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Die
Erfindung betrifft eine Transportbehälter-Einrichtung für Fahrzeuge
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Eine
derartige Transportbehälter-Einrichtung ist
aus der
DE 101 32
081 A1 bekannt.
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Die
dort in den Figuren dargestellte Transportbehälter-Einrichtung ist als Durchladeeinrichtung ausgebildet
und umfasst ein modulartiges Bauelement in Form einer Kassette,
welches nach Durchlauf einer Schwenkbewegung in einem fahrzeugseitigen, in
der Fond-Sitzlehne befestigten Halterahmen einsetzbar ist. Das lösbar festlegbare
Modul umfasst einen Einbaurahmen mit einer Anschlagfläche A, die mit
einer halterahmenseitigen Gegenanschlagfläche GA zusammenwirkt.
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Die
in dieser Druckschrift beschriebene Transportbehälter-Einrichtung hat sich in ihrem Einsatz
bewährt.
Hinsichtlich in der Praxis auftretender Toleranzen wird die Vorrichtung
jedoch als verbesserungsbedürftig
angesehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von der in der
DE 101 32 081 A1 beschriebenen
Transportbehälter-Einrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1, diese derart weiterzubilden, dass eine verbesserte
Handhabung auch bei großen
Fertigungs- oder Montagetoleranzen möglich wird.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe zunächst mit
den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils
und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass an dem Halterahmen wenigstens ein von diesem
in den Einführkanal
hinein vorstehendes Dichtelement angeordnet ist, welches in die
Bewegungsbahn des Einbaurahmens eingreift, welches kompressibel
ausgebildet ist, und welches bei in Montageposition befindlichem
Einbaurahmen die Außenumfangsseite
des Einbaurahmens kontaktiert.
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Die
Erfindung löst
die Aufgabe gleichermaßen
mit den Merkmalen des Anspruches 2, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils,
und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass an dem Einbaurahmen ein von diesem nach außen hin
vorstehendes Dichtelement angeordnet ist, welches kompressibel ausgebildet
ist, und welches bei in Montageposition befindlichem Einbaurahmen
die Innenumfangsseite des Halterahmens kontaktiert.
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Das
Prinzip der in den Ansprüchen
1 und 2 beschriebenen Erfindung besteht im wesentlichen darin, einen
zwischen der Außenumfangsfläche des Einbaurahmens
und der Innenumfangsfläche
des Halterahmens zwangsläufig
entstehenden Ringraum oder Ringspalt durch ein Dichtelement zu verschließen. Als
Dichtelement wird hierfür
ein kompressibler, zumindest teilweise kompressibler Werkstoff vorgeschlagen.
Das Dichtelement kann entweder an der Innenumfangsfläche des
Halterahmens angeordnet sein und in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens hineinragen.
Auf diese Weise kommt der Einbaurahmen während der Einführbewegung,
spätestens
gegen Ende der Einführbewegung,
mit dem Dichtelement in Kontakt und kann dieses, zumindest geringfügig, komprimieren.
Der in Montageposition befindliche Einbaurahmen ist auf diese Weise
gegenüber der
Innenumfangsfläche
des Halterahmens mittels des Dichtelementes abgedichtet.
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Gleichermaßen ist
es möglich,
das Dichtelement an der Außenumfangsfläche des
Einbaurahmens vorzusehen, so dass die Innenumfangsfläche des
Halterahmens während
der Einsetzbewegung des Einbaurahmens, spätestens gegen Ende der Einsetzbewegung,
mit dem Dichtelement in Kontakt kommt und gleichermaßen für eine gewisse
Komprimierung sorgt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Anordnung
eines Dichtelementes kann der Ringspalt zwischen dem Einbaurahmen
und dem Halterahmen vollständig
geschlossen werden. Beispielsweise für den Fall, dass die Transportbehälter-Einrichtung
als Durchladeeinrichtung ausgebildet ist und insbesondere in einer
Fond-Sitzlehne eines Kfz eine Durchladeöffnung für Skier oder vergleichbare
längliche
Gegenstände bereitstellt
kann diese für
eine vollständige
Blickdichtigkeit und Zugluft-Dichtigkeit
sorgen. Zugleich wird es mit der erfindungsgemäßen Lösung möglich, die Maße des Einbaurahmens
und des Halterahmens hinsichtlich ihrer Toleranzen großzügig zu bemessen, da
das kompressible Dichtelement derartige Toleranzen auffangen kann.
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Schließlich wird
eine auch erleichterte Handhabung der Transportbehälter-Einrichtung
derart möglich,
dass sowohl die Einsetzbewegung des Einbaurahmens in die am Halterahmen vorgesehene Halterungsaussparung
als auch die Lösebewegung des
Einbaurahmens aus dem Halterahmen heraus aufgrund des kompressiblen
Dichtelementes geschmeidiger ausgebildet sein kann. Während beim Stand
der Technik grundsätzlich
Werkstoffteile aus einem harten Kunststoff aneinander stoßen, kann
die Oberfläche
des kompressiblen Dichtelementes besondere Gleiteigenschaften aufweisen,
so dass die für
die Einführbewegung
oder die Lösebewegung
erforderlichen Kräfte
auch bei großen
bestehenden Toleranzen besser vorherbestimmbar und damit einstellbar
sind.
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Die
Erfindung bezieht sich in erster Linie auf in einer Fond-Sitzlehne
eines Pkws angeordnete Durchladeeinrichtungen, bei denen typischerweise der
Halterahmen fondlehnenseitig festgelegt ist und eine, die Durchführung von
Skiern zulassende Durchtrittsöffnung
bereitstellt. Für
den Fall, dass der Transportbehälter
als Durchladeeinrichtung ausgebildet ist, ist dem Einbaurahmen typischerweise
ein Aufnahmeraum für
einen zusammengefalteten Skisack zugeordnet, der von zwei Deckeln
verschließbar
ist, wie es in der
DE
101 32 081 A1 beschrieben und z.B. in deren
2 dargestellt ist.
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Die
vorliegende Erfindung beschränkt
sich jedoch nicht auf derartige Durchladeeinrichtungen, sondern
bezieht sich auch auf andere Transportbehältnisse, die beispielsweise
modulartig ausgebildet sind und in eine dafür vorgesehene, einen entsprechenden
Halterahmen aufweisende Aufnahmeaussparung in einer Kofferraum-Seitenwand
eines Pkws einsetzbar sind. Derartige Module, bei der die vorliegende
Erfindung gleichermaßen
zum Einsatz kommen kann, sind beispielsweise in der
DE 100 47 541 A1 der Anmelderin
beschrieben.
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Die
Erfindung gibt darüber
hinaus beispielsweise auch die Möglichkeit
vor, derartige Module in der Bodenwand eines Kfz-Laderaumes, in anderen Laderaum-Begrenzungswänden (Heckklappe oder Kfz-Fondlehne)
oder in sonstigen Fahrzeug-Seitenwänden, die zur Aufnahme derartiger
Module geeignet sind, anzubringen.
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Der
z. B. an einer Kfz-Fond-Sitzlehne zu befestigende Halterahmen kann,
wie dies auch der Stand der Technik gemäß
DE 101 32 081 A1 zeigt, beispielsweise
auch aus zwei oder mehreren Elementen bestehen und beispielsweise
teleskopartig aneinandergefügt
sein. Gleichermaßen
kann auch der Transportbehälter,
der den Einbaurahmen bereitstellt, selbst aus mehreren Elementen
zusammengesetzt sein.
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Aus
der
DE 101 32 081
A1 ist gemäß der
12 ein Dichtungselement
66 bekannt,
welches in einer Trennfuge zwischen den Hülsenbereichen
52,
53 (vgl.
11) der Halterahmenhälften HF und HK angeordnet
ist. Diese Dichtung umgreift die Außenwand des Einbaurahmens E,
kontaktiert diese jedoch nicht. Die Dichtung
66 dient einer
vibrationsfreien Befestigung der beiden Halterahmenhälften HF
und HK aneinander. Die Befestigung der beiden Halterahmenhälften HF
und HK wird durch Steckzapfen
56 an dem oberen Halterahmenquerschenkel
17K der
Halterahmenhälfte
HK, damit zusammenwirkenden Stecköffnungen
57 an dem
Halterahmenquerschenkel
17F, sowie über Schraubdome
68,
69 zur
Aufnahme von in dieser Druckschrift nicht dargestellten Befestigungsschrauben
erreicht. Das Dichtungselement
66 sorgt im aneinandermontierten
Zustand der beiden Halterahmenhälften
HF, HK dafür,
dass ein sauberer, vibrationsfreier und geräuscharmer Sitz der beiden Halterahmenhälften aneinander
erzielt wird.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verschließt das Dichtelement
einen zwischen der Außenumfangsfläche des
Einbaurahmens und der Innenumfangsfläche des Halterahmens angeordneten
Umfangsspalt im wesentlichen vollständig. Diese Ausgestaltung der
Erfindung bietet die Möglichkeit
einer praktisch vollständigen
Blick- und Zugluftdichtigkeit.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement
aus einem weichen Kunststoff ausgebildet. Diese Ausgestaltung der
Erfindung ermöglicht
eine besonders einfache und preiswerte Bereitstellung des Dichtelementes.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bildet das Dichtelement
gemeinsam mit dem Halterahmen oder – wenn es an dem Einbaurahmen
befestigt ist – mit
dem Einbaurahmen ein einteiliges Werkstück aus zwei unterschiedlich
harten Kunststoffen. Dieses kann in einem 2-Komponenten-Verfahren
aus zwei unterschiedlichen Kunststoffen in einer gemeinsamen Form
gebildet sein. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine
besonders einfache Herstellung des Dichtelementes.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement
ein von dem Halterahmen und dem Einbaurahmen gesondertes Werkstück, welches
an dem Halterahmen oder an dem Einbaurahmen befestigbar ist. Diese Ausgestaltung
der Erfindung ermöglicht
eine separate Herstellung des Halterahmens, des Einbaurahmens und
des Dichtelementes, und sieht vor, dass das Dichtelement, beispielsweise
mittels Klebstoff oder auf andere geeignete Weise an dem Halterahmen
oder an dem Einbaurahmen befestigt wird. In dieser Ausgestaltung
der Erfindung kann eine individuelle Anpassung des Dichtelementes
an den Halterahmen beziehungsweise an den Einbaurahmen erfolgen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement
von einem textilen Material gebildet. Dies ermöglicht eine besonders gute
Gleiteigenschaft des Dichtelementes, welches die Einführbewegung
oder Einsetzbewegung des Einbaurahmens in den Halterahmen erleichtert.
Auch die Lösebewegung
des Einbaurahmens aus dem Einführkanal
heraus wird dadurch erleichtert.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Dichtelement
von einem Flauschband gebildet. Diese Ausgestaltung der Erfindung
bietet aufgrund der physikalischen Eigenschaften eines Flauschbandes,
also eines flauschigen, beispielsweise filzartigen Materials, insbesondere
eines als Material zur Bildung von Klettverschlüssen her bekannten Materials,
besondere Vorteile hinsichtlich Gleiteigenschaften und Zugluft-
beziehungsweise Blickdichtigkeit.
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Als
Flauschband kommt insbesondere ein Material in Betracht, welches
bei einem herkömmlichen
Klettverschluss eine Vielzahl von ösenartigen Strukturen aufweist,
die mit den an dem anderen Klettbandteil angeordneten Hakenelementen
zusammenwirken. Bekannte Hersteller derartiger Klettverschlussbänder sind
beispielsweise die Firmen Velcro, Binder, Aplix etc.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
nicht zitierten Unteransprüchen
sowie anhand der nun folgenden Beschreibung mehrerer in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele.
Darin zeigen:
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1 in schematischer, teilgeschnittener Seitenansicht
eine erfindungsgemäße Transportbehälter-Einrichtung
mit einem Halterahmen und einem Einbaurahmen in einer Darstellung
etwa gemäß der
12 der
DE 101 32 081 A1 , die aus Gründen der Übersichtlichkeit
jedoch stark schematisiert und vereinfacht wurde,
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2 in schematischer, perspektivischer Ansicht
den Halterahmen in Alleinstellung mit einem ersten Dichtelement,
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3 in einer Darstellung gemäß 2 den Halterahmen in Alleinstellung
mit einem zweiten Dichtelement,
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4 den in 1 mit dem Teilkreis IV bezeichneten Bereich
der unteren Querstrebe des Halterahmens und der unteren Querstrebe
des Einbaurahmens in vergrößerter,
schematisierter Darstellung, mit in Montageposition befindlichem
Einbaurahmen, und
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5 in einer Darstellung gemäß 4 den Einbaurahmen und den
Halterahmen während
der Einführbewegung
des Einbaurahmens, kurz vor dessen Erreichen der Montageposition
der 4.
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Die
in den Figuren in ihrer Gesamtheit mit
10 bezeichnete Transportbehälter-Einrichtung
ist in
1 in einer schematischen
teilgeschnittenen Seitenansicht dargestellt. Die Darstellung der
1 entspricht im wesentlichen
der Darstellung der
12 der
DE 101 32 081 A1 ,
deren Inhalt hiermit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung eingeschlossen wird.
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Lediglich
der Übersichtlichkeit
halber sind wesentliche Elemente, die in der
12 der
DE 101 32 081 A1 dargestellt
sind, weggelassen worden.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1 ist die Transportbehälter-Einrichtung 10 in
einer Lehne 11 einer Fond-Sitzanordnung eines in Fahrtrichtung
x bewegbaren, nicht dargestellten Kfzs angeordnet. Die Lehne 11,
deren Blechkonstruktionsteile 11a lediglich schematisch
angedeutet sind, und die sich bezüglich 1 weiter nach rechts oben erstreckt,
trennt einen Laderaum 12 eines Pkws von einer Fahrgastzelle 13.
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Mit
der Lehnenkonstruktion 11, 11a fest verbunden
und damit fahrzeugseitig festgelegt, ist ein Halterahmen 14,
der in den 2 und 3 in Alleindarstellung in
perspektivischer, schematischer Ansicht erkennbar ist. Der Halterahmen 14 umfasst
zwei im wesentlichen horizontal verlaufende Halterahmenschenkel 32a, 32c,
sowie zwei im wesentlichen vertikal verlaufende Halterahmenschenkel 32b, 32d.
Die vier Schenkel 32a, 32b, 32c, 32d umschließen eine im
wesentlichen rechteckige Öffnung 21,
die auf diese Weise ein Loch in der Rücklehne 11 bereitstellt.
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Der
Halterahmen
14 besteht, wie dies die Figuren lediglich
andeuten, aus einer in Fahrtrichtung vorderen, und der Fahrgastzelle
13 zugewandten Halterahmenhälfte
15a und
einer hinteren, dem Laderaum
12 zugewandten Halterahmenhälfte
15b.
Die beiden Halterahmenhälften
können
beispielsweise, wie dies in der
DE 101 32 081 A1 dargestellt ist, aneinander
befestigt sein, beispielsweise durch Schrauben, Bolzen oder anderen
geeigneten Befestigungsmitteln. Es ist jedoch gleichermaßen auch möglich, eine
einteilige Struktur für
den Halterahmen
14 vorzusehen. Entscheidend ist, dass der
Halterahmen
14 mit der Sitzlehnenkonstruktion
11,
11a fest verbunden
ist.
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Der
in den 2 und 3 dargestellte, rechte breitere
Halterahmenschenkel 32b weist einen Seitenflansch 31 auf,
der auf geeignete Weise mit der Lehnenstruktur 11, 11a verbunden
werden kann. Selbstverständlich
ist die Form des Halterahmens 14 und die Breite der einzelnen
Rahmenschenkel 32a, 32b, 32c, 32d im
wesentlichen beliebig.
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Die Öffnung 21 bietet
Zugang einem Einführkanal 33 für ein Transportbehältnis 17.
Der Einführkanal 33 ist
in Axialerstreckung (also in Fahrtrichtung x des Kfz) relativ kurz
gehalten und entspricht im wesentlichen der Breite S des Halterahmens 14.
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Das
Transportbehältnis 17 ist
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 lediglich schematisch dargestellt
und kann beispielsweise als Skisackhalterung ausgebildet sein. Es
weist einen Aufnahmeraum 18 auf, in dem ein Skisack in
zusammengefaltetem Zustand auf herkömmliche Weise aufgenommen werden
kann. Der Aufnahmeraum 18 wird von einer vorderen Wand 19 und
einer hinteren Wand 20 begrenzt, die beide typischerweise
die Funktion eines Deckelelementes übernehmen und schwenkbar an einen
Einbaurahmen 16, der das Transportbehältnis 17 in Umfangsrichtung
umgibt, angelenkt sind.
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Der
Einbaurahmen
16 beziehungsweise das Transportbehältnis
17 ist
in den
1,
2 und
3 der
DE 101 32 081 A1 detailliert dargestellt.
Vorliegend handelt es sich bei dem Einbaurahmen
16 und
dem Transportbehältnis
17 um
ein mit dem bekannten Transportbehältnis vergleichbares Transportbehältnis
17.
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Der
Einbaurahmen 16 weist, ohne dass dies aus den Figuren ersichtlich
ist, ebenfalls zwei im wesentlichen horizontale Schenkel und zwei
im wesentlichen vertikale Schenkel auf, so dass sich im wesentlichen
eine Außenumfangsfläche 27 des
Einbaurahmens 16 ergibt, die an eine Innenumfangsfläche 26 des
Halterahmens 14 angepasst ist. Zwischen der Innenumfangsfläche 26 und
der Außenumfangsfläche 27 ergibt
sich in dem montierten Zustand des Einbaurahmens 16 an
dem Halterahmen 14 ein umlaufender Ringspalt 34.
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In
1 ist ein Riegelelement
24 dargestellt, welches
dem Einbaurahmen
16 zugeordnet ist und entlang dem Doppelpfeil
y verlagerbar ist.
1 zeigt das
Riegelelement
24 in einer Sperrposition, in der dieses
eine Öffnung
in einem Schließblech
35 des Halterahmens
14 durchgreift
und auf diese Weise den Kopf des Einbaurahmens
16 an dem
Halterahmen
14 sichert. Ein lediglich schematisch dargestelltes
Betätigungselement
22 nach
Art einer Taste, welches über
eine angedeutete Griffmulde
23 ergreifbar ist, dient der
manuellen Verlagerung des Riegelelementes
24, ohne dass
dies hier im Einzelnen beschrieben werden soll. Eine vergleichbare
Vorrichtung ist jedoch aus der
DE 101 32 081 A1 bekannt.
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Die
Befestigung des Einbaurahmens
16 und damit des Transportbehältnisses
17 an
dem Halterahmen
14 erfolgt bei den Ausführungsbeispielen, ohne dass
dies detailliert gezeigt ist, auf eine vergleichbare Weise, wie
es in der
DE 101 32
081 A1 beschrieben ist. Etwa im Bereich
25 des
Halterahmens
14 beziehungsweise des Einbaurahmens
16 sind über nicht
dargestellte Schwenklagerelemente Schwenklagerflächen bereitgestellt, die eine
Verschwenkung des Einbaurahmens
16 um die Schwenkachse
25 relativ
zu dem fahrzeugseitig festgelegten Halterahmen
14 ermöglichen.
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Wird
das Transportbehältnis 17 mit
dem Einbaurahmen 16 durch den Einführkanal 33 hindurch
in seine Montageposition gemäß 1 verlagert, bewegt sich
der Fußbereich 36 des
Einbaurahmens 16 zunehmend auf den Fußbereich 37 des Halterahmens 14 zu. 5 zeigt eine Zwischenposition,
kurz bevor der Fußbereich 36 des
Einbaurahmens 16 den Fußbereich 37 des Halterahmens 14 erreicht.
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Um
den Umfangsspalt 34 im Montagezustand des Einbaurahmens 16 vollständig zu
verschließen
ist gemäß den Ausführungsbeispielen
an einer Innenumfangsfläche 26 des
Halterahmens 14 ein Dichtelement 28, 29a, 29b angeordnet.
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Gemäß 2 ist ein durchgehend umlaufendes
Dichtelement 28 vorgesehen, welches von der Innenumfangsfläche 26 des
Halterahmens 14 in den Einführkanal 33 und damit
in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens 16 hinein vorsteht.
Das Dichtelement 28 des Ausführungsbeispiels der 2 ist ein Elastomerstreifen,
der einstückig
mit dem Halterahmen 14 beziehungsweise mit der Halterahmenhälfte 15b verbunden
ist. Die Halterahmenhälfte 15b und das
Dichtelement 28 sind als Kunststoffspritzgussteil in einem
2-Komponenten-Verfahren hergestellt, wobei zwei unterschiedliche
Kunststoffe in einer gemeinsamen Form zusammengebracht sind. Der Kunststoff
des Halterahmens 15b ist dabei wesentlich härter ausgebildet,
als der Kunststoff, der für
die Bildung des Dichtelementes 28 verwendet wird. Ein derartiges
Verfahren ist als 2-K-Verfahren grundsätzlich bekannt.
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Das
Ausführungsbeispiel
der 3 zeigt zwei Dichtelemente 29a, 29b,
die von einem Flauschband gebildet sind. Die Eckbereiche 30 des Halterahmens 14 sind
freigelassen, wobei gleichfalls die Möglichkeit besteht, auch diese
Eckbereiche 13 mit einem Dichtelement zu versehen, beziehungsweise
die Dichtelemente 29a, 29b auf Stoß aneinander
zu legen, bis in die Ecken hinein anzuordnen oder alternativ ein
durchgehendes Flauschband vorzusehen. Auch die beiden anderen Halterahmenschenkel 32b, 32c des
Halterahmens 14 gemäß 3 weisen, was nicht dargestellt
ist, entsprechende Dichtelemente auf.
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Die 4 und 5 veranschaulichen, dass das Dichtelement 28,
sowie gleichermaßen
die Dichtelemente 29a, 29b, kompressibel ausgebildet
sind und in die Bewegungsbahn des Einbaurahmens 16 relativ zu
dem Halterahmen 14 hineinragen. Auf diese Weise wird ein
vollständiges
Verschließen
des Umfangsspaltes 34 möglich.
Aufgrund der Kompressibilität des
Materials sind auch Rückstellkräfte vorhanden, die
für den
Fall, dass das Modul 17 vom Halterahmen gelöst wird,
das Dichtelement 28, 29a, 29b in seine entspannte,
voluminösere
Form gemäß 5 rückführen.
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Als
kompressibles Material im Sinne der vorliegenden Erfindung wird
durch ein zumindest geringfügig
kompressibles Material verstanden, welches nach Art eines flauschigen,
porösen
oder auf sonstige Weise zumindest geringfügig eindrückbaren Material verstanden,
welches nach Art einer Polsterung in gewisser Weise nachgiebig ist.
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Gleichermaßen ist
es im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht erforderlich, dass
der Einbaurahmen 16 eine Durchgangsöffnung einer Durchladeeinrichtung
umgibt. Es ist gleichermaßen
auch vorstellbar, dass der Einbaurahmen 16 von Wandungsbereichen
eines Aufnahmemodules gebildet ist, welches beispielsweise einen
geschlossenen Boden aufweist. In diesem Falle dient das Dichtelement 28, 29a, 29b gegebenenfalls
zwar nicht mehr der Verbesserung einer Blickdichtigkeit oder einer
Zugluftdichtigkeit. Hier können
jedoch die verbesserten Gleiteigenschaften eine wesentliche Rolle
spielen, insbesondere um bei häufig
auszuwechselnden Modulen 17 das Einsetzen des Modules in
den Halterahmen zu erleichtern oder die Lösebewegung zu vereinfachen, ohne
dass es zu Verklemmungen kommt.
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Als
Transportbehältnis 17 im
Sinne der Erfindung wird demgemäß beispielsweise
auch ein Transportbehältnis
für einen
Kühlschrank
oder ein Kühlmodul,
für Spielkonsolen,
für Staufächer, für Armlehnen,
für Multimediageräte wie DVD-Player
und zugehörige
Bildschirme, Verbandskastenmodule etc. angesehen.
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Der
Einbaurahmen 16 ist typischerweise als Kunststoffspritzgussteil
ausgebildet. Alternativ kommen auch Metallgussteile oder gegebenenfalls
Metallblechformteile in Betracht.
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Das
Transportbehältnis 17 beziehungsweise der
Einbaurahmen 16 ist beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren
relativ zu dem fahrzeugseitig festgelegten Halterahmen 14 schwenkbar
angeordnet. Von der erfindungsgemäßen Lösung sind jedoch auch solche
Transportbehältnisse 17 umfasst,
die entlang einer geradlinigen Bewegungsbahn oder entlang einer
gekrümmten
Bewegungsbahn relativ zu dem feststehenden Halterahmen 14 in
den Einführkanal 33 einführbar sind,
um ihre Montageposition zu erreichen.
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Wie
sich insbesondere aus 4 ergibt,
ist das Dichtelement 28, 29a, 29b im
wesentlichen streifenförmig
ausgebildet. Im nicht komprimierten Zustand gemäß 5 ist die Höhe h des Dichtelementes 28 kleiner
als dessen Breite B. 4 lässt erkennen,
dass die Breite B des Dichtelementes 28 etwa 1/5 der Breite
S des Halterahmens 14 beziehungsweise der Breite des Einbaurahmens 16 beträgt, wobei
darauf hinzuweisen ist, dass Einbaurahmen 16 und Halterahmen 14 im
wesentlichen eine gleiche Breite besitzen.
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In
den Ausführungsbeispielen
beschrieben sind solche Dichtelemente 28, 29a, 29b,
die an der Innenumfangsfläche 26 des
Halterahmens 14 angeordnet sind. Gleichermaßen ist
es jedoch auch möglich,
derartige Dichtelemente an der Außenumfangsfläche 27 des
Einbaurahmens 16 vorzusehen.