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DE10354165B3 - Vorrichtung und Verfahren zur Aushärtung einer Beschichtung in einem Schutzgas - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Aushärtung einer Beschichtung in einem Schutzgas Download PDF

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DE10354165B3
DE10354165B3 DE10354165A DE10354165A DE10354165B3 DE 10354165 B3 DE10354165 B3 DE 10354165B3 DE 10354165 A DE10354165 A DE 10354165A DE 10354165 A DE10354165 A DE 10354165A DE 10354165 B3 DE10354165 B3 DE 10354165B3
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DE
Germany
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protective gas
curing
protective
gas
washing tub
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Kersten Dr. Link
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Eisenmann Anlagenbau GmbH and Co KG
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Aushärtung einer auf einem Gegenstand (46) aufgebrachten Beschichtung in einem Schutzgas weist eine Spülwanne (18; 118) auf, in die ein erstes Schutzgas (40) einfüllbar ist, bei dem es sich beispielsweise um Kohlendioxid handeln kann. Oberhalb der Spülwanne (18) ist eine Aushärthaube (31) angeordnet, in die ein zweites Schutzgas, das vorzugsweise überwiegend aus Stickstoff besteht, einfüllbar ist. Dieses zweite Schutzgas (70) hat die Eigenschaft, bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase (40, 70) eine geringere Dichte als das erste Schutzgas (40) zu haben. Auf diese Weise tritt eine Schichtung der Schutzgase (40, 70) ein, wodurch eine Vermischung der Schutzgase (40, 70) unterbunden wird. In der Spülwanne (18; 118) freigesetzter Sauerstoff kann auf diese Weise nicht die Aushärtung unter der Aushärthaube (31) beeinträchtigen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur Aushärtung einer auf einem Gegenstand aufgebrachten Beschichtung in einem Schutzgas.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der WO 01/39897 A2 bekannt.
  • Lacke und andere Beschichtungen von Gegenständen wie Karosserieteilen, Maschinengehäusen oder Möbeln werden zum Aushärten meist in eine Kammer eingebracht, in der den Beschichtungen die zur Aushärtung erforderliche Energie zugeführt wird. In der Regel werden die Beschichtungen zu diesem Zwecke erwärmt, wobei die Wärmeübertragung je nach Art der Beschichtung über Strahlungsenergie, z.B. Infrarotstrahlung, oder auch konvektiv erfolgen kann, indem Wärme von einem umgebenden Gas auf die Beschichtung übergeht.
  • Verbreitung haben inzwischen auch Beschichtungen gefunden, die bei Bestrahlung mit UV-Licht aushärten, indem eine Polymerisationsreaktion in Gang gesetzt wird. Die mit derartigen Beschichtungen versehenen Gegenstände werden bei der Bestrahlung mit UV-Licht nur vergleichsweise geringfügig erwärmt, weswegen diese Lacke bisher hauptsächlich zur Lackierung von empfindlichen Gegenständen wie etwa Holz oder Kunststoff eingesetzt werden. Das Material, aus dem die Gegenstände bestehen, wird auf diese Weise vor Zersetzung, Verformung oder Ausgasung bewahrt.
  • Die Aushärtung von Beschichtungen durch Bestrahlung mit UV-Licht besitzt jedoch noch weitere Vorteile, die derartige Beschichtungen auch für die Anwendung in anderen Gebieten interessant machen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere die kurze Aushärtzeit, die sich bei Beschichtungsverfahren, die im kontinuierlichen Durchlauf arbeiten, unmittelbar in einer Verkürzung der Anlagenlänge niederschlägt. Die Kosten für derartige Anlagen können auf diese Weise erheblich verringert werden. Vorteilhaft bei der UV-Aushärtung ist außerdem die hohe Energieeffizienz, da den Gegenständen zur Aushärtung keine oder nur wenig thermische Energie zugeführt werden muß.
  • Bei derartigen unter UV-Licht aushärtenden Beschichtungen, aber auch bei den eingangs erwähnten Beschichtungen, die zur Aushärtung erwärmt werden müssen, hat sich herausgestellt, daß die Aushärtung und auch die Qualität der Beschichtung verbessert werden können, wenn die Aushärtung in einem sauerstoffarmen Schutzgas durchgeführt wird. Der in der Luft enthaltene Sauerstoff hat nämlich die Eigenschaft, bei der Erwärmung oder Bestrahlung der Gegenstände mit der Beschichtung in ungewünschter Weise zu reagieren. Unter dem Einfluß von UV-Licht wird Sauerstoff beispielsweise in schädliches Ozon umgewandelt; au ßerdem kann der Sauerstoff die durch das UV-Licht in Gang gesetzte Polymerisationsreaktion der Beschichtung beeinträchtigen.
  • Im Zusammenhang mit Beschichtungen, die bei Bestrahlen mit Licht aushärten, schlägt die eingangs genannte WO 01/39897 A2 vor, als Schutzgas ein Gas zu verwenden, das schwerer ist als Luft. Ein seitliches Wegfließen des Schutzgases während der Aushärtung wird verhindert, indem das Schutzgas in eine Art Behälter eingefüllt wird. Bei diesem Behälter kann es sich um eine nach oben offene Wanne, aber auch um einen abgeschlossenen Raum einer Wohnung handeln, da das dort beschriebene Aushärtverfahren auch für die Anwendung im Heimbereich geeignet sein soll. Als Schutzgas wird dort insbesondere Kohlendioxid vorgeschlagen, da sich dieses auch aus gefilterten Verbrennungsgasen gewinnen läßt und auch als Trockeneis in den Behälter eingebracht werden kann.
  • Für eine großtechnische Anwendung ist das dort beschriebene Verfahren allerdings nicht geeignet. Kompliziertere dreidimensionale Gegenstände wie beispielsweise Kraftfahrzeugkarosserien enthalten nämlich oft Hinterschneidungen oder zerklüftete Bereiche, die beim Einführen des Gegenstands in das Schutzgas noch Luft enthalten. Während des Aushärtens kann diese Luft entweichen. Der dabei freigesetzte Luftsauerstoff wirkt sich, wie oben erläutert wurde, nachteilig auf den Aushärtvorgang aus.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deswegen, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß auf prozeßtechnisch einfache Weise auch solche Gegenstände in Schutzgas ausgehärtet werden können, die nennenswerte Luftmengen beim Einbringen in das Schutzgas mit sich führen können.
  • Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der genannten Art durch das Vorsehen einer Spülwanne, in die ein erstes Schutzgas einfüllbar ist, und einer oberhalb der Spülwanne angeordneten Aushärthaube, in die ein zweites Schutzgas einfüllbar ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase eine geringere Dichte als das erste Schutzgas hat.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren weist die folgenden Schritte auf:
    • a) Einbringen des Gegenstands in eine Spülwanne, in die ein erstes Schutzgas eingefüllt ist,
    • b) Überführen des Gegenstands in einen Aushärtbereich unter einer Aushärthaube, die oberhalb der Spülwanne angeordnet und in die ein zweites Schutzgas eingefüllt ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase eine geringere Dichte als das erste Schutzgas hat.
  • Erfindungsgemäß wird somit der eigentlichen Aushärtung ein Spülvorgang vorgeschaltet, der dazu dient, den Gegenstand von mitgeführter Luft zu befreien. Aufgrund des Dichteunterschiedes zwischen den beiden Schutzgasen und der in der Höhe versetzten Anordnung der Spülwanne und der Aushärthaube wird eine Schichtung der Schutzgase erreicht, so daß diese sich nicht oder zumindest nicht in nennenswertem Umfang vermischen können. Insbesondere kann Sauerstoff, der in dem ersten Schutzgas durch den Gegenstand freigesetzt wurde, nicht ohne weiteres unter die Aushärthaube gelangen und dort die Aushärtung beeinträchtigen. Aufwendige Schleusen zwischen der Spülwanne und der Aushärthaube können auf diese Weise entfallen.
  • Als Schutzgas kommt prinzipiell jedes Gas – worunter hier auch Gasgemische verstanden werden – in Betracht, das zumindest weitgehend frei von Sauerstoff ist. Bei den beiden Schutzgasen kann es sich um das gleiche Gas handeln, wenn sichergestellt ist, daß auf Grund unterschiedlicher Gastemperaturen ein ausreichender Dichteunterschied zwischen den Gasen besteht, der zu der erwähnten Schichtung der Schutzgase führt. Es sollte dann allerdings sichergestellt werden, daß dort, wo die Schutzgase mit unterschiedlicher Temperatur aufeinandertreffen, dieses Temperaturgefälle weitgehend erhalten bleibt, da es ansonsten zu einer unerwünschten Durchmischung der Schutzgase kommt.
  • Aus diesem Grunde ist es bevorzugt, wenn das erste Schutzgas ein höheres Molgewicht als das zweite Schutzgas hat. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß selbst bei gleicher Temperatur das zweite Schutzgas in der Aushärthaube eine geringere Dichte als das erste Schutzgas in der Spülwanne hat.
  • Bevorzugt ist es außerdem, wenn das erste Schutzgas ein höheres Molgewicht als Luft bei der gegebenen Temperatur hat. Das erste Schutzgas ist dann schwerer als die Luft und bleibt deswegen in der Spülwanne, so daß diese im Prinzip nach oben offen bleiben kann. Bei einem derart beschaffenen Schutzgas kann es sich beispielsweise um ein schweres Edelgas wie etwa Argon oder um Kohlenwasserstoffverbindungen handeln.
  • Besonders bevorzugt als erstes Schutzgas ist allerdings Kohlendioxid, da dieses Gas vergleichsweise kostengünstig bereitgestellt werden kann.
  • Bevorzugt ist außerdem, wenn das zweite Schutzgas ein geringeres Molgewicht als Luft hat. Das zweite Schutzgas ist dadurch zumindest bei gleicher Temperatur leichter als Luft, so daß es in einer nach unten offenen Haube gehalten werden kann. Geeignet hierfür ist insbesondere Stickstoff oder ein stickstoffhaltiges Gasgemisch, da Stickstoff sehr günstig durch Verbrennung von Erdgas gewonnen werden kann.
  • Da der in der Spülwanne von Luft befreite Gegenstand nicht mehr mit Luft in Berührung kommen soll, bevor er zur Aushärtung in die Aushärthaube eingebracht wird, müssen Maßnahmen getroffen werden, die eine Verlagerung des Gegenstandes aus der Spülwanne in der Aushärthaube erlauben. In Betracht kommt beispielsweise, in einer Seitenwand der Spülwanne eine verschließbare Öffnung vorzusehen, durch die hindurch der Gegenstand in eine benachbarte Kammer verbracht werden kann, die ebenfalls mit einem Schutzgas gefüllt ist. Von dort kann der Gegenstand dann durch eine verschließbare Öffnung in der Decke der Kammer in den Bereich unter der darüber liegenden Aushärthaube überführt werden.
  • Besonders bevorzugt ist es allerdings, wenn eine nach unten weisende Öffnung der Aushärthaube die Spülwanne zumindest teilweise übergreift. Auf diese Weise kann der auszuhärtende Gegenstand unmittelbar, d.h. ohne Zwischenschaltung einer weiteren mit Schutzgas gefüllten Kammer, von der Spülwanne der Aushärtung unter der Aushärthaube zugeführt werden. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, daß die Öffnung verschließbar ausgeführt ist, um eine Vermischung der Schutzgase zu unterbinden, wenn gerade kein Gegenstand von der Spülwanne in den Bereich unter der Abdeckhaube verbracht werden soll.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Spülwanne zumindest teilweise von einer Abdeckung überdeckt, die eine verschließbare Zugangsöffnung auf weist. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß Schutzgas, das z.B. bei Schwenkbewegungen des Gegenstands in der Spülwanne hochgewirbelt wird, nicht über den Rand der Spülwanne abfließen kann und dadurch verlorengeht. Eine solche Abdeckung ist außerdem unter Sicherheitsgesichtspunkten zweckmäßig, da aus der Spülwanne austretendes Schutzgas für Bedienpersonen, die sich in der Nähe der Vorrichtung aufhalten, lebensbedrohlich sein kann. Im einfachsten Falle handelt es sich bei der Abdeckung um ein flaches Dach, in dem die verschließbare Öffnung vorgesehen ist. Der Gegenstand kann dann von oben in die Spülwanne eingeführt werden.
  • Besonders bevorzugt ist es allerdings, wenn die Abdeckung im wesentlichen haubenartig ausgeführt ist. Auf diese Weise entsteht über dem ersten Schutzgas ein Raum mit niedriger oder sogar verschwindender Schutzgaskonzentration, in den von einer Zugangsöffnung in der Decke oder einer im wesentlichen vertikalen Seitenwand der Abdeckung der auszuhärtende Gegenstand in die Spülwanne eingebracht werden kann. Damit ist gewährleistet, daß beim Öffnen der Zugangsöffnung das erste Schutzgas nicht oder allenfalls in sehr geringen Mengen in einen umgebenden Außenraum gelangen kann.
  • Eine Abdeckung der Spülwanne erlaubt es außerdem, eine Trenneinrichtung zum Abtrennen von Sauerstoff aus dem ersten Schutzgas in die Vorrichtung zu integrieren. Sich unterhalb der Abdeckung sammelndes Schutzgas kann dann der Trenneinrichtung zugeführt werden, um auf diese Weise durch Sauerstoff kontaminiertes erstes Schutzgas wieder für eine weitere Verwendung zurückgewinnen zu können. Der Trenneinrichtung ist das sich unterhalb der Abdeckung sammelnde Gasgemisch vorzugsweise über einen unmittelbar unterhalb der Abdeckung angeordneten Auslaß zuführbar. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn das erste Schutzgas ein höheres Molgewicht als Sauerstoff hat, da letzterer dann nach oben aufsteigt und sich unterhalb der Abdeckung sammelt.
  • Zur Abtrennung des Sauerstoffes aus dem Gasgemisch kann die Trenneinrichtung ein Molekularfilter aufweisen, wie es an sich im Stand der Technik bekannt ist.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in der Spülwanne eine Verfahreinrichtung angeordnet, mit welcher der Gegenstand um mindestens eine Körperachse verschwenkt werden kann. Auf Grund derartiger Schwenkbewegungen können Lufteinschlüsse aus Hinterschneidungen oder zerklüfteten Bereichen des Gegenstandes freigesetzt werden. Dadurch wird verhindert, daß sich Lufteinschlüsse später während der Aushärtung z.B. in Folge von Wärmeeinwirkung selbständig lösen und in das zweite Schutzgas übergehen. Bei einer solchen Verfahreinrichtung kann es sich beispielsweise um einen speziellen Hubwagen handeln, der nicht nur horizontale und vertikale Verfahrbewegungen ermöglicht, sondern es zusätzlich er laubt, den auszuhärtenden Gegenstand in der erwähnten Weise zu verschwenken.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorrichtung zusätzlich eine Auslaufwanne auf, die mit einem dritten Schutzgas befüllbar ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase eine höhere Dichte als das zweite Schutzgas hat. Vorteilhaft ist eine solche Ausgestaltung insbesondere dann, wenn innerhalb der Aushärthaube ausgangsseitig auch eine Kühlung des Gegenstands stattfindet. Das zweite Schutzgas wird dadurch vergleichsweise schwer, wodurch es leicht aus der Aushärthaube austreten kann, wenn der Gegenstand nach der Kühlung durch eine Öffnung aus dem Raum unter der Aushärthaube nach außen verbracht wird. Die zusätzliche Auslaufwanne, die vorzugsweise von einer nach unten weisenden Öffnung der Aushärthaube zumindest teilweise übegriffen wird, führt zu einer Schichtung von Schutzgasen ähnlich wie im Bereich der Spülwanne. Auf diese Weise kann selbst schwereres Schutzgas nicht nach unten aus der Aushärthaube austreten, da sich darin bereits das noch schwerere dritte Schutzgas befindet.
  • Bei dem dritten Schutzgas kann es sich im übrigen um das gleiche Gas wie das erste Schutzgas handeln. Bezüglich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Auslaufwanne, z.B. einer Abdeckung, wird auf die vorstehenden Erläuterungen bezüglich der Spülwanne verwiesen.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Aushärthaube tunnelartig ausgebildet. Die Aushärthaube ist somit auch nach unten hin – abgesehen von ggf. vorhandenen Öffnungen zur Spülwanne und zur Auslaufwanne – geschlossen. Ein Austreten des zweiten Schutzgases wird somit selbst dann verhindert, wenn dessen Dichte, z.B. im Bereich einer Kühlstation, sinkt. Gerade bei Stickstoff als zweitem Schutzgas ist ein Abschluß der Aushärthaube nach unten hin sinnvoll, da Stickstoff nur unwesentlich leichter ist als Luft der gleichen Temperatur.
  • In einem solchen Aushärttunnel können alle Einrichtungen angeordnet sein, die zur Aushärtung der Beschichtung erforderlich sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Einlässe für erwärmtes Schutzgas, um Infrarot-Strahler oder um UV-Strahler handeln. Derartige Einrichtungen können jedoch auch fehlen, wenn eine Aushärtung lediglich auf Grund einer längeren Verweildauer des Gegenstands in dem Schutzgas bei Umgebungstemperatur erzielt wird.
  • Falls es sich bei den genannten Einrichtungen um einen oder mehrere UV-Strahler handelt, ist außerdem bevorzugt, wenn die nach innen weisende Oberfläche der Aushärthaube zumindest teilweise aus einem für UV-Licht hochreflektiven Material wie z.B. Aluminium besteht. Dies läßt sich beispielsweise durch Beschichten mit einer Aluminiumfolie auf einfache Weise realisieren. Aluminium hat die Eigenschaft, für UV-Strahlung hochreflektiv zu sein. Auf diese Weise geht vergleichsweise wenig Energie durch Absorption von UV-Strahlung an den Wänden der Aushärthaube verloren.
  • Falls es sich bei dem zweiten Schutzgas um Stickstoff oder ein stickstoffhaltiges Gasgemisch handelt, so kann zu dessen Erzeugung ein mit Erdgas oder einem ähnlichen Gas betreibbare Verbrennungseinrichtung vorgesehen sein. In Betracht kommt auch die Verwendung eines Verbrennungsmotors, der einen Generator zur Erzeugung elektrischer Energie antreibt. Die Verbrennungsgase, die zu einem Großteil aus gasförmigem Stickstoff bestehen, können dann unter die Aushärthaube geleitet werden; bei der Verbrennung frei werdende Wärme kann, ggf. über einen Wärmetauscher, zur Erwärmung des sich unter der Aushärthaube befindenden Stickstoffs verwendet werden. Die Dichte des Stickstoffs wird durch die Wärmezuführung noch zusätzlich reduziert.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung enthält die Vorrichtung eine Schutzgasreinigungseinrichtung zur Reinigung des zweiten Schutzgases. Die Schutzgasreinigungseinrichtung kann beispielsweise ein Adsorptionsfilter oder einen Kondensator enthalten, um das zweite Schutzgas von anderen gasförmigen Bestandteilen, die bei der Aushärtung aus der Beschichtung oder dem Gegenstand ausgetreten sind, zu trennen.
  • Vor dem Beginn des Aushärtbetriebs müssen die Schutzgase zunächst in die dafür vorgesehenen Räume eingeleitet wer den. Vorzugsweise wird dabei so vorgegangen, daß das zweite Schutzgas vor. dem Einleiten unter die Aushärthaube mit Hilfe einer Heizeinrichtung erwärmt wird, sofern es nicht ohnehin bereits eine hohe Temperatur infolge des Erzeugungsprozesses hat. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich das zweite Schutzgas von vornherein unter der Aushärthaube sammelt.
  • Bevorzugt ist in diesem Zusammenhang außerdem, wenn vor einer erstmaligen Aushärtung das zweite Schutzgas unter die Aushärthaube eingeleitet wird, bevor das erste Schutzgas in die Spülwanne eingeleitet wird. Das zweite Schutzgas "verschließt" auf diese Weise die Aushärthaube, so das erste, evtl. Luftreste enthaltende Schutzgas nicht unter die Aushärthaube gelangen kann.
  • Vorzugsweise wird außerdem zwischen dem Einleiten des zweiten Schutzgases und dem Einleiten des ersten Schutzgases die Spülwanne fluiddicht gegenüber der Aushärthaube verschlossen. Turbulenzen, die beim Einleiten des ersten Schutzgases in die Spülwanne auftreten, können dann nicht dazu führen, das sich die beiden Schutzgase miteinander vermengen.
  • Falls eine Auslaufwanne vorgesehen ist, so sollte diese mit dem dritten Schutzgas befällt werden, nachdem das erste Schutzgas in die Spülwanne eingeleitet wurde.
  • Bei einer alternativen Technik zur Befüllung der genannten Räume wird vor einer erstmaligen Aushärtung das erste Schutzgas zunächst unter die Aushärthaube und dann in die Spülwanne eingeleitet. Durch anschließende Zufuhr des zweiten Schutzgases wird das erste Schutzgas aus dem Raum unter der Aushärthaube verdrängt; Strömungen, die Sauerstoff in den Raum unter der Aushärthaube eintragen könnten, werden auf diese Weise vermieden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Darin zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Aushärtanlage in einem schematischen und nicht maßstäblichen Längsschnitt;
  • 2 ein in der 1 gezeigter Hubwagen in der vergrößerten Seitenansicht;
  • 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III durch die in der 1 gezeigte Aushärtanlage;
  • 4 eine der 1 entsprechende Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels für eine Aushärtanlage.
  • In der 1 ist eine Aushärtanlage zur Aushärtung einer auf Kraftfahrzeugkarosserien aufgebrachten Lackierung schematisch in einem nicht maßstäblichen Längsschnitt gezeigt und insgesamt mit 10 bezeichnet. Die Aushärtanlage 10 weist ein langgetrecktes Kabinengehäuse 12 auf, in dem durch untere Trennwände 14, 16 einlaufseitig eine Spülwanne 18 und auslaufseitig eine Auslaufwanne 20 abgetrennt ist. Zwischen den unteren Trennwänden 14, 16 ist eine Decke 22 eingezogen, wodurch in dem Kabinengehäuse 12 ein Aushärttunnel 24 abgetrennt wird. In Längsrichtung begrenzt wird der Aushärttunnel 24 durch zwei obere Trennwände 26, 28, die von einer Decke 30 des Kabinengehäuses 12 bis in die Spülwanne 18 bzw. die Auslaufwanne 20 hinabreichen. Die Decke 30, die oberen Trennwände 26, 28 und die davon eingefaßten Seitenwände des Kabinengehäuses 12 bilden eine gasdichte Haube 31, die innen mit für UV-Licht hochreflektiver Aluminiumfolie ausgekleidet ist. Auf der Decke 22 verläuft eine zweite Rollenbahn 33 zum Transport von Fahrzeugkarosserien 46.
  • Zwischen der oberen Trennwand 26 und der unteren Trennwand 14 einerseits und der oberen Trennwand 28 und der unteren Trennwand 16 andererseits entstehen Öffnungen 32 bzw. 34, über die der Aushärttunnel 24 mit der Spülwanne 18 bzw. der Auslaufwanne 20 in Verbindung steht.
  • Über einen ersten Einlaß 36 kann die Spülwanne 18 mit gasförmigem Kohlendioxid befällt werden, das aus einem gekühlten Kohlendioxid-Behälter 38 zugeführt wird. Das Kohlendioxid, das in der 1 mit 40 bezeichnet und durch eine dichtere Punktierung angedeutet ist, füllt die Spülwanne 18 bis knapp unterhalb der Decke 22 auf.
  • Die obere Trennwand 26 bildet auf seiner dem Aushärttunnel 24 abgewandten Seite zusammen mit dem Kabinengehäuse 12 eine Einlaufkammer 42, die einen Teil der Spülwanne 18 haubenartig überdeckt. Die Einlaufkammer 42 ist mit einer Einlaßschleuse in Gestalt eines Rolltors 44 versehen, durch das hindurch Fahrzeugkarosserien 46 mit auszuhärtenden Lackierungen in die Einlaufkammer 42 eingebracht werden können. Die Fahrzeugkarosserien 46 werden dabei über ein an sich bekanntes Rollenbahn-Transportsystem gefördert, welches eine Rollenbahn 48 sowie darauf aufliegende Träger 50 für die Fahrzeugkarosserien 46 umfaßt.
  • Um Fahrzeugkarosserien 46 in die Spülwanne 18 eintauchen zu können, befindet sich am Boden der Spülwanne 18 ein Hubwagen 52, der in horizontaler Richtung (siehe Pfeil P1) verfahrbar ist. Der Hubwagen 52, dessen Einzelheiten weiter unten mit Bezug auf die 2 erläutert werden, erlaubt es, darauf aufliegende Fahrzeugkarosserien 46 auch in vertikaler Richtung zu verfahren.
  • An der Decke der Einlaufkammer 42 ist ein Auslaß 54 angeordnet, der zu einer Schutzgastrenneinrichtung 56 führt. Die Schutzgastrenneinrichtung 56 hat die Aufgabe, über den Auslaß 54 zugeführtes Gasgemisch derart zu trennen, daß Kohlendioxid wieder über einen Schutzgas-Rücklauf 58 in die Spülwanne 18 eingeleitet werden kann. Verbleibende Gasbestandteile, und zwar insbesondere gasförmiger Sauerstoff, kann von der Schutzgastrenneinrichtung 56 über einen Kamin 60 abgelassen werden. Zur Abtrennung des Sauerstoffs ist bei dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ein Molekularfilter 62 vorgesehen.
  • In dem Aushärttunnel 24 sind mehrere UV-Strahler 64 entlang der Seitenwände des Kabinengehäuses 12 und der Decke 30 verteilt. Ein Beispiel für eine Anordnung der UV-Strahler 64 wird weiter unten in Bezug auf die 3 erläutert.
  • Über mehrere Einlässe 66 kann ein stickstoffhaltiges Schutzgas aus einem Schutzgasbehälter 68 in den Aushärttunnel 24 eingeleitet werden. Das stickstoffhaltiges Schutzgas ist in der 1 durch eine weniger dichte Punktierung angedeutet und mit 70 bezeichnet. Zur Erzeugung des stickstoffhaltigen Schutzgases ist ein Verbrennungsmotor M vorgesehen, der für die Verbrennung von Erdgas ausgelegt ist. Die von dem Motor M erzeugten Abgase, die neben Stickstoff auch Kohlendioxid und in geringen Mengen andere Gase enthalten, werden über einen Filter 72 in den Schutzgasbehälter 68 eingeleitet. Von dem Verbrennungsmotor M erzeugte Wärme kann über Wärmetauscher 74, 76 zur zusätzlichen Erwärmung des stickstoffhaltigen Schutzgases 70 in dem Aushärttunnel verwendet werden. Der Verbrennungsmotor treibt außerdem einen Generator G zur Erzeugung elektrischer Energie an. Soll in dem Aushärttunnel 24 auch eine Kühlung in einer Kühlstation statt finden, so wird flüssiger Stickstoff zum Zwecke der Kühlung vorzugsweise im Bereich einer solchen Kühlstation eingeleitet.
  • Da das stickstoffhaltige Schutzgas 70 in dem Aushärttunnel 24 leichter ist als das Kohlendioxid in der Spülwanne 18, bildet sich im Bereich der Öffnungen 32, 34 eine Schichtung aus. Die sich dort zwischen den beiden Gasen 40, 70 ausbildende Grenzfläche 73 ist allerdings nicht scharf begrenzt, sondern ist eher als kontinuierlicher Übergangsbereich der Gaskonzentrationen zu verstehen. Die UV-Strahler 64 werden während des Betriebs so heiß, daß sie das in dem Aushärttunnel eingeführte stickstoffhaltige Schutzgas 70 auf eine Temperatur in der Größenordnung von etwa 140 °C erwärmen. Der Dichteunterschied zum Kohlendioxid 40, das lediglich eine Temperatur von etwa 20 °C hat, wird dadurch noch vergrößert.
  • Zur Reinigung des stickstoffhaltigen Schutzgases 70 ist eine Schutzgas-Reinigungseinrichtung 78 vorgesehen, der über eine Pumpe 80 stickstoffhaltiges Schutzgas 70 aus dem Aushärttunnel 24 zugeführt werden kann. Die Schutzgas-Reinigungseinrichtung 78 umfaßt außerdem bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Kondensator 82, in dem Ausgasungsprodukte, die bei der Trocknung entstehen, auskondensieren und in einem Kondensatbehälter 84 aufgefangen werden. In dem Kondensator 82 abgeschiedene Ausgasungsprodukte können auch über einen Restgasauslaß 86 z.B. einer Einrichtung zur regenerativen Nachverbrennung zugeführt werden. Das stickstoffhaltige Schutzgas wird wieder in den Aushärttunnel 24 zurückgeführt.
  • Die Auslaufwanne 20 ist im Prinzip genauso ausgeführt wie die Spülwanne 18 und umfaßt insbesondere einen mit einem Kohlendioxid-Behälter 38' verbundenen Einlaß 36', eine Schutzgas-Regeneriereinrichtung 56', ein Rolltor 44' sowie einen am Boden der Auslaufwanne 20 horizontal verfahrbaren Hubwagen 52'.
  • In der 2 ist der Hubwagen 52 in einer vergrößerten Seitenansicht schematisch dargestellt. Der Hubwagen 52 weist ein Fahrwerk 90 sowie eine Hubvorrichtung 92 auf, wie sie an sich im Stand der Technikbekannt ist und die beispielsweise als hydraulisch oder elektrisch angetriebener Scherentrieb ausgeführt sein kann. Die nach oben weisende Ebene der Hubvorrichtung 92, die zur Aufnahme eines Trägers 50 dient, bildet eine Hubplattform 94. Der Träger 50 stützt sich dabei auf der Hubplattform 94 über vier eine rechteckige Anordnung bildende Stempel 96 ab, die hydraulisch teleskopierbar sind und unabhängig voneinander ausgefahren werden können. Die Stempel 96 erlauben es, den Träger 50 mit der darauf befestigten Fahrzeugkarosserie 46 sowohl um eine Querachse als auch um eine Längsachse zu verkippen. Die Verkippbewegungen sind in der 2 durch Doppelpfeile 98 bzw. 100 angedeutet.
  • In der 3 ist eine mögliche Anordnung der UV-Strahler 64 in einem Schnitt entlang der Linie III-III gezeigt. Die UV-Strahler 64 sind an Seitenwangen und an einer Querstrebe eines Portalgerüsts befestigt, unter dem hindurch die Fahrzeugkarosserien 46 hindurchgeführt werden können. Unten in der 3 sind die Einlässe 66 zur Einleitung des stickstoffhaltigen Schutzgases 70 erkennbar.
  • Die in den 1 bis 3 gezeigte Aushärtanlage 10 funktioniert wie folgt:
    Fahrzeugkarosserien 46, die mit einer durch Bestrahlung mit UV-Licht aushärtbaren Beschichtung versehen sind, werden über die Rollenbahn 48 der durch das Rolltor 44 gebildeten Einlaßschleuse der Aushärtanlage 10 zugeführt. Gleichzeitig verfährt der Hubwagen 52, auf dem sich kein Träger 50 befindet, in Richtung des einlaufseitigen Endes der Spülwanne 18. Durch Betätigung der Hubvorrichtung 92 wird die Hubplattform 94 so weit nach oben verfahren, daß nach Öffnen des Rolltores 44 der Träger 50 mit der darauf befestigten Fahrzeugkarosserie 46 von dem Hubwagen 52 übernommen werden kann.
  • Durch Absenken der Hubplattform 94 wird die Fahrzeugkarosserie 46 in die Spülwanne 28 eingetaucht, wie dies durch einen Pfeil P1 angedeutet ist. Sobald die Fahrzeugkarosserie 46 vollständig in die Spülwanne 28 eingetaucht ist, durch Betätigen der Stempel 96 die Fahrzeugkarosserie 46 um ihre Quer- und Längsachse verschwenkt. Dadurch lösen sich Lufteinschlüsse aus Hinterschneidungen oder zerklüfteten Bereichen der Fahrzeugkarosserie 46, die beim Eintauchen der Fahrzeugkarosserie 46 in die Spülwanne 18 noch in der Fahrzeugkarosserie 46 verblieben sind.
  • Luft, die beim Eintauchen und Verschwenken der Fahrzeugkarosserie 46 aus dieser ausgetreten ist, steigt in der Spülwanne 18 auf, da sie leichter ist als das sich darin befindende Kohlendioxid 40. Sie gelangt dann in die Einlaßkammer 42 und wird über den Auslaß 54 der Schutzgastrenneinrichtung 56 zugeführt. In dieser werden noch verbleibende Reste von Kohlendioxid, das sich in der Einlaßkammer 42 oberhalb der Spülwanne 18 befindet, von der aufgestiegenen Luft getrennt. Das regenerierte Kohlendioxid wird über den Schutzgas-Rücklauf 58 wieder den Kohlendioxid-Behälter 36 zugeführt.
  • Nach Abschluß der Schwenkbewegungen der Fahrzeugkarosserie 46 auf dem Hubwagen 52 wird dieser entlang eines Pfeils P2 bis an das gegenüberliegende Ende der Spülwanne 18 verfahren. Dort wird die Hubvorrichtung 92 betätigt, um die Fahrzeugkarosserie 46 durch die Öffnung 32 hindurch in den Aushärttunnel 24 einzuführen (Pfeil P3). Dabei durchtritt die Fahrzeugkarosserie 46 die Grenzfläche 73 zwischen dem Kohlendioxid 40 und dem leichteren stickstoffhaltigen Schutzgas 70. Durch das Hindurchführen der Fahrzeugkarosserie 46 durch die Öffnung 32 kann es zu Verwirbelungen des Kohlendioxids 40 mit dem stickstoffhaltigen Schutzgas 70 kommen. Aufgrund der unterschiedlichen Dichten bildet sich die Grenzfläche 73 jedoch nach kurzer Zeit wieder aus. Gas, das dabei aus der Spülwanne 18 in den Aushärttunnel 24 gelangt ist, sinkt aufgrund der größeren Dichte von allein wieder in die Spülwanne 18 zurück.
  • Sobald die Fahrzeugkarosserie 46 auf der Höhe der Decke 22 angelangt ist, wird der Träger 50 mit der Fahrzeugkarosserie 46 von der Rollenbahn 33 übernommen, die auf der Decke 22 angeordnet ist. Mit Hilfe der Rollenbahn 33 wird die Fahrzeugkarosserie 46 in Richtung des Pfeils P4 an den UV-Strahlern 64 vorbeigeführt, wodurch der auf die Fahrzeugkarosserie 46 aufgebrachte Lack aushärtet.
  • Die Fahrzeugkarosserie 46 ist während der Aushärtung rundum von stickstoffhaltigen Schutzgas 70 umgeben, so daß durch die Bestrahlung mit UV-Licht weder Ozon gebildet wird noch eine Beeinträchtigung des Polymerisationsprozesses der Beschichtung eintreten kann. Während der Aushärtung entstehende Gase vermischen sich mit dem stickstoffhaltigen Schutzgas 70 und werden mit diesem zusammen in der Schutzgasreinigungseinrichtung 78 abgetrennt.
  • Nach dem Vorbeiführen der Fahrzeugkarosserie 46 an den UV-Strahlern 64 kann eine Kühlstation durchfahren werden, die ggf. von dem eigentlichen Aushärtbereich durch eine Türe abgetrennt ist.
  • Am Ende des Aushärttunnels wird die Fahrzeugkarosserie 46 von dem Hubwagen 52' übernommen, der in der Auslaufwanne 20 zuvor bis an die untere Trennwand 16 verfahren wurde. Durch Betätigen der Hubvorrichtung 92 des Hubwagens 52' wird die Fahrzeugkarosserie 46 durch die Öffnung 34 hindurch in die Auslaufwanne 20 eingetaucht, wie dies durch den Pfeil P5 angedeutet ist. Falls nicht bereits in dem Aushärttunnel eine Kühlung erfolgt ist, kann die Fahrzeugkarosserie bei Bedarf in der Auslaufwanne solange verbleiben, bis die Fahrzeugkarosserie 46 und der ausgehärtete Lack sich bis zu einer gewünschten Temperatur abgekühlt haben. Erforderlichenfalls können in der Auslaufwanne 20 zusätzliche Kühlaggregate zum Kühlen des darin enthaltenen Kohlendioxids angeordnet sein, um dort eine besonders tiefe Temperatur zu erreichen. In Betracht kommt außerdem, die Auslaufwanne 20 insgesamt zu kühlen, wie dies weiter unten für die Spülwanne beschrieben ist.
  • Anschließend wird der Hubwagen 52' in der mit einem Pfeil P6 angedeuteten Richtung bis zum auslaufseitigen Ende des Kabinengehäuses 12 verfahren. Dort angelangt, wird die Fahrzeugkarosserie 46 von dem Hubwagen 52' angehoben und in die Auslaufkammer 42' eingebracht. Von dort aus kann die Fahrzeugkarosserie 46 mit nunmehr ausgehärtetem Lack durch das geöffnete Rolltor 44' an eine nachgeordnete Rollenbahn 48' übergeben werden.
  • Die 4 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel für eine Aushärtanlage, die insgesamt mit 110 bezeichnet ist.
  • Teile, die mit Teilen der in der 1 gezeigten Aushärtanlage 10 zumindest im wesentlichen identisch sind, sind dabei unbezeichnet oder mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet; auf einander entsprechende Teile wird mit um 100 erhöhte Bezugsziffern verwiesen.
  • Im Unterschied zu der in der 1 gezeigten Aushärtanlage 10 ist bei der Aushärtanlage 110 keine Auslaufwanne 20 vorgesehen. Durch eine Öffnung 134 am Ende des Aushärttunnels 124 können deswegen Fahrzeugkarosserien 46 unmittelbar in eine Auslaufkammer 142' eingebracht werden, wie dies in der 4 durch einen Pfeil P106 angedeutet ist. Um zu verhindern, daß zwischen dem Aushärttunnel 124 und der das Kabinengehäuse 12 umgebenden Atmophäre ein Gastaustausch stattfindet, ist am auslaufseitigen Ende der Auslaufkammer 142' ein Rolltor 144 angeordnet, durch das die Fahrzeugkarosserie 46 einer nachfolgenden Rollenbahn 148 übergeben werden kann.
  • Besonders gering ist ein solcher Gasaustausch, wenn die sich in der Auslaufkammer 142' befindende Luft gekühlt wird. In der Auslaufkammer 142' können zu diesem Zweck z.B. Kühlaggregaten 200 angeordnet sein, die von einem Kältemedium durchströmt wird, das von einer Kühleinrichtung 202 bereitgestellt wird. Selbstverständlich ist auch jede andere Art der Kühlung zu diesem Zweck einsetzbar. Eine derart gekühlte Auslaufkammer 142' eignet sich auch als Kühlstation, in der die Fahrzeugkarosserien 46 abgekühlt werden können.
  • Bei der Aushärtanlage 110 wird außerdem die Spülwanne 118 besonders gekühlt, um die Dichte des darin enthaltenen Kohlendioxids gering zu halten. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zu diesem Zweck in einer Wandung 204 der Spülwanne 118 Kanäle 206 eingelassen, die von einem Kältemedium durchströmt werden. Die Spülwanne 118 kann auch doppelwandig ausgeführt sein, wobei der zwischen den Wandungen verbleibende Spalt mit dem Kühlmedium ausgefüllt ist. Wird das Kohlendioxid 40 mit sehr niedriger Temperatur in die Spülwanne 118 eingelassen und fortwährend unter Kühlung umgewälzt, so genügt es unter Umständen, die Wandung 204 der Spülwanne 118 lediglich gut zu isolieren. Ebenso ist es möglich, in der Spülwanne 118 Wärmetauscher anzuordnen, durch die eine unmittelbare Kühlung des Kohlendioxids 40 erfolgt. Derartige Maßnahmen zur Kühlung des schwereren Schutzgases können auch bei der in der 1 dargestellten Aushärtanlage 10 zum Einsatz kommen, und zwar sowohl bei der Spülwanne 18 als auch bei der Auslaufwanne 20.
  • Bei der Aushärtanlage 110 wird außerdem das stickstoffhaltige Schutzgas 70 nicht in einem Verbrennungsmotor, sondern in einem Gasbrenner 208 erzeugt.
  • Als Verschluß der Öffnung 134 zwischen dem Aushärttunnel 124 und der Auslaufkammer 142' sind Schwebkörper 210 vorgesehen, die derart mit Gas befällt sind, daß sie an der Grenzfläche zwischen dem stickstoffhaltigen Schutzgas 70 und der darunter sich befindenden Luft schweben. Die Schwebkörper 210 können z.B. als kleine Ballons ausgeführt sein, die mit einem Gas gefüllt sind, dessen Dichte zwischen derjenigen der Luft in der Auslaufkammer 142' und derjenigen des stickstoffhaltigen Schutzgases 70 liegt. Die Schwebkörper 210 bilden eine Barriere, die von den Fahrzeugkarosserien 46 ohne weiteres durchdrungen werden kann, einen Gasaustausch zwischen dem Aushärttunnel 124 und der Auslaufkammer 142' hingegen erheblich behindert. Ein solcher Verschluß kann selbstverständlich auch für die Öffnung 132 zwischen dem Aushärttunnel 124 und der Spülwanne 118 vorgesehen sein.
  • Die Schutzgastrenneinrichtung 56' der Aushärtanlage 110 umfaßt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel außerdem noch eine als Kondensator 212 realisierte Trocknungseinrichtung, die in dem Schutzgas-Rücklauf 58' angeordnet ist. Der Kondensator 212 trocknet das in der Sammelwanne 118 gehaltene und kontinuierlich über die Schutzgastrenneinrichtung 56' umlaufende Kohlendioxid.

Claims (33)

  1. Vorrichtung zur Aushärtung einer auf einem Gegenstand (46) aufgebrachten Beschichtung in einem Schutzgas (70), gekennzeichnet durch a) eine Spülwanne (18; 118), in die ein erstes Schutzgas (40) einfüllbar ist, b) eine oberhalb der Spülwanne (18; 118) angeordnete Aushärthaube (31), in die ein zweites Schutzgas (70) einfüllbar ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase eine geringere Dichte als das erste Schutzgas (40) hat.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schutzgas (40) ein höheres Molgewicht als das zweite Schutzgas (70) hat.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schutzgas (40) ein höheres Molgewicht als Luft hat.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schutzgas Kohlendioxid (40) ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Schutzgas (70) ein geringeres Molgewicht als Luft hat.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Schutzgas Stickstoff (70) enthält.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine nach unten weisende Öffnung (32) der Aushärthaube (31) die Spülwanne (18; 118) zumindest teilweise übergreift.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (32) verschließbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spülwanne (18; 118) von einer Abdeckung überdeckt ist, die eine verschließbare Zugangsöffnung (44) aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung im wesentlichen haubenartig ausgeführt ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsöffnung (44) in einer im wesentlichen vertikalen Seitenwand der Abdeckung angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Trenneinrichtung (56; 56') zum Abtrennen von Sauerstoff aus dem ersten Schutzgas (40) aufweist.
  13. Vorrichtung, nach einem der Ansprüche 9 bis 11 und nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Trenneinrichtung (56; 56') Gas über einen unmittelbar unterhalb der Abdeckung angeordneten Auslaß (54) zuführbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (56; 56') ein Molekularfilter (62) umfaßt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Spülwanne (18; 118) eine Verfahreinrichtung (52) angeordnet ist, mit der der Gegenstand (46) um mindestens eine Körperachse verschwenkt werden kann.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Auslaufwanne (20) aufweist, die mit einem dritten Schutzgas (40) befüllbar ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase (40; 70) eine höhere Dichte als das zweite Schutzgas (70) hat.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine nach unten weisende Öffnung (34) der Aushärthaube (31) die Auslaufwanne (20) zumindest teilweise übergreift.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushärthaube (24) tunnelartig ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Aushärthaube (31) mindestens ein UV-Strahler (64) angeordnet ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die nach innen weisende Oberfläche der Aushärthaube (61) zumindest teilweise aus einem für UV-Licht hochreflektiven Material, insbesondere aus Aluminium, besteht.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Verbrennungseinrichtung (M, 208) zur Erzeugung des zweiten Schutzgases (70) enthält.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Schutzgasreinigungseinrichtung (78) zur Reinigung des zweiten Schutzgases (70) enthält.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Heizeinrichtung, mit der das zweites Schutzgas vor dem Einleiten unter die Aushärthaube erwärmbar ist.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Kühleinrichtung (206) zum Kühlen der Spülwanne (18; 118).
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Trocknungseinrichtung (212) zum Trocknen des ersten Schutzgases (40) vor dem Einleiten in die Spülwanne (18; 118).
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch gasgefüllte Schwebkörper (210), die derart mit Gas befällt sind, daß sie bei Befüllung der Spülwanne (118) und der Aushärthaube (124) mit Schutzgasen (40, 70) in der Öffnung (132) annähernd auf der Höhe eines Übergangsbereichs zwischen dem ersten Schutzgas (40) und dem zweiten Schutzgas (70) schweben.
  27. Verfahren zur Aushärtung einer auf einem Gegenstand (46) aufgebrachten Beschichtung in einem Schutzgas (70), gekennzeichnet durch folgende Schritte: a) Einbringen des Gegenstands (46) in eine Spülwanne (18; 118), in die ein erstes Schutzgas (40) eingefüllt ist, b) Überführen des Gegenstands (46) in einen Aushärtbereich unter einer Aushärthaube (31), die oberhalb der Spülwanne (18; 118) angeordnet und in die ein zweites Schutzgas (70) eingefüllt ist, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase (40, 70) eine geringere Dichte als das erste Schutzgas (40) hat.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand (46) in der Spülwanne (18; 118) um mindestens eine Körperachse verschwenkt wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Schutzgas (7O) vor dem Einleiten unter die Aushärthaube (31) erwärmt wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß vor einer erstmaligen Aushärtung das zweite Schutzgas (70) unter die Aushärthaube (31) eingeleitet wird, bevor das erste Schutzgas (40) in die Spülwanne (18; 118) eingeleitet wird.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Einleiten des zweiten Schutzgases (70) und dem Einleiten des ersten Schutzgases (40) die Spülwanne (18; 118) fluiddicht gegenüber der Aushärthaube (31) verschlossen wird.
  32. Verfahren nach den Ansprüchen 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß eine Auslaufwanne (20) mit einem dritten Schutzgas (40) befällt wird, das bei den gegebenen Temperaturen der Schutzgase eine höhere Dichte als das zweite Schutzgas (70) hat, nachdem das erste Schutzgas (40) in die Spülwanne eingeleitet wurde.
  33. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß vor einer erstmaligen Aushärtung das erste Schutzgas (40) zunächst unter die Aushärthaube (31) und dann in die Spülwanne (18; 118) eingeleitet wird.
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