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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen zweier senkrecht
zueinander angeordneter Bleche aneinander mittels einer Befestigungsklemme
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 sowie ein Befestigungsverfahren für zwei etwa senkrecht zueinander
angeordnete Bleche und eine Befestigung von zwei etwa senkrecht
zueinander angeordneten Blechen.
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Eine
Befestigungsvorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, die
aus der
DE 28 33 801
B1 bekannt ist, umfaßt
eine Befestigungsklemme, die einen Kopf und einen Schaft bestehend
aus zwei im Abstand voneinander angeordneten geschlitzten Schenkeln
aufweist. Zum Befestigen von zwei etwa senkrecht zueinander angeordneten
Blechen aneinander weist das eine Blech eine Öffnung auf, und das andere
Blech verläuft
unter dem einen Blech so, daß der
Kontaktrand des anderen Blechs möglichst
mittig quer unterhalb der Öffnung
in dem einen Blech verläuft.
Die Befestigungsklemme wird durch die Öffnung in dem einen Blech hindurch
auf den Schaft aufgesetzt, wobei sich der Kontakt-rand des anderen
Blechs im Bereich der Öffnung
durch die Schlitze der beiden im Abstand voneinander angeordneten
Schenkel des Schaftes erstreckt. Mit einem oder mehreren Hammerschlägen auf
den Kopf der Befestigungsklemme wird diese nun auf das andere Blech
bis zum Aufsetzen des Kopfes auf dem einen Blech aufgepreßt. Dabei
wird eine Verschränkung des
Kontaktrandes des einen Bleches herbeigeführt, wenn der Kontaktrand in
die gegensinnig angeordneten Abwinklungen am inneren Ende der Schlitze
in den Schenkeln gedrückt
wird.
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Durch
die Verschränkung
des Kontaktrandes des einen Bleches in der Befestigungsklemme wird eine
sichere Befestigung der beiden Bleche erreicht. Das Maß der Auszugskraft,
die nötig
ist, um die Befestigungsklemme und damit die Befestigung der beiden
Bleche aneinander wieder zu lösen,
ist bei den bekannten Vorrichtungen bereits relativ hoch. Je nach
Beanspruchung der Befestigung z. B. durch Vibrationen der Blechkonstruktion
z. B. in Klimatisierungskanälen
kann es in Einzelfällen
noch dazu kommen, daß sich
die Befestigung lockert und die Bleche nicht mehr fest aneinander
anliegen.
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Es
besteht daher die Aufgabe, eine Befestigungsvorrichtung für zwei etwa
senkrecht zueinander angeordnete Bleche der eingangs genannten Art zu
schaffen, mit der sich eine Befestigung der beiden Bleche aneinander
mit erhöhter
Auszugskraft erreichen läßt.
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Ausgehend
von der bekannten Vorrichtung besteht die Lösung dieser Aufgabe erfindungsgemäß darin,
daß
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die Abwinklung in einem Anschlußschlitz fortsetzt,
dessen Richtung von der Richtung der Abwinklung unter einem Winkel α abgewinkelt
ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Befestigung von zwei etwa senkrecht zueinander angeordneten Blechen
in gleicher Weise vorgenommen, wie vorstehend beschrieben ist, jedoch
mit dem Unterschied, daß sich
an die verschränkten
Bereiche des Kontaktrandes des anderen Blechs am äußeren Rand
noch ein von dem verschränkten
Teil abgewinkelter Bereich anschließt. Hierfür weist die Befestigungsklemme
in beiden Schenkeln des Schaftes jeweils einen Anschlußschlitz
auf, so daß durch
die Abwinklung und den hiervon abgewinkelten Anschlußschlitz
ein Doppelknick entsteht, durch den der Kontaktrand des anderen
Bleches entsprechend verformt, nämlich zweimal
abgewinkelt wird. Durch diese zweifache Abwinklung wird die Auszugskraft
der Befestigungsklemme wesentlich erhöht, so daß ein unbeabsichtigtes Lösen der
beiden Bleche voneinander oder ein unerwünschtes Lockern der Befestigung
der beiden Bleche praktisch ausgeschlossen ist.
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Eine
so erhöhte
Auszugskraft der Befestigungsklemme wirkt sich insbesondere bei
unterschiedlichen Blechdicken und Blechqualitäten, wie man sie bei Luftkanalleitblechen
antrifft, besonders vorteilhaft aus. Denn die durch die Erfindung
erreichte Reserve bzw. Zunahme an Auszugskraft gleicht eine ungünstige Wirkung
unterschiedlicher Parameter aus.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist es zwar möglich, den Doppelknick durch
einen Anschlußschlitz
zu erreichen, der von der Mittelebene des Schlitzes im Schenkel
wegweisend abgewinkelt ist, bevorzugt wird jedoch ein Anschlußschlitz,
der zur Mittelebene des Schlitzes hin abgewinkelt ist.
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In
der Praxis hat sich gezeigt, daß das
Eintreiben des Kontaktrandes des anderen Bleches mit Bildung eines
Doppelknicks weicher abläuft
als das Eintreiben mit nur einer einzigen Abwinklung. Dieses Ergebnis
ist überraschend,
weil eher erwartet wurde, daß der
Blechrand unter der Wirkung einer erhöhten Verformungsarbeit durch
die zweifache Umlenkung einknickt. Dies ist jedoch nicht der Fall,
solange die Abwinklung und der Anschlußschlitz nicht zu stark abgewinkelt,
also die Richtungsänderung
nicht zu stark gewählt
wird. Außerdem
hat, wie bereits bei bekannten Befestigungsklemmen, eine Abstimmung der
Maße des
Schlitzes in jedem Schenkel des Schaftes und insbesondere der Abwinklung
und des Anschlußschlitzes
an die Blechstärke
zu erfolgen. Das gleiche gilt für
die Werkstoffwahl. Die bekannte Befestigungsklemme wird aus Federstahl
hergestellt. Je nach den Anforderungen des Einzelfalls kann für die erfindungsgemäße Befestigungsklemme
auch ein Werkstoff geringerer Festigkeit, als ihn Federstahl aufweist,
in Betracht kommen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung umfaßt
auch ein Befestigungsverfahren, das in Anspruch 5 dargelegt ist.
Daraus geht hervor, daß die
Erfindung nicht nur mit einer Befestigungsklemme, die einen zweischenkligen
geschlitzten Schaft aufweist, durchführbar ist, sondern daß ein im
Schlitz der Befestigungsklemme aufgenommenes Blech beim weiteren
Eintreiben desselben in den Schaft in einer auslaufenden Form z.
B. einer Abwinklung verschränkt
und auch einer zweiten Abknickung unterworfen wird. Deshalb ist
die oben angegebene Befestigungsklemme mit einem zweischenkligen
geschlitzten Schaft, vorzugsweise aus Blech hergestellt, nur eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
einer für
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Befestigungsverfahrens
verwendeten Befestigungsklemme.
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Die
Erfindung umfaßt
auch eine Befestigung von zwei etwa senkrecht zueinander angeordneten Blechen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Befestigungsklemme in Seitenansicht;
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2 eine
Unteransicht der Befestigungsklemme von 1;
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3 eine
Draufsicht der Befestigungsklemme von 1 und 2;
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4 eine
Seitenansicht der Befestigungsklemme von 1-3 im
Schnitt entlang der Ebene IV-IV von 1;
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5 eine
Draufsicht auf einen Blechzuschnitt für die Befestigungsklemme gemäß 1-4;
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6 eine
erste Ausführungsform
eines am Ende zweifach abgewinkelten Schlitzes der Befestigungsklemme
von 1-5 mit einem in Richtung der
Mittelebene des Schlitzes im Schaft hin abgewinkelten Anschlußschlitz;
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7 eine
zweite Ausführungsform
eines am Ende zweifach abgewinkelten Schlitzes der Befestigungsklemme
von 1-5 mit einem Anschlußschlitz,
der von der Abwinklung ausgehend von der Mittelebene des Schlitzes
weg abgewinkelt ist;
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8 eine
dritte Ausführungsform
eines am Ende zweifach abgewinkelten Schlitzes der Befestigungsklemme
von 1-5 mit einem Anschlußschlitz,
der ausgehend von der Abwinklung zur Mittelebene des Schlitzes hin
abgewinkelt ist;
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9 eine
vierte Ausführungsform
eines am Ende zweifach abgewinkelten Schlitzes der Befestigungsklemme
von 1-5 mit einem Anschlußschlitz,
der mit bogenförmigem
Verlauf von der Abwinklung ausgehend zur Mittelebene des Schlitzes hin
abgewinkelt ist.
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Die
in 1-4 dargestellte Befestigungsklemme
wird durch entsprechendes Falten und Pressen des in 5 dargestellten
Blechzuschnitts aus Federstahl hergestellt. Sie weist einen Kopf 1 und
davon senkrecht im Abstand voneinander verlaufende Schenkel 2 jeweils
mit einem längsverlaufenden
Schlitz 3 auf. Der Abstand der beiden Schenkel 2 entspricht
etwa der doppelten Materialstärke des
Bleches. Der Schlitz 3 ist am freien Ende des Schenkels 2 offen,
und die Einsteckenden der Schenkel 2 sind abgeschrägt. Im kopfnahen
Bereich gehen die Schlitze 3 jeweils in Abwinklungen 4 über, die
mit dem Schlitz 3 einen Winkel von etwa 45° einschließen.
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Die
Abwinklungen 4 der beiden Schenkel 2 verlaufen
gegensinnig, d. h. in entgegengesetzte Richtung, so daß sie – räumlich versetzt – einen
Winkel in der Größenordnung
von ca. 90° miteinander
bilden. Die Zeichnungen sind nicht maßstäblich und nicht genau, sondern veranschaulichen
nur Ausführungen
der Erfindung.
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Von
der Abwinklung 4 ist ein Anschlußschlitz 6 abgewinkelt,
der sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel parallel zur
Mittelebene EM des Schlitzes 3 erstreckt. Der Abstand zwischen
dem Ende des Anschlußschlitzes 6 und
der Unterseite des Kopfes 1 entspricht etwa der Dicke des
Bleches, das jeweils im Schlitz 3 der Schenkel 2 befestigt
wird. Übliche Blechstärken von
mit der Befestigungsklemme aneinander zu befestigenden Blechen,
z. B. von Klimatisierungskanälen
liegen bei 1 mm und darunter. Die Schlitzweite ist diesem Maß angepaßt. Je nach
Erfordernis kann der Schlitz 3 einschließlich Abwinkelung 4 und
Anschlußschlitz 6 gleich,
enger oder weiter als dieses Maß ausgebildet
sein.
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Der
Kopf 1 ist in dem neben den Schenkeln 2 liegenden
Bereich abgekröpft
(1) und haubenartig gewölbt, um eine Federvorspannung
und damit eine gute Abdichtung nach erfolgter Montage zu erreichen.
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In 1 sind
an den Schenkeln 2 jeweils zwei schräg ansteigende Rippen 5 angeschnitten, die
sich beim Eintreiben der Befestigungsklemme in ein dem Schaft angepaßtes Rundloch
in dem einen Blech in die Lochleibung eingraben und somit die Befestigungsklemme
verdrehsicher halten.
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Beim
Eintreiben des anderen Blechs in etwa senkrechter Lage zu dem einen
Blech, in dem sich das Rundloch befindet, wird die Befestigungsklemme,
wie schon eingangs dargestellt, mit Hammerschlägen auf den Kopf 1 auf
das andere Blech aufgetrieben, bis der Kontaktrand des anderen Blechs
in der Abwinklung 4 und in dem Anschlußschlitz 6 in jedem
der beiden Schenkel 2 verschränkt und zweimal abgewinkelt
ist. Mit der zweifachen Abwinklung wird eine gegenüber den
bekannten Blechbefestigungen erheblich erhöhte Auszugskraft erreicht.
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In 6-9 sind
vier verschiedene Ausführungsformen
und Anordnungen für
den Anschlußschlitz 6 dargestellt.
Daraus geht hervor, daß sich
die Richtung R2 des Anschlußschlitzes 6 von
der Richtung R1 der Abwinklung 4 jeweils
unter einem Winkel α abgewinkelt
ist. Das Abknicken oder Abwinkeln des Anschlußschlitzes 6 kann
dabei parallel zur Mittelebene EM des Schlitzes 3 (6)
oder aber von der Mittelebene EM des Schlitzes 3 weg (7)
oder zur Mittelebene EM des Schlitzes 3 hin (8 und 9)
erfolgen. Der Anschlußschlitz 6 kann
auch bogenförmig
verlaufen (9). In allen Fällen nimmt die
Stärke
der Befestigung durch die zweimalige Abknickung bzw. Abwinklung
gegenüber
den bisher bekannten Befestigungen erheblich zu.
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Das
erfindungsgemäße Prinzip
der zweifachen Abwinklung des Kontaktrandes des zu befestigenden
Bleches ist nicht auf die Verwendung der in den Zeichnungen dargestellten
Befestigungsklemme beschränkt,
sondern läßt sich
auch mit anderen Befestigungsklemmen erreichen, solange sich an
die erste Abwinklung des Bleches eine zweite Abwinklung anschließen läßt, die
eine entsprechend zweifache Verschränkung des Blechrandes bedeutet.