DE10354419A1 - Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Fördergut, insbesondere Kleidungsstücken - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung stellt eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Fördergut, insbesondere Kleidungsstücken, mit einer Mehrzahl von Fördergutträgern (10), welche mittels eines Hakens (16) an einer Führungsschiene (18) angehängt oder anhängbar sind und an dieser entlang einer Förderstrecke (A) transportierbar sind, bereit, wobei mindestens einer der Fördergutträger (10) mindestens eine Tasche (14) zur Aufnahme von Fördergut aufweist. Die Tasche (14) kann dabei wenigstens ein Taschenfach (30) aufweisen, welches begrenzt wird von einer Vorderwand (22) und einer Rückwand (24), die relativ zueinander verstellbar sind, um das Taschenfach (30) zwischen einer geschlossenen Stellung und mindestens einer geöffneten Stellung schrittweise oder kontinuierlich einzustellen, wobei in der geschlossenen Stellung die Vorderwand (22) der Rückwand (24) weitestgehend angenähert ist und wobei in der mindestens einen geöffneten Stellung die Vorderwand (22) und die Rückwand (24) im Vergleich mit der geschlossenen Stellung voneinander entfernt oder ggf. voneinander abgespreizt sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Fördergut, insbesondere Kleidungsstücken, mit einer Mehrzahl von Fördergutträgern, welche mittels eines Hakens an einer Führungsschiene angehängt oder anhängbar sind und an dieser entlang einer Förderstrecke transportierbar sind.
- Eine solche Hängefördereinrichtung ist beispielsweise aus der Textilindustrie bekannt und wird dort zum Transport von Kleidungsstücken zu verschiedenen Verarbeitungsstationen einer Textilfabrik eingesetzt. Als Fördergutträger werden dabei Kleiderbügel eingesetzt, auf welchen die zu transportierenden Kleidungsstücke aufgehängt sind. Die Haken der Kleiderbügel übergreifen eine beispielsweise U-förmige Führungsschiene, entlang welcher die Kleiderbügel mit den Kleidungsstücken beim Transport in der Hängefördereinrichtung gleiten. Hängefördereinrichtungen der vorstehend genannten Art sind beispielsweise als Klinkenförderer und als Pin-Förderer bekannt.
- Ein Nachteil bekannter Hängefördereinrichtungen ist es, dass der Typ von an einer bestimmten Hängefördereinrichtung transportierbarem Fördergut durch die Konstruktion des Fördergutträgers vorgegeben sein kann. Insbesondere ist der Transport von Kleidungsstücken in einer Hängefördereinrichtung auf den Transport von solchen Kleidungsstücken beschränkt, welche sich in geeigneter Weise über einen Kleiderbügel hängen lassen. Solche Kleidungsstücke werden auch als "Hängeware" bezeichnet und umfassen beispielsweise Jacken, Hemden oder Westen. Demgegenüber besteht jedoch der Bedarf, in einer Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Kleidungsstücken auch solche Kleidungsstücke zu transportieren, welche nicht zweckmäßig an oder über einen Kleiderbügel hängbar sind oder deren Transport im hängenden Zustand nicht vorteilhaft ist. Derartige Kleidungsstücke sollen im Folgenden ohne Beschränkung als „Liegeware" bezeichnet werden, zu ihnen zählen beispielsweise zusammengelegte Kleidungsstücke, Hosen, Unterwäsche, Strickwaren oder Accessoires. Der Transport von solcher Liegeware ist mit bekannten Kleiderbügel-Hängefördereinrichtungen nicht geeignet realisierbar, insbesonders nicht, wenn sich die Ware bereits in einer ggf. rundum verschlossenen und ggf. empfindlichen Verpackung befindet.
- Es ist demnach eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Hängefördereinrichtung der oben genannten Art bereitzustellen, mit welcher ein einfacher, effektiver und schonender Transport von Fördergut verschiedener Typen ermöglicht wird. Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Kleidungsstücken bereitzustellen, mit welcher auf einfache, effektive und schonende Weise Liegeware, ggf. in Mischbestückung und mit Hängeware, transportierbar ist.
- Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung gelöst durch eine Hängefördereinrichtung der eingangs genannten Art, bei welcher mindestens einer der Fördergutträger mindestens eine Tasche zur Aufnahme von Fördergut aufweist. Da in einer solchen Tasche Fördergut verschiedenster Art aufgenommen werden kann, entfällt die Notwendigkeit, das Fördergut an dem Fördergutträger anzuhängen oder anderweitig anzubringen. In einer vorzugsweise nach unten im Wesentlichen geschlossenen Tasche kann das Fördergut in dem an der Führungsschiene angehängten Fördergutträger einfach und sicher untergebracht und transportiert werden.
- Ein solcher gemäß der Erfindung mit einer Tasche versehener Fördergutträger kann außerdem in einer Hängefördereinrichtung zusammen mit anderen Fördergutträgern, zum Beispiel auch mit herkömmlichen Fördergutträgern, verwendet werden. Es wird somit eine Mischbestückung der Hängefördereinrichtung zum gleichzeitigen Transportieren von Fördergut verschiedenster Typen in einer Hängefördereinrichtung ermöglicht.
- Im Fall einer Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Kleidungsstücken ermöglicht das Bereitstellen eines Fördergutträgers gemäß der vorliegenden Erfindung mit mindestens einer Tasche den Transport von Liegeware. Zu transportierende Kleidungsstücke können dann einfach in der Tasche aufgenommen werden und müssen nicht an oder über einen Kleiderbügel gehängt werden. In einer Tasche geeigneter Gestalt sind Kleidungsstücke verschiedenster Art aufnehmbar, so dass in ein und derselben Tasche nacheinander oder gleichzeitig verschiedene Kleidungsstücke oder verschiedene Arten von Kleidungsstücken transportierbar sind. Außerdem ist es möglich, mehrere erfindungsgemäße Fördergutträger mit jeweils unterschiedlich ausgebildeten Taschen gemeinsam in einer Hängefördereinrichtung zu verwenden oder auch erfindungsgemäß ausgebildete Fördergutträger und herkömmliche Fördergutträger, insbesondere Kleiderbügel, in ein und derselben Hängefördereinrichtung zu kombinieren. Auf diese Weise kann eine Mischbestückung der Fördereinrichtung mit verschiedenen Arten von Kleidungsstücken, insbesondere mit Hänge- und Liegeware realisiert werden.
- Die Tasche des Fördergutträgers kann jede geeignete Gestalt aufweisen und beispielsweise eine Mehrzahl verschiedener Taschenfächer oder anderer Einrichtungen zur Aufnahme von Fördergut umfassen. Ein Fördergutträger mit einer Tasche, die mehrere Taschenfächer aufweist, hat den Vorteil, dass eine Sortierung von an einem Fördergutträger transportiertem Fördergut möglich ist. Beim Transport von Kleidungsstücken kann dann eine Sortierung von zu einem Bekleidungsset gehörenden Bekleidungselementen, zum Beispiel von zusammengehörigen Teilen eines Anzugs, vorgenommen werden. Außerdem wäre es denkbar, beim Transport von Kleidungsstücken zu einer Verarbeitungsstation in einem mehrere Taschenfächer aufweisenden Fördergutträger das zu verarbeitende Kleidungsstück und zur Verarbeitung benötigte Teile, Hilfsmittel oder dgl., in den einzelnen Taschenfächern sortiert, zuzuführen.
- In einer bevorzugten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, dass die Tasche wenigstens ein Taschenfach aufweist, welches begrenzt wird von einer Vorderwand und einer Rückwand, die relativ zueinander verstellbar sind, um das Taschenfach zwischen einer geschlossenen Stellung und mindestens einer geöffneten Stellung schrittweise oder kontinuierlich einzustellen, wobei in der geschlossenen Stellung die Vorderwand der Rückwand weitestgehend angenähert ist und wobei in der mindestens einen geöffneten Stellung die Vorderwand und die Rückwand im Vergleich mit der geschlossenen Stellung voneinander entfernt oder ggf. voneinander abgespreizt sind.
- Ein derartiges Einstellen des Taschenfachs der Tasche zwischen einer geschlossenen Stellung und mindestens einer geöffneten Stellung hat vor allem den Vorteil, dass dann, wenn das Taschenfach kein Fördergut trägt, das Taschenfach in die geschlossene Stellung eingestellt werden kann und in dieser Stellung bedeutend weniger Platz beansprucht als in der geöffneten Stellung, da in der geschlossenen Stellung die Vorderwand der Rückwand weitestgehend angenähert ist.
- Eine Reduzierung des von der Tasche insgesamt beanspruchten Platzes ist vor allem dann wünschenswert, wenn mit der Platzreduzierung eine Verkürzung der in Anspruch genommenen Wegstrecke des Fördergutträgers entlang der Förderstrecke einhergeht. Es wird deshalb insbesondere daran gedacht, einen Fördergutträger gemäß der Ausführungsform der Erfindung so einzurichten, dass in dem geschlossenen Zustand des mindestens einen Taschenfachs der Fördergutträger in Richtung der Förderstrecke möglichst flach zusammengelegt ist und vorzugsweise eine Dicke von nur noch maximal etwa 30 mm aufweist. Verlaufen die Vorderwand und die Rückwand annähernd parallel zueinander und in Hängerichtung des Fördergutträgers, so können sie in der geschlossenen Stellung weitestgehend aneinander anliegen und in der mindestens einen geöffneten Stellung in einem Abstand zueinander parallel und entlang der Hängerichtung verlaufen. Vorder- und Rückwand können jedoch in der mindestens einen geöffneten Stellung auch so angeordnet sein, dass sie an einem Punkt oder entlang einer Kante der Vorderwand bzw. Rückwand weitestgehend aneinander anliegen, beide Wände jedoch zueinander in einem Winkel verlaufen, d.h. voneinander abgespreizt sind.
- Außerdem ist es möglich, dass das wenigstens eine Taschenfach zwei oder mehr geöffnete Stellungen einnehmen kann, zwischen welchen es schrittweise oder kontinuierlich einstellbar ist. Auf diese Weise kann die Größe des Taschenfachs auf verschiedene Füllmengen oder verschiedene Arten von Fördergut besser angepasst werden.
- Die Vorderwand oder/und die Rückwand des Fördergutträgers der Hängefördereinrichtung gemäß der Ausführungsform der Erfindung können als im Wesentlichen steifes Plattenteil oder steifes Lochgitterteil ausgebildet sein. Dies kommt vor allem dem schonenden Transport des in dem jeweiligen Taschenfach transportierten Förderguts zugute, da auf diese Weise die Berührungspunkte zwischen dem Fördergut und Innenwandungen des Taschenfachs reduziert werden können.
- Um auf konstruktiv einfache Weise ein relatives Verstellen der Vorder- bzw. Rückwand zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass das Taschenfach ein an einer seitlichen Begrenzung oder als seitliche Begrenzung des Taschenfachs angeordnetes Gestänge umfasst, wobei das Gestänge einerseits mit der Vorderwand und andererseits mit der Rückwand verbunden ist und zum Einstellen des Taschenfachs klappbar, aus-/einziehbar oder dergleichen verstellbar ist.
- Um eine gut definierte Form und Einstellmöglichkeit des Taschenfachs zu gewährleisten, kann eine Mehrzahl von im Wesentlichen parallel zueinander verlaufender Klappstreben vorgesehen sein, welche sich von einem Rand der Rückwand zu einem zugewandten Rand der Vorderwand erstrecken, wobei die Klappstreben an der Vorderwand beziehungsweise Rückwand schwenkbar angebracht sind, sodass sie in der geschlossenen Stellung des Taschenfachs in einer zur Rückwand im Wesentlichen parallelen Ebene und in einer Stellung maximaler Öffnung des Taschenfachs im Wesentlichen in Richtung senkrecht zu der Ebene verlaufen.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die relative Lage der Vorderwand und der Rückwand zueinander mittels eines Arretiermechanismus arretierbar ist. Es ist dadurch möglich, die Größe des Taschenfachs wahlweise zu fixieren und ein unbeabsichtigtes Verstellen des Taschenfachs zwischen der geschlossenen Stellung und der mindestens einen geöffneten Stellung bzw. zwischen mehreren geöffneten Stellungen zu vermeiden. Insbesondere in Kombination mit der als im Wesentlichen steifes Plattenteil oder steifes Lochgitterteil ausgebildeten Vorder- oder/und Rückwand kann durch den Arretiermechanismus ein Taschenfach stabiler, definierter Innengeometrie bereitgestellt werden, in welcher Fördergut besonders schonend transportierbar ist. Eine mögliche Realisierung eines solchen Arretiermechanismus könnte zwei über einen Gelenkpunkt miteinander verbundene Gestängeelemente umfassen, welche in der mindestens einen geöffneten Stellung im Wesentlichen zueinander gestreckt angeordnet sind.
- Bei dem erfindungsgemäßen Fördergutträger kann außerdem vorgesehen sein, dass die Vorderwand oder/und die Rückwand mit einer Kraft beaufschlagbar ist/sind, welche in Richtung der geschlossenen Stellung des Taschenfachs wirkt. Insbesondere bei einer kontinuierlichen Verstellbarkeit der Vorder- oder/und Rückwand kann eine solche Kraft bewirken, dass sich das Taschenfach stets automatisch so einstellt, dass es möglichst wenig Platz beansprucht. Dies hat einerseits zur Folge, dass sich das Taschenfach nach dem Herausnehmen des Förderguts eigenständig zusammenlegt. Andererseits stellt sich das Taschenfach im befüllten Zustand selbstständig auf eine möglichst platzsparende Größe ein. Die Kraft, mit der die Vorderwand oder/und die Rückwand beaufschlagbar ist/sind, ist vorzugsweise relativ klein, damit das Fördergut im Taschenfach möglichst wenig beansprucht wird.
- Auf einfache Weise kann eine solche in Richtung der geschlossenen Stellung des Taschenfachs wirkende Kraft durch eine im Wesentlichen durch die Schwerkraft der Vorderwand oder/und der Rückwand verursachte Kraftkomponente bewirkt werden.
- Bei dem Fördergutträger der Hängefördereinrichtung gemäß der Ausführungsform der Erfindung wird außerdem vorgeschlagen, dass die Rückwand und die Vorderwand über mindestens eine das Taschenfach seitlich oder/und unten begrenzende flexible Wand miteinander verbunden sind. Eine solche flexible Wand bietet eine einfache und damit kostengünstige Möglichkeit, Rückwand und Vorderwand miteinander so zu verbinden, dass eine Verstellbarkeit zwischen den Wänden gewährleistet bleibt.
- Im unteren Bereich des Taschenfachs kann dieses alternativ oder zusätzlich durch einen Boden begrenzt sein, welcher einerseits schwenkbar an einem unteren Randabschnitt der Vorderwand und andererseits schwenkbar an einem unteren Randabschnitt der Rückwand angebracht ist. Ein solcher Boden kann als im Wesentlichen steifes Plattenteil oder ggf. Gitterteil ausgebildet sein und stellt dann eine definierte Innengeometrie des Taschenfachs in der mindestens einen geöffneten Stellung bereit, während die Möglichkeit des Zusammenlegens der Tasche in die geschlossene Stellung erhalten bleibt.
- Der Haken des erfindungsgemäßen Fördergutträgers kann Teil eines Kleiderbügels sein, an welchem die Tasche verankerbar, insbesondere leicht abnehmbar verankerbar ist. Rückwand und/oder Vorderwand und/oder ein anderes Element der Tasche können dann mindestens einen Einhängeabschnitt aufweisen, mit welchem sie an den Haken ggf. an dem Kleiderbügel angehängt oder anhängbar ist/sind. Damit ist es möglich, den erfindungsgemäßen Fördergutträger mittels eines herkömmlichen Kleiderbügels als Kopplungselement an der Führungsschiene einer Hängefördereinrichtung anzuhängen und der Kleiderbügel kann bei Bedarf leicht ausge tauscht werden.
- Zweckmäßigerweise kann vorgesehen sein, dass die Vorderwand oder/und die Rückwand zumindest teilweise aus einem transparenten Material gebildet ist/sind. Auf diese Weise kann an dem Taschenfach ein Sichtfenster ausgebildet werden, welches es ermöglicht, das Fördergut für eine Bedienperson der Hängefördereinrichtung oder für ein geeignetes Lesegerät erkennbar in der Tasche aufzunehmen und so etwa ein Erfassen des in einer Tasche transportierten Förderguts zu ermöglichen, ohne das Fördergut aus der Tasche zu entnehmen. Zu diesem Zweck kann darüber hinaus vorgesehen sein, dass die Vorderwand oder/und die Rückwand einen Ausschnitt aufweist/aufweisen, welcher ein Eingreifen oder/und Erkennen des Förderguts erleichtert.
- Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass der Fördergutträger ein Markierungselement, insbesondere eine mit einem Lesegerät lesbare Codierung, einen Transponder oder dgl., aufweist. Es wird so eine Identifizierung von Fördergutträgern sowie eine insbesondere automatische Sortierung der Fördergutträger in der Hängefördereinrichtung unterstützt.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Fördergutträger für eine Hängefördereinrichtung, welcher gemäß der Erfindung ausgebildet ist. Ein solcher Fördergutträger kann in eine herkömmliche Hängefördereinrichtung eingesetzt werden und weist dort die oben beschriebenen Eigenschaften und Vorteile auf.
- Allgemein kann ein gemäß der Erfindung ausgebildeter Fördergutträger neben dem Transport von Fördergut auch der Lagerung oder dem Schutz von Fördergut dienen. Die erfindungsgemäße Tasche kann dann vorteilhaft ein schonendes, ggf. staubfreies oder/und trockenes oder/und lichtgeschütztes Aufbewahren des Förderguts ermöglichen. Der Fördergutträger kann dabei nicht nur an einer Führungsschiene einer Hängevorrichtung hängend, sondern auch liegend oder stehend zum Einsatz kommen.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von zwei beispielhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1a eine Vorderansicht und eine Seitenansicht eines Fördergutträgers gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in einer Stellung mit geöffnetem Taschenfach, -
1b eine Vorderansicht und eine Seitenansicht des Fördergutträgers von1a in einer Stellung mit geschlossenem Taschenfach, -
2a eine Vorderansicht und eine Seitenansicht eines Fördergutträgers gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in einer Stellung mit geöffneten Taschenfächern und -
2b den Fördergutträger von2a in der Stellung mit geschlossenen Taschenfächern. -
1a und1b zeigen einen Fördergutträger10 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in Stellungen mit geöffnetem bzw. geschlossenem Taschenfach. Gemäß dieser Ausführungsform ist der Fördergutträger10 allgemein aus einem Bügel12 , beispielsweise einem herkömmlichen Kleiderbügel, und einer daran angehängten Tasche14 gebildet. Über den Haken16 des Bügels12 ist der Fördergutträger10 an einer Führungsschiene18 der Hängefördereinrichtung einhängbar. Die Führungsschiene18 kann in an sich bekannter Weise eine U-förmige Querschnittsfläche aufweisen, sodass der Haken16 des Fördergutträgers10 über die Führungsschiene hängbar ist und durch einen nicht dargestellten Fördermechanismus, beispielsweise einen bekannten Klinkenfördermechanismus, oder einen bekannten Beförderungsmechanismus mit an einer Schleppkette angeordneten Klinken bzw. Stiften als Mitnehmerelemente, in einer Förderrichtung A transportierbar ist. - Die Tasche
14 weist eine Vorderwand22 , eine Rückwand24 , Seitenwände26 sowie einen Boden28 auf, welche gemeinsam ein Taschenfach30 zur Aufnahme von Fördergut (nicht dargestellt) umgrenzen. - In der vorliegenden Ausführungsform ist die Vorderwand
22 aus einer relativ steifen, flachen Kunststoffwand gebildet und weist einen Ausschnitt32 auf, welcher einerseits ein Be- und Entladen der Tasche14 mit dem Fördergut (nicht gezeigt) erleichtert und andererseits ein Erkennen bzw. Erfassen von in dem Taschenfach30 aufgenommenem Fördergut von außen durch eine Bedienperson bzw. ein Erfassungsgerät erleichtert. Die Vorderwand22 kann außerdem aus einem transparenten Kunststoff gebildet sein, um die Erkennbarkeit des im Taschenfach30 transportierten Förderguts weiter zu verbessern. Die Transparenz der Vorderwand22 bzw. der Ausschnitt32 können auch bei einer automatisierten Erfassung von Fördergut zweckmäßig sein, wenn das Fördergut beispielsweise mit einem spezifischen Strichcode markiert ist, welcher durch einen Strichcode-Leser automatisch gescannt werden kann, um transportiertes Fördergut zu erfassen, zu sortieren, zu überprüfen oder dgl. Zu diesem Zweck wird außerdem daran gedacht, den Fördergutträger selbst, insbesondere seine Tasche, mit einer Markierung oder einem Transponder auszustatten oder eine andere maschinenlesbare Codierung vorzusehen. - Die Rückwand
24 ist ebenfalls aus einem relativ steifen, plattenartigen Kunststoffteil gebildet, welches von etwa gleicher Breite ist wie die Vorderwand, jedoch einen nach oben verlängerten Abschnitt34 aufweist, welcher zur Verankerung an dem Bügel12 dient. Dazu sind an dem nach oben verlängerten Abschnitt34 zwei Einhängeabschnitte36 ausgebildet, welche um die Schenkel des Bügels12 hakenartig herumlaufen oder umgeschlagen sind. Als Einhängeabschnitte36 kommen beispielsweise Stoffbänder in Frage, welche an der Rückwand24 angebracht sind, um den Bügel12 herumgelegt werden und anschließend durch einen Klettverschluss oder dgl. fixierbar sind. Ebenso könnten jedoch auch zwei integral mit der Rückwand24 ausgebildete steife Kunststoff-Einhängeabschnitte36 vorgesehen sein, welche die Schenkel des Bügels12 hakenartig übergreifen, sodass die Tasche14 schnell und einfach über den Bügel12 gehängt werden kann. - Das Taschenfach
30 des Fördergutträgers10 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung wird seitlich durch die Seitenwände26 begrenzt. Um die Verstellbarkeit des Taschenfachs zu gewährleisten, sind die Seitenwände beispielsweise aus einem Netz gebildet. Es sind jedoch andere geeignete Textil- oder Kunststoffmaterialien, aber auch flexible Anordnungen, wie beispielsweise eine Seil- oder Bänderanordnung, denkbar. - Der Boden
28 könnte in gleicher Weise ausgebildet sein wie die Seitenwände26 . Da das Fördergut jedoch auf dem Boden28 aufliegt, kann eine steife Ausbildung des Bodens28 vorteilhaft sein. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist der Boden28 , ähnlich der Vorder- und Rückwand, aus einem steifen, plattenförmigen Kunststoffteil gebildet. Auf diese Weise kann das Fördergut geschützt und schonend transportiert werden. - Im Folgenden wird ein Mechanismus beschrieben, mit welchem der Fördergutträger
10 gemäß der Erfindung zwischen einem Zustand geöffneten Taschenfachs30 (1a ) und einem Zustand geschlossenen Taschenfachs30 (1b ) verstellbar ist. Dazu weist die Tasche14 an ihren Seitenwänden26 eine Mehrzahl von Klappstreben34 auf, welche jeweils von einem Rand der Rückwand24 zu einem Rand der Vorderwand22 verlaufen. An diesen Rändern der Vorder- bzw. Rückwand22 ,24 (randnahe Flächenbereiche, Kanten oder Stirnflächen der Vorder- bzw. Rückwand22 ,24 ) sind die Klappstreben34 jeweils gelenkig angebracht, beispielsweise durch Drehpunkte40 , Scharniere oder dgl. Darüber hinaus ist die Bodenplatte28 mittels Bandscharnieren, flexiblen Kunststoff- oder Textilteilen oder dgl. klappbar an den unteren Rändern der Vorderwand22 und der Rückwand24 angebracht. Die Tasche14 des Fördergutträgers10 kann nun eine geöffnete Stellung gemäß1a einnehmen, indem die Streben34 in eine Stellung geschwenkt werden, in welcher sie in etwa senkrecht zu Vorder- und Rückwand22 ,24 verlaufen, und der Boden28 ebenfalls senkrecht zu Vorder- und Rückwand22 ,24 geklappt ist. Vorder- und Rückwand22 ,24 sind dann in einem maximalen Abstand zueinander angeordnet und begrenzen zusammen mit den Seitenwänden26 und dem Boden28 ein etwa quaderförmiges, geöffnetes Taschenfach30 . - Durch die im Wesentlichen steifen Vorder- und Rückwände
22 ,24 sowie die steife Bodenplatte28 ist das Taschenfach30 insgesamt formstabil und ermöglicht so einen schonenden Transport des Förderguts ohne unnötige Druckpunkte. In diesem Zusammenhang dienen die Klappstreben34 einer zusätzlichen seitlichen Stabilisierung der an sich flexiblen Seitenwände26 . Um den erfindungsgemäßen Fördergutträger10 von der Stellung mit geöffnetem Taschenfach30 gemäß1a in den Zustand mit geschlossenem Taschenfach30 gemäß1b zu überführen, wird die Vorderwand22 nach unten in Richtung der Rückwand24 geschwenkt, wobei der Weg, entlang welchem die Vorderwand22 schwenkbar ist, durch die Schwenkbewegung der steifen Klappstreben34 sowie der Bodenplatte28 vorgegeben ist. Wenn in dem Taschenfach30 kein Fördergut aufgenommen ist, das Taschenfach30 also leer ist, kann die Vorderwand22 so weit an die Rückwand24 herangeschwenkt werden, bis Vorder- und Rückwand22 ,24 in etwa aneinander anliegen. Dieser geschlossene Zustand des Taschenfachs30 ist in1b illustriert und zeigt, dass insgesamt der Fördergutträger10 in diesem Zustand entlang der Förderrichtung A nur einen minimalen Platz in Anspruch nimmt, so dass leere Fördergutträger10 an der Hängefördereinrichtung platzsparend angeordnet werden können. - Um eine Platzoptimierung des erfindungsgemäßen Fördergutträgers
10 auch in einem Zustand zu erzielen, in welchem der Fördergutträger10 Fördergut transportiert, kann der erfindungsgemäße Fördergutträger10 zwischen der maximal geöffneten Stellung (1a ) und der maximal geschlossenen Stellung (1b ) in mehreren Stufen, vorzugsweise stufenlos eingestellt werden. Genauer kann der Schwenkwinkel der Klappstreben34 bzw. des Bodens28 so eingestellt werden, dass das zwischen Vorder- und Rückwand22 ,24 begrenzte Taschenfach30 der Größe des jeweils zu transportierenden Förderguts angepasst ist. Durch Schwenken der Klappstreben34 und des Bodens28 wird also der Abstand zwischen Vorder- und Rückwand22 ,24 beispielsweise so eingestellt, dass beide Wände22 ,24 am Fördergut gerade anliegen, sodass die Gesamtbreite des Fördergutträgers10 nicht größer ist als notwendig. Die Größe des Taschenfachs30 und damit der Platzbedarf des Fördergutträgers10 lassen sich auf diese Weise individuell an verschiedene Typen von Fördergut, zum Beispiel an Kleidungsstücke einer Dicke von etwa 1 mm bis etwa 150 mm, anpassen. - Gemäß der in
1a und1b dargestellten ersten Ausführungsform ist der Fördergutträger10 so eingerichtet, dass die nach unten wirkende Schwerkraft der Vorderwand22 sowie der Klappstreben34 und des Bodens28 zugunsten eines Zusammenklappens der Tasche14 in die geschlossene Stellung wirkt. Genauer wird die Bewegung der Vorderwand relativ zur Rückwand durch die Klappstreben34 und den Boden28 auf eine in etwa kreisförmige Schwenkbahn begrenzt, sodass die nach unten wirkende Schwerkraft der Vorderwand22 eine entlang der Schwenkbahn gerichtete Kraftkomponente erzeugt, welche wiederum eine senkrecht zur Vorderwand gerichtete Kraftkomponente aufweist. Mit dieser Kraftkomponente wird die Vorderwand22 gegen die Rückwand24 in Richtung der geschlossenen Stellung des Taschenfachs30 beaufschlagt. - Durch diese Kraftkomponente stellt sich das Taschenfach stets selbständig auf die minimale Größe ein, welche zur Aufnahme eines Förderguts bestimmter Größe notwendig ist, da sich Vorderwand
22 und Rückwand24 so lange aufeinander zu bewegen, bis sie an dem Fördergut anliegen. Die dabei auf das Fördergut ausgeübten Druckkräfte sind aufgrund des relativ geringen Gewichts der Vorderwand ebenfalls relativ gering und beeinträchtigen nicht den schonenden Transport des Förderguts. - Ein weiterer Vorteil der zwischen Vorderwand
22 und Rückwand24 wirkenden Kraftkomponente ist darin zu sehen, dass sich das Taschenfach nach dem Entnehmen des Förderguts selbständig zusammenlegt, sodass der Fördergutträger10 insgesamt eine minimale Breite in Förderrichtung A einnimmt. - Der Fördergutträger
10 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung kann weiterhin einen Arretiermechanismus aufweisen, welcher in1a und1b allgemein mit38 bezeichnet ist. Der Arretiermechanismus38 erlaubt ein Arretieren des Verstellmechanismus des Fördergutträgers10 , derart, dass das Taschenfach30 in der geschlossenen Stellung oder/und in der geöffneten Stellung, ggf. in verschiedenen geöffneten Stellungen, gegen ein unbeabsichtigtes Verstellen gesichert werden kann. Ein solcher Arretiermechanismus38 kann beispielsweise einen Rastmechanismus mit einer Rastverzahnung, Klappenhalter oder eine andere gebräuchliche Einrichtung umfassen. Er kann auch einfach dadurch gebildet sein, dass einer der Gelenkpunkte40 der Klappstreben34 oder des Bodens28 durch eine bedarfsweise festziehbare oder lösbare Schraube feststellbar bzw, lösbar ist. Durch ein Arretieren des Taschenfachs30 in einer bestimmten Größe wird ein besonders schonender Transport des Förderguts ermöglicht, während dennoch die Möglichkeit besteht, den Fördergutträger10 möglichst platzsparend einzustellen. - Es wäre in diesem Zusammenhang auch denkbar, durch ein Einstellen der Reibung an den Gelenkpunkten
40 die zwischen Vorderwand22 und Rückwand24 wirkende Kraftkomponente so einzustellen, dass eine besonders geringe Druckkraft auf das Fördergut wirkt und somit ein besonders schonender Transport des Förderguts, nicht nur von biegesteifen Teilen sondern insbesondere auch von nicht biegesteifen Teilen, möglich ist. - Unter Bezugnahme auf die
2a und2b wird im Folgenden eine zweite Ausführungsform der Erfindung näher erläutert. Der Fördergutträger110 gemäß der zweiten Ausführungsform weist ähnliche konstruktive Merkmale auf wie der Fördergutträger10 gemäß der ersten Ausführungsform. Im Gegensatz zum Fördergutträger10 gemäß der ersten Ausführungsform weist der Fördergutträger110 gemäß der zweiten Ausführungsform jedoch anstelle der Vorderwand22 und der Rückwand24 beiderseits einer Hauptwand124 jeweils eine Zwischenwand125 und eine Abschlusswand122 auf. Alle fünf Wände liegen an ihrem unteren Rand127 aneinander an und sind dort, beispielsweise auf einem nicht dargestellten, flexiblen Kunststoffboden oder mittels mehrerer Scharniere, derart miteinander verbunden, dass sie zueinander um eine entlang des unteren Rands der Wände122 ,124 ,125 verlaufende Achse verschwenkbar sind. - Zwischen der Hauptwand
124 und den beiderseits der Hauptwand124 angeordneten Zwischenwänden125 sowie zwischen jeder Zwischenwand125 und ihrer benachbarten Abschlusswand122 werden jeweils ein Taschenfach130 bzw.131 begrenzt. Jedes der insgesamt vier Taschenfächer kann individuell durch Umklappen der entsprechenden Zwischenwände125 bzw. Abschlusswände122 geschlossen oder geöffnet werden. Die Gewichtskraft der Zwischenwände125 sowie der Abschlusswände122 wirkt in dieser Ausführungsform in Richtung der geöffneten Stellung der Taschenfächer130 ,131 . Zur Arretierung der Tasche114 in einer komplett geschlossenen Stellung (2b ), in welcher der Fördergutträger110 in der Förderrichtung A einen minimalen Platz beansprucht, sowie in verschiedenen anderen geöffneten oder teilweise geöffneten Stellungen der einzelnen Taschenfächer130 ,131 kann der Fördergutträger110 gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung natürlich einen ähnlichen Arretiermechanismus umfassen, wie er bei dem Fördergutträger10 gemäß der ersten Ausführungsform (Arretiermechanismus38 ) vorgesehen ist. Des Weiteren ist die maximal geöffnete Stellung eines jeden der Taschenfächer130 ,131 bei der zweiten Ausführungsform durch die Abmessungen der flexiblen Seitenwände128 im vollständig gestreckten Zustand vorgegeben. Es ist jedoch auch möglich, die Seitenflächen der Taschenfächer130 ,131 , insbesondere bei maximal geöffnetem Taschenfach130 ,131 , durch Streben zu stabilisieren, welche, ähnlich der ersten Ausführungsform, jeweils zwischen benachbarten Wänden122 ,124 ,125 verlaufen und beim Verstellen des Taschenfachs130 ,131 in den geschlossenen Zustand auf geeignete Weise zusammenklappbar sind. - Ein wichtiger Vorteil der zweiten Ausführungsform gegenüber der ersten Ausführungsform ist der symmetrische Aufbau des Fördergutträgers
110 in Bezug auf die Hauptwand124 . Es ist dadurch möglich, den Fördergutträger110 mit symmetrischer Lastenverteilung zu befüllen, sodass der Fördergutträger110 möglichst senkrecht nach unten hängt. Dies kommt einerseits einem sicheren und verschleißfreien Transportieren des Fördergutträgers zugute und reduziert andererseits den von dem Fördergutträger entlang der Förderrichtung A beanspruchten Platz, da auch unterschiedlich schwer beladene, benachbarte Fördergutträger in relativ geringem Abstand zueinander transportierbar sind. Ein solcher symmetrischer Aufbau ist jedoch auch in einfacher Weise bei dem Fördergutträger10 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung realisierbar, indem auf der der Vorderwand22 abgewandten Seite der Rückwand24 eine weitere Wand ausgebildet wird, welche einen ähnlichen Aufbau sowie einen ähnlichen Verstellmechanismus aufweist wie die Vorderwand22 . Beiderseits der Rückwand24 wären dann jeweils ein Taschenfach angeordnet, welche bei in etwa gleicher Beladung ein im Wesentlichen lotrechtes Hängen und sicheres, verschleißarmes Transportieren des Fördergutträgers10 ermöglichen. - Um Schäden des Fördergutträgers
10 ,110 bei der Handhabung und beim Transport, insbesondere bei Kollisionen zwischen zwei Fördergutträgern oder bei Kollisionen eines Fördergutträgers10 ,110 mit einem Hindernis, zu vermeiden, kann insbesondere die Tasche14 ,114 des Fördergutträgers10 ,110 aus einem schlagfesten Kunststoff gebildet sein und an der Vorder- oder/und Rückwand22 ,24 bzw. an den Abschlusswänden122 , am Boden28 ,127 sowie an sonstigen gefährdeten Stellen des Fördergutträgers10 ,110 können Puffer, beispielsweise Gummileisten, angebracht sein. - Die Fördergutträger
10 ,110 gemäß der ersten bzw. zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können im Rahmen der Erfindung auf ver schiedenste Weise variiert werden. Insbesondere kann ein Fördergutträger mehrere verschiedenartig ausgebildete Taschenfächer unterschiedlicher Größe aufweisen, welche unabhängig voneinander verstellbar oder von fester Größe sind, um den Fördergutträger für einen bestimmten Einsatzzweck individuell zu konstruieren bzw. einzustellen.
Claims (17)
- Hängefördereinrichtung zum Transportieren von Fördergut, insbesondere Kleidungsstücken, mit einer Mehrzahl von Fördergutträgern (
10 ;110 ), welche mittels eines Hakens (16 ) an einer Führungsschiene (18 ) angehängt oder anhängbar sind und an dieser entlang einer Förderstrecke (A) transportierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Fördergutträger (10 ;110 ) mindestens eine Tasche (14 ;114 ) zur Aufnahme von Fördergut aufweist. - Hängefördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (
14 ;114 ) wenigstens ein Taschenfach (30 ;130 ,131 ) aufweist, welches begrenzt wird von einer Vorderwand (22 ;122 ,125 ) und einer Rückwand (24 ;124 ), die relativ zueinander verstellbar sind, um das Taschenfach (30 ;130 ,131 ) zwischen einer geschlossenen Stellung und mindestens einer geöffneten Stellung schrittweise oder kontinuierlich einzustellen, wobei in der geschlossenen Stellung die Vorderwand (22 ;122 ,125 ) der Rückwand (24 ;124 ) weitestgehend angenähert ist und wobei in der mindestens einen geöffneten Stellung die Vorderwand (22 ;122 ,125 ) und die Rückwand (24 ;124 ) im Vergleich mit der geschlossenen Stellung voneinander entfernt oder ggf. voneinander abgespreizt sind. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (
22 ;122 ,125 ) oder/und die Rückwand (24 ;124 ) als im Wesentlichen steifes Plattenteil oder steifes Lochgitterteil ausgebildet ist/sind. - Hängefördereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Taschenfach (
30 ;130 ,131 ) ein an einer seitlichen Begrenzung oder als seitliche Begrenzung des Taschenfachs (30 ;130 ,131 ) angeordnetes Gestänge (34 ) umfasst, wobei das Gestänge (34 ) einerseits mit der Vorderwand (22 ;122 ,125 ) und andererseits mit der Rückwand (24 ;124 ) verbunden ist und zum Einstellen des Taschenfachs (30 ;130 ,131 ) klappbar, aus-/einziehbar oder dergleichen verstellbar ist. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von im Wesentlichen parallel zueinander verlaufender Klappstreben (
34 ), welche sich von einem Rand der Rückwand (24 ) zu einem zugewandten Rand der Vorderwand (22 ) erstrecken, wobei die Klappstreben (34 ) an der Vorderwand (22 ) bzw. Rückwand (24 ) schwenkbar angebracht sind, sodass sie in der geschlossenen Stellung des Taschenfachs (30 ) in einer zur Rückwand (24 ) im Wesentlichen parallelen Ebene und in einer Stellung maximaler Öffnung des Taschenfachs (30 ) im Wesentlichen in Richtung senkrecht zu der Ebene verlaufen. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die relative Lage der Vorderwand (
22 ) und der Rückwand (24 ) zueinander mittels eines Arretiermechanismus (38 ) arretierbar ist. - Hängefördereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretiermechanismus zwei über einen Gelenkpunkt miteinander verbundene Gestängeelemente umfasst, welche in der mindestens einen geöffneten Stellung im Wesentlichen zueinander gestreckt angeordnet sind.
- Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (
22 ) oder/und die Rückwand (24 ) mit einer Kraft beaufschlagbar ist/sind, welche in Richtung der geschlossenen Stellung des Taschenfachs (30 ) wirkt. - Hängefördereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft durch eine im Wesentlichen durch die Schwerkraft der Vorderwand (
22 ) oder/und der Rückwand (24 ) verursachte Kraftkomponente bewirkt wird. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (
24 ;124 ) und die Vorderwand (22 ;122 ,125 ) über mindestens eine das Taschenfach (30 ;130 ,131 ) seitlich oder/und unten begrenzende flexible Wand (26 ) miteinander verbunden sind. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Taschenfach (
30 ) unten durch einen Boden (28 ) begrenzt ist, welcher einerseits schwenkbar an einem unteren Randabschnitt der Vorderwand (22 ) und andererseits schwenkbar an einem unteren Randabschnitt der Rückwand (24 ) angebracht ist. - Hängefördereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (
16 ) des Fördergutträgers (10 ) Teil eines Kleiderbügels (12 ) ist, an welchem die Tasche (14 ) verankerbar, insbesondere leicht abnehmbar verankerbar ist. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (
24 ) oder/und Vorderwand (22 ) mindestens einen Einhängeabschnitt (36 ) aufweist/aufweisen, mit welchem sie an den Haken (16 ), ggf. an den Kleiderbügel (12 ), angehängt oder anhängbar ist/sind. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (
22 ;122 ,125 ) oder/und die Rückwand (24 ;124 ) zumindest teilweise aus einem transparenten Material gebildet ist/sind. - Hängefördereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (
22 ) oder/und die Rückwand (24 ) einen Ausschnitt (32 ) aufweist/aufweisen, welcher ein Ergreifen oder/und Erkennen des Förderguts erleichtert. - Hängefördereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fördergutträger (
10 ,110 ) ein Markierungselement, insbesondere eine mit einem Lesegerät lesbare Codierung, einen Transponder oder dgl., aufweist. - Fördergutträger (
10 ,110 ) für eine Hängefördereinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16.
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