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DE10342244B3 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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DE10342244B3 DE10342244A DE10342244A DE10342244B3 DE 10342244 B3 DE10342244 B3 DE 10342244B3 DE 10342244 A DE10342244 A DE 10342244A DE 10342244 A DE10342244 A DE 10342244A DE 10342244 B3 DE10342244 B3 DE 10342244B3
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Roland Dr. Germer
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Continental Automotive GmbH
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung (1) mit einer Ausnehmung (10) im Darstellungsbereich (3), welche vorzugsweise matrixmäßig angesteuerte Bildelemente (14) aufweist. Herkömmliche Anzeigevorrichtungen mit Ausnehmungen (10) im Darstellungsbereich (3) weisen schlechte elektrooptische Eigenschaften auf, weil die elektrischen Eigenschaften der Leitungen (12, 13), welche sich im Bereich der Ausnehmungen (10) befinden, von denjenigen der Übrigen abweichen. Eine erfindungsgemäße Lösung dieses Porblems sieht vor, dass Leitungen (12, 13), deren gerade Verlängerungen den Bereich der Ausnehmung (10) durchqueren, vor der Ausnehmung (10) enden. Auf diese Weise ist eine Annäherung des nutzbaren Darstellungsbereiches (3) direkt an die Ausnehmung (10) mit homogenen elektrooptischen Eigenschaften möglich.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem flächigen Darstellungsbereich, welcher zur Anzeige einer Darstellung ansteuerbare Bildelemente aufweist, mit einer Ausnehmung im Darstellungsbereich, welcher Darstellungsbereich an der Ausnehmung zumindest an zwei sich gegenüberliegenden Ausnehmungsufern, einem ersten Ausnehmungsufer und einem zweiten Ausnehmungsufer, angeordnete Bildelemente aufweist, mit Leitungen zur Ansteuerung zugeordneter Bildelemente, welche Leitungen sich im Wesentlichen parallel zum Darstellungsbereich erstrecken.
  • Anzeigen der vorgenannten Art, jedoch ohne Ausnehmung, finden heutzutage bevorzugt Anwendung zur Anzeige von Informationen jeglicher Art. Bildschirme jüngster Generation in Flachbauweise bedienen sich dieses prinzipiellen Aufbaus. Eine Ausnehmung in dem Darstellungsbereich stellt die Technik jedoch vor bislang im Wesentlichen ungelöste Probleme, weshalb Ausnehmungen, insbesondere für Durchführungen mechanischer Art, bislang strikt vermieden werden, da diese Ausnehmungen in herkömmlicher Machart stets die elektrooptische Charakteristik und die elektrischen Eigenschaften der Anzeige verschlechtern. Dennoch ist der Wunsch nach der Kombination einer elektrooptischen Anzeige mit einer mechanischen Anzeigeeinheit, insbesondere im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik, groß, so dass die eventuell verschlechterten elektrooptischen Eigenschaften, beispielsweise undefinierte Ansteuerzustände und asymmetrische Pixelanordnungen, in Kauf genommen werden.
  • Eine derartige Anordnung mit den nachfolgend näher beschriebenen Nachteilen ist bereits aus der japanischen Offenlegungsschrift JP 2001-075112A bekannt.
  • Regelmäßig wird hierbei eine in 2 abgebildete Anordnung von Leiterbahnen zur Ansteuerung von Bildelementen bzw. Bildpunkten gewählt. Um den nachteilhaft nicht nutzbaren Bereich der Anzeige im Bereich um die Ausnehmung herum zu minimieren, wird die Breite der Zuleitungen an dieser Stelle reduziert, so dass die Verringerung der Bahnbreite bei konstantem Flächenwiderstand zu einem erhöhten Spannungsabfall führt und dieser Spannungsabfall eine veränderte Potentialdifferenz zur Folge hat, was eine nicht mehr optimale Ausnutzung des elektrooptischen Effektes für die Bereiche der Anzeige zur Folge hat, die von Leitungen angesteuert werden, welche eine im Bereich der Ausnehmung verringerte Bahnbreite aufweisen. Darüber hinaus setzt die herkömmliche Anordnung von Leitungen im Bereich von Ausnehmungen in vorgenannten Anzeigevorrichtungen der Auflösung engere technische Grenzen.
  • Ausgehend von den Problemen und Nachteilen des Standes der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Anzeigevorrichtung der vorgenannten Art mit einer Ausnehmung zu schaffen, welche keine Beeinträchtigung der elektrooptischen Eigenschaften auf Grund der Ausnehmung aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Leitungen, welche in gerader Verlängerung den Bereich der Ausnehmung durchqueren, vor der Ausnehmung enden.
  • Diese einfache Maßnahme ist höchst wirkungsvoll zur Vermeidung der herkömmlichen Probleme und ermöglicht eine Annäherung des nutzbaren Darstellungsbereiches direkt an die Ausnehmungsufer angrenzend. Erfindungsgemäß kann eine besondere Form der Ausnehmung, beispielsweise eine runde Form, berücksichtigt werden, indem die einzelnen Leitungen direkt an der Ausnehmung angrenzen und gegebenenfalls eine angrenzende Leitung im Verhältnis zu einer anderen angrenzenden Leitung am gleichen Ausnehmungsufer auf Grund der Kontur des Ausnehmungsufers mehr Bildelemente ansteuert, weil die Erstreckung in Richtung der Ausnehmung weiter fortgesetzt ist.
  • Mit Vorteil kann mindestens ein an der Ausnehmung an dem ersten Ausnehmungsufer angeordnetes Bildelement mindestens einer ersten Leitung und einer zweiten Leitung zugeordnet sein und die an der Ausnehmung an dem zweiten Ausnehmungsufer angeordneten Bildelemente mindestens einer anderen ersten Leitung und einer anderen zweiten Leitung zugeordnet sein, so dass sich an der Ausnehmung gegenüberliegende Bildelemente unterschiedlichen ersten Leitungen und unterschiedlichen zweiten Leitungen zugeordnet sind.
  • Ein entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der Anzeigevorrichtung liegt darin, dass Leitungen nicht mehr aufwendig unter Minimierung eines nicht mehr zur Darstellung nutzbaren Bereiches der Anzeige herumgeführt werden müssen, wodurch sich auf Grund der Verringerung der Leiterbahnenquerschnitte die elektrooptischen Eigenschaften der Anzeige gravierend verschlechtern. Erfindungsgemäß weist der in der Nähe der Ausnehmung befindliche Darstellungsbereich im Wesentlichen die gleichen elektrooptischen Eigenschaften auf, wie diejenigen Darstellungsbereiche, die fern der Ausnehmung angeordnet sind. Darüber hinaus kann erfindungsgemäß der nutzbare Darstellungsbereich bis an die Ausnehmung angrenzend herangeführt werden, ohne dass dies einen besonderen technischen Aufwand erfordern würde.
  • Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Leitungen erste Leitungen umfassen und einer ersten Leitung jeweils eine erste Gruppe von Bildelementen zugeordnet ist, die Leitungen zweite Leitungen umfassen und einer zweiten Leitung jeweils eine zweite Gruppe von Bildelementen zugeordnet ist. Hierbei kann die erste Gruppe von Bildelementen durchaus Überschneidungen mit der zweiten Gruppe von Bildelementen aufweisen, so dass einige Bildelemente der ersten Gruppe auch zu der zweiten Gruppe gehören. Diese Zuordnung zu Gruppen erweist sich insbesondere dann als sinnvoll, wenn die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung matrixmäßig angeordnete Bildelemente aufweist. Mit Vorteil ist dann jedes Bildelement einer ersten Gruppe zugehörig zu genau einer zweiten Gruppe, so dass jeder zweiten Gruppe genau ein Bildelement dieser ersten Gruppe zugehörig ist. Auf diese Weise können die Bildelemente mittels der ersten Leitungen und der zweiten Leitungen matrixmäßig zugeordnet werden und matrixmäßig angesteuert werden.
  • Einem ansonsten gewohnten Erscheinungsbild der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ist es zuträglich, wenn die Leitungen im Darstellungsbereich im Wesentlichen einen geradlinigen Verlauf aufweisen. Auf diese Weise ist ein hohes Maß an Standardisierung möglich. Im gleichen Maße für die elektrooptischen Eigenschaften zweckmäßig ist eine im Wesentlichen senkrechte Anordnung der ersten Leitungen zu den zweiten Leitungen. Für eine vollendete Grafikfähigkeit gereicht es zum Vorteil, wenn jedes Bildelement ein Bildpunkt ist. Die Darstellungsmöglichkeiten einer solchen Anzeigevorrichtung lassen sich zweckmäßig erweitern durch eine mehrfarbige Lichtemission bzw. Transmission der einzelnen Bildpunkte.
  • Die Vorteile der Erfindung kommen voll zum Tragen, wenn die Ausnehmung allseitig von Bildelementen umgeben ist, was herkömmliche Anzeigevorrichtungen vor große konstruktive Schwierigkeiten stellt. Gemäß der Erfindung lassen sich beliebige Formen der Ausnehmung verwirklichen, insbesondere rechteckige, elliptische, ovale oder quadratische und runde. Obgleich sich bei erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtungen mehrere Ausnehmungen im Darstellungsbereich vorsehen lassen, ist bei einer Anzeigevorrichtung mit nur einer Ausnehmung die Ausbildung der Ansteuerung mit zwei Treiberbauteilen zweckmäßig, welche mittels der Leitungen mit den Bildelementen in Verbindung stehen und die Bildelemente ansteuern, wobei die Bildelemente des Darstellungsbereiches in zwei Gruppen aufgeteilt sind, eine erste Bildelementegruppe, die einen ersten Darstellungsteilbereich bildet, und eine zweite Bildelementegruppe, die einen zweiten Darstellungsteilbereich bildet und die beiden Darstellungsteilbereiche eine Grenzlinie zu einander beschreiben, welche den Bereich der Ausnehmung durchquert. Auf diese Weise kann die Ansteuerung der beiden Darstellungsteilbereiche in erster elektronischer Instanz voneinander unabhängig erfolgen, und es wäre sogar denkbar, eine Trennfuge entlang der Grenzlinie zwischen den beiden Darstellungsteilbereichen vorzusehen. Diese Ausbildung kann die Montage einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung zusätzlich vereinfachen. Darüber hinaus bietet einer derartige Modularisierung wirtschaftliche Vorteile hinsichtlich der Lagerhaltung und Standardisierung. Die einstückige Ausbildung hat gegenüber der geteilten den Vorteil, dass die an der Trennfuge vorzusehenden Randbereiche ohne Leitungen nicht die aktive Fläche beeinträchtigen.
  • Mit Vorteil finden Flüssigkristallanzeigen für den Darstellungsbereich Anwendung, insbesondere TFT-, PDLC-, STN- oder DSTN-Displays. Hier lässt sich das erfindungsgemäße Konzept mit ersten Leitungen und zweiten Leitungen zweckmäßig in einer konkreten Leiterbahnengeometrie der beiden die Flüssigkristallschicht zwischen sich einschließenden Leiterbahnschichten umsetzen. Üblicherweise befinden sich erste Leitungen in Betrachtungsrichtung hinter einer Flüssigkristallschicht und zweite Leitungen in Betrachtungsrichtung vor der Flüssigkristallschicht. Auch eine umgekehrte Anordnung ist möglich. Mindestens eine der von den ersten Leitungen bzw. zweiten Leitungen gebildeten Leiterbahnenschichten ist hierbei transmissiv, vorzugsweise transparent ausgebildet. Für einen Durchsichtbetrieb sind mit Vorteil beide Leiterbahnenschichten transmissiv. Die einzelnen Bildelemente können aber auch selbstemittierend ausgebildet sein, beispielsweise kann der Darstellungsbereich als mindestens ein Leuchtdiodenarray ausgebildet sein. Die Anzeige kann ebenso mittels einer Elektrolumineszensfolie einer Glühlampe oder einer anderen Lichtquelle beleuchtet, insbesondere durchleuchtet sein.
  • Im Folgenden ist die Erfindung anhand eines speziellen Ausführungsbeispiels zur Verdeutlichung ohne Einschränkung auf das konkrete Beispiel näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in der Draufsicht,
  • 2 eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Anordnung von Leiterbahnen im Bereich einer Ausnehmung eines LCD-Displays,
  • 3 eine schematische Darstellung von ersten Leitungen einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung,
  • 4 eine schematische Darstellung von zweiten Leitungen einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung in der Draufsicht mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 1 weist einen von einem Rahmen 2 umgebenen Darstellungsbereich 3 auf, welcher als grafikfähige Pixelanzeige ausgebildet ist, auf der verschiedene Symbole 4 und Fenster 5 darstellbar sind. Im Zentrum des Darstellungsbereiches 3 befindet sich eine einblendbare, runde Analoganzeige 6. Mittels eines Zeigers 7 zeigt die Analoganzeige 6 dem Betrachter die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit an. Als einziges Anzeigeelement ist der Zeiger 7 nicht mittels des grafikfähigen Darstellungsbereiches 3 dargestellt, also gleichsam virtuell, sondern befindet sich gegenständlich über der Ebene des Darstellungsbereiches 3 und ist um eine Drehachse 8 tatsächlich drehbar. Die Drehachse 8 ist durch eine, hinter einer Abdeckung 9 befindlichen Ausnehmung 10 im Darstellungsbereich 3 der Anzeigevorrichtung 1 hindurchgeführt.
  • Herkömmliche Anordnungen von Leitungen zur Ansteuerung des Darstellungsbereiches 3 im Bereich der Ausnehmung 10 weisen, wie in 2 dargestellt, elektrooptisch und elektrisch ungünstige Konzentrationen 11 von ersten Leitungen 12 und zweiten Leitungen 13 auf.
  • In 3 ist eine erfindungsgemäße Anordnung erster Leitungen 12 schematisch dargestellt, wobei diese Anordnung erster Leitungen 12 eine rückseitige Leiterbahnenschicht eines Flüssigkristalldisplays für einen Darstellungsbereich 3 einer Anzeigevorrichtung 1 ist. Der Darstellungsbereich 3 ist in einen ersten Darstellungsteilbereich 21 auf der linken (L) Seite und einen zweiten Darstellungsbereich 22 auf der rechten (R) Seite aufgegliedert. Die ersten Leitungen 12 dienen einer spaltenmäßigen Adressierung von Bildelementen 14 bzw. Bildpunkten 15. Hierbei erstreckt sich eine erste Leitung 12 im Darstellungsbereich 3 entlang einer vertikalen Spalte 16. Mittels der Fortsetzung 17 der jeweiligen ersten Leitung 12 stehen die im linken (L) ersten Darstellungsbereich 21 befindlichen ersten Leitungen 12 mit einem ersten Treiber 18 in Verbindung und die in dem zweiten rechten (R) Darstellungsteilbereich 22 befindlichen ersten Leitungen 12 mit einem zweiten Treiber 19 in Verbindung. Zur Vermeidung unnötiger Engpässe sind die Fortsetzungen 17 wechselseitig oben und unten aus dem Darstellungsbereich 3 zu den Treibern 18, 19 herausgeführt. Während sich im Darstellungsbereich 3 ohne Ausnehmung 10 die ersten Leitungen 12 über die gesamte Höhe des Darstellungsbereiches 3 erstrecken, enden die ersten Leitungen 12 im Bereich der mittigen Ausnehmung 10 vor der Ausnehmung 10. Daher ist im Bereich der Ausnehmung 10 zur Ansteuerung der über der Ausnehmung 10 und unter der Ausnehmung 10 befindlichen Gebiete des Darstellungsbereiches 3 pro vertikale Spalte 16 die Vorsehung von jeweils zwei ersten Leitungen 12 erforderlich. In gleicher Weise verschiebt sich die logische Adressierung sowohl auf der linken (L) als auch auf der rechten (R) Seite des Darstellungsbereiches 3 gegenüber der physikalischen Adressierung. Während die logische Adressierung von links (L) nach rechts (R) den Darstellungsbereich 3 in vierundzwanzig äquidistante vertikale Spalten 16 aufteilt, adressiert der erste Treiber 18 mit den Adressen 1 bis 10 zunächst ebenfalls die logischen vertikalen Spalten 16 von 1 bis 10 und ordnet der logischen Spalte 11 für den über der Ausnehmung 10 befindlichen Bereich ebenfalls die physikalische Adresse 11 zu und für den unter der Ausnehmung 10 befindlichen Bereich die physikalische Adresse 12 zu. In gleicher Weise erfährt die logische Adresse 12 der linken (L) Seite des Darstellungsbereiches 3 die physikalische Adressierung 13 und 14. In symmetrischer Weise jedoch in numerischer Zuordnungsumkehr ist die rechte (R) Seite des Darstellungsbereiches 3 von dem zweiten Treiber 19 physikalisch und logisch adressiert, wobei der logischen Adresse 24 die physikalische Adresse 1 zugeordnet ist und der logischen Adresse 14 die physikalischen Adressen 11, 20 sowie der logischen Adresse 13 die physikalischen Adressen 13, 14. Die erfindungsgemäße Ansteuerung des Darstellungsbereiches 3 erfordert somit für die Darstellung von vierundzwanzig vertikalen Spalten 16, mit einer Ausnehmung 10 in der Breite von vier vertikalen Spalten 16 achtundzwanzig physikalische Adressierungen durch Treiber 18, 19.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel erfolgt die Umsetzung der physikalischen Adressierung mittels zweier Treiber 18, 19, wobei der Darstellungsbereich 3 in einen linken Darstellungsbereich (L) und einen rechten (R) Darstellungsbereich 3 aufgegliedert ist und eine Grenzlinie 20 der beiden aneinander grenzenden Darstellungsteilbereiche 21, 22 die Ausnehmung 10 durchquert.
  • 4 zeigt die Anordnung von zweiten Leitungen 13 in einem Darstellungsbereich 3 und angrenzend an diesen, wobei die im Darstellungsbereich 3 befindlichen zweiten Leitungen 13 jeweils mit dem ersten Treiber 18 oder dem zweiten Treiber 19 in Verbindung stehen. Die zweiten Leitungen 13 sind auf der einem Betrachter zugewandten Seite einer den Darstellungsbereich 3 bildenden Flüssigkristallanzeige angeordnet und dienen gemeinsam mit den ersten Leitungen 12 der Adressierung der Bildelemente 14, wobei die zweiten Leitungen 13 die zei lenmäßige Position der Bildpunktadresse vorgeben und die ersten Leitungen 12 die spaltenmäßige Adressierung der Position des Bildelementes 14. Insofern erstrecken sich die zweiten Leitungen 13 jeweils entlang einer Zeile 25. Der Darstellungsbereich 3 ist in einen linken (L) ersten Darstellungsteilbereich 21 und in einen rechten (R) zweiten Darstellungsteilbereich 22 aufgeteilt, wobei zwischen den beiden Darstellungsteilbereichen 21, 22 im Darstellungsbereich 3 keine elektrisch leitende Verbindung vorliegt, und der erste Darstellungsteilbereich 21 von dem ersten Treiber 18 und der zweite Darstellungsteilbereich 22 von dem zweiten Treiber 19 ansteuerbar ist. Die achtzehn äquidistanten Zeilen 25 der beiden Darstellungsteilbereiche 21, 22 stimmen in ihrer logischen und physikalischen Adressierung (1 bis 18) überein.
  • Sowohl gemäß 3 als auch gemäß 4 enden erste Leitungen 12 bzw. zweite Leitungen 13, welche in gerader Verlängerung die Ausnehmung 10 durchqueren würden, vor der Ausnehmung 10, so dass ein Bildelement 14, das an einem ersten Ausnehmungsufer 30 angeordnet ist, von einer anderen ersten Leitung 12 und einer anderen zweiten Leitung 13 angesteuert wird als ein Bildelement 14, welches am dem dem ersten Ausnehmungsufer 30 gegenüberliegenden Ausnehmungsufer 31 angeordnet ist.
  • 1
    Anzeigevorrichtung
    2
    Rahmen
    3
    Darstellungsbereich
    6
    Analoganzeige
    7
    Zeiger
    8
    Drehachse
    9
    Abdeckung
    10
    Ausnehmung
    11
    Konzentrationen
    12
    erste Leitungen
    13
    zweite Leitungen
    14
    Bildelemente
    15
    Bildpunkt
    16
    vertikale Spalte
    17
    Fortsetzung
    18
    erster Treiber
    19
    zweiter Treiber
    20
    Grenzlinie
    21
    erster
    Darstellungsteilbereich
    22
    zweiter
    Darstellungsteilbereich
    25
    Zeilen
    30
    Erstes Ausnehmungsufer
    31
    zweites Ausnehmungsufer

Claims (14)

  1. Anzeigevorrichtung (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, – mit einem flächigen Darstellungsbereich (3), welcher zur Anzeige einer Darstellung ansteuerbare Bildelemente (14) aufweist, – mit einer Ausnehmung (10) im Darstellungsbereich (3), – welcher Darstellungsbereich (3) an der Ausnehmung (10) zumindest an zwei sich gegenüberliegenden Ausnehmungsufern (30, 31), einem ersten Ausnehmungsufer (30) und einem zweiten Ausnehmungsufer (31), angeordnete Bildelemente (14) aufweist, – mit Leitungen (12, 13) zur Ansteuerung zugeordneter Bildelemente (14), – welche Leitungen sich im Wesentlichen parallel zum Darstellungsbereich (3) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass Leitungen (12, 13), deren gerade Verlängerungen den Bereich der Ausnehmung (10) durchqueren, vor der Ausnehmung (10) enden.
  2. Anzeigevorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungen (12, 13) erste Leitungen (12) umfassen und einer ersten Leitung (12) jeweils eine erste Gruppe von Bildelementen (14) zugeordnet ist, die Leitungen (12, 13) zweite Leitungen (13) umfassen und einer zweiten Leitung (13) jeweils eine zweite Gruppe von Bildelementen (14) zugeordnet ist.
  3. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1, 2, dadurch gekennzeichnet, – dass mindestens ein an dem ersten Ausnehmungsufer (30) angeordnetes Bildelement (14) mindestens einer ersten Leitung (12) und einer zweiten Leitung (13) zugeordnet ist und – dass die an dem zweiten Ausnehmungsufer angeordneten Bildelemente (14) mindestens einer anderen ersten Leitung (12) und einer anderen zweiten Leitung (13) zugeordnet sind, so dass Bildelemente, die sich an der Ausnehmung (10) gegenüberliegen, unterschiedlichen ersten Leitungen (12) und unterschiedlichen zweiten Leitungen (13) zugeordnet sind.
  4. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildelemente (14) matrixmäßig angeordnet sind.
  5. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildelemente (14) jeweils einer ersten Leitung (12) und einer zweiten Leitung (13) matrixmäßig zugeordnet und matrixmäßig ansteuerbar sind.
  6. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungen (12, 13) im Darstellungsbereich (3) im Wesentlichen einen geradlinigen Verlauf aufweisen.
  7. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Leitungen (12) im Wesentlichen senkrecht zu den zweiten Leitungen (13) verlaufen.
  8. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Bildelement (14) ein Bildpunkt (15) ist.
  9. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (10) allseitig von Bildelementen (14) umgeben ist.
  10. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (10) rund ist.
  11. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (1) zwei Treiberbauteile aufweist, welche mittels der Leitungen (12), (13) mit den Bildelementen (14) in Verbindung stehen und die Bildelemente (14) ansteuern, wobei die Bildelemente (14) des Darstellungsbereichs (3) in zwei Gruppen aufgeteilt sind, eine erste Bildelementegruppe einen ersten Darstellungsteilbereich (21) bildet und eine zweite Bildelementegruppe einen zweiten Darstellungsteilbereich (22) bildet und die beiden Darstellungsteilbereiche (21, 22) eine Grenzlinie (20) zuein ander beschreiben, welche den Bereich der Ausnehmung (10) durchquert.
  12. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Darstellungsbereich (3) von mindestens einer Flüssigkristallanzeige, insbesondere von einem TFT-, PDLC-, STN- oder DSTN-Display, gebildet ist.
  13. Anzeigevorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass erste Leitungen (12) sich in Betrachtungsrichtung hinter einer Flüssigkristallschicht und zweite Leitungen (13) sich in Betrachtungsrichtung vor der Flüssigkristallschicht befinden.
  14. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Darstellungsbereich (3) als mindestens ein Leuchtdiodenarray ausgebildet ist.
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Abstract & JP 2001075112 A *
Englische Übersetzung des JP-Abstract 2001075 112 http://www1.ipdl.jpo-miti.go.jp/PA1/cgi-bin/PA1 INDEX *
Englische Übersetzung des JP-Abstract 2001-075112 http://www1.ipdl.jpo-miti.go.jp/PA1/cgi-bin/PA1 INDEX
JP-Abstract 2001-075112 A

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