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DE10345295A1 - Verfahren und Anordnung zum Heben und Bergen eines Schiffswracks, insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks - Google Patents

Verfahren und Anordnung zum Heben und Bergen eines Schiffswracks, insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks Download PDF

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Abstract

Ein Verfahren zum Heben und Bergen eines Schiffswracks (1), insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks, bei dem Stahlplatten (4), an Hilfsschiffen (7) hängend, abgelassen werden und die Leckage (3) abdichten, stabilisiert und sichert die Statik des Schiffswracks dadurch, dass der Wrackrumpf (1a) durch Ablassen und Umfahren von an beidseitig liegenden Schwimmkörpern (7a) hängenden, mit den Stahltrossen-Einrichtungen (6) verbundenen Stahlnetzen (8) stabilisiert wird und die Stahlnetze (8) um den Wrackrumpf (1a) oder Teile des Wrackrumpfes (1a) gelegt werden, wobei die Wasserverdrängung der Schwimmkörper (7a) jeweils größer ist als das zu hebende Gewicht des Schiffswracks (1).

Description

  • Die Endung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zum Heben und Bergen eines Schiffswracks, insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks, bei dem Stahlplatten an Hebezeugen hängend abgelassen werden und jeweils eine Leckage abdichten und Elektromagnete die Stahlplatten fixieren und bei dem Stahltrossen von Hebezeugen auf einem oder mehreren Hilfsschiffen aus an dem Schiffswrack befestigt werden, wobei das gehobene Schiffswrack anschließend durch ein die Hebezeuge tragendes Hilfsschiff abgeschleppt und in ein Trockendock gebracht wird.
  • Ein solches Verfahren ist bspw. aus der DE 43 01 275 A1 bekannt, bei dem eine Bergung unter extremen Bedingungen durchgeführt werden soll. Das Rettungsschiff ist mit elektronischen Instrumenten und Bauelementen für die Sicherheit, Stabilität und Mobilität ausgestattet. Der Havarist wird mit Infrarot-Instrumenten und elektronischen Navigations-Einrichtungen lokalisiert. Elektronisch gesteuerte Teleskopgreifer koppeln mittels Elektromagneten die Bergungstrossen beidseitig an Bug und Heck des Havaristen an. Das Leck wird über elektronische Greifer mit einer Stahlplatte und Elektromagneten verschlossen. Sensoren und Hydraulikzylinder öffnen oder schließen das Lastendeck des Rettungsschiffes. Über Schlepprollen im Lastendeck wird der Havarist mit Schleppwinde und Trossen über hydraulisch mitziehende Umlenkrollen auf das Rettungsschiff gezogen. Die Heckklappe wird sodann verschlossen und der Havarist mit Streben fixiert. Auf dem Weg zum Hafen kann bereits umgepumpt, umgeladen und repariert werden. Es wird angenommen, dass ein solches Rettungsschiff mit den genannten Vorrichtungen für Schiffsbergungsmanöver geeignet sei.
  • Diese Annahme kann jedoch insbesondere für große Schiffe, wie bspw. Öltanker, Containerschiffe, Automobil-Transportschiffe u. dgl. nicht bestätigt werden. Es wäre nicht möglich, ein solch großes Rettungsschiff zu bauen, auf dem ein Öltanker aufgenommen werden könnte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein havariertes Schiff zunächst zu sichern und am Auseinanderbrechen zu hindern und es erst dann zu heben und abzuschleppen, wobei Orkansturmstärken, hoher Wellengang und große Meerestiefen zu berücksichtigen sind.
  • Die gestellte Aufgabe wird bei dem eingangs bezeichneten Verfahren dadurch gelöst, dass der Wrackrumpf durch Ablassen und Umfahren von an beidseitig liegenden Schwimmkörpern hängenden, mit Stahltrossen-Einrichtungen verbundenen Stahlnetzen stabilisiert wird und die Stahlnetze um den Wrackrumpf oder Teile des Wrackrumpfes gelegt werden, wobei die Wasserverdrängung der Schwimmkörper jeweils größer ist als das zu hebende Gewicht des Schiffswracks. Dadurch wird das Wrack in großer Tiefe am Auseinanderbrechen gehindert, was besonders für Öltanker an Küsten und Stränden von großer Bedeutung ist. Sodann erfolgt eine Stabilisierung bei unzureichender Statik des Wrackkörpers. Vorher mit Wasser geflutete Hilfsschiffe können leer gepumpt werden, wodurch sich die Hebekraft für schwere, beladene Havaristen erhöht. Nach Abdichten der Leckage kann der Havarist auch vom Hilfsschiff aus leer gepumpt werden, um die Auftriebskräfte zu erhöhen.
  • Dabei ist gemäß einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die teilweise zur Stabilisierung gefluteten Schwimmkörper durch Auspumpen zumindest teilweise Hebekraft erzeugen und zum Regeln der Hebekraft eingesetzt werden.
  • Das Abdichten der Leckage kann mit größerer Effizienz erfolgen, indem die Leckagen und/oder Risse unter Wasser durch Aufkleben oder Aufschweißen von ähnlich dem Wrackrumpf geformten Blechformteilen abgedichtet werden. Die Wölbungsform kann vorfabriziert werden und solche Blechformteile können auf dem Hilfsschiff bevorratet werden.
  • Die Stabilisierung der Statik des Wracks und die Übertragung von Hebekräften kann dadurch unterstützt werden, dass das Schiffswrack durch Einrüsten mit Längs- und Querriegeln mit Verbindungsstellen für die Stahltrossen auf gegenüberliegenden Schwimmkörpern verbunden wird.
  • Das Abdichten kann weiterhin dadurch verbessert werden, dass mehrere Blechformteile zumindest mit den Seitenwänden des Wrackrumpfes durch Elektromagnete oder Elektro-Schweißgeräte bzw. Vakuum-Saugplatten verbunden werden, wobei elektrische Energie über Stromquellen bzw. Saugleistung über Aggregate auf den Schwimmkörpern zugeführt wird.
  • Sobald die Blechformteile auf den Seitenwänden fixiert sind und eine Dichtwirkung vorhanden ist, können die elektrischen oder pneumatischen Energie-Zuführungsleitungen wieder abgekoppelt werden.
  • Die entsprechenden Kräfte zum Heben und Schleppen werden dahingehend auf das jeweilige Wrack abgestimmt, dass die Länge der Schwimmkörper gleich oder größer als die Länge des Wrackrumpfes gewählt wird.
  • Die Anordnung zum Heben und Bergen eines Schiffswracks, insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks, geht von einem Stand der Technik aus mit einem oder mehreren Hilfsschiffen, auf denen Hebezeuge angeordnet sind, mittels deren Stahlplatten, an den Hebezeugen hängend bis zum Schiffswrack und zu einer Leckage ablassbar sind, die Stahlplatten mittels Elektromagneten fixierbar sind und die Leckage abdichten, mit Stahltrossen, die von den Hebezeugen aus an dem Schiffswrack befestigt werden und das gehobene Schiffswrack mittels der Hilfsschiffe abschleppbar und in ein Trockendock verbringbar ist.
  • Diese Anordnung wird zur Lösung der Erfindungsaufgabe derart weitergebildet, dass an den Schwimmkörpern mit Stahltrossen verbundene Stahlnetze oder Teilverspannungen bildende Stahlseile hängen, die das Schiffswrack zumindest seitlich in der Höhe umgeben, dass die Stahltrossen an den Hebezeugen der Schwimmkörper auf- oder abwickelbar sind, wobei die Wasserverdrängung der Schwimmkörper jeweils größer ist als das zu hebende Gewicht des Schiffswracks und außerdem mittels Pumpen regelbar ist. Dadurch kann die Statik des Wracks stabilisiert und das Wrack an Auseinanderbrechen in großen Tiefen gehindert werden. Außerdem kann durch die Regulierung der Auftriebskräfte der Schwimmkörper die Steiggeschwindigkeit beim Heben reguliert werden.
  • Für den Normalfall eines großen und schweren Wracks ist vorgesehen, dass ein oder mehrere Hilfsschiffe jeweils mit an Zugmitteln befestigten, auf das Schiffswrack absenkbaren Blechformteilen und / oder Stahlnetzen versehen sind und dass Energie-Zuführungsleitungen für elektrische oder pneumatische Energie von einem Hilfsschiff bis zum jeweiligen Blechformteil oder bis zu Vakuum-Saugplatten geführt sind, die mit der jeweiligen Seitenwand des Wrackrumpfes verbindbar sind und dass das Schiffswrack mittels der Gesamtheit der Hebezeuge, der Stahlnetze, der Zugmittel und durch Regelung der Auftriebskräfte der Hilfsschiffe hebbar ist.
  • Einen andere Ausgestaltung besteht darin, dass das Hilfsschiff jeweils als ein Schwimmkörper mit Hebezeugen, mit Stahltrossen-Einrichtungen, mit Stahlseilen und mit elektrischen und/oder pneumatischen Energie-Zuführungsleitungen für Elektromagnete, Unterwasser-Elektro-Schweißgeräte und für Vakuum-Saugplatten ausgebildet ist.
  • Nach weiteren Merkmalen ist vorgesehen, dass die Blechformteile etwa die Dicke der Seitenwand des Schiffswracks aufweisen und weitgehend der Form der Seitenwand des Wrackrumpfes angepasst sind. Dadurch wird schneller eine genaue und sichere Abdichtung erreicht.
  • Eine diesbezügliche Weiterbildung sieht vor, dass der Blechformteil am Umfang einen Überlappungsrand auf weist, innerhalb dessen eine elastische, klebende Abdichtungsschicht aus Klebstoff, Kunststoff oder Gummi aufgetragen ist.
  • Andere Ausgestaltungen bestehen darin, dass das jeweilige Stahlnetz mit Stahlseilen als Armierung und der Maschenweite entsprechend der gegebenen Statik des Wrackrumpfes ausgebildet ist.
  • Eine solche Verbesserung besteht ferner darin, dass das jeweilige Stahlnetz mittels horizontal durchlaufendem Stahlseil geführt, an einem Hilfsschiff hängend, um den Wrackrumpf geführt und mittels des Stahlnetzes gespannt ist.
  • Dabei ist noch vorgesehen, dass das jeweilige Stahlnetz durch Berechnen des Durchmessers des Stahlseils, der Maschenweite und der Maschenform bestimmbar ist.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele dargestellt, anhand deren das Verfahren und die Anordnung näher beschrieben werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht der Lage des Schiffswracks und von zwei Hilfsschiffen während des Umfahrens mit zwei Stahlnetzen,
  • 2 eine Seitenansicht zu 1 nach Anlegen des Stahlnetzes um das Schiffswrack mit Anbindung an Längs- und Querriegeln,
  • 3 eine Verfahrenslage zum Anbringen des Blechformteils auf der Leckage und
  • 4 einen Teil-Querschnitt durch die Seitenwand des Schiffswracks mit Blechformteil über der Leckage.
  • Ein Verfahren zum Heben und Bergen eines Schiffswracks 1 (1) zielt besonders auf große, schwere Schiffe. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Wrackrumpf 1a auf dem Meeresgrund liegt und die Seitenwand 1b des Wrackrumpfes 1a mit der Leckage 3 soweit zugänglich ist, dass mittels Hebezeugen 2 Stahlplatten 4 (vgl. die 3 und 4) abgelassen werden können und die Leckage 3 abdichten. Die Stahlplatte 4 wird über Elektromagnete 5 fixiert. Das genaue Abdichten ist in den 3 und 4 beschrieben.
  • Die Hebezeuge 2 sind zusammen mit andere Einrichtungen auf Hilfsschiffen 7 untergebracht. Die Hilfsschiffe 7 bestehen aus einem beliebigen Schwimmkörper 7a. Von den Hilfsschiffen 7, 7a aus werden über Stahltrossen-Einrichtungen 6 die Stahltrossen an dem Schiffswrack 1 befestigt. und der Wrackrumpf 1a wird soweit gedreht und / oder angehoben bis er in eine günstige Lage zum Abtransport oder zum Befestigen der Stahlplatte 4 gelangt.
  • Um das Schiffswrack 1 zu sichern und ein Auseinanderbrechen zu verhindern und die jeweiligen See-Verhältnisse zu berücksichtigen, wird der Wrackrumpf 1a zunächst durch Ablassen und Umfahren von an längsseitig vorgesehenen Schwimmkörpern 7a hängenden, mit den Stahltrossen-Einrichtungen 6 verbundenen Stahlnetzen 8 eingekreist, d.h. gewissermaßen umwickelt und dadurch stabilisiert. Dabei umfangen die Stahlnetze 8 den Wrackrumpf 1a oder Teile des Wrackrumpfes 1a, wobei bspw. die Stahlnetze 8 an den beiden Längsseiten angebracht werden. Dabei braucht nicht die ganze Höhe 1d des Wrackrumpfes 1a umwickelt werden. Zum Anheben des Wrackrumpfes 1a können teilweise zur Stabilisierung geflutete Schwimmkörper 7a durch Auspumpen mittels Pumpen 18 zum Erzeugen weiterer Hebekraft und zum Regeln der Hebekraft eingesetzt werden.
  • Die Leckage 3 und/oder gleichwirkende Risse 9 im Wräckrumpf 1a werden unter Wasser durch Ankleben oder Anschweißen von ähnlich dem Wrackrumpf 1a, d.h. deren Oberflächenform 1f geformten Blechformteilen 4a, deren Dicke 1e zumindest gleich der Seitenwand 1b ist, angebracht.
  • Das Schiffswrack 1 (2) wird durch Einrüsten mit Längs- und Querriegeln 10 und Verbindungsstreben für die Stahltrossen-Einrichtung 6, die sich auf gegenüberliegenden Schwimmkörpern 7a befinden, verbunden. Die Längs- und Querriegel 10 werden auf die Länge 1c des Wrackrumpfes 1a angeordnet und mit gegenüberliegenden Schwimmkörpern 7a verbunden.
  • Zuerst werden (mehrere) Blechformteile 4a zu den Seitenwänden 1b des Wrackrumpfes 1a mittels Elektromagneten 5 und Elektro-Schweißgeräten 11 fixiert oder auch mittels Vakuum-Saugplatten 12 fixiert und dann jeweils verschweißt. Die notwendige elektrische Energie wird über Stromquellen 13 (Generator) bzw. Saugleistung über Aggregate 14 auf den Schwimmkörpern 7a zugeführt.
  • Die elektrischen oder pneumatischen Energie-Zuführungsleitungen 15 können nach dem Fixieren und Verbinden der jeweiligen Stahlplatte 4 mit der Seitenwand 1b wieder abgekoppelt werden.
  • Die Länge 7b der Schwimmkörper 7a kann gleich oder größer als die Länge 1c des Wrackrumpfes 1a gewählt werden.
  • In der Anordnung der 2 heben die Hebezeuge 2 mittels der Stahltrossen-Einrichtungen 6 die Längs- und Querriegel 10 zusammen mit dem Schiffswrack 1 hoch. Das Schiffswrack 1 ist über das Stahlnetz 8 und an diesen angreifenden Stahlseilen 17 oder aus solchen gebildeten Teilverspannungen 16 angeschlossen. Das Stahlnetz 8 kann entsprechend der berechneten Belastung mit unterschiedlichen Maschenweiten 8a und unterschiedlichen Maschenformen 8b (hier ist eine Rautenform gezeichnet) gebildet sein. Die Teilverspannungen 16 und die Stahlseile 17 und die Zugmittel 7c sind jeweils über Bolzen und Ösen mit den Stahlnetzen 8 und dem Schiffswrack 1 und den Längs- und Querriegeln 10 verbunden.
  • Die Arbeiten können grundsätzlich bei zulässigen Tauchtiefen über Taucher oder bei größeren Tiefen über Unterwasser-Manipulatoren 21 (3) ausgeführt werden.
  • In 4 sind der Aufbau und die Wirkungsweise der Stahlplatten 4 sichtbar. Das Blechformteil 4a fügt sich am Umfang 4b der Seitenwand 1b des Wrackrumpfes 1a im Bereich der Leckage 3, d.h. bspw. eines Risses 9, im Wrackrumpf 1a an. Das Blechformteil 4a wird zumindest in einem Überlappungsrand 4c mit einer Klebeschicht 4d, die als Abdichtungsschicht 19 wirkt, mittels der Elektromagnete 5 oder den Vakuum-Saugplatten 12 fixiert und dann mittels den Elektro-Schweißgeräten 11 fest verbunden. Die Abdichtungsschicht 19 ist als Klebstoff, Kunststoff oder Gummi 20 ausgeführt.
  • Sowohl das Fixieren, das Einbringen der Abdichtungsschicht 19 und das Schweißen können über den Unterwasser-Manipulator 21 erfolgen.
  • 1
    Schiffswrack
    1a
    Wrackrumpf
    1b
    Seitenwand des Wrackrumpfs
    1c
    Länge des Wrackrumpfes
    1d
    Höhe des Schiffswracks
    1e
    Dicke der Seitenwand
    1f
    Oberflächenform d. Seitenwand
    2
    Hebezeug
    3
    Leckage
    4
    Stahlplatte
    4a
    Blechformteil
    4b
    Umfang des Blechformteils
    4c
    Überlappungsrand
    4d
    Klebeschicht
    5
    Elektromagnet
    6
    Stahltrossen-Einrichtung
    7
    Hilfsschiff (Schleppschiff)
    7a
    Schwimmkörper
    7b
    Länge des Schwimmkörpers
    7c
    Zugmittel
    8
    Stahlnetz
    8a
    Maschenweite
    8b
    Maschenform
    9
    Riss im Wrackrumpf
    10
    Längs- und Querriegel
    11
    Elektro-Schweißgerät
    12
    Vakuum-Saugplatten
    13
    Stromquelle
    14
    Aggregat für die Stromerzeugung
    15
    elektrische oder pneumatische Energie-Zuführungsleitung
    16
    Teilverspannung
    17
    Stahlseil
    18
    Pumpen auf Hilfsschiff
    19
    Abdichtungsschicht
    20
    Klebstoff, Kunststoff, Gummi
    21
    Unterwasser-Manipulator

Claims (15)

  1. Verfahren zum Heben und Bergen eines Schiffswracks (1), insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks (1), bei dem Stahlplatten (4) an Hebezeugen (2) hängend abgelassen werden und jeweils eine Leckage (3) abdichten und Elektromagnete (5) die Stahlplatten fixieren und bei dem Stahltrossen (9) von Hebezeugen (2) auf einem oder mehreren Hilfsschiffen (7) aus an dem Schiffswrack (1) befestigt werden, wobei das gehobene Schiffswrack (1) anschließend durch ein die Hebezeuge (2) tragendes Hilfsschiff (7) abgeschleppt und in ein Trockendock gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Wrackrumpf (1a) durch Ablassen und Umfahren von an beidseitig liegenden Schwimmkörpern (7a) hängenden, mit Stahltrossen-Einrichtungen (6) verbundenen Stahlnetzen (8) stabilisiert wird und die Stahlnetze (8) um den Wrackrumpf (1a) oder Teile des Wrackrumpfes (1a) gelegt werden, wobei die Wasserverdrängung der Schwimmkörper (7a) jeweils größer ist als das zu hebende Gewicht des Schiffswracks (1).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die teilweise zur Stabilisierung gefluteten Schwimmkörper (7a) durch Auspumpen zumindest teilweise Hebekraft erzeugen und zum Regeln der Hebekraft eingesetzt werden.
  3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leckagen (3) und/oder Risse (9) unter Wasser durch Aufkleben oder Aufschweißen von ähnlich dem Wrackrumpf (1a) geformten Blechformteilen (4a) abgedichtet werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiffswrack (1) durch Einrüsten mit Längs- und Querriegeln (10) mit Verbindungsstellen für die Stahltrossen (6) auf gegenüberliegenden Schwimmkörpern (7a) verbunden wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Blechformteile (4a) zumindest mit den Seitenwänden (1b) des Wrackrumpfes (1a) durch Elektromagnete (5) oder Elektro-Schweißgeräte (11) bzw. Vakuum-Saugplatten (12) verbunden werden, wobei elektrische Energie über Stromquellen (13) bzw. Saugleistung über Aggregate (14) auf den Schwimmkörpern (7a) zugeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Fixieren der Blechformteile (4a) auf den Seitenwänden (1b) des Wrackrumpfes (1a) die elektrischen oder pneumatischen Energie-Zuführungsleitungen (15) wieder abgekoppelt werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (7b) der Schwimmkörper (7a) gleich oder größer als die Länge (1c) des Wrackrumpfes (1a) gewählt wird.
  8. Anordnung zum Heben und Bergen eines Schiffswracks (1), insbesondere eines großen, schweren Schiffswracks (1), mit einem oder mehreren Hilfsschiffen (7), auf denen Hebezeuge (2) angeordnet sind, mittels deren Stahlplatten (4), an den Hebezeugen (2) hängend bis zum Schiffswrack (1) und zu einer Leckage (3) ablassbar sind, die Stahlplatten (4) mittels Elektromagneten (5) fixierbar sind und die Leckage (3) abdichten, mit Stahltrossen (6), die von den Hebezeugen (2) aus an dem Schiffswrack (1) befestigt werden und das gehobene Schiffswrack (1) mittels der Hilfsschiffe (7) abschleppbar und in ein Trockendock verbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an den Schwimmkörpern (7a) mit Stahltrossen (6) verbundene Stahlnetze (8) oder Teilverspannungen (16) bildende Stahlseile (17) hängen, die das Schiffswrack (1) zumindest seitlich in der Höhe (1d) umgeben, dass die Stahltrossen (6) an den Hebezeugen (2) der Schwimmkörper (7a) auf- oder abwikkelbar sind, wobei die Wasserverdrängung der Schwimmkörper (7a) jeweils größer ist als das zu hebende Gewicht des Schiffswracks (1) und außerdem mittels Pumpen (18) regelbar ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Hilfsschiffe (7) jeweils mit an Zugmitteln (7c) befestigten, auf das Schiffswrack (1) absenkbaren Blechformteilen (4a) und/oder Stahlnetzen (8) versehen sind und dass Energie-Zuführungsleitungen (15) für elektrische oder pneumatische Energie von einem Hilfsschiff (7) bis zum jeweiligen Blechformteil (4a) oder bis zu Vakuum-Saugplatten (12) geführt sind, die mit der jeweiligen Seitenwand (1b) des Wrackrumpfes (1a) verbindbar sind und dass das Schiffswrack (1) mittels der Gesamtheit der Hebezeuge (2), der Stahlnetze (8), der Zugmittel (7c) und durch Regelung der Auftriebskräfte der Hilfsschiffe (7) hebbar ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hilfsschiff (7) jeweils als ein Schwimmkörper (7a) mit Hebezeugen (2), mit Stahltrossen-Einrichtungen (6) mit Stahlseilen (17) und mit elektrischen und/oder pneumatischen Energie-Zuführungsleitungen (15) für Elektromagnete (8), Unterwasser-Elektro-Schweißgeräte (11) und für Vakuum-Saugplatten (12) ausgebildet ist.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechformteile (4a) etwa die Dicke (1e) der Seitenwand (1b) des Schiffswracks (1) aufweisen und weitgehend der Form (1f) der Seitenwand (1b) des Wrackrumpfes (1a) angepasst sind.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Blechformteil (4a) am Umfang (4b) einen Überlappungsrand (4c) aufweist, innerhalb dessen eine elastische, klebende Abdichtungsschicht (19) aus Klebstoff , Kunststoff oder Gummi (20) aufgetragen ist.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Stahlnetz (8) mit Stahlseilen (17) als Armierung und der Maschenweite (8a) entsprechend der gegebenen Statik des Wrackrumpfes (1a) ausgebildet ist.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Stahlnetz (8) mittels horizontal durchlaufendem Stahlseil (17) geführt, an einem Hilfsschiff (7) hängend, um den Wrackrumpf (1a) geführt und mittels des Stahlseils (17) gespannt ist.
  15. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Stahlnetz (8) durch Berechnen des Durchmessers des Stahlseils (17), der Maschenweite (8a) und der Maschenform (8b) bestimmbar ist.
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