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Die
Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung insbesondere für ein Kraftfahrzeug,
mit einem flächigen
Darstellungsbereich, welcher zur Anzeige einer Darstellung ansteuerbare
Bildelemente aufweist, mit einer Ausnehmung im Darstellungsbereich, welcher
Darstellungsbereich an der Ausnehmung zumindest an zwei sich gegenüberliegenden
Ausnehmungsufern, einem ersten Ausnehmungsufer und einem zweiten
Ausnehmungsufer, angeordnete Bildelemente aufweist, mit Leitungen
zur Ansteuerung zugeordneter Bildelemente, welche Leitungen sich
im Wesentlichen parallel zum Darstellungsbereich erstrecken.
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Anzeigen
der vorgenannten Art, jedoch ohne Ausnehmung, finden heutzutage
bevorzugt Anwendung zur Anzeige von Informationen jeglicher Art. Bildschirme
jüngster
Generation in Flachbauweise bedienen sich dieses prinzipiellen Aufbaus.
Eine Ausnehmung in dem Darstellungsbereich stellt die Technik jedoch
vor bislang im Wesentlichen ungelöste Probleme, weshalb Ausnehmungen,
insbesondere für
Durchführungen
mechanischer Art, bislang strikt vermieden werden, da diese Ausnehmungen
in herkömmlicher
Machart stets die elektrooptische Charakteristik und die elektrischen
Eigenschaften der Anzeige verschlechtern. Dennoch ist der Wunsch
nach der Kombination einer elektrooptischen Anzeige mit einer mechanischen
Anzeigeeinheit, insbesondere im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik,
groß,
so dass die eventuell verschlechterten elektrooptischen Eigenschaften,
beispielsweise undefinierte Ansteuerzustände und asymmetrische Pixelanordnungen,
in Kauf genommen werden.
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Eine
derartige Anordnung mit den nachfolgend näher beschriebenen Nachteilen
ist bereits aus der japanischen Offenlegungsschrift JP 2001-075112A
bekannt.
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Regelmäßig wird
hierbei eine in 2 abgebildete
Anordnung von Leiterbahnen zur Ansteuerung von Bildelementen bzw.
Bildpunkten gewählt. Um
den nachteilhaft nicht nutzbaren Bereich der Anzeige im Bereich
um die Ausnehmung herum zu minimieren, wird die Breite der Zuleitungen
an dieser Stelle reduziert, so dass die Verringerung der Bahnbreite
bei konstantem Flächenwiderstand
zu einem erhöhten
Spannungsabfall führt
und dieser Spannungsabfall eine veränderte Potentialdifferenz zur Folge
hat, was eine nicht mehr optimale Ausnutzung des elektrooptischen
Effektes für
die Bereiche der Anzeige zur Folge hat, die von Leitungen angesteuert werden,
welche eine im Bereich der Ausnehmung verringerte Bahnbreite aufweisen.
Darüber
hinaus setzt die herkömmliche
Anordnung von Leitungen im Bereich von Ausnehmungen in vorgenannten
Anzeigevorrichtungen der Auflösung
engere technische Grenzen.
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Ausgehend
von den Problemen und Nachteilen des Standes der Technik ist es
Aufgabe der Erfindung, eine Anzeigevorrichtung der vorgenannten
Art mit einer Ausnehmung zu schaffen, welche keine Beeinträchtigung
der elektrooptischen Eigenschaften auf Grund der Ausnehmung aufweist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass die Leitungen, welche in gerader Verlängerung den Bereich der Ausnehmung
durchqueren, vor der Ausnehmung enden.
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Diese
einfache Maßnahme
ist höchst
wirkungsvoll zur Vermeidung der herkömmlichen Probleme und ermöglicht eine
Annäherung
des nutzbaren Darstellungsbereiches direkt an die Ausnehmungsufer
angrenzend. Erfindungsgemäß kann eine besondere
Form der Ausnehmung, beispielsweise eine runde Form, berücksichtigt
werden, indem die einzelnen Leitungen direkt an der Ausnehmung angrenzen
und gegebenenfalls eine angrenzende Leitung im Verhältnis zu
einer anderen angrenzenden Leitung am gleichen Ausnehmungsufer auf
Grund der Kontur des Ausnehmungsufers mehr Bildelemente ansteuert,
weil die Erstreckung in Richtung der Ausnehmung weiter fortgesetzt
ist.
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Mit
Vorteil kann mindestens ein an der Ausnehmung an dem ersten Ausnehmungsufer
angeordnetes Bildelement mindestens einer ersten Leitung und einer
zweiten Leitung zugeordnet sein und die an der Ausnehmung an dem
zweiten Ausnehmungsufer angeordneten Bildelemente mindestens einer
anderen ersten Leitung und einer anderen zweiten Leitung zugeordnet
sein, so dass sich an der Ausnehmung gegenüberliegende Bildelemente unterschiedlichen ersten
Leitungen und unterschiedlichen zweiten Leitungen zugeordnet sind.
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Ein
entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der Anzeigevorrichtung
liegt darin, dass Leitungen nicht mehr aufwendig unter Minimierung
eines nicht mehr zur Darstellung nutzbaren Bereiches der Anzeige
herumgeführt
werden müssen,
wodurch sich auf Grund der Verringerung der Leiterbahnenquerschnitte
die elektrooptischen Eigenschaften der Anzeige gravierend verschlechtern. Erfindungsgemäß weist
der in der Nähe
der Ausnehmung befindliche Darstellungsbereich im Wesentlichen die
gleichen elektrooptischen Eigenschaften auf, wie diejenigen Darstellungsbereiche,
die fern der Ausnehmung angeordnet sind. Darüber hinaus kann erfindungsgemäß der nutzbare
Darstellungsbereich bis an die Ausnehmung angrenzend herangeführt werden,
ohne dass dies einen besonderen technischen Aufwand erfordern würde.
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Eine
zweckmäßige Weiterbildung
der Erfindung sieht vor, dass die Leitungen erste Leitungen umfassen
und einer ersten Leitung jeweils eine erste Gruppe von Bildelementen
zugeordnet ist, die Leitungen zweite Leitungen umfassen und einer
zweiten Leitung jeweils eine zweite Gruppe von Bildelementen zugeordnet
ist. Hierbei kann die erste Gruppe von Bildelementen durchaus Überschneidungen
mit der zweiten Gruppe von Bildelementen aufweisen, so dass einige
Bildelemente der ersten Gruppe auch zu der zweiten Gruppe gehören. Diese
Zuordnung zu Gruppen erweist sich insbesondere dann als sinnvoll, wenn
die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
matrixmäßig angeordnete
Bildelemente aufweist. Mit Vorteil ist dann jedes Bildelement einer
ersten Gruppe zugehörig
zu genau einer zweiten Gruppe, so dass jeder zweiten Gruppe genau
ein Bildelement dieser ersten Gruppe zugehörig ist. Auf diese Weise können die
Bildelemente mittels der ersten Leitungen und der zweiten Leitungen
matrixmäßig zugeordnet werden
und matrixmäßig angesteuert
werden.
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Einem
ansonsten gewohnten Erscheinungsbild der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung
ist es zuträglich,
wenn die Leitungen im Darstellungsbereich im Wesentlichen einen
geradlinigen Verlauf aufweisen. Auf diese Weise ist ein hohes Maß an Standardisierung
möglich.
Im gleichen Maße
für die
elektrooptischen Eigenschaften zweckmäßig ist eine im Wesentlichen
senkrechte Anordnung der ersten Leitungen zu den zweiten Leitungen.
Für eine
vollendete Grafikfähigkeit
gereicht es zum Vorteil, wenn jedes Bildelement ein Bildpunkt ist.
Die Darstellungsmöglichkeiten
einer solchen Anzeigevorrichtung lassen sich zweckmäßig erweitern
durch eine mehrfarbige Lichtemission bzw. Transmission der einzelnen
Bildpunkte.
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Die
Vorteile der Erfindung kommen voll zum Tragen, wenn die Ausnehmung
allseitig von Bildelementen umgeben ist, was herkömmliche
Anzeigevorrichtungen vor große
konstruktive Schwierigkeiten stellt. Gemäß der Erfindung lassen sich
beliebige Formen der Ausnehmung verwirklichen, insbesondere rechteckige,
elliptische, ovale oder quadratische und runde. Obgleich sich bei
erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtungen
mehrere Ausnehmungen im Darstellungsbereich vorsehen lassen, ist
bei einer Anzeigevorrichtung mit nur einer Ausnehmung die Ausbildung
der Ansteuerung mit zwei Treiberbauteilen zweckmäßig, welche mittels der Leitungen
mit den Bildelementen in Verbindung stehen und die Bildelemente
ansteuern, wobei die Bildelemente des Darstellungsbereiches in zwei
Gruppen aufgeteilt sind, eine erste Bildelementegruppe, die einen
ersten Darstellungsteilbereich bildet, und eine zweite Bildelementegruppe,
die einen zweiten Darstellungsteilbereich bildet und die beiden
Darstellungsteilbereiche eine Grenzlinie zu einander beschreiben,
welche den Bereich der Ausnehmung durchquert. Auf diese Weise kann
die Ansteuerung der beiden Darstellungsteilbereiche in erster elektronischer
Instanz voneinander unabhängig
erfolgen, und es wäre
sogar denkbar, eine Trennfuge entlang der Grenzlinie zwischen den beiden
Darstellungsteilbereichen vorzusehen. Diese Ausbildung kann die
Montage einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung
zusätzlich
vereinfachen. Darüber
hinaus bietet einer derartige Modularisierung wirtschaftliche Vorteile
hinsichtlich der Lagerhaltung und Standardisierung. Die einstückige Ausbildung
hat gegenüber
der geteilten den Vorteil, dass die an der Trennfuge vorzusehenden
Randbereiche ohne Leitungen nicht die aktive Fläche beeinträchtigen.
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Mit
Vorteil finden Flüssigkristallanzeigen
für den
Darstellungsbereich Anwendung, insbesondere TFT-, PDLC-, STN- oder
DSTN-Displays. Hier lässt sich
das erfindungsgemäße Konzept
mit ersten Leitungen und zweiten Leitungen zweckmäßig in einer konkreten
Leiterbahnengeometrie der beiden die Flüssigkristallschicht zwischen
sich einschließenden Leiterbahnschichten
umsetzen. Üblicherweise
befinden sich erste Leitungen in Betrachtungsrichtung hinter einer
Flüssigkristallschicht
und zweite Leitungen in Betrachtungsrichtung vor der Flüssigkristallschicht.
Auch eine umgekehrte Anordnung ist möglich. Mindestens eine der
von den ersten Leitungen bzw. zweiten Leitungen gebildeten Leiterbahnenschichten
ist hierbei transmissiv, vorzugsweise transparent ausgebildet. Für einen
Durchsichtbetrieb sind mit Vorteil beide Leiterbahnenschichten transmissiv. Die
einzelnen Bildelemente können
aber auch selbstemittierend ausgebildet sein, beispielsweise kann der
Darstellungsbereich als mindestens ein Leuchtdiodenarray ausgebildet
sein. Die Anzeige kann ebenso mittels einer Elektrolumineszensfolie
einer Glühlampe
oder einer anderen Lichtquelle beleuchtet, insbesondere durchleuchtet
sein.
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Im
Folgenden ist die Erfindung anhand eines speziellen Ausführungsbeispiels
zur Verdeutlichung ohne Einschränkung
auf das konkrete Beispiel näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung
einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung
in der Draufsicht,
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2 eine schematische Darstellung
einer herkömmlichen
Anordnung von Leiterbahnen im Bereich einer Ausnehmung eines LCD-Displays,
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3 eine schematische Darstellung
von ersten Leitungen einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung,
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4 eine schematische Darstellung
von zweiten Leitungen einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
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In 1 ist eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
in der Draufsicht mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Die
erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 1 weist
einen von einem Rahmen 2 umgebenen Darstellungsbereich 3 auf,
welcher als grafikfähige
Pixelanzeige ausgebildet ist, auf der verschiedene Symbole 4 und
Fenster 5 darstellbar sind. Im Zentrum des Darstellungsbereiches 3 befindet sich
eine einblendbare, runde Analoganzeige 6. Mittels eines
Zeigers 7 zeigt die Analoganzeige 6 dem Betrachter
die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit an. Als einziges Anzeigeelement
ist der Zeiger 7 nicht mittels des grafikfähigen Darstellungsbereiches 3 dargestellt,
also gleichsam virtuell, sondern befindet sich gegenständlich über der
Ebene des Darstellungsbereiches 3 und ist um eine Drehachse 8 tatsächlich drehbar.
Die Drehachse 8 ist durch eine, hinter einer Abdeckung 9 befindlichen
Ausnehmung 10 im Darstellungsbereich 3 der Anzeigevorrichtung 1 hindurchgeführt.
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Herkömmliche
Anordnungen von Leitungen zur Ansteuerung des Darstellungsbereiches 3 im
Bereich der Ausnehmung 10 weisen, wie in 2 dargestellt, elektrooptisch und elektrisch
ungünstige Konzentrationen 11 von
ersten Leitungen 12 und zweiten Leitungen 13 auf.
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In 3 ist eine erfindungsgemäße Anordnung
erster Leitungen 12 schematisch dargestellt, wobei diese
Anordnung erster Leitungen 12 eine rückseitige Leiterbahnenschicht
eines Flüssigkristalldisplays
für einen
Darstellungsbereich 3 einer Anzeigevorrichtung 1 ist.
Der Darstellungsbereich 3 ist in einen ersten Darstellungsteilbereich 21 auf
der linken (L) Seite und einen zweiten Darstellungsbereich 22 auf
der rechten (R) Seite aufgegliedert. Die ersten Leitungen 12 dienen
einer spaltenmäßigen Adressierung
von Bildelementen 14 bzw. Bildpunkten 15. Hierbei
erstreckt sich eine erste Leitung 12 im Darstellungsbereich 3 entlang
einer vertikalen Spalte 16. Mittels der Fortsetzung 17 der
jeweiligen ersten Leitung 12 stehen die im linken (L) ersten
Darstellungsbereich 21 befindlichen ersten Leitungen 12 mit
einem ersten Treiber 18 in Verbindung und die in dem zweiten
rechten (R) Darstellungsteilbereich 22 befindlichen ersten
Leitungen 12 mit einem zweiten Treiber 19 in Verbindung.
Zur Vermeidung unnötiger Engpässe sind
die Fortsetzungen 17 wechselseitig oben und unten aus dem
Darstellungsbereich 3 zu den Treibern 18, 19 herausgeführt. Während sich
im Darstellungsbereich 3 ohne Ausnehmung 10 die
ersten Leitungen 12 über
die gesamte Höhe
des Darstellungsbereiches 3 erstrecken, enden die ersten
Leitungen 12 im Bereich der mittigen Ausnehmung 10 vor
der Ausnehmung 10. Daher ist im Bereich der Ausnehmung 10 zur
Ansteuerung der über
der Ausnehmung 10 und unter der Ausnehmung 10 befindlichen
Gebiete des Darstellungsbereiches 3 pro vertikale Spalte 16 die
Vorsehung von jeweils zwei ersten Leitungen 12 erforderlich.
In gleicher Weise verschiebt sich die logische Adressierung sowohl
auf der linken (L) als auch auf der rechten (R) Seite des Darstellungsbereiches 3 gegenüber der
physikalischen Adressierung. Während
die logische Adressierung von links (L) nach rechts (R) den Darstellungsbereich 3 in
vierundzwanzig äquidistante
vertikale Spalten 16 aufteilt, adressiert der erste Treiber 18 mit
den Adressen 1 bis 10 zunächst ebenfalls die logischen
vertikalen Spalten 16 von 1 bis 10 und ordnet der logischen Spalte 11 für den über der
Ausnehmung 10 befindlichen Bereich ebenfalls die physikalische
Adresse 11 zu und für
den unter der Ausnehmung 10 befindlichen Bereich die physikalische
Adresse 12 zu. In gleicher Weise erfährt die logische Adresse 12 der linken
(L) Seite des Darstellungsbereiches 3 die physikalische
Adressierung 13 und 14. In symmetrischer Weise
jedoch in numerischer Zuordnungsumkehr ist die rechte (R) Seite
des Darstellungsbereiches 3 von dem zweiten Treiber 19 physikalisch
und logisch adressiert, wobei der logischen Adresse 24 die
physikalische Adresse 1 zugeordnet ist und der logischen
Adresse 14 die physikalischen Adressen 11, 20 sowie
der logischen Adresse 13 die physikalischen Adressen 13, 14.
Die erfindungsgemäße Ansteuerung
des Darstellungsbereiches 3 erfordert somit für die Darstellung
von vierundzwanzig vertikalen Spalten 16, mit einer Ausnehmung 10 in
der Breite von vier vertikalen Spalten 16 achtundzwanzig
physikalische Adressierungen durch Treiber 18, 19.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel
erfolgt die Umsetzung der physikalischen Adressierung mittels zweier
Treiber 18, 19, wobei der Darstellungsbereich 3 in
einen linken Darstellungsbereich (L) und einen rechten (R) Darstellungsbereich 3 aufgegliedert
ist und eine Grenzlinie 20 der beiden aneinander grenzenden
Darstellungsteilbereiche 21, 22 die Ausnehmung 10 durchquert.
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4 zeigt die Anordnung von
zweiten Leitungen 13 in einem Darstellungsbereich 3 und
angrenzend an diesen, wobei die im Darstellungsbereich 3 befindlichen
zweiten Leitungen 13 jeweils mit dem ersten Treiber 18 oder
dem zweiten Treiber 19 in Verbindung stehen. Die zweiten
Leitungen 13 sind auf der einem Betrachter zugewandten
Seite einer den Darstellungsbereich 3 bildenden Flüssigkristallanzeige
angeordnet und dienen gemeinsam mit den ersten Leitungen 12 der
Adressierung der Bildelemente 14, wobei die zweiten Leitungen 13 die
zei lenmäßige Position
der Bildpunktadresse vorgeben und die ersten Leitungen 12 die
spaltenmäßige Adressierung
der Position des Bildelementes 14. Insofern erstrecken
sich die zweiten Leitungen 13 jeweils entlang einer Zeile 25.
Der Darstellungsbereich 3 ist in einen linken (L) ersten
Darstellungsteilbereich 21 und in einen rechten (R) zweiten
Darstellungsteilbereich 22 aufgeteilt, wobei zwischen den
beiden Darstellungsteilbereichen 21, 22 im Darstellungsbereich 3 keine
elektrisch leitende Verbindung vorliegt, und der erste Darstellungsteilbereich 21 von
dem ersten Treiber 18 und der zweite Darstellungsteilbereich 22 von dem
zweiten Treiber 19 ansteuerbar ist. Die achtzehn äquidistanten
Zeilen 25 der beiden Darstellungsteilbereiche 21, 22 stimmen
in ihrer logischen und physikalischen Adressierung (1 bis 18) überein.
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Sowohl
gemäß 3 als auch gemäß 4 enden erste Leitungen 12 bzw.
zweite Leitungen 13, welche in gerader Verlängerung
die Ausnehmung 10 durchqueren würden, vor der Ausnehmung 10,
so dass ein Bildelement 14, das an einem ersten Ausnehmungsufer 30 angeordnet
ist, von einer anderen ersten Leitung 12 und einer anderen
zweiten Leitung 13 angesteuert wird als ein Bildelement 14,
welches am dem dem ersten Ausnehmungsufer 30 gegenüberliegenden
Ausnehmungsufer 31 angeordnet ist.
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- 1
- Anzeigevorrichtung
- 2
- Rahmen
- 3
- Darstellungsbereich
- 6
- Analoganzeige
- 7
- Zeiger
- 8
- Drehachse
- 9
- Abdeckung
- 10
- Ausnehmung
- 11
- Konzentrationen
- 12
- erste
Leitungen
- 13
- zweite
Leitungen
- 14
- Bildelemente
- 15
- Bildpunkt
- 16
- vertikale
Spalte
- 17
- Fortsetzung
- 18
- erster
Treiber
- 19
- zweiter
Treiber
- 20
- Grenzlinie
- 21
- erster
-
- Darstellungsteilbereich
- 22
- zweiter
-
- Darstellungsteilbereich
- 25
- Zeilen
- 30
- Erstes
Ausnehmungsufer
- 31
- zweites
Ausnehmungsufer