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DE10345492A1 - Sterilisationsbehälter mit einer abdichtbaren, mit einem Filter versehenen Öffnung - Google Patents

Sterilisationsbehälter mit einer abdichtbaren, mit einem Filter versehenen Öffnung Download PDF

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Publication number
DE10345492A1
DE10345492A1 DE10345492A DE10345492A DE10345492A1 DE 10345492 A1 DE10345492 A1 DE 10345492A1 DE 10345492 A DE10345492 A DE 10345492A DE 10345492 A DE10345492 A DE 10345492A DE 10345492 A1 DE10345492 A1 DE 10345492A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
opening
container
capsule
sterilization
sterilization container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10345492A
Other languages
English (en)
Inventor
Szu-Min Laguna Hills Lin
Robert Lake Elsinore Lukasik
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ethicon Inc
Original Assignee
Ethicon Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ethicon Inc filed Critical Ethicon Inc
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Sterilisationsbehälter hält Instrumente während des Sterilisationsprozesses. Er hat eine Kapsel mit einer Öffnung. Für die Öffnung ist ein Filter sowie ein Verschluß zum Abdichten der Öffnung vorgesehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Sterilisationsbehälter und insbesondere Sterilisationsbehälter, die zur Anwendung in verschiedenen Sterilisationsprozessen geeignet sind.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Medizinische Instrumente, welche für die Wiederverwendung zu sterilisieren sind, werden typischerweise in einigen Formen von Sterilisationsbehältern sterilisiert. Solche Behälter bestehen typischerweise aus einem Kasten mit einer oder mehreren Öffnungen) für den Durchlaß von Sterilisationsmedien. Die Medien sind typischerweise gasförmig und können Dampf, Wasserstoffperoxid oder Ethylendioxid umfassen, um nur einige zu nennen. Solche Behälter werden typischerweise in einer Weise dicht verschlossen, daß die Sterilisationsmedien in den Behälter eintreten, aber verunreinigende Mikroorganismen nicht eindringen können.
  • Ein Typ des Behälters hat mehrere Öffnungen und ist mit einem Material umwickelt derart, daß die Umwicklung des zentralen Zufuhrraumes (CSR) für das Sterilisationsmittel durchlässig, aber für verunreinigende Mikroorganismen noch undurchlässig ist. Eine Alternative besteht darin, gefilterte Durchlässe in den und aus dem Behälter vorzusehen, welche ein Filtermedium aufweisen, das für die Sterilisationsmedien durchlässig und für verunreinigende Mikroorganismen undurchlässig ist. Typischerweise wird der Behälter im Inneren einige Strukturen aufweisen, um die Instrumente zu halten und davor zu bewahren, daß sie im Inneren des Behälters umherrollen. Beispielsweise kann eine Silikon-Matte mit nach oben gerichteten Fingern verwendet werden. Als Alternative sind verschiedene Klemmen und Anbringungsvorrichtungen bekannt. In manchen Fällen ist ein Teil des Behälters selbst oder ein Einsatz im Behälter derart geformt, daß er speziell an ein zu sterilisierendes Instrument angepaßt ist.
  • Da die Typen der Sterilisationsprozesse variieren, ist es wünschenswert, einen Behälter zu haben, der an unterschiedliche Sterilisationsprozesse angepaßt werden kann. Ein Versuch einer technischen Lösung für einen solchen „Universal"-Behälter ist im US-Patent Nr. 6.379.631 beschrieben, das an Wu erteilt wurde und auf das hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Dabei wurde gefunden, daß Flüssigkristall-Polymere besonders geeignet zur Verwendung bei Sterilisationsprozessen mit Dampf, Wasserstoffperoxid oder Ethylendioxid sind.
  • Angesichts der Typen von Sterilisationsmedien gibt es ein Bedürfnis nach einem Behälter. der in verschiedenen Sterilisationsprozessen verwendet werden kann, nicht nur in einem Prozeß, in welchem der Behälter in einer Kammer plaziert und die Sterilisationsmedien in die Kammer eingeleitet werden. Beispielsweise wäre es wünschenswert, in der Lage zu sein, einen Sterilisationsbehälter in einem Prozeß ohne eine Kammer verwenden zu können, bei welchem die Quelle des Sterilisationsmediums direkt an den Behälter angeschlossen wird, um das Sterilisationsmedium in den Behälter und nicht in eine Umgebung einzuleiten, welche den Behälter umgibt. Ferner kann der Wunsch bestehen, den Behälter in einem Prozeß einzusetzen, bei welchem das Sterilisationsmedium im Behälter zusammen mit den Instrumenten plaziert und nach dem Verschließen des Behälters in Gasform freigesetzt wird. Diese Prozesse sind in den US-Patenten Nr. 6.193.931 und 5.785.934 beschrieben, auf welche beide hier ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Ein Sterilisationsbehälter nach der vorliegenden Erfindung zum Sterilisieren, Transportieren und Lagern eines medizinischen Instrumentes oder mehrerer medizinischer Instrumente umfaßt eine Kapsel, welche einen Innenraum begrenzt, der zur Aufnahme eines medizinischen Instrumentes oder mehrerer medizinischer Instrumente eingerichtet und gegen das Eindringen verunreinigender Mikroorganismen abgedichtet ist. Eine Öffnung in der Kapsel hat ein semipermeables Filter zum Filtern des Durchganges durch die Öffnung, welches Gas durchläßt aber verunreinigende Mikroorganismen blockiert. Ein Verschluß ist zum dichten Verschließen der Öffnung vorgesehen.
  • Vorzugsweise umfaßt der Sterilisationsbehälter ein Abdeckelement, das aus einer ersten, von der Öffnung entfernten Position in eine zweite Position bewegbar ist, in welcher es die Öffnung abdeckt und abdichtet. Noch mehr bevorzugt wird, wenn das Abdeckelement aus einem über die Öffnung gleitendem Verschluß besteht.
  • Mehr als eine mit Filter versehene Öffnung kann vorgesehen sein, deren jede ihren eigenen Verschluß hat. Nach einem Aspekt dieser Erfindung befinden sich zwei solcher Öffnungen in der gleichen Wand des Behälters.
  • Der Behälter kann mit einen Instrumentenhalter in der Kapsel ausgerichtet sein, um die Instrumente in der Kapsel an ihrem Platz zu halten und ihre Bewegung von dieser Stelle weg zu verhindern.
  • Ein manuell betätigtes Druck-Freigabe-Ventil kann vorgesehen sein, um es zu ermöglichen, daß der Behälter bei einem Druck gelagert werden kann, der sich vom Umgebungsdruck unterscheidet und beim Öffnen des Ventils die Prüfung der Unversehrtheit der Abdichtung der Kapsel an Hand des Geräusches der durchströmenden Luft gestattet.
  • Vorzugsweise ist die Kapsel aus einem Flüssigkristall-Polymer geformt, das zum Einsatz in Sterilisationsprozessen mit Dampf, Wasserstoffperoxid und Ethylenoxid geeignet ist.
  • Vorzugsweise ist das Filter austauschbar.
  • Vorzugsweise umgibt eine Dichtung die Öffnung. Eine solche Dichtung kann die Wirksamkeit der Kapsel verbessern und schafft eine bessere Verbindung, wenn der Behälter mit einer Quelle eines Sterilisationsmittels verbunden wird.
  • Eine Instrumentenöffnung in der Kapsel ermöglicht die Plazierung eines medizinischen Instrumentes oder mehrerer medizinischer Instrumente, und ein Deckel dichtet die Instrumentenöffnung ab.
  • 1 ist eine Blockdarstellung eines Sterilisationsbehälters in einer Sterilisationskammer nach dem Stand der Technik.
  • 2 ist eine Blockdarstellung eines selbststerilisierenden Behälters.
  • 3 ist eine Blockdarstellung eines Sterilisationsbehälters nach der vorliegenden Erfindung, der mit einem Sterilisationsgerät verbunden ist.
  • 4 ist eine Vorderansicht einer Anschlußstelle des Behälters von 3, dargestellt in einer offenen Position.
  • 5 ist eine Vorderansicht der Anschlußstelle von 4, dargestellt in einer geschlossenen Position.
  • 6 ist eine alternative Ausführungsform des Behälters von 3.
  • 7 ist eine Schnittansicht eines Einsatzes für die Anschlußstelle von 6 mit einem Selbstschließmechanismus, dargestellt in der geschlossenen Position.
  • 8 ist eine Schnittansicht des Einsatzes von 7, dargestellt in der offenen Position.
  • 9 ist eine Schnittansicht eines alternativen Einsatzes für die Anschlußstelle von 6 mit einem Selbstschließmechanismus, dargestellt in der geschlossenen Position.
  • 10 ist eine Schnittansicht des Einsatzes von 9, dargestellt in der offenen Position.
  • 11 ist eine Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform eines Sterilisationsbehälters entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 12 ist eine Schnittansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform eines Sterilisationsbehälters entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung
  • 1 beschreibt einen Sterilisationsbehälter 10 nach dem Stand der Technik mit einer Kapsel 12 mit einem Deckel 14, welcher ein zu sterilisierendes Instrument 16 enthält. Semipermeable mit Filtern versehene Durchlässe 18 ermöglichen den Eintritt von Sterilisationsmedien, wie Dampf, Wasserstoffperoxiddampf oder Ethylenoxid in die Kapsel 12 aber sie verhindern das Eindringen verunreinigender Mikroorganismen nach Abschluß des Sterilisationsprozesses. Der Behälter 10 wird in eine Sterilisationskammer 20 eingeschlossen, welche eine Vakuumpumpe 22 zum Evakuieren der Kammer 20 sowie eine Kassette 24 mit flüssigem Wasserstoffperoxid umfaßt, wobei letzteres in einem Verdampfer 26 verdampft wird und die Kammer 20 dadurch mit Wasserstoffperoxid in der Dampfphase gefüllt wird.
  • Weitere Details über die Dampfphasen-Wasserstoffperoxid-Sterilisation sind in den US-Patenten Nr. 4.756.882, 4.817.800, 4.869.286, 4.899.519, 4.913.196 und 4.941.518 zu finden, auf welche hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • In dem geschlossenen Raum 32 befinden sich ein biologischer Indikator 28 und ein chemischer Indikator 30, wobei dieser geschlossene Raum mit der Kapsel 12 über eine semipermeable Membran 33 in Verbindung steht und geöffnet werden kann, um nach Abschluß des Sterilisationsprozesses den biologischen und den chemischen Indikator 28 und 30 zu entfernen, ohne das Instrument 16 potentiell verunreinigenden Mikroorganismen auszusetzen. Ein biologischer Indikator zeigt an, ob ein Test-Mikroorganismus im Sterilisationsprozeß erfolgreich abgetötet wurde, und ein chemischer Indikator zeigt die Anwesenheit von Sterilisationsmedien sowie in einigen Fällen die integrierte Einwirkung derselben an. Beispiele biologischer und chemischer Indikatoren sind in den US-Patenten Nr. 5.552.320; 5.942.438, 6.218.189 und 6.436.659 zu finden, auf welche hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • 2 zeigt einen selbstschließenden Sterilisationsbehälter 34 mit einer Kapsel 36 und einem Deckel 38, welcher ein Instrument 40 sowie eine Sterilisationsmittelquelle 42 enthält. Vorzugsweise ist mindestens ein semipermeabler Durchlaß 44 vorgesehen, um den Austritt eines Überschusses des Sterilisationsmittels aus der Kammer 36 zu ermöglichen, aber das Eindringen verunreinigender Mikroorganismen zu verhindern. Ein biologischer Indikator 46 und ein chemischer Indikator 48 sind in dem geschlossenen Raum 50, ähnlich wie beim Behälter von 1, ebenfalls vorgesehen. Die Quelle des Sterilisationsmittels kann ein fester Komplex sein, der eine chemischen Sterilisationsdampf freisetzt, wie beispielsweise die Harnstoff-Wasserstoffperoxid-Komplexe, wie sie in den US-Patenten Nr. 5.667.753, 5.674.450, 5.770.739 und 5.785.934 beschrieben sind, auf welche hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird, wobei diese Komplexe beim Erwärmen Wasserstoffperoxid freisetzen. Als Alternative kann die Quelle des flüssigen Sterilisationsmittels auch eine flüssige Wasserstoffperoxidlösung sein, welche verdampft wird. Andere chemische Dampf-Sterilisationsmittel können an deren Stelle eingesetzt werden.
  • Wenn das Sterilisationsmittel in flüssiger Form vorliegt, wird es vorzugsweise durch eine dampfdurchlässige Membran 52 von der übrigen Kapsel 36 abgetrennt. Die Membran 52 kann ein Bestandteil der Kapsel sein, oder das flüssige Sterilisationsmittel kann sich in einer eigenen Kapsel 54 befinden, deren Bestandteil die Membran 52 ist und die mit einer Abdichtung um die Membran herum versehen ist, oder die ganze Kapsel 54 kann unabgedichtet unter Beibehaltung der Membran im Sterilisationsbehälter 34 mit dem Instrument 40 plaziert werden. Um das Sterilisationsmittel freizusetzen, kann Wärme angewandt werden, indem der ganze Sterilisationsbehälter 34 in einem Ofen oder in einem Mikrowellenofen erwärmt wird. Als Alternative kann im Behälter 34 ein elektrisches Heizelement vorgesehen werden, dessen Anschlußdrähte aus der Kapsel 36 herausführen. Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Kapsel 54, die ein Sterilisationsmittel enthält, aus einem magnetischen Metall und eine Induktionselement gebildet sein, ähnlich dem Induktionselement eines Kochtopfes, so daß die Kapsel 54 durch den Behälter 34 hindurch erwärmt werden kann, ohne den Behälter 34 unnötig aufzuheizen. Der Durchlaß bzw. die Durchlässe 44 können während eines Teiles des Prozesses dicht verschlossen gehalten werden, um die Konzentration des Sterilisationsmittels in der Kapsel 36 relativ hoch zu halten, um dadurch die Sterilisationsperiode abzukürzen und einen gleichmäßigeren Sterilisationsprozeß sicherzustellen.
  • 3 zeigt einen dritten Typ eines Behälters 60, der zum Anschluß an ein Sterilisationsgerät 62 eingerichtet ist. Der Behälter 60 umfaßt eine Kapsel 64 mit einem Deckel 66, in welcher sich ein Instrument 68 befindet. Die Kapsel 64 ist vorzugsweise aus einem Material geformt, das zur Verwendung in Sterilisationsprozessen mit Dampf, Wasserstoffperoxid und Ethylenoxid geeignet ist, wie ein Flüssigkristall-Polymer, wie es im vorgenannten US-Patent Nr. 6.379.631 beschrieben ist. Geeignete Polymere umfassen Polybenzoat-Naphthalat, Polybenzoat-Terphthalat-Bisphenol-Isophthalat, Polybenzoat-Terphthalat-Ethylen-Glykol und Polynaphthalat-Amino-Terephthalat. Der biologische Indikator 70 und der chemische Indikator 72 werden, wie im vorgenannten Fall, in zwei Behältern bereitgestellt. Das Sterilisationsgerät 62 umfaßt eine Vakuumpumpe 74 sowie eine Sterilisationsmittelquelle 76, welche über eine Anschlußstelle 78 mit dem Behälter 60 verbunden ist.
  • Das Sterilisationsgerät 62 hat eine Aufnahmebucht 80 zur Aufnahme eines Teiles des Behälters 60. Eine Anschlußstelle 82 des Behälters 60 wirkt mit der Anschlußstelle 78 des Sterilisationsgerätes 62 zusammen, um die Behälterkapsel 64 in Fluid-Verbindung mit der Vakuumpumpe 74 und der Sterilisationsmittelquelle 76 anzuordnen. Ein oder mehrere Ventile) 84 steuern die Fluid-Verbindung zwischen der Sterilisationsmittelquelle 76 und der Anschlußstelle 78 sowie zwischen der Vakuumpumpe 74 und der Anschlußstelle 78. Bei einem einfachen Sterilisationsprozeß erfolgt das Einsetzen des Behälters 60 in die Aufnahmemulde 80 des Sterilisationsgerätes 62 und dann das Evakuieren zur Erzeugung eines Vakuums mittels der Vakuumpumpe 74 an der Anschlußstelle 64. Wenn ein ausreichendes Vakuum hergestellt ist, kann das Sterilisationsmittel von der Sterilisationsmittelquelle 76 in die Kapsel 64 entweder in Gasform, als Nebel oder in flüssiger Form eingelassen werden, und dann kann der unverdampfte Teil desselben infolge des Vakuums in der Kapsel 64 schnell verdampfen. Ein beheizter Verdampfer (nicht dargestellt) könnte angewandt werden, um die Verdampfung zu verstärken, wenn das Sterilisationsmittel in die Kapsel 64 eintritt. Nach einer ausreichenden Zeit bewirkt das Sterilisationsmittel die Sterilisation des Instrumentes 68, und der Behälter 60 kann aus der Aufnahmemulde 80 entnommen werden.
  • Der Behälter 60 verbleibt entweder unter Vakuum oder hat seinen Druck vor der Entnahme aus der Aufnahmemulde wieder auf Atmosphärendruck normalisiert. Wenn das Vakuum gehalten wird und ein manuell betätigbares Vakuum-Freigabe-Ventil 86 vorgesehen ist, dann hört der Bediener beim Öffnen des Vakuum-Freigabe-Ventils 86 das Einströmen von Luft und weiß somit von der Integrität des Behälters 60, daß diese seit dem Sterilisationsvorgang nicht gelitten hat. Effizientere Sterilisationszyklen können ebenfalls angewandt werden, wobei Vakuum- und Sterilisationsmittel-Freigabe-Schritte vorgesehen sind.
  • Wenden wir uns den 4 und 5 zu, wo es eine Anschlußstelle 90 für den Behälter 60 ermöglicht, den Behälter 60 wirksam in der Weise zu betreiben, wie sie in den 1, 2 oder 3 dargestellt ist. Die Anschlußstelle 90 umfaßt eine Öffnung 92 in der Kapsel 64, welche mit einem semipermeablen Filter abgedeckt ist, um den Durchgang von Sterilisationsmedien zu gestatten, aber den Durchgang für verunreinigende Mikroorganismen zu verhindern. Ein O-Ring oder ein Dichtungsprofil 96 umgeben die Öffnung 92 und helfen ein druckfeste Abdichtung mit der Anschlußstelle 78 am Sterilisationsgerät 62 aufrechtzuerhalten. Um die Öffnung 92 zum Gebrauch, wie in 2 dargestellt, zu verschließen, gleitet eine Platte 98 über die Öffnung 92 und stellt mit dem O-Ring 96, wie in 5 dargestellt, eine Abdichtung her.
  • Wenden wir uns auch der 6 zu, in welcher ein alternative Ausführungsform der Anschlußstelle 100 eine Öffnung 102 hat, die von einem O-Ring oder einen Dichtungsprofil 104 umgeben ist und einen Rahmen 106 zur Aufnahme verschiedener Einsätze aufweist. Ein erster Einsatz 108 paßt in den Rahmen 106 und umfaßt eine Sieb 110 mit Löchern, welche groß genug sind, um einen Nebel der Sterilisationsmedien leicht in den Kapsel 64 hinein zu lassen. Ein zweiter alternativer Einsatz 112 umfaßt ein semipermeables Filter 114, das für dampfförmige Sterilisationsmedien durchlässig aber für verunreinigende Mikroorganismen undurchlässig ist. Ein dritter Einsatz 116 besteht lediglich aus einer festen Platte, um die Offnung 102 vollständig zu verschließen.
  • Der erste Einsatz 108 mit einem Sieb 110 dürfte von besonderem Nutzen zur Verwendung mit einem solchen Sterilisationsgerät, wie dem Sterilisationsgerät 62 sein, bei welchem die Sterilisationsmedien als Nebel in den Behälter 60 eintreten und bei welchem die Instrumente 68 nach der Behandlung nicht im Behälter 60 gelagert sondern unmittelbar danach wieder benutzt werden sollen, oder wenn solche Instrumente nach der Behandlung keine vollständige Sterilität erfordern. Wenn beispielsweise die Instrumente 68 Dentalinstrumente sind, kann ein hohes Niveau der Sterilisation erforderlich sein, um problematische pathogene Keime eines früheren Patienten abzutöten, aber nach der Sterilisation dürfte es akzeptabel sein, die Instrumente in einer sauberen Umgebung, jedoch ohne bakteriendichte Kapsel zu lagern.
  • Der zweite Einsatz 112 könnte von Nutzen sein, wenn das Sterilisationsgerät 62 ein dampfförmiges Sterilisationsmittel in den Behälter 60 freisetzt und würde somit mit dein Sterilisationsgerät anwendbar, das in 1 dargestellt ist, wobei der Behälter 60 in einer Sterilisationskammer 20 plaziert würde.
  • Der dritte Einsatz 116 wäre in erster Linie verwendbar, wenn der verwendete Behälter ein selbstabschließender Sterilisationsbehälter in einer Weise ist, wie sie in 2 abgebildet ist.
  • Wenden wir uns auch den 7 und 8 zu, wo ein alternativer Einsatz 120 in den Rahmen 106 paßt und in erster Linie anwendbar ist, wenn das Sterilisationsmittel in Form von Nebel im Sterilisationsgerät 62 angewandt wird in Kombination mit der Notwendigkeit, die Instrumente 68 im Behälter 60 nach dem Abschluß des Sterilisationsprozesses in steriler Form zu lagern. Der Einsatz 120 benutzt einen selbstschließenden Mechanismus 121, welcher den Behälter 60 nach dem Einsetzen in das Sterilisationsgerät 62 öffnet, um das Eindringen des Nebels in die Kapsel 64 zu ermöglichen und welcher bei der Entnahme des Sterilisationsbehälters 60 aus dem Sterilisationsgerät 62 automatisch schließt, um die Kapsel 64 gegenüber potentiell verunreinigenden Mikroorganismen dicht zu verschließen. Der Einsatz 120 besteht aus einem Grundkörper 122 mit einem Flansch 124, welcher in den Ralmen 106 paßt und die Abdichtung gegenüber dem O-Ring oder Dichtungsprofil 104 bewirkt. Ein offenes Rohr 126 erstreckt sich vom Grundkörper 122 nach außen, um einen Adapter 128 von der Sterilisationsgeräte-Anschlußstelle 78 aufzunehmen. Der Grundkörper 122 enthält einen selbstschließenden Mechanismus 121. Er umfaßt ein Ventil-Element 130, das zu einem Ventilsitz 132 im Grundkörper hin durch eine Feder 134 oder ein anderes Vorspann-Element vorgespannt ist. Wenn das Ventil-Element 130 auf dem Ventilsitz 132 aufsitzt, dichtet es den Grundkörper 122 vom Rohr 126 ab, wodurch die Behälter-Öffnung 102 wirksam abgedichtet wird.
  • Der Adapter 128 besteht aus einem Rohr 136 mit einem distalen Ende 138, das sich an das Ventil-Element 130 anlegt und es vom Ventilsitz 132 wegdrückt. Eine oder mehrere Öff nung(en) 140 von beliebiger Form am distalen Ende 138 des Rohres oder in dessen Nähe plazieren das Rohr 136 in Fluid-Verbindung mit dem Körper 122 und damit mit der Kapsel 64. Dichtungen 142 ergeben eine Abdichtung zwischen dem Rohr 136 und dem Rohr 126. Federbelastete Elemente 144 greifen in Arretierungen 146 auf dem Rohr 136 ein, um dieses an Ort und Stelle zu halten. Nach der Entnahme des Behälters 60 aus der Aufnahmebucht 80 kommt das Rohr 136 beim Ventil-Element 130 außer Eingriff und schließt den selbstabschließenden Mechanismus 121.
  • Der Mechanismus von 7 beruht darauf, daß die Kapsel 64 etwa auf oder über dem Umgebungsdruck steht, um den selbstabschließenden Mechanismus 121 geschlossen zu halten. Wenn das Druck-Freigabe-Ventil 84 (3) bei einem Druck ein wenig über dem Umgebungsdruck geöffnet wird, verursacht dies einen hörbaren Luftstrom, welcher dem Nutzer die Unversehrtheit der Behälterabdichtung anzeigt.
  • Wenden wir uns den 9 und 10 zu, bei denen ein alternativer Einsatz 150 verwendet werden kann, wenn bei der Lagerung des Behälters 60 ein Vakuum gewünscht wird. Er besteht aus einem Grundkörper 152 und einem Flansch 154 zum Anschluß an den Behälter 60 sowie einem Rohr 156 zur Aufnahme eines Adapters 158 vom Sterilisationsgerät 62 (in den 6 und 10 nicht dargestellt). Der Grundkörper 152 enthält ein Ventil-Element 160 das durch eine Vorspann-Element 164 zu einem Ventilsitz 162 hin vorgespannt ist. Es unterscheidet sich jedoch von der vorigen Ausführungsform dadurch, daß es zum Behälter 60 hin schließt, so daß ein Vakuum im Behälter 60 das Ventil 160 geschlossen hält. Ein Flansch 166 auf dem Ventil-Element 160 greift in einen Flansch 168 auf einem Rohr 170 des Adapters 158 ein. Das Rohr 170 dreht sich, damit die Flansche 166 und 168 untereinander zum Eingriff kommen und wird dann ein wenig zurückgezogen, um das Ventil-Element 160 vom Ventilsitz 162 wegzuziehen. Zwischen den Rohren 170 und 156 sind Dichtungen 172 vorgesehen. Federgespannte Elemente 174 greifen in Arretierungen 176 auf dem Rohr 170 ein, um die Teile in der richtigen Ausrichtung zu halten. Nach dem Sterilisationsprozeß erfolgt eine Umkehrung, um das Ventil-Element 160 aufsitzen zu lassen.
  • Während die verschiedenen Einsätze 108, 112, 116, 120 und 150 die größte Flexibilität bieten, könnten die Einsätze 120 und 150 anstatt abnehmbar auch integraler Bestandteil des Behälters sein, ungeachtet der Tatsache, den Behälter in den Prozessen nach 1, 2 und 3 mit der Möglichkeit der austauschbaren Verwendung zu benutzen.
  • Ferner kann der Behälter 60 zur Erweiterung seiner Flexibilität mehrere der hier beschriebenen Merkmale aufweisen. Beispielsweise kann der Behälter 60, insbesondere wenn er mit Einsätzen 120 bzw. 150 in ihrer selbstabschließenden Ausführung versehen ist, vorzugsweise an der Ober- und Unterseite (wie es am besten in den 3 zu erkennen ist) zusätzliche mit Filtern versehene Durchlässe 180 aufweisen, welche auch abgedichtet werden können. Solche Durchlässe könnten ähnlich wie die Anschlußstelle 90 ausgeführt sein oder auch Schraubdeckel oder andere Abdichtungsmechanismen haben. Vorzugsweise können die Filter auch ausgetauscht werden und zwar durch jeden hier diskutierten Filtertyp. Solche zusätzlichen Durchlässe gestatten eine verstärkte Diffusion des Sterilisationsmittels in den Behälter 60 hinein und aus diesem heraus, wenn er in einer Standardkammer 20, wie in 1 beschrieben, verwendet wird. Wenn die Verwendung im Prozeß nach 3 erfolgt, würden die Durchlässe 180 verschlossen bleiben.
  • 11 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Behälters 200, der besonders gut im Sterilisationsgerät 62 von 3 verwendbar ist, aber eine verstärkte Strömung durch den Behälter 200 bietet. Er besteht aus einer Kapsel 202 mit einem Deckel 204, wobei ein biologischer Indikator 206 und ein chemischer Indikator 208 sowie ein abdichtbarer, mit Filter versehener Durchlaß 210 im Deckel 204 vorgesehen sind. Ein Einlaß-Auslaß 212 hat eine Öffnung 214 zur Aufnahme einer Sonde 216 vom Sterilisationsgerät 60. Ein normaler geschlossenes federbelastetes Ventil 218 öffnet sich, wenn die Sonde 216 in die Öffnung 214 eingeführt wird und am Ventil 218 anschlägt. Eine feste Trennwand 220 trennt die Kapsel 202 in einen oberen Teil 222 und einen unteren Teil 224. Eine mit einem Filter versehene Öffnung 226 in der Trennwand an einer vom Durchlaß 212 entfernten Stelle verbindet den oberen mit dem unteren Teil 222 bzw. 224. Die Öffnung 214 ist in einen oberen Pfad 228 und einen unteren Pfad 230 unterteilt. Eine mit einem Filter versehene Trennwand 232 trennt den oberen Teil 222 vom oberen Pfad 228 und der untere Pfad 230 steht mit dem unteren Teil 224 in Verbindung. Die Sonde 216 ist vorzugsweise entsprechend in eine obere Bahn 234, die mit der Öffnung der oberen Bahn 228 in Verbindung steht und eine untere Bahn 236 unterteilt, welche mit der unteren Durchlaß-Bahn 230 in Verbindung steht.
  • Wenn die Sonde 216 in die Öffnung 214 eingeführt wird, öffnet sie das Ventil 218. Die Sterilisationsmediumsgase strömen vom oberen Pfad 234 der Sonde in den unteren Pfad 228 der Öffnung und in den oberen Teil 222 der Kapsel. Diese Gase verlassen die Kapsel 202 indem sie durch die mit einem Filter versehene Öffnung 226 in den unteren Teil 224 der Kapsel sowie durch die Öffnung und die unteren Pfade 230 und 236 der Sonde ausströmen. Wenn die Sonde 216 entfernt wird, schließt das federbelastete Ventil 218 und verschließt die Kapsel dicht. Zu sterilisierende Instrumente, welche durch den Deckel 204 im oberen Teil 222 plaziert wurden und nun steril sind, werden durch mit einem Filter versehene Öffnung 226 und die mit einem Filter versehene Trennwand 232 weiterhin vor einer Verunreinigung geschützt, welche die potentiell verunreinigenden Mikroorganismen blockieren, selbst wenn das federbelastete Ventil 214 undicht wäre.
  • 12 zeigt einen ähnlichen Behälter 240 mit einer Kapsel 242, mit einem Deckel 244, einem mit einem Filter versehenen Durchlaß 246 sowie Vorkehrungen für einen biologischen Indikator 248 sowie einen chemischen Indikator 250. Die Kapsel 242 ist durch eine feste Trennwand 256 mit einer mit einem Filter versehenen Öffnung 258 in einen oberen Teil 252 und einen unteren Teil 254 unterteilt. Der Behälter 240 hat einen Einlaß 260 mit einem federbelasteten Ventil 262 in den oberen Teil 252 hinein sowie einen Auslaß 264 mit einem federbelasteten Ventil 266 aus dem unteren Teil heraus. Der Einlaß 260 nimmt eine Einlaß-Sonde 268 auf, und der Auslaß 264 nimmt eine Auslaß-Sonde 270 auf. Ein Filter 272 trennt den Einlaß 260 vom oberen Teil 252. Die Gase strömen aus der Einlaß-Sonde 268 in den oberen Teil 252 der Kapsel und treten, wie bei der vorigen Ausführungsform, aus der Auslaß-Sonde 270 aus. Um die Durchströmung von Sterilisationsmitteln in Gestalt von Nebeln, wie beispielsweise einer Wasserstoffperoxid-Lösung, zu ermöglichen, kann das Filter 272 durch ein Sieb ersetzt werden, und die Öffnung 258 muß nicht mit einem Filter versehen sein. Die Ventile 262 und 266 schützen die Integrität der Kapsel 242 nach der Sterilisation.
  • Die Strömung könnte kontinuierlich erfolgen und in diesem Falle wäre es wünschenswert das gleicher Sterilisationsmittel durch die Kapsel 242 zirkulieren zu lassen. Als Alternative könnte die Auslaß-Sonde 270 auch zum Absaugen der Atmosphäre in der Kapsel 242 bis hinab auf ein Vakuum von 0.5 Torr (in Abhängigkeit von der Festigkeit der Kapsel 242 und von der Vakuumpumpe) verwendet werden, und die Einlaß-Sonde kann speziell in Verbindung mit einem erwärmten Verdampfer für die Zufuhr eines Sterilisationsmittels, wie beispielsweise Wasserstoffperoxiddampf zur Kapsel 242 verwendet werden. Nach einer zur Sterilisation ausreichenden Zeit kann die Auslaß-Sonde 270 aus dem Sterilisationsgerät herausgezogen werden.
  • Der Fachmann wird bemerken, daß der Ort der Durchlässe 260 und 264 geändert werden kann, um andere funktionelle Anforderungen zu erfüllen, während das Konzept der wirksamer durch den Behälter 240 strömenden Gase beibehalten wird. Beispielsweise könnten sie am Boden des Behälters gelegen sein mit einer geeigneten Trennwand in der Kapsel 242, um die eintretenden Gase in den oberen Teil 252 der Kapsel zu leiten. Ferner könnten anstelle der federbelasteten Ventile 262 und 266, welche sich direkt vor den ankommenden Sonden 268 und 270 weg bewegen, federbelastete Klappenventile (nicht dargestellt) einge setzt werden, welche sich vor der ankommenden Sonde wegdrehen und nicht dazu neigen, die Sonde nach ihrer Einführung herauszustoßen.
  • Nachdem nun die Erfindung in Verbindung mit speziellen Ausführungsformen derselben in einzelnen beschrieben wurde, versteht es sich von selbst, daß dies im Sinne einer Illustration und nicht im Sinne einer Begrenzung erfolgt und daß der Schutzumfang der angefügten Ansprüche so weit angelegt ist, wie es der Stand der Technik erlaubt.

Claims (11)

  1. Sterilisationsbehälter zum Sterilisieren, Transportieren und Lagern eines medizinischen Instrumentes oder mehrerer medizinischer Instrumente umfassend: eine Kapsel, welche einen Innenraum begrenzt, der zur Aufnahme eines medizinischen Instrumentes oder mehrerer medizinischer Instrumente eingerichtet und gegen das Eindringen verunreinigender Mikroorganismen abgedichtet ist; einen Öffnung in der Kapsel; ein semipermeables Filter in der Öffnung, welches Gas durchläßt aber verunreinigende Mikroorganismen blockiert und einen Verschluß zum dichten Verschließen der Öffnung.
  2. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, bei welchem die Kapsel ein Abdeckelement aufweist, das aus einer ersten, von der Öffnung entfernten Position in eine zweite Position bewegbar ist, in welcher es die Öffnung abdeckt und abdichtet.
  3. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 2, bei welchem das Abdeckelement aus einem über die Öffnung gleitendem Verschluß besteht.
  4. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1 mit einer oder mehreren zusätzlichen, mit Filter versehene Öffnung(en), deren jede ihren eigenen Verschluß hat.
  5. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 4, bei welcher sich mindestens zwei der mit Filter versehenen Öffnungen in der gleichen Wand des Behälters befinden.
  6. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, welcher in der Kapsel ferner einen Instrumentenhalter aufweist.
  7. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, welcher ferner ein manuell betätigtes Druck-Freigabe-Ventil aufweist.
  8. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, bei welchem die Kapsel aus einem Flüssigkristall-Polymer geformt ist.
  9. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, bei welchem das Filter austauschbar ist.
  10. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, bei welchem der Behälter ferner eine Dichtung rund um die Öffnung aufweist.
  11. Sterilisationsbehälter nach Anspruch 1, welcher ferner eine Instrumentenöffnung in der Kapsel, um darin ein oder mehrere medizinisches) Instrumente) zu plazieren sowie einen Deckel für die Instrumentenöffnung aufweist.
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