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DE10350454B4 - Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes, an einem Fahrzeug - Google Patents

Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes, an einem Fahrzeug Download PDF

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DE10350454B4
DE10350454B4 DE2003150454 DE10350454A DE10350454B4 DE 10350454 B4 DE10350454 B4 DE 10350454B4 DE 2003150454 DE2003150454 DE 2003150454 DE 10350454 A DE10350454 A DE 10350454A DE 10350454 B4 DE10350454 B4 DE 10350454B4
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J Eberspaecher GmbH and Co KG
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Abstract

Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem Fahrzeug, umfassend ein an dem Fahrzeug fest anbringbares erstes Befestigungselement (14) sowie ein zweites Befestigungselement (16), das mit dem ersten Befestigungselement (14) in mehreren verschiedenen Relativpositionierungen bezüglich diesem in Haltewechselwirkung bringbar ist, wobei in den verschiedenen Relativpositionierungen das erste Befestigungselement (14) und das zweite Befestigungselement (16) zueinander verschiedene Drehlagen einnehmen, und an welchem ein Zusatzgerät (12) in einem ersten Befestigungsbereich (BB1) desselben fest anbringbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung zu festen Anbringung eines Zusatzgerätes, wie z.B. eines Fahrzeugheizgerätes, an einem Fahrzeug.
  • Derartige Zusatzgeräte, wie als Standheizer o.dgl. einsetzbare Heizgeräte, müssen insbesondere dann, wenn sie nachgerüstet werden, also nicht bereits in Neufahrzeuge integriert werden, in dem noch zur Verfügung stehenden Bauraum innerhalb eines Motorraums o.dgl. untergebracht werden. Aufgrund der Vielzahl an Aggregaten, die in diesem Raumbereich in einem Fahrzeug anzuordnen sind, ist der für derartige Zusatzgeräte noch verfügbare Bauraum stark beschränkt. In diesen stark beschränkten Bauraum müssen nun diese Zusatzgeräte eingegliedert werden, d.h. sie müssen einerseits so montiert werden können, dass sie in einer zur Erfüllung ihrer Funktion erforderlichen Einbaulage sind, müssen andererseits aber auch stabil und hinsichtlich der Montage und möglicherweise durchzuführender Wartungsarbeiten insbesondere aber auch zum Anschluss an andere Systembereiche zugänglich angebracht werden. Dass die Nachrüstung derartiger Zusatzgeräte ebenso wie die Integration in ein Neufahrzeug bei möglichst geringen Kosten erfolgen soll, ist selbstverständlich.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem Fahrzeug vorzusehen, mit welcher ein derartiges Zusatzgerät einfach und bei geringen Kosten in kleine Bauräume in einem Fahrzeug eingebaut werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem Fahrzeug, umfassend ein an dem Fahrzeug fest anbringbares erstes Befestigungselement sowie ein zweites Befestigungselement, das mit dem ersten Befestigungselement in mehreren verschiedenen Relativpositionierungen bezüglich diesem in Haltewechselwirkung bringbar ist, wobei in den verschiedenen Relativpositionierungen das erste Befestigungselement und das zweite Befestigungselement zueinander verschiedene Drehlagen einnehmen, und an welchem ein Zusatzgerät in einem ersten Befestigungsbereich desselben fest anbringbar ist.
  • Elementar ist bei der vorliegenden Erfindung, dass die beiden Befestigungselemente der Befestigungsanordnung in verschiedenen Relativpositionierungen bezüglich einander angeordnet werden können, was bedeutet, dass in entsprechender Weise auch ein Zusatzgerät dann in verschiedenen Positionierungen bezüglich des am Fahrzeug fest anzubringenden ersten Befestigungselements orientiert werden kann. Somit wird eine vergleichsweise große Unabhängigkeit der Orientierung des Zusatzgerätes bezüglich des ersten Befestigungselements erlangt, mit der Folge, dass das erste Befestigungselement mit größerer Freiheit so positioniert werden kann, dass es einfach, gleichwohl jedoch stabil an das Fahrzeug fest angebunden werden kann.
  • Gemäß einem besonders vorteilhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Zusatzgerät in einem zweiten Befestigungsbereich desselben an dem ersten Befestigungselement festlegbar ist. Hier kommt ein weiteres wesentliches Prinzip zum Tragen, das hinsichtlich eines möglichst einfachen Aufbaus der Befestigungsanordnung von Bedeutung ist. Es müssen nämlich nicht die beiden Befestigungselemente zunächst fest bzw. starr miteinander verkoppelt werden, bevor das Zusatzgerät angebracht werden kann, sondern es kann die unlösbare Verkopplung der beiden Befestigungselemente über das an diesen dann getragene Zusatzgerät, also beispielsweise ein Heizgerät, erfolgen. Das zweite Befestigungselement kann einen ersten Halteabschnitt aufweisen, mit welchem dieses bei an der Befestigungsanordnung getragenem Zusatzgerät an dem ersten Befestigungselement gehalten ist. Insbesondere kann dabei zur Erlangung einer stabilen und vor Klappergeräuschen geschützten Haltewechselwirkung vorgesehen sein, dass bei an der Befestigungsanordnung getragenem Zu satzgerät der erste Halteabschnitt zwischen dem Zusatzgerät und dem ersten Befestigungselement geklemmt ist, wobei dann weiter vorteilhafterweise vorgesehen sein kann, dass das zweite Befestigungselement wenigstens im Bereich seines ersten Halteabschnitts zur Herstellung der Klemmwirkung elastisch verformbar ist.
  • Zur Erlangung der Haltewechselwirkung zwischen den beiden Halteelementen kann weiter vorgesehen sein, dass das zweite Befestigungselement einen Körperbereich und zu diesem seitlich versetzt einen durch eine Öffnung im ersten Befestigungselement hindurchführbaren ersten Halteabschnitt aufweist. Weiter kann dann zum stabilen Ankoppeln des Zusatzgerätes an das zweite Befestigungselement vorgesehen sein, dass das zweite Befestigungselement von dem Körperbereich ausgehend einen zweiten Halteabschnitt aufweist, in welchem das Zusatzgerät mit seinem ersten Befestigungsbereich festlegbar ist.
  • Um die vorangehend angesprochene Kopplungswirkung, welche das Zusatzgerät erfüllen kann, in einfacher Art und Weise und ohne wesentlichen Werkzeugeingriff erlangen zu können, wird weiter vorgeschlagen, dass der zweite Befestigungsbereich wenigstens einen Eingriffsbolzen mit erweitertem Bolzenkopf aufweist und dass am ersten Befestigungselement in Zuordnung zu verschiedenen Haltepositionierung des zweiten Befestigungselements bezüglich des ersten Befestigungselements für den wenigstens einen Eingriffsbolzen langlochartige Eingriffsöffnungen mit erweitertem Bolzeneinführabschnitt vorgesehen sind. Dabei kann das ungewollte, beispielsweise durch Schwingungen oder Vibrationen im Motorraum ausgelöste Loslösen der beiden Befestigungselemente voneinander dadurch verhindert werden, dass der wenigstens eine Eingriffsbolzen in einer Eingriffsöffnung zur Erlangung einer Befestigungspositionierung in einer Richtung verschiebbar ist, welche quer, vorzugsweise im Wesentlichen orthogonal zu einer Bewegungsrichtung ist, in welcher das zweite Befestigungselement bezüglich des ersten Befestigungselements zur Erlangung einer Haltepositionierung zu bewegen ist.
  • Um das erste Befestigungselement einerseits stabil mit dem zweiten Befestigungselement und ggf. auch dem Zusatzgerät koppeln zu können, andererseits jedoch auch die Möglichkeit zur einfachen Anbindung an ein Fahrzeug herstellen zu können, wird weiter vorgeschlagen, dass das erste Befestigungselement einen plattenartigen Körperbereich aufweist, in welchem dieses in Haltewechselwirkung mit dem zweiten Befestigungselement bringbar ist, und ausgehend von dem plattenartigen Körperbereich eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten aufweist, in welchen das erste Befestigungselement an einem Fahrzeug festlegbar ist.
  • Gemäß einem weiteren vor allem hinsichtlich der Einbauvariabilität besonders vorteilhaften Aspekt kann bei der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung vorgesehen sein, dass an dem ersten Befestigungselement eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten vorgesehen ist, in welchen das erste Befestigungselement an einem Fahrzeug festzulegen ist, welche Befestigungsabschnitte ein Befestigungsöffnungsmuster definieren, und dass in verschiedenen Haltepositionierungen des zweiten Befestigungselements bezüglich des ersten Befestigungselements das zweite Befestigungselement verschiedene Relativlagen bezüglich des Befestigungsöffnungsmusters einnimmt. Auf diese Art und Weise wird erlangt, dass durch Verändern der Haltepositionierung des zweiten Befestigungselements bezüglich des ersten Befestigungselements und somit selbstverständlich auch der Positionierung des Zusatzgerätes bezüglich des Befestigungselements unterschiedliche Einbausituationen erlangt werden, also bei festgehaltenem ersten Befestigungselement das Zusatzgerät unterschiedliche Raumlagen einnehmen wird, oder bei Vorgabe der Raumlage des Zusatzgeräts das erste Befestigungselement unterschiedliche Positionierungen einnehmen wird. Somit wird es möglich, durch Auswahl einer bestimmten Haltepositionierung das erste Befestigungselement dann so in einem Fahrzeug anzubringen, dass das Zusatzgerät in einer für seinen Betrieb optimalen, in den zur Verfügung stehenden Bauraum eingepassten Positionierung gehalten ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeugheizungssystem, umfassend eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung und ein Fahrzeugheizgerät mit wenigstens einer Befestigungsbereichsgruppe, welche einen ersten Befestigungsbereich und einen zweiten Befestigungsbereich umfasst.
  • Um bei einem derartigen System die Variabilität hinsichtlich der Einbaumöglichkeiten noch weiter zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass an dem Fahrzeugheizgerät wenigstens zwei Befestigungsbereichsgruppen mit jeweils einem ersten Befestigungsbereich und einem zweiten Befestigungsbereich vorgesehen sind. Sind also am Fahrzeugheizgerät mehrere Befestigungsbereichsgruppen vorgesehen, so kann nicht nur durch Verändern der Haltepositionierung eine andere Einbausituation erlangt werden, sondern auch durch Auswahl einer anderen Befestigungsbereichsgruppe.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausgestaltungsformen detailliert beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erstes Befestigungselement einer erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung;
  • 2 eine Schnittansicht des in 1 dargestellten ersten Befestigungselements, geschnitten längs einer Linie II-II in 1;
  • 3 eine Schnittansicht des in 1 dargestellten ersten Befestigungselements, geschnitten längs einer Linie III-III in 1;
  • 4 eine Seitenansicht eines zweiten Befestigungselements einer erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung in Blickrichtung IV in 6;
  • 5 eine Ansicht des in der 4 dargestellten zweiten Befestigungselements in Blickrichtung V in 4;
  • 6 eine Ansicht des in 4 dargestellten Befestigungselements in Blickrichtung VI in 4;
  • 7 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung im Zusammenbauzustand von erstem Befestigungselement und zweitem Befestigungselement in einer der möglichen Haltepositionierungen;
  • 8 eine Schnittansicht des in 7 gezeigten Zusammenbaus, geschnitten längs einer Linie VIII-VIII in 7;
  • 9 eine der 8 entsprechende Ansicht mit zusätzlich an der Befestigungsanordnung getragenem Heizgerät;
  • 10 eine der 7 entsprechende Darstellung eines Zusammenbaus von ersten Befestigungselement und zweitem Befestigungselement in einer anderen der möglichen Haltepositionierungen;
  • 11 eine Schnittansicht des in 10 gezeigten Zusammenbaus, geschnitten längs einer Linie XI-XI in 10;
  • 12 eine Ansicht eines mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung zu haltenden Fahrzeugheizgeräts in Blickrichtung XII in 14;
  • 13 eine Ansicht des Fahrzeugheizgerätes der 12 in Blickrichtung XIII in 12;
  • 14 eine Ansicht des Fahrzeugheizgeräts der 12 in Blickrichtung XIV in 12.
  • Eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung 10, durch welche ein teil weise dargestelltes Fahrzeugheizgerät, wie z.B. Standheizung an einem Fahrzeug angebracht werden kann, ist in 9 im Zusammenbau und auch im Zusammenbau mit dem Fahrzeugheizgerät 12 erkennbar. Die Befestigungsanordnung 10 umfasst zwei Befestigungselemente 14, 16. Von diesen beiden Befestigungselementen 14, 16 ist das Befestigungselement 14 dazu vorgesehen, an geeigneter Positionierung an einem Fahrzeug beispielsweise im Motorraum o.dgl. festgelegt zu werden. Das Befestigungselement 16 wird mit dem Befestigungselement 14 in Halteeingriff bzw. Haltewechselwirkung gebracht und trägt zusammen mit dem Befestigungselement 14 dann das Fahrzeugheizgerät 12.
  • Die 13 zeigen das Befestigungselement 14 im Detail. Das Befestigungselement 14 ist beispielsweise durch Ausstanzen aus Blechmaterial gebildet und umfasst einen im dargestellten Beispiel langgestreckten plattenartigen Körperbereich 18, von dem an den beiden langen Seitenrändern sechs laschenartig ausgestaltete und derart umgebogene Befestigungsabschnitte B1, B2, B3, B4, B5, B6 ausgehen, dass, wie die 2 und 3 zeigen, diese Befestigungsabschnitte B1–B6 näherungsweise parallel zum plattenartigen Körperbereich 18 liegen. In jedem der Befestigungsabschnitte B1–B6 ist eine Befestigungsöffnung BO1, BO2, BO3, BO4, BO5 und BO6 vorgesehen. In dem einer jeweiligen Befestigungsöffnung BO1–BO6 gegenüber liegenden Bereich des plattenartigen Körperbereichs 18 ist dort jeweils eine Durchgriffsöffnung DO1, DO2, DO3, DO4, DO5 und DO6 vorgesehen. Man erkennt, dass die Durchgriffsöffnungen DO1–DO6 eine größere Abmessung aufweisen, als die Befestigungsöffnungen BO1–BO6. Es ist somit möglich, beispielsweise eine Schraube mit erweitertem Schraubenkopf durch eine der Öffnungen DO1–DO6 hindurchzuführen und mit dem Schraubenschaft auch durch die zugehörige Befestigungsöffnung hindurchzuführen, so dass durch eine derartige Schraube das Befestigungselement 14 dann am Fahrzeug festgelegt werden kann. Hierzu kann an geeigneter Positionierung am Fahrzeug eine so genannte Senkmutter angebracht werden bzw. mehrere derartige Senkmuttern, um dann das Befestigungselement 14 in geeigneter Weise festlegen zu können. Aufgrund der Vielzahl an Befestigungsabschnitten B1–B6 besteht hier hinsichtlich der Positionierung und der Festlegung eine vergleichsweise große Freiheit, insbesondere daher, da es nicht erforderlich ist, das Befestigungselement 14 im Bereich aller sechs dargestellter Befestigungsabschnitte B1–B6 am Fahrzeug festzulegen. Hier genügt beispielsweise die Festlegung an zwei oder drei derartigen Befestigungsabschnitten B1–B6.
  • Man erkennt in 1 weiter, dass in dem plattenartigen Körperbereich 18 des Befestigungselements 14 in einem bezüglich der Längserstreckung desselben außermittigen Bereich eine im Wesentlichen quadratische Öffnung 20 vorgesehen ist. Diese quadratische Öffnung 20 ist umgeben von vier langlochartig ausgestalteten Eingriffsöffnungen E1, E2, E3 und E4. Diese erstrecken sich jeweils entlang einer der Seiten der im Wesentlichen quadratischen Öffnung 20 und weisen einen erweiterten Endbereich 22 auf.
  • Ferner weist das Befestigungselement 14 an einer seiner Schmalseiten eine in Richtung zur Öffnung 20 sich erstreckende Aussparung 24 auf, was dazu führt, dass jede der Eingriffsöffnungen E1–E4 zu einem von der Öffnung 20 entfert liegenden Umfangsrandbereich des plattenartigen Körperbereichs 18 näherungsweise den gleichen Abstand hat, insbesondere auch die näherungsweise zentral im plattenartigen Körperbereich 18 positionierte Eingriffsöffnung E3.
  • Die 46 zeigen detailliert das zweite Befestigungselement 16. Auch dieses umfasst einen plattenartigen oder zungenartigen Körperbereich 26. Dieser ist langgestreckt ausgebildet und an einem seiner Endbereiche schließt ein damit integral ausgebildeter und sich im Wesentlichen senkrecht zum Körperbereich 26 erstreckender Haltebereich 28 an. Dieser ist ebenfalls langgestreckt und weist in seinen beiden Endbereichen Halteöffnungen H1 und H2 auf. Durch diese hindurch können Befestigungsbolzen geführt werden, von welchen in 9 ein Befestigungsbolzen 27 gezeigt ist, die dann in nachfolgend noch beschriebene Gewindeöffnungen des Heizgeräts 12 eingeschraubt werden, um das Heizgerät 12 am zweiten Befesti gungselement 16 festzulegen. An dem bezüglich des Haltebereichs 28 entgegengesetzten Ende des Körperbereichs 26 schließt an diesen ein Halteabschnitt 30 an. Dieser Halteabschnitt 30 ist in dem Anschlussbereich an den Körperbereich 26 durch eine zweifache Abkröpfung 40 bezüglich des Körperbereichs 26 seitlich versetzt, und zwar um einen Versatz V, der im Wesentlichen dem Doppelten der Materialstärke des ebenfalls aus Blechmaterial gefertigten Befestigungselements 16 entspricht. Man erkennt in 6 weiter, dass der Halteabschnitt 30 in dem in 6 dargestellten Grundzustand des Befestigungselements 16 sich nicht exakt parallel zum Körperbereich 26 erstreckt, sondern bezüglich diesem leicht schräggestellt ist, also angewinkelt zum Körperbereich 26 verläuft. Die Folge davon ist, dass die Erstreckung des Halteabschnitts 30 quer zur Längserstreckung des Körperbereichs 26 größer ist, als die Materialstärke des Halteabschnitts 30 und des Körperbereichs 26, wobei diese Erstreckung im entspannten Grundzustand selbstverständlich abhängt von der Anwinkelung des Halteabschnitts 30.
  • Die 1214 zeigen detaillierter ein Fahrzeugheizgerät 12, das mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung 10 an einem Fahrzeug festzulegen ist. Das hier dargestellte Fahrzeugheizgerät 12 kann von herkömmlichem Aufbau sein und umfasst, wie im Folgenden beschrieben, mehrere Gewindeöffnungen, in welche jeweilige Bolzenelemente 27 dann zur Festlegung bzw. Halterung des Heizgeräts 12 eingeschraubt werden können. Hier kann beispielsweise vorgesehen sein, dass von einem Gerätehersteller bzw. dem Gehäusehersteller, der derartige Gehäuse aus Kunststoff oder Metallmaterial fertigt, nur einfache Öffnungen im Gehäuse vorgesehen werden, in welche dann Schraubbolzen mit selbstschneidendem Gewinde eingebracht werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, in derartige Öffnungen Innengewinde einzuschneiden, um dann herkömmliche Schraubbolzen zum Einsatz zu bringen.
  • Man erkennt in 12 zunächst, dass an einer Seitenfläche 32 des Heizgeräts 12 drei beispielsweise bereits mit Gewinde versehene Öffnungen O1, O2 und O3 vorgesehen sind. Entsprechendes gilt auch für die in der 12 nicht erkennbare, weil abgewandt liegende Seitenfläche 34. An der Unterseite 36 des Heizgeräts 12 sind, wie in 13 erkennbar, ebenfalls mehrere derartige Öffnungen O4, O5, O6, O7, O8 und O9 vorgesehen. Die jeweils paarweise nebeneinander liegenden Öffnungen O2, O3, sowie O4, O5 und O7, O6 bilden jeweils einen ersten Befestigungsbereich BB1, in welchem, wie nachfolgend noch beschrieben, das Heizgerät 12 in Haltewechselwirkung mit dem zweiten Befestigungselement 16 gebracht wird. Die Öffnungen O1, O8 und O9 bilden jeweils einen zweiten Befestigungsbereich BB2, in welchem das Heizgerät 12 in Haltewechselwirkung mit dem ersten Befestigungselement 14 tritt. Dabei bildet beispielsweise die Öffnung O1 als zweiter Befestigungsbereich BB2 zusammen mit den Öffnungen O4 und O5 als erster Befestigungsbereich BB1 eine Befestigungsbereichsgruppe G1, die in einer nachfolgend noch beschriebenen Einbausituation zur Halterung des Heizgeräts 12 an der Befestigungsanordnung 10 dient. In entsprechender Weise bildet beispielsweise die Öffnung O9 als zweiter Befestigungsbereich BB2 zusammen mit den Öffnungen O2 und O3 als erster Befestigungsbereich BB1 eine weitere Gruppe G2, die in einer anderen Einbausituation wirksam ist. In entsprechender Weise bilden die Öffnungen O6 und O7 als erster Befestigungsbereich in Zusammenwirkung mit der an der Seite 34 liegenden und grundsätzlich der Öffnung O1 entsprechenden Öffnung O1' als zweiter Befestigungsbereich BB2 eine weitere derartige Gruppe G3 von Befestigungsbereichen, die in einer Einbausituation wirksam ist.
  • Mit Bezug auf die 79 wird nachfolgend die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung beschrieben. Dabei sei beispielsweise angenommen, dass das erste Befestigungselement 14 in einer mit seiner Längserstreckung horizontalen Orientierung in einem Fahrzeug angebracht wird, wobei beispielsweise Befestigungsschrauben durch die Befestigungsabschnitte B4, B6 und B5 geschraubt sein können. Nachdem das Befestigungselement 14 so am Fahrzeug angebracht worden ist, dass die Befestigungsabschnitte am Fahrzeug anliegen und somit die von den Befestigungsabschnitten B1–B6 entfernt liegende Seite 38 des plattenartigen Körperbereichs 18 zu dem Einbauraum für das Fahrzeugheizgerät im Wesentlichen frei liegt, kann in der dargestellten Einbausituation das zweite Befestigungselement 16 von unten mit seinem Körperbereich 26 und dem Halteabschnitt 30 zwischen den beiden umgebogenen Befestigungsabschnitten B1 und B3 in der dort gebildeten Aussparung hindurchgeführt werden. Das zweite Befestigungselement 16 wird so weit geschoben, bis der Halteabschnitt 30 im Bereich der Öffnung 20 im plattenartigen Körperbereich 18 des ersten Befestigungselements 14 liegt. Durch leichtes Verkippen bzw. seitliches Verschieben des Befestigungselements 16 wird erreicht, dass der Halteabschnitt 30 durch die Öffnung 20 hindurchtritt, woraufhin dann das Befestigungselement 16 weiter nach oben verschoben wird, bis es im Bereich seiner Abkröpfung 40 an dem nunmehr oben liegenden Umfangsrandbereich der Öffnung 20 zur Anlage kommt. Daraufhin wird dann das in der 9 erkennbare Fahrzeugheizgerät 12 herangeführt. Bei diesem ist nunmehr beispielsweise in der Öffnung O1 ein Eingriffsbolzen 42 mit erweitertem Bolzenkopf 44. angebracht. Der Bolzenkopf 44 ist derart bemessen, dass er durch den erweiterten Bereich 22 der Eingriffsöffnungen E1–E4 hindurchgeführt werden kann, während der Schaftbereich 46 im Wesentlichen so dimensioniert ist, dass er nahezu spielfrei in dem nicht erweiterten Bereich der langlochartigen Eingriffsöffnungen E1–E4 aufgenommen werden kann. Die Länge des Schaftbereichs 46 ist dabei im Wesentlichen derart bemessen, dass sie dem vorangehend mit Bezug auf die 6 beschriebenen Versatz V entspricht, also im Wesentlichen dem Doppelten der Materialstärke des Befestigungselements 16, vorausgesetzt, dass dieses und das Befestigungselement 14 aus dem gleichen Material bzw. mit gleicher Materialstärkte gefertigt sind. Ist beispielsweise das Befestigungselement 14 aus dickerem Material gefertigt, als das Befestigungselement 16, so ist entsprechend bei der Abkröpfung 40 darauf zu achten, dass der Versatz V der dann vorhandenen Gesamtdicke des Befestigungselements 14 in seinem plattenartigen Körperbereich und des Befestigungselements 16 im Bereich seines Halteabschnitts 30 entspricht.
  • Der Eingriffsbolzen 46 wird nunmehr in die Eingriffsöffnung E3 bzw. den erweiterten Abschnitt 22 derselben eingeführt und dann mit seinem Schaftabschnitt 46 in den Bereich der Eingriffsöffnung E3 mit geringerer Abmessung verschoben. Dabei hintergreift der Bolzenkopf 44 dann den plattenartigen Körperbereich 18 des Befestigungselements 14. Bereits bei dieser Einführung des Eingriffsbolzens 42 wird der zuvor stärker bezüglich des Körperbereichs 26 angewinkelte Halteabschnitt 30 des Befestigungselements 16 gegen den plattenartigen Körperbereich 18 des Befestigungselements 14 gedrückt und dabei entgegen seiner durch die Materialelastizität vorhandenen Vorspannung bezüglich des Körperbereichs 26 des Befestigungselements 14 verspannt. Diese Verspannung wird dadurch noch verstärkt, dass nunmehr auch das Befestigungselement 16 mit seinem Haltebereich 28 verstärkt in Richtung zu dem Heizgerät 12 bewegt wird, um die darin vorgesehenen Halteöffnungen H1 und H2 mit den Öffnungen O4 und O5 im Heizgerät 12 auszurichten. Dadurch wird auch durch die vorhandene Hebelwirkung das Befestigungselement 16 noch stärker verspannt, so dass es letztendlich mit seinem Halteabschnitt 30 fest zwischen dem plattenartigen Körperbereich 18 des Befestigungselements 14 und der Seite 32 des Heizgeräts 12 eingeklemmt ist. Nachfolgend werden dann noch die Befestigungsbolzen bzw. Schraubbolzen 27 in die Öffnungen O4 und O5 eingeschraubt. Danach ist der Anbringungsvorgang des Heizgeräts 12 beendet.
  • Man erkennt aus der vorangehenden Beschreibung, dass mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung 10 in sehr einfacher und flexibler Art und Weise ein Heizgerät an einem Fahrzeug angebracht werden kann. Dabei wird das Heizgerät mit jeweiligen Befestigungsbereichen BB1 und BB2 am Befestigungselement 16 bzw. am Befestigungselement 14 arretiert, so dass auf diese Art und Weise auch eine feste Verkopplung der beiden Befestigungselemente 14, 16 untereinander, insbesondere auch durch die Klemmwirkung im Halteabschnitt 30, erlangt wird. Da am Heizgerät 12, wie vorangehend beschrieben, mehrere Gruppen G1, G2 und G3 von Befestigungsbereichen BB1 und BB2 vorgesehen sind, kann bereits dadurch eine erhöhte Flexibilität bei der Anbringung des Heizgeräts 12 an der Befestigungsanordnung 10 bzw. den beiden Befestigungselementen 14, 16 erlangt werden. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, die beiden Befestigungselemente 14, 16 in verschiedenen Relativlagen bezüglich einander zu positionieren, so dass eine weiter erhöhte Flexibilität bei der Montage besteht. Man erkennt dies anhand der in den 10 und 11 dargestellten Einbausituation. Hier ist bei zunächst gleicher Orientierung des Befestigungselements 14 das Befestigungselement 16 nicht von unten herangeführt, sondern von der Seite. Der Körperbereich 16 desselben durchgreift dabei die Aussparung 24 im plattenartigen Körperbereich 18 des Befestigungselements 14, so dass der Haltebereich 28 wieder an derjenigen Seite 38 des plattenartigen Körperbereichs 18 zu liegen kommt, an welcher auch das Heizgerät 12 vorzusehen ist. Der Halteabschnitt 30 durchgreift wieder die Öffnung 20 im plattenartigen Körperbereich, wobei nunmehr zur Wechselwirkung mit dem Eingriffsbolzen 42 die Eingriffsöffnung E1 dient. Auf diese Art und Weise kann bezüglich der in den 79 dargestellten Variante eine um 90° gedrehte Einbaulage des Heizgeräts 12 erlangt werden.
  • Man erkennt also, dass einerseits durch die verschiedenen Möglichkeiten der Positionierung der beiden Befestigungselemente 14 und 16 bezüglich einander und andererseits durch die an dem Heizgerät 12 vorgesehenen mehreren Gruppen von Befestigungsbereichen BB1 und BB2 eine sehr hohe Flexibilität erlangt wird. Dabei ist von Bedeutung das elementare Prinzip, dass in den verschiedenen möglichen Relativpositionierungen der beiden Befestigungselemente 14, 16 bezüglich einander in Zuordnung zu einer dann auch wirksam werdenden Gruppe von Befestigungsbereichen BB1 und BB2 jeweils auch eine Gruppe von Öffnungen gebildet ist, umfassend eine der Eingriffsöffnungen E1–E4 am Befestigungselement 14 und die beiden Halteöffnungen H1 und H2 am Befestigungselement 16.
  • Es ist selbstverständlich, dass die erfindungsgemäße Halteanordnung 10 in verschiedenen Bereichen anders ausgestaltet werden kann. So könnte daran gedacht werden, durch entsprechende Formgebung des plattenartigen Körperbereichs 18 und der darin vorgesehenen Öffnung 20 mehr als vier Relativlagen der beiden Befestigungselemente 14, 16 bezüglich einander zu ermöglichen, wenn eine entsprechende Symmetrie vorgesehen ist. Auch könnten die verschiedenen Befestigungsabschnitte B1–B6 jeweils gruppenweise an umgebogenen, aber durchlaufenden Randbereichen des Befestigungselements 14 vorgesehen sein, wobei dann Durchgriffsaussparungen zum Hindurchführen des Befestigungselements 16 vorgesehen sein müssen. Auch ist es selbstverständlich möglich, in Anpassung an verschiedene Einbausituationen die Befestigungsabschnitte B1–B6, oder zumindest einen Teil davon, nicht parallel zum plattenartigen Körperbereich 18, sondern in winkeliger Anordnung vorzusehen, um dann eine gewünschte Einbaulage für den plattenartigen Körperbereich bereithalten zu können.
  • Bei der Montage könnte grundsätzlich auch so vorgegangen werden, dass vor dem Einführen des Befestigungselements 16 in das Befestigungselement 14 das Heizgerät 12 am Befestigungselement 14 angebracht wird und dann beispielsweise bei der in 9 gezeigten Variante das Befestigungselement 16 von unten herangeführt, angeschraubt und im oberen Bereich dabei geklemmt wird.

Claims (13)

  1. Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem Fahrzeug, umfassend ein an dem Fahrzeug fest anbringbares erstes Befestigungselement (14) sowie ein zweites Befestigungselement (16), das mit dem ersten Befestigungselement (14) in mehreren verschiedenen Relativpositionierungen bezüglich diesem in Haltewechselwirkung bringbar ist, wobei in den verschiedenen Relativpositionierungen das erste Befestigungselement (14) und das zweite Befestigungselement (16) zueinander verschiedene Drehlagen einnehmen, und an welchem ein Zusatzgerät (12) in einem ersten Befestigungsbereich (BB1) desselben fest anbringbar ist.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (12) in einem zweiten Befestigungsbereich (BB2) desselben an dem ersten Befestigungselement (14) festlegbar ist.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (16) einen ersten Halteabschnitt (30) aufweist, mit welchem dieses bei an der Befestigungsanordnung (10) getragenem Zusatzgerät (12) an dem ersten Befestigungselement (14) gehalten ist.
  4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 2 und Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei an der Befestigungsanordnung (10) getragenem Zusatzgerät (12) der erste Halteabschnitt (30) zwischen dem Zusatzgerät (12) und dem ersten Befestigungselement (14) geklemmt ist.
  5. Befestigungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (16) wenigstens im Bereich seines ersten Halteabschnitts (30) zur Herstellung der Klemmwirkung elastisch verformbar ist.
  6. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (16) einen Körperbereich (26) und zu diesem seitlich versetzt einen durch eine Öffnung (20) im ersten Befestigungselement (14) hindurchführbaren ersten Halteabschnitt (30) aufweist.
  7. Befestigungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (16) von dem Körperbereich (26) ausgehend einen zweiten Halteabschnitt (28) aufweist, in welchem das Zusatzgerät (12) mit seinem ersten Befestigungsbereich (BB1) festlegbar ist.
  8. Befestigungsanordnung nach Anspruch 2 oder einem der Ansprüche 3 bis 7, sofern auf Anspruch 2 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Befestigungsbereich (BB2) wenigstens einen Eingriffsbolzen (42) mit erweitertem Bolzenkopf (44) aufweist und dass am ersten Befestigungselement (14) in Zuordnung zu verschiedenen Haltepositionierung des zweiten Befestigungselements (16) bezüglich des ersten Befestigungselements (14) für den wenigstens einen Eingriffsbolzen (42) langlochartige Eingriffsöffnungen (E1–E4) mit erweitertem Bolzeneinführabschnitt (22) vorgesehen sind.
  9. Befestigungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Eingriffsbolzen (42) in einer Eingriffsöffnung (E1–E4) zur Erlangung einer Befestigungspositionierung in einer Richtung verschiebbar ist, welche quer, vorzugsweise im Wesentlichen orthogonal zu einer Bewegungsrichtung ist, in welcher das zweite Befestigungselement (16) bezüglich des ersten Befestigungselements (14) zur Erlangung einer Haltepositionierung zu bewegen ist.
  10. Befestigungsanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement (14) einen plattenartigen Körperbereich (18) aufweist, in welchem dieses in Haltewechselwirkung mit dem zweiten Befestigungselement (16) bringbar ist, und ausgehend von dem plattenartigen Körperbereich (18) eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten (B1–B6) aufweist, in welchen das erste Befestigungselement (14) an einem Fahrzeug festlegbar ist.
  11. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Befestigungselement (14) eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten (B1–B6) vorgesehen ist, in welchen das erste Befestigungselement (14) an einem Fahrzeug festzulegen ist, welche Befestigungsabschnitte (B1–B6) ein Befestigungsöffnungsmuster (BO1–BO6) definieren, und dass in verschiedenen Haltepositionierungen des zweiten Befestigungselements (16) bezüglich des ersten Befestigungselements (14) das zweite Befestigungselement (16) verschiedene Relativlagen bezüglich des Befestigungsöffnungsmusters BO1–BO6) einnimmt.
  12. Fahrzeugheizungssystem, umfassend eine Befestigungsanordnung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüchen und ein Fahrzeugheizgerät (12) mit wenigstens einer Befestigungsbereichsgruppe (G1–G3), welche einen ersten Befestigungsbereich (BB1) und einen zweiten Befestigungsbereich (BB2) umfasst.
  13. Fahrzeugheizungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Fahrzeugheizgerät (12) wenigstens zwei Befestigungsbereichsgruppen (G1–G3) mit jeweils einem ersten Befestigungsbereich (BB1) und einem zweiten Befestigungsbereich (BB2) vorgesehen sind.
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