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DE10340303A1 - Gerät und Verfahren zur Anwendung und Aktualisierung von Gesetzestexten und anderen Schriften auf elektronischem Wege - Google Patents

Gerät und Verfahren zur Anwendung und Aktualisierung von Gesetzestexten und anderen Schriften auf elektronischem Wege Download PDF

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Publication number
DE10340303A1
DE10340303A1 DE10340303A DE10340303A DE10340303A1 DE 10340303 A1 DE10340303 A1 DE 10340303A1 DE 10340303 A DE10340303 A DE 10340303A DE 10340303 A DE10340303 A DE 10340303A DE 10340303 A1 DE10340303 A1 DE 10340303A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
texts
software
laws
legal
infrared
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10340303A
Other languages
English (en)
Inventor
Johannes Dilling
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10340303A priority Critical patent/DE10340303A1/de
Publication of DE10340303A1 publication Critical patent/DE10340303A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F16/00Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor
    • G06F16/30Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor of unstructured textual data
    • G06F16/38Retrieval characterised by using metadata, e.g. metadata not derived from the content or metadata generated manually
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F16/00Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor
    • G06F16/90Details of database functions independent of the retrieved data types
    • G06F16/95Retrieval from the web
    • G06F16/951Indexing; Web crawling techniques

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Databases & Information Systems (AREA)
  • Data Mining & Analysis (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Library & Information Science (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)

Abstract

Technisches Problem der Erfindung DOLLAR A Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die sich aus der herkömmlichen Methode zur Aktualisierung von Gesetzestexten oder anderen Schriften im Wege der Loseblattsysteme ergebenden Nachteile wie Platz-, Arbeits- und Finanzaufwand, sowie fehlende Effizienz, Präzision, Aktualität und Umweltfreundlichkeit zu vermeiden. DOLLAR A Lösung des Problems DOLLAR A Das Problem wird dadurch gelöst, dass die Gesetze auf einem elektronischen Datenträger zur Verfügung gestellt, mittels Software abgerufen und auf eine LCD-Display abgelesen werden können. DOLLAR A Die Aktualisierung der Gesetze oder anderer Schriften kann wahlweise über das Internet, Infrarot, SMS, externe Speichermodule oder das Herunterladen über andere Medien oder von anderen Datenquellen erfolgen. DOLLAR A Anwendungsgebiet DOLLAR A Das Gerät und Verfahren kann überall dort eingesetzt werden, wo mit Gesetzestexten oder anderen Schriften die ständiger Aktualisierung bedürfen, gearbeitet wird, also in der Wissenschaft, der Justiz, der Wirtschaft, der Politik und Ausbildung.

Description

  • 1. Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung ist dazu bestimmt, konventionelle Gesetzestextsammlungen, sogenannte Loseblattsysteme auf elektronischem Wege zu ersetzen.
  • 2. Stand der Technik
  • 2.1. Funktionsweise der Loseblattsysteme
  • Loseblattsysteme dienen dazu, den aktuellen Stand der Gesetzgebung dadurch festzuhalten, dass im Fall einer Gesetzesänderung, die veralteten Gesetzespassagen aussortiert und die Neuerungen einsortiert werden.
  • Zu diesem Zweck veröffentlicht der Beck Verlag in unregelmäßigen Abständen mehrmals jährlich Nachlieferungen von unterschiedlichem Umfang, die dann in die Loseblattordner einsortiert werden müssen. Betroffen sind hiervon alle Rechtsgebiete. Aufgrund der Gesetzgebungsflut der letzten Jahre sind teilweise bis zu fünf Nachlieferungen pro Rechtsgebiet veröffentlicht worden.
  • 2.2. Nachteile der Loseblattsysteme
  • Die Nachteile dieses Systems sind offenkundig. Zunächst bereitet das Ein- und Aussortieren einen beträchtlichen Kosten- und Arbeitsaufwand.
  • Die Ergänzungslieferungen sind im Vergleich zur Gesetzessammlung verhältnismäßig teuer, sodass oft schon drei Lieferungen den Anschaffungspreis einer Gesetzessammlung übersteigen.
  • Justiz, Forschung und Rechtsanwälte müssen Arbeitsstunden und Arbeitskräfte dafür freistellen, dass nachsortiert wird, um den aktuellen Stand der Gesetzgebung gewährleisten zu können. Dies ist aber in der Praxis nicht immer möglich, sodass viele Gesetzessammlungen sich nicht auf aktuellem Stand befinden.
  • Auch birgt das Nachsortieren per Hand die in der Praxis häufig auftretende Gefahr, dass falsch aus- oder einsortiert wird.
  • Weiterhin sind all diejenigen, welche die Loseblattsysteme benutzen, darauf angewiesen, dass der Beck-Verlag, den aktuellen Stand der Gesetzgebung auch wirklich gewährleistet. Da nicht für jede Gesetzesänderung eine Nachlieferung erfolgt, laufen die Benutzer auch bei stetiger Aktualisierung durch Einsortieren Gefahr, schon vor der Veröffentlichung der nächsten Ergänzungslieferung veraltete Gesetze zu benutzen.
  • Ein zusätzlicher Nachteil ergibt sich daraus, dass weiterhin auch alte Gesetzesmaterialien benötigt werden. Diese müssen dazu extra in Ablageordner einsortiert werden, was den Aufwand dieses Systems in puncto Arbeits- und Platzaufwand erhöht. Immer weitere Zusatzordner sind hierfür erforderlich.
  • Schließlich ist das jetzige System umweltschädlich. Die Ergänzungslieferungen müssen auf extra dünnem Spezialpapier gedruckt werden. Die auszusortierenden Seiten können zwar abgelegt werden. In den meisten Fällen werden sie jedoch weggeworfen, sodass eine erhebliche Menge an Altpapier entsteht.
  • Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass das bisherige System hinsichtlich Kosten- und Arbeitsaufwand, Praktikabilität, Zuverlässigkeit, Aktualität und Umweltschutz nicht mehr zeitgemäß ist.
  • 3. Ziel der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die sich aus der herkömmlichen Methode zur Aktualisierung von Gesetzestexten oder anderen Schriften im Wege der Loseblattsysteme ergebenden Nachteile wie Platz-, Arbeits- und Finanzaufwand, sowie fehlende Effizienz, Präzision, Aktualität und Umweltfreundlichkeit zu vermeiden. Die aufgezeigten Nachteile werden mit der Erfindung dadurch gelöst, dass der Gesetzestext auf elektronischem Wege dem Benutzer zur Verfügung gestellt wird.
  • 4. Beschreibung des Gerätes
  • Die Hardware stellt dabei ein Gerät von handlicher Größe mit einem integrierten Metallständer und einem beleuchtbaren Monochrom- oder Farb- LCD-Display dar, das je nach Ausstattung auch über eine Touch-Screen-Funktion verfügt.
  • Rechts oder unterhalb des Displays befindet sich eine l0er-Tastatur mit T9-Spracherkennung, sowie Pfeiltasten nach links, rechts, oben und unten, sowie eine Menütaste. Optional ist je nach Ausstattung eine weitere Miniaturtastatur zum eingeben von Texten integriert.
  • In dem Gerät befindet sich ein Microcomputer mit einer Festplatte, auf der sich bereits die wichtigsten Gesetzestexte eines oder mehrerer Rechtsgebiete befinden.
  • Der Datenaustausch, d.h. im speziellen die Gesetzesaktualisierung ist je nach Ausstattung über Internet (auch im GPRS-Betrieb), Infrarot oder SMS möglich. Um den Datenaustausch technisch zu ermöglichen, ist das Gerät mit einem Internetmodem mit Internetbrowser und Zugangssoftware, einer Infrarotschnittstelle sowie einer SMS-Empfangs- und Sendevorrichtung versehen.
  • Das Gerät verfügt über eine PC-Schnittstelle, sodass Gesetzestexte auch vom FC heruntergeladen oder auf dem PC abgelegt werden können, was insbesondere für veraltete Gesetzestexte empfehlenswert ist.
  • Zusätzlich verfügt das Gerät über Steckplätze, in welche externe Speicherkarten eingeführt werden können. Auch von diesen Speicherkarten können Gesetzestexte heruntergeladen oder abgelegt werden.
  • Weiterhin können an das Gerät eine handelsübliche Tastatur und eine Maus angeschlossen werden, insbesondere, um die Gesetzestexte kommentieren zu können und eine im Betriebssystem des Gerätes ebenfalls enthaltene Textverarbeitung bedienen zu können. Ebenfalls ist es über USB-Anschlüsse möglich, einen Drucker, ein CD-ROM-Laufwerk oder weitere externe Hardware anzuschließen.
  • Die Stromversorgung wird durch ein Netzgerät sichergestellt, sodass das Gerät an jede konventionelle Steckdose angeschlossen werden kann. Ist das Gerät so mit dem Stromnetz verbunden, wird gleichzeitig ein (Lithium-Ionen) Akku aufgeladen, der auch ohne Netzstromverbindung ein Arbeiten mit dem Gerät ermöglicht.
  • Optional ist es ebenfalls möglich, eine Solarzelle an das Gerät anzuschließen, welche ebenfalls einen vom Stromnetz unabhängigen Betrieb des Gerätes gewährleisten kann.
  • 5. Beschreibung des Verfahrens
  • Einmal in Betrieb genommen, kann der Benutzer in einem Startmenü über die Pfeiltasten die Funktion „Gesetzestexte" wählen und mit der Menütaste bestätigen: Die Gesetzestexte werden mit der auf dem Gerät rechts befindlichen l0er Tastatur aufgerufen. Dazu muss zunächst die Ordnungsnummer oder Anfangsbuchstabe des betreffenden Gesetzes eingegeben werden. Sodann kann der betreffende Artikel oder Paragraph eingegeben werden, welcher auf dem Display erscheint.
  • Die Gesetze können alternativ in Textform ebenfalls durch die l0er-Tastatur über den T9-Texterkennungs-Betrieb, eine externe Tastatur oder über das je nach Ausstattung erhältliche Touch-Screen-Display oder eine ebenfalls je nach Ausstattung bereits im Gerät integrierte Miniaturtastatur aufgerufen werden. Dabei muss der Gesetzesname oder die übliche Abkürzung in ein Fenster eingegeben werden. Hierzu muss der Benutzer mit den Pfeiltasten das Menü „Gesetzestexte in Textform aufrufen" wählen und mit der Menütaste bestätigen.
  • Die Menütaste und die Pfeiltasten befinden sich ebenfalls auf der rechten Seite des Gerätes.
  • Mit Pfeiltasten nach links und rechts kann der davor oder der dahinter liegende Paragraph aufgerufen werden. Mit den Pfeiltasten oben oder unten können größere Abstände davor oder danach liegender Artikel oder Paragraphen im Display aufgerufen werden.
  • Mit der Menütaste kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü "Gesetzestexte Vergrößern oder Verkleinern" aufgerufen werden. Durch die Pfeiltasten kann der darzustellende Gesetzesausschnitt vergrößert oder verkleinert werden. sodass entweder nur ein Paragraph oder eine ganze Gesetzespassage auf dem Display dargestellt wird.
  • Mit der Menütaste kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte markieren" aufgerufen werden. Sodann erscheint im Display ein Cursor und die entsprechende Passage kann durch Bewegen der Pfeiltasten oder durch eine externe Maus markiert werden. Mit einer durch die Menütaste aufzurufenden Memory-Funktion kann diese Markierung abgespeichert werden.
  • Mit der Menütaste kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte kommentieren" aufgerufen werden. Im Display erscheint unter dem entsprechenden Paragraphen ein Fenster, in welches die Kommentierung entweder durch die l0er-Tastatur über T9-Betrieb, eine externe Tastatur oder über das je nach Ausstattung erhältliche Touch-Screen-Display oder über die je nach Ausstattung bereits integrierte Miniaturtastatur eingetragen werden kann. Mit der Memory-Funktion kann diese Kommentierung abgespeichert werden.
  • Diese Memory-Funktion kann in Verbindung mit der l0er-Tastatur dazu genutzt werden, dass der Benutzer pro Gesetz zehn für ihn besonders wichtige Artikel oder Paragraphen auswählen kann, welche mit einem Speicherplatz belegt werden.
  • Mit der Menütaste kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü "Suchen" gewählt werden. Sodann kann der Benutzer einen im Inhaltsverzeichnis auf der Festplatte befindlichen Begriff alphabetisch über die Pfeiltasten suchen oder einen Begriff über die l0er-Tastatur über T9-Betrieb, eine externe Tastatur oder über das je nach Ausstatung erhältliche Touch-Screen-Display oder über die je nach Ausstattung bereits integrierte Miniaturtastatur eingeben. Die Suchergebnisse werden in einem Fenster dargestellt und können vom Benutzer nacheinander oder einzeln abgerufen werden.
  • Mit der Menütaste kann innerhalb des Menüs „Gesetzestexte" das Untermenü „Gesetzestexte drucken" aufgerufen werden. Mit den Pfeiltasten oder den Menütasten kann der Benutzer entscheiden, ob er nur einzelne Artikel oder Paragraphen oder ganze Gesetzespassagen ausdrucken will. Das jeweilige Untermenü verlässt der Benutzer durch zweimaliges Drücken der Menütaste oder durch die Funktion „Untermenü verlassen".
  • Das Menü Gesetzestexte verlässt der Benutzer durch zweimaliges Drücken der Menütaste oder durch die Funktion „Gesetzestexte verlassen".
  • Der Benutzer kann im Startmenü die Funktion „Gesetzestexte aktualisieren" über die Pfeiltasten wählen und mit der Menütaste bestätigen. Der Benutzer kann wiederum mit den Pfeiltasten und der Menütaste wählen, welche Form der Datenübertragung (Internet, Infrarot, SMS, PC-Schnittstelle oder externer Speicher) er wünscht. Von dem entsprechenden Datenträger oder Medium können die dort zur Verfügung gestellten aktuellen Gesetzestexte heruntergeladen werden.
  • Dabei können die alten Artikel und Paragraphen entweder gegen neue ersetzt werden, oder in einem Ablageordner abgelegt werden. Das Menü „Gesetzestexte aktualisieren" verlässt der Benutzer auch hier entweder durch zweimaliges Drücken der Menütaste oder durch die Funktion „Gesetzestexte aktualisieren verlassen".
  • 6. Erreichte Vorteile
  • Durch die elektronische und digitale Aktualisierung der Gesetzestexte werden diese in Sekundenschnelle zuverlässig stets auf den neuesten Stand gebracht, ohne dass hierfür Arbeitskräfte abgestellt werden müssen.
  • Veraltete Gesetzestexte können auf Wunsch auf einem Datenträger abgelegt werden, ohne dass diese weiterhin in Papierform aufbewahrt werden müssen.
  • Die elektronische Übertragung ist durch die Einsparung von Papier kostengünstiger und umweltfreundlicher. Durch die elektronische Speicherung der Gesetze wird zusätzlich Platz gespart.
  • 7. Anwendungsgebiet
  • Das Gerät und Verfahren kann überall dort eingesetzt werden, wo mit Gesetzestexten oder anderen Schriften die ständiger Aktualisierung bedürfen gearbeitet wird, also in der Wissenschaft, der Justiz, der Wirtschaft, der Politik und Ausbildung.
  • 8. Weitere Ausgestaltung der Erfindung
  • Im Startmenü kann über die Pfeiltasten und die Menütaste weiterhin eine Office-Funktion aufgerufen werden, in der sich u.a. ein Textverarbeitungsprogramm, ein Internetzugangsprogramm ein Terminkalender, eine Datenbank, ein Adressbuch mit Telefonverzeichnis, ein Taschenrechner sowie je nach Grundausstattung weitere Funktionen befinden. Die Textverarbeitung bietet als besondere Funktion, dass in einem Fenster ein beliebiger Gesetzestext aufgerufen werden kann.
  • Zur Grundausstattung gehört auch eine digitale Uhr und eine Datumsanzeige, welche optional eingeblendet werden können.
  • Der Patentanspruch umfasst sämtliche Geräte, welche dazu dienen, Gesetzestexte in elektronischer Form darzustellen und zu aktualisieren, unabhängig davon ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder Softwareausstattung erscheinen.
  • Der Patentanspruch umfasst weiterhin alle Geräte, welche dazu dienen, wissenschaftliche oder sonstige Texte, welche in aktualisierter Form wiederkehren, in elektronischer Form darzustellen und zu aktualisieren, unabhängig davon ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder Softwareausstattung erscheinen.

Claims (3)

  1. Gerät und Verfahren zur Anwendung und Aktualisierung von Gesetzestexten oder anderen Schriften auf elektronischem Wege, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: – dass die Gesetze auf einem elektronischen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, mittels Software abgerufen und auf einem LCD-Display abgelesen werden können, – die Aktualisierung der Gesetze oder anderer Schriften wahlweise über das Internet, Infrarot, SMS, externe Speichermodule oder das Herunterladen über andere Medien oder von anderen Datenquellen erfolgen kann.
  2. Der Patentanspruch umfasst sämtliche Geräte, welche dazu dienen, Gesetzestexte in elektronischer Form darzustellen und zu aktualisieren, unabhängig davon ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder Softwareausstattung erscheinen.
  3. Der Patentanspruch umfasst weiterhin alle Geräte, welche dazu dienen, wissenschaftliche oder sonstige Texte, welche in aktualisierter Form wiederkehren, in elektronischer Form darzustellen und zu aktualisieren, unabhängig davon ob sie in der vorliegenden oder einer anderen Hardware- oder Softwareausstattung erscheinen.
DE10340303A 2003-09-02 2003-09-02 Gerät und Verfahren zur Anwendung und Aktualisierung von Gesetzestexten und anderen Schriften auf elektronischem Wege Withdrawn DE10340303A1 (de)

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