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Die
Erfindung betrifft eine Führungsschienenanordnung
für eine
Verstelleinrichtung in Kraftfahrzeugen nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Eine
derartige Führungsschienenanordnung umfasst
zwei Schienenpaare, die jeweils eine erste längserstreckte Führungsschiene
sowie eine zweite, entlang der Schienenlängsrichtung relativ zu der
ersten Führungsschiene
bewegbare zweite längserstreckte
Führungsschiene
aufweisen und die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen
sowie einen Verbindungsabschnitt, über den die zweiten Führungsschienen
der beiden Schienenpaare miteinander verbunden sind.
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Derartige
Schienenanordnungen werden beispielsweise in Verstelleinrichtungen
für Kraftfahrzeugsitze
verwendet, um ein Sitzteil entlang einer durch die Schienenlängsrichtung
definierten Richtung verstellen zu können, wobei sich die beiden Schienenpaare
beidseits des zu verstellenden Sitzteiles jeweils entlang der Verstellrichtung
erstrecken. Ein Beispiel hierfür
ist eine so genannte Sitzkissentiefenverstellung für Kraftfahrzeugsitze,
mittels der die Längsposition
einer Sitzfläche
eines Kraftfahrzeugsitzes eingestellt werden kann.
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Bei
derartigen Schienenanordnungen besteht das Problem, dass aufgrund
der (im Wesentlichen starren) Verbindung der beiden zweiten Führungsschienen
deren Lage zueinander räumlich
fixiert ist. Darüber
hinaus muss aber jede der beiden zweiten Führungsschienen in definierter
Weise in die jeweils zugeordnete erste Führungsschiene eines Schienenpaares
eingreifen. Dies bedeutet eine Überbestimmung
des Schienensystems, so dass Toleranzen im Hinblick auf die Anordnung
der ersten oder zweiten Führungsschienen
zur Folge haben können, dass
sich die beiden Schienen eines jeden Schienenpaares nicht hinreichend
leichtgängig
zueinander verschieben lassen.
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Andererseits
kann dieses Problem nicht einfach dadurch behoben werden, dass die
Führungsschienen
in den beiden Schienenpaaren jeweils mit vergrößertem Spiel ineinander greifen.
Denn dies hätte
eine undefinierte Führung
und Lagerung des zu verstellenden Sitzteiles sowie hiermit verbundene Klappergeräusche zur
Folge.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Führungsschienenanordnung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die frei von Überbestimmungen
ist und zugleich eine definierte Führung eines zu verstellenden
Fahrzeugteiles entlang der Schienenlängsrichtung ermöglicht.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Schaffung einer Führungsschienenanordnung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach
greifen die beiden Führungsschienen
des einen Schienenpaares derart ineinander und stützen sich über einander
zugeordnete Anschlagflächen
derart aneinander ab, dass sie zusätzlich zu der Verschiebbarkeit
entlang der Schienenlängsrichtung entlang
einer zweiten, quer (senkrecht) zur Schienenlängsrichtung verlaufenden Richtung
begrenzt relativ zueinander beweglich sind, während die beiden Führungsschienen
des anderen Schienenpaares derart ineinander greifen und sich übereinander
zugeordnete Anschlagflächen
derart aneinander abstützen,
dass für
dieses andere Schienenpaar keine substanzielle Relativbewegung entlang
der (vorstehend definierten) zweiten Richtung möglich ist.
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Das
Abstützen
der Führungsschienen
jeweils eines Schienenpaares über
entsprechende Anschlagflächen,
derart, dass eine zusätzliche
Beweglichkeit entlang der zweiten Richtung zugelassen oder verhindert
wird, muss nicht in der Weise erfolgen, dass sich die Führungsschienen über die
besagten Anschlagflächen
unmittelbar aneinander abstützen.
Vielmehr kann die Abstützung
auch mittelbar (indirekt) über
zusätzliche
Elemente, wie zum Beispiel Gleiter oder Kugeln, erfolgen.
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Wesentlich
ist, dass für
das eine Schienenpaar eine substanzielle Bewegung der beiden Führungsschienen
entlang der zweiten Richtung (Querrichtung) möglich ist, die deutlich über das
hinausgeht, was aufgrund üblicher
fertigungsbedingter Toleranzen des entsprechenden Schienenpaares
möglich
wäre, während für das zweite
Schienenpaar eine solche substanzielle Beweglichkeit entlang der
zweiten Richtung nicht zugelassen sein soll. Die Größenordnung
der zugelassenen Bewegung in Querrichtung soll einige Millimeter
betragen, z.B. mindestens 1mm oder 2mm betragen, und vorzugsweise
zwischen 2mm und 6mm, insbesondere zwischen 3mm und 5mm liegen,
entsprechend Schwenkwinkeln von beispielsweise einigen Grad, z.B.
zwischen 2° und
6° bei einer
Relativbewegung der beiden Führungsschienen
des einen Schienenpaares in Form einer Schwenkbewegung um eine in
Schienenlängsrichtung
verlaufende Achse.
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Die
Beweglichkeit der beiden Führungsschienen
des ersten Schienenpaares entlang der Querrichtung ist dabei nicht
so zu verstehen, dass die beiden Führungsschienen des ersten Schienenpaares
noch nach der Montage der kompletten Führungsschienenanordnung entlang
der Querrichtung zueinander beweglich wären. Denn nach Abschluss der
Montage der Führungsschienenanordnung
ist ja aufgrund der definierten Lage der beiden Führungsschienen
des zweiten Schienenpaares zueinander entlang der Querrichtung sowie
aufgrund der gestellfesten Anordnung der ersten Führungsschiene
des einen Schienenpaares sowie der Verbindung der zweiten Führungsschiene
des einen Schienenpaares mit der zweiten Führungsschiene des anderen Schienenpaares
eine substanzielle Relativbewegung entlang der Querrichtung nicht
mehr möglich.
Es geht hier vielmehr darum, dass zwischen den beiden Führungsschienen
des einen Schienenpaares entlang der Querrichtung ein solches Spiel
vorhanden ist, dass eine Relativbewegung entlang der Querrichtung (durch
Verschieben und/oder Verschwenken) grundsätzlich ermöglicht wird. Diese Beweglichkeit
kommt bei der Montage der Führungsschienenanordnung zum
Tragen; denn sie ermöglicht
eine Anordnung der zweiten Führungsschiene
des einen Schienenpaares an der ersten Führungsschiene des einen Schienenpaares
in unterschiedlichen Relativpositionen entlang der Querrichtung,
so dass Toleranzen ausgeglichen und eine Überbestimmung des Systems verhindert
werden kann. Somit bedeutet also die Beweglichkeit der beiden Führungsschienen
des einen Schienenpaares entlang der Querrichtung, dass sie – zum Ausgleich
von Toleranzen – mit
unterschiedlichen Relativpositionen (entlang der Querrichtung) ineinander
greifen können,
während
bei dem anderen Schienenpaar die Relativposition entlang der Querrichtung
durch entlang dieser Richtung wirkende Anschläge unveränderbar festliegt.
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Dabei
kann die zweite Führungsschiene
des einen Schienenpaares einerseits entlang der zweiten Richtung
relativ zu der ersten Führungsschiene
verschieblich sein und/oder andererseits relativ zu der zweiten
Führungsschiene
in der durch die Schienenlängsrichtung
und die zweite Richtung aufgespannten Ebene begrenzt verdrehbar
sein, je nachdem, ob die miteinander zusammen wirkenden Anschlagflächen der
beiden Führungsschienen
des einen Schienenpaares so zusammen wirken, dass sie eine Verschiebung
entlang der zweiten Richtung und/oder eine Schwenkbewegung in der
besagten Ebene zulassen.
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Die
zweite Richtung verläuft
dabei senkrecht zur Schienenlängsrichtung
in der Ebene, in der die beiden Schienenpaare liegen, das heißt, sie
verläuft senkrecht
zur Schienenlängsrichtung
von dem einen Schienenpaar in Richtung auf das andere Schienenpaar.
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Darüber hinaus
sind die beiden Schienenpaare bevorzugt derart ausgelegt, dass die
beiden Führungsschienen
eines jeden Schienenpaares zusätzlich
aus der durch die beiden Schienenpaare definierten Ebene (also der
durch die Schienenlängsrichtung
und der zweiten Richtung aufgespannten Ebene) heraus begrenzt zueinander
verschwenkbar sind. Dies entspricht einer Schwenkbewegung um eine
Schwenkachse, die sich entlang der Schienenlängsrichtung erstreckt.
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Die
beiden Führungsschienen
eines Schienenpaares stützen
sich bevorzugt über
jeweils mindestens einen Gleiter flächig oder zumindest linienartig
aneinander ab, der an einer der beiden Führungsschienen, insbesondere
der zweiten Führungsschiene,
angeordnet ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Gleiter als Gleitbereich an der entsprechenden Führungsschiene
angeformt. Nach einer anderen, bevorzugten Ausführungsform, ist der Gleiter
als separates Teil an der entsprechenden Führungsschiene befestigt, und
zwar vorzugsweise lösbar
durch Formschluss.
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Die
flächige
bzw. linienartige Abstützung
der beiden Führungsschienen über den
Gleiter unterscheidet sich von einer bloß punktartigen Abstützung über Kugeln
einer Kugelanordnung, die regelmäßig verwendet
werden, um die zweite Führungsschiene des
jeweiligen Schienenpaares längsbeweglich
an der jeweiligen zweiten Führungsschiene
zu lagern.
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Die
Gleiter dienen dazu, um die beiden Führungsschienen eines Schienenpaares
jeweils derart gegeneinander zu verspannen, dass Relativbewegungen
der beiden Schienen zueinander nur entlang bestimmter Raumrichtungen
möglich
sind. Für
beide Führungsschienen
ist dabei selbstverständlich
eine Längsbewegung
entlang der Schienenlängsrichtung (entsprechend
einer Verstellbewegung zur Einstellung der Position des mittels
der Führungsschiene einstellbaren
Verstellteiles) möglich
sowie gegebenenfalls zusätzlich
eine begrenzte Schwenkbewegung aus der durch die beiden Führungsschienen
definierten Ebene (also der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite
Richtung aufgespannten Ebene) heraus.
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In
dem einen Schienenpaar ist die Abstützung der beiden Führungsschienen
gegeneinander über
den Gleiter derart, dass zusätzlich
eine Relativbewegung der beiden Führungsschienen zueinander entlang
der zweiten Richtung möglich
ist, und zwar durch Verschieben entlang der zweiten Richtung und/oder
durch Verschwenken in der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite
Richtung aufgespannten Ebene, während
in dem anderen Schienenpaar die zusätzliche Relativbewegung entlang der
zweiten Richtung unmöglich
ist.
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Dies
wird dadurch erreicht, dass sich bei dem anderen Schienenpaar die
beiden Führungsschienen
(über dem
Gleiter) entlang der zweiten Raumrichtung derart aneinander abstützen und
derart zueinander verspannt sind, dass eine Bewegung der beiden
Führungsschienen
zueinander entlang dieser zweiten Raumrichtung verhindert wird.
Bei dem einen Schienenpaar sind die beiden Führungsschienen demgegenüber nicht
entlang der zweiten Raumrichtung gegeneinander verspannt, so dass hier
eine Relativbewegung entlang der zweiten Raumrichtung (durch Verschieben
und/oder Verschwenken) möglich
ist.
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Das
Verspannen der Führungsschienen
eines jeweiligen Schienenpaares gegeneinander muss dabei nicht nur
durch den jeweiligen Gleiter selbst erfolgen, sondern hierbei kann
auch eine Rollkörperanordnung,
insbesondere in Form einer Kugelanordnung, mitwirken, über die
die zweite Führungsschiene
des jeweiligen Schienenpaares längsverschieblich
an der ersten Führungsschiene
gelagert ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die Gleiter der beiden
Schienenpaare im geometrischen Aufbau identisch und unterscheiden
sich lediglich in ihrer räumlichen
Anordnung. Hierdurch kann die unterschiedliche Beweglichkeit der
beiden Führungsschienen
zueinander in dem ersten Schienenpaar einerseits und dem zweiten Schienenpaar
andererseits unter Verwendung gleicher Teile erreicht werden, die
lediglich unterschiedlich angeordnet und montiert werden.
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Hierzu
kann einerseits vorgesehen sein, dass dem jeweiligen Schienenpaar
nur ein einzelner, einteiliger Gleiter zugeordnet ist, der an dem
einen Schienenpaar mit einer anderen räumlichen Orientierung angeordnet
wird als an dem anderen Schienenpaar. Nach einer anderen Variante
sind jedem Schienenpaar mindestens zwei Gleiterteile zugeordnet,
die in dem einen Schienenpaar in einer anderen Lage zueinander angeordnet
sind als in dem anderen Schienenpaar.
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Sofern
eine Kugelanordnung verwendet wird, um die zweite Führungsschiene
längsbeweglich an
der ersten Führungsschiene
des jeweiligen Schienenpaares zu führen, weist diese bevorzugt
eine Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung hintereinander
angeordneter Kugeln auf, die außerdem (z.B.
im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Gleiter) zur Abstützung der
beiden Führungsschienen
aneinander entlang der vertikalen Richtung, das heißt, senkrecht
zu der durch die Schienenlängsrichtung und
die zweite Richtung aufgespannten Ebene beitragen können.
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Die
einzelnen Kugeln der Kugelanordnung sind jeweils in einer Aufnahme
(in Form eines Kugelkäfigs)
definiert gelagert, und zwar wahlweise an einer der Führungsschienen,
insbesondere der ersten Führungsschiene
des jeweiligen Schienenpaares, oder an einem Gleiter des jeweiligen
Schienenpaares.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
zum Ausgleich des Spiels innerhalb eines jeden Schienenpaares vorgesehen,
dass mindestens ein Abschnitt einer Führungsschiene, an dem sich
die andere Führungsschiene
(gegebenenfalls über
einen Gleiter) abstützt,
federelastisch ausgebildet ist. Die federelastische Ausbildung des
besagten Abschnittes, kann ferner maßgeblich dafür sein,
dass sich die beiden Führungsschienen
eines jeden Schienenpaares aus der durch die Schienenlängsrichtung
und die zweite Richtung aufgespannten Ebene heraus begrenzt zueinander
verschwenken lassen, indem diese Schwenkbewegung unter Deformation
des elastisch ausgebildeten Abschnittes erfolgt. Die besagte Schwenkbewegung
entspricht bevorzugt einer begrenzten Schwenkbewegung um eine zur
Schienenlängsrichtung
parallele Schwenkachse, die beispielsweise durch die Mittelpunkte
der Kugeln einer dem jeweiligen Schienenpaar zugeordneten Kugelanordnung
definiert sein kann.
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Für einen
besonders Crash-sicheren Aufbau der Führungsschienenanordnung sind
in jedem Schienenpaar einander zugeordnete Anschläge der beiden
Führungsschienen
vorgesehen, über
die die beiden Führungsschienen
eines Schienenpaares zusätzlich
miteinander in Eingriff treten können,
wenn (als Folge eines Crashes) starke Querkräfte (senkrecht zur Schienenlängsrichtung)
auf die Führungsschienenanordnung
einwirken.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren deutlich werden.
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Es
zeigen:
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1a eine perspektivische
Darstellung einer Verstelleinrichtung zur Einstellung der Sitzkissentiefe
eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung einer Führungsschienenanordnung;
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1b einen Querschnitt durch
die Verstellrichtung aus 1a;
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2a einen Querschnitt durch
ein erstes Schienenpaar, das in der Verstelleinrichtung gemäß den 1a und 1b zur Bildung einer Führungsschienenanordnung
verwendbar ist;
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2b ein zweites Schienenpaar,
das in einer Einstellvorrichtung gemäß den 1a und 1b zur Bildung
einer Führungsschienenanordnung
verwendbar ist;
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3 eine erste Abwandlung
der Führungsschienenanordnung
aus den 1a und 1b im Querschnitt;
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4 eine zweite Abwandlung
der Verstellrichtung aus den 1a und 1b im Querschnitt.
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In
den 1a und 1b ist eine Verstelleinrichtung
zur Einstellung der Sitzkissentiefe eines Kraftfahrzeugs dargestellt.
Hierunter wird eine Verstelleinrichtung verstanden, mittels derer
ein Sitzteil T, das eine Oberschenkelstütze für einen auf dem entsprechenden
Kraftfahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen bildet und mit einem
geeigneten Sitzpolster belegt wird, entlang der Sitzlängsrichtung
x verschiebbar ist, um die Lage des Sitzpolsters in Sitzlängsrichtung
x an die Länge
der Oberschenkel des jeweiligen Sitzbenutzers anpassen zu können.
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Die
Einstellvorrichtung weist zwei Schienenpaare 1, 2 auf,
die sich beidseits des entsprechenden Verstellteiles T (Oberschenkelstütze) jeweils
entlang der Verstellrichtung (Sitzlängsrichtung x) erstrecken. Die
Sitzlängsrichtung
x, die bei einem in ein Kraftfahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz üblicherweise
entlang der Fahrzeuglängsrichtung
(Fahrtrichtung) verläuft,
wird im Folgenden auch als Schienenlängsrichtung bezeichnet.
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Die
beiden Schienenpaare 1, 2 werden jeweils gebildet
durch zwei ineinander greifende Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22,
mit einer ersten gestellfest am Sitzgestell G anzuordnenden Führungsschiene 11 bzw. 21 und
einer zweiten, mit dem Verstellteil T verbundenen Führungsschiene 12 bzw. 22,
die relativ zu der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 in
Schienenlängsrichtung
x verschiebbar ist.
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Eine
möglichst
leichtgängige
Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen
Schienenpaares 1, 2 wird ermöglicht durch eine Kugelanordnung 4 in
dem jeweiligen Schienenpaar 1, 2, über die
sich die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 senkrecht zu der
durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten
Ebene (x, y-Ebene) entlang der Vertikalen z aneinander abstützen.
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Zusätzlich ist
jedem der beiden Schienenpaare 1, 2 mit den ineinander
greifenden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 ein
Gleiter 3 zugeordnet, über
den die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 in
definierter Weise senkrecht zur Schienenlängsrichtung x gegeneinander
verspannt sind. Der jeweilige Gleiter 3 besteht bevorzugt
aus Kunststoff, während
die Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 aus Metall, insbesondere
Stahl oder Aluminium, bestehen. Der Gleiter 3 ist jeweils
an der ersten, gestellfesten Führungsschiene 11 bzw. 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 mittels nach außen abstehender
Rast- bzw. Steckelementen 38 formschlüssig befestigt, indem die als
Formschlusselemente dienenden Rast- bzw. Steckelemente 38 in
entsprechende Befestigungsbereiche der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 eingreifen
und gegebenenfalls einrasten.
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Eine
Besonderheit bei der in den 1a und 1b dargestellten Führungsschienenanordnung 1, 2 liegt
darin, dass in dem einen Schienenpaar 1 die beiden Führungsschienen 11, 12 nicht
nur entlang der Sitzlängsrichtung
x zueinander verschiebbar sind, sondern auch entlang einer Richtung
y begrenzt zueinander beweglich sind, die senkrecht zu der Schienenlängsrichtung
x von dem einen Schienenpaar in Richtung auf das andere Schienenpaar 2 weist.
Die Schienenlängsrichtung
x und die zweite Richtung y (im Folgenden als Querrichtung bezeichnet)
spannen also die Ebene (x, y-Ebene) auf, in der die beiden Schienenpaare 1, 2 der
Führungsschienenanordnung
liegen. Die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des
einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 wird
dadurch ermöglicht,
dass sich die beiden Führungsschienen 11, 12 des
einen Schienenpaares 1 über
den zugehörigen
Gleiter 3 lediglich entlang der Vertikalen z einander abstützen, die
senkrecht auf der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung
y aufgespannten Ebene (x, y-Ebene) steht.
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In
dem anderen Schienenpaar 2 ist der Gleiter 3 demgegenüber derart
zwischen den beiden Führungsschienen 21, 22 angeordnet,
dass er diese sowohl entlang der Vertikalen z als auch entlang der Querrichtung
y gegeneinander verspannt, so dass sich diese beiden Führungsschienen 21, 22 nicht
entlang der Querrichtung y relativ zueinander bewegen können.
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Besonders
vorteilhaft ist bei der in den 1a und 1b dargestellten Anordnung,
dass sowohl die Führungsschienen 11, 12 und 21, 22 der
beiden Schienenpaare 1, 2 als auch die zugehörigen Gleiter 3 identisch
ausgebildet sind. Der Unterschied liegt lediglich in der räumlichen
Anordnung (räumlichen
Orientierung) des Gleiters 3 in dem ersten Schienenpaar 1 einerseits
und dem zweiten Schienenpaar 2 andererseits. Weitere Einzelheiten
hierzu werden weiter unten anhand der 2a und 2b im Detail erläutert werden.
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Die
Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 des
einen Schienenpaares 1 entlang der Querrichtung y umfasst
sowohl eine begrenzte Verschieblichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des
besagten Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang
der Querrichtung y als auch eine Verschwenkbarkeit in der durch
die Schienenlängsrichtung
x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene (so genanntes „Gieren"). Begrenzt ist die
Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des
einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang
der Querrichtung y dadurch, dass die in die erste Führungsschiene 11 eingreifende
zweite Führungsschiene 12 zwischen
zwei Anschlägen
dieses Schienenpaares 1, von denen der eine durch die erste
Führungsschiene 11 und
der andere durch die Kugelanordnung 4 gebildet wird, nur
begrenzt entlang der Querrichtung y bewegbar ist.
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Durch
die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des
einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang
der Querrichtung y wird eine Überbestimmung
der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 gebildeten
Führungsschienenanordnung – bedingt
durch die starre Befestigung der beiden ersten Führungsschienen 11, 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 am Sitzgestell
und die starre Verbindung der beiden zweiten Führungsschienen 12, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 über das
(als Verbindungsabschnitt wirkende) Verstellteil T – vermieden.
Gleichzeitig wird aber eine definierte, klapperfreie Führung des
Verstellteiles T mittels der beiden Schienpaare 1, 2 in Sitzlängsrichtung
x gewährleistet,
da in dem anderen Schienenpaar 2 die beiden Führungsschienen 21, 22 mittels
des Gleiters 3 sich entlang der Querrichtung y aneinander
abstützen
und hierdurch eine definierte Führung
entlang der Sitzlängsrichtung
x (ohne Schlackerbewegungen entlang der Querrichtung y) gewährleisten.
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Hierdurch
können
innerhalb der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten
Ebenen auftretende Toleranzen (Einbau- bzw. Montagetoleranzen) ausgeglichen
werden, ohne dass die Führungseigenschaften
der Führungsschienenanordnung – hinsichtlich
einer Einstellung des Verstellteiles T in Schienenlängsrichtung
x – beeinträchtigt wird.
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Um
innerhalb der beiden Schienenpaare 1, 2 Spielfreiheit
zu erreichen, ist der in die erste Führungsschiene 11, 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 ragende bzw.
eingreifende Abschnitt der zugeordneten zweiten Führungsschiene 12, 22 jeweils federelastisch
ausgelegt (dimensioniert).
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Letzteres
sowie die oben beschriebene Geometrie und Anordnung der Führungsschienen
ermöglicht
zugleich auch ein begrenztes Verschwenken der beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines jeden
Schienenpaares 1, 2 aus der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten
Ebene heraus, um eine durch die Mittelpunkte der Kugeln der jeweiligen Kugelanordnung 4 definierte,
parallel zur Schienenlängsrichtung
x verlaufende Schwenkachse.
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In
den 2a und 2b ist eine bevorzugte Weiterbildung
der beiden Schienenpaare 1, 2 der Führungsschienenanordnung
aus den 1a und 1b dargestellt.
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Die
in den 2a und 2b im Querschnitt dargestellten
Schienenpaare 1, 2 weisen jeweils eine erste gestellfeste
Führungsschiene 11 bzw. 21 sowie eine
hierin eingreifende, mit dem einzustellenden Verstellteil T verbundene
zweite Führungsschiene 12 bzw. 22 auf,
die entlang der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 des
entsprechenden Schienenpaares 1, 2 in Schienenlängsrichtung
x verschieblich ist. Hierzu sind die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 mittels einer durch
eine Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung x hintereinander
angeordneter Kugeln gebildeten Kugelanordnung 4 längsverschieblich
aneinander gelagert. Die Kugeln der entsprechenden Kugelanordnung 4 laufen
jeweils in einer Kugelaufnahme 17 bzw. 27 (ggf.
in Form eines so genannten Kugelkäfigs) an der ersten Führungsschiene 11, 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2, und zwar insbesondere
derart, dass sie nicht entlang der Querrichtung y beweglich sind.
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Die
in die jeweilige erste Führungsschiene 11, 21 eingreifende
zweite Führungsschiene 12, 22 eines
jeden Schienenpaares 1, 2 ist mehrfach abgewinkelt
und weist einen gekrümmten
Endabschnitt 14 bzw. 24 auf, dem ein federnd ausgebildeter
gekrümmter
Abschnitt 13 bzw. 23 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 zugeordnet
ist, welcher in den von den beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 umschlossenen Raum
eingreift und hierbei abschnittsweise entlang des jeweiligen gekrümmten Abschnittes 14, 24 der
zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 (jedoch von
diesem beabstandet) verläuft.
Die gekrümmten Abschnitte 13, 14 bzw. 23, 24 der
beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 können bei
Einwirkung großer,
crash-bedingter Querkräfte
(entlang der Querrichtung y) miteinander in Eingriff treten, um
ein außer
Eingriff geraten der Führungsschiene 11, 12 bzw. 21, 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 zu verhindern und
hierdurch die Crash-Sicherheit
der Führungsschienenanordnung
zu maximieren. Weitere entlang der Querrichtung vorgesehene Anschläge, über die
bei Wirken großer
Querkräfte
Crash-Energie aufgenommen werden
kann, werden gebildet durch eine im Wesentlichen vertikal verlaufende
seitliche Wand 15, 25 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 sowie durch
einen Anschlag 12b bzw. 22b an einem vertikal verlaufenden
Abschnitt der jeweiligen zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22.
Die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines
jeden Schienenpaares 1, 2 greifen also derart
formschlüssig
ineinander, dass ein außer
Eingriff geraten durch überhöhte Querkräfte (Crash-Kräfte) durch
Formschluss verhindert wird.
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Die
beiden Führungsschienen 11, 12 des
einen Schienenpaares 1 sowie die beiden Führungsschienen 21, 22 des
anderen Schienepaares 2 wirken jedoch nicht nur über die
jeweilige Kugelanordnung 4 zusammen sondern stützen sich
auch noch jeweils über
einen Gleiter aneinander ab, der mittels Formschlusselementen 38 an
dem federelastischen, gekrümmten
Abschnitt 13 bzw. 23 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 festgelegt
ist. Dabei sind der dem einen Schienenpaar 1 und der dem
anderen Schienenpaar 2 zugeordnete Gleiter 3 jeweils identisch
ausgebildet; sie unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer
räumlichen
Ausrichtung (Orientierung) in dem jeweiligen Schienenpaar 1 bzw. 2.
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In
dem einen Schienenpaar 1 ist der Gleiter 3 zwischen
einer Anschlagfläche 12a der
zweiten Führungsschiene 12,
welcher parallel zu der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung
y definierten Ebene (xy-Ebene) erstreckt ist, und dem gekrümmten, federelastischen
Abschnitt 13 der ersten Führungsschiene 11 derart
aufgenommen, dass sich die beiden Führungsschienen 11, 12 über den Gleiter 3 lediglich
entlang der Vertikalen z aneinander abstützen, und zwar über entsprechenden
Stützflächen 31, 32, 33 des
Gleiters 3, die dem Verlauf des gekrümmten federelastischen Abschnittes 13 der ersten
Führungsschiene 11 bzw.
der Anschlagfläche 12a der
zweiten Führungsschiene 12 angepasst sind.
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Hierdurch
sind die beiden Führungsschienen 11, 12 des
einen Schienenpaares 1 nicht nur entlang der Schienenlängsrichtung
x zueinander verschiebbar sowie um die durch Mittelpunkte M der
Kugelanordnung 4 definierte (und parallel zur Schienenlängsrichtung
x) verlaufende Drehachse (optional auch unter Ausnutzung der Elastizität des federelastischen Abschnittes 13 der
ersten Führungsschiene 1)
zueinander verschwenkbar. Sondern sie sind darüber hinaus auch entlang der
Querrichtung y begrenzt zueinander bewegbar, nämlich durch begrenztes Verschieben
der zweiten Führungsschiene 12 relativ
zu der ersten Führungsschiene 11 entlang
der Querrichtung y sowie durch begrenztes Verdrehen der zweiten
Führungsschiene 12 relativ
zu der ersten Führungsschiene 11 in
der durch die Schienenlängsrichtung
x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene. Die Beweglichkeit
der zweiten Führungsschiene 12 des
einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 ist
dabei dadurch begrenzt, dass der zweiten Führungsschiene 12 mit
ihrem in die erste Führungsschiene 11 hinein
ragenden Abschnitt nur ein begrenzter Raum zwischen der vertikalen,
seitlichen Begrenzungswand 15 der ersten Führungsschiene 11 und
dem federelastischen, gekrümmten
Abschnitt 13 bzw. der Kugelanordnung 14 der ersten
Führungsschiene 11 zur
Verfügung
steht.
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Durch
die federelastische Ausbildung des gekrümmten Abschnittes 13 der
ersten Führungsschiene 11,
an dem sich der Gleiter 3 mit einer zugeordneten Oberfläche 31 abstützt, ist
dabei gewährleistet,
dass der Gleiter 3 spielfrei zwischen dem gekrümmten Abschnitt 13 der
einen Führungsschiene 11 und
dem horizontalen Anschlag 12a der anderen Führungsschiene 12 aufgenommen
ist.
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Im
Ergebnis besitzt also das eine Schienenpaar hinsichtlich der relativen
Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 insgesamt
vier Freiheitsgrade, nämlich
relative Verschieblichkeit in Längsrichtung
x und in Querrichtung y sowie relative Verschwenkbarkeit um eine
parallel zur Schienenlängsrichtung
x verlaufende Achse sowie in der durch die Schienenlängsrichtung
x und die Querrichtung y definierten Ebene.
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In
das in 2b dargestellte
zweite Schienenpaar 2 ist der Gleiter 3 demgegenüber derart
eingesetzt, dass sich die beiden Schienen 21, 22 des zweiten
Schienenpaares 2 über
den Gleiter 3 sowohl entlang der Vertikalen z als auch
entlang der Querrichtung y aneinander abstützen und gegeneinander verspannt
sind. Hierzu ist der Gleiter 3 derart formschlüssig an
der ersten, gestellfesten Führungsschiene 21 des
zweiten Schienenpaares 2 befestigt, dass er einerseits
mit seiner entsprechend angepassten Oberfläche 31 an dem gekrümmten, federelastischen
Abschnitt 23 der ersten Führungsschiene 21 anliegt
und andererseits mit den senkrecht zueinander stehenden Kanten einer
Aussparung 33 an zwei senkrecht zueinander verlaufenden
Anschlagflächen 22a, 22b der
zweiten Führungsschiene 22 anliegt.
Von den beiden Anschlagflächen 22a, 22b erstreckt
sich die eine Anschlagfläche 22a parallel
zu der durch die Schienenlängsrichtung
x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene (x, y-Ebene) und die andere
Anschlagfläche 22b senkrecht
zu dieser Ebene und senkrecht zur Querrichtung y. Hierdurch wird eine
Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 21, 22 des
zweiten Schienenpaares 2 entlang der Querrichtung y verhindert.
Zusätzlich
stützt
sich der Gleiter 3 noch mit einem weiteren seitlichen Anschlag 34 an
einer zugeordneten Anschlagfläche 12c der
zweiten Führungsschiene 22 ab,
die ebenfalls parallel zu der durch die Schienenlängsrichtung
x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene verläuft.
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In 2b ist das zweite Schienenpaar 2 in einem
Zustand dargestellt, in dem die zweite Führungsschiene 22 des
zweiten Schienenpaares 2 bezüglich der ersten Führungsschiene 21 um
eine parallel zur Schienenlängsrichtung
x und durch die Mittelpunkte M der Kugelanordnung 4 verlaufende
Achse verschwenkt ist. Es wird deutlich, dass diese Schwenkbewegung – insbesondere
bei veränderter Lage
der im Ausführungsbeispiel
durch die Mittelpunkte der Kugeln 4 gebildeten Schwenkachse – auch unter
Ausnutzung der Elastizität
des federelastischen, gekrümmten
Abschnittes 23 der ersten Führungsschiene 21 ermöglicht werden
kann, der in den von den beiden Führungsschienen 21, 23 umschlossenen
Raum hineinragt und bei einem Verschwenken der zweiten Führungsschiene 22 relativ
zu der ersten Führungsschiene 21 um
die entsprechende (insbesondere um eine von der durch die Kugelmittelpunkte
M definierten Achse abweichenden) Schwenkachse etwas deformiert
wird.
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Die
Krümmung
des gekrümmten
Abschnittes 23 ist bevorzugt wo ausgelegt, dass der gekrümmte Abschnitt 23 kreisabschnittsförmig und
konzentrisch bezüglich
der durch die Kugelmittelpunkte M definierten Achse verläuft, so
eine Deformation der federelastische gekrümmte Abschnitt nicht zwingend
ist, wenn jene Achse die Schwenkachse bildet.
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In 3 ist eine Abwandlung der
anhand der 1a und 1b sowie 2a und 2b dargestellten
Verstelleinrichtung für
ein Verstellteil T (in Form einer Oberschenkelstütze) dargestellt, wobei zur
Einstellung des Verstellteiles T ebenfalls zwei Schienenpaare 1, 2 dienen,
die jeweils durch in Schienenlängsrichtung x
zueinander verschiebbare, längserstreckte
Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 gebildet
werden. Dabei ist das jeweilige Schienenpaar 1, 2 im
Querschnitt symmetrisch bezüglich
einer entlang der Querrichtung y verlaufenden Achse ausgebildet,
wobei sich entlang dieser Achse (und damit entlang der Querrichtung
y ) die zweite Führungsschiene 12 bzw. 22 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 in den von der ersten
Führungsschiene 11 bzw. 21 umschlossenen Raum
hinein erstreckt.
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Ein
wesentlicher Unterschied zu den anhand der 1a und 1b sowie 2a und 2b beschriebenen Führungsschienensystemen liegt
darin, dass gemäß 3 der Gleiter 3 eines
jeden Schienenpaares 1, 2 mehrteilig, und zwar
insbesondere vierteilig, ausgebildet ist, wobei jeweils zwei Gleiterteile 3a, 3b auf der
einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse
des jeweiligen Schienenpaares liegen. Die Gleiterteile 3a, 3b sind dabei – im Gegensatz
zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen – wegen
ihrer nachfolgend beschriebenen, zusätzlichen Funktion als Kugelkäfige nicht
ortsfest an einer der Führungsschienen
fixiert sondern vielmehr über
in 3 nicht dargestellte
geeignete Sicherungselemente verliersicher zwischen den jeweiligen
beiden Führungsschienen 11, 12; 21, 22 angeordnet.
Ferner können
die Gleiterteile 3a, 3b auch (z.B. mittels einer
Klippsverbindung) an bzw. in entsprechenden Langlöchern der
hierfür
geeigneten Führungsschienen 12, 22 geführt sein.
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Die
oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse angeordneten Gleiter 3a, 3b bilden
sowohl oberhalb als auch unterhalb der Symmetrieachse Aufnahmen 37 (Kugelkäfige) für die Kugeln
je einer Kugelanordnung 4', 4'' aus. Den Kugeln der beiden Kugelanordnungen 4', 4'' ist jeweils eine Lauffläche an einem
von der zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 abstehenden
Stützabschnitt 16', 16'' bzw. 26', 26'' zugeordnet.
Ein Vorteil der in 3 gezeigten
Führungsschienenanordnung
liegt somit in der Minimierung der Reibungskräfte bei einer Längsverschiebung
der Führungsschienen 11, 12; 21, 22 der
beiden Schienenpaare 1, 2 in Schienenlängsrichtung
x, da die jeweils beweglich geführte
Führungsschiene 12 bzw. 22 jedes
Schienenpaares 1, 2 beidseitig mittels einer Kugelanordnung 4', 4'' geführt ist.
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Die
auf der einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb)
der Symmetrieachse des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 angeordneten
Paare von Gleiterteilen 3a, 3b bestehen aus zwei
Gleiterteilen 3a, 3b, die sich jeweils in der
Lage einer Ausnehmung 300a bzw. 300b unterscheiden, über deren
Innenwand sie jeweils an einem der von der zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 abstehenden
Stützabschnitte 16', 16'' bzw. 26', 26'' anliegen.
Dabei sind die einen Gleiterteile 3a von einem solchen
Typ, dass die entsprechende Ausnehmung 300a keinen Spielraum
für eine
Bewegung der zweiten Führungsschiene 11, 21 des
entsprechenden Schienenpaares 1, 2 entlang der
Querrichtung y zuließe,
während
die Ausnehmungen 300b der Gleiterteile 3b vom
zweiten Typ eine solche Bewegung in begrenztem Umfang ermöglichen.
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Bei
den Gleiterteilen 3a, 3b mit unterschiedlicher
Lage der jeweiligen Ausnehmung 300a bzw. 300b handelt
es sich dabei um Gleichteile (identisch ausgebildete Gleiterteile 3a, 3b),
die um einen Winkel von 180° bezüglich einer
senkrecht zur Ebene der Führungsschienen
(xy-Ebene) verlaufenden vertikalen Achse z zueinander verdreht angeordnet
sind, um den gewünschten
Effekt hinsichtlich des Ermöglichens
bzw. Verhinderns einer Relativbewegung der jeweiligen Führungsschienen
eines Schienenpaares zu erzielen, wobei die unterschiedliche Lage
der jeweiligen Ausnehmung 300a, 300b genau auf
die unterschiedliche Lage der Gleiterteile 3a, 3b bezüglich der
besagten vertikalen Achse z zurückzuführen ist.
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In
dem einen Schienenpaar 1 sind die Gleiterteile 3a, 3b auf
den beiden Seiten der Symmetrieachse (d. h. oberhalb und unterhalb
der Symmetrieachse) so angeordnet, dass auch der aus den Gleiterteilen 3a, 3b bestehende
Gleiter 3 insgesamt symmetrisch bezüglich der besagten Symmetrieachse ausgebildet
ist. Hierdurch sind die Ausnehmungen 300a, 300b der
beiden Gleiterteile 3a, 3b auf den beiden Seiten
der Symmetrieachse derart angeordnet, dass eine begrenzte Relativbewegung
der zweiten Führungsschiene 12 des
ersten Schienenpaares 1 relativ zu der ersten Führungsschiene 11 entlang
der Querrichtung y ermöglicht
wird, und zwar unter Ausnutzung des durch die genannten Ausnehmungen 300a, 300b zur
Verfügung
gestellten Freiraumes für eine
Bewegung der zweiten Führungsschiene 12 relativ
zu dem an der ersten Führungsschiene 11 festgelegten
Gleiter 3 (bestehend aus den vier Gleiterteilen 3a, 3b).
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In
dem zweiten Schienenpaar 2 sind die Gleiterteile 3a, 3b auf
der einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der
Symmetrieachse so angeordnet, dass die Symmetrie gebrochen (aufgehoben)
ist. Hierdurch sind die Ausnehmungen 300a, 300b in
den Gleiterteilen 3a, 3b oberhalb und unterhalb
der Symmetrieachse so kombiniert, dass durch die Wandungen der Ausnehmungen 300a, 300b eine
Bewegung der zweiten Führungsschiene 22 relativ
zu der ersten Führungsschiene 21 des zweiten
Schienenpaares 2 verhindert wird.
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Im Übrigen stützen sich
die Führungsschienen 11, 12 sowie 21, 22 der
beiden Schienenpaare 1, 2 über die Gleiterteile 3a, 3b sowohl
unterhalb als auch oberhalb der Symmetrieachse jeweils noch entlang
der Vertikalen z aneinander ab, wobei die Gleiterteile 3a, 3b jeweils
an einer Anschlagfläche 12a bzw. 22a der
zweiten Führungsschiene 12, 22 anliegen,
die sich parallel zu der durch die in Längsrichtung x und die Querrichtung
y aufgespannten Ebene erstreckt, sowie andererseits an einem federelastischen,
gekrümmten
Abschnitt 13', 13''; 23', 23'' der jeweiligen
ersten Führungsschiene 11, 21.
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Die
gekrümmten
federelastischen Abschnitte 13', 13''; 23', 23'' der ersten Führungsschienen 11, 21 wirken
dabei wiederum mit zugeordneten Abschnitten 14 bzw. 24 der
zweiten Führungsschienen 12, 22 derart
zusammen, dass die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines
jeden Schienenpaares 1, 2 in einem Crash-Fall, insbesondere
unter der Wirkung großer
Querkräfte,
nicht außer
Eingriff geraten können.
Zu dieser Stabilität
des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 tragen auch
die im Querschnitt besonders dick ausgebildeten seitlichen, äußeren Begrenzungen
der ersten Führungsschienen 11, 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 bei.
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Die
Gleiter 3 stützen
sich dabei bevorzugt nicht vollflächig an den jeweils zugeordneten
Stütz- bzw.
Anschlagflächen
der Führungsschienen 11, 12; 21, 22 ab,
sondern vielmehr linienartig über
an dem Umfang der Gleiter 3 ausgebildete Erhebungen.
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4 zeigt eine Abwandlung
der Führungsschienenanordnung
aus 3, wobei die Führungsschienen 11, 12; 21, 22 der
beiden Schienenpaare 1, 2 identisch ausgebildet
sind wie bei dem in 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel.
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Der
Unterschied zu dem in 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel
besteht in der zweiteiligen Ausbildung der Gleiter 3 der
beiden Schienenpaare 1, 2 sowie darin, dass sich
die Schienen 11, 12 bzw. 21, 22 der
beiden Schienenpaare 1, 2 ausschließlich über den
jeweiligen Gleiter 3, nicht aber über eine Kugelanordnung aneinander
abstützen.
Die Kugeln, auf denen die jeweilige zweite Führungsschiene 12, 22 an
der zugeordneten ersten, gestellfesten Führungsschiene 11, 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 zu führen wäre, sind
in der Führungsschienenanordnung
gemäß 4 nicht vorgesehen. Hier übernehmen
vielmehr die Gleiter 3 in dem jeweiligen Schienenpaar 1, 2 auch
die Funktion, eine entlang der Schienenlängsrichtung x bewegliche Führung der
jeweiligen zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 entlang
der ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 zu ermöglichen.
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Die
Gleiter 3 in den beiden Schienenpaaren 1, 2 sind
jeweils zweiteilig ausgebildet mit jeweils einem Gleiterteil 3' bzw. 3'' auf der einen und anderen Seite
(oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse des jeweiligen Schienenpaares 1, 2.
Die Gleiterteile 3' bzw. 3'' weisen jeweils eine im wesentlichen
rechteckförmige
Ausnehmung 300', 300'' auf, in die die jeweilige zweite
Führungsschiene 12 bzw.
22 mit den abstehenden Stützabschnitten 16', 16''; 26', 26'' hineinragt.
Die beiden Gleiterteile 3', 3'' oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse
sind dabei geometrisch identisch ausgebildet und jeweils an der
hierfür geeigneten
Führungsschiene 11 bzw. 21 des
jeweiligen Schienenpaares 1, 2 befestigt.
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In
dem einen Schienenpaar 1 sind die beiden Gleiterteile 3', 3'' auf den beiden Seiten der Symmetrieachse
so angeordnet, dass auch der Gleiter 3 insgesamt die entsprechende
Spiegelsymmetrie aufweist. Hierdurch wirken die Ausnehmungen 300', 300'' der beiden Gleiterteile 3', 3'' so zusammen, dass sie eine Beweglichkeit
der zweiten Führungsschiene 12 des
einen Schienenpaares 1 relativ zu dem Gleiter 3 (bestehend
aus den beiden Gleiterteilen 3', 3'')
entlang der Querrichtung y (und damit auch relativ zu der entsprechenden
ersten Führungsschiene 11)
ermöglichen.
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In
dem zweiten Schienenpaar 2 sind die beiden Gleiterteile 3', 3" beidseits der
Symmetrieachse des Schienenpaares 2 demgegenüber spiegelverkehrt
angeordnet, so dass die Seitenwände
der Ausnehmungen 300', 300'' der beiden Gleiterteile 3', 3'' des Gleiters 3 eine Beweglichkeit
der zweiten Führungsschiene 22 des
zweiten Schienenpaares 2 relativ zu dem zugehörigen Gleiter 3 und
damit auch relativ zu der entsprechenden ersten Führungsschiene 21 verhindern.