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DE10354152B3 - Transportbehälter-Einrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Transportbehälter-Einrichtung für Fahrzeuge Download PDF

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DE10354152B3
DE10354152B3 DE2003154152 DE10354152A DE10354152B3 DE 10354152 B3 DE10354152 B3 DE 10354152B3 DE 2003154152 DE2003154152 DE 2003154152 DE 10354152 A DE10354152 A DE 10354152A DE 10354152 B3 DE10354152 B3 DE 10354152B3
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Wolfgang Sitzler
Jürgen Salewski
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BOS GmbH and Co KG
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BOS GmbH and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/006Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like stowing or holding means for elongated articles, e.g. skis inside vehicles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Beschrieben und dargestellt ist u. a. eine Transportbehälter-Einrichtung (10) für Fahrzeuge, wie z. B. Durchladeeinrichtung, insbesondere für den sitzlehnen- oder kofferraumwandseitigen Einbau in Personenkraftwagen, mit einem fahrzeugfesten Halterahmen (14), der mindestens einen Einführkanal (33) begrenzt, in den ein Einbaurahmen (16) eines Transportbehälters (17), wie eines Skisacks o. dgl., durch eine Einführöffnung (21) des Einführkanals hindurch einsetzbar ist, wobei der Einbaurahmen an dem Halterahmen in einer Montageposition (Fig. 1, Fig. 4) lösbar festlegbar ist. DOLLAR A Die Besonderheit besteht darin, dass an dem Halterahmen (14) wenigstens ein von diesem in den Einführkanal (33) hinein vorstehendes Dichtelement (28, 29a, 29b) angeordnet ist, welches in die Bewegungsbahn (P) des Einbaurahmens (16) eingreift, welches kompressibel ausgebildet ist und welches bei in Montageposition befindlichem Einbaurahmen (16) die Außenumfangsseite (27) des Einbaurahmens (16) kontaktiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportbehälter-Einrichtung für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine derartige Transportbehälter-Einrichtung ist aus der DE 101 32 081 A1 bekannt.
  • Die dort in den Figuren dargestellte Transportbehälter-Einrichtung ist als Durchladeeinrichtung ausgebildet und umfasst ein modulartiges Bauelement in Form einer Kassette, welches nach Durchlauf einer Schwenkbewegung in einem fahrzeugseitigen, in der Fond-Sitzlehne befestigten Halterahmen einsetzbar ist. Das lösbar festlegbare Modul umfasst einen Einbaurahmen mit einer Anschlagfläche A, die mit einer halterahmenseitigen Gegenanschlagfläche GA zusammenwirkt.
  • Die in dieser Druckschrift beschriebene Transportbehälter-Einrichtung hat sich in ihrem Einsatz bewährt. Hinsichtlich in der Praxis auftretender Toleranzen wird die Vorrichtung jedoch als verbesserungsbedürftig angesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von der in der DE 101 32 081 A1 beschriebenen Transportbehälter-Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, diese derart weiterzubilden, dass eine verbesserte Handhabung auch bei großen Fertigungs- oder Montagetoleranzen möglich wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe zunächst mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass an dem Halterahmen wenigstens ein von diesem in den Einführkanal hinein vorstehendes Dichtelement angeordnet ist, welches in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens eingreift, welches kompressibel ausgebildet ist, und welches bei in Montageposition befindlichem Einbaurahmen die Außenumfangsseite des Einbaurahmens kontaktiert.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe gleichermaßen mit den Merkmalen des Anspruches 2, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass an dem Einbaurahmen ein von diesem nach außen hin vorstehendes Dichtelement angeordnet ist, welches kompressibel ausgebildet ist, und welches bei in Montageposition befindlichem Einbaurahmen die Innenumfangsseite des Halterahmens kontaktiert.
  • Das Prinzip der in den Ansprüchen 1 und 2 beschriebenen Erfindung besteht im wesentlichen darin, einen zwischen der Außenumfangsfläche des Einbaurahmens und der Innenumfangsfläche des Halterahmens zwangsläufig entstehenden Ringraum oder Ringspalt durch ein Dichtelement zu verschließen. Als Dichtelement wird hierfür ein kompressibler, zumindest teilweise kompressibler Werkstoff vorgeschlagen. Das Dichtelement kann entweder an der Innenumfangsfläche des Halterahmens angeordnet sein und in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens hineinragen. Auf diese Weise kommt der Einbaurahmen während der Einführbewegung, spätestens gegen Ende der Einführbewegung, mit dem Dichtelement in Kontakt und kann dieses, zumindest geringfügig, komprimieren. Der in Montageposition befindliche Einbaurahmen ist auf diese Weise gegenüber der Innenumfangsfläche des Halterahmens mittels des Dichtelementes abgedichtet.
  • Gleichermaßen ist es möglich, das Dichtelement an der Außenumfangsfläche des Einbaurahmens vorzusehen, so dass die Innenumfangsfläche des Halterahmens während der Einsetzbewegung des Einbaurahmens, spätestens gegen Ende der Einsetzbewegung, mit dem Dichtelement in Kontakt kommt und gleichermaßen für eine gewisse Komprimierung sorgt.
  • Mit der erfindungsgemäßen Anordnung eines Dichtelementes kann der Ringspalt zwischen dem Einbaurahmen und dem Halterahmen vollständig geschlossen werden. Beispielsweise für den Fall, dass die Transportbehälter-Einrichtung als Durchladeeinrichtung ausgebildet ist und insbesondere in einer Fond-Sitzlehne eines Kfz eine Durchladeöffnung für Skier oder vergleichbare längliche Gegenstände bereitstellt kann diese für eine vollständige Blickdichtigkeit und Zugluft-Dichtigkeit sorgen. Zugleich wird es mit der erfindungsgemäßen Lösung möglich, die Maße des Einbaurahmens und des Halterahmens hinsichtlich ihrer Toleranzen großzügig zu bemessen, da das kompressible Dichtelement derartige Toleranzen auffangen kann.
  • Schließlich wird eine auch erleichterte Handhabung der Transportbehälter-Einrichtung derart möglich, dass sowohl die Einsetzbewegung des Einbaurahmens in die am Halterahmen vorgesehene Halterungsaussparung als auch die Lösebewegung des Einbaurahmens aus dem Halterahmen heraus aufgrund des kompressiblen Dichtelementes geschmeidiger ausgebildet sein kann. Während beim Stand der Technik grundsätzlich Werkstoffteile aus einem harten Kunststoff aneinander stoßen, kann die Oberfläche des kompressiblen Dichtelementes besondere Gleiteigenschaften aufweisen, so dass die für die Einführbewegung oder die Lösebewegung erforderlichen Kräfte auch bei großen bestehenden Toleranzen besser vorherbestimmbar und damit einstellbar sind.
  • Die Erfindung bezieht sich in erster Linie auf in einer Fond-Sitzlehne eines Pkws angeordnete Durchladeeinrichtungen, bei denen typischerweise der Halterahmen fondlehnenseitig festgelegt ist und eine, die Durchführung von Skiern zulassende Durchtrittsöffnung bereitstellt. Für den Fall, dass der Transportbehälter als Durchladeeinrichtung ausgebildet ist, ist dem Einbaurahmen typischerweise ein Aufnahmeraum für einen zusammengefalteten Skisack zugeordnet, der von zwei Deckeln verschließbar ist, wie es in der DE 101 32 081 A1 beschrieben und z.B. in deren 2 dargestellt ist.
  • Die vorliegende Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf derartige Durchladeeinrichtungen, sondern bezieht sich auch auf andere Transportbehältnisse, die beispielsweise modulartig ausgebildet sind und in eine dafür vorgesehene, einen entsprechenden Halterahmen aufweisende Aufnahmeaussparung in einer Kofferraum-Seitenwand eines Pkws einsetzbar sind. Derartige Module, bei der die vorliegende Erfindung gleichermaßen zum Einsatz kommen kann, sind beispielsweise in der DE 100 47 541 A1 der Anmelderin beschrieben.
  • Die Erfindung gibt darüber hinaus beispielsweise auch die Möglichkeit vor, derartige Module in der Bodenwand eines Kfz-Laderaumes, in anderen Laderaum-Begrenzungswänden (Heckklappe oder Kfz-Fondlehne) oder in sonstigen Fahrzeug-Seitenwänden, die zur Aufnahme derartiger Module geeignet sind, anzubringen.
  • Der z. B. an einer Kfz-Fond-Sitzlehne zu befestigende Halterahmen kann, wie dies auch der Stand der Technik gemäß DE 101 32 081 A1 zeigt, beispielsweise auch aus zwei oder mehreren Elementen bestehen und beispielsweise teleskopartig aneinandergefügt sein. Gleichermaßen kann auch der Transportbehälter, der den Einbaurahmen bereitstellt, selbst aus mehreren Elementen zusammengesetzt sein.
  • Aus der DE 101 32 081 A1 ist gemäß der 12 ein Dichtungselement 66 bekannt, welches in einer Trennfuge zwischen den Hülsenbereichen 52, 53 (vgl. 11) der Halterahmenhälften HF und HK angeordnet ist. Diese Dichtung umgreift die Außenwand des Einbaurahmens E, kontaktiert diese jedoch nicht. Die Dichtung 66 dient einer vibrationsfreien Befestigung der beiden Halterahmenhälften HF und HK aneinander. Die Befestigung der beiden Halterahmenhälften HF und HK wird durch Steckzapfen 56 an dem oberen Halterahmenquerschenkel 17K der Halterahmenhälfte HK, damit zusammenwirkenden Stecköffnungen 57 an dem Halterahmenquerschenkel 17F, sowie über Schraubdome 68, 69 zur Aufnahme von in dieser Druckschrift nicht dargestellten Befestigungsschrauben erreicht. Das Dichtungselement 66 sorgt im aneinandermontierten Zustand der beiden Halterahmenhälften HF, HK dafür, dass ein sauberer, vibrationsfreier und geräuscharmer Sitz der beiden Halterahmenhälften aneinander erzielt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verschließt das Dichtelement einen zwischen der Außenumfangsfläche des Einbaurahmens und der Innenumfangsfläche des Halterahmens angeordneten Umfangsspalt im wesentlichen vollständig. Diese Ausgestaltung der Erfindung bietet die Möglichkeit einer praktisch vollständigen Blick- und Zugluftdichtigkeit.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement aus einem weichen Kunststoff ausgebildet. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache und preiswerte Bereitstellung des Dichtelementes.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bildet das Dichtelement gemeinsam mit dem Halterahmen oder – wenn es an dem Einbaurahmen befestigt ist – mit dem Einbaurahmen ein einteiliges Werkstück aus zwei unterschiedlich harten Kunststoffen. Dieses kann in einem 2-Komponenten-Verfahren aus zwei unterschiedlichen Kunststoffen in einer gemeinsamen Form gebildet sein. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Herstellung des Dichtelementes.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement ein von dem Halterahmen und dem Einbaurahmen gesondertes Werkstück, welches an dem Halterahmen oder an dem Einbaurahmen befestigbar ist. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine separate Herstellung des Halterahmens, des Einbaurahmens und des Dichtelementes, und sieht vor, dass das Dichtelement, beispielsweise mittels Klebstoff oder auf andere geeignete Weise an dem Halterahmen oder an dem Einbaurahmen befestigt wird. In dieser Ausgestaltung der Erfindung kann eine individuelle Anpassung des Dichtelementes an den Halterahmen beziehungsweise an den Einbaurahmen erfolgen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement von einem textilen Material gebildet. Dies ermöglicht eine besonders gute Gleiteigenschaft des Dichtelementes, welches die Einführbewegung oder Einsetzbewegung des Einbaurahmens in den Halterahmen erleichtert. Auch die Lösebewegung des Einbaurahmens aus dem Einführkanal heraus wird dadurch erleichtert.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement von einem Flauschband gebildet. Diese Ausgestaltung der Erfindung bietet aufgrund der physikalischen Eigenschaften eines Flauschbandes, also eines flauschigen, beispielsweise filzartigen Materials, insbesondere eines als Material zur Bildung von Klettverschlüssen her bekannten Materials, besondere Vorteile hinsichtlich Gleiteigenschaften und Zugluft- beziehungsweise Blickdichtigkeit.
  • Als Flauschband kommt insbesondere ein Material in Betracht, welches bei einem herkömmlichen Klettverschluss eine Vielzahl von ösenartigen Strukturen aufweist, die mit den an dem anderen Klettbandteil angeordneten Hakenelementen zusammenwirken. Bekannte Hersteller derartiger Klettverschlussbänder sind beispielsweise die Firmen Velcro, Binder, Aplix etc.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie anhand der nun folgenden Beschreibung mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele. Darin zeigen:
  • 1 in schematischer, teilgeschnittener Seitenansicht eine erfindungsgemäße Transportbehälter-Einrichtung mit einem Halterahmen und einem Einbaurahmen in einer Darstellung etwa gemäß der 12 der DE 101 32 081 A1 , die aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch stark schematisiert und vereinfacht wurde,
  • 2 in schematischer, perspektivischer Ansicht den Halterahmen in Alleinstellung mit einem ersten Dichtelement,
  • 3 in einer Darstellung gemäß 2 den Halterahmen in Alleinstellung mit einem zweiten Dichtelement,
  • 4 den in 1 mit dem Teilkreis IV bezeichneten Bereich der unteren Querstrebe des Halterahmens und der unteren Querstrebe des Einbaurahmens in vergrößerter, schematisierter Darstellung, mit in Montageposition befindlichem Einbaurahmen, und
  • 5 in einer Darstellung gemäß 4 den Einbaurahmen und den Halterahmen während der Einführbewegung des Einbaurahmens, kurz vor dessen Erreichen der Montageposition der 4.
  • Die in den Figuren in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Transportbehälter-Einrichtung ist in 1 in einer schematischen teilgeschnittenen Seitenansicht dargestellt. Die Darstellung der 1 entspricht im wesentlichen der Darstellung der 12 der DE 101 32 081 A1 , deren Inhalt hiermit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung eingeschlossen wird.
  • Lediglich der Übersichtlichkeit halber sind wesentliche Elemente, die in der 12 der DE 101 32 081 A1 dargestellt sind, weggelassen worden.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 1 ist die Transportbehälter-Einrichtung 10 in einer Lehne 11 einer Fond-Sitzanordnung eines in Fahrtrichtung x bewegbaren, nicht dargestellten Kfzs angeordnet. Die Lehne 11, deren Blechkonstruktionsteile 11a lediglich schematisch angedeutet sind, und die sich bezüglich 1 weiter nach rechts oben erstreckt, trennt einen Laderaum 12 eines Pkws von einer Fahrgastzelle 13.
  • Mit der Lehnenkonstruktion 11, 11a fest verbunden und damit fahrzeugseitig festgelegt, ist ein Halterahmen 14, der in den 2 und 3 in Alleindarstellung in perspektivischer, schematischer Ansicht erkennbar ist. Der Halterahmen 14 umfasst zwei im wesentlichen horizontal verlaufende Halterahmenschenkel 32a, 32c, sowie zwei im wesentlichen vertikal verlaufende Halterahmenschenkel 32b, 32d. Die vier Schenkel 32a, 32b, 32c, 32d umschließen eine im wesentlichen rechteckige Öffnung 21, die auf diese Weise ein Loch in der Rücklehne 11 bereitstellt.
  • Der Halterahmen 14 besteht, wie dies die Figuren lediglich andeuten, aus einer in Fahrtrichtung vorderen, und der Fahrgastzelle 13 zugewandten Halterahmenhälfte 15a und einer hinteren, dem Laderaum 12 zugewandten Halterahmenhälfte 15b. Die beiden Halterahmenhälften können beispielsweise, wie dies in der DE 101 32 081 A1 dargestellt ist, aneinander befestigt sein, beispielsweise durch Schrauben, Bolzen oder anderen geeigneten Befestigungsmitteln. Es ist jedoch gleichermaßen auch möglich, eine einteilige Struktur für den Halterahmen 14 vorzusehen. Entscheidend ist, dass der Halterahmen 14 mit der Sitzlehnenkonstruktion 11, 11a fest verbunden ist.
  • Der in den 2 und 3 dargestellte, rechte breitere Halterahmenschenkel 32b weist einen Seitenflansch 31 auf, der auf geeignete Weise mit der Lehnenstruktur 11, 11a verbunden werden kann. Selbstverständlich ist die Form des Halterahmens 14 und die Breite der einzelnen Rahmenschenkel 32a, 32b, 32c, 32d im wesentlichen beliebig.
  • Die Öffnung 21 bietet Zugang einem Einführkanal 33 für ein Transportbehältnis 17. Der Einführkanal 33 ist in Axialerstreckung (also in Fahrtrichtung x des Kfz) relativ kurz gehalten und entspricht im wesentlichen der Breite S des Halterahmens 14.
  • Das Transportbehältnis 17 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 lediglich schematisch dargestellt und kann beispielsweise als Skisackhalterung ausgebildet sein. Es weist einen Aufnahmeraum 18 auf, in dem ein Skisack in zusammengefaltetem Zustand auf herkömmliche Weise aufgenommen werden kann. Der Aufnahmeraum 18 wird von einer vorderen Wand 19 und einer hinteren Wand 20 begrenzt, die beide typischerweise die Funktion eines Deckelelementes übernehmen und schwenkbar an einen Einbaurahmen 16, der das Transportbehältnis 17 in Umfangsrichtung umgibt, angelenkt sind.
  • Der Einbaurahmen 16 beziehungsweise das Transportbehältnis 17 ist in den 1, 2 und 3 der DE 101 32 081 A1 detailliert dargestellt. Vorliegend handelt es sich bei dem Einbaurahmen 16 und dem Transportbehältnis 17 um ein mit dem bekannten Transportbehältnis vergleichbares Transportbehältnis 17.
  • Der Einbaurahmen 16 weist, ohne dass dies aus den Figuren ersichtlich ist, ebenfalls zwei im wesentlichen horizontale Schenkel und zwei im wesentlichen vertikale Schenkel auf, so dass sich im wesentlichen eine Außenumfangsfläche 27 des Einbaurahmens 16 ergibt, die an eine Innenumfangsfläche 26 des Halterahmens 14 angepasst ist. Zwischen der Innenumfangsfläche 26 und der Außenumfangsfläche 27 ergibt sich in dem montierten Zustand des Einbaurahmens 16 an dem Halterahmen 14 ein umlaufender Ringspalt 34.
  • In 1 ist ein Riegelelement 24 dargestellt, welches dem Einbaurahmen 16 zugeordnet ist und entlang dem Doppelpfeil y verlagerbar ist. 1 zeigt das Riegelelement 24 in einer Sperrposition, in der dieses eine Öffnung in einem Schließblech 35 des Halterahmens 14 durchgreift und auf diese Weise den Kopf des Einbaurahmens 16 an dem Halterahmen 14 sichert. Ein lediglich schematisch dargestelltes Betätigungselement 22 nach Art einer Taste, welches über eine angedeutete Griffmulde 23 ergreifbar ist, dient der manuellen Verlagerung des Riegelelementes 24, ohne dass dies hier im Einzelnen beschrieben werden soll. Eine vergleichbare Vorrichtung ist jedoch aus der DE 101 32 081 A1 bekannt.
  • Die Befestigung des Einbaurahmens 16 und damit des Transportbehältnisses 17 an dem Halterahmen 14 erfolgt bei den Ausführungsbeispielen, ohne dass dies detailliert gezeigt ist, auf eine vergleichbare Weise, wie es in der DE 101 32 081 A1 beschrieben ist. Etwa im Bereich 25 des Halterahmens 14 beziehungsweise des Einbaurahmens 16 sind über nicht dargestellte Schwenklagerelemente Schwenklagerflächen bereitgestellt, die eine Verschwenkung des Einbaurahmens 16 um die Schwenkachse 25 relativ zu dem fahrzeugseitig festgelegten Halterahmen 14 ermöglichen.
  • Wird das Transportbehältnis 17 mit dem Einbaurahmen 16 durch den Einführkanal 33 hindurch in seine Montageposition gemäß 1 verlagert, bewegt sich der Fußbereich 36 des Einbaurahmens 16 zunehmend auf den Fußbereich 37 des Halterahmens 14 zu. 5 zeigt eine Zwischenposition, kurz bevor der Fußbereich 36 des Einbaurahmens 16 den Fußbereich 37 des Halterahmens 14 erreicht.
  • Um den Umfangsspalt 34 im Montagezustand des Einbaurahmens 16 vollständig zu verschließen ist gemäß den Ausführungsbeispielen an einer Innenumfangsfläche 26 des Halterahmens 14 ein Dichtelement 28, 29a, 29b angeordnet.
  • Gemäß 2 ist ein durchgehend umlaufendes Dichtelement 28 vorgesehen, welches von der Innenumfangsfläche 26 des Halterahmens 14 in den Einführkanal 33 und damit in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens 16 hinein vorsteht. Das Dichtelement 28 des Ausführungsbeispiels der 2 ist ein Elastomerstreifen, der einstückig mit dem Halterahmen 14 beziehungsweise mit der Halterahmenhälfte 15b verbunden ist. Die Halterahmenhälfte 15b und das Dichtelement 28 sind als Kunststoffspritzgussteil in einem 2-Komponenten-Verfahren hergestellt, wobei zwei unterschiedliche Kunststoffe in einer gemeinsamen Form zusammengebracht sind. Der Kunststoff des Halterahmens 15b ist dabei wesentlich härter ausgebildet, als der Kunststoff, der für die Bildung des Dichtelementes 28 verwendet wird. Ein derartiges Verfahren ist als 2-K-Verfahren grundsätzlich bekannt.
  • Das Ausführungsbeispiel der 3 zeigt zwei Dichtelemente 29a, 29b, die von einem Flauschband gebildet sind. Die Eckbereiche 30 des Halterahmens 14 sind freigelassen, wobei gleichfalls die Möglichkeit besteht, auch diese Eckbereiche 13 mit einem Dichtelement zu versehen, beziehungsweise die Dichtelemente 29a, 29b auf Stoß aneinander zu legen, bis in die Ecken hinein anzuordnen oder alternativ ein durchgehendes Flauschband vorzusehen. Auch die beiden anderen Halterahmenschenkel 32b, 32c des Halterahmens 14 gemäß 3 weisen, was nicht dargestellt ist, entsprechende Dichtelemente auf.
  • Die 4 und 5 veranschaulichen, dass das Dichtelement 28, sowie gleichermaßen die Dichtelemente 29a, 29b, kompressibel ausgebildet sind und in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens 16 relativ zu dem Halterahmen 14 hineinragen. Auf diese Weise wird ein vollständiges Verschließen des Umfangsspaltes 34 möglich. Aufgrund der Kompressibilität des Materials sind auch Rückstellkräfte vorhanden, die für den Fall, dass das Modul 17 vom Halterahmen gelöst wird, das Dichtelement 28, 29a, 29b in seine entspannte, voluminösere Form gemäß 5 rückführen.
  • Als kompressibles Material im Sinne der vorliegenden Erfindung wird durch ein zumindest geringfügig kompressibles Material verstanden, welches nach Art eines flauschigen, porösen oder auf sonstige Weise zumindest geringfügig eindrückbaren Material verstanden, welches nach Art einer Polsterung in gewisser Weise nachgiebig ist.
  • Gleichermaßen ist es im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht erforderlich, dass der Einbaurahmen 16 eine Durchgangsöffnung einer Durchladeeinrichtung umgibt. Es ist gleichermaßen auch vorstellbar, dass der Einbaurahmen 16 von Wandungsbereichen eines Aufnahmemodules gebildet ist, welches beispielsweise einen geschlossenen Boden aufweist. In diesem Falle dient das Dichtelement 28, 29a, 29b gegebenenfalls zwar nicht mehr der Verbesserung einer Blickdichtigkeit oder einer Zugluftdichtigkeit. Hier können jedoch die verbesserten Gleiteigenschaften eine wesentliche Rolle spielen, insbesondere um bei häufig auszuwechselnden Modulen 17 das Einsetzen des Modules in den Halterahmen zu erleichtern oder die Lösebewegung zu vereinfachen, ohne dass es zu Verklemmungen kommt.
  • Als Transportbehältnis 17 im Sinne der Erfindung wird demgemäß beispielsweise auch ein Transportbehältnis für einen Kühlschrank oder ein Kühlmodul, für Spielkonsolen, für Staufächer, für Armlehnen, für Multimediageräte wie DVD-Player und zugehörige Bildschirme, Verbandskastenmodule etc. angesehen.
  • Der Einbaurahmen 16 ist typischerweise als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Alternativ kommen auch Metallgussteile oder gegebenenfalls Metallblechformteile in Betracht.
  • Das Transportbehältnis 17 beziehungsweise der Einbaurahmen 16 ist beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren relativ zu dem fahrzeugseitig festgelegten Halterahmen 14 schwenkbar angeordnet. Von der erfindungsgemäßen Lösung sind jedoch auch solche Transportbehältnisse 17 umfasst, die entlang einer geradlinigen Bewegungsbahn oder entlang einer gekrümmten Bewegungsbahn relativ zu dem feststehenden Halterahmen 14 in den Einführkanal 33 einführbar sind, um ihre Montageposition zu erreichen.
  • Wie sich insbesondere aus 4 ergibt, ist das Dichtelement 28, 29a, 29b im wesentlichen streifenförmig ausgebildet. Im nicht komprimierten Zustand gemäß 5 ist die Höhe h des Dichtelementes 28 kleiner als dessen Breite B. 4 lässt erkennen, dass die Breite B des Dichtelementes 28 etwa 1/5 der Breite S des Halterahmens 14 beziehungsweise der Breite des Einbaurahmens 16 beträgt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Einbaurahmen 16 und Halterahmen 14 im wesentlichen eine gleiche Breite besitzen.
  • In den Ausführungsbeispielen beschrieben sind solche Dichtelemente 28, 29a, 29b, die an der Innenumfangsfläche 26 des Halterahmens 14 angeordnet sind. Gleichermaßen ist es jedoch auch möglich, derartige Dichtelemente an der Außenumfangsfläche 27 des Einbaurahmens 16 vorzusehen.

Claims (11)

  1. Transportbehälter-Einrichtung (10) für Fahrzeuge, wie z. B. Durchladeeinrichtung, insbesondere für den sitzlehnen- oder kofferraumwandseitigen Einbau in Personenkraftwagen, mit einem fahrzeugfesten Halterahmen (14), der mindestens einen Einführkanal (33) begrenzt, in den ein Einbaurahmen (16) eines Transportbehälters (17), wie eines Skisacks od. dgl., durch eine Einführöffnung (21) des Einführkanales hindurch einsetzbar ist, wobei der Einbaurahmen an dem Halterahmen in einer Montageposition (1, 4) lösbar festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Halterahmen (14) wenigstens ein von diesem in den Einführkanal (33) hinein vorstehendes Dichtelement (28, 29a, 29b) angeordnet ist, welches in die Bewegungsbahn (P) des Einbaurahmens (16) eingreift, welches kompressibel ausgebildet ist, und welches bei in Montageposition befindlichem Einbaurahmen (16) die Außenumfangsseite (27) des Einbaurahmens (16) kontaktiert.
  2. Transportbehälter-Einrichtung (10) für Fahrzeuge, wie z. B. Durchladeeinrichtung, insbesondere für den sitzlehnen- oder kofferraumwandseitigen Einbau in Personenkraftwagen, mit einem fahrzeugfesten Halterahmen (14), der mindestens einen Einführkanal (33) begrenzt, in den ein Einbaurahmen (16) eines Transportbehälters (17), wie eines Skisacks od. dgl., durch eine Einführöffnung (21) des Einführkanales hindurch einsetzbar ist, wobei der Einbaurahmen (16) an dem Halterahmen (14) in einer Montageposition (1, 4) lösbar festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Einbaurahmen (16) ein von diesem nach außen hin vorstehendes Dichtelement (28, 29a, 29b) angeordnet ist, welches kompressibel ausgebildet ist, und welches bei in Montageposition (1, 4) befindlichem Einbaurahmen (16) die Innenumfangsseite (26) des Halterahmens (14) kontaktiert.
  3. Transportbehälter-Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (28, 29a, 29b) einen zwischen der Außenumfangsfläche (27) des Einbaurahmens (16) und der Innenumfangsfläche (26) des Halterahmens (14) angeordneten Umfangsspalt (34) im wesentlichen vollständig verschließt.
  4. Transportbehälter-Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (28) aus einem weichen Kunststoff gebildet ist.
  5. Transportbehälter-Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (28) gemeinsam mit dem Halterahmen (14) oder gemeinsam mit dem Einbaurahmen (16) ein einteiliges Werkstück aus zwei unterschiedlich harten Kunststoffen bildet, das in einem 2-Komponenten-Verfahren aus zwei unterschiedlichen Kunststoffen in einer gemeinsamen Form gebildet ist.
  6. Transportbehälter-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (29a, 29b) ein von dem Halterahmen (14) und dem Einbaurahmen (16) gesondertes Werkstück ist, welches an dem Halterahmen (14) oder an dem Einbaurahmen (16) befestigbar ist.
  7. Transportbehälter-Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (29a, 29b) von einem textilen Material gebildet ist.
  8. Transportbehälter-Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (29a, 29b) von einem Flauschband gebildet ist.
  9. Transportbehälter-Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement im wesentlichen streifenförmig ausgebildet ist.
  10. Transportbehälter-Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen eine Breite (B) besitzt, die wenigstens 1/10 der Breite (S) des Einbaurahmens (16) entspricht.
  11. Transportbehälter-Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen eine Breite (B) besitzt, die wenigstens 1/5 der Breite (S) des Einbaurahmens (16) entspricht.
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DE (1) DE10354152B3 (de)

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