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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungsanlage gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, und insbesondere eine Reinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs
mit einer Scheibenwaschanlage sowie einer Scheinwerferreinigungsanlage.
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Eine
Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) dient dem Reinigen der Abdeckscheiben
von Scheinwerfern eines Kraftfahrzeugs, und eine Scheibenwaschanlage
(SWA) dient dem Reinigen einer Front- und/oder Heckscheibe eines
Kraftfahrzeugs. Der allgemeine Aufbau einer herkömmlichen Reinigungsanlage mit
einer Kombination aus einer solchen Scheinwerferreinigungsanlage
und einer solchen Scheibenwaschanlage ist beispielhaft in 3 veranschaulicht.
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Die
Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) 10 weist zwei Spritzdüsen 14 für eine Reinigungsflüssigkeit,
einen Vorratsbehälter 22 für die Reinigungsflüssigkeit
und eine Pumpe 20 zum Pumpen der Reinigungsflüssigkeit
durch eine Zuleitung 18 zu den beiden Spritzdüsen 14 auf.
Die Spritzdüsen
sind beispielsweise im Bereich des Stoßfängers untergebracht und in
dem in 3 dargestellten Beispiel als ausfahrbare Spritzdüsen ausgebildet,
die jeweils durch einen Hubzylinder 16 in eine Betriebsstellung ausgefahren
werden. Hierzu werden die beiden Hubzylinder 16 durch den
Druck der von der Pumpe 20 gleichzeitig den beiden Spritzdüsen 14 zugeführten Reinigungsflüssigkeit
betätigt.
Zum Reinigen der Scheinwerferabdeckscheiben wird beispielsweise über einen
SRA-Schalter 26 von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs einem
Steuergerät 24 ein
Betriebssignal eingegeben, woraufhin das Steuergerät 24 die Pumpe 20 ansteuert,
um die Reinigungsflüssigkeit aus
dem Vorratsbehälter 22 zu
den beiden Spritzdüsen 14 zu
pumpen (Pfeil A in 3).
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Die
Scheibenwaschanlage (SWA) 12 ist grundsätzlich in ähnlicher Weise aufgebaut. So
weist die Scheibenwaschanlage 12 ebenfalls zwei Spritzdüsen 28 für eine Reinigungsflüssigkeit,
einen Vorratsbehälter 22 für die Reinigungsflüssigkeit
und eine Pumpe 32 zum Pumpen der Reinigungsflüssigkeit durch
eine Zuleitung 30 zu den beiden Spritzdüsen 28 auf. Die beiden
Spritzdüsen
sind in dem Beispiel von 3 als fest angeordnete Spritzdüsen ausgebildet.
Zum Reinigen der Front- oder Heckscheibe wird beispielsweise über einen
SWA-Schalter 34 einem Steuergerät 24 ein Betriebssignal
eingegeben, woraufhin das Steuergerät 24 die Pumpe 32 ansteuert,
um die Reinigungsflüssigkeit
aus dem Vorratsbehälter 22 zu
den beiden Spritzdüsen 28 der
Scheibenwaschanlage zu pumpen (Pfeil B in 3). Wie in 3 dargestellt,
können
die Steuergeräte
und die Vorratsbehälter
der Scheinwerferreinigungsanlage 10 und der Scheibenwaschanlage 12 als
ein gemeinsames Steuergerät 24 bzw.
ein gemeinsamer Vorratsbehälter 22 vorgesehen
sein.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine herkömmliche
Reinigungsanlage der oben anhand von 3 beschriebenen
Art zu verbessern, und insbesondere eine Reinigungsanlage mit einem
einfacheren und kostengünstigeren
Aufbau vorzusehen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Reinigungsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis
10 angegeben.
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Die
Reinigungsanlage weist eine Scheibenwaschanlage mit wenigstens einer
Spritzdüse
für eine
Reinigungsflüssigkeit,
einem Vorratsbehälter
für die
Reinigungsflüssigkeit
und einer Pumpe zum Pumpen der Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehälter zu
der wenigstens einen Spritzdüse
sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage mit wenigstens einer Spritzdüse für eine Reinigungsflüssigkeit,
einem Vorratsbehälter
für die
Reinigungsflüssigkeit und
einer Pumpe zum Pumpen der Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehälter zu
der wenigstens einen Spritzdüse
auf. Gemäß der Erfindung
sind die Pumpe der Scheibenwaschanlage und die Pumpe der Scheinwerferreinigungsanlage
als eine gemeinsame Dualpumpe ausgebildet, welche die Reinigungsflüssigkeit
aus dem jeweiligen Vorratsbehälter wahlweise
der Scheibenwaschanlage oder der Scheinwerferreinigungsanlage zuführt. Im
Gegensatz zu herkömmlichen
Reinigungsanlagen benötigt die
Reinigungsanlage der Erfindung nur eine Pumpe in Form einer Dualpumpe.
Hierdurch wird der Aufbau der Reinigungsanlage wesentlich vereinfacht
und aufgrund der geringeren Anzahl von Bauteilen auch kostengünstiger.
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Vorzugsweise
sind auch der Vorratsbehälter der
Scheibenwaschanlage und der Vorratsbehälter der Scheinwerferreinigungsanlage
als ein gemeinsamer Vorratsbehälter
ausgebildet.
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Sowohl
die wenigstens eine Spritzdüse
der Scheibenwaschanlage als auch die wenigstens eine Spritzdüse der Scheinwerferreinigungsanlage
können
als ausfahrbare Spritzdüsen
oder als feste angeordnete Spritzdüsen ausgebildet sein. Im Fall
der Ausbildung als ausfahrbare Spritzdüsen können ferner jeweils wenigstens
ein Hubzylinder zum Ausfahren der wenigstens einen Spritzdüse in eine
Betriebsstellung mittels des Drucks der durch die Dualpumpe zugeführten Reinigungsflüssigkeit
oder alternativ wenigstens ein Elektromotor zum Ausfahren der wenigstens
einen Spritzdüse
in die Betriebsstellung vorgesehen sein, wobei der Elektromotor
bevorzugt im Rhythmus der Dualpumpe angesteuert wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung können sowohl eine Zuleitung
zwischen der Pumpe und der wenigstens einen Spritzdüse der Scheinwerferreinigungsanlage
als auch eine Zuleitung zwischen der Pumpe und der wenigstens einen
Spritzdüse
der Scheibenwaschanlage aus einem Kunststoffrohr (z.B. aus Polypropylen)
in glatter oder gewellter Ausführung
ausgebildet sein.
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Die
obige Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren zum Reinigen wenigstens
einer Scheinwerferabdeckscheibe und wenigstens einer Front- oder Heckscheibe
mittels einer Scheinwerferreinigungsanlage mit wenigstens einer
Spritzdüse
bzw. einer Scheibenwaschanlage mit wenigstens einer Spritzdüse gelöst, wobei
gemäß der Erfindung
eine Reinigungsflüssigkeit
mittels einer gemeinsamen Dualpumpe wahlweise der Scheibenwaschanlage
oder der Scheinwerferreinigungsanlage zugeführt wird. Vorzugsweise wird
die Reinigungsflüssigkeit
der Scheibenwaschanlage und der Scheinwerferreinigungsanlage aus
einem gemeinsamen Vorratsbehälter
zugeführt.
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Obige
sowie weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten, nicht-einschränkenden
Ausführungsbeispielen
einer erfindungsgemäßen Reinigungsanlage
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich.
Darin zeigen:
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1A:
eine schematische Darstellung einer Reinigungsanlage gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, in welcher die Scheinwerferreinigungsanlage
in Betrieb ist;
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1B:
eine schematische Darstellung der Reinigungsanlage von 1A,
in welcher die Scheibenwaschanlage in Betrieb ist;
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2:
eine schematische Darstellung einer Reinigungsanlage gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, in welcher die Scheinwerferreinigungsanlage
in Betrieb ist; und
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3:
eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Reinigungsanlage.
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1A und 1B zeigen
in stark vereinfachter Darstellungsform den Aufbau einer Reinigungsanlage
eines Kraftfahrzeugs gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigt 1A die
Reinigungsanlage mit der Scheinwerferreinigungsanlage in Betrieb
und 1B zeigt die Reinigungsanlage mit der Scheibenwaschanlage
in Betrieb. Außerdem
sind für gleiche
Komponenten die gleichen Bezugsziffern wie bei der oben anhand von 3 beschriebenen
herkömmlichen
Reinigungsanlage verwendet.
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Die
Reinigungsanlage weist eine Scheinwerferreinigungsanlage 10 zum
Reinigen von Abdeckscheiben von Scheinwerfern eines Kraftfahrzeugs sowie
eine Scheibenwaschanlage 12 zum Reinigen einer Front- oder
Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs auf. Die Scheibenwaschanlage 12 weist
außerdem im
allgemeinen wenigstens ein Wischblatt und einen zugehörigen Wischermotor
(jeweils nicht dargestellt) auf.
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Die
Scheinwerferreinigungsanlage 10 enthält wenigstens eine Spritzdüse 14,
vorzugsweise jeweils eine Spritzdüse für einen Scheinwerfer, für eine Reinigungsflüssigkeit,
wie beispielsweise Wasser mit einem zugegebenen Reinigungsmittel.
In dem ersten Ausführungsbeispiel
von 1 sind die beiden Spritzdüsen 28 als
ausfahrbare Spritzdüsen
ausgebildet und jeder Spritzdüse
ist ein Hubzylinder 16 zugeordnet, der die jeweilige Spritzdüse 14 mittels
des Drucks der zugeführten
Reinigungsflüssigkeit
in eine Betriebsstellung ausfährt.
Die Reinigungsflüssigkeit wird über eine
gemeinsame Zuleitung 18 aus einem Vorratsbehälter 22 mittels
einer Dualpumpe 36 gleichzeitig beiden Hubzylindern 16 und
Spritzdüsen 14 der
Scheinwerferreinigungsanlage 10 zugeführt (Pfeil A in 1A).
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Ein
Steuergerät 24 steuert
dabei den Pumpenmotor (nicht dargestellt) der Dualpumpe 36,
wobei die Drehrichtung des Pumpenmotors den Ausgang der Dualpumpe
zu der Zuleitung 18 der Scheinwerferreinigungsanlage oder
der später
zu beschreibenden Zuleitung 30 der Scheibenwaschanlage 12 bestimmt.
Dem Steuergerät 24 wird
dabei beispielsweise durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs von einem
Schalter 26, der zum Beispiel an einem Lenkstockhebel angebracht
sein kann, ein Betriebssignal zum Initiieren eines Reinigungsvorgangs
der Scheinwerferabdeckscheiben zugeführt. Alternativ ist es auch
möglich,
dem Steuergerät 24 ein
Betriebssignal von einem Sensor (nicht dargestellt) zuzuführen, der einen
Verschmutzungsgrad der Scheinwerferabdeckscheiben erfasst, sodass
der Reinigungsvorgang bei Bedarf automatisch durchgeführt werden kann.
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Die
Scheibenwaschanlage 12 weist neben den nicht dargestellten
Wischblättern
und Wischermotoren wenigstens eine Spritzdüse 28, je nach Fahrzeugtyp
häufig
zwei Spritzdüsen
für die
Fahrer- bzw. die Beifahrerseite, für eine Reinigungsflüssigkeit
auf. Die Reinigungsflüssigkeit
wird aus einem Vorratsbehälter 22,
der bevorzugt der gleiche Vorratsbehälter wie der Vorratsbehälter 22 der
Scheinwerferreinigungsanlage 10 ist, mittels der Dualpumpe 36 über die
Zuleitung 30 gepumpt (Pfeil B in 1B). In
dem Ausführungsbeispiel
von 1 sind die Spritzdüsen 28 der
Scheibenwaschanlage 12 als fest angeordnete Spritzdüsen ausgebildet.
Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die Spritzdüsen 28 der
Scheibenwaschanlage wie die Spritzdüsen 14 der Scheinwerferreinigungsanlage 10 ebenfalls
jeweils mit einem hydraulisch betätigten Hubzylinder kombiniert
sein können.
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Dem
Steuergerät 24,
welches ebenfalls bevorzugt der Scheibenwaschanlage 12 und
der Scheinwerferreinigungsanlage 10 gemeinsam ist, wird
beispielsweise durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs von einem weiteren
Schalter 34, der zum Beispiel an einem Lenkstockhebel angeordnet
sein kann, ein Betriebssignal zum Initiieren eines Reinigungsvorgangs
der Front- oder Heckscheibe zugeführt. Auch in diesem Fall ist
es alternativ möglich, dem
Steuergerät 24 ein
Betriebssignal von einem Sensor (nicht dargestellt) zuzuführen, der
einen Verschmutzungsgrad der Fahrzeugscheibe erfasst, sodass der
Reinigungsvorgang bei Bedarf automatisch durchgeführt werden
kann.
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Wie
bereits erwähnt,
steuert das Steuergerät 24 den
Pumpenmotor der Dualpumpe 36 derart, dass je nach Drehrichtung
des Pumpenmotors die Reinigungsflüssigkeit durch die Zuleitung 18 der
Scheinwerferreinigungsanlage 10 oder die Zuleitung 30 der Scheibenwaschanlage 12 zugeführt wird.
Diese beiden Betriebszustände,
d.h. Scheinwerferreinigungsanlage in Betrieb und Scheibenwaschanlage
in Betrieb, sind in 1A bzw. 1B veranschaulicht.
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Die
so ausgebildete Reinigungsanlage ist besonders einfach aufgebaut,
da eine einzige Pumpe 36 in Form einer Dualpumpe für den Betrieb
der Scheinwerferreinigungsanlage 10 und der Scheibenwaschanlage 12 ausreichend
ist. Ein gleichzeitiger Betrieb der Scheinwerferreinigungsanlage 10 und der Scheibenwaschanlage 12 ist
im allgemeinen nicht erforderlich, weshalb diese Konstruktion allen sicherheitstechnischen
Anforderungen eines Kraftfahrzeugs genügt.
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Sowohl
die Zuleitung 18 zwischen der Dualpumpe 36 und
den beiden Spritzdüsen 14 der Scheinwerferreinigungsanlage 10 als
auch die Zuleitung 30 zwischen der Pumpe 36 und
den beiden Spritzdüsen 28 der
Scheibenwaschanlage 12 können zum Beispiel aus einem
Kunststoffrohr aus beispielsweise Polypropylen in glatter oder gewellter Ausführung ausgebildet
sein. Die Verwendung von Wellrohren ist aufgrund ihrer Flexibilität (Führung des Wellrohres)
und gleichzeitig Festigkeit (Innendruckfestigkeit) besonders vorteilhaft.
Ferner können
an den Verzweigungen der Zuleitungen 18, 30 zu
den jeweiligen beiden Spritzdüsen
geeignete T-Adapter (nicht dargestellt) eingesetzt werden.
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In 2 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Reinigungsanlage
näher erläutert. Hierbei
ist 2 eine Darstellung analog 1A, d.h.
die Scheinwerferreinigungsanlage 10 ist in Betrieb. Ferner
sind gleiche Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern wie jene
der Reinigungsanlage von 1A und 1B gekennzeichnet.
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Die
Reinigungsanlage von 2 unterscheidet sich von der
Reinigungsanlage gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
nur in dem Aufbau der Scheinwerferreinigungsanlage 10.
Die Scheinwerferreinigungsanlage 10 weist wenigstens eine
Spritzdüse 14 für eine Reinigungsflüssigkeit,
einen Vorratsbehälter 22,
und eine Dualpumpe 36, mittels welcher die Reinigungsflüssigkeit
wahlweise aus dem Vorratsbehälter 22 über die
Zuleitung 18 den Spritzdüsen 14 der Scheinwerferreinigungsanlage 10 zugeführt wird.
Das Steuergerät 24 steuert
den Pumpenmotor (nicht dargestellt) der Dualpumpe 36 entsprechend
einem von einem Schalter 26 oder einem Verschmutzungsgradsensor
zugeführten
Betriebssignal.
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In 2 ist
der Betriebszustand veranschaulicht, in welchem der Pumpenmotor
der Dualpumpe 36 durch das Steuergerät 24 so angesteuert
wird, dass die Dualpumpe 36 die Reinigungsflüssigkeit aus
dem Vorratsbehälter 22 durch
die Zuleitung 18 den beiden Spritzdüsen 14 zuführt, wie
durch den Pfeil A angedeutet. Parallel hierzu steuert das Steuergerät 24 jeweils
einen Elektromotor 38 zum Ausfahren der jeweiligen Spritzdüse 14.
Die Ansteuerung der Elektromotoren 38 erfolgt dabei vorzugsweise
im Rhythmus der Ansteuerung der Dualpumpe 36, sodass die
gleichen Effekte und Vorteile wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
erzielt werden.
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Im
Fall des zweiten Ausführungsbeispiels werden
die beiden Hubzylinder 16 der Scheinwerferreinigungsanlage 10 nicht
hydraulisch mittels der Reinigungsflüssigkeit, sondern elektromotorisch über die
Elektromotoren 38 betätigt,
um die Spritzdüsen 14 in
ihre Betriebsstellung zu bringen. Die Spritzdüsen 28 der Scheibenwaschanlage 12 sind
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
von 1A und 1B als
fest angeordnete Spritzdüsen
ausgebildet.
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Darüber hinaus
ist es auch möglich,
die Spritzdüsen 14 der
Scheinwerferreinigungsanlage 10 als fest angeordnete Spritzdüsen auszubilden.
Außerdem
können
auch die Spritzdüsen 28 der
Scheibenwaschanlage 12 als ausfahrbare Spritzdüsen mit hydraulisch
oder elektromotorisch betätigten
Hubzylindern ausgebildet sein.
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- 10
- Scheinwerferreinigungsanlage
(SRA)
- 12
- Scheibenwaschanlage
(SWA)
- 14
- SRA-Spritzdüsen
- 16
- SRA-Hubzylinder
- 18
- SRA-Zuleitung
- 20
- SRA-Monopumpe
- 22
- Vorratsbehälter
- 24
- Steuergerät
- 26
- SRA-Schalter
- 28
- SWA-Spritzdüsen
- 30
- SWA-Zuleitung
- 32
- SWA-Monopumpe
- 34
- SWA-Schalter
- 36
- Dualpumpe
- 38
- Elektromotoren