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DE10340897A1 - Führungsschienenanordnung für eine Verstelleinrichtung in Kraftfahrzeugen - Google Patents

Führungsschienenanordnung für eine Verstelleinrichtung in Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE10340897A1
DE10340897A1 DE2003140897 DE10340897A DE10340897A1 DE 10340897 A1 DE10340897 A1 DE 10340897A1 DE 2003140897 DE2003140897 DE 2003140897 DE 10340897 A DE10340897 A DE 10340897A DE 10340897 A1 DE10340897 A1 DE 10340897A1
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DE
Germany
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rail
rails
guide
guide rail
pair
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Ceased
Application number
DE2003140897
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English (en)
Inventor
Ingo Quast
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/04Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the whole seat being movable
    • B60N2/06Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the whole seat being movable slidable
    • B60N2/07Slide construction
    • B60N2/0702Slide construction characterised by its cross-section
    • B60N2/072Complex cross-section, e.g. obtained by extrusion

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Führungsschienenanordnung für eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, insbesondere für eine Sitzverstelleinrichtung, mit zwei Schienenpaaren, die jeweils eine erste längserstreckte Führungsschiene sowie eine zweite, entlang der Schienenlängsrichtung relativ zu der ersten Führungsschiene bewegliche zweite längserstreckte Führungsschiene aufweisen und die quer zu ihrer Erstreckungsrichtung voneinander beabstandet nebeneinander verlaufen, und mit einem Verbindungsabschnitt, über den die beiden zweiten Führungsschienen miteinander verbunden sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die beiden Führungsschienen (11, 12) des einen Schienenpaares (1) derart ineinander greifen, dass sie zusätzlich entlang einer zweiten Richtung (y) quer zur Schienenlängsrichtung (x) begrenzt relativ zueinander beweglich sind, während die beiden Führungsschienen (21, 22) des anderen Schienenpaares (2) derart ineinander greifen, dass keine substanzielle Relativbewegung entlang der zweiten Richtung (y) möglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Führungsschienenanordnung für eine Verstelleinrichtung in Kraftfahrzeugen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Führungsschienenanordnung umfasst zwei Schienenpaare, die jeweils eine erste längserstreckte Führungsschiene sowie eine zweite, entlang der Schienenlängsrichtung relativ zu der ersten Führungsschiene bewegbare zweite längserstreckte Führungsschiene aufweisen und die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen sowie einen Verbindungsabschnitt, über den die zweiten Führungsschienen der beiden Schienenpaare miteinander verbunden sind.
  • Derartige Schienenanordnungen werden beispielsweise in Verstelleinrichtungen für Kraftfahrzeugsitze verwendet, um ein Sitzteil entlang einer durch die Schienenlängsrichtung definierten Richtung verstellen zu können, wobei sich die beiden Schienenpaare beidseits des zu verstellenden Sitzteiles jeweils entlang der Verstellrichtung erstrecken. Ein Beispiel hierfür ist eine so genannte Sitzkissentiefenverstellung für Kraftfahrzeugsitze, mittels der die Längsposition einer Sitzfläche eines Kraftfahrzeugsitzes eingestellt werden kann.
  • Bei derartigen Schienenanordnungen besteht das Problem, dass aufgrund der (im Wesentlichen starren) Verbindung der beiden zweiten Führungsschienen deren Lage zueinander räumlich fixiert ist. Darüber hinaus muss aber jede der beiden zweiten Führungsschienen in definierter Weise in die jeweils zugeordnete erste Führungsschiene eines Schienenpaares eingreifen. Dies bedeutet eine Überbestimmung des Schienensystems, so dass Toleranzen im Hinblick auf die Anordnung der ersten oder zweiten Führungsschienen zur Folge haben können, dass sich die beiden Schienen eines jeden Schienenpaares nicht hinreichend leichtgängig zueinander verschieben lassen.
  • Andererseits kann dieses Problem nicht einfach dadurch behoben werden, dass die Führungsschienen in den beiden Schienenpaaren jeweils mit vergrößertem Spiel ineinander greifen. Denn dies hätte eine undefinierte Führung und Lagerung des zu verstellenden Sitzteiles sowie hiermit verbundene Klappergeräusche zur Folge.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Führungsschienenanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die frei von Überbestimmungen ist und zugleich eine definierte Führung eines zu verstellenden Fahrzeugteiles entlang der Schienenlängsrichtung ermöglicht.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung einer Führungsschienenanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach greifen die beiden Führungsschienen des einen Schienenpaares derart ineinander und stützen sich über einander zugeordnete Anschlagflächen derart aneinander ab, dass sie zusätzlich zu der Verschiebbarkeit entlang der Schienenlängsrichtung entlang einer zweiten, quer (senkrecht) zur Schienenlängsrichtung verlaufenden Richtung begrenzt relativ zueinander beweglich sind, während die beiden Führungsschienen des anderen Schienenpaares derart ineinander greifen und sich übereinander zugeordnete Anschlagflächen derart aneinander abstützen, dass für dieses andere Schienenpaar keine substanzielle Relativbewegung entlang der (vorstehend definierten) zweiten Richtung möglich ist.
  • Das Abstützen der Führungsschienen jeweils eines Schienenpaares über entsprechende Anschlagflächen, derart, dass eine zusätzliche Beweglichkeit entlang der zweiten Richtung zugelassen oder verhindert wird, muss nicht in der Weise erfolgen, dass sich die Führungsschienen über die besagten Anschlagflächen unmittelbar aneinander abstützen. Vielmehr kann die Abstützung auch mittelbar (indirekt) über zusätzliche Elemente, wie zum Beispiel Gleiter oder Kugeln, erfolgen.
  • Wesentlich ist, dass für das eine Schienenpaar eine substanzielle Bewegung der beiden Führungsschienen entlang der zweiten Richtung (Querrichtung) möglich ist, die deutlich über das hinausgeht, was aufgrund üblicher fertigungsbedingter Toleranzen des entsprechenden Schienenpaares möglich wäre, während für das zweite Schienenpaar eine solche substanzielle Beweglichkeit entlang der zweiten Richtung nicht zugelassen sein soll. Die Größenordnung der zugelassenen Bewegung in Querrichtung soll einige Millimeter betragen, z.B. mindestens 1mm oder 2mm betragen, und vorzugsweise zwischen 2mm und 6mm, insbesondere zwischen 3mm und 5mm liegen, entsprechend Schwenkwinkeln von beispielsweise einigen Grad, z.B. zwischen 2° und 6° bei einer Relativbewegung der beiden Führungsschienen des einen Schienenpaares in Form einer Schwenkbewegung um eine in Schienenlängsrichtung verlaufende Achse.
  • Die Beweglichkeit der beiden Führungsschienen des ersten Schienenpaares entlang der Querrichtung ist dabei nicht so zu verstehen, dass die beiden Führungsschienen des ersten Schienenpaares noch nach der Montage der kompletten Führungsschienenanordnung entlang der Querrichtung zueinander beweglich wären. Denn nach Abschluss der Montage der Führungsschienenanordnung ist ja aufgrund der definierten Lage der beiden Führungsschienen des zweiten Schienenpaares zueinander entlang der Querrichtung sowie aufgrund der gestellfesten Anordnung der ersten Führungsschiene des einen Schienenpaares sowie der Verbindung der zweiten Führungsschiene des einen Schienenpaares mit der zweiten Führungsschiene des anderen Schienenpaares eine substanzielle Relativbewegung entlang der Querrichtung nicht mehr möglich. Es geht hier vielmehr darum, dass zwischen den beiden Führungsschienen des einen Schienenpaares entlang der Querrichtung ein solches Spiel vorhanden ist, dass eine Relativbewegung entlang der Querrichtung (durch Verschieben und/oder Verschwenken) grundsätzlich ermöglicht wird. Diese Beweglichkeit kommt bei der Montage der Führungsschienenanordnung zum Tragen; denn sie ermöglicht eine Anordnung der zweiten Führungsschiene des einen Schienenpaares an der ersten Führungsschiene des einen Schienenpaares in unterschiedlichen Relativpositionen entlang der Querrichtung, so dass Toleranzen ausgeglichen und eine Überbestimmung des Systems verhindert werden kann. Somit bedeutet also die Beweglichkeit der beiden Führungsschienen des einen Schienenpaares entlang der Querrichtung, dass sie – zum Ausgleich von Toleranzen – mit unterschiedlichen Relativpositionen (entlang der Querrichtung) ineinander greifen können, während bei dem anderen Schienenpaar die Relativposition entlang der Querrichtung durch entlang dieser Richtung wirkende Anschläge unveränderbar festliegt.
  • Dabei kann die zweite Führungsschiene des einen Schienenpaares einerseits entlang der zweiten Richtung relativ zu der ersten Führungsschiene verschieblich sein und/oder andererseits relativ zu der zweiten Führungsschiene in der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite Richtung aufgespannten Ebene begrenzt verdrehbar sein, je nachdem, ob die miteinander zusammen wirkenden Anschlagflächen der beiden Führungsschienen des einen Schienenpaares so zusammen wirken, dass sie eine Verschiebung entlang der zweiten Richtung und/oder eine Schwenkbewegung in der besagten Ebene zulassen.
  • Die zweite Richtung verläuft dabei senkrecht zur Schienenlängsrichtung in der Ebene, in der die beiden Schienenpaare liegen, das heißt, sie verläuft senkrecht zur Schienenlängsrichtung von dem einen Schienenpaar in Richtung auf das andere Schienenpaar.
  • Darüber hinaus sind die beiden Schienenpaare bevorzugt derart ausgelegt, dass die beiden Führungsschienen eines jeden Schienenpaares zusätzlich aus der durch die beiden Schienenpaare definierten Ebene (also der durch die Schienenlängsrichtung und der zweiten Richtung aufgespannten Ebene) heraus begrenzt zueinander verschwenkbar sind. Dies entspricht einer Schwenkbewegung um eine Schwenkachse, die sich entlang der Schienenlängsrichtung erstreckt.
  • Die beiden Führungsschienen eines Schienenpaares stützen sich bevorzugt über jeweils mindestens einen Gleiter flächig oder zumindest linienartig aneinander ab, der an einer der beiden Führungsschienen, insbesondere der zweiten Führungsschiene, angeordnet ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist der Gleiter als Gleitbereich an der entsprechenden Führungsschiene angeformt. Nach einer anderen, bevorzugten Ausführungsform, ist der Gleiter als separates Teil an der entsprechenden Führungsschiene befestigt, und zwar vorzugsweise lösbar durch Formschluss.
  • Die flächige bzw. linienartige Abstützung der beiden Führungsschienen über den Gleiter unterscheidet sich von einer bloß punktartigen Abstützung über Kugeln einer Kugelanordnung, die regelmäßig verwendet werden, um die zweite Führungsschiene des jeweiligen Schienenpaares längsbeweglich an der jeweiligen zweiten Führungsschiene zu lagern.
  • Die Gleiter dienen dazu, um die beiden Führungsschienen eines Schienenpaares jeweils derart gegeneinander zu verspannen, dass Relativbewegungen der beiden Schienen zueinander nur entlang bestimmter Raumrichtungen möglich sind. Für beide Führungsschienen ist dabei selbstverständlich eine Längsbewegung entlang der Schienenlängsrichtung (entsprechend einer Verstellbewegung zur Einstellung der Position des mittels der Führungsschiene einstellbaren Verstellteiles) möglich sowie gegebenenfalls zusätzlich eine begrenzte Schwenkbewegung aus der durch die beiden Führungsschienen definierten Ebene (also der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite Richtung aufgespannten Ebene) heraus.
  • In dem einen Schienenpaar ist die Abstützung der beiden Führungsschienen gegeneinander über den Gleiter derart, dass zusätzlich eine Relativbewegung der beiden Führungsschienen zueinander entlang der zweiten Richtung möglich ist, und zwar durch Verschieben entlang der zweiten Richtung und/oder durch Verschwenken in der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite Richtung aufgespannten Ebene, während in dem anderen Schienenpaar die zusätzliche Relativbewegung entlang der zweiten Richtung unmöglich ist.
  • Dies wird dadurch erreicht, dass sich bei dem anderen Schienenpaar die beiden Führungsschienen (über dem Gleiter) entlang der zweiten Raumrichtung derart aneinander abstützen und derart zueinander verspannt sind, dass eine Bewegung der beiden Führungsschienen zueinander entlang dieser zweiten Raumrichtung verhindert wird. Bei dem einen Schienenpaar sind die beiden Führungsschienen demgegenüber nicht entlang der zweiten Raumrichtung gegeneinander verspannt, so dass hier eine Relativbewegung entlang der zweiten Raumrichtung (durch Verschieben und/oder Verschwenken) möglich ist.
  • Das Verspannen der Führungsschienen eines jeweiligen Schienenpaares gegeneinander muss dabei nicht nur durch den jeweiligen Gleiter selbst erfolgen, sondern hierbei kann auch eine Rollkörperanordnung, insbesondere in Form einer Kugelanordnung, mitwirken, über die die zweite Führungsschiene des jeweiligen Schienenpaares längsverschieblich an der ersten Führungsschiene gelagert ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die Gleiter der beiden Schienenpaare im geometrischen Aufbau identisch und unterscheiden sich lediglich in ihrer räumlichen Anordnung. Hierdurch kann die unterschiedliche Beweglichkeit der beiden Führungsschienen zueinander in dem ersten Schienenpaar einerseits und dem zweiten Schienenpaar andererseits unter Verwendung gleicher Teile erreicht werden, die lediglich unterschiedlich angeordnet und montiert werden.
  • Hierzu kann einerseits vorgesehen sein, dass dem jeweiligen Schienenpaar nur ein einzelner, einteiliger Gleiter zugeordnet ist, der an dem einen Schienenpaar mit einer anderen räumlichen Orientierung angeordnet wird als an dem anderen Schienenpaar. Nach einer anderen Variante sind jedem Schienenpaar mindestens zwei Gleiterteile zugeordnet, die in dem einen Schienenpaar in einer anderen Lage zueinander angeordnet sind als in dem anderen Schienenpaar.
  • Sofern eine Kugelanordnung verwendet wird, um die zweite Führungsschiene längsbeweglich an der ersten Führungsschiene des jeweiligen Schienenpaares zu führen, weist diese bevorzugt eine Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung hintereinander angeordneter Kugeln auf, die außerdem (z.B. im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Gleiter) zur Abstützung der beiden Führungsschienen aneinander entlang der vertikalen Richtung, das heißt, senkrecht zu der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite Richtung aufgespannten Ebene beitragen können.
  • Die einzelnen Kugeln der Kugelanordnung sind jeweils in einer Aufnahme (in Form eines Kugelkäfigs) definiert gelagert, und zwar wahlweise an einer der Führungsschienen, insbesondere der ersten Führungsschiene des jeweiligen Schienenpaares, oder an einem Gleiter des jeweiligen Schienenpaares.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist zum Ausgleich des Spiels innerhalb eines jeden Schienenpaares vorgesehen, dass mindestens ein Abschnitt einer Führungsschiene, an dem sich die andere Führungsschiene (gegebenenfalls über einen Gleiter) abstützt, federelastisch ausgebildet ist. Die federelastische Ausbildung des besagten Abschnittes, kann ferner maßgeblich dafür sein, dass sich die beiden Führungsschienen eines jeden Schienenpaares aus der durch die Schienenlängsrichtung und die zweite Richtung aufgespannten Ebene heraus begrenzt zueinander verschwenken lassen, indem diese Schwenkbewegung unter Deformation des elastisch ausgebildeten Abschnittes erfolgt. Die besagte Schwenkbewegung entspricht bevorzugt einer begrenzten Schwenkbewegung um eine zur Schienenlängsrichtung parallele Schwenkachse, die beispielsweise durch die Mittelpunkte der Kugeln einer dem jeweiligen Schienenpaar zugeordneten Kugelanordnung definiert sein kann.
  • Für einen besonders Crash-sicheren Aufbau der Führungsschienenanordnung sind in jedem Schienenpaar einander zugeordnete Anschläge der beiden Führungsschienen vorgesehen, über die die beiden Führungsschienen eines Schienenpaares zusätzlich miteinander in Eingriff treten können, wenn (als Folge eines Crashes) starke Querkräfte (senkrecht zur Schienenlängsrichtung) auf die Führungsschienenanordnung einwirken.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1a eine perspektivische Darstellung einer Verstelleinrichtung zur Einstellung der Sitzkissentiefe eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung einer Führungsschienenanordnung;
  • 1b einen Querschnitt durch die Verstellrichtung aus 1a;
  • 2a einen Querschnitt durch ein erstes Schienenpaar, das in der Verstelleinrichtung gemäß den 1a und 1b zur Bildung einer Führungsschienenanordnung verwendbar ist;
  • 2b ein zweites Schienenpaar, das in einer Einstellvorrichtung gemäß den 1a und 1b zur Bildung einer Führungsschienenanordnung verwendbar ist;
  • 3 eine erste Abwandlung der Führungsschienenanordnung aus den 1a und 1b im Querschnitt;
  • 4 eine zweite Abwandlung der Verstellrichtung aus den 1a und 1b im Querschnitt.
  • In den 1a und 1b ist eine Verstelleinrichtung zur Einstellung der Sitzkissentiefe eines Kraftfahrzeugs dargestellt. Hierunter wird eine Verstelleinrichtung verstanden, mittels derer ein Sitzteil T, das eine Oberschenkelstütze für einen auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen bildet und mit einem geeigneten Sitzpolster belegt wird, entlang der Sitzlängsrichtung x verschiebbar ist, um die Lage des Sitzpolsters in Sitzlängsrichtung x an die Länge der Oberschenkel des jeweiligen Sitzbenutzers anpassen zu können.
  • Die Einstellvorrichtung weist zwei Schienenpaare 1, 2 auf, die sich beidseits des entsprechenden Verstellteiles T (Oberschenkelstütze) jeweils entlang der Verstellrichtung (Sitzlängsrichtung x) erstrecken. Die Sitzlängsrichtung x, die bei einem in ein Kraftfahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz üblicherweise entlang der Fahrzeuglängsrichtung (Fahrtrichtung) verläuft, wird im Folgenden auch als Schienenlängsrichtung bezeichnet.
  • Die beiden Schienenpaare 1, 2 werden jeweils gebildet durch zwei ineinander greifende Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22, mit einer ersten gestellfest am Sitzgestell G anzuordnenden Führungsschiene 11 bzw. 21 und einer zweiten, mit dem Verstellteil T verbundenen Führungsschiene 12 bzw. 22, die relativ zu der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 in Schienenlängsrichtung x verschiebbar ist.
  • Eine möglichst leichtgängige Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 wird ermöglicht durch eine Kugelanordnung 4 in dem jeweiligen Schienenpaar 1, 2, über die sich die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 senkrecht zu der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten Ebene (x, y-Ebene) entlang der Vertikalen z aneinander abstützen.
  • Zusätzlich ist jedem der beiden Schienenpaare 1, 2 mit den ineinander greifenden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 ein Gleiter 3 zugeordnet, über den die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 in definierter Weise senkrecht zur Schienenlängsrichtung x gegeneinander verspannt sind. Der jeweilige Gleiter 3 besteht bevorzugt aus Kunststoff, während die Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 aus Metall, insbesondere Stahl oder Aluminium, bestehen. Der Gleiter 3 ist jeweils an der ersten, gestellfesten Führungsschiene 11 bzw. 21 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 mittels nach außen abstehender Rast- bzw. Steckelementen 38 formschlüssig befestigt, indem die als Formschlusselemente dienenden Rast- bzw. Steckelemente 38 in entsprechende Befestigungsbereiche der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 eingreifen und gegebenenfalls einrasten.
  • Eine Besonderheit bei der in den 1a und 1b dargestellten Führungsschienenanordnung 1, 2 liegt darin, dass in dem einen Schienenpaar 1 die beiden Führungsschienen 11, 12 nicht nur entlang der Sitzlängsrichtung x zueinander verschiebbar sind, sondern auch entlang einer Richtung y begrenzt zueinander beweglich sind, die senkrecht zu der Schienenlängsrichtung x von dem einen Schienenpaar in Richtung auf das andere Schienenpaar 2 weist. Die Schienenlängsrichtung x und die zweite Richtung y (im Folgenden als Querrichtung bezeichnet) spannen also die Ebene (x, y-Ebene) auf, in der die beiden Schienenpaare 1, 2 der Führungsschienenanordnung liegen. Die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 wird dadurch ermöglicht, dass sich die beiden Führungsschienen 11, 12 des einen Schienenpaares 1 über den zugehörigen Gleiter 3 lediglich entlang der Vertikalen z einander abstützen, die senkrecht auf der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene (x, y-Ebene) steht.
  • In dem anderen Schienenpaar 2 ist der Gleiter 3 demgegenüber derart zwischen den beiden Führungsschienen 21, 22 angeordnet, dass er diese sowohl entlang der Vertikalen z als auch entlang der Querrichtung y gegeneinander verspannt, so dass sich diese beiden Führungsschienen 21, 22 nicht entlang der Querrichtung y relativ zueinander bewegen können.
  • Besonders vorteilhaft ist bei der in den 1a und 1b dargestellten Anordnung, dass sowohl die Führungsschienen 11, 12 und 21, 22 der beiden Schienenpaare 1, 2 als auch die zugehörigen Gleiter 3 identisch ausgebildet sind. Der Unterschied liegt lediglich in der räumlichen Anordnung (räumlichen Orientierung) des Gleiters 3 in dem ersten Schienenpaar 1 einerseits und dem zweiten Schienenpaar 2 andererseits. Weitere Einzelheiten hierzu werden weiter unten anhand der 2a und 2b im Detail erläutert werden.
  • Die Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 des einen Schienenpaares 1 entlang der Querrichtung y umfasst sowohl eine begrenzte Verschieblichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des besagten Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang der Querrichtung y als auch eine Verschwenkbarkeit in der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene (so genanntes „Gieren"). Begrenzt ist die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang der Querrichtung y dadurch, dass die in die erste Führungsschiene 11 eingreifende zweite Führungsschiene 12 zwischen zwei Anschlägen dieses Schienenpaares 1, von denen der eine durch die erste Führungsschiene 11 und der andere durch die Kugelanordnung 4 gebildet wird, nur begrenzt entlang der Querrichtung y bewegbar ist.
  • Durch die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 entlang der Querrichtung y wird eine Überbestimmung der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 gebildeten Führungsschienenanordnung – bedingt durch die starre Befestigung der beiden ersten Führungsschienen 11, 21 des jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 am Sitzgestell und die starre Verbindung der beiden zweiten Führungsschienen 12, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 über das (als Verbindungsabschnitt wirkende) Verstellteil T – vermieden. Gleichzeitig wird aber eine definierte, klapperfreie Führung des Verstellteiles T mittels der beiden Schienpaare 1, 2 in Sitzlängsrichtung x gewährleistet, da in dem anderen Schienenpaar 2 die beiden Führungsschienen 21, 22 mittels des Gleiters 3 sich entlang der Querrichtung y aneinander abstützen und hierdurch eine definierte Führung entlang der Sitzlängsrichtung x (ohne Schlackerbewegungen entlang der Querrichtung y) gewährleisten.
  • Hierdurch können innerhalb der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten Ebenen auftretende Toleranzen (Einbau- bzw. Montagetoleranzen) ausgeglichen werden, ohne dass die Führungseigenschaften der Führungsschienenanordnung – hinsichtlich einer Einstellung des Verstellteiles T in Schienenlängsrichtung x – beeinträchtigt wird.
  • Um innerhalb der beiden Schienenpaare 1, 2 Spielfreiheit zu erreichen, ist der in die erste Führungsschiene 11, 21 des jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2 ragende bzw. eingreifende Abschnitt der zugeordneten zweiten Führungsschiene 12, 22 jeweils federelastisch ausgelegt (dimensioniert).
  • Letzteres sowie die oben beschriebene Geometrie und Anordnung der Führungsschienen ermöglicht zugleich auch ein begrenztes Verschwenken der beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines jeden Schienenpaares 1, 2 aus der durch die beiden Schienenpaare 1, 2 definierten Ebene heraus, um eine durch die Mittelpunkte der Kugeln der jeweiligen Kugelanordnung 4 definierte, parallel zur Schienenlängsrichtung x verlaufende Schwenkachse.
  • In den 2a und 2b ist eine bevorzugte Weiterbildung der beiden Schienenpaare 1, 2 der Führungsschienenanordnung aus den 1a und 1b dargestellt.
  • Die in den 2a und 2b im Querschnitt dargestellten Schienenpaare 1, 2 weisen jeweils eine erste gestellfeste Führungsschiene 11 bzw. 21 sowie eine hierin eingreifende, mit dem einzustellenden Verstellteil T verbundene zweite Führungsschiene 12 bzw. 22 auf, die entlang der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 des entsprechenden Schienenpaares 1, 2 in Schienenlängsrichtung x verschieblich ist. Hierzu sind die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 mittels einer durch eine Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung x hintereinander angeordneter Kugeln gebildeten Kugelanordnung 4 längsverschieblich aneinander gelagert. Die Kugeln der entsprechenden Kugelanordnung 4 laufen jeweils in einer Kugelaufnahme 17 bzw. 27 (ggf. in Form eines so genannten Kugelkäfigs) an der ersten Führungsschiene 11, 21 des jeweiligen Schienenpaares 1 bzw. 2, und zwar insbesondere derart, dass sie nicht entlang der Querrichtung y beweglich sind.
  • Die in die jeweilige erste Führungsschiene 11, 21 eingreifende zweite Führungsschiene 12, 22 eines jeden Schienenpaares 1, 2 ist mehrfach abgewinkelt und weist einen gekrümmten Endabschnitt 14 bzw. 24 auf, dem ein federnd ausgebildeter gekrümmter Abschnitt 13 bzw. 23 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21 zugeordnet ist, welcher in den von den beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 umschlossenen Raum eingreift und hierbei abschnittsweise entlang des jeweiligen gekrümmten Abschnittes 14, 24 der zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 (jedoch von diesem beabstandet) verläuft. Die gekrümmten Abschnitte 13, 14 bzw. 23, 24 der beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 können bei Einwirkung großer, crash-bedingter Querkräfte (entlang der Querrichtung y) miteinander in Eingriff treten, um ein außer Eingriff geraten der Führungsschiene 11, 12 bzw. 21, 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 zu verhindern und hierdurch die Crash-Sicherheit der Führungsschienenanordnung zu maximieren. Weitere entlang der Querrichtung vorgesehene Anschläge, über die bei Wirken großer Querkräfte Crash-Energie aufgenommen werden kann, werden gebildet durch eine im Wesentlichen vertikal verlaufende seitliche Wand 15, 25 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 sowie durch einen Anschlag 12b bzw. 22b an einem vertikal verlaufenden Abschnitt der jeweiligen zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22. Die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines jeden Schienenpaares 1, 2 greifen also derart formschlüssig ineinander, dass ein außer Eingriff geraten durch überhöhte Querkräfte (Crash-Kräfte) durch Formschluss verhindert wird.
  • Die beiden Führungsschienen 11, 12 des einen Schienenpaares 1 sowie die beiden Führungsschienen 21, 22 des anderen Schienepaares 2 wirken jedoch nicht nur über die jeweilige Kugelanordnung 4 zusammen sondern stützen sich auch noch jeweils über einen Gleiter aneinander ab, der mittels Formschlusselementen 38 an dem federelastischen, gekrümmten Abschnitt 13 bzw. 23 der jeweiligen ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 festgelegt ist. Dabei sind der dem einen Schienenpaar 1 und der dem anderen Schienenpaar 2 zugeordnete Gleiter 3 jeweils identisch ausgebildet; sie unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer räumlichen Ausrichtung (Orientierung) in dem jeweiligen Schienenpaar 1 bzw. 2.
  • In dem einen Schienenpaar 1 ist der Gleiter 3 zwischen einer Anschlagfläche 12a der zweiten Führungsschiene 12, welcher parallel zu der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y definierten Ebene (xy-Ebene) erstreckt ist, und dem gekrümmten, federelastischen Abschnitt 13 der ersten Führungsschiene 11 derart aufgenommen, dass sich die beiden Führungsschienen 11, 12 über den Gleiter 3 lediglich entlang der Vertikalen z aneinander abstützen, und zwar über entsprechenden Stützflächen 31, 32, 33 des Gleiters 3, die dem Verlauf des gekrümmten federelastischen Abschnittes 13 der ersten Führungsschiene 11 bzw. der Anschlagfläche 12a der zweiten Führungsschiene 12 angepasst sind.
  • Hierdurch sind die beiden Führungsschienen 11, 12 des einen Schienenpaares 1 nicht nur entlang der Schienenlängsrichtung x zueinander verschiebbar sowie um die durch Mittelpunkte M der Kugelanordnung 4 definierte (und parallel zur Schienenlängsrichtung x) verlaufende Drehachse (optional auch unter Ausnutzung der Elastizität des federelastischen Abschnittes 13 der ersten Führungsschiene 1) zueinander verschwenkbar. Sondern sie sind darüber hinaus auch entlang der Querrichtung y begrenzt zueinander bewegbar, nämlich durch begrenztes Verschieben der zweiten Führungsschiene 12 relativ zu der ersten Führungsschiene 11 entlang der Querrichtung y sowie durch begrenztes Verdrehen der zweiten Führungsschiene 12 relativ zu der ersten Führungsschiene 11 in der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene. Die Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des einen Schienenpaares 1 relativ zu dessen erster Führungsschiene 11 ist dabei dadurch begrenzt, dass der zweiten Führungsschiene 12 mit ihrem in die erste Führungsschiene 11 hinein ragenden Abschnitt nur ein begrenzter Raum zwischen der vertikalen, seitlichen Begrenzungswand 15 der ersten Führungsschiene 11 und dem federelastischen, gekrümmten Abschnitt 13 bzw. der Kugelanordnung 14 der ersten Führungsschiene 11 zur Verfügung steht.
  • Durch die federelastische Ausbildung des gekrümmten Abschnittes 13 der ersten Führungsschiene 11, an dem sich der Gleiter 3 mit einer zugeordneten Oberfläche 31 abstützt, ist dabei gewährleistet, dass der Gleiter 3 spielfrei zwischen dem gekrümmten Abschnitt 13 der einen Führungsschiene 11 und dem horizontalen Anschlag 12a der anderen Führungsschiene 12 aufgenommen ist.
  • Im Ergebnis besitzt also das eine Schienenpaar hinsichtlich der relativen Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 11, 12 insgesamt vier Freiheitsgrade, nämlich relative Verschieblichkeit in Längsrichtung x und in Querrichtung y sowie relative Verschwenkbarkeit um eine parallel zur Schienenlängsrichtung x verlaufende Achse sowie in der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y definierten Ebene.
  • In das in 2b dargestellte zweite Schienenpaar 2 ist der Gleiter 3 demgegenüber derart eingesetzt, dass sich die beiden Schienen 21, 22 des zweiten Schienenpaares 2 über den Gleiter 3 sowohl entlang der Vertikalen z als auch entlang der Querrichtung y aneinander abstützen und gegeneinander verspannt sind. Hierzu ist der Gleiter 3 derart formschlüssig an der ersten, gestellfesten Führungsschiene 21 des zweiten Schienenpaares 2 befestigt, dass er einerseits mit seiner entsprechend angepassten Oberfläche 31 an dem gekrümmten, federelastischen Abschnitt 23 der ersten Führungsschiene 21 anliegt und andererseits mit den senkrecht zueinander stehenden Kanten einer Aussparung 33 an zwei senkrecht zueinander verlaufenden Anschlagflächen 22a, 22b der zweiten Führungsschiene 22 anliegt. Von den beiden Anschlagflächen 22a, 22b erstreckt sich die eine Anschlagfläche 22a parallel zu der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene (x, y-Ebene) und die andere Anschlagfläche 22b senkrecht zu dieser Ebene und senkrecht zur Querrichtung y. Hierdurch wird eine Beweglichkeit der beiden Führungsschienen 21, 22 des zweiten Schienenpaares 2 entlang der Querrichtung y verhindert. Zusätzlich stützt sich der Gleiter 3 noch mit einem weiteren seitlichen Anschlag 34 an einer zugeordneten Anschlagfläche 12c der zweiten Führungsschiene 22 ab, die ebenfalls parallel zu der durch die Schienenlängsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene verläuft.
  • In 2b ist das zweite Schienenpaar 2 in einem Zustand dargestellt, in dem die zweite Führungsschiene 22 des zweiten Schienenpaares 2 bezüglich der ersten Führungsschiene 21 um eine parallel zur Schienenlängsrichtung x und durch die Mittelpunkte M der Kugelanordnung 4 verlaufende Achse verschwenkt ist. Es wird deutlich, dass diese Schwenkbewegung – insbesondere bei veränderter Lage der im Ausführungsbeispiel durch die Mittelpunkte der Kugeln 4 gebildeten Schwenkachse – auch unter Ausnutzung der Elastizität des federelastischen, gekrümmten Abschnittes 23 der ersten Führungsschiene 21 ermöglicht werden kann, der in den von den beiden Führungsschienen 21, 23 umschlossenen Raum hineinragt und bei einem Verschwenken der zweiten Führungsschiene 22 relativ zu der ersten Führungsschiene 21 um die entsprechende (insbesondere um eine von der durch die Kugelmittelpunkte M definierten Achse abweichenden) Schwenkachse etwas deformiert wird.
  • Die Krümmung des gekrümmten Abschnittes 23 ist bevorzugt wo ausgelegt, dass der gekrümmte Abschnitt 23 kreisabschnittsförmig und konzentrisch bezüglich der durch die Kugelmittelpunkte M definierten Achse verläuft, so eine Deformation der federelastische gekrümmte Abschnitt nicht zwingend ist, wenn jene Achse die Schwenkachse bildet.
  • In 3 ist eine Abwandlung der anhand der 1a und 1b sowie 2a und 2b dargestellten Verstelleinrichtung für ein Verstellteil T (in Form einer Oberschenkelstütze) dargestellt, wobei zur Einstellung des Verstellteiles T ebenfalls zwei Schienenpaare 1, 2 dienen, die jeweils durch in Schienenlängsrichtung x zueinander verschiebbare, längserstreckte Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 gebildet werden. Dabei ist das jeweilige Schienenpaar 1, 2 im Querschnitt symmetrisch bezüglich einer entlang der Querrichtung y verlaufenden Achse ausgebildet, wobei sich entlang dieser Achse (und damit entlang der Querrichtung y ) die zweite Führungsschiene 12 bzw. 22 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 in den von der ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 umschlossenen Raum hinein erstreckt.
  • Ein wesentlicher Unterschied zu den anhand der 1a und 1b sowie 2a und 2b beschriebenen Führungsschienensystemen liegt darin, dass gemäß 3 der Gleiter 3 eines jeden Schienenpaares 1, 2 mehrteilig, und zwar insbesondere vierteilig, ausgebildet ist, wobei jeweils zwei Gleiterteile 3a, 3b auf der einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse des jeweiligen Schienenpaares liegen. Die Gleiterteile 3a, 3b sind dabei – im Gegensatz zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen – wegen ihrer nachfolgend beschriebenen, zusätzlichen Funktion als Kugelkäfige nicht ortsfest an einer der Führungsschienen fixiert sondern vielmehr über in 3 nicht dargestellte geeignete Sicherungselemente verliersicher zwischen den jeweiligen beiden Führungsschienen 11, 12; 21, 22 angeordnet. Ferner können die Gleiterteile 3a, 3b auch (z.B. mittels einer Klippsverbindung) an bzw. in entsprechenden Langlöchern der hierfür geeigneten Führungsschienen 12, 22 geführt sein.
  • Die oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse angeordneten Gleiter 3a, 3b bilden sowohl oberhalb als auch unterhalb der Symmetrieachse Aufnahmen 37 (Kugelkäfige) für die Kugeln je einer Kugelanordnung 4', 4'' aus. Den Kugeln der beiden Kugelanordnungen 4', 4'' ist jeweils eine Lauffläche an einem von der zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 abstehenden Stützabschnitt 16', 16'' bzw. 26', 26'' zugeordnet. Ein Vorteil der in 3 gezeigten Führungsschienenanordnung liegt somit in der Minimierung der Reibungskräfte bei einer Längsverschiebung der Führungsschienen 11, 12; 21, 22 der beiden Schienenpaare 1, 2 in Schienenlängsrichtung x, da die jeweils beweglich geführte Führungsschiene 12 bzw. 22 jedes Schienenpaares 1, 2 beidseitig mittels einer Kugelanordnung 4', 4'' geführt ist.
  • Die auf der einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 angeordneten Paare von Gleiterteilen 3a, 3b bestehen aus zwei Gleiterteilen 3a, 3b, die sich jeweils in der Lage einer Ausnehmung 300a bzw. 300b unterscheiden, über deren Innenwand sie jeweils an einem der von der zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 abstehenden Stützabschnitte 16', 16'' bzw. 26', 26'' anliegen. Dabei sind die einen Gleiterteile 3a von einem solchen Typ, dass die entsprechende Ausnehmung 300a keinen Spielraum für eine Bewegung der zweiten Führungsschiene 11, 21 des entsprechenden Schienenpaares 1, 2 entlang der Querrichtung y zuließe, während die Ausnehmungen 300b der Gleiterteile 3b vom zweiten Typ eine solche Bewegung in begrenztem Umfang ermöglichen.
  • Bei den Gleiterteilen 3a, 3b mit unterschiedlicher Lage der jeweiligen Ausnehmung 300a bzw. 300b handelt es sich dabei um Gleichteile (identisch ausgebildete Gleiterteile 3a, 3b), die um einen Winkel von 180° bezüglich einer senkrecht zur Ebene der Führungsschienen (xy-Ebene) verlaufenden vertikalen Achse z zueinander verdreht angeordnet sind, um den gewünschten Effekt hinsichtlich des Ermöglichens bzw. Verhinderns einer Relativbewegung der jeweiligen Führungsschienen eines Schienenpaares zu erzielen, wobei die unterschiedliche Lage der jeweiligen Ausnehmung 300a, 300b genau auf die unterschiedliche Lage der Gleiterteile 3a, 3b bezüglich der besagten vertikalen Achse z zurückzuführen ist.
  • In dem einen Schienenpaar 1 sind die Gleiterteile 3a, 3b auf den beiden Seiten der Symmetrieachse (d. h. oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse) so angeordnet, dass auch der aus den Gleiterteilen 3a, 3b bestehende Gleiter 3 insgesamt symmetrisch bezüglich der besagten Symmetrieachse ausgebildet ist. Hierdurch sind die Ausnehmungen 300a, 300b der beiden Gleiterteile 3a, 3b auf den beiden Seiten der Symmetrieachse derart angeordnet, dass eine begrenzte Relativbewegung der zweiten Führungsschiene 12 des ersten Schienenpaares 1 relativ zu der ersten Führungsschiene 11 entlang der Querrichtung y ermöglicht wird, und zwar unter Ausnutzung des durch die genannten Ausnehmungen 300a, 300b zur Verfügung gestellten Freiraumes für eine Bewegung der zweiten Führungsschiene 12 relativ zu dem an der ersten Führungsschiene 11 festgelegten Gleiter 3 (bestehend aus den vier Gleiterteilen 3a, 3b).
  • In dem zweiten Schienenpaar 2 sind die Gleiterteile 3a, 3b auf der einen Seite und der anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse so angeordnet, dass die Symmetrie gebrochen (aufgehoben) ist. Hierdurch sind die Ausnehmungen 300a, 300b in den Gleiterteilen 3a, 3b oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse so kombiniert, dass durch die Wandungen der Ausnehmungen 300a, 300b eine Bewegung der zweiten Führungsschiene 22 relativ zu der ersten Führungsschiene 21 des zweiten Schienenpaares 2 verhindert wird.
  • Im Übrigen stützen sich die Führungsschienen 11, 12 sowie 21, 22 der beiden Schienenpaare 1, 2 über die Gleiterteile 3a, 3b sowohl unterhalb als auch oberhalb der Symmetrieachse jeweils noch entlang der Vertikalen z aneinander ab, wobei die Gleiterteile 3a, 3b jeweils an einer Anschlagfläche 12a bzw. 22a der zweiten Führungsschiene 12, 22 anliegen, die sich parallel zu der durch die in Längsrichtung x und die Querrichtung y aufgespannten Ebene erstreckt, sowie andererseits an einem federelastischen, gekrümmten Abschnitt 13', 13''; 23', 23'' der jeweiligen ersten Führungsschiene 11, 21.
  • Die gekrümmten federelastischen Abschnitte 13', 13''; 23', 23'' der ersten Führungsschienen 11, 21 wirken dabei wiederum mit zugeordneten Abschnitten 14 bzw. 24 der zweiten Führungsschienen 12, 22 derart zusammen, dass die beiden Führungsschienen 11, 12 bzw. 21, 22 eines jeden Schienenpaares 1, 2 in einem Crash-Fall, insbesondere unter der Wirkung großer Querkräfte, nicht außer Eingriff geraten können. Zu dieser Stabilität des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 tragen auch die im Querschnitt besonders dick ausgebildeten seitlichen, äußeren Begrenzungen der ersten Führungsschienen 11, 21 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 bei.
  • Die Gleiter 3 stützen sich dabei bevorzugt nicht vollflächig an den jeweils zugeordneten Stütz- bzw. Anschlagflächen der Führungsschienen 11, 12; 21, 22 ab, sondern vielmehr linienartig über an dem Umfang der Gleiter 3 ausgebildete Erhebungen.
  • 4 zeigt eine Abwandlung der Führungsschienenanordnung aus 3, wobei die Führungsschienen 11, 12; 21, 22 der beiden Schienenpaare 1, 2 identisch ausgebildet sind wie bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel.
  • Der Unterschied zu dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht in der zweiteiligen Ausbildung der Gleiter 3 der beiden Schienenpaare 1, 2 sowie darin, dass sich die Schienen 11, 12 bzw. 21, 22 der beiden Schienenpaare 1, 2 ausschließlich über den jeweiligen Gleiter 3, nicht aber über eine Kugelanordnung aneinander abstützen. Die Kugeln, auf denen die jeweilige zweite Führungsschiene 12, 22 an der zugeordneten ersten, gestellfesten Führungsschiene 11, 21 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 zu führen wäre, sind in der Führungsschienenanordnung gemäß 4 nicht vorgesehen. Hier übernehmen vielmehr die Gleiter 3 in dem jeweiligen Schienenpaar 1, 2 auch die Funktion, eine entlang der Schienenlängsrichtung x bewegliche Führung der jeweiligen zweiten Führungsschiene 12 bzw. 22 entlang der ersten Führungsschiene 11 bzw. 21 zu ermöglichen.
  • Die Gleiter 3 in den beiden Schienenpaaren 1, 2 sind jeweils zweiteilig ausgebildet mit jeweils einem Gleiterteil 3' bzw. 3'' auf der einen und anderen Seite (oberhalb und unterhalb) der Symmetrieachse des jeweiligen Schienenpaares 1, 2. Die Gleiterteile 3' bzw. 3'' weisen jeweils eine im wesentlichen rechteckförmige Ausnehmung 300', 300'' auf, in die die jeweilige zweite Führungsschiene 12 bzw. 22 mit den abstehenden Stützabschnitten 16', 16''; 26', 26'' hineinragt. Die beiden Gleiterteile 3', 3'' oberhalb und unterhalb der Symmetrieachse sind dabei geometrisch identisch ausgebildet und jeweils an der hierfür geeigneten Führungsschiene 11 bzw. 21 des jeweiligen Schienenpaares 1, 2 befestigt.
  • In dem einen Schienenpaar 1 sind die beiden Gleiterteile 3', 3'' auf den beiden Seiten der Symmetrieachse so angeordnet, dass auch der Gleiter 3 insgesamt die entsprechende Spiegelsymmetrie aufweist. Hierdurch wirken die Ausnehmungen 300', 300'' der beiden Gleiterteile 3', 3'' so zusammen, dass sie eine Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 12 des einen Schienenpaares 1 relativ zu dem Gleiter 3 (bestehend aus den beiden Gleiterteilen 3', 3'') entlang der Querrichtung y (und damit auch relativ zu der entsprechenden ersten Führungsschiene 11) ermöglichen.
  • In dem zweiten Schienenpaar 2 sind die beiden Gleiterteile 3', 3" beidseits der Symmetrieachse des Schienenpaares 2 demgegenüber spiegelverkehrt angeordnet, so dass die Seitenwände der Ausnehmungen 300', 300'' der beiden Gleiterteile 3', 3'' des Gleiters 3 eine Beweglichkeit der zweiten Führungsschiene 22 des zweiten Schienenpaares 2 relativ zu dem zugehörigen Gleiter 3 und damit auch relativ zu der entsprechenden ersten Führungsschiene 21 verhindern.

Claims (27)

  1. Führungsschienenanordnung für eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, insbesondere für eine Sitzverstelleinrichtung, mit – zwei Schienenpaaren, die jeweils eine erste längserstreckte Führungsschiene sowie eine zweite, entlang der Schienenlängsrichtung relativ zu der ersten Führungsschiene bewegliche zweite längserstreckte Führungsschiene aufweisen und die quer zu ihrer Erstreckungsrichtung voneinander beabstandet nebeneinander verlaufen und – einem Verbindungsabschnitt, über den die beiden zweiten Führungsschienen miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12) des einen Schienenpaares (1) derart ineinander greifen, dass sie zusätzlich entlang einer zweiten Richtung (y) quer zur Schienenlängsrichtung (x) begrenzt relativ zueinander beweglich sind, während die beiden Führungsschienen (21, 22) des anderen Schienenpaares (2) derart ineinander greifen, dass keine substanzielle Relativbewegung entlang der zweiten Richtung (y) möglich ist.
  2. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12) des ersten Schienenpaares (1) entlang der zweiten Richtung (y) zueinander verschieblich sind.
  3. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12) des ersten Schienenpaares (1) in der durch die Schienenlängsrichtung (x) und die zweite Richtung (y) definierten Ebene zueinander verdrehbar sind.
  4. Schienenlängsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Richtung (y) senkrecht zu der Schienenlängsrichtung (x) in einer durch die beiden Schienenpaare (1, 2) definierten Ebene verläuft.
  5. Schienenlängsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei beiden Schienenpaaren (1, 2) die erste und zweite Führungsschiene (11, 12; 21, 22) aus der durch die beiden Schienenpaare (1, 2) definierten Ebene heraus begrenzt zueinander verdrehbar sind, insbesondere um eine entlang der Schienenlängsrichtung (x) verlaufende Drehachse.
  6. Schienenlängsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) sich jeweils über einen Gleiter (3) aneinander abstützen, der an einer der beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) angeordnet ist.
  7. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Gleiter (3) an der zugeordneten Führungsschiene (11, 21) abstützt.
  8. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleiter (3) an der zugeordneten Führungsschiene (11, 21) als separates Teil befestigt oder beweglich geführt ist.
  9. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleiter (3) an der zugeordneten Führungsschiene (11, 21) lösbar befestigt ist.
  10. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleiter (3) an der zugeordneten Führungsschiene (11, 21) formschlüssig angeordnet ist.
  11. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) mittels des Gleiters (3) gegeneinander verspannt sind.
  12. Schienenlängsführung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Führungsschienen (11, 12) des einen Schienenpaares (1) nur entlang einer Raumrichtung (z) senkrecht zur Schienenlängsrichtung (x) aneinander abstützen und dass sich die beiden Führungsschienen (21, 22) des zweiten Schienenpaares (2) entlang beider Raumrichtungen (y, z) senkrecht zur Schienenlängsrichtung (x) aneinander abstützen.
  13. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Führungsschienen (21, 22) des anderen Schienenpaares (2) über den Gleiter (3) entlang der zweiten Richtung (y) aneinander abstützen.
  14. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsschienen (11, 12) des einen Schienenpaares (1) über den Gleiter (3) lediglich entlang einer Raumrichtung (z) senkrecht zu einer durch die beiden Schienenpaare (1, 2) aufgespannten Ebene aneinander abstützen und dass sich die Führungsschiene (21, 22) des anderen Schienenpaares (2) über den Gleiter (3) entlang beider Raumrichtungen (y, z) senkrecht zur Schienenlängsrichtung (x) aneinander abstützen.
  15. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die den beiden Schienenpaaren (1, 2) zugeordneten Gleiter (3) im geometrischen Aufbau identisch sind, jedoch in den beiden Schienenpaaren (1, 2) unterschiedlich angeordnet sind.
  16. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleiter (3) in den beiden Schienenpaaren (1, 2) jeweils eine unterschiedliche räumliche Orientierung aufweisen.
  17. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleiter (3) der beiden Schienenpaare (1, 2) jeweils mehrteilig ausgebildet sind und dass die Teile (3a, 3b; 3', 3'') der Gleiter (3) in den beiden Schienenpaaren (1, 2) jeweils eine unterschiedliche Lage zueinander aufweisen.
  18. Führungsschienenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) eines Schienenpaares (1, 2) jeweils über eine Rollkörperanordnung, insbesondere eine Kugelanordnung (4), zusammenwirken.
  19. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11,12; 21, 22) eines Schienenpaares (1, 2) sich über die zugeordnete Rollkörperanordnung (4) jeweils entlang einer Richtung (z) senkrecht zur Schienenlängsrichtung (x) punktartig aneinander abstützen.
  20. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollkörperanordnung (4) durch mehrere entlang der Schienenlängsrichtung (x) hintereinander angeordnete Rollkörper gebildet wird.
  21. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Rollkörper einer Rollkörperanordnung (4) jeweils eine Aufnahme (17, 27, 37) zur Positionierung des jeweiligen Rollkörpers zugeordnet ist.
  22. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (17, 27) für die Rollkörper an einer der beiden Führungsschienen (11, 21) des jeweiligen Schienenpaares vorgesehen sind.
  23. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 17 und Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (37) für die Kugeln der jeweiligen Kugelanordnung (4) an dem Gleiter (3) des jeweiligen Schienenpaares (1, 2) vorgesehen sind.
  24. Führungsschienenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Abschnitt (13, 23; 13', 23') einer Führungsschiene (11, 21) eines Schienenpaares (1, 2), über den sich die entsprechende Führungsschiene (11, 21) an der anderen Führungsschiene (12, 22) des Schienenpaares (1, 2) abstützt, zum Spielausgleich federelastisch ausgebildet ist.
  25. Führungsschienenanordnung nach Anspruch 5 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Ausbildung des Abschnittes (11, 21) die Verschwenkbarkeit der beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) des jeweiligen Schienenpaares aus der durch die Schienenlängsrichtung (x) und die zweite Richtung (y) definierten Ebene heraus ermöglicht.
  26. Führungsschienenanordnung nach einem der Ansprüche 18 bis 22 und Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) eines Schienenpaares (1, 2) jeweils um eine durch die jeweilige Kugelanordnung (4) definierte Schwenkachse aus der durch die Schienenlängsrichtung (x) und die zweite Richtung (y) definierten Ebene heraus verschwenkbar sind.
  27. Führungsschienenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (11, 12; 21, 22) eines Schienenpaares (1, 2) derart ineinander greifen, dass sie unter der Wirkung großer, senkrecht zur Schienenlängsrichtung (x), und insbesondere entgegen der Gewichtskraft, wirkender Kräfte formschlüssig miteinander in Eingriff geraten.
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