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DE10355742A1 - Wandtafel - Google Patents

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DE10355742A1
DE10355742A1 DE2003155742 DE10355742A DE10355742A1 DE 10355742 A1 DE10355742 A1 DE 10355742A1 DE 2003155742 DE2003155742 DE 2003155742 DE 10355742 A DE10355742 A DE 10355742A DE 10355742 A1 DE10355742 A1 DE 10355742A1
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DE
Germany
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clamping
base plate
clamping element
wall panel
blackboard
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Withdrawn
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DE2003155742
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English (en)
Inventor
Ludger Kinold
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Original Assignee
Individual
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • G09F7/06Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols the elements being secured or adapted to be secured by means of pins and holes
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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    • GPHYSICS
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Abstract

Wandtafel (1) zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen, umfassend mindestens eine Grundplatte (2), mindestens ein erstes Klemmelement (40), das auf der Grundplatte (2) angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Festlegung des Informationsträgers (3) auf der Grundplatte (2) geeignet ist, wobei das erste Klemmelement (40) aus einer Ebene der Grundplatte (2) herausziehbar und um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte (2) verlaufende Drehachse drehbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wandtafel zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen, umfassend mindestens eine Grundplatte und mindestens ein erstes Klemmelement, das auf der Grundplatte angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Festlegung des Informationsträgers auf der Grundplatte geeignet ist.
  • Wandtafeln der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. So zeigt beispielsweise die DE 200 03 649 U1 eine Pinnwand zum lösbaren Anbringen von Informationsträgern, wobei aus der Ebene der Pinnwand elastisch herausbiegbare, zum Einklemmen der Informationsträger bestimmte Flächenabschnitte vorgesehen sind. Diese Ausführungsform hat jedoch den Nachteil, dass sie relativ unflexibel, insbesondere bei verschieden großen Informationsträgern ist, und dass die elastisch herausbiegbaren Flächenabschnitte bei häufigem Gebrauch der Pinnwand gegebenenfalls auch beschädigt werden können.
  • Eine weitere gängige Form, um Informationsträger auf einer Wandtafel anzubringen sind beispielsweise Magneten, sofern die Grundplatte metallisch ist, sowie Nadeln, Heftzwecken oder dergleichen, sofern die Grundplatte der Wandtafel beispielsweise aus Kork oder ähnlichen Materialien besteht. Der Nachteil dieser Ausführungsformen besteht darin, dass der Verwender keine in die Wandtafel integrierten Befestigungsmittel für die Informationsträger vorfindet und somit stets separate Befestigungsmittel erforderlich sind, wenn der Informationsträger, zum Beispiel ein Plakat, auf der Wandtafel angebracht werden soll. Daher ist eine Verwendung derartiger Wandtafeln beispielsweise in Supermärkten, öffentlichen Gebäuden oder dergleichen nachteilig.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Wandtafel der eingangs genannten Art zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, die flexibel verwendbar ist und keine separaten Befestigungsmittel für die Informationsträger benötigt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine Wandtafel der eingangs genannten Art zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass das erste Klemmelement aus einer Ebene der Grundplatte herausziehbar und um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte verlaufende Achse drehbar ist. Möchte der Verwender der Wandtafel einen Informationsträger unmittelbar oder mittelbar auf der Grundplatte festlegen, braucht er lediglich das erste Klemmelement aus der Ebene der Grundplatte herausziehen und, sofern nötig, um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte verlaufende Drehachse drehen. Anschließend kann dann das erste Klemmelement wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt werden, so dass der Informationsträger zwischen der als Klemmfläche dienenden Unterseite des ersten Klemmelements und der Grundplatte festgelegt wird.
  • Um beispielsweise die Festlegung eines weiteren Informationsträgers auf der Grundplatte der Wandtafel zu ermöglichen oder aber die Festlegung eines einzelnen Informationsträgers zu verbessern, sieht eine bevorzugte Ausführungsform vor, dass die Wandtafel mindestens ein zweites Klemmelement mit den Merkmalen des ersten Klemmelements aufweist. Das zweite Klemmelement ist also ebenfalls auf der Grundplatte angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Festlegung des Informationsträgers auf der Grundplatte geeignet, wobei das zweite Klemmelement auch aus der Ebene der Grundplatte herausziehbar und um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte verlaufende Achse drehbar ist. Somit können beispielsweise unterschiedliche Abschnitte des Informationsträgers zwischen den als Klemmflächen dienenden Unterseiten des ersten beziehungsweise zweiten Klemmelements und der Grundplatte klemmend festgelegt werden.
  • Das zweite Klemmelement kann auch in der Weise auf der Grundplatte angeordnet sein, dass der Informationsträger mindestens abschnittsweise zwischen einer Unterseite des ersten Klemmelements und einer Oberseite des zweiten Klemmelements klemmend festlegbar ist. Das bedeutet beispielsweise, dass das erste Klemmelement aus der Ebene der Grundplatte herausgezogen und soweit gedreht und wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt wird, bis die Unterseite des ersten Klemmelements auf der Oberseite des zweiten Klemmelements aufliegt und dazwischen der Informationsträger zumindest abschnittsweise klemmend festgelegt wird.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Wandtafel mindestens ein drittes Klemmelement, vorzugsweise eine Mehrzahl weiterer Klemmelement, mit den Merkmalen des ersten Klemmelements aufweist. In dieser Ausführungsform können beispielsweise drei oder mehrere Abschnitte eines Informationsträgers auf der Grundplatte der Wandtafel festgelegt werden. Das dritte und gegebenenfalls weitere Klemmelemente können auch so auf der Grundplatte angeordnet sein, dass drei oder mehr Informationsträger klemmend festgelegt werden können.
  • Dabei kann das dritte Klemmelement auch so auf der Grundplatte angeordnet sein, dass die Unterseite des ersten Klemmelements in einer Verwendungsposition mindestens abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements und einer Oberseite des dritten Klemmelements aufliegt. Das bedeutet, dass bei der Verwendung der Wandtafel das erste Klemmelement aus der Ebene der Grundplatte herausgezogen, gedreht und wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt wird, bis die Unterseite des ersten Klemmelements abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements und der Oberseite des dritten Klemmelements aufliegt. Ein einzelner Informationsträger kann dann beispielsweise zwischen der Unterseite des ersten Klemmelements und der Oberseite des zweiten Klemmelements festgelegt werden. Dementsprechend kann ein weiterer Informationsträger beispielsweise zwischen der Unterseite des ersten Klemmelements und der Oberseite des dritten Klemmelements abschnittsweise klemmend festgelegt werden.
  • Vorzugsweise weist jedes der Klemmelemente ein Federelement auf, das beim Herausziehen des Klemmelements aus der Ebene der Grundplatte eine Rückstellkraft bildet. Beim Herausziehen des Klemmelements wird das Federelement mit einer Kraft beaufschlagt und beispielsweise zusammengedrückt, so dass aufgrund der dadurch gebildeten Rückstellkraft das Klemmelement beim Loslassen desselben in Richtung der Ebene der Grundplatte bewegt wird, wobei die Unterseite des Klemmelements dann entweder vollständig auf der Grundplatte aufliegt oder abschnittsweise auf der Grundplatte und abschnittsweise auf einer Oberseite eines weiteren Klemmelements oder aber abschnittsweise auf den Oberseiten zweier weiterer Klemmelemente aufliegt, so dass der Informationsträger, wie oben bereits beschrieben, klemmend festgelegt werden kann. Die Verwendung eines Federelements hat darüber hinaus den Vorteil, dass dadurch eine bessere und dauerhaftere Festlegung des Informationsträgers erreicht wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Grundplatte eine Mehrzahl von Durchstecköffnungen auf, in die die Klemmelemente eingesteckt sind. Diese Durchstecköffnungen können sehr einfach hergestellt werden und gestatten eine rasche Montage der Wandtafel durch Einstecken der Klemmelemente in die ihnen zugeordneten Durchstecköffnungen.
  • Vorzugsweise weist jedes der Klemmelemente an seiner Unterseite einen Achsabschnitt auf, der durch die dem jeweiligen Klemmelement zugeordnete Durchstecköffnung hindurchgeführt ist. Bei der Herstellung der Wandtafel können diese Durchstecköffnungen sehr einfach an den gewünschten Positionen in die Grundplatte hineingebohrt werden, so dass anschließend eine einfache Montage der Klemmelemente auf der Grundplatte möglich ist. Dabei kann der Achsabschnitt unmittelbar an das jeweilige Klemmelement angeformt sein und somit integraler Bestandteil des Klemmelements selbst sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Achsabschnitt an seiner Stirnseite einen Kopf auf, dessen Durchmesser größer ist als derjenige der dem jeweiligen Klemmelement zugeordneten Durchstecköffnung. Der Kopf verhindert, dass das Klemmelement ungewollt von der Grundplatte der Wandtafel gelöst werden kann. Um die Montage der Klemmelemente zu erleichtern, kann der Kopf als zusammendrückbarer Spreizkopf ausgebildet sein. Der Spreizkopf kann soweit zusammengedrückt werden, dass er zur Montage der Klemmelemente durch die Durchstecköffnungen der Grundplatte gesteckt werden kann. Anschließend nimmt der Spreizkopf wiederum seine unbelastete Stellung ein, so dass er als Widerlager für das jeweilige Klemmelement dienen kann und somit verhindert, dass das Klemmelement unbeabsichtigt von der Grundplatte gelöst werden kann.
  • Vorzugsweise umschließt das Federelement den Achsabschnitt des Klemmelements mindestens abschnittsweise. Dabei kann das Federelement beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Klemmelemente mehreckig, insbesondere im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Klemmelemente in ihrem Nichtgebrauchszustand in mindestens zwei parallelen Reihen angeordnet, wobei die Klemmelemente in jeder der mindestens zwei zueinander parallelen Reihen voneinander beabstandet sind, so dass zwischen zwei benachbarten Klemmelementen einer Reihe ein Zwischenraum ausgebildet ist. Dieser Zwischenraum erleichtert insbesondere die Bedienung der Klemmelemente, da bei entsprechender Dimensionierung der Zwischenräume der Verwender der Wandtafel in diese Zwischenräume greifen kann, um ein Klemmelement beispielsweise an zwei einander gegenüberliegenden Kanten zu greifen, aus der Ebene der Grundplatte herauszuziehen, gegebenenfalls zu drehen und anschließend wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte zu bewegen.
  • Um eine möglichst hohe flächenmäßige Bedeckung der Grundplatte der Wandtafel mit Klemmelementen zu erreichen, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Drehachsen der Klemmelemente jeweils benachbarter paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet sind. Dabei hat es sich, insbesondere bei im Wesentlichen quaderförmigen Klemmelementen als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die Drehachsen der Klemmelement benachbarter Reihen um mindestens etwa 20 % bis etwa 50 % der Länge einer Längskante der Klemmelemente zueinander versetzt angeordnet sind. Auf diese Weise ist der Zwischenraum zwischen benachbarten Klemmelementen ausreichend groß, so dass der Verwender der Wandtafel bequem in diese Zwischenräume hineingreifen kann, um eines der Klemmelemente zu fassen und zu bedienen. Ferner erleichtert diese zueinander versetzte Anordnung der Klemmelemente die Anbringung verschieden großer Informationsträger auf ein und derselben Wandtafel, da eine ausreichend große Zahl von Klemmelementen zur Verfügung steht, um die Informationsträger festzulegen.
  • Zur Erleichterung der Montage der Wandtafel wird vorgeschlagen, dass die Durchstecköffnungen für die Aufnahme der Achsabschnitte der Klemmelemente jeweils benachbarter paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Grundplatte im Wesentlichen rechteckig ausgeführt, da Informationsträger wie zum Beispiel Plakate häufig ebenfalls eine im Wesentlichen rechteckige Form besitzen.
  • Um die Stabilität der Wandtafel zu erhöhen, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass die Grundplatte aus Metall gefertigt ist.
  • Darüber hinaus wird in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform vorgeschlagen, dass die Wandtafel mindestens ein Halteelement zur Anbringung der Wandtafel an einer Wand oder dergleichen aufweist.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird also eine sehr flexible Wandtafel mit integrierten Klemmelementen zur Verfügung gestellt, wobei die Ausführung und die Anordnung der Klemmelemente die Anbringung unterschiedlicher Informationsträger auf der Wandtafel erleichtert, ohne dass der Verwender der Wandtafel separate Befestigungsmittel für die Informationsträger benötigt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine Seitenansicht eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Wandtafel mit drei Klemmelementen;
  • 2 eine Draufsicht auf einen Teil einer Wandtafel mit einem darauf festgelegten Informationsträger.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Darin ist ein Ausschnitt einer Wandtafel zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen in einer Seitenansicht dargestellt.
  • Die Wandtafel weist eine Grundplatte 2 auf, die Durchstecköffnungen 5 umfasst, die zur Aufnahme der insgesamt drei in 1 gezeigten Klemmelemente 40, 41 , 42 geeignet sind. Das erste Klemmelement 40, das zweite Klemmelement 41 und das dritte Klemmelement 42 weisen jeweils einen Achsabschnitt 6 auf, der sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Unterseite der Klemmelemente 40, 41, 42 erstreckt und an dessen Stirnseite, die der Unterseite der Klemmelemente 40, 41, 42 abgewandt ist, ein Kopf 60 vorgesehen ist, der in diesem Ausführungsbeispiel als zusammendrückbarer Spreizkopf ausgebildet ist. Beim Zusammenbau der Wandtafel erleichtert ein derartiger als Spreizkopf ausgebildeter Kopf 60 des Achsabschnitts die Montage, da der Kopf 60 einfach zusammengedrückt werden kann, wenn das Klemmelement 40, 41, 42 durch die diesem zugeordnete Durchstecköffnung 5 gesteckt wird. Nach der Montage dient der Kopf als Widerlager für das jeweilige Klemmelement 40, 41, 42 und verhindert, dass das Klemmelement 40, 41, 42 versehentlich von der Grundplatte 2 gelöst werden kann. Die Klemmelemente 40, 41, 42 können aus Kunststoff gefertigt sein und sind in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet und weisen darüber hinaus leicht abgeschrägte seitliche Begrenzungskanten auf.
  • Man erkennt, dass der Achsabschnitt 6 jedes Klemmelements 40, 41, 42 jeweils ein Federelement 7 aufweist, das in diesem Ausführungsbeispiel als metallische Spiralfeder ausgebildet ist. Dabei entspricht der Innendurchmesser des Federelements 7 im Wesentlichen dem Durchmesser des jeweiligen Achsabschnitts 6, wobei allerdings der Außendurchmesser des Kopfes 60 zumindest abschnittsweise größer ist als der Innendurchmesser des Federelements 7, um auf diese Weise zu verhindern, dass sich das Federelement 7 unbeabsichtigt vom Achsabschnitt 6 lösen kann, so dass der Kopf 60 in diesem Ausführungsbeispiel hinsichtlich des Federelements 7 ebenfalls eine Widerlagerfunktion ausübt.
  • Die Länge des Federelements 7 im unbelasteten, nicht mit einer äußeren Kraft beaufschlagten Zustand sowie die Federkraft des Federelements 7 sind dabei so gewählt, dass nur eine relativ kleine Klemmkraft zwischen der Unterseite der Klemmelemente 40, 41, 42 und der Grundplatte 2 wirkt, wenn keines der Klemmelemente 40, 41, 42 aus der Ebene der Grundplatte 2 herausgezogen wurde. beispielsweise dazwischen einen Informationsträger klemmend festzulegen. Die Federkraft des Federelements 7 im montierten Zustand reicht aus, um den Informationsträger 3 zwischen der Grundplatte 2 und der Unterseite eines Klemmelements 40, 41, 42 und den Unterseiten mehrere Klemmelemente 40, 41, 42 mindestens abschnittsweise festzulegen.
  • In dem in 1 dargestellten Beispiel ist der Informationsträger 3 abschnittsweise zwischen einer Unterseite des ersten Klemmelements 40 und einer Oberseite des zweiten Klemmelements 41 klemmend festgelegt. Um eine derartige Festlegung zu erhalten, wird das erste Klemmelement 40, dessen Längsachse in der Nichtgebrauchsposition im Wesentlichen parallel zu den Längsachsen des zweiten Klemmelements 41 beziehungsweise des dritten Klemmelements 42 orientiert ist aus der Ebene, die durch die Grundplatte 3 gebildet wird herausgezogen, so dass das Federelement 7 zusammengedrückt wird und dadurch eine Rückstellkraft erzeugt wird, wobei das erste Klemmelement 40 anschließend soweit gedreht wird, bis die Unterseite des ersten Klemmelements 40 abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements 41 und abschnittsweise auf der Oberseite des dritten Klemmelements 42 aufliegt. Man erkennt, dass dabei der Informationsträger 3 zwischen dem ersten Klemmelement und dem zweiten Klemmelement 41 klemmend festgelegt ist.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf einen Teilausschnitt der erfindungsgemäßen Wandtafel 1 mit einem darauf festgelegten Informationsträger gezeigt. Man erkennt wiederum die Grundplatte 2 sowie eine Mehrzahl von Klemmelementen 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, die auf der Grundplatte der Wandtafel angeordnet sind.
  • Funktional entsprechen die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 denjenigen, die bereits in 1 ausführlich beschrieben wurden. Man erkennt, dass der Informationsträger 3, der im Wesentlichen rechteckig ist (z.B. ein Plakat), an allen vier Ecken klemmend festgelegt ist. So ist beispielsweise der erster, oben rechts vorhandener Abschnitt des Informationsträgers 3 zwischen einer Unterseite eines ersten Klemmelements 40 und einer Oberseite eines zweiten Klemmelements 41 klemmend festgelegt, wobei das erste Klemmelement 40 zumindest abschnittsweise ebenfalls auf einer Oberseite eines dritten Klemmelements 42 aufliegt.
  • Entsprechendes gilt für ein viertes Klemmelement 43, das abschnittsweise auf dem dritten Klemmelement 42 aufliegt, wobei zwischen einer Unterseite des vierten Klemmelements 43 und einer Oberseite eines fünften Klemmelement 44 ein zweiter Abschnitt des Informationsträgers 3 klemmend festgelegt ist. Entsprechendes gilt ebenfalls für ein sechstes Klemmelement 45 und ein siebtes Klemmelement 46, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.
  • Man erkennt aus der Darstellung in 2, dass die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 in einer hier nicht explizit dargestellten Nichtgebrauchsposition, in denen keines der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 einen Informationsträger festlegt, in einer Mehrzahl zueinander paralleler Reihen angeordnet sind, wobei die Klemmelemente in einer Reihe, beispielsweise das erste Klemmelement 40 und das vierte Klemmelement 43, voneinander beabstandet sind, so dass zwischen ihnen ein Zwischenraum gebildet ist, in den der Verwender der Wandtafel hineingreifen kann, um eines der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 zu greifen, aus der Ebene der Grundplatte 2 herauszuziehen, gegebenenfalls zu drehen und anschließend wieder in Richtung der Ebene der Grundplatte 2 zu bewegen.
  • Man erkennt anhand der Darstellung in 2, dass die als Drehachsen vorgesehenen Achsabschnitte 6 der Klemmelemente 40, 41 , 42, 43, 44, 45, 46 einander benachbarter Reihen versetzt zueinander angeordnet sind, so dass beispielsweise eine Drehung des ersten Klemmelements 40 um etwa 45° aus seiner Ausgangsposition gegen den Uhrzeigersinn es ermöglicht, dass die Unterseite des ersten Klemmelements 40 abschnittsweise auf einer Oberseite des zweiten Klemmelements 41 und einer Oberseite des dritten Klemmelements 42 aufliegt. Auf diese Weise wird eine gewissermaßen mosaikartige Anordnung der Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 erhalten, die in diesem Ausführungsbeispiel eine relativ große Fläche der Grundplatte 2 ausfüllt, so dass auf der Wandtafel 1 verschiedenartige und insbesondere unterschiedlich große Informationsträger 3 angebracht werden können.
  • Der Verwender der Wandtafel 1 benötigt keine separaten Befestigungsmittel für den Informationsträger mehr, da die Klemmelemente 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 in die Durchstecköffnungen der Grundplatte 2 eingesteckt sind und damit in die Wandtafel integriert sind.

Claims (20)

  1. Wandtafel (1) zur lösbaren Anbringung von Informationsträgern aus Papier, Pappe oder dergleichen, umfassend: – mindestens eine Grundplatte (2); – mindestens ein erstes Klemmelement (40), das auf der Grundplatte (2) angeordnet und zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Festlegung des Informationsträgers (3) auf der Grundplatte (2) geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (40) aus einer Ebene der Grundplatte (2) herausziehbar und um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Grundplatte (2) verlaufende Drehachse drehbar ist.
  2. Wandtafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandtafel (1) mindestens ein zweites Klemmelement (41) mit den Merkmalen des ersten Klemmelements (40) aufweist.
  3. Wandtafel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmelement (41) so auf der Grundplatte (2) angeordnet ist, dass der Informationsträger (3) mindestens abschnittsweise zwischen einer Unterseite des ersten Klemmelements (40) und einer Oberseite des zweiten Klemmelements (41) klemmend festlegbar ist.
  4. Wandtafel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandtafel (1) mindestens ein drittes Klemmelement (42), vorzugsweise eine Mehrzahl weiterer Klemmelemente (43, 44, 45, 46), mit den Merkmalen des ersten Klemmelements (40) aufweist.
  5. Wandtafel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Klemmelement (42) so auf der Grundplatte (2) angeordnet ist, dass die Unterseite des ersten Klemmelements (40) in einer Verwendungsposition mindestens abschnittsweise auf der Oberseite des zweiten Klemmelements (41) und einer Oberseite des dritten Klemmelements (42) aufliegt.
  6. Wandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) ein Federelement (7) aufweist, das beim Herausziehen des Klemmelements (40, 41 , 42, 43, 44, 45, 46) aus der Ebene der Grundplatte (2) eine Rückstellkraft bildet.
  7. Wandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) eine Mehrzahl von Durchstecköffnungen (5) aufweist, in die die Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) eingesteckt sind.
  8. Wandtafel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) an seiner Unterseite einen Achsabschnitt (6) aufweist, der durch die dem jeweiligen Klemmelement (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) zugeordnete Durchstecköffnung (5) hindurchgeführt ist.
  9. Wandtafel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsabschnitt (6) an seiner Stirnseite einen Kopf (60) aufweist, dessen Durchmesser größer ist als derjenige der dem jeweiligen Klemmelement (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) zugeordneten Durchstecköffnung (7).
  10. Wandtafel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (60) als zusammendrückbarer Spreizkopf ausgebildet ist.
  11. Wandtafel nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) den Achsabschnitt (6) des Klemmelements (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) mindestens abschnittsweise umschließt.
  12. Wandtafel nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) als Spiralfeder ausgebildet ist.
  13. Wandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) mehreckig, insbesondere im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet sind.
  14. Wandtafel nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) in ihrem Nichtgebrauchszustand in mindestens zwei zueinander parallelen Reihen angeordnet sind, wobei die Klemmelemente (40, 41 , 42, 43, 44, 45, 46) in jeder der mindestens zwei zueinander parallelen Reihen voneinander beabstandet sind, so dass zwischen zwei benachbarten Klemmelementen (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) einer Reihe ein Zwischenraum ausgebildet ist.
  15. Wandtafel (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen der Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) jeweils benachbarter paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet sind.
  16. Wandtafel (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen der Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) benachbarter Reihen um mindestens etwa 20 % bis etwa 50 % der Länge einer Längskante der Klemmelemente (40, 41, 42, 43, 44, 45, 46) zueinander versetzt angeordnet sind.
  17. Wandtafel (1) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchstecköffnungen (5) für die Aufnahme der Achsabschnitte (6) der Klemmelemente (40, 41 , 42, 43, 44, 45, 46) jeweils benachbarter paralleler Reihen zueinander versetzt angeordnet sind.
  18. Wandtafel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) im Wesentlichen rechteckig ausgeführt ist.
  19. Wandtafel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) aus Metall gefertigt ist.
  20. Wandtafel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandtafel (1) mindestens ein Halteelement zur Anbringung der Wandtafel (1) an einer Wand oder dergleichen aufweist.
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