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Die
Erfindung betrifft einen Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1, ein Verfahren
zum Montieren einer Auswurfeinrichtung an einem Schutzkontaktstecker
und eine Auswurfeinrichtung zur Verwendung in dem Verfahren.
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Stecker
mit Auswurfeinrichtung sollen ermöglichen, den Stecker aus einer
Steckdose, z.B. einer ortsveränderlichen
wie der bekannten 3-fach- oder 5-fach-Bodensteckdose, zu ziehen,
ohne dass mit einer Hand die Steckdose festgehalten und mit der
anderen der Stecker herausgezogen werden muss. Insbesondere bei
Altbauten besteht beim Herausziehen mit einer Hand (oft auch einfach
durch Ziehen am Kabel), die Gefahr, dass eine Belastung dazu führt, dass
sich die Verankerung der Netzsteckdose, oft nur durch eingegipste
Dübel,
im Mauerwerk löst und
diese nur noch an den Stromleitern hängt, was eine akute Gefahr
darstellt. Außerdem
haben behinderte Personen, z.B. mit nur noch einer Hand oder einer
gelähmten
Hand, generell beim Herausziehen Schwierigkeiten.
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Die
oben genannten bekannten Stecker mit Auswurfeinrichtung haben den
Nachteil, dass sie sich entweder aufgrund ihres Konstruktionsprinzips nicht
als Schutzkontaktstecker eignen oder aufwendig herzustellen und
zu montieren sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schutzkontaktstecker
mit Auswurfeinrichtung zu schaffen, der einfach herzustellen und
zu montieren ist.
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Im
folgenden beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche Bauteile
bzw. -elemente.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
einen Schutzkontaktstecker mit einem Körper (10), zumindest
zwei aus einer Grundfläche
(14) des Körpers
(10) vorragenden Kontaktstiften (16, 18),
zumindest zwei Schutzkontakten (20, 21), einer
Kabelzuführung
und einer bei Betätigung
aus der Grundfläche
(14) austretenden und dabei den Stecker aus der Steckdose
herausdrückenden,
die Kabelzuführung bildenden
Auswurfeinrichtung (22), dadurch gekennzeichnet, dass
- a) die Auswurfeinrichtung (22) als
ein im Längsschnitt
abgewinkelter oder im wesentlichen gerader Hebel ausgebildet ist,
- b) die Auswurfeinrichtung (22) über zwei Zapfen (30, 31),
vorzugsweise des Körpers
(10), schwenkbar gelagert ist,
- c) die Auswurfeinrichtung (22) eine gegabelte Form,
zur Ausbildung eines Zangengriffes, aufweist,
- d) die Auswurfeinrichtung (22), vorzugsweise auf der
Höhe der
Zapfen (30, 31), zusammengedrückt oder auseinander gedrückt und
somit in den Körper
(10) montiert werden kann.
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Der
erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker
mit Auswurfeinrichtung ist bei minimalem Platzbedarf einfach mit
einer Hand zu betätigen,
und zwar insbesondere auch bei beweglichen Steckdosen, z.B. den
bekannten Dreifach- oder Fünffachbodensteckdosen.
Vorteilhaft ist ferner die beispielsweise im Vergleich zu dem Stand
der Technik nach
DE
42 14 016 C2 zweiteilige Form (dort dreiteilig), insbesondere
weil keine Verschraubung erforderlich und somit eine kostengünstigere
Herstellung möglich
ist. Zudem muss das Stromkabel vorteilhafterweise nicht durch eine
Hohlachse geführt
und durch Montage kontaktiert werden, sondern kann bei einer Ausführungsform
im Körper
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
z.B. umspritzt werden. Die gegabelte bzw. gabelförmige Ausführung der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
lässt zu,
dass diese, auf der Höhe
der im Körper
des Schutzkontaktsteckers vorgesehenen Zapfen zusammengedrückt oder
auseinander gedrückt,
in den Körper montiert
werden kann. In die Ursprungsgeometrie zurückgefedert, umschließen die
in der Auswurfeinrichtung eingebrachten Bohrungen die im Körper der Schutzkontaktsteckers
vorgesehenen Zapfen. Vorteilhafterweise kann bei einer Ausführungsform
das Stromkabel zwischen die Zangen der Auswurfeinrichtung eingelegt
werden, wodurch ein Zurückfedern verhindert
wird.
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Ein
weiterer Vorteil der gegabelten Auswurfeinrichtung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
besteht darin, dass bei einer Ausführungsform die im belgischen
Schutzkontaktsystem (DIN 49 441 – Form R2) vorgesehene Schutzkontaktbuchse in
dem Körper
des Schutzkontaktsteckers untergebracht werden kann.
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Ein
weiterer Nachteil des in
DE
42 14 016 C2 offenbarten Schutzkontaktsteckers besteht
darin, dass der Excenterhebel so ausgeführt ist, das der Körper des
Schutzkontaktsteckers in der Längsachse
geteilt ist. Diese Ausführung
bewirkt ein Wegtauchen einer Schutzkontaktfläche beim Betätigen des Hebels,
wodurch die VDE-Vorschriften nicht erfüllt werden. Bei einer Ausführungsform
des findungsgemäßen Schutzkontaktstecker
umschließt
dagegen der Körper
den Hebel in einer C-Form und genügt so den Vorschriften.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Montieren einer Auswurfeinrichtung
an einem Schutzkontaktstecker nach Anspruch 18 sowie eine Auswurfeinrichtung
nach Anspruch 21 zur Verwendung in diesem Verfahren.
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Vorteilhafte
und/oder bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Im
folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die in den Figuren
dargestellten beispielhaften Ausführungsformen detaillierter
erläutert.
Damit ist in keinem Fall eine Beschränkung der Erfindung beabsichtigt.
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Von
den Figuren zeigen:
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1a: eine perspektivische
Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit
Auswurfeinrichtung,
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1b: eine perspektivische
Darstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
mit installierter, nicht betätigter
(nicht hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung,
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1c: eine perspektivische
Darstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
mit installierter, betätigter
(hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung,
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2a: eine schematische Seitendarstellung
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit
der Auswurfeinrichtung in Betätigungslage
(hochgeschwenkt),
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2b: eine schematische Seitendarstellung
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit
der Auswurfeinrichtung in Ruhelage (Auswurfeinrichtung nicht hochgeschwenkt),
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2c: eine schematische Seitendarstellung
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit
der Auswurfeinrichtung in Ruhelage und eingelegtem Kabel,
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3a: eine schematische Unteransicht
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
mit Schutzkontaktbuchse (35) für das belgische Schutzkontaktsystem,
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3b: eine Draufsicht des
erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
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3c: die Montage der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
in dem erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker,
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4a: eine perspektivische
Ansicht einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung,
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4b: eine perspektivische
Ansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Grundkörpers
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
in welchen die in 4a gezeigte
Auswurfeinrichtung einsetzbar ist,
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5a, 5b und 5c:
zeigen schematische Ansichten des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
der gemäß der Ausführungsform
der 4a und 4b ausgeführt ist, wobei die Abfolge
der Betätigung
der Auswurfeinrichtung zum Loslösen
von einer Steckdose dargestellt ist,
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6a: eine perspektivische
Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
gemäß den 5a bis 5c, wobei die Auswurfeinrichtung nicht
betätigt
ist bzw. nicht hochgeschwenkt ist,
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6b: eine perspektivische
Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
von 6a, wobei die Auswurfeinrichtung
betätigt
ist, bzw. hochgeschwenkt ist,
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7: eine perspektivische
Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
gemäß der 6a und 6b, wobei das Elektrokabel mit dem erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker
verbunden ist, bzw. an diesem angebracht ist,
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8a: eine schematische Schnittansicht
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
an dem ein Elektrokabel angebracht ist und eine Federeinrichtung
an der Auswurfeinrichtung vorgesehen ist, welche sich in der nicht
betätigten
Stellung befindet,
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8b: eine perspektivische
Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
von 8a, wobei die Auswurfeinrichtung
in der hochgeschwenkten bzw. betätigten
Stellung ist,
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9a: eine perspektivische
teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
in einer weiterentwickelten Ausführungsform
der 4a und 4b, wobei eine separate Federeinrichtung
gezeigt ist, welche mit dem Schutzkontaktblech integriert ist und
durch die Auswurfeinrichtung zusammengedrückt wird,
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9b: eine perspektivische
schematische Ansicht der separaten Federeinrichtung von 9a, welche in das Schutzkontaktblech
intergriert ist,
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10a: eine perspektivische
teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
von 9a in der nicht
getätigten
bzw. nicht hochgeschwenkten Position,
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10b: eine perspektivische
schematische Ansicht der separaten Federeinrichtung von 10a,
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11: eine perspektivische
teilweise aufgeschnittene Ansicht einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit
einer in die Auswurfeinrichtung intergrierten Federeinrichtung,
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12a: eine perspektivische
teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
von 11, wobei die Auswurfeinrichtung
betätigt
bzw. hochgeschwenkt ist,
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12b: eine perspektivische
teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
von 12a in der nicht
betätigten
bzw. nicht hochgeschwenkten Position der Auswurfeinrichtung.
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Eine
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Zapfen (30, 31)
und die Wandung wenigstens einer der in der Auswurfeinrichtung (22)
eingebrachten Bohrungen (33, 34) elektrisch leitend ausgebildet
sind. Selbstverständlich können auch
andere Teile elektrisch leitend ausgebildet sein, wenn dies erwünscht oder
zweckmäßig ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wandungen der Bohrungen
(33, 34) elektrisch leitend ausgebildet und mit
jeweils einer der beiden stromführenden
Leitungen eines Stromkabels verbunden sind und die beiden Zapfen
(30, 31) elektrisch leitend ausgebildet und mit
jeweils einem der beiden Kontaktstifte (16, 18)
verbunden sind. Auch hier können
andere Teile elektrisch leitend ausgebildet sein, wenn dies erwünscht oder
zweckmäßig ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22)
einen längeren
Schenkel (22b) zum Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose
und einen kürzeren Schenkel
(22a) zum Abstützen
gegen die Grundfläche
der Steckdose hat. Die Länge
der Schenkel unterliegt grundsätzlich
keinen besonderen Beschränkungen
und wird vom Fachmann nach Maßgabe
der praktischen Gegebenheiten gewählt. Wichtig ist nur, dass
eine ausreichende Hebelwirkung eintritt. Beispielsweise kann der
Schenkel zum Herausdrücken des
Steckers aus der Steckdose auch der kürzere sein, wenn dies erwünscht oder
zweckmäßig ist. Ebenso
können
beide Schenkel die gleiche Länge haben.
Auch der Winkel, in dem die Schenkel zueinander unter Bildung der
erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
angeordnet sind, unterliegt an sich keinen besonderen Beschränkungen,
sofern eine ausreichende Hebelwirkung erzielbar ist. Geeignete Winkel
oder Winkelbereiche lassen sich vom Fachmann routinemäßig ohne
weiteres ermitteln.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Gelenkpunkt in dem Stecker
exzentrisch hin zu dem freien Ende des längeren Schenkels (22b)
der Auswurfeinrichtung (22) angeordnet ist. Der Gelenkpunkt
kann auch eine andere Position haben, wenn dies erwünscht oder
zweckmäßig ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen des kürzeren Schenkels (22a)
der Auswurfeinrichtung (22) mit mit den beiden stromführenden
Leitungen des Stromkabels verbundenen ersten Kontaktflächen und
die an die Seitenflächen
des kürzeren
Schenkels (22a) der Auswurfeinrichtung (22) angrenzenden
Flächen
mit mit den Kontaktstiften (16, 18) verbunden Kontaktflächen versehen
sind. Es ist klar, dass diese Form der Stromführung lediglich beispielhaft
ist und die Stromführung
grundsätzlich
keinen besonderen Beschränkungen
unterliegt.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Schutzkontakt (20, 21)
auf der nach außen
weisenden Fläche
des kürzeren
Schenkels (22a) der Auswurfeinrichtung (22) angeordnet
ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass ein am Körper (10) angesetzter
zweiter Schutzkontakt (20, 21) über eine
elektrische Verbindung in der Auswurfeinrichtung (22) mit einem
der Zapfen (30, 31) über eine der Bohrungen (33, 34)
und über
diesen mit dem Schutzleiter des Stromkabels verbunden ist.
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Bezüglich der
Anordnung und Art oder Anzahl der Schutzkontakte und der Form der
Stromführung
bzw. elektrischen Kontaktierung oder Verbindungen in dem Körper (10)
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
gibt es grundsätzlich
keine besonderen Beschränkungen.
Es eignen sich insbesondere alle standardisierten oder genormten
Steckertypen.
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Der
Körper
(10), die Auswurfeinrichtung (22) sowie die sonstigen
Bauteile oder -elemente des Schutzkontaktsteckers können aus
beliebigen geeigneten oder üblicherweise
verwendeten Materialien) bestehen, beispielsweise Kunststoff. In
analoger Weise trifft dies auch auf die Kontaktstifte (16, 18) und
Schutzkontakte (20, 21) sowie sonstige leitende Bauteile
oder -elemente zu.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stromkabel zwischen den Zangen
des längeren
Schenkels (22b) (bzw. allgemein: zwischen den Zangen des
zum Herausdrücken des
Steckers aus der Steckdose verwendeten Schenkels) der Auswurfeinrichtung
(22) eingelegt ist. Dadurch wird vorteilhafterweise ein
Zurückfedern
der Zangen verhindert. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
ist ferner am Ende des längeren Schenkels
der Auswurfeinrichtung (bzw. allgemein: am Ende des zum Herausdrücken des
Steckers aus der Steckdose verwendeten Schenkels) eine Ausnehmung
oder Bohrung vorgesehen, durch die das zwischen den Zangen eingelegte
Stromkabel tritt. Es ist natürlich
klar, dass diese Kabelführung
lediglich beispielhaft ist und grundsätzlich keinen besonderen Beschränkungen
unterliegt. Beispielsweise kann die Auswurfeinrichtung auch auf
dem Stromkabel aufliegen. Alternativ kann ein Zurückfedern
ferner durch Einsetzen von entsprechenden Stifte(n) oder anderen
mechanischen Elementen, vorzugsweise zwischen die Zangen im unteren
Bereich der Auswurfeinrichtung (22) verhindert werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stromkabel im Körper (10) umspritzt
ist. Dadurch ist es nicht erforderlich, dass das Kabel durch eine
Hohlachse geführt
und durch Montage kontaktiert werden muss.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (30, 31)
Körpers (10)
angespritzt sind.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die in der Auswurfeinrichtung (22)
eingebrachten zwei Bohrungen (33, 34) die Zapfen
(30, 31) umschließen. Die nach dem Einrasten der
Zapfen (30, 31) in die Bohrungen (33, 34)
entstehende Dreh- bzw. Schwenkachse für die Auswurfeinrichtung (22)
kann in Bezug auf den Körper
(10) außermittig
liegen.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) die Auswurfeinrichtung
(22) C-förmig
umschließt.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass eine runde Buchse (35)
an der Unterseite des Körpers
(10) angebracht ist. Dies hat den Vorteil, dass der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker
auch für
das belgische Schutzkontaktsystem (DIN 49 441 Form R2) geeignet
ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) als
ein im Längsschnitt
asymmetrischer Hebel ausgebildet ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) eine
Durchgangsbohrung aufweist, durch die z.B. eine Drehachse geführt werden
kann.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
ist dadurch gekennzeichnet, die Zapfen (30, 31)
Spreizzapfen sind.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn der Körper
einen Steg zum Auseinanderdrücken
der Schenkel der Auswurfeinrichtung aufweist, um die Montage der Auswurfeinrichtung
an dem Grundkörper
zu vereinfachen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist an dem Körper
an den von den Kontaktstiften abgewandten Seiten zumindest eine
Eingriffeinrichtung zum Herausziehen des Kontaktsteckers für einen Eingriff
mit Fingern vorgesehen, so dass der Stecker auch direkt mit der
Hand aus der Steckdose gezogen werden kann, ohne die erfindungsgemäße Auswurfeinrichtung
zu betätigen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist eine Federeinrichtung vorgesehen, welche beim Herausziehen des
Steckers aus der Steckdose zusammengedrückt wird, um die Auswurteinrichtung
gegen den Körper
vorzuspannen und eine Rückholkraft
auszuüben,
so dass der Stecker sich nicht versehentlich aus der Steckdose lösen kann.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsformen ist
die Federeinrichtung an der Auswurteinrichtung, dem Körper oder
als separates Element zwischen der Auswurteinrichtung und dem Körper vorgesehen.
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Wenn
die Federeinrichtung mit den Schutzkontakten integriert ausgebildet
ist, können
so die Produktions- und Montagekosten verringert werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Montieren einer Auswurteinrichtung (22) an einem Schutzkontaktstecker,
insbesondere zur Verwendung an einem oben definierten Schutzkontaktstecker,
ist dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst:
- a) Bereitstellen einer Auswurfeinrichtung (22)
mit einer gegabelten Form zur Ausbildung eines Zungengriffs,
- b) Bereitstellen eines Schutzkontaktsteckers mit einem Aufnahmebereich
und einer Gelenklagerung für
die Auswurfeinrichtung (22),
- c) Zusammendrücken
oder Auseinanderdrücken des
Zangengriffs bei der Einführung
der Auswurfeinrichtung (22) in den Aufnahmebereich des Schutzkontaktsteckers.
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Eine
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zangengriff der Auswurfeinrichtung
(22) auf Höhe der
Zapfen (30, 31) zusammengedrückt wird.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22)
nach dem Zusammendrücken
und Freigeben des Zangengriffs der Auswurfeinrichtung (22)
in dem Körper
(10) schwenkbar gelagert ist.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn die Auswurfeinrichtung durch einen am Körper angebrachten Steg
auseinandergedrückt
wird und durch eine Rückstellkraft
wieder im wesentlichen in die ursprüngliche Form gebracht wird,
welche sich insbesondere aus der Elestizität des Materials der Auswurfeinrichtung ergibt.
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Die
erfindungsgemäße Auswurfeinrichtung für einen
Schutzkontaktstecker, insbesondere wie oben definiert, bzw. zur
Verwendung in dem oben definierten Verfahren, ist dadurch gekennzeichnet,
dass sie aufweist:
- a) einen im Längsschnitt
abgewinkelten oder im wesentlichen geraden Hebel,
- b) eine gegabelte Form zur Ausbildung eines Zangengriffs.
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Eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner zwei Bohrungen (33, 34)
zur Aufnahme von zwei passgenauen Zapfen (30, 31)
aufweist.
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Eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass sie als ein im Längsschnitt
asymmetrischer Hebel ausgebildet ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Durchgangsbohrung aufweist,
durch die z.B. eine Drehachse geführt werden kann.
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Es
ist ebenso vorteilhaft, wenn die Auswurfeinrichtung zwei Zapfen
zur Aufnahme in Bohrungen aufweist, um die Drehachse für das Herausdrücken des
Steckers aus der Steckdose zu bilden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
ist eine Federeinrichtung zum Vorspannen der Auswurfseinrichtung
in der Auswurfeinrichtung integriert, um die Federkraft der Federeinrichtung
auf den Körper
zu übertragen.
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Im
folgenden wird die Bedienung der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung beschrieben.
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1b zeigt den erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker
mit nicht betätigter
(nicht hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung (22). Beim
Drücken
oder Ziehen (bzw. Hochschwenken) der Auswurfeinrichtung (22)
nach oben (wie in 1c dargestellt)
tritt der gegabelte untere Schenkel der Auswurfeinrichtung (22)
aus der Grundfläche
(14) des Körpers
(10) des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
hervor (wie schematisch in 2a dargestellt) und
drückt
gegen die Grundfläche
der (in den Figuren nicht dargestellten) Steckdose, wodurch der
erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker
aus der Steckdose gedrückt
wird.
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Gemäß 4a und 4b ist der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker
aus zwei Teilen aufgebaut, nämlich
dem Körper
bzw. Grundkörper
(110) und der Auswurfeinrichtung (122), die in 4 lediglich teilweise dargestellt
ist. Der Körper
(110) weist durch einen Steg (111) eine U-förmige Aussparung zur Aufnahme
der Auswurfeinrichtung (122) und insbesondere der Zapfen
(130, 131) der Auswurfeinrichtung auf. Der Steg
(111) ist vorteilhafterweise konisch ausgeführt, um
die nach außen
spreizbaren Elemente bzw. Schenkel (142 und 143)
der Auswurfeinrichtung (122) während des Einsetzens der Auswurfeinrichtung
(122) in den Körper
(110) nach außen
zudrücken.
Wenn die Auswurfeinrichtung (122) soweit in den Grundkörper (110)
eingesetzt worden ist, dass die Zapfen (130, 131)
in die Bohrung (133) einschnappen, dann federn die Schenkel
(142, 143) aus ihrer auseinandergedrückten Position
auf Grund der Elastizität
des Materials im wesentlichen wieder in ihre ursprüngliche
Lage zurück.
Ferner kann die Auswurfeinrichtung im arretierten Zustand nicht
mehr zerstörungsfrei
von dem Körper
gelöst
werden.
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In
den 5a bis 5c ist die Abfolge der Betätigung der
Auswurfeinrichtung zum Loslösen
von der Steckdose dargestellt, wobei 5a die
nicht betätigte
Position der Auswurfeinrichtung zeigt, in welcher sich der Stecker
in der Steckdose befindet. Wenn nun der Stecker aus der Steckdose
entfernt werden soll, so wird die Auswurfeinrichtung (122) entweder
manuel direkt oder durch ziehen an einem nicht dargestellten Elektrokabel
betätigt,
wie in 5b gezeigt. Dabei
wird die Kraft der Auswurfeinrichtung (122) mittels einer
Spitze (150) der Auswurfeinrichtung (122) von
der nicht gezeigten Steckdose nach oben gedrückt. 5c zeigt die entgültige betätigte Stellung bzw. hochgeschwenkte
Stellung der Auswurfeinrichtung (122), in welcher sich
der erfindungsgemäße Stecker
vollständig
von der Steckdose löst.
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6a und 6b zeigen wiederum den erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker
der 5a bis 5c, wobei 7 den erfindungsgemäßen Stecker mit einem daran
angebrachten Elektrokabel darstellt. Wie aus 7 ersichtlich, kann die Auswurfeinrichtung
(122) insbesondere durch ein nach oben Ziehen des Elektrokabels
vorgenommen werden, um den Stecker von der Steckdose zu lösen. Dabei
wird die Hebelkraft durch die Entfernung von der Hand an dem Elektrokabel
zu der Schwenkachse um die Drehzapfen (130, 131)
erhöht,
so dass sich der Stecker dadurch noch leichter von der Steckdose
löst.
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Wie
aus den 4b bis 7 ersichtlich, kann der erfindungsgemäße Stecker
auch ohne Betätigung
der Auswurfeinrichtung (122) von einer Steckdose gelöst werden,
da s ich an dem Grundkörper (110)
Eingriffsmulden (160) befinden, mittels welcher der Stecker
direkt von Hand aus der Steckdose gelöst werden kann, d. h. durch
Eingriff von Fingern in den Eingriffsmulden (160). Somit
kann der Stecker auch aus der Steckdose gelöst werden, wenn die Auswurfseinrichtung
defekt ist oder der Benutzer nicht mit der Hebelfunktion der Auswurfeinrichtung vertraut
ist.
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Die 8a und 8b zeigen eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
an dem ein Elektrokabel (200) angebracht ist. Bei dieser
Ausführungsform
ist eine Federeinrichtung (170) in die Auswurfeinrichtung
(122) integriert, welche in 8a vorgespannt
ist, so dass sich die Auswurfeinrichtung vollständig in der nicht betätigten Position
in dem Körper
(110) befindet. Wenn nun die Auswurfeinrichtung (122)
betätigt
wird, d.h. um die Drehachse bzw. die Drehzapfen (130) nach
oben geschwenkt wird, so muss dabei die Federkraft der Feder (170) überwunden
werden. Wenn die Auswurfeinrichtung (122) aus Kunststoff
hergestellt ist, so kann die Federeinrichtung in besonders einfacher
Art und Weise in die Auswurfeinrichtung integriert werden, um somit
eine Rückholkraft
auf den Körper
(110) in die nicht betätigte
Position auszuüben.
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In
den 9a, 9b, 10a und 10b ist eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers
dargestellt, wobei die Federeinrichtung als separates Schutzkontaktelement (171)
ausgebildet ist. Wie in 9a gezeigt,
ist das Schutzkontaktelement (171) in den Körper (110)
eingesetzt, wobei sich das Federelement (172) des Schutzkontaktelements
(171) zwischen der Auswurfeinrichtung (122) und
dem Körper
(110) befindet und in der nach oben geschwenkten Position
zusammengedrückt
wird, wie aus 9a ersichtlich.
In 10a und 10b ist das Federelement
(172) des Schutzkontaktelements (171) nicht zusammengedrückt, da
sich die Auswurfeinrichtung (122) in der nicht betätigten Position
befindet, wie aus 10a ersichtlicht.
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Analog
zu den 8a und 8b zeigen die 11, 12a und 12b eine
Auswurfeinrichtung (122) in welche eine Federeinrichtung
(170) integriert ist. Gemäß der Ausführungsform von 11, 12a und 12b sind in dem Körper (110)
Eingriffsmulden (160) integriert, um den Stecker auch direkt
von Hand aus der Steckdose lösen
zu können,
ohne die Auswurfeinrichtung (122) zu betätigen.
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Gemäß einer
weiteren nicht gezeigten Ausführungsform
kann jedoch die Federeinrichtung auch an dem Körper (110) intergriert
sein, um eine Rückstellkraft
auf die Auswurfeinrichtung in die nicht betätigte Position auszuüben.