoff, insbesondere aus dem Thermoelast PTFE oder aus PVDF gebildet ist.
  14. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) bildende Material aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus TPE oder den fluorhaltigen Kunststoffen PFA, MFA, oder FEP gefertigt ist.
  15. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aderummantelung (4) mehrschichtig ausgeführt ist.
  16. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel (3) mehrschichtig ausgeführt ist.
  17. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Mantelfläche des Außenmantels (3) und die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) durch Erhitzen in dem zweiten Kontaktbereich ($) thermisch miteinander verbunden sind und der in sich geschlossene, gas-, dampf- und flüssigkeitsdichte Kunststoffverbund sich auf den Außenmantel (3) erstreckt.
  18. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweichungstemperatur des thermoplastischen Kunststoffs, der die äußere Mantelfläche der Leiterstränge (2) bildet, niedriger ist als die Erweichungstemperatur des thermoelastischen Kunststoffs des Außenmantels (3).
  19. Kabel nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aderummantelung (4) und der Ader (5) eine die Ader (5) umgebende Folie, insbesondere eine Polyimid-Folie, angeordnet ist.
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