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Die
Erfindung betrifft ein Dachmodul eines Kraftfahrzeugs mit einer
Befestigungseinrichtung.
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Bei
vielen Kraftfahrzeugen hat sich in jüngster Zeit der Einsatz von
sogenannten Dachträgersystemen
durchgesetzt, als Folge von geänderten
Freizeitgewohnheiten. Solche Dachträgersysteme sind beispielsweise
zur Montage von Skiträgern,
Fahrradträgern,
Dachboxen und dergleichen ausgelegt, um entsprechende Freizeit-
und Sportgeräte
und verwandtes Zubehör
zu transportieren. Bei den herkömmlichen
Dachträgersystemen
sind in der Regel zwei Relings vorgesehen, die sich links und rechts entlang
der Dachkante in Fahrzeuglängsrichtung
erstrecken. Solche Längsrelings
sind ein- oder mehrteilig
aufgebaut.
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Die
einteiligen Relings umfassen ein längliches Verbindungsstück, an dessen
Enden jeweils Befestigungsfüße angeformt
sind, die auf dem Fahrzeugdach verschraubt sind. Diese Bauweise
erfordert für
die Herstellung des Relings komplexe Fertigungsschritte, um die
geforderten Eigenschaften und Geometrien im Hinblick auf ein gewünschtes
Design und die notwendige Festigkeit und Steifigkeit sicherzustellen.
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Mehrteilige
Relings bestehen im wesentlichen aus zwei Fußteilen und einem mittleren
Verbindungsstück,
das zwischen die Fußteile
eingesetzt ist. Auch bei einer mehrteiligen Reling sind die Fußteile mit
dem Fahrzeugdach verschraubt, wobei zusätzlich auch mit dem Fahrzeugdach
verschraubte Zwischenstützen
vorgesehen sein können,
die geeignet mit dem mittleren Verbindungsstück verbunden sind.
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Die
herkömmlichen
Relingsysteme unterliegen dem wesentlichen Nachteil, daß das Fahrzeugdach
mit geeigneten Löchern
und/oder Bohrungen zu versehen ist, so daß sich die Fußteile auf
dem Fahrzeugdach befestigen lassen. Bei solchen Löchern in dem
Fahrzeugdach besteht infolge einer ungenügenden Abdichtung die Gefahr
von Korrosion, was im fortgeschrittenen Stadium zum Abreißen der
Fußteile oder
aber zumindest zu optischen Beeinträchtigen des Erscheinungsbilds
des Kraftfahrzeugs führen kann.
Ferner sind die herkömmlichen
Relings als komplexes Bauteil in einem separaten Herstellungsschritt
bereitzustellen, was das Dachträgersystem nachteilig
verteuert.
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Die
DE 34 29 880 C2 offenbart
ein Dachmodul gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1 und Patentanspruch 5.
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Die
DE 101 05 168 A1 offenbart
ein Fahrzeugdach für
einen Personenkraftwagen. An einem Dachblech des Fahrzeugdaches
sind an den Längsseitenbereichen
aus der Dachebene heraus geformte Aufnahmen zur Befestigungsanordnung
von Dachlastenquerträgern
ausgebildet.
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Die
DE 100 51 512 A1 offenbart
ein Fahrzeugdach für
Kraftfahrzeuge, das ein vorgefertigtes Dachmodul mit daran angeordneten
Dachrelings aufweist. Diese Dachrelings sind an dem Dachmodul herkömmlich durch
Kleben, Löten,
Schweißen, Schrauben
oder dergleichen befestigt.
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Entsprechend
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dachbefestigungssystem
anzugeben, was sich günstiger
herstellen läßt und eine
größere Flexibilität hinsichtlich
Design und Funktion erlaubt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Dachmodul mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und
des Anspruchs 5 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dachmoduls sind in den
abhängigen
Ansprüchen
2 bis 4 und 6 bis 20 definiert.
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Das
erfindungsgemäße Dachmodul
zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, daß zumindest eine Befestigungseinrichtung
einstückig
in das Dachmodul integriert ist. In dem Dachmodul sind mehrere Befestigungseinrichtungen
integriert, die sich bspw. in Längsrichtung
des Fahrzeugs paarweise zueinander ausgerichtet gegenüberliegen.
Die Befestigungseinrichtungen dienen vorteilhaft als Aufnahmeeinrichtung
für Tragbalken,
die als Dachreling ausgebildet sind. Alternativ dazu können an
den Befestigungsein richtungen auch direkte Befestigungsmittel, z.B.
eine Dachbox oder dergleichen angebracht sein, wodurch sich die
Dachbox auch ohne eine Dachreling an dem erfindungsgemäßen Dachmodul
befestigen läßt.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können die Tragbalken lösbar an
den Befestigungseinrichtungen befestigt werden. Hierzu sind an den freien
Enden des Tragbalkens, die mit einer jeweiligen Befestigungseinrichtung
in Eingriff ist, geeignete Befestigungsmittel bspw. in Form von
versenkbaren Imbus-Schrauben, federbeaufschlagter Kolben und dergleichen
vorgesehen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Dachmodul lassen
sich somit die Füße für einen
daran anzubringenden Tragbalken bspw. durch Blechumformung in Form
eines Tiefziehens in eine Außenfläche des Dachmoduls
einarbeiten.
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Alternativ
dazu kann das Dachmodul aus einem Kunststoff hergestellt sein, der
aus einer Lackfolie und einem Trägermaterial
besteht. Diese Herstellungsweise gestattet einen noch größeren Freiheitsgrad
für das
Design des Dachmoduls, und zeichnet sich durch eine äußerst hohe
Wirtschaftlichkeit aus. Die notwendige Steifigkeit und Festigkeit
des Dachmoduls in Bezug auf die Kräfte, die im Fahrtbetrieb des
Fahrzeugs von dem Dachmodul in die Karosserie einzuleiten sind,
lassen sich äußerst vorteilhaft dadurch
sicherstellen, daß die
Lackfolie mit dem Trägermaterial
hinterschäumt,
hinterspritzt oder hinterprägt
ist, wobei das Trägermaterial
aus einem Polyurethansystem, einem spritzgegossenen Thermoplastmaterial
oder aus einem GMT- oder SMC-Material
besteht.
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Insbesondere
bei der Herstellung aus einem Kunststoff wie voranstehend erläutert können die
Befestigungseinrichtungen in Form von Fußteilen für eine Dachreling mit äußerst hoher
Anmutung in die Außenstruktur
des erfindungsgemäßen Dachmoduls integriert
sein, so daß der
Tragbalken, der zwischen zwei sich gegenüberliegend angeordneten Befestigungseinrichtungen
eingesetzt wird, allenfalls eine geringe bis gar keine Biegung,
und außerdem
eine nur geringe bis keine Querschnittsänderung aufweist. Zur Herstellung
eines solchen Tragbalkens eignet sich vorteilhaft ein Strangpreßprofil,
beziehungsweise in gleicher Weise ein langfaserverstärkter Faserverbundkunststoff.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weist die Befestigungseinrichtung
eine längliche
Erstreckung auf und ist bspw. in Fahrzeuglängsrichtung an einem linken
und rechten Rand des Dachmoduls einstückig damit ausgebildet bzw.
darin integriert. Die Befestigungseinrichtung weist hierbei über zumindest
einen Teil ihrer Längserstreckung
eine Nut auf. Beispielsweise wird an einem linken und rechten Rand
des Dachmoduls jeweils eine Befestigungseinrichtung ausgebildet,
wobei sich die jeweiligen Nuten gegenüberliegen und sich auf im wesentlichen
gleicher Höhe
befinden. Somit läßt sich
ein Querträger oder
dergleichen an seinen beiden freien Enden in die jeweiligen Nuten
der Befestigungseinrichtungen einführen, wobei der Querträger vorzugsweise
in den Nuten verschieblich entlang der Fahrzeuglängsachse geführt ist.
Wenn eine Mehrzahl von Querträgern in
den Nuten aufgenommen bzw. geführt
ist, läßt sich ein
hoher Grad an Flexibilität
für eine
gewünschte Befestigung
von verschiedensten Dachaufsätzen zum
Transport von Sportgeräten
oder dergleichen realisieren.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung lassen sich die freien
Enden eines Querträgers
direkt in eine jeweilige Nut einsetzen, wobei die Werkstoffpaarung
von Nut und Querträger
im Hinblick auf eine geringe Reibung und einen ge ringen Verschleiß geeignet
aufeinander abgestimmt sind. Zur weiteren Verschleißminderung
bzw. für
eine Erhöhung
der Lebensdauer kann in die Nut außerdem eine Führungsschiene
in Form eines U-Profils oder eines C-Profils eingesetzt sein, welche
Führungsschiene
vorzugsweise aus einem Metall hergestellt ist. Die Führungsschiene
ist hierbei vorteilhaft in die Nut eingeklebt, mit einem Paßmaß eingepaßt, eingeschraubt
oder dergleichen.
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In
einer alternativen Ausführungsform
weist die Befestigungseinrichtung selbst keine Nut auf, sondern
die erläuterte
Führungsschiene
ist direkt auf eine Außenfläche der
Befestigungseinrichtung aufgesetzt und hierbei in gleicher Weise
wie voranstehend erläutert
daran befestigt. Es versteht sich, daß bei der letztgenannten Ausführungsform
das Dachmodul vorzugsweise zwei Befestigungseinrichtungen aufweist,
wobei die offenen Seiten der daran angebrachten jeweiligen Führungsschienen
einander auf gleicher Höhe
gegenüberliegen,
so daß eine
Aufnahme und Führung
von Querträgern
ohne weiteres möglich
ist.
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Das
erfindungsgemäße Dachmodul,
bei dem die Befestigungseinrichtungen eine längliche Erstreckung aufweisen
und bspw. in Fahrzeuglängsrichtung
vorgesehen sind, läßt sich
in gleicher Weise vorteilhaft aus einem Kunststoffsystem bestehend
aus einer Lackfolie, die nachstehend im einzelnen erläutert ist,
und einem Trägermaterial
herstellen, wobei die Lackfolie mit dem Trägermaterial hinterformt ist. Die
Lackfolie wird hierbei in einem ersten Schritt thermogeformt oder
spritzgegossen. Alternativ dazu ist es auch möglich, die Lackfolie aus einer
reaktiven Duromermasse auszubilden, zum Beispiel mit Rotationsschleudern.
Das Dachmodul erhält
die erforderliche Steifigkeit und Festigkeit, indem das Trägermaterial,
mit dem die Lackfolie hinterformt wird, aus einem Polyurethan-System,
einen Thermoplast-Material oder aus einem GMT- oder SMC-Material
gebildet ist, mit dem die Lackfolie hinterschäumt, hinterspritzt oder hinterprägt wird.
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Bei
der voranstehend genannten Lackfolie kann es sich vorteilhaft um
eine extrudierte thermoplastische Kunststoff-Folie handeln. Eine Außenfläche der
Lackfolie, welche einen Teil der Fahrzeugaußenfläche bildet, kann geeignet lackiert
sein, so daß sich äußerlich
kein Unterschied zu daran angrenzenden lackierten Blechteilen feststellen
läßt.
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Alternativ
dazu kann es sich bei der Lackfolie auch um eine coextrudierte thermoplastische
Kunststoff-Folie handeln, wobei die Folie zumindest aus zwei Folienschichten
besteht. Auch bei dieser Ausführungsform
bildet die Lackfolie in Form der coextrudierten Folie einen Teil
der Fahrzeugaußenfläche. In zumindest
die Folienschicht, die an die Fahrzeugaußenfläche angrenzt, ist eine geeignete
Farbpigmentierung eingearbeitet, so daß sich eine Farbgebung einstellt,
die vorzugsweise an eine Lackierung der daran angrenzenden lackierten
Blechteile angepaßt ist.
Somit ist es für
eine solche coextrudierte Lackfolie nicht notwendig, eine separaten
Lackierschritt durchzuführen.
Bei Bedarf kann die coextrudierte Lackfolie dennoch einer solchen
Lackierung unterzogen sein, um beispielsweise eine noch genauere
Farbanpassung an die übrige
Fahrzeuglackierung zu erzielen.
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Die
Integration der Befestigungseinrichtung in das Dachmodul, z.B. in
Form von Fußteilen
für eine
separate Dachreling oder aber in Form der erläuterten Längserstreckung, gestattet eine
sehr vorteilhafte und optisch äußerst anmutende
Anbringung des Dachmoduls an den angrenzenden Dachholmen der Blechkarosserie über ein
sogenannte Null-Fuge, wobei das Dachmodul mit der Karosserie bündig abschließt. Geeignete
Befestigungsverfahren hierzu bspw. in Form von Kleben und dergleichen
sind dem Fachmann hinlänglich
bekannt. Sonst übliche Schweißgräben, die
sich an den Dachholmen entlang der Fahrzeuglängsachse erstrecken, lassen sich
somit ausschließen.
Auch die sonst üblichen Dicht-
oder Kaschierungselemente zum Abdecken der Schweißgräben können somit
entfallen.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Es
versteht sich, daß die
vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles
in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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1 zeigt einen Teilausschnitt
eines erfindungsgemäßen Dachmoduls
im vorderen rechten Bereich in Nähe
einer A-Säule
eines Kraftfahrzeugs in perspektivischer Draufsicht.
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2 zeigt eine perspektivische
Gesamt-Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Dachmodul in montiertem
Zustand.
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3 zeigt einen seitlichen
Querschnitt einer Befestigungseinrichtung, die in dem erfindungsgemäßen Dachmodul
integriert ist.
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4 zeigt einen Teilausschnitt
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Dachmoduls
in einer Perspektivansicht.
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5 zeigt das Dachmodul von 4 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
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6 zeigt das Dachmodul von 4 und 5 in einer perspektivischen Gesamtansicht.
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In 1 ist ein erfindungsgemäßes Dachmodul 10 in
einem Teilausschnitt perspektivisch dargestellt. Eine Befestigungseinrichtung 11 ist
hierbei als Fußteil
für eine
Dachreling einstückig
in dem Dachmodul 10 integriert ausgebildet, die als ein
Tragbalken 12 zwischen zwei einander gegenüberliegend angeordneten
Befestigungseinrichtungen 11 befestigt ist. Der Tragbalken 12,
der vorzugsweise aus einem Strangpreßprofil oder aus einem Faserverbundwerkstoffteil
mit Langfaserverstärkung
bestehen kann, ist fest oder lösbar
mit den Befestigungseinrichtungen 11 verbunden, je nach
Kundenwunsch.
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Das
Dachmodul 10 ist mit seitlich daran angrenzenden Dachholmen 13 der
Kraftfahrzeugkarosserie so verbunden, daß es bündig damit abschließt. Somit
läßt sich
mit dem erfindungsgemäßen Dachmodul 10 eine
sogenannte Null-Fuge erzielen, wobei herkömmlich Schweißgräben oder
dergleichen ausgeschlossen werden können.
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Alternativ
dazu kann das erfindungsgemäße Dachmodul
mit einem Dachbereich der Fahrzeugkarosserie auch so verbunden sein,
daß an
der Fahrzeugaußenseite
zwischen dem Dachmodul und der Karosserie ein Spalt ausgebildet
ist. Ein solcher Spalt kann hierbei geeignet durch eine Zierleiste
oder dergleichen abgedeckt sein, so daß die Anmutung des Fahrzeugs
nicht nachteilig beeinträchtigt
ist.
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In 2 ist die gesamte Oberfläche des Dachmoduls 10 in
Perspektivansicht gezeigt. Insgesamt sind hierbei vier Befestigungseinrichtungen 11 in
das Dachmodul integriert, jeweils im wesentlichen in einem Eckbereich
des Dachmoduls. Die Befestigungseinrichtungen 11 sind dabei
paarweise angeordnet, so daß sich
jeweils ein Tragbalken 12 in Fahrzeuglängsrichtung, d.h. der x-Richtung
zwischen diesen Befestigungseinrichtungen 11 anbringen
läßt. Die
Befestigungseinrichtungen 11 sind vorteilhaft so in das
Dachmodul 10 eingeformt, daß für den anzubringenden Tragbalken 12 keine
großen
Biegungen, Querschnittsänderungen
oder dergleichen erforderlich sind, was die Fertigung solcher Tragbalken
wirtschaftlicher macht. Nachstehend ist in Bezug auf 3 die Befestigung des Tragbalkens 12 an
der Befestigungseinrichtung 11 erläutert.
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In
der Befestigungseinrichtung 11 ist, jeweils in Ausrichtung
zu einer gegenüberliegend
dazu angeordneten weiteren Befestigungseinrichtung 11 ein Sackloch 14 ausgebildet
Nachdem das Dachmodul 10 bspw. durch ein Tiefziehen eines
Blechs oder durch Thermoformen einer Lackfolie gefolgt von einem
Hinterspritzen, Hinterschäumen
oder Hinterprägen
der Lackfolie mit einem Trägermaterial
als flächiges
Teil hergestellt ist, ist ein solches Loch in einem weiteren Fertigungsschritt
in die Befestigungseinrichtung 11 einzubringen. An einem
jeweils freien Ende 15 des Tragbalkens sind in einer entsprechenden Ausnehmung
federbeaufschlagte Kolben 16 vorgesehen, die bei entspannter
Feder 17 aus dem freien Ende des Tragbalkens herausragen.
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Das
jeweils freie Ende des Tragbalkens 12 ist ein seiner Außenkontur
der entsprechenden Anlagefläche
der Befestigungseinrichtung 11 angepaßt. Wenn der Tragbalken 12 an
der Befestigungseinrichtung 11 zu befestigen ist, wird
durch geeignete Mittel wie z.B. ein Greifring oder dergleichen die
Feder in der x-Richtung mit einer Kraft beaufschlagt, so daß der Kolben 16 in
das freie Ende des Tragbalkens 12 hineingezogen wird. Wenn
sich der Kolben 16 innerhalb des freien Endes des Tragbalkens 12 befindet, kann
das freie Ende des Tragbalkens 12 auf die Anlagefläche der
Befestigungseinrichtung 11 aufgesetzt werden. Wird in dessen
Folge die Feder 17 entspannt, d.h. gleitet der Kolben 16 entgegen
der x-Richtung in seine Ausgangsstellung zurück, so greift ein Teil des
Kolbens in das Sackloch 14 ein, was das freie Ende des
Tragbalkens 12 mit der Befestigungseinrichtung 11 des
Dachmoduls 10 geeignet verblockt. In dieser Weise kann
ein Tragbalken 12 lösbar
an den Befestigungseinrichtungen 11 befestigt werden. Alternativ
dazu ist es ohne weiteres möglich, den
Tragbalken 12 anstelle eines federbeaufschlagten Kolbens
auch mit schraubverstellbaren Kolben, Schraubverbindungen oder dergleichen
an den Befestigungseinrichtungen 11 anzubringen.
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In
der Querschnittsansicht von 3 ist
ferner zu erkennen, daß durch
die Integration der Befestigungseinrichtung 11 in dem Dachmodul 10 eine hohe
Designfreiheit mit einer gleichzeitig hohen Anmutung erzielt werden
kann.
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4 zeigt analog zur Darstellung
von 1 eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Dachmoduls 10,
bei dem die Befestigungseinrichtung 11' eine Längserstreckung in der Fahrzeuglängsachse,
d.h. in x-Richtung aufweist. Bei der hier gezeigten Ausführungsform
ist die Befestigungseinrichtung 11' jeweils an einem linken Rand und
an einem rechten Rand des Dachmoduls 10 in der Fahrzeuglängsachse
ausgebildet. An einer Innenseite der Befestigungseinrichtung 11', d.h. an einer
der Fahrzeugmitte zugewandten Seite ist eine Nut 15 ausgebildet,
was nachstehend unter Bezugnahme auf 5 näher erläutert ist.
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Die 5 zeigt das Dachmodul 10 von 4 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
Die Befestigungseinrichtung 11' ist an einem Rand des Dachmoduls 10 in
Form einer Erhebung darin integriert und weist an einer Innenseite,
die der Fahrzeugmitte zugewandt ist, die Nut 15 auf. Die
Nut kann vorzugsweise die Form eines U-Profils aufweisen. Die an
den jeweiligen Rändern
des Dachmoduls verlaufenden Befestigungseinrichtungen 11' weisen die jeweiligen
Nuten 15 in gleicher Höhe
auf, so daß sich darin
ein Tragbalken 12' in
Form eines Querträgers mit
seinen freien Enden geeignet führen
läßt. Hierbei greifen
die freien Ende des Querträgers 12' in die Nut 15 ein,
deren Tiefe für
eine sichere Führung
des Querträgers 12' ausreichend
groß bemessen
ist. Zur Herabsetzung eines Reibwiderstands zwischen den freien
Enden des Querträgers 12' und den Kontaktflächen der
Nut 15 kann ferner eine Führungsschiene vorzugsweise
aus Metall vorgesehen sein, die innerhalb der Nut 15 geeignet
befestigt ist und somit die Kontaktfläche zu den freien Enden des
Querträgers 12' bildet.
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Alternativ
dazu kann die Befestigungseinrichtung 11' auch ohne Nut 15 ausgebildet
sein, so daß anstatt
dessen lediglich die Führungsschiene
in Form eines C-Profils oder eines U-Profils geeignet an der Seite
der Befestigungseinrichtung 11' durch Kleben oder dergleichen
befestigt ist, welche Seite der Fahrzeugmitte zugewandt ist.
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Die
perspektivische Gesamtdraufsicht von 6 auf
das erfindungsgemäße Dachmodul 10 von 4 und 5 zeigt durch das schraffierte Element einen
Tragbalken 12' in
Form eines Querträgers,
der an seinen beiden Enden innerhalb der Nuten bzw. der Führungsschienen
der Befestigungseinrichtungen 11' geführt ist. Falls eine Mehrzahl
von Querträgern 12' zwischen den
Befestigungseinrichtungen 11' angeordnet
bzw. verschieblich geführt
ist, läßt sich vorteilhaft
eine sehr große
Variabilität
von Befestigungspunkten für
ein Dachträgersystem
erzielen, das an den Querträgern 12' angebracht
bzw. befestigt wird.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Dachmoduls 10 besteht
darin, daß infolge
der Integration der Befestigungseinrichtung 11, 11' in einer obenliegenden
Außenfläche des
Dachmoduls bei der Befestigung des Dachmoduls an einem daran angrenzenden
Dachholm 20 der Kraftfahrzeugkarosserie eine sogenannte
Null-Fuge erzielt werden kann. Dies bedeutet, daß ein Rand 19 des
Dachmoduls 10, der entlang einer Längsseite davon ausgebildet
ist, bündig
mit dem Dachholm 20 abschließt. Ein ansonsten erforderlicher
Schweißgraben,
der bei der Befestigung eines herkömmlichen Dachmoduls mit einem daran
angrenzenden Dachholm erforderlich ist, läßt sich somit vorteilhaft ausschließen.
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Alternativ
dazu läßt sich
das erfindungsgemäße Dachmodul 10 mit
einem Dachbereich der Kraftfahrzeugkarosserie auch so verbinden,
daß an einer
Fahrzeugaußenfläche zwischen
dem Dachmodul und den daran angrenzenden Karosserieteilen ein Spalt
ausgebildet ist. Ein solcher Spalt kann vorzugsweise durch eine
Zierleiste oder dergleichen abgedeckt sein, die mit ihrer Unterseite
an den Spalt angepaßt
ist. Hierbei kann die Zierleiste geeignet in den Spalt eingepasst,
oder darin verklebt, verschraubt oder mit ähnlichen Befestigungsmitteln
befestigt sein.
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Wie
bereits voranstehend erläutert,
läßt sich das
erfindungsgemäße Dachmodul 10 bspw.
durch ein Umformen bzw. ein Tiefziehen eines Blechs ausbilden. Alternativ
dazu kann das Dachmodul auch aus einem Kunststoff hergestellt sein,
der aus einer Lackfolie und aus einem Trägermaterial besteht, mit dem
die Lackfolie hinterformt bzw. hinterfüllt ist. Durch ein geeignetes
Trägermaterial
wird der Lackfolie bzw. dem Dachmodul insgesamt die erforderliche Steifigkeit
und Festigkeit verliehen, die für
die Fahrzeugkarosserie notwendig sind, respektive die für ein Einleiten
von Kräften,
die im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs an den Befestigungseinrichtungen
auftreten, in die Karosserie unverzichtbar sind.