Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung
Die Erfindung betrifft einen Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 , ein Verfahren zum Montieren einer Auswurfeinrichtung an einem Schutzkontaktstecker und eine Auswurfeinrichtung zur Verwendung in dem Verfahren.
Elektrische Stecker oder Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung sind beispielsweise aus der DE 31 01 492 A1 und DE-OS 21 12 899, den Gebrauchsmusterschriften DE 18 71 249 und DE 295 11 935 U1 , der DE-OS 195 13 170 A1 , der Auslegeschrift DE 29 07 967 sowie der Patentschrift DE 42 14 016 C2 des Herrn Volker Breust bekannt.
Stecker mit Auswurfeinrichtung sollen ermöglichen, den Stecker aus einer Steckdose, z.B. einer ortsveränderlichen wie der bekannten 3-fach- oder 5-fach-Bodensteckdose, zu ziehen, ohne dass mit einer Hand die Steckdose festgehalten und mit der anderen der Stecker herausgezogen werden muss. Insbesondere bei Altbauten besteht beim Herausziehen mit einer Hand (oft auch einfach durch Ziehen am Kabel), die Gefahr, dass eine Belastung dazu führt, dass sich die Verankerung der Netzsteckdose, oft nur durch eingegipste Dübel, im Mauerwerk löst und diese nur noch an den Stromleitern hängt, was eine akute Gefahr darstellt. Außerdem haben behinderte Personen, z.B. mit nur noch einer Hand oder einer gelähmten Hand, generell beim Herausziehen Schwierigkeiten.
Die oben genannten bekannten Stecker mit Auswurfeinrichtung haben den Nachteil, dass sie sich entweder aufgrund ihres Konstruktionsprinzips nicht als Schutzkontaktstecker eignen oder aufwendig herzustellen und zu montieren sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung zu schaffen, der einfach herzustellen und zu montieren ist.
Im folgenden beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche Bauteile bzw. -elemente.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen Schutzkontaktstecker mit einem Körper (10), zumindest zwei aus einer Grundfläche (14) des Körpers (10) vorragenden Kontaktstiften (16, 18), zumindest zwei Schutzkontakten (20, 21), einer Kabelzuführung und einer bei Betätigung aus der Grundfläche (14) austretenden und dabei den Stecker aus der
Steckdose herausdrückenden, die Kabelzuführung bildenden Auswurfeinrichtung (22), dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Auswurfeinrichtung (22) als ein im Längsschnitt abgewinkelter oder im wesentlichen gerader Hebel ausgebildet ist,
b) die Auswurfeinrichtung (22) über zwei Zapfen (30, 31), vorzugsweise des Körpers (10), schwenkbar gelagert ist,
c) die Auswurfeinrichtung (22) eine gegabelte Form, zur Ausbildung eines Zangengriffes, aufweist,
d) die Auswurfeinrichtung (22), vorzugsweise auf der Höhe der Zapfen (30, 31), zusammengedrückt oder auseinander gedrückt und somit in den Körper (10) montiert werden kann.
Der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker mit Auswurfeinrichtung ist bei minimalem Platzbedarf einfach mit einer Hand zu betätigen, und zwar insbesondere auch bei beweglichen Steckdosen, z.B. den bekannten Dreifach- oder Fünffachbodensteckdosen. Vorteilhaft ist ferner die beispielsweise im Vergleich zu dem Stand der Technik nach DE 42 14 016 C2 zweiteilige Form (dort dreiteilig), insbesondere weil keine Verschraubung erforderlich und somit eine kostengünstigere Herstellung möglich ist. Zudem muss das Stromkabel vorteilhafterweise nicht durch eine Hohlachse geführt und durch Montage kontaktiert werden, sondern kann bei einer Ausführungsform im Körper des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers z.B. umspritzt werden. Die gegabelte bzw. gabelförmige Ausführung der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung lässt zu, dass diese, auf der Höhe der im Körper des Schutzkontaktsteckers vorgesehenen Zapfen zusammengedrückt oder auseinander gedrückt, in den Körper montiert werden kann. In die Ursprungsgeometrie zurückgefedert, umschließen die in der Auswurfeinrichtung eingebrachten Bohrungen die im Körper der Schutzkontaktsteckers vorgesehenen Zapfen. Vorteilhafterweise kann bei einer Ausführungsform das Stromkabel zwischen die Zangen der Auswurfeinrichtung eingelegt werden, wodurch ein Zurückfedern verhindert wird.
Ein weiterer Vorteil der gegabelten Auswurfeinrichtung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers besteht darin, dass bei einer Ausführungsform die im belgischen Schutzkontaktsystem (DIN 49 441 - Form R2) vorgesehene Schutzkontaktbuchse in dem Körper des Schutzkontaktsteckers untergebracht werden kann.
Ein weiterer Nachteil des in DE 42 14 016 C2 offenbarten Schutzkontaktsteckers besteht darin, dass der Excenterhebel so ausgeführt ist, das der Körper des Schutzkontaktsteckers in der Längsachse geteilt ist. Diese Ausführung bewirkt ein Wegtauchen einer Schutzkontaktfläche beim Betätigen des Hebels, wodurch die VDE-Vorschriften nicht erfüllt werden. Bei einer Ausführungsform des findungsgemäßen Schutzkontaktstecker umschließt dagegen der Körper den Hebel in einer C-Form und genügt so den Vorschriften.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Montieren einer Auswurfeinrichtung an einem Schutzkontaktstecker nach Anspruch 18 sowie eine Auswurfeinrichtung nach Anspruch 21 zur Verwendung in diesem Verfahren.
Vorteilhafte und/oder bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die in den Figuren dargestellten beispielhaften Ausführungsformen detaillierter erläutert. Damit ist in keinem Fall eine Beschränkung der Erfindung beabsichtigt.
Von den Figuren zeigen:
Figur 1a: eine perspektivische Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsieckers mit Auswurfeinrichtung,
Figur 1b: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit installierter, nicht betätigter (nicht hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung,
Figur 1c: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit installierter, betätigter (hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung,
Figur 2a: eine schematische Seitendarstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit der Auswurfeinrichtung in Betätigungslage (hochgeschwenkt),
Figur 2b: eine schematische Seitendarstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit der Auswurfeinrichtung in Ruhelage (Auswurfeinrichtung nicht hochgeschwenkt),
Figur 2c: eine schematische Seitendarstellung des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit der Auswurfeinrichtung in Ruheläge und eingelegtem Kabel,
Figur 3a: eine schematische Unteransicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit Schutzkontaktbuchse (35) für das belgische Schutzkontaktsystem,
Figur 3b: eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers,
Figur 3c: die Montage der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung in dem erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker,
Figur 4a: eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung,
Figur 4b: eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Grundkörpers des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers, in welchen die in Figur 4a gezeigte Auswurfeinrichtung einsetzbar ist,
Figuren 5a, 5b und 5c: zeigen schematische Ansichten des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers, der gemäß der Ausführungsform der Figuren 4a und 4b ausgeführt ist, wobei die Abfolge der Betätigung der Auswurfeinrichtung zum Loslösen von einer Steckdose dargestellt ist,
Figur 6a: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers gemäß den Figuren 5a bis 5c, wobei die Auswurfeinrichtung nicht betätigt ist bzw. nicht hochgeschwenkt ist,
Figur 6b: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers von Figur 6a, wobei die Auswurfeinrichtung betätigt ist, bzw. hochgeschwenkt ist,
Figur 7: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers gemäß der Figuren 6a und 6b, wobei das Elektrokabel mit dem erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker verbunden ist, bzw. an diesem angebracht ist,
Figur 8a: eine schematische Schnittansicht einerweiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers, an dem ein Elektrokabel angebracht ist und eine
Federeinrichtung an der Auswurfeinrichtung vorgesehen ist, welche sich in der nicht betätigten Stellung befindet,
Figur 8b: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers von Figur 8a, wobei die Auswurfeinrichtung in der hochgeschwenkten bzw. betätigten Stellung ist,
Figur 9a: eine perspektivische teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers in einer weiterentwickelten Ausführungsform der Figuren 4a und 4b, wobei eine separate Federeinrichtung gezeigt ist, welche mit dem Schutzkontaktblech integriert ist und durch die Auswurfeinrichtung zusammengedrückt wird,
Figur 9b: eine perspektivische schematische Ansicht der separaten Federeinrichtung von Figur 9a, welche in das Schutzkontaktblech intergriert ist,
Figur 10a: eine perspektivische teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers von Figur 9a in der nicht getätigten bzw. nicht hochgeschwenkten Position,
Figur 10b: eine perspektivische schematische Ansicht der separaten Federeinrichtung von Figur 10a,
Figur 11 : eine perspektivische teilweise aufgeschnittene Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers mit einer in die Auswurfeinrichtung intergrierten Federeinrichtung,
Figur 12a: eine perspektivische teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers von Figur 11 , wobei die Auswurfeinrichtung betätigt bzw. hochgeschwenkt ist,
Figur 12b: eine perspektivische teilweise aufgeschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers von Figur 12a in der nicht betätigten bzw. nicht hochgeschwenkten Position der Auswurfeinrichtung.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Zapfen (30, 31) und die Wandung wenigstens einer der in der Auswurfeinrichtung (22) eingebrachten Bohrungen (33, 34) elektrisch leitend
ausgebildet sind. Selbstverständlich können auch andere Teile elektrisch leitend ausgebildet sein, wenn dies erwünscht oder zweckmäßig ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wandungen der Bohrungen (33, 34) elektrisch leitend ausgebildet und mit jeweils einer der beiden stromführenden Leitungen eines Stromkabels verbunden sind und die beiden Zapfen (30, 31) elektrisch leitend ausgebildet und mit jeweils einem der beiden Kontaktstifte (16, 18) verbunden sind. Auch hier können andere Teile elektrisch leitend ausgebildet sein, wenn dies erwünscht oder zweckmäßig ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) einen längeren Schenkel (22b) zum Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose und einen kürzeren Schenkel (22a) zum Abstützen gegen die Grundfläche der Steckdose hat. Die Länge der Schenkel unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Beschränkungen und wird vom Fachmann nach Maßgabe der praktischen Gegebenheiten gewählt. Wichtig ist nur, dass eine ausreichende Hebelwirkung eintritt. Beispielsweise kann der Schenkel zum Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose auch der kürzere sein, wenn dies erwünscht oder zweckmäßig ist. Ebenso können beide Schenkel die gleiche Länge haben. Auch der Winkel, in dem die Schenkel zueinander unter Bildung der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung angeordnet sind, unterliegt an sich keinen besonderen Beschränkungen, sofern eine ausreichende Hebelwirkung erzielbar ist. Geeignete Winkel oder Winkelbereiche lassen sich vom Fachmann routinemäßig ohne weiteres ermitteln.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Gelenkpunkt in dem Stecker exzentrisch hin zu dem freien Ende des längeren Schenkels (22b) der Auswurfeinrichtung (22) angeordnet ist. Der Gelenkpunkt kann auch eine andere Position haben, wenn dies erwünscht oder zweckmäßig ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen des kürzeren Schenkels (22a) der Auswurfeinrichtung (22) mit mit den beiden stromführenden Leitungen des Stromkabels verbundenen ersten Kontaktflächen und die an die Seitenflächen des kürzeren Schenkels (22a) der Auswurfeinrichtung (22) angrenzenden Flächen mit mit den Kontaktstiften (16, 18) verbunden Kontaktflächen versehen sind. Es ist klar, dass diese Form der Stromführung lediglich beispielhaft ist und die Stromführung grundsätzlich keinen besonderen Beschränkungen unterliegt.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Schutzkontakt (20, 21) auf der nach außen weisenden Fläche des kürzeren Schenkels (22a) der Auswurfeinrichtung (22) angeordnet ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass ein am Körper (10) angesetzter zweiter Schutzkontakt (20, 21) über eine elektrische Verbindung in der Auswurfeinrichtung (22) mit einem der Zapfen (30, 31) über eine der Bohrungen (33, 34) und über diesen mit dem Schutzleiter des Stromkabels verbunden ist.
Bezüglich der Anordnung und Art oder Anzahl der Schutzkontakte und der Form der Stromführung bzw. elektrischen Kontaktierung oder Verbindungen in dem Körper (10) des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers gibt es grundsätzlich keine besonderen Beschränkungen. Es eignen sich insbesondere alle standardisierten oder genormten Steckertypen.
Der Körper (10), die Auswurfeinrichtung (22) sowie die sonstigen Bauteile oder -elemente des Schutzkontaktsteckers können aus beliebigen geeigneten oder üblicherweise verwendeten Material(ien) bestehen, beispielsweise Kunststoff. In analoger Weise trifft dies auch auf die Kontaktstifte (16, 18) und Schutzkontakte (20, 21) sowie sonstige leitende Bauteile oder -elemente zu.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stromkabel zwischen den Zangen des längeren Schenkels (22b) (bzw. allgemein: zwischen den Zangen des zum Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose verwendeten Schenkels) der Auswurfeinrichtung (22) eingelegt ist. Dadurch wird vorteilhafterweise ein Zurückfedern der Zangen verhindert. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist ferner am Ende des längeren Schenkels der Auswurfeinrichtung (bzw. allgemein: am Ende des zum Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose verwendeten Schenkels) eine Ausnehmung oder Bohrung vorgesehen, durch die das zwischen den Zangen eingelegte Stromkabel tritt. Es ist natürlich klar, dass diese Kabelführung lediglich beispielhaft ist und grundsätzlich keinen besonderen Beschränkungen unterliegt. Beispielsweise kann die Auswurfeinrichtung auch auf dem Stromkabel aufliegen. Alternativ kann ein Zurückfedern ferner durch Einsetzen von entsprechenden Stifte(n) oder anderen mechanischen Elementen, vorzugsweise zwischen die Zangen im unteren Bereich der Auswurfeinrichtung (22) verhindert werden.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stromkabel im Körper (10) umspritzt ist. Dadurch ist es nicht erforderlich, dass das Kabel durch eine Hohlachse geführt und durch Montage kontaktiert werden muss.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (30, 31) Körpers (10) angespritzt sind.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die in der Auswurfeinrichtung (22) eingebrachten zwei Bohrungen (33, 34) die Zapfen (30, 31) umschließen. Die nach dem Einrasten der Zapfen (30, 31) in die Bohrungen (33,34) entstehende Dreh- bzw. Schwenkachse für die Auswurfeinrichtung (22) kann in Bezug auf den Körper (10) außermittig liegen.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) die Auswurfeinrichtung (22) C-förmig umschließt.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass eine runde Buchse (35) an der Unterseite des Körpers (10) angebracht ist. Dies hat den Vorteil, dass der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker auch für das belgische Schutzkontaktsystem (DIN 49 441 Form R2) geeignet ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) als ein im Längsschnitt asymmetrischer Hebel ausgebildet ist.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) eine Durchgangsbohrung aufweist, durch die z.B. eine Drehachse geführt werden kann.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers ist dadurch gekennzeichnet, die Zapfen (30, 31) Spreizzapfen sind.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn der Körper einen Steg zum Auseinanderdrücken der Schenkel der Auswurfeinrichtung aufweist, um die Montage der Auswurfeinrichtung an dem Grundkörper zu vereinfachen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist an dem Körper an den von den Kontaktstiften abgewandten Seiten zumindest eine Eingriffeinrichtung zum Herausziehen des Kontaktsteckers für einen Eingriff mit Fingern vorgesehen, so dass der Stecker auch direkt mit der Hand aus der Steckdose gezogen werden kann, ohne die erfindungsgemäße Auswurfeinrichtung zu betätigen.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist eine Federeinrichtung vorgesehen, welche beim Herausziehen des Steckers aus der Steckdose zusammengedrückt wird, um die Auswurfeinrichtung gegen den Körper vorzuspannen und eine Rückholkraft auszuüben, so dass der Stecker sich nicht versehentlich aus der Steckdose lösen kann.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsformen ist die Federeinrichtung an der Auswurfeinrichtung, dem Körper oder als separates Element zwischen der Auswurfeinrichtung und dem Körper vorgesehen.
Wenn die Federeinrichtung mit den Schutzkontakten integriert ausgebildet ist, können so die Produktions- und Montagekosten verringert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Montieren einer Auswurfeinrichtung (22) an einem Schutzkontaktstecker, insbesondere zur Verwendung an einem oben definierten Schutzkontaktstecker, ist dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst:
a) Bereitstellen einer Auswurfeinrichtung (22) mit einer gegabelten Form zur Ausbildung eines Zungengriffs,
b) Bereitstellen eines Schutzkontaktsteckers mit einem Aufnahmebereich und einer Gelenklagerung für die Auswurfeinrichtung (22),
c) Zusammendrücken oder Auseinanderdrücken des Zangengriffs bei der Einführung der Auswurfeinrichtung (22) in den Aufnahmebereich des Schutzkontaktsteckers.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zangengriff der Auswurfeinrichtung (22) auf Höhe der Zapfen (30, 31) zusammengedrückt wird.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung (22) nach dem Zusammendrücken und Freigeben des Zangengriffs der Auswurfeinrichtung (22) in dem Körper (10) schwenkbar gelagert ist.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Auswurfeinrichtung durch einen am Körper angebrachten Steg auseinandergedrückt wird und durch eine Rückstellkraft wieder im wesentlichen in die ursprüngliche Form gebracht wird, welche sich insbesondere aus der Elestizität des Materials der Auswurfeinrichtung ergibt.
Die erfindungsgemäße Auswurfeinrichtung für einen Schutzkontaktstecker, insbesondere wie oben definiert, bzw. zur Verwendung in dem oben definierten Verfahren, ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist:
a) einen im Längsschnitt abgewinkelten oder im wesentlichen geraden Hebel,
b) eine gegabelte Form zur Ausbildung eines Zangengriffs.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner zwei Bohrungen (33, 34) zur Aufnahme von zwei passgenauen Zapfen (30, 31) aufweist.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie als ein im Längsschnitt asymmetrischer Hebel ausgebildet ist.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Durchgangsbohrung aufweist, durch die z.B. eine Drehachse geführt werden kann.
Es ist ebenso vorteilhaft, wenn die Auswurfeinrichtung zwei Zapfen zur Aufnahme in Bohrungen aufweist, um die Drehachse für das Herausdrücken des Steckers aus der Steckdose zu bilden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist eine Federeinrichtung zum Vorspannen der Auswurfseinrichtung in der Auswurfeinrichtung integriert, um die Federkraft der Federeinrichtung auf den Körper zu übertragen.
Im folgenden wird die Bedienung der erfindungsgemäßen Auswurfeinrichtung beschrieben.
Figur 1b zeigt den erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker mit nicht betätigter (nicht hochgeschwenkter) Auswurfeinrichtung (22). Beim Drücken oder Ziehen (bzw. Hochschwenken) der Auswurfeinrichtung (22) nach oben (wie in Figur 1 c dargestellt) tritt der gegabelte untere Schenkel der Auswurfeinrichtung (22) aus der Grundfläche (14) des Körpers (10) des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers hervor (wie schematisch in Figur 2a dargestellt) und drückt gegen die Grundfläche der (in den Figuren nicht dargestellten) Steckdose, wodurch der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker aus der Steckdose gedrückt wird.
Gemäß Figuren 4a und 4b ist der erfindungsgemäße Schutzkontaktstecker aus zwei Teilen aufgebaut, nämlich dem Körper bzw. Grundkörper (110) und der Auswurfeinrichtung (122), die in Figur 4 lediglich teilweise dargestellt ist. Der Körper (110) weist durch einen Steg (111) eine U- förmige Aussparung zur Aufnahme der Auswurfeinrichtung (122) und insbesondere der Zapfen (130, 131) der Auswurfeinrichtung auf. Der Steg (111) ist vorteilhafterweise konisch ausgeführt, um die nach außen spreizbaren Elemente bzw. Schenkel (142 und 143) der Auswurfeinrichtung (122) während des Einsetzens der Auswurfeinrichtung (122) in den Körper (110) nach außen zudrücken. Wenn die Auswurfeinrichtung (122) soweit in den Grundkörper (110) eingesetzt worden ist, dass die Zapfen (130, 131) in die Bohrung (133) einschnappen, dann federn die Schenkel (142, 143) aus ihrer auseinandergedrückten Position auf Grund der Elastizität des Materials im wesentlichen wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück. Ferner kann die Auswurfeinrichtung im arretierten Zustand nicht mehr zerstörungsfrei von dem Körper gelöst werden.
In den Figuren 5a bis 5c ist die Abfolge der Betätigung der Auswurfeinrichtung zum Loslösen von der Steckdose dargestellt, wobei Figur 5a die nicht betätigte Position der Auswurfeinrichtung zeigt, in welcher sich der Stecker in der Steckdose befindet. Wenn nun der Stecker aus der Steckdose entfernt werden soll, so wird die Auswurfeinrichtung (122) entweder anuel direkt oder durch ziehen an einem nicht dargestellten Elektrokabel betätigt, wie in Figur 5b gezeigt. Dabei wird die Kraft der Auswurfeinrichtung (122) mittels einer Spitze (150) der Auswurfeinrichtung (122) von der nicht gezeigten Steckdose nach oben gedrückt. Figur 5c zeigt die entgültige betätigte Stellung bzw. hochgeschwenkte Stellung der Auswurfeinrichtung (122), in welcher sich der erfindungsgemäße Stecker vollständig von der Steckdose löst.
Figur 6a und 6b zeigen wiederum den erfindungsgemäßen Schutzkontaktstecker der Figuren 5a bis 5c, wobei Figur 7 den erfindungsgemäßen Stecker mit einem daran angebrachten Elektrokabel darstellt. Wie aus Figur 7 ersichtlich, kann die Auswurfeinrichtung (122)
insbesondere durch ein nach oben Ziehen des Elektrokabels vorgenommen werden, um den Stecker von der Steckdose zu lösen. Dabei wird die Hebelkraft durch die Entfernung von der Hand an dem Elektrokabel zu der Schwenkachse um die Drehzapfen (130, 131) erhöht, so dass sich der Stecker dadurch noch leichter von der Steckdose löst.
Wie aus den Figuren 4b bis 7 ersichtlich, kann der erfindungsgemäße Stecker auch ohne Betätigung der Auswurfeinrichtung (122) von einer Steckdose gelöst werden, da sich an dem Grundkörper (110) Eingriffsmulden (160) befinden, mittels welcher der Stecker direkt von Hand aus der Steckdose gelöst werden kann, d. h. durch Eingriff von Fingern in den Eingriffsmulden (160). Somit kann der Stecker auch aus der Steckdose gelöst werden, wenn die Auswurfseinrichtung defekt ist oder der Benutzer nicht mit der Hebelfunktion der Auswurfeinrichtung vertraut ist.
Die Figuren 8a und 8b zeigen eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers, an dem ein Elektrokabel (200) angebracht ist. Bei dieser Ausführungsform ist eine Federeinrichtung (170) in die Auswurfeinrichtung (122) integriert, welche in Figur 8a vorgespannt ist, so dass sich die Auswurfeinrichtung vollständig in der nicht betätigten Position in dem. Körper (110) befindet. Wenn nun die Auswurfeinrichtung (122) betätigt wird, d.h. um die Drehachse bzw. die Drehzapfen (130) nach oben geschwenkt wird, so muss dabei die Federkraft der Feder (170) überwunden werden. Wenn die Auswurfeinrichtung (122) aus Kunststoff hergestellt ist, so kann die Federeinrichtung in besonders einfacher Art und Weise in die Auswurfeinrichtung integriert werden, um somit eine Rückholkraft auf den Körper (110) in die nicht betätigte Position auszuüben.
In den Figuren 9a, 9b, 10a und 10b ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzkontaktsteckers dargestellt, wobei die Federeinrichtung als separates Schutzkontaktelement (171) ausgebildet ist. Wie in Figur 9a gezeigt, ist das Schutzkontaktelement (171) in den Körper (110) eingesetzt, wobei sich das Federelement (172) des Schutzkontaktelements (171) zwischen der Auswurfeinrichtung (122) und dem Körper (110) befindet und in der nach oben geschwenkten Position zusammengedrückt wird, wie aus Figur 9a ersichtlich. In Figur 10a und 10b ist das Federelement (172) des Schutzkontaktelements (171) nicht zusammengedrückt, da sich die Auswurfeinrichtung (122) in der nicht betätigten Position befindet, wie aus Figur 10a ersichtlicht,
Analog zu den Figuren 8a und 8b zeigen die Figuren 11 , 12a und 12b eine Auswurfeinrichtung (122) in welche eine Federeinrichtung (170) integriert ist. Gemäß der Ausführungsform von Figur 11, 12a und 12b sind in dem Körper (110) Eingriffsmulden (160) integriert, um den Stecker auch direkt von Hand aus der Steckdose lösen zu können, ohne die Auswurfeinrichtung (122) zu betätigen.
Gemäß einer weiteren nicht gezeigten Ausführungsform kann jedoch die Federeinrichtung auch an dem Körper (110) intergriert sein, um eine Rückstellkraft auf die Auswurfeinrichtung in die nicht betätigte Position auszuüben.