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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung zu festen
Anbringung eines Zusatzgerätes,
wie z.B. eines Fahrzeugheizgerätes,
an einem Fahrzeug.
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Derartige
Zusatzgeräte,
wie als Standheizer o.dgl. einsetzbare Heizgeräte, müssen insbesondere dann, wenn
sie nachgerüstet
werden, also nicht bereits in Neufahrzeuge integriert werden, in
dem noch zur Verfügung
stehenden Bauraum innerhalb eines Motorraums o.dgl. untergebracht
werden. Aufgrund der Vielzahl an Aggregaten, die in diesem Raumbereich
in einem Fahrzeug anzuordnen sind, ist der für derartige Zusatzgeräte noch
verfügbare
Bauraum stark beschränkt.
In diesen stark beschränkten
Bauraum müssen
nun diese Zusatzgeräte
eingegliedert werden, d.h. sie müssen
einerseits so montiert werden können,
dass sie in einer zur Erfüllung
ihrer Funktion erforderlichen Einbaulage sind, müssen andererseits aber auch
stabil und hinsichtlich der Montage und möglicherweise durchzuführender
Wartungsarbeiten insbesondere aber auch zum Anschluss an andere
Systembereiche zugänglich
angebracht werden. Dass die Nachrüstung derartiger Zusatzgeräte ebenso
wie die Integration in ein Neufahrzeug bei möglichst geringen Kosten erfolgen
soll, ist selbstverständlich.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsanordnung
zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem Fahrzeug vorzusehen,
mit welcher ein derartiges Zusatzgerät einfach und bei geringen
Kosten in kleine Bauräume in
einem Fahrzeug eingebaut werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
eine Befestigungsanordnung zur festen Anbringung eines Zusatzgerätes an einem
Fahrzeug, umfassend ein an dem Fahrzeug fest anbringbares erstes
Befestigungselement sowie ein zweites Befestigungselement, das mit
dem ersten Befestigungselement in mehreren verschiedenen Relativpositionierungen
bezüglich
diesem in Haltewechselwirkung bringbar ist, wobei in den verschiedenen
Relativpositionierungen das erste Befestigungselement und das zweite
Befestigungselement zueinander verschiedene Drehlagen einnehmen,
und an welchem ein Zusatzgerät
in einem ersten Befestigungsbereich desselben fest anbringbar ist.
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Elementar
ist bei der vorliegenden Erfindung, dass die beiden Befestigungselemente
der Befestigungsanordnung in verschiedenen Relativpositionierungen
bezüglich
einander angeordnet werden können,
was bedeutet, dass in entsprechender Weise auch ein Zusatzgerät dann in
verschiedenen Positionierungen bezüglich des am Fahrzeug fest
anzubringenden ersten Befestigungselements orientiert werden kann.
Somit wird eine vergleichsweise große Unabhängigkeit der Orientierung des
Zusatzgerätes bezüglich des
ersten Befestigungselements erlangt, mit der Folge, dass das erste
Befestigungselement mit größerer Freiheit
so positioniert werden kann, dass es einfach, gleichwohl jedoch
stabil an das Fahrzeug fest angebunden werden kann.
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Gemäß einem
besonders vorteilhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass
das Zusatzgerät
in einem zweiten Befestigungsbereich desselben an dem ersten Befestigungselement
festlegbar ist. Hier kommt ein weiteres wesentliches Prinzip zum
Tragen, das hinsichtlich eines möglichst
einfachen Aufbaus der Befestigungsanordnung von Bedeutung ist. Es
müssen
nämlich nicht
die beiden Befestigungselemente zunächst fest bzw. starr miteinander
verkoppelt werden, bevor das Zusatzgerät angebracht werden kann, sondern
es kann die unlösbare
Verkopplung der beiden Befestigungselemente über das an diesen dann getragene Zusatzgerät, also
beispielsweise ein Heizgerät,
erfolgen. Das zweite Befestigungselement kann einen ersten Halteabschnitt
aufweisen, mit welchem dieses bei an der Befestigungsanordnung getragenem
Zusatzgerät
an dem ersten Befestigungselement gehalten ist. Insbesondere kann
dabei zur Erlangung einer stabilen und vor Klappergeräuschen geschützten Haltewechselwirkung
vorgesehen sein, dass bei an der Befestigungsanordnung getragenem
Zu satzgerät der
erste Halteabschnitt zwischen dem Zusatzgerät und dem ersten Befestigungselement
geklemmt ist, wobei dann weiter vorteilhafterweise vorgesehen sein
kann, dass das zweite Befestigungselement wenigstens im Bereich
seines ersten Halteabschnitts zur Herstellung der Klemmwirkung elastisch
verformbar ist.
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Zur
Erlangung der Haltewechselwirkung zwischen den beiden Halteelementen
kann weiter vorgesehen sein, dass das zweite Befestigungselement einen
Körperbereich
und zu diesem seitlich versetzt einen durch eine Öffnung im
ersten Befestigungselement hindurchführbaren ersten Halteabschnitt
aufweist. Weiter kann dann zum stabilen Ankoppeln des Zusatzgerätes an das
zweite Befestigungselement vorgesehen sein, dass das zweite Befestigungselement
von dem Körperbereich
ausgehend einen zweiten Halteabschnitt aufweist, in welchem das
Zusatzgerät
mit seinem ersten Befestigungsbereich festlegbar ist.
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Um
die vorangehend angesprochene Kopplungswirkung, welche das Zusatzgerät erfüllen kann, in
einfacher Art und Weise und ohne wesentlichen Werkzeugeingriff erlangen
zu können,
wird weiter vorgeschlagen, dass der zweite Befestigungsbereich wenigstens
einen Eingriffsbolzen mit erweitertem Bolzenkopf aufweist und dass
am ersten Befestigungselement in Zuordnung zu verschiedenen Haltepositionierung
des zweiten Befestigungselements bezüglich des ersten Befestigungselements
für den wenigstens
einen Eingriffsbolzen langlochartige Eingriffsöffnungen mit erweitertem Bolzeneinführabschnitt
vorgesehen sind. Dabei kann das ungewollte, beispielsweise durch
Schwingungen oder Vibrationen im Motorraum ausgelöste Loslösen der
beiden Befestigungselemente voneinander dadurch verhindert werden,
dass der wenigstens eine Eingriffsbolzen in einer Eingriffsöffnung zur
Erlangung einer Befestigungspositionierung in einer Richtung verschiebbar
ist, welche quer, vorzugsweise im Wesentlichen orthogonal zu einer
Bewegungsrichtung ist, in welcher das zweite Befestigungselement
bezüglich
des ersten Befestigungselements zur Erlangung einer Haltepositionierung
zu bewegen ist.
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Um
das erste Befestigungselement einerseits stabil mit dem zweiten
Befestigungselement und ggf. auch dem Zusatzgerät koppeln zu können, andererseits
jedoch auch die Möglichkeit
zur einfachen Anbindung an ein Fahrzeug herstellen zu können, wird
weiter vorgeschlagen, dass das erste Befestigungselement einen plattenartigen
Körperbereich
aufweist, in welchem dieses in Haltewechselwirkung mit dem zweiten
Befestigungselement bringbar ist, und ausgehend von dem plattenartigen
Körperbereich
eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten aufweist, in welchen das
erste Befestigungselement an einem Fahrzeug festlegbar ist.
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Gemäß einem
weiteren vor allem hinsichtlich der Einbauvariabilität besonders
vorteilhaften Aspekt kann bei der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung vorgesehen
sein, dass an dem ersten Befestigungselement eine Mehrzahl von Befestigungsabschnitten
vorgesehen ist, in welchen das erste Befestigungselement an einem
Fahrzeug festzulegen ist, welche Befestigungsabschnitte ein Befestigungsöffnungsmuster
definieren, und dass in verschiedenen Haltepositionierungen des
zweiten Befestigungselements bezüglich
des ersten Befestigungselements das zweite Befestigungselement verschiedene
Relativlagen bezüglich
des Befestigungsöffnungsmusters
einnimmt. Auf diese Art und Weise wird erlangt, dass durch Verändern der
Haltepositionierung des zweiten Befestigungselements bezüglich des
ersten Befestigungselements und somit selbstverständlich auch
der Positionierung des Zusatzgerätes
bezüglich
des Befestigungselements unterschiedliche Einbausituationen erlangt
werden, also bei festgehaltenem ersten Befestigungselement das Zusatzgerät unterschiedliche
Raumlagen einnehmen wird, oder bei Vorgabe der Raumlage des Zusatzgeräts das erste
Befestigungselement unterschiedliche Positionierungen einnehmen
wird. Somit wird es möglich,
durch Auswahl einer bestimmten Haltepositionierung das erste Befestigungselement
dann so in einem Fahrzeug anzubringen, dass das Zusatzgerät in einer
für seinen
Betrieb optimalen, in den zur Verfügung stehenden Bauraum eingepassten
Positionierung gehalten ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeugheizungssystem,
umfassend eine erfindungsgemäße Befestigungsanordnung
und ein Fahrzeugheizgerät
mit wenigstens einer Befestigungsbereichsgruppe, welche einen ersten
Befestigungsbereich und einen zweiten Befestigungsbereich umfasst.
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Um
bei einem derartigen System die Variabilität hinsichtlich der Einbaumöglichkeiten
noch weiter zu erhöhen,
wird vorgeschlagen, dass an dem Fahrzeugheizgerät wenigstens zwei Befestigungsbereichsgruppen
mit jeweils einem ersten Befestigungsbereich und einem zweiten Befestigungsbereich
vorgesehen sind. Sind also am Fahrzeugheizgerät mehrere Befestigungsbereichsgruppen
vorgesehen, so kann nicht nur durch Verändern der Haltepositionierung
eine andere Einbausituation erlangt werden, sondern auch durch Auswahl
einer anderen Befestigungsbereichsgruppe.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen anhand bevorzugter Ausgestaltungsformen detailliert
beschrieben. Es zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf ein erstes Befestigungselement einer erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung;
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2 eine
Schnittansicht des in 1 dargestellten ersten Befestigungselements,
geschnitten längs
einer Linie II-II in 1;
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3 eine
Schnittansicht des in 1 dargestellten ersten Befestigungselements,
geschnitten längs
einer Linie III-III in 1;
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4 eine
Seitenansicht eines zweiten Befestigungselements einer erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung
in Blickrichtung IV in 6;
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5 eine
Ansicht des in der 4 dargestellten zweiten Befestigungselements
in Blickrichtung V in 4;
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6 eine
Ansicht des in 4 dargestellten Befestigungselements
in Blickrichtung VI in 4;
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7 eine
Draufsicht auf die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung
im Zusammenbauzustand von erstem Befestigungselement und zweitem Befestigungselement
in einer der möglichen
Haltepositionierungen;
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8 eine
Schnittansicht des in 7 gezeigten Zusammenbaus, geschnitten
längs einer
Linie VIII-VIII in 7;
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9 eine
der 8 entsprechende Ansicht mit zusätzlich an
der Befestigungsanordnung getragenem Heizgerät;
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10 eine
der 7 entsprechende Darstellung eines Zusammenbaus
von ersten Befestigungselement und zweitem Befestigungselement in einer
anderen der möglichen
Haltepositionierungen;
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11 eine
Schnittansicht des in 10 gezeigten Zusammenbaus, geschnitten
längs einer
Linie XI-XI in 10;
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12 eine
Ansicht eines mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung zu
haltenden Fahrzeugheizgeräts
in Blickrichtung XII in 14;
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13 eine
Ansicht des Fahrzeugheizgerätes
der 12 in Blickrichtung XIII in 12;
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14 eine
Ansicht des Fahrzeugheizgeräts der 12 in
Blickrichtung XIV in 12.
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Eine
erfindungsgemäße Befestigungsanordnung 10,
durch welche ein teil weise dargestelltes Fahrzeugheizgerät, wie z.B.
Standheizung an einem Fahrzeug angebracht werden kann, ist in 9 im Zusammenbau
und auch im Zusammenbau mit dem Fahrzeugheizgerät 12 erkennbar. Die
Befestigungsanordnung 10 umfasst zwei Befestigungselemente 14, 16.
Von diesen beiden Befestigungselementen 14, 16 ist
das Befestigungselement 14 dazu vorgesehen, an geeigneter
Positionierung an einem Fahrzeug beispielsweise im Motorraum o.dgl.
festgelegt zu werden. Das Befestigungselement 16 wird mit
dem Befestigungselement 14 in Halteeingriff bzw. Haltewechselwirkung
gebracht und trägt
zusammen mit dem Befestigungselement 14 dann das Fahrzeugheizgerät 12.
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Die 1–3 zeigen
das Befestigungselement 14 im Detail. Das Befestigungselement 14 ist beispielsweise
durch Ausstanzen aus Blechmaterial gebildet und umfasst einen im
dargestellten Beispiel langgestreckten plattenartigen Körperbereich 18,
von dem an den beiden langen Seitenrändern sechs laschenartig ausgestaltete
und derart umgebogene Befestigungsabschnitte B1, B2, B3, B4, B5,
B6 ausgehen, dass, wie die 2 und 3 zeigen,
diese Befestigungsabschnitte B1–B6
näherungsweise
parallel zum plattenartigen Körperbereich 18 liegen.
In jedem der Befestigungsabschnitte B1–B6 ist eine Befestigungsöffnung BO1,
BO2, BO3, BO4, BO5 und BO6 vorgesehen. In dem einer jeweiligen Befestigungsöffnung BO1–BO6 gegenüber liegenden
Bereich des plattenartigen Körperbereichs 18 ist
dort jeweils eine Durchgriffsöffnung
DO1, DO2, DO3, DO4, DO5 und DO6 vorgesehen. Man erkennt, dass die Durchgriffsöffnungen
DO1–DO6
eine größere Abmessung
aufweisen, als die Befestigungsöffnungen BO1–BO6. Es
ist somit möglich,
beispielsweise eine Schraube mit erweitertem Schraubenkopf durch
eine der Öffnungen
DO1–DO6
hindurchzuführen
und mit dem Schraubenschaft auch durch die zugehörige Befestigungsöffnung hindurchzuführen, so
dass durch eine derartige Schraube das Befestigungselement 14 dann
am Fahrzeug festgelegt werden kann. Hierzu kann an geeigneter Positionierung
am Fahrzeug eine so genannte Senkmutter angebracht werden bzw. mehrere
derartige Senkmuttern, um dann das Befestigungselement 14 in
geeigneter Weise festlegen zu können.
Aufgrund der Vielzahl an Befestigungsabschnitten B1–B6 besteht
hier hinsichtlich der Positionierung und der Festlegung eine vergleichsweise große Freiheit,
insbesondere daher, da es nicht erforderlich ist, das Befestigungselement 14 im
Bereich aller sechs dargestellter Befestigungsabschnitte B1–B6 am Fahrzeug
festzulegen. Hier genügt
beispielsweise die Festlegung an zwei oder drei derartigen Befestigungsabschnitten
B1–B6.
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Man
erkennt in 1 weiter, dass in dem plattenartigen
Körperbereich 18 des
Befestigungselements 14 in einem bezüglich der Längserstreckung desselben außermittigen
Bereich eine im Wesentlichen quadratische Öffnung 20 vorgesehen
ist. Diese quadratische Öffnung 20 ist
umgeben von vier langlochartig ausgestalteten Eingriffsöffnungen
E1, E2, E3 und E4. Diese erstrecken sich jeweils entlang einer der
Seiten der im Wesentlichen quadratischen Öffnung 20 und weisen
einen erweiterten Endbereich 22 auf.
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Ferner
weist das Befestigungselement 14 an einer seiner Schmalseiten
eine in Richtung zur Öffnung 20 sich
erstreckende Aussparung 24 auf, was dazu führt, dass
jede der Eingriffsöffnungen
E1–E4 zu
einem von der Öffnung 20 entfert
liegenden Umfangsrandbereich des plattenartigen Körperbereichs 18 näherungsweise
den gleichen Abstand hat, insbesondere auch die näherungsweise
zentral im plattenartigen Körperbereich 18 positionierte
Eingriffsöffnung
E3.
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Die 4–6 zeigen
detailliert das zweite Befestigungselement 16. Auch dieses
umfasst einen plattenartigen oder zungenartigen Körperbereich 26.
Dieser ist langgestreckt ausgebildet und an einem seiner Endbereiche
schließt
ein damit integral ausgebildeter und sich im Wesentlichen senkrecht zum
Körperbereich 26 erstreckender
Haltebereich 28 an. Dieser ist ebenfalls langgestreckt
und weist in seinen beiden Endbereichen Halteöffnungen H1 und H2 auf. Durch
diese hindurch können
Befestigungsbolzen geführt
werden, von welchen in 9 ein Befestigungsbolzen 27 gezeigt
ist, die dann in nachfolgend noch beschriebene Gewindeöffnungen
des Heizgeräts 12 eingeschraubt
werden, um das Heizgerät 12 am
zweiten Befesti gungselement 16 festzulegen. An dem bezüglich des
Haltebereichs 28 entgegengesetzten Ende des Körperbereichs 26 schließt an diesen
ein Halteabschnitt 30 an. Dieser Halteabschnitt 30 ist
in dem Anschlussbereich an den Körperbereich 26 durch
eine zweifache Abkröpfung 40 bezüglich des
Körperbereichs 26 seitlich
versetzt, und zwar um einen Versatz V, der im Wesentlichen dem Doppelten der
Materialstärke
des ebenfalls aus Blechmaterial gefertigten Befestigungselements 16 entspricht.
Man erkennt in 6 weiter, dass der Halteabschnitt 30 in dem
in 6 dargestellten Grundzustand des Befestigungselements 16 sich
nicht exakt parallel zum Körperbereich 26 erstreckt,
sondern bezüglich
diesem leicht schräggestellt
ist, also angewinkelt zum Körperbereich 26 verläuft. Die
Folge davon ist, dass die Erstreckung des Halteabschnitts 30 quer
zur Längserstreckung
des Körperbereichs 26 größer ist,
als die Materialstärke
des Halteabschnitts 30 und des Körperbereichs 26, wobei
diese Erstreckung im entspannten Grundzustand selbstverständlich abhängt von
der Anwinkelung des Halteabschnitts 30.
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Die 12–14 zeigen
detaillierter ein Fahrzeugheizgerät 12, das mit der
erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung 10 an
einem Fahrzeug festzulegen ist. Das hier dargestellte Fahrzeugheizgerät 12 kann
von herkömmlichem
Aufbau sein und umfasst, wie im Folgenden beschrieben, mehrere Gewindeöffnungen,
in welche jeweilige Bolzenelemente 27 dann zur Festlegung
bzw. Halterung des Heizgeräts 12 eingeschraubt
werden können.
Hier kann beispielsweise vorgesehen sein, dass von einem Gerätehersteller
bzw. dem Gehäusehersteller, der
derartige Gehäuse
aus Kunststoff oder Metallmaterial fertigt, nur einfache Öffnungen
im Gehäuse vorgesehen
werden, in welche dann Schraubbolzen mit selbstschneidendem Gewinde
eingebracht werden. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
in derartige Öffnungen
Innengewinde einzuschneiden, um dann herkömmliche Schraubbolzen zum Einsatz
zu bringen.
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Man
erkennt in 12 zunächst, dass an einer Seitenfläche 32 des
Heizgeräts 12 drei
beispielsweise bereits mit Gewinde versehene Öffnungen O1, O2 und O3 vorgesehen
sind. Entsprechendes gilt auch für
die in der 12 nicht erkennbare, weil abgewandt
liegende Seitenfläche 34.
An der Unterseite 36 des Heizgeräts 12 sind, wie in 13 erkennbar, ebenfalls
mehrere derartige Öffnungen
O4, O5, O6, O7, O8 und O9 vorgesehen. Die jeweils paarweise nebeneinander
liegenden Öffnungen
O2, O3, sowie O4, O5 und O7, O6 bilden jeweils einen ersten Befestigungsbereich
BB1, in welchem, wie nachfolgend noch beschrieben, das Heizgerät 12 in
Haltewechselwirkung mit dem zweiten Befestigungselement 16 gebracht
wird. Die Öffnungen
O1, O8 und O9 bilden jeweils einen zweiten Befestigungsbereich BB2,
in welchem das Heizgerät 12 in
Haltewechselwirkung mit dem ersten Befestigungselement 14 tritt.
Dabei bildet beispielsweise die Öffnung
O1 als zweiter Befestigungsbereich BB2 zusammen mit den Öffnungen
O4 und O5 als erster Befestigungsbereich BB1 eine Befestigungsbereichsgruppe
G1, die in einer nachfolgend noch beschriebenen Einbausituation
zur Halterung des Heizgeräts 12 an
der Befestigungsanordnung 10 dient. In entsprechender Weise
bildet beispielsweise die Öffnung
O9 als zweiter Befestigungsbereich BB2 zusammen mit den Öffnungen
O2 und O3 als erster Befestigungsbereich BB1 eine weitere Gruppe
G2, die in einer anderen Einbausituation wirksam ist. In entsprechender
Weise bilden die Öffnungen
O6 und O7 als erster Befestigungsbereich in Zusammenwirkung mit
der an der Seite 34 liegenden und grundsätzlich der Öffnung O1
entsprechenden Öffnung
O1' als zweiter
Befestigungsbereich BB2 eine weitere derartige Gruppe G3 von Befestigungsbereichen,
die in einer Einbausituation wirksam ist.
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Mit
Bezug auf die 7–9 wird nachfolgend
die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung beschrieben.
Dabei sei beispielsweise angenommen, dass das erste Befestigungselement 14 in
einer mit seiner Längserstreckung
horizontalen Orientierung in einem Fahrzeug angebracht wird, wobei
beispielsweise Befestigungsschrauben durch die Befestigungsabschnitte
B4, B6 und B5 geschraubt sein können.
Nachdem das Befestigungselement 14 so am Fahrzeug angebracht worden
ist, dass die Befestigungsabschnitte am Fahrzeug anliegen und somit
die von den Befestigungsabschnitten B1–B6 entfernt liegende Seite 38 des plattenartigen
Körperbereichs 18 zu
dem Einbauraum für
das Fahrzeugheizgerät
im Wesentlichen frei liegt, kann in der dargestellten Einbausituation das
zweite Befestigungselement 16 von unten mit seinem Körperbereich 26 und
dem Halteabschnitt 30 zwischen den beiden umgebogenen Befestigungsabschnitten
B1 und B3 in der dort gebildeten Aussparung hindurchgeführt werden.
Das zweite Befestigungselement 16 wird so weit geschoben,
bis der Halteabschnitt 30 im Bereich der Öffnung 20 im
plattenartigen Körperbereich 18 des
ersten Befestigungselements 14 liegt. Durch leichtes Verkippen bzw.
seitliches Verschieben des Befestigungselements 16 wird
erreicht, dass der Halteabschnitt 30 durch die Öffnung 20 hindurchtritt,
woraufhin dann das Befestigungselement 16 weiter nach oben
verschoben wird, bis es im Bereich seiner Abkröpfung 40 an dem nunmehr
oben liegenden Umfangsrandbereich der Öffnung 20 zur Anlage
kommt. Daraufhin wird dann das in der 9 erkennbare
Fahrzeugheizgerät 12 herangeführt. Bei
diesem ist nunmehr beispielsweise in der Öffnung O1 ein Eingriffsbolzen 42 mit
erweitertem Bolzenkopf 44. angebracht. Der Bolzenkopf 44 ist
derart bemessen, dass er durch den erweiterten Bereich 22 der
Eingriffsöffnungen E1–E4 hindurchgeführt werden
kann, während
der Schaftbereich 46 im Wesentlichen so dimensioniert ist,
dass er nahezu spielfrei in dem nicht erweiterten Bereich der langlochartigen
Eingriffsöffnungen E1–E4 aufgenommen
werden kann. Die Länge
des Schaftbereichs 46 ist dabei im Wesentlichen derart bemessen,
dass sie dem vorangehend mit Bezug auf die 6 beschriebenen
Versatz V entspricht, also im Wesentlichen dem Doppelten der Materialstärke des
Befestigungselements 16, vorausgesetzt, dass dieses und
das Befestigungselement 14 aus dem gleichen Material bzw.
mit gleicher Materialstärkte gefertigt
sind. Ist beispielsweise das Befestigungselement 14 aus
dickerem Material gefertigt, als das Befestigungselement 16,
so ist entsprechend bei der Abkröpfung 40 darauf
zu achten, dass der Versatz V der dann vorhandenen Gesamtdicke des
Befestigungselements 14 in seinem plattenartigen Körperbereich
und des Befestigungselements 16 im Bereich seines Halteabschnitts 30 entspricht.
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Der
Eingriffsbolzen 46 wird nunmehr in die Eingriffsöffnung E3
bzw. den erweiterten Abschnitt 22 derselben eingeführt und
dann mit seinem Schaftabschnitt 46 in den Bereich der Eingriffsöffnung E3
mit geringerer Abmessung verschoben. Dabei hintergreift der Bolzenkopf 44 dann
den plattenartigen Körperbereich 18 des
Befestigungselements 14. Bereits bei dieser Einführung des
Eingriffsbolzens 42 wird der zuvor stärker bezüglich des Körperbereichs 26 angewinkelte
Halteabschnitt 30 des Befestigungselements 16 gegen
den plattenartigen Körperbereich 18 des
Befestigungselements 14 gedrückt und dabei entgegen seiner
durch die Materialelastizität
vorhandenen Vorspannung bezüglich
des Körperbereichs 26 des
Befestigungselements 14 verspannt. Diese Verspannung wird
dadurch noch verstärkt,
dass nunmehr auch das Befestigungselement 16 mit seinem Haltebereich 28 verstärkt in Richtung
zu dem Heizgerät 12 bewegt
wird, um die darin vorgesehenen Halteöffnungen H1 und H2 mit den Öffnungen
O4 und O5 im Heizgerät 12 auszurichten.
Dadurch wird auch durch die vorhandene Hebelwirkung das Befestigungselement 16 noch
stärker
verspannt, so dass es letztendlich mit seinem Halteabschnitt 30 fest
zwischen dem plattenartigen Körperbereich 18 des
Befestigungselements 14 und der Seite 32 des Heizgeräts 12 eingeklemmt
ist. Nachfolgend werden dann noch die Befestigungsbolzen bzw. Schraubbolzen 27 in
die Öffnungen
O4 und O5 eingeschraubt. Danach ist der Anbringungsvorgang des Heizgeräts 12 beendet.
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Man
erkennt aus der vorangehenden Beschreibung, dass mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung 10 in
sehr einfacher und flexibler Art und Weise ein Heizgerät an einem
Fahrzeug angebracht werden kann. Dabei wird das Heizgerät mit jeweiligen
Befestigungsbereichen BB1 und BB2 am Befestigungselement 16 bzw.
am Befestigungselement 14 arretiert, so dass auf diese
Art und Weise auch eine feste Verkopplung der beiden Befestigungselemente 14, 16 untereinander,
insbesondere auch durch die Klemmwirkung im Halteabschnitt 30, erlangt
wird. Da am Heizgerät 12,
wie vorangehend beschrieben, mehrere Gruppen G1, G2 und G3 von Befestigungsbereichen
BB1 und BB2 vorgesehen sind, kann bereits dadurch eine erhöhte Flexibilität bei der
Anbringung des Heizgeräts 12 an
der Befestigungsanordnung 10 bzw. den beiden Befestigungselementen 14, 16 erlangt
werden. Darüber
hinaus ist es jedoch auch möglich,
die beiden Befestigungselemente 14, 16 in verschiedenen
Relativlagen bezüglich
einander zu positionieren, so dass eine weiter erhöhte Flexibilität bei der
Montage besteht. Man erkennt dies anhand der in den 10 und 11 dargestellten
Einbausituation. Hier ist bei zunächst gleicher Orientierung
des Befestigungselements 14 das Befestigungselement 16 nicht
von unten herangeführt,
sondern von der Seite. Der Körperbereich 16 desselben
durchgreift dabei die Aussparung 24 im plattenartigen Körperbereich 18 des
Befestigungselements 14, so dass der Haltebereich 28 wieder
an derjenigen Seite 38 des plattenartigen Körperbereichs 18 zu
liegen kommt, an welcher auch das Heizgerät 12 vorzusehen ist.
Der Halteabschnitt 30 durchgreift wieder die Öffnung 20 im
plattenartigen Körperbereich,
wobei nunmehr zur Wechselwirkung mit dem Eingriffsbolzen 42 die
Eingriffsöffnung
E1 dient. Auf diese Art und Weise kann bezüglich der in den 7–9 dargestellten
Variante eine um 90° gedrehte
Einbaulage des Heizgeräts 12 erlangt
werden.
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Man
erkennt also, dass einerseits durch die verschiedenen Möglichkeiten
der Positionierung der beiden Befestigungselemente 14 und 16 bezüglich einander
und andererseits durch die an dem Heizgerät 12 vorgesehenen
mehreren Gruppen von Befestigungsbereichen BB1 und BB2 eine sehr
hohe Flexibilität
erlangt wird. Dabei ist von Bedeutung das elementare Prinzip, dass
in den verschiedenen möglichen
Relativpositionierungen der beiden Befestigungselemente 14, 16 bezüglich einander
in Zuordnung zu einer dann auch wirksam werdenden Gruppe von Befestigungsbereichen
BB1 und BB2 jeweils auch eine Gruppe von Öffnungen gebildet ist, umfassend
eine der Eingriffsöffnungen
E1–E4
am Befestigungselement 14 und die beiden Halteöffnungen
H1 und H2 am Befestigungselement 16.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die erfindungsgemäße Halteanordnung 10 in
verschiedenen Bereichen anders ausgestaltet werden kann. So könnte daran
gedacht werden, durch entsprechende Formgebung des plattenartigen Körperbereichs 18 und
der darin vorgesehenen Öffnung 20 mehr
als vier Relativlagen der beiden Befestigungselemente 14, 16 bezüglich einander
zu ermöglichen,
wenn eine entsprechende Symmetrie vorgesehen ist. Auch könnten die
verschiedenen Befestigungsabschnitte B1–B6 jeweils gruppenweise an
umgebogenen, aber durchlaufenden Randbereichen des Befestigungselements 14 vorgesehen
sein, wobei dann Durchgriffsaussparungen zum Hindurchführen des
Befestigungselements 16 vorgesehen sein müssen. Auch ist
es selbstverständlich
möglich,
in Anpassung an verschiedene Einbausituationen die Befestigungsabschnitte
B1–B6,
oder zumindest einen Teil davon, nicht parallel zum plattenartigen
Körperbereich 18, sondern
in winkeliger Anordnung vorzusehen, um dann eine gewünschte Einbaulage
für den
plattenartigen Körperbereich
bereithalten zu können.
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Bei
der Montage könnte
grundsätzlich
auch so vorgegangen werden, dass vor dem Einführen des Befestigungselements 16 in
das Befestigungselement 14 das Heizgerät 12 am Befestigungselement 14 angebracht
wird und dann beispielsweise bei der in 9 gezeigten
Variante das Befestigungselement 16 von unten herangeführt, angeschraubt
und im oberen Bereich dabei geklemmt wird.