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1. Anwendungsgebiet
der Erfindung
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Diese
Erfindung ist dazu bestimmt, konventionelle Gesetzestextsammlungen,
sogenannte Loseblattsysteme auf elektronischem Wege zu ersetzen.
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2. Stand der Technik
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2.1. Funktionsweise der
Loseblattsysteme
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Loseblattsysteme
dienen dazu, den aktuellen Stand der Gesetzgebung dadurch festzuhalten, dass
im Fall einer Gesetzesänderung,
die veralteten Gesetzespassagen aussortiert und die Neuerungen einsortiert
werden.
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Zu
diesem Zweck veröffentlicht
der Beck Verlag in unregelmäßigen Abständen mehrmals
jährlich
Nachlieferungen von unterschiedlichem Umfang, die dann in die Loseblattordner
einsortiert werden müssen.
Betroffen sind hiervon alle Rechtsgebiete. Aufgrund der Gesetzgebungsflut
der letzten Jahre sind teilweise bis zu fünf Nachlieferungen pro Rechtsgebiet
veröffentlicht
worden.
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2.2. Nachteile der Loseblattsysteme
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Die
Nachteile dieses Systems sind offenkundig. Zunächst bereitet das Ein- und
Aussortieren einen beträchtlichen
Kosten- und Arbeitsaufwand.
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Die
Ergänzungslieferungen
sind im Vergleich zur Gesetzessammlung verhältnismäßig teuer, sodass oft schon
drei Lieferungen den Anschaffungspreis einer Gesetzessammlung übersteigen.
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Justiz,
Forschung und Rechtsanwälte
müssen
Arbeitsstunden und Arbeitskräfte
dafür freistellen,
dass nachsortiert wird, um den aktuellen Stand der Gesetzgebung
gewährleisten
zu können.
Dies ist aber in der Praxis nicht immer möglich, sodass viele Gesetzessammlungen
sich nicht auf aktuellem Stand befinden.
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Auch
birgt das Nachsortieren per Hand die in der Praxis häufig auftretende
Gefahr, dass falsch aus- oder einsortiert wird.
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Weiterhin
sind all diejenigen, welche die Loseblattsysteme benutzen, darauf
angewiesen, dass der Beck-Verlag, den aktuellen Stand der Gesetzgebung
auch wirklich gewährleistet.
Da nicht für
jede Gesetzesänderung
eine Nachlieferung erfolgt, laufen die Benutzer auch bei stetiger
Aktualisierung durch Einsortieren Gefahr, schon vor der Veröffentlichung der
nächsten
Ergänzungslieferung
veraltete Gesetze zu benutzen.
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Ein
zusätzlicher
Nachteil ergibt sich daraus, dass weiterhin auch alte Gesetzesmaterialien
benötigt
werden. Diese müssen
dazu extra in Ablageordner einsortiert werden, was den Aufwand dieses
Systems in puncto Arbeits- und Platzaufwand erhöht. Immer weitere Zusatzordner
sind hierfür
erforderlich.
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Schließlich ist
das jetzige System umweltschädlich.
Die Ergänzungslieferungen
müssen
auf extra dünnem
Spezialpapier gedruckt werden. Die auszusortierenden Seiten können zwar
abgelegt werden. In den meisten Fällen werden sie jedoch weggeworfen,
sodass eine erhebliche Menge an Altpapier entsteht.
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Zusammengefasst
lässt sich
also sagen, dass das bisherige System hinsichtlich Kosten- und Arbeitsaufwand,
Praktikabilität,
Zuverlässigkeit,
Aktualität
und Umweltschutz nicht mehr zeitgemäß ist.
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3. Ziel der
Erfindung
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, die sich aus der herkömmlichen
Methode zur Aktualisierung von Gesetzestexten oder anderen Schriften
im Wege der Loseblattsysteme ergebenden Nachteile wie Platz-, Arbeits-
und Finanzaufwand, sowie fehlende Effizienz, Präzision, Aktualität und Umweltfreundlichkeit
zu vermeiden. Die aufgezeigten Nachteile werden mit der Erfindung
dadurch gelöst,
dass der Gesetzestext auf elektronischem Wege dem Benutzer zur Verfügung gestellt
wird.
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4. Beschreibung des Gerätes
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Die
Hardware stellt dabei ein Gerät
von handlicher Größe mit einem
integrierten Metallständer
und einem beleuchtbaren Monochrom- oder Farb- LCD-Display dar, das
je nach Ausstattung auch über
eine Touch-Screen-Funktion verfügt.
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Rechts
oder unterhalb des Displays befindet sich eine l0er-Tastatur mit
T9-Spracherkennung, sowie Pfeiltasten nach links, rechts, oben und
unten, sowie eine Menütaste.
Optional ist je nach Ausstattung eine weitere Miniaturtastatur zum
eingeben von Texten integriert.
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In
dem Gerät
befindet sich ein Microcomputer mit einer Festplatte, auf der sich
bereits die wichtigsten Gesetzestexte eines oder mehrerer Rechtsgebiete
befinden.
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Der
Datenaustausch, d.h. im speziellen die Gesetzesaktualisierung ist
je nach Ausstattung über Internet
(auch im GPRS-Betrieb), Infrarot oder SMS möglich. Um den Datenaustausch
technisch zu ermöglichen,
ist das Gerät
mit einem Internetmodem mit Internetbrowser und Zugangssoftware,
einer Infrarotschnittstelle sowie einer SMS-Empfangs- und Sendevorrichtung
versehen.
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Das
Gerät verfügt über eine
PC-Schnittstelle, sodass Gesetzestexte auch vom FC heruntergeladen
oder auf dem PC abgelegt werden können, was insbesondere für veraltete
Gesetzestexte empfehlenswert ist.
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Zusätzlich verfügt das Gerät über Steckplätze, in
welche externe Speicherkarten eingeführt werden können. Auch
von diesen Speicherkarten können
Gesetzestexte heruntergeladen oder abgelegt werden.
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Weiterhin
können
an das Gerät
eine handelsübliche
Tastatur und eine Maus angeschlossen werden, insbesondere, um die
Gesetzestexte kommentieren zu können
und eine im Betriebssystem des Gerätes ebenfalls enthaltene Textverarbeitung bedienen
zu können.
Ebenfalls ist es über
USB-Anschlüsse
möglich,
einen Drucker, ein CD-ROM-Laufwerk oder weitere externe Hardware
anzuschließen.
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Die
Stromversorgung wird durch ein Netzgerät sichergestellt, sodass das
Gerät an
jede konventionelle Steckdose angeschlossen werden kann. Ist das
Gerät so
mit dem Stromnetz verbunden, wird gleichzeitig ein (Lithium-Ionen)
Akku aufgeladen, der auch ohne Netzstromverbindung ein Arbeiten
mit dem Gerät
ermöglicht.
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Optional
ist es ebenfalls möglich,
eine Solarzelle an das Gerät
anzuschließen,
welche ebenfalls einen vom Stromnetz unabhängigen Betrieb des Gerätes gewährleisten
kann.
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5. Beschreibung
des Verfahrens
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Einmal
in Betrieb genommen, kann der Benutzer in einem Startmenü über die
Pfeiltasten die Funktion „Gesetzestexte" wählen und
mit der Menütaste
bestätigen:
Die Gesetzestexte werden mit der auf dem Gerät rechts befindlichen l0er
Tastatur aufgerufen. Dazu muss zunächst die Ordnungsnummer oder
Anfangsbuchstabe des betreffenden Gesetzes eingegeben werden. Sodann
kann der betreffende Artikel oder Paragraph eingegeben werden, welcher auf
dem Display erscheint.
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Die
Gesetze können
alternativ in Textform ebenfalls durch die l0er-Tastatur über den
T9-Texterkennungs-Betrieb,
eine externe Tastatur oder über das
je nach Ausstattung erhältliche Touch-Screen-Display
oder eine ebenfalls je nach Ausstattung bereits im Gerät integrierte
Miniaturtastatur aufgerufen werden. Dabei muss der Gesetzesname
oder die übliche
Abkürzung
in ein Fenster eingegeben werden. Hierzu muss der Benutzer mit den Pfeiltasten
das Menü „Gesetzestexte
in Textform aufrufen" wählen und
mit der Menütaste
bestätigen.
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Die
Menütaste
und die Pfeiltasten befinden sich ebenfalls auf der rechten Seite
des Gerätes.
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Mit
Pfeiltasten nach links und rechts kann der davor oder der dahinter
liegende Paragraph aufgerufen werden. Mit den Pfeiltasten oben oder
unten können
größere Abstände davor
oder danach liegender Artikel oder Paragraphen im Display aufgerufen
werden.
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Mit
der Menütaste
kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü "Gesetzestexte Vergrößern oder
Verkleinern" aufgerufen
werden. Durch die Pfeiltasten kann der darzustellende Gesetzesausschnitt
vergrößert oder
verkleinert werden. sodass entweder nur ein Paragraph oder eine
ganze Gesetzespassage auf dem Display dargestellt wird.
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Mit
der Menütaste
kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte
markieren" aufgerufen
werden. Sodann erscheint im Display ein Cursor und die entsprechende
Passage kann durch Bewegen der Pfeiltasten oder durch eine externe
Maus markiert werden. Mit einer durch die Menütaste aufzurufenden Memory-Funktion
kann diese Markierung abgespeichert werden.
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Mit
der Menütaste
kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte kommentieren" aufgerufen werden.
Im Display erscheint unter dem entsprechenden Paragraphen ein Fenster,
in welches die Kommentierung entweder durch die l0er-Tastatur über T9-Betrieb, eine externe Tastatur
oder über
das je nach Ausstattung erhältliche
Touch-Screen-Display
oder über
die je nach Ausstattung bereits integrierte Miniaturtastatur eingetragen
werden kann. Mit der Memory-Funktion kann diese Kommentierung abgespeichert
werden.
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Diese
Memory-Funktion kann in Verbindung mit der l0er-Tastatur dazu genutzt
werden, dass der Benutzer pro Gesetz zehn für ihn besonders wichtige Artikel
oder Paragraphen auswählen
kann, welche mit einem Speicherplatz belegt werden.
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Mit
der Menütaste
kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü "Suchen" gewählt werden.
Sodann kann der Benutzer einen im Inhaltsverzeichnis auf der Festplatte
befindlichen Begriff alphabetisch über die Pfeiltasten suchen
oder einen Begriff über
die l0er-Tastatur über T9-Betrieb,
eine externe Tastatur oder über
das je nach Ausstatung erhältliche
Touch-Screen-Display oder über
die je nach Ausstattung bereits integrierte Miniaturtastatur eingeben.
Die Suchergebnisse werden in einem Fenster dargestellt und können vom
Benutzer nacheinander oder einzeln abgerufen werden.
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Mit
der Menütaste
kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte
drucken" aufgerufen
werden. Mit den Pfeiltasten oder den Menütasten kann der Benutzer entscheiden,
ob er nur einzelne Artikel oder Paragraphen oder ganze Gesetzespassagen
ausdrucken will. Das jeweilige Untermenü verlässt der Benutzer durch zweimaliges Drücken der
Menütaste
oder durch die Funktion „Untermenü verlassen".
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Das
Menü Gesetzestexte
verlässt
der Benutzer durch zweimaliges Drücken der Menütaste oder durch
die Funktion „Gesetzestexte
verlassen".
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Der
Benutzer kann im Startmenü die
Funktion „Gesetzestexte
aktualisieren" über die
Pfeiltasten wählen
und mit der Menütaste
bestätigen.
Der Benutzer kann wiederum mit den Pfeiltasten und der Menütaste wählen, welche
Form der Datenübertragung (Internet,
Infrarot, SMS, PC-Schnittstelle oder externer Speicher) er wünscht. Von
dem entsprechenden Datenträger
oder Medium können
die dort zur Verfügung
gestellten aktuellen Gesetzestexte heruntergeladen werden.
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Dabei
können
die alten Artikel und Paragraphen entweder gegen neue ersetzt werden,
oder in einem Ablageordner abgelegt werden. Das Menü „Gesetzestexte
aktualisieren" verlässt der
Benutzer auch hier entweder durch zweimaliges Drücken der Menütaste oder
durch die Funktion „Gesetzestexte aktualisieren
verlassen".
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6. Erreichte
Vorteile
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Durch
die elektronische und digitale Aktualisierung der Gesetzestexte
werden diese in Sekundenschnelle zuverlässig stets auf den neuesten Stand
gebracht, ohne dass hierfür
Arbeitskräfte
abgestellt werden müssen.
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Veraltete
Gesetzestexte können
auf Wunsch auf einem Datenträger
abgelegt werden, ohne dass diese weiterhin in Papierform aufbewahrt
werden müssen.
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Die
elektronische Übertragung
ist durch die Einsparung von Papier kostengünstiger und umweltfreundlicher.
Durch die elektronische Speicherung der Gesetze wird zusätzlich Platz
gespart.
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7. Anwendungsgebiet
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Das
Gerät und
Verfahren kann überall
dort eingesetzt werden, wo mit Gesetzestexten oder anderen Schriften
die ständiger
Aktualisierung bedürfen gearbeitet
wird, also in der Wissenschaft, der Justiz, der Wirtschaft, der
Politik und Ausbildung.
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8. Weitere Ausgestaltung
der Erfindung
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Im
Startmenü kann über die
Pfeiltasten und die Menütaste
weiterhin eine Office-Funktion aufgerufen werden, in der sich u.a.
ein Textverarbeitungsprogramm, ein Internetzugangsprogramm ein Terminkalender,
eine Datenbank, ein Adressbuch mit Telefonverzeichnis, ein Taschenrechner
sowie je nach Grundausstattung weitere Funktionen befinden. Die
Textverarbeitung bietet als besondere Funktion, dass in einem Fenster
ein beliebiger Gesetzestext aufgerufen werden kann.
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Zur
Grundausstattung gehört
auch eine digitale Uhr und eine Datumsanzeige, welche optional eingeblendet
werden können.
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Der
Patentanspruch umfasst sämtliche
Geräte,
welche dazu dienen, Gesetzestexte in elektronischer Form darzustellen
und zu aktualisieren, unabhängig
davon ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder
Softwareausstattung erscheinen.
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Der
Patentanspruch umfasst weiterhin alle Geräte, welche dazu dienen, wissenschaftliche
oder sonstige Texte, welche in aktualisierter Form wiederkehren,
in elektronischer Form darzustellen und zu aktualisieren, unabhängig davon
ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder Softwareausstattung
erscheinen.