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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wandtafel zur lösbaren Anbringung
von Informationsträgern
aus Papier, Pappe oder dergleichen, umfassend mindestens eine Grundplatte
und mindestens ein erstes Klemmelement, das auf der Grundplatte
angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Festlegung
des Informationsträgers
auf der Grundplatte geeignet ist.
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Wandtafeln
der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits
bekannt. So zeigt beispielsweise die
DE 200 03 649 U1 eine Pinnwand zum lösbaren Anbringen
von Informationsträgern, wobei
aus der Ebene der Pinnwand elastisch herausbiegbare, zum Einklemmen
der Informationsträger bestimmte
Flächenabschnitte
vorgesehen sind. Diese Ausführungsform
hat jedoch den Nachteil, dass sie relativ unflexibel, insbesondere
bei verschieden großen
Informationsträgern
ist, und dass die elastisch herausbiegbaren Flächenabschnitte bei häufigem Gebrauch
der Pinnwand gegebenenfalls auch beschädigt werden können.
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Eine
weitere gängige
Form, um Informationsträger
auf einer Wandtafel anzubringen sind beispielsweise Magneten, sofern
die Grundplatte metallisch ist, sowie Nadeln, Heftzwecken oder dergleichen,
sofern die Grundplatte der Wandtafel beispielsweise aus Kork oder ähnlichen
Materialien besteht. Der Nachteil dieser Ausführungsformen besteht darin,
dass der Verwender keine in die Wandtafel integrierten Befestigungsmittel
für die
Informationsträger vorfindet
und somit stets separate Befestigungsmittel erforderlich sind, wenn
der Informationsträger,
zum Beispiel ein Plakat, auf der Wandtafel angebracht werden soll.
Daher ist eine Verwendung derartiger Wandtafeln beispielsweise in
Supermärkten, öffentlichen
Gebäuden
oder dergleichen nachteilig.
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Hier
setzt die vorliegende Erfindung an.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Wandtafel der eingangs genannten
Art zur lösbaren
Anbringung von Informationsträgern
aus Papier, Pappe oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, die flexibel
verwendbar ist und keine separaten Befestigungsmittel für die Informationsträger benötigt.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe liefert eine Wandtafel der eingangs genannten Art
zur lösbaren Anbringung
von Informationsträgern
aus Papier, Pappe oder dergleichen mit den Merkmalen des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass
das erste Klemmelement aus einer Ebene der Grundplatte herausziehbar
und um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte
verlaufende Achse drehbar ist. Möchte
der Verwender der Wandtafel einen Informationsträger unmittelbar oder mittelbar
auf der Grundplatte festlegen, braucht er lediglich das erste Klemmelement
aus der Ebene der Grundplatte herausziehen und, sofern nötig, um
eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte verlaufende Drehachse
drehen. Anschließend
kann dann das erste Klemmelement wieder in Richtung der Ebene der
Grundplatte bewegt werden, so dass der Informationsträger zwischen
der als Klemmfläche
dienenden Unterseite des ersten Klemmelements und der Grundplatte
festgelegt wird.
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Um
beispielsweise die Festlegung eines weiteren Informationsträgers auf
der Grundplatte der Wandtafel zu ermöglichen oder aber die Festlegung eines
einzelnen Informationsträgers
zu verbessern, sieht eine bevorzugte Ausführungsform vor, dass die Wandtafel
mindestens ein zweites Klemmelement mit den Merkmalen des ersten
Klemmelements aufweist. Das zweite Klemmelement ist also ebenfalls auf
der Grundplatte angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren
Festlegung des Informationsträgers
auf der Grundplatte geeignet, wobei das zweite Klemmelement auch
aus der Ebene der Grundplatte herausziehbar und um eine im Wesentlichen
senkrecht zur Ebene der Grundplatte verlaufende Achse drehbar ist.
Somit können
beispielsweise unterschiedliche Abschnitte des Informationsträgers zwischen
den als Klemmflächen
dienenden Unterseiten des ersten beziehungsweise zweiten Klemmelements
und der Grundplatte klemmend festgelegt werden.
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Das
zweite Klemmelement kann auch in der Weise auf der Grundplatte angeordnet
sein, dass der Informationsträger
mindestens abschnittsweise zwischen einer Unterseite des ersten
Klemmelements und einer Oberseite des zweiten Klemmelements klemmend
festlegbar ist. Das bedeutet beispielsweise, dass das erste Klemmelement
aus der Ebene der Grundplatte herausgezogen und soweit gedreht und wieder
in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt wird, bis die Unterseite
des ersten Klemmelements auf der Oberseite des zweiten Klemmelements
aufliegt und dazwischen der Informationsträger zumindest abschnittsweise
klemmend festgelegt wird.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Wandtafel mindestens ein drittes Klemmelement,
vorzugsweise eine Mehrzahl weiterer Klemmelement, mit den Merkmalen
des ersten Klemmelements aufweist. In dieser Ausführungsform
können
beispielsweise drei oder mehrere Abschnitte eines Informationsträgers auf
der Grundplatte der Wandtafel festgelegt werden. Das dritte und
gegebenenfalls weitere Klemmelemente können auch so auf der Grundplatte
angeordnet sein, dass drei oder mehr Informationsträger klemmend
festgelegt werden können.
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Dabei
kann das dritte Klemmelement auch so auf der Grundplatte angeordnet
sein, dass die Unterseite des ersten Klemmelements in einer Verwendungsposition
mindestens abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements
und einer Oberseite des dritten Klemmelements aufliegt. Das bedeutet,
dass bei der Verwendung der Wandtafel das erste Klemmelement aus
der Ebene der Grundplatte herausgezogen, gedreht und wieder in Richtung
der Ebene der Grundplatte bewegt wird, bis die Unterseite des ersten
Klemmelements abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements und
der Oberseite des dritten Klemmelements aufliegt. Ein einzelner
Informationsträger
kann dann beispielsweise zwischen der Unterseite des ersten Klemmelements
und der Oberseite des zweiten Klemmelements festgelegt werden. Dementsprechend
kann ein weiterer Informationsträger
beispielsweise zwischen der Unterseite des ersten Klemmelements
und der Oberseite des dritten Klemmelements abschnittsweise klemmend
festgelegt werden.
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Vorzugsweise
weist jedes der Klemmelemente ein Federelement auf, das beim Herausziehen des
Klemmelements aus der Ebene der Grundplatte eine Rückstellkraft
bildet. Beim Herausziehen des Klemmelements wird das Federelement
mit einer Kraft beaufschlagt und beispielsweise zusammengedrückt, so
dass aufgrund der dadurch gebildeten Rückstellkraft das Klemmelement
beim Loslassen desselben in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt
wird, wobei die Unterseite des Klemmelements dann entweder vollständig auf
der Grundplatte aufliegt oder abschnittsweise auf der Grundplatte
und abschnittsweise auf einer Oberseite eines weiteren Klemmelements
oder aber abschnittsweise auf den Oberseiten zweier weiterer Klemmelemente
aufliegt, so dass der Informationsträger, wie oben bereits beschrieben,
klemmend festgelegt werden kann. Die Verwendung eines Federelements
hat darüber
hinaus den Vorteil, dass dadurch eine bessere und dauerhaftere Festlegung
des Informationsträgers
erreicht wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Grundplatte eine Mehrzahl von Durchstecköffnungen
auf, in die die Klemmelemente eingesteckt sind. Diese Durchstecköffnungen
können
sehr einfach hergestellt werden und gestatten eine rasche Montage
der Wandtafel durch Einstecken der Klemmelemente in die ihnen zugeordneten
Durchstecköffnungen.
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Vorzugsweise
weist jedes der Klemmelemente an seiner Unterseite einen Achsabschnitt
auf, der durch die dem jeweiligen Klemmelement zugeordnete Durchstecköffnung hindurchgeführt ist.
Bei der Herstellung der Wandtafel können diese Durchstecköffnungen
sehr einfach an den gewünschten Positionen
in die Grundplatte hineingebohrt werden, so dass anschließend eine
einfache Montage der Klemmelemente auf der Grundplatte möglich ist.
Dabei kann der Achsabschnitt unmittelbar an das jeweilige Klemmelement
angeformt sein und somit integraler Bestandteil des Klemmelements
selbst sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Achsabschnitt an seiner Stirnseite einen Kopf auf, dessen
Durchmesser größer ist
als derjenige der dem jeweiligen Klemmelement zugeordneten Durchstecköffnung.
Der Kopf verhindert, dass das Klemmelement ungewollt von der Grundplatte
der Wandtafel gelöst
werden kann. Um die Montage der Klemmelemente zu erleichtern, kann
der Kopf als zusammendrückbarer
Spreizkopf ausgebildet sein. Der Spreizkopf kann soweit zusammengedrückt werden, dass
er zur Montage der Klemmelemente durch die Durchstecköffnungen
der Grundplatte gesteckt werden kann. Anschließend nimmt der Spreizkopf wiederum
seine unbelastete Stellung ein, so dass er als Widerlager für das jeweilige
Klemmelement dienen kann und somit verhindert, dass das Klemmelement unbeabsichtigt
von der Grundplatte gelöst
werden kann.
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Vorzugsweise
umschließt
das Federelement den Achsabschnitt des Klemmelements mindestens abschnittsweise.
Dabei kann das Federelement beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet
sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die Klemmelemente mehreckig, insbesondere im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Klemmelemente
in ihrem Nichtgebrauchszustand in mindestens zwei parallelen Reihen
angeordnet, wobei die Klemmelemente in jeder der mindestens zwei
zueinander parallelen Reihen voneinander beabstandet sind, so dass
zwischen zwei benachbarten Klemmelementen einer Reihe ein Zwischenraum
ausgebildet ist. Dieser Zwischenraum erleichtert insbesondere die
Bedienung der Klemmelemente, da bei entsprechender Dimensionierung
der Zwischenräume
der Verwender der Wandtafel in diese Zwischenräume greifen kann, um ein Klemmelement
beispielsweise an zwei einander gegenüberliegenden Kanten zu greifen,
aus der Ebene der Grundplatte herauszuziehen, gegebenenfalls zu
drehen und anschließend
wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte zu bewegen.
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Um
eine möglichst
hohe flächenmäßige Bedeckung
der Grundplatte der Wandtafel mit Klemmelementen zu erreichen, sieht
eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Drehachsen der Klemmelemente
jeweils benachbarter paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet
sind. Dabei hat es sich, insbesondere bei im Wesentlichen quaderförmigen Klemmelementen
als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die Drehachsen der Klemmelement
benachbarter Reihen um mindestens etwa 20 % bis etwa 50 % der Länge einer
Längskante
der Klemmelemente zueinander versetzt angeordnet sind. Auf diese
Weise ist der Zwischenraum zwischen benachbarten Klemmelementen
ausreichend groß,
so dass der Verwender der Wandtafel bequem in diese Zwischenräume hineingreifen
kann, um eines der Klemmelemente zu fassen und zu bedienen. Ferner
erleichtert diese zueinander versetzte Anordnung der Klemmelemente die
Anbringung verschieden großer
Informationsträger
auf ein und derselben Wandtafel, da eine ausreichend große Zahl
von Klemmelementen zur Verfügung
steht, um die Informationsträger
festzulegen.
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Zur
Erleichterung der Montage der Wandtafel wird vorgeschlagen, dass
die Durchstecköffnungen
für die
Aufnahme der Achsabschnitte der Klemmelemente jeweils benachbarter
paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Grundplatte im Wesentlichen rechteckig ausgeführt, da
Informationsträger
wie zum Beispiel Plakate häufig
ebenfalls eine im Wesentlichen rechteckige Form besitzen.
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Um
die Stabilität
der Wandtafel zu erhöhen, sieht
eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor,
dass die Grundplatte aus Metall gefertigt ist.
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Darüber hinaus
wird in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform vorgeschlagen, dass
die Wandtafel mindestens ein Halteelement zur Anbringung der Wandtafel
an einer Wand oder dergleichen aufweist.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird also eine sehr flexible Wandtafel
mit integrierten Klemmelementen zur Verfügung gestellt, wobei die Ausführung und
die Anordnung der Klemmelemente die Anbringung unterschiedlicher
Informationsträger
auf der Wandtafel erleichtert, ohne dass der Verwender der Wandtafel
separate Befestigungsmittel für
die Informationsträger
benötigt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
Seitenansicht eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Wandtafel
mit drei Klemmelementen;
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2 eine
Draufsicht auf einen Teil einer Wandtafel mit einem darauf festgelegten
Informationsträger.
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Zunächst wird
auf 1 Bezug genommen. Darin ist ein Ausschnitt einer
Wandtafel zur lösbaren Anbringung
von Informationsträgern
aus Papier, Pappe oder dergleichen in einer Seitenansicht dargestellt.
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Die
Wandtafel weist eine Grundplatte 2 auf, die Durchstecköffnungen 5 umfasst,
die zur Aufnahme der insgesamt drei in 1 gezeigten
Klemmelemente 40, 41 , 42 geeignet sind.
Das erste Klemmelement 40, das zweite Klemmelement 41 und
das dritte Klemmelement 42 weisen jeweils einen Achsabschnitt 6 auf,
der sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Unterseite der Klemmelemente 40, 41, 42 erstreckt
und an dessen Stirnseite, die der Unterseite der Klemmelemente 40, 41, 42 abgewandt
ist, ein Kopf 60 vorgesehen ist, der in diesem Ausführungsbeispiel
als zusammendrückbarer
Spreizkopf ausgebildet ist. Beim Zusammenbau der Wandtafel erleichtert
ein derartiger als Spreizkopf ausgebildeter Kopf 60 des
Achsabschnitts die Montage, da der Kopf 60 einfach zusammengedrückt werden
kann, wenn das Klemmelement 40, 41, 42 durch
die diesem zugeordnete Durchstecköffnung 5 gesteckt
wird. Nach der Montage dient der Kopf als Widerlager für das jeweilige
Klemmelement 40, 41, 42 und verhindert,
dass das Klemmelement 40, 41, 42 versehentlich
von der Grundplatte 2 gelöst werden kann. Die Klemmelemente 40, 41, 42 können aus
Kunststoff gefertigt sein und sind in diesem Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen quaderförmig
ausgebildet und weisen darüber hinaus
leicht abgeschrägte
seitliche Begrenzungskanten auf.
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Man
erkennt, dass der Achsabschnitt 6 jedes Klemmelements 40, 41, 42 jeweils
ein Federelement 7 aufweist, das in diesem Ausführungsbeispiel
als metallische Spiralfeder ausgebildet ist. Dabei entspricht der
Innendurchmesser des Federelements 7 im Wesentlichen dem
Durchmesser des jeweiligen Achsabschnitts 6, wobei allerdings
der Außendurchmesser
des Kopfes 60 zumindest abschnittsweise größer ist
als der Innendurchmesser des Federelements 7, um auf diese
Weise zu verhindern, dass sich das Federelement 7 unbeabsichtigt
vom Achsabschnitt 6 lösen
kann, so dass der Kopf 60 in diesem Ausführungsbeispiel
hinsichtlich des Federelements 7 ebenfalls eine Widerlagerfunktion
ausübt.
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Die
Länge des
Federelements 7 im unbelasteten, nicht mit einer äußeren Kraft
beaufschlagten Zustand sowie die Federkraft des Federelements 7 sind
dabei so gewählt,
dass nur eine relativ kleine Klemmkraft zwischen der Unterseite
der Klemmelemente 40, 41, 42 und der
Grundplatte 2 wirkt, wenn keines der Klemmelemente 40, 41, 42 aus
der Ebene der Grundplatte 2 herausgezogen wurde. beispielsweise
dazwischen einen Informationsträger
klemmend festzulegen. Die Federkraft des Federelements 7 im
montierten Zustand reicht aus, um den Informationsträger 3 zwischen
der Grundplatte 2 und der Unterseite eines Klemmelements 40, 41, 42 und den
Unterseiten mehrere Klemmelemente 40, 41, 42 mindestens
abschnittsweise festzulegen.
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In
dem in 1 dargestellten Beispiel ist der Informationsträger 3 abschnittsweise
zwischen einer Unterseite des ersten Klemmelements 40 und
einer Oberseite des zweiten Klemmelements 41 klemmend festgelegt.
Um eine derartige Festlegung zu erhalten, wird das erste Klemmelement 40,
dessen Längsachse
in der Nichtgebrauchsposition im Wesentlichen parallel zu den Längsachsen
des zweiten Klemmelements 41 beziehungsweise des dritten Klemmelements 42 orientiert
ist aus der Ebene, die durch die Grundplatte 3 gebildet
wird herausgezogen, so dass das Federelement 7 zusammengedrückt wird
und dadurch eine Rückstellkraft
erzeugt wird, wobei das erste Klemmelement 40 anschließend soweit
gedreht wird, bis die Unterseite des ersten Klemmelements 40 abschnittsweise
auf der Oberseite des zweiten Klemmelements 41 und abschnittsweise
auf der Oberseite des dritten Klemmelements 42 aufliegt.
Man erkennt, dass dabei der Informationsträger 3 zwischen dem
ersten Klemmelement und dem zweiten Klemmelement 41 klemmend festgelegt
ist.
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In 2 ist
eine Draufsicht auf einen Teilausschnitt der erfindungsgemäßen Wandtafel 1 mit
einem darauf festgelegten Informationsträger gezeigt. Man erkennt wiederum
die Grundplatte 2 sowie eine Mehrzahl von Klemmelementen 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46,
die auf der Grundplatte der Wandtafel angeordnet sind.
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Funktional
entsprechen die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 denjenigen,
die bereits in 1 ausführlich beschrieben wurden.
Man erkennt, dass der Informationsträger 3, der im Wesentlichen rechteckig
ist (z.B. ein Plakat), an allen vier Ecken klemmend festgelegt ist.
So ist beispielsweise der erster, oben rechts vorhandener Abschnitt
des Informationsträgers 3 zwischen
einer Unterseite eines ersten Klemmelements 40 und einer
Oberseite eines zweiten Klemmelements 41 klemmend festgelegt, wobei
das erste Klemmelement 40 zumindest abschnittsweise ebenfalls
auf einer Oberseite eines dritten Klemmelements 42 aufliegt.
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Entsprechendes
gilt für
ein viertes Klemmelement 43, das abschnittsweise auf dem
dritten Klemmelement 42 aufliegt, wobei zwischen einer
Unterseite des vierten Klemmelements 43 und einer Oberseite
eines fünften
Klemmelement 44 ein zweiter Abschnitt des Informationsträgers 3 klemmend
festgelegt ist. Entsprechendes gilt ebenfalls für ein sechstes Klemmelement 45 und
ein siebtes Klemmelement 46, auf die hier nicht weiter
eingegangen werden soll.
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Man
erkennt aus der Darstellung in 2, dass
die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 in einer
hier nicht explizit dargestellten Nichtgebrauchsposition, in denen
keines der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 einen
Informationsträger
festlegt, in einer Mehrzahl zueinander paralleler Reihen angeordnet
sind, wobei die Klemmelemente in einer Reihe, beispielsweise das
erste Klemmelement 40 und das vierte Klemmelement 43,
voneinander beabstandet sind, so dass zwischen ihnen ein Zwischenraum gebildet
ist, in den der Verwender der Wandtafel hineingreifen kann, um eines
der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 zu
greifen, aus der Ebene der Grundplatte 2 herauszuziehen,
gegebenenfalls zu drehen und anschließend wieder in Richtung der Ebene
der Grundplatte 2 zu bewegen.
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Man
erkennt anhand der Darstellung in 2, dass
die als Drehachsen vorgesehenen Achsabschnitte 6 der Klemmelemente 40, 41 , 42, 43, 44, 45, 46 einander
benachbarter Reihen versetzt zueinander angeordnet sind, so dass
beispielsweise eine Drehung des ersten Klemmelements 40 um etwa
45° aus
seiner Ausgangsposition gegen den Uhrzeigersinn es ermöglicht,
dass die Unterseite des ersten Klemmelements 40 abschnittsweise
auf einer Oberseite des zweiten Klemmelements 41 und einer Oberseite
des dritten Klemmelements 42 aufliegt. Auf diese Weise
wird eine gewissermaßen
mosaikartige Anordnung der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 erhalten,
die in diesem Ausführungsbeispiel
eine relativ große
Fläche
der Grundplatte 2 ausfüllt,
so dass auf der Wandtafel 1 verschiedenartige und insbesondere
unterschiedlich große
Informationsträger 3 angebracht
werden können.
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Der
Verwender der Wandtafel 1 benötigt keine separaten Befestigungsmittel
für den
Informationsträger
mehr, da die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 in
die Durchstecköffnungen
der Grundplatte 2 eingesteckt sind und damit in die Wandtafel integriert
sind.