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DE10341242A1 - Filter für Rauchprodukte sowie Verfahren zur Herstellung eines konischen Filters für Rauchprodukte - Google Patents

Filter für Rauchprodukte sowie Verfahren zur Herstellung eines konischen Filters für Rauchprodukte Download PDF

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DE10341242A1
DE10341242A1 DE10341242A DE10341242A DE10341242A1 DE 10341242 A1 DE10341242 A1 DE 10341242A1 DE 10341242 A DE10341242 A DE 10341242A DE 10341242 A DE10341242 A DE 10341242A DE 10341242 A1 DE10341242 A1 DE 10341242A1
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Alexander Eckert
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VAUEN ADOLF ECKERT KG
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    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D3/00Tobacco smoke filters, e.g. filter-tips, filtering inserts; Filters specially adapted for simulated smoking devices; Mouthpieces for cigars or cigarettes
    • A24D3/04Tobacco smoke filters characterised by their shape or structure
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Filter für Rauchprodukte, bestehend aus oder umfassend einen Mantelkörper sowie eine darin aufgenommene Füllung aus körnigem oder porösem Filtermaterial, wobei der Mantelkörper eine konische Außenform hat, sein Innenraum konisch ausgebildet ist und die im Mantelkörper befindliche körnige Filtermaterialfüllung in Längsrichtung des Filters einen konischen Querschnitt aufweist.

Description

  • Die Erfindung/Neuerung betrifft einen Filter für Rauchprodukte, umfassend einen Mantelkörper sowie eine darin aufgenommene Füllung aus körnigem und/oder porösem Filtermaterial.
  • Derartige Filter sind in unterschiedlicher Ausführungsform bekannt. Der Mantelkörper bei bekannten Filtern, die meist als Pfeifenfilter eingesetzt werden, ist zylindrisch ausgebildet und an beiden Enden mit einer Kapsel verschlossen. Die beiden Kapseln sind perforiert, so daß beim Rauchvorgang der Rauch einer Zigarette, Zigarre oder Pfeife durch den Filter gezogen werden kann, wobei dem Rauch schädliche Substanzen entzogen werden und insgesamt ein trockneres, kühleres Rauchgefühl erzeugt wird.
  • Darüber hinaus ist aus PCT/CH02/00468 bereits ein konischer Filterabschnitt bekannt, der in Verbindung mit Rauchkraut verwendet werden soll. Dieser konische Filterabschnitt besteht allerdings aus Filtermaterialien, die nur eine relativ geringe Filterwirkung haben.
  • Der Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Filter für Rauchprodukte mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 derart auszubilden, daß er beim Einsatz mit Rauchkraut hinsichtlich seiner Filterwirkung und seiner Adaptierbarkeit stark verbessert ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–22. Die Ansprüche 23–27 betreffen vorteilhafte Herstellungsvarianten eines Filters für Rauchprodukte.
  • Als Kern der Erfindung/Neuerung wird es angesehen, daß sowohl der Mantelkörper eine konische Außenform hat, der Innenraum zur Aufnahme der körnigen Filtermaterialfüllung ebenfalls konisch ist und die im Mantelkörper befindliche körnige Filtermaterialfüllung in Längsrichtung des Filters einen konischen bzw. kegelstumpfartigen Querschnitt aufweisen sollen. Dadurch ist zunächst der Filter hinsichtlich seiner Außenform an die bei Rauchkrautbenutzern beliebte konische Form des Rauchproduktes (Joint) angepasst, aber auch sein Innenraum nutzt die konische Form optimal aus, um bezogen auf eine bestimmte Länge eines Filters eine optimale Füllung zu erreichen. Darüber hinaus wirkt sich der zum Zugende hin verengende Filterkanal positiv auf die Filtereigenschaften aus, da es innerhalb des Filterbereiches zu einer Beschleunigung verbunden mit einer Verwirbelung des Rauches kommt. Die Filtermaterialfüllung kann vorteilhafterweise aus Aktivkohle bestehen oder zumindest Aktivkohlebestandteile aufweisen. Es sind aber auch andere Filtersubstanzen möglich, die gegebenenfalls der Aktivkohle beigemengt werden, um die Filterwirkung noch zu verbessern.
  • Der Mantelkörper kann in ansich bekannter Weise einen konischen Papierwickel umfassen, der endseitig mit Abschlußelementen unterschiedlichen Durchmessers verbunden ist. Der Mantelkörper kann an seiner Außenseite mit saugfähigem Papier umkleidet sein oder insgesamt aus saugfähigem Papier bestehen, es ist aber auch möglich, den Mantelkörper zumindest teilweise aus einem Kunststoffspritzteil oder aus einem keramischen Werkstoff bestehen zu lassen. Dann läßt sich der Mantelkörper mit mindestens einem der beiden Abschlußelemente einstückig ausbilden, was einer einfachen Herstellung entgegenkommt, da dann nach dem Füllvorgang nur noch ein Abschlußelement eingesetzt werden muß. Wird mindestens ein Abschlußelement (in diesem Falle das Größere) aus einer gelochten Keramikscheibe hergestellt, dann weist der dem Rauchkraut zugewandte Abschnitt des Filters eine hohe Hitzebeständigkeit auf.
  • Es ist möglich, ein Abschlußelement durch eine Schnapp-Rast-Verbindung in den Mantelkörper zu halten, aber auch eine Einpressung eines Abschlußelementes in den Mantelkörper unter Deformation desselben erscheint möglich. Anspruch 12 betrifft besonders vorteilhafte Durchmesserbereiche im Bereich der Abschlußelemente.
  • Wenn der Mantelkörper mit einem äußeren Klemmkörper versehen ist, dann läßt sich ein tütenartiger Papierwickel zur Aufnahme des Rauchkrautes besonders leicht an dem Filter befestigen. Der Klemmkörper kann auch als zumindest teilweise konischer Mundstückring ausgebildet sein. Wenn von einem Mundstückring gesprochen wird, so ist damit ein Abschnitt eines Mundstückes angesprochen, der von hinten auf den mit einem tütenartigen Papierwickel bereits umwickelten Filter geschoben wird. Aufgrund der Konizität der Filteraußenwandung und der passenden Konizität der Mundstückringe kommt es zu einer besonders vorteilhaften Selbstklemmung, d. h. der Joint wird sehr gut zusammengehalten. Der Mundstückring kann mit einem Mundstück aus Kunststoff oder Keramik versehen sein, das Mundstück kann aber auch aus Holz bestehen. Unterschiedliche Mundstückformen sind angelehnt an Mundstückformen von Tabakpfeifen möglich.
  • Wenn die Abschlußelemente eine kegelstumpfartige Form aufweisen, dann können der Mantelbereich und die Abschlußelemente besonders sicher miteinander verbunden werden.
  • Es ist auch möglich, den Filter an seiner konischen Außenfläche mit Haft- oder Halteelementen für den konischen Papierwickel zu versehen, der mit Rauchkraut zu befüllen ist.
  • Das Herstellungsverfahren lehrt, wie ein Filter besonders vorteilhaft ausgebildet werden kann. Ist einmal der konische Mantelkörper hergestellt, dann läßt sich das Abschlußelement kleineren Durchmessers von der Mantelkörperseite größeren Durchmessers sehr leicht in das dünnere Ende des Mantelkörpers eindrücken. Anschließend wird der Innenraum mit einer körnigen Füllung aus Filtermaterial ausgefüllt, so dann wird der Innenraum durch Einpressen, Einkleben oder Einschnappen des Abschlußelementes mit dem größeren Durchmesser verschlossen. Weitere vorteilhafte Herstellungsverfahrenschritte ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung/Neuerung ist anhand vorteilhafter Ausführungsbeispiele in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen
  • 1 eine erste Ausführungsform eines Filters für Rauchprodukte mit konischer Außenform und Abschlußelementen zylindrischer Ausbildung;
  • 2 einen Filter für Rauchprodukte konischer Außenform mit konisch geformten Abschlußelementen;
  • 3 einen Filter für Rauchprodukte, dessen Mantelkörper einstückig mit dem kleineren Abschlußelementen ausgebildet ist;
  • 4 einen Herstellungs- und Füllvorgang eines Filters für Rauchprodukte in vier Schritten (4a4d);
  • 5 eine Schnapp-Rast-Verbindung zwischen Mantelkörper und einem Abschlußelement;
  • 6 einen in ein konisches Rauchprodukt eingesetzten Filter, wobei der konische Papierwickel auf dem Mantelkörper durch ein Klemmelement gehalten ist;
  • 7 eine Ausbildung gemäß 6, wobei das Klemmelement als konischer Mundstückring ausgebildet ist.
  • Der in den Zeichnungsfiguren dargestellte Filter 1 umfasst einen Mantelkörper 2 sowie eine darin aufgenommene Füllung 3 aus körnigem Filtermaterial. Der Mantelkörper 2 hat eine konische Außenform, sein Innenraum 4 ist ebenfalls konisch ausgebildet und die im Mantelkörper befindliche Füllung aus Filtermaterial hat ein Längsrichtung des Filters 1 einen konischen Querschnitt.
  • Der in Zeichnungsfiguren 1 und 2 dargestellte Filter 1 hat einen Mantelkörper 2, der einen konischen Papierwickel 5 umfasst, der endseitig mit Abschlußelementen 6, 7 unterschiedlichen Durchmessers verbunden ist. Der Papierwickel bildet dabei die kegelmantelförmige Außenhaut des Filters 1. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Abschlußelemente teilzylindrisch ausgebildet, d. h. der Papierwickel 5 ist durch Einpressen bzw. Anpressen an die teilzylindrische Form der Abschlußelemente 6, 7 angepasst. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Abschlußelemente 6, 7 nach Art von Kegelabschnitten ausgebildet, d. h. ihre radial nach Außen weisende Wandung ist ebenfalls kegelmantelförmig.
  • Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die im Innenraum 4 abschließende Wandung 10 kleineren Durchmessers und die Außenwandung 11 einstückig ausgebildet, wobei der sogebildete Teilmantelkörper aus einem Kunststoffspritzteil oder aus gespritztem keramischen Werkstoff bestehen kann.
  • Das Abschlußelement 7 größeren Durchmessers besteht bei allen Ausführungsbeispielen gemäß 13 aus einer gelochten Keramikscheibe, es versteht sich von selbst, daß auch der Abschlußkörper 6 bzw. die Wandung 10 gelocht ist, um einen Durchzug des Rauchs durch den Filter zu ermöglichen.
  • Mindestens ein Abschlußelemente 6, 7 ist in der Außenwandung aus Papier, Kunststoff oder Keramik durch eine Schnapp-Rast-Verbindung gehalten oder in den Außenwandungsbereich des Mantelkörpers eingepresst.
  • In den 6 und 7 sind Filter dargestellt, die in einen konischen Papierwickel 20 eingesetzt sind, der zur Aufnahme von Rauchkraut 21 dient. Der konische Papierwickel 20 erstreckt sich zumindest über einen Teilabschnitt der Filterlänge L und ist bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel durch ein Klemmelement 22 auf der Filteraußenwandung befestigt. Bei dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Befestigung durch einen Mundstückring 25 vorgenommen, d. h. ein ring- oder hülsenartiges Element, das in ein Mundstück 30 übergeht.
  • In 4 ist die Herstellung eines Filters für Rauchprodukte dargestellt. Zunächst wird eine Außenwandung 40 hergestellt, die eine trichterartige Form hat, so dann wird gemäß 4a ein Abschlußelement 6 in Pfeilrichtung in die Außenwandung 40 eingeführt und kommt gemäß 4b klemmend im unteren Bereich der Außenwandung 40 zur Befestigung, wobei sich der Durchmesser des unteren Trichterbereiches leicht aufweiten kann. Es ist aber auch möglich, eine Verleimung 42 zwischen der Innenseite der Außenwandung 40 und der Außenseite des Abschlußelementes 6 vorzusehen. So dann wird in Pfeilrichtung gemäß 4c die Füllung 3 eingefüllt und der Filter 1 durch Einsetzen des Abschlußelementes 7 verschlossen (4d), wobei ebenfalls wieder eine Verleimung, eine Verklemmung oder eine Schnapp-Rast-Verbindung zwischen den Elementen 40 und 7 möglich ist. Eine mögliche Art einer Ausbildung einer Schnapp-Rast-Verbindung ist im Detail in 5 sichtbar.
  • 1
    Filter
    2
    Mantelkörper
    3
    Füllung
    4
    Innenraum
    5
    Papierwickel
    6
    Abschlußelement
    7
    Abschlußelement
    10
    Wandung
    11
    Außenwandung
    20
    Papierwickel
    21
    Rauchkraut
    22
    Klemmelement
    25
    Mundstückring
    30
    Mundstück
    40
    Außenwandung
    42
    Verleimung

Claims (27)

  1. Filter (1) für Rauchprodukte, bestehend aus oder umfassend einen Mantelkörper (2) sowie eine darin aufgenommene Füllung (3) aus körnigem und/oder porösem Filtermaterial, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) eine konische Außenform hat, sein Innenraum (4) konisch ausgebildet ist und die im Mantelkörper (2) befindliche körnige Füllung (3) in Längsrichtung des Filters (1) einen konischen Querschnitt aufweist.
  2. Filter für Rauchprodukte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Füllung (3) in Längsrichtung kegelstumpfförmig ausgebildet ist.
  3. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung aus Aktivkohle besteht oder Aktivkohlebestandteile umfaßt.
  4. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) einen konischen Papierwickel (5) umfaßt, der endseitig mit Abschlußelementen (6, 7) unterschiedlichen Durchmessers verbunden ist.
  5. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) an seiner Außenseite mit saugfähigem Papier umkleidet ist oder aus solchem besteht.
  6. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) zumindest teilweise aus einem Kunststoffspritzteil besteht.
  7. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) zumindest teilweise aus einem keramischen Werkstoff besteht.
  8. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) mit mindestens einem der Abschlußelemente (6, 7) einstückig ausgebildet ist.
  9. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4–8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abschlußelement (6, 7) aus einer gelochten Keramikscheibe besteht.
  10. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4–9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abschlußelement (6, 7) durch eine Schnapp-Rast-Verbindung in dem Mantelkörper gehalten ist.
  11. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4–10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abschlußelement (6, 7) in den Mantelkörper unter Deformation desselben eingepreßt ist.
  12. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (1) einen ersten Abschlußdurchmesser von 5–10 mm und einen zweiten, kleineren Abschlußdurchmesser von 2–5 mm aufweist.
  13. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Länge von 20–40 mm auf weist.
  14. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) mit einem äußeren Klemmelement (22) versehen ist.
  15. Filter für Rauchprodukte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement als zumindest teilweise konischer Mundstückring (25) ausgebildet ist oder mit einem Mundstück (30) verbunden ist.
  16. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Oberfläche des Mantelkörpers (2) und dem konischen Klemmelement ein Endabschnitt eines mit Rauchkraut (21) gefüllten Papierwickels (20) einklemmbar ist.
  17. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mundstückring (25) mit einem Mundstück (30) aus Kunststoff oder Keramik versehen ist.
  18. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (30) deformierbar ist.
  19. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (30) aus Holz besteht.
  20. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußelemente (6, 7) eine kegelstumpfartige Form aufweisen.
  21. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußelemente (6, 7) an ihren konischen Außenflächen mit Vorsprüngen und/oder Ausnehmung zur Bildung einer Schnapp-Rast-Verbindung versehen sind, die mit Vorsprüngen oder Ausnehmungen am Mantelkörper (2) zusammenwirken.
  22. Filter für Rauchprodukte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er an seiner konischen Außenfläche mit Haft- oder Halteelementen für einen konischen Papierwickel (20) versehen ist.
  23. Verfahren zur Herstellung eines konischen Filters für Rauchprodukte, mit folgenden Verfahrensschritten: – Vorsehen eines konischen Mantelkörpers, der an seinem dünneren Ende mit einem Abschlußelement verschlossen ist, – Einbringen einer körnigen Füllung aus Filtermaterial in den konisch geformten Innenraum, – Verschließen des Innenraumes durch Einpressen, Einkleben oder Einschnappen des Abschlußelementes mit dem größeren Durchmesser.
  24. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Peripherie der Abschlußelemente im wesentlichen konisch ausgebildet ist.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Abschlußelement kegelstumpfartig ausgebildet ist.
  26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 24–26, dadurch gekennzeichnet, daß an der Peripherie der Abschlußelemente durch einen Vorsprung und/oder eine Ausnehmung eine Schnapp-Rast-Verbindung gebildet wird.
  27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 24–27, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper beim Eindrücken mindestens eines der Abschlußelemente radial verformt wird.
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