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Die
Erfindung betrifft eine Scheibenwischeranlage mit anpassbarem Wischwinkel
für den
Einsatz in verschiedene Fahrzeugtypen mit unterschiedlich dimensionierten
Frontscheiben.
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Scheibenwischeranlagen
weisen üblicherweise
einen an einer Fahrzeugkarosserie anordbaren Trägerrahmen für eine Antriebsvorrichtung,
die aus einem Antriebsmotor, einem Getriebe und einer Antriebskurbel
oder – bei
einer Scheibenwischeranalge mit einem Reversiermotor – Antriebsschwinge gebildet
ist, für
mindestens einen Lagerbock für
eine Antriebswelle (Wischerwelle) mit einem an dieser angeordneten
Wischerarm und für
ein Gestänge
auf, das mit der Antriebskurbel oder -schwinge und mit einem drehfest
an der Wischerwelle angeordneten Schwinghebel gelenkig verbunden
ist. Durch die Betätigung
der Antriebsvorrichtung wird der Wischerarm in eine hin- und hergerichtete
Schwenkbewegung versetzt, bei der dieser um einen vorbestimmten
Winkel zwischen zwei Umkehrstellungen hin- und hergeschwenkt wird.
Bei einer Gegenlauf-Scheibenwischeranlage
mit zwei Wischerarmen liegt die eine Umkehrstellung der Wischerarme
im Bereich des unteren Randes der Frontscheibe und die andere Umkehrstellung
im Bereich des fahrerseitigen bzw. des beifahrerseitigen Seitenrandes
der Frontscheibe. Bei einer Gleichlauf-Scheibenwischeranlage hingegen befindet
sich die andere Umkehrstellung des Wischerarmes auf der Beifahrerseite
im Wischfeld des fahrerseitigen Wischerarmes im Abstand von dessen seitenrandnaher
Umkehrstellung.
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Der
Wischwinkel eines Wischerarmes ist generell durch die Abmessungen
der miteinander wirkverbundenen Elemente der Scheibenwischeranlage bestimmt,
insbesondere durch die Länge
der Antriebskurbel oder -schwinge, durch die Länge des mit der Antriebswelle
des Wischerarmes drehfest verbundenen Schwinghebels und, bei einer
Scheibenwischeranlage mit einem Reversiermotor, auch durch den Schwenkwinkel
(Antriebswinkel) der Antriebsschwinge. Durch eine Veränderung
dieses Antriebswinkels, beispielsweise bei einer Gleichlauf-Scheibenwischeranlage,
lässt sich
auf einfache Weise der Wischwinkel auf der Fahrer- und auf der Beifahrerseite
verändern,
was mit einer Veränderung
der beiden sich überlagernden
Wischfelder verbunden ist.
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In
der
DE 38 39 862 A1 ist
zur Lösung
des Problems, dass bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten durch den
hohen Winddruck die Gefahr besteht, dass die seitenrandnahe Umkehrstellung
eines Wischerarmes über
den Seitenrand der Frontscheibe hinaus verlagert wird, vorgeschlagen
worden, den Gelenkpunkt zwischen der Antriebsstange und dem Schwinghebel
durch eine Einstelleinrichtung und eine mit dieser zusammenwirkende
Steuereinrichtung in Abhängigkeit
von der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Winkelgeschwindigkeit des
Schwinghebels zu verändern.
Wesentliches Merkmal der Einstelleinrichtung ist ein gegenüber dem
Schwinghebel exzentrisch drehbares Kugelgelenk. Dieses steht mit einem
mit der Steuereinrichtung gekoppelten Elektromotor in Wirkverbindung.
Bei einer Vergrößerung des
Abstandes des Gelenkkopfes zur Wischerwelle des Wischerarmes werden
der Wischwinkel und damit auch das Wischfeld verkleinert und bei
einer Verkleinerung des Abstandes vergrößert.
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Fahrzeuge
mit unterschiedlich dimensionierten Frontscheiben und verschieden
großen
Wischfeldern erfordern unterschiedlich dimensionierte Scheibenwischeranlagen.
Bei einer Scheibenwischeranlage mit einem Reversiermotor kann dazu
der Antriebswinkel der Antriebsschwinge verändert werden. Bei einer Scheibenwischeranlage
mit zwei Wischerarmen führt
das jedoch zu einer Verkleinerung des fahrerseitigen und auch zu
einer unerwünschten
Verkleinerung des beifahrerseitigen Wischfeldes.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Scheibenwischeranlage mit anpassbarem
Wischwinkel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so zu gestalten, dass
das Wischfeld eines Wischerarmes unabhängig von deren Dimensionierung
und Auslegung auf einfache Weise vorbestimmbar festlegbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Scheibenwischeranlage nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Die
Erfindung besteht darin, dass bei einer Scheibenwischeranalge mit
einem vorbestimmbaren Wischwinkel, die in bekannter Weise einen
an einer Fahrzeugkarosserie anordbaren Trägerrahmen für eine Antriebsvorrichtung
und für
mindestens einen Lagerbock für
eine Wischerwelle mit einem an dieser angeordneten Wischerarm aufweist,
wobei die Wischerwelle über
einen drehfest an dieser angeordneten Schwinghebel und eine Antriebsstange
mit einer Antriebskurbel oder -schwinge der Antriebsvorrichtung
gelenkig verbunden ist, der Schwinghebel und die Antriebsstange über ein
exzentrisches Gelenkglied miteinander verbunden sind, das verdrehfest
an einer am Schwinghebel oder an der Antriebsstange ausgebildeten Aufnahme
in einer vorbestimmbaren Winkelstellung zur Längsachse des Schwinghebels bzw.
der Antriebsstange festgelegt ist. Durch die gewählte Winkelstellung des Gelenkgliedes
werden der Abstand der Gelenkachse zur Wischerwelle vorbestimmt
und damit auch der Wischwinkel und die Weite des Wischfeldes. Allein
durch die Anordnung des Gelenkgliedes in der mit dem jeweiligen
Fahrzeugtyp und dessen Frontscheibe abgestimmten Winkelposition
wird die jeweilige Scheibenwischeranlage für einen bestimmten Fahrzeugtyp
modifiziert. Damit kann diese Scheibenwischeranlage komplett in
einen anderen Fahrzeugtyp mit einer ähnlichen Frontscheibengeometrie
eingebaut werden. Da für
die verschiedenen Fahrzeuge lediglich die Stellung des Gelenkgliedes
am Schwinghebel bzw. an der Antriebsstange zu modifizieren ist,
ergibt sich auch der Vorteil einer Reduzierung der Teilevielfalt.
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Das
Gelenkglied weist in einer bevorzugten Ausführung einen kugelförmigen Gelenkkopf
zur Ausbildung des Schwinggelenks bzw. Anordnung in einer entsprechend
ausgebildeten Gelenkpfanne an der Antriebsstange bzw. am Schwinghebel
und einen einstückig
mit dem Gelenkkopf verbundenen Halterungsbolzen zur Anordnung in
der Aufnahme für
das Gelenkglied auf, wobei die Bolzenachse und die parallel zu dieser
im Gelenkkopf ausgebildete Gelenkachse einen vorbestimmten Abstand
voneinander haben. Damit wird bei einer Drehung des Gelenkgliedes
in der Aufnahme die Stellung des Gelenkkopfes am Schwinghebel bzw.
der Antriebsstange und damit auch der Abstand der Gelenkachse von
der Wischerwelle verändert.
Die Festlegung des Gelenkgliedes in der vorbestimmten Winkelstellung
kann vorteilhaft in einer Aufnahmebohrung durch einen Einschrumpfvorgang
erfolgen. Vorzugsweise ist diese Aufnahmebohrung wegen der besseren
Handhabbarkeit im Schwinghebel angeordnet.
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Bei
einer Gleichlauf-Scheibenwischeranlage mit einem Reversiermotor
kann das Gelenkglied am Schwinghebel für den beifahrerseitigen Wischerarm angeordnet
sein. Dadurch ist zu der Möglichkeit,
den Schwenkwinkel der Antriebsschwinge und damit das Wischfeld beider
Wischerarme durch den Antriebswinkel der Antriebsschwinge generell
zu verändern, zusätzlich die
Möglichkeit
gegeben, den Wischwinkel des beifahrerseitigen Wischerarmes zu verändern und
an die fahrzeugspezifischen Gegebenheiten anzupassen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Die
zugehörigen Zeichnungen
zeigen schematisch:
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1:
eine Gleichlauf-Scheibenwischeranlage,
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2:
einen an einem Schwinghebel anordbaren Kugelgelenkkopf und
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3:
eine Draufsicht auf den Schwinghebel mit dem angeordneten Kugelgelenkkopf.
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Die
in 1 dargestellte Gleichlauf-Scheibenwischeranlage
weist einen an einer Fahrzeugkarosserie anordbaren Trägerrahmen 1 für eine Antriebsvorrichtung
auf, die aus einem Reversiermotor 2, einem Getriebe 3 und
einer an dessen Abtriebswelle angeordneten Antriebsschwinge 4 gebildet
ist, deren Umkehrpunkte einen Winkelabstand (= Antriebswinkel) von
vorbestimmt 172° haben.
An der Antriebsschwinge 4 sind zwei Antriebsstangen 5 und 6 angelenkt.
Diese sind jeweils mit einem Schwinghebel 7, 8 gelenkig
verbunden, der drehfest an einer Wischerwelle 9, 10 angeordnet
ist, die jeweils einen Wischerarm 11, 12 pendelnd
antreibt. Die Wischerarme 11 und 12 überstreichen
jeweils ein Wischfeld I und II. Der Schwingehebel 8 und
die Antriebsstange 6 für
den beifahrerseitigen Wischerarm 12 sind über einen
exzentrischen und drehfest am Schwinghebel 8 angeordneten
Kugelgelenkkopf 13 (2) verbunden.
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Der
in 2 gezeigte Kugelgelenkkopf 13 weist einen
Halterungsbolzen 14 auf, der exzentrisch angeordnet ist,
wobei die Bolzenachse A im Abstand X von der parallel zu dieser
verlaufenden Kugelsymmetrieachse G, die zugleich die Schwenkachse
des mit der Antriebsstange 6 gebildeten Schwinggelenks ist,
verläuft.
Mit dem Halterungsbolzen 14 ist der Kugelgelenkkopf 13 in
einer am Schwinghebel 8 angeordneten Aufnahmebohrung 15 befestigbar,
was in der Draufsicht in 3 zu sehen ist. Der Kugelgelenkkopf 13 ist
in die Aufnahmebohrung 15 eingeschrumpft und dabei mit
der Verbindungslinie zwischen den Achsen A und G in Richtung der
Längsachse
des Schwinghebels 8 ausgerichtet und hat einen Abstand
Y zur Wischerwelle 10. Diesem Abstand ist ein bestimmter
Wischwinkel zugeordnet, den der Schwinghebel 8, durch die
Antriebsstange 6 pendelnd angetrieben, zwischen seinen
Umkehrpunkten überstreicht,
und ein bestimmtes Wischfeld II.
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Durch
eine Veränderung
des Winkelabstandes (Antriebswinkel) der Umkehrpunkte der Antriebsschwinge 4 können die
Wischfelder I und II verkleinert oder vergrößert werden. Eine Verkleinerung
des Winkelabstandes von 172° beispielsweise
auf 156°, würde zu einer
Verkleinerung der beiden Wischfelder I und II führen, so dass die Scheibenwischeranlage an
einem Fahrzeug mit einer weniger breiten Frontscheibe einsetzbar
wäre. Bei
der vorbeschriebenen Scheibenwischeranlage kann unabhängig davon
das beifahrerseitige Wischfeld II in seiner Größe verändert werden. Ausgehend von
der Anordnung nach 3 kann der Kugelgelenkkopf in
einer Stellung am Schwinghebel 8 drehfest angeordnet werden,
die beispielsweise um 180° gegenüber der
vorbeschriebenen und in einer durchgezogener Linie dargestellten
Stellung abweicht. Diese Stellung ist in einer strichpunktierter
Linie dargestellt. Mit dieser Stellung verändern sich der Abstand des
Kugelkopfes 13 zur Wischerwelle 10 und der Schwenkwinkel
derselben. Der Abstand Z ist kleiner als der Abstand Y, und der Schwenkwinkel
ist größer. Mit
der Vergrößerung des Schwenkwinkels
ist auch eine Vergrößerung des Wischfeldes
II verbunden, was in 1 in strichpunktierten Linien
angedeutet ist. Eine Gestaltungsänderung
des Kugelgelenkkopfes 13, durch die der Abstand zwischen
der Achse A des Halterungsbolzens und der Achse G des Kugelkopfes
bzw. der Gelenkachse bei sonst gleichbleibender Dimensionierung der
Scheibenwischeranlage verändert
wird, wirkt sich auf die Größe des Wischfeldes
II aus. Eine Vergrößerung dieses
Abstandes, also der Differenz Y minus Z nach 3, hätte eine
Vergrößerung des
Wischfeldes zur Folge, und eine Verkleinerung dieses Abstandes eine
Verkleinerung des Wischfeldes.
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- 1
- Trägerrahmen
- 2
- Reversiermotor
- 3
- Getriebe
- 4
- Antriebsschwinge
- 5
- Antriebsstange
- 6
- Antriebsstange
- 7
- Schwinghebel
- 8
- Schwinghebel
- 9
- Wischerwelle
- 10
- Wischerwelle
- 11
- Wischerarm
- 12
- Wischerarm
- 13
- Kugelgelenkkopf
- 14
- Halterungsbolzen
- 15
- Aufnahmebohrung
- A
- Bolzenachse
- G
- Kugelsymmetrieachse
- X
- Abstand
- Y
- Abstand
- Z
- Abstand
- I
- Wischfeld
- II
- Wischfeld