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DE10340745B3 - Kraftfahrzeug-Dachmodul mit integrierter Befestigungseinrichtung - Google Patents

Kraftfahrzeug-Dachmodul mit integrierter Befestigungseinrichtung Download PDF

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DE10340745B3
DE10340745B3 DE10340745A DE10340745A DE10340745B3 DE 10340745 B3 DE10340745 B3 DE 10340745B3 DE 10340745 A DE10340745 A DE 10340745A DE 10340745 A DE10340745 A DE 10340745A DE 10340745 B3 DE10340745 B3 DE 10340745B3
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Kerim Özkök
Michael König
Hans-Joachim Dr. Ludwig
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Magna Exteriors Germany GmbH
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Dachmodul (10) eines Kraftfahrzeugs, mit zumindest einer Befestigungseinrichtung (11) für ein Dachträgersystem, wobei die Befestigungseinrichtung einstückig mit dem Dachmodul ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dachmodul eines Kraftfahrzeugs mit einer Befestigungseinrichtung.
  • Bei vielen Kraftfahrzeugen hat sich in jüngster Zeit der Einsatz von sogenannten Dachträgersystemen durchgesetzt, als Folge von geänderten Freizeitgewohnheiten. Solche Dachträgersysteme sind beispielsweise zur Montage von Skiträgern, Fahrradträgern, Dachboxen und dergleichen ausgelegt, um entsprechende Freizeit- und Sportgeräte und verwandtes Zubehör zu transportieren. Bei den herkömmlichen Dachträgersystemen sind in der Regel zwei Relings vorgesehen, die sich links und rechts entlang der Dachkante in Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Solche Längsrelings sind ein- oder mehrteilig aufgebaut.
  • Die einteiligen Relings umfassen ein längliches Verbindungsstück, an dessen Enden jeweils Befestigungsfüße angeformt sind, die auf dem Fahrzeugdach verschraubt sind. Diese Bauweise erfordert für die Herstellung des Relings komplexe Fertigungsschritte, um die geforderten Eigenschaften und Geometrien im Hinblick auf ein gewünschtes Design und die notwendige Festigkeit und Steifigkeit sicherzustellen.
  • Mehrteilige Relings bestehen im wesentlichen aus zwei Fußteilen und einem mittleren Verbindungsstück, das zwischen die Fußteile eingesetzt ist. Auch bei einer mehrteiligen Reling sind die Fußteile mit dem Fahrzeugdach verschraubt, wobei zusätzlich auch mit dem Fahrzeugdach verschraubte Zwischenstützen vorgesehen sein können, die geeignet mit dem mittleren Verbindungsstück verbunden sind.
  • Die herkömmlichen Relingsysteme unterliegen dem wesentlichen Nachteil, daß das Fahrzeugdach mit geeigneten Löchern und/oder Bohrungen zu versehen ist, so daß sich die Fußteile auf dem Fahrzeugdach befestigen lassen. Bei solchen Löchern in dem Fahrzeugdach besteht infolge einer ungenügenden Abdichtung die Gefahr von Korrosion, was im fortgeschrittenen Stadium zum Abreißen der Fußteile oder aber zumindest zu optischen Beeinträchtigen des Erscheinungsbilds des Kraftfahrzeugs führen kann. Ferner sind die herkömmlichen Relings als komplexes Bauteil in einem separaten Herstellungsschritt bereitzustellen, was das Dachträgersystem nachteilig verteuert.
  • Die DE 34 29 880 C2 offenbart ein Dachmodul gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 und Patentanspruch 5.
  • Die DE 101 05 168 A1 offenbart ein Fahrzeugdach für einen Personenkraftwagen. An einem Dachblech des Fahrzeugdaches sind an den Längsseitenbereichen aus der Dachebene heraus geformte Aufnahmen zur Befestigungsanordnung von Dachlastenquerträgern ausgebildet.
  • Die DE 100 51 512 A1 offenbart ein Fahrzeugdach für Kraftfahrzeuge, das ein vorgefertigtes Dachmodul mit daran angeordneten Dachrelings aufweist. Diese Dachrelings sind an dem Dachmodul herkömmlich durch Kleben, Löten, Schweißen, Schrauben oder dergleichen befestigt.
  • Entsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dachbefestigungssystem anzugeben, was sich günstiger herstellen läßt und eine größere Flexibilität hinsichtlich Design und Funktion erlaubt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Dachmodul mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und des Anspruchs 5 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dachmoduls sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 4 und 6 bis 20 definiert.
  • Das erfindungsgemäße Dachmodul zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, daß zumindest eine Befestigungseinrichtung einstückig in das Dachmodul integriert ist. In dem Dachmodul sind mehrere Befestigungseinrichtungen integriert, die sich bspw. in Längsrichtung des Fahrzeugs paarweise zueinander ausgerichtet gegenüberliegen. Die Befestigungseinrichtungen dienen vorteilhaft als Aufnahmeeinrichtung für Tragbalken, die als Dachreling ausgebildet sind. Alternativ dazu können an den Befestigungsein richtungen auch direkte Befestigungsmittel, z.B. eine Dachbox oder dergleichen angebracht sein, wodurch sich die Dachbox auch ohne eine Dachreling an dem erfindungsgemäßen Dachmodul befestigen läßt.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können die Tragbalken lösbar an den Befestigungseinrichtungen befestigt werden. Hierzu sind an den freien Enden des Tragbalkens, die mit einer jeweiligen Befestigungseinrichtung in Eingriff ist, geeignete Befestigungsmittel bspw. in Form von versenkbaren Imbus-Schrauben, federbeaufschlagter Kolben und dergleichen vorgesehen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Dachmodul lassen sich somit die Füße für einen daran anzubringenden Tragbalken bspw. durch Blechumformung in Form eines Tiefziehens in eine Außenfläche des Dachmoduls einarbeiten.
  • Alternativ dazu kann das Dachmodul aus einem Kunststoff hergestellt sein, der aus einer Lackfolie und einem Trägermaterial besteht. Diese Herstellungsweise gestattet einen noch größeren Freiheitsgrad für das Design des Dachmoduls, und zeichnet sich durch eine äußerst hohe Wirtschaftlichkeit aus. Die notwendige Steifigkeit und Festigkeit des Dachmoduls in Bezug auf die Kräfte, die im Fahrtbetrieb des Fahrzeugs von dem Dachmodul in die Karosserie einzuleiten sind, lassen sich äußerst vorteilhaft dadurch sicherstellen, daß die Lackfolie mit dem Trägermaterial hinterschäumt, hinterspritzt oder hinterprägt ist, wobei das Trägermaterial aus einem Polyurethansystem, einem spritzgegossenen Thermoplastmaterial oder aus einem GMT- oder SMC-Material besteht.
  • Insbesondere bei der Herstellung aus einem Kunststoff wie voranstehend erläutert können die Befestigungseinrichtungen in Form von Fußteilen für eine Dachreling mit äußerst hoher Anmutung in die Außenstruktur des erfindungsgemäßen Dachmoduls integriert sein, so daß der Tragbalken, der zwischen zwei sich gegenüberliegend angeordneten Befestigungseinrichtungen eingesetzt wird, allenfalls eine geringe bis gar keine Biegung, und außerdem eine nur geringe bis keine Querschnittsänderung aufweist. Zur Herstellung eines solchen Tragbalkens eignet sich vorteilhaft ein Strangpreßprofil, beziehungsweise in gleicher Weise ein langfaserverstärkter Faserverbundkunststoff.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weist die Befestigungseinrichtung eine längliche Erstreckung auf und ist bspw. in Fahrzeuglängsrichtung an einem linken und rechten Rand des Dachmoduls einstückig damit ausgebildet bzw. darin integriert. Die Befestigungseinrichtung weist hierbei über zumindest einen Teil ihrer Längserstreckung eine Nut auf. Beispielsweise wird an einem linken und rechten Rand des Dachmoduls jeweils eine Befestigungseinrichtung ausgebildet, wobei sich die jeweiligen Nuten gegenüberliegen und sich auf im wesentlichen gleicher Höhe befinden. Somit läßt sich ein Querträger oder dergleichen an seinen beiden freien Enden in die jeweiligen Nuten der Befestigungseinrichtungen einführen, wobei der Querträger vorzugsweise in den Nuten verschieblich entlang der Fahrzeuglängsachse geführt ist. Wenn eine Mehrzahl von Querträgern in den Nuten aufgenommen bzw. geführt ist, läßt sich ein hoher Grad an Flexibilität für eine gewünschte Befestigung von verschiedensten Dachaufsätzen zum Transport von Sportgeräten oder dergleichen realisieren.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung lassen sich die freien Enden eines Querträgers direkt in eine jeweilige Nut einsetzen, wobei die Werkstoffpaarung von Nut und Querträger im Hinblick auf eine geringe Reibung und einen ge ringen Verschleiß geeignet aufeinander abgestimmt sind. Zur weiteren Verschleißminderung bzw. für eine Erhöhung der Lebensdauer kann in die Nut außerdem eine Führungsschiene in Form eines U-Profils oder eines C-Profils eingesetzt sein, welche Führungsschiene vorzugsweise aus einem Metall hergestellt ist. Die Führungsschiene ist hierbei vorteilhaft in die Nut eingeklebt, mit einem Paßmaß eingepaßt, eingeschraubt oder dergleichen.
  • In einer alternativen Ausführungsform weist die Befestigungseinrichtung selbst keine Nut auf, sondern die erläuterte Führungsschiene ist direkt auf eine Außenfläche der Befestigungseinrichtung aufgesetzt und hierbei in gleicher Weise wie voranstehend erläutert daran befestigt. Es versteht sich, daß bei der letztgenannten Ausführungsform das Dachmodul vorzugsweise zwei Befestigungseinrichtungen aufweist, wobei die offenen Seiten der daran angebrachten jeweiligen Führungsschienen einander auf gleicher Höhe gegenüberliegen, so daß eine Aufnahme und Führung von Querträgern ohne weiteres möglich ist.
  • Das erfindungsgemäße Dachmodul, bei dem die Befestigungseinrichtungen eine längliche Erstreckung aufweisen und bspw. in Fahrzeuglängsrichtung vorgesehen sind, läßt sich in gleicher Weise vorteilhaft aus einem Kunststoffsystem bestehend aus einer Lackfolie, die nachstehend im einzelnen erläutert ist, und einem Trägermaterial herstellen, wobei die Lackfolie mit dem Trägermaterial hinterformt ist. Die Lackfolie wird hierbei in einem ersten Schritt thermogeformt oder spritzgegossen. Alternativ dazu ist es auch möglich, die Lackfolie aus einer reaktiven Duromermasse auszubilden, zum Beispiel mit Rotationsschleudern. Das Dachmodul erhält die erforderliche Steifigkeit und Festigkeit, indem das Trägermaterial, mit dem die Lackfolie hinterformt wird, aus einem Polyurethan-System, einen Thermoplast-Material oder aus einem GMT- oder SMC-Material gebildet ist, mit dem die Lackfolie hinterschäumt, hinterspritzt oder hinterprägt wird.
  • Bei der voranstehend genannten Lackfolie kann es sich vorteilhaft um eine extrudierte thermoplastische Kunststoff-Folie handeln. Eine Außenfläche der Lackfolie, welche einen Teil der Fahrzeugaußenfläche bildet, kann geeignet lackiert sein, so daß sich äußerlich kein Unterschied zu daran angrenzenden lackierten Blechteilen feststellen läßt.
  • Alternativ dazu kann es sich bei der Lackfolie auch um eine coextrudierte thermoplastische Kunststoff-Folie handeln, wobei die Folie zumindest aus zwei Folienschichten besteht. Auch bei dieser Ausführungsform bildet die Lackfolie in Form der coextrudierten Folie einen Teil der Fahrzeugaußenfläche. In zumindest die Folienschicht, die an die Fahrzeugaußenfläche angrenzt, ist eine geeignete Farbpigmentierung eingearbeitet, so daß sich eine Farbgebung einstellt, die vorzugsweise an eine Lackierung der daran angrenzenden lackierten Blechteile angepaßt ist. Somit ist es für eine solche coextrudierte Lackfolie nicht notwendig, eine separaten Lackierschritt durchzuführen. Bei Bedarf kann die coextrudierte Lackfolie dennoch einer solchen Lackierung unterzogen sein, um beispielsweise eine noch genauere Farbanpassung an die übrige Fahrzeuglackierung zu erzielen.
  • Die Integration der Befestigungseinrichtung in das Dachmodul, z.B. in Form von Fußteilen für eine separate Dachreling oder aber in Form der erläuterten Längserstreckung, gestattet eine sehr vorteilhafte und optisch äußerst anmutende Anbringung des Dachmoduls an den angrenzenden Dachholmen der Blechkarosserie über ein sogenannte Null-Fuge, wobei das Dachmodul mit der Karosserie bündig abschließt. Geeignete Befestigungsverfahren hierzu bspw. in Form von Kleben und dergleichen sind dem Fachmann hinlänglich bekannt. Sonst übliche Schweißgräben, die sich an den Dachholmen entlang der Fahrzeuglängsachse erstrecken, lassen sich somit ausschließen. Auch die sonst üblichen Dicht- oder Kaschierungselemente zum Abdecken der Schweißgräben können somit entfallen.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
  • Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
  • 1 zeigt einen Teilausschnitt eines erfindungsgemäßen Dachmoduls im vorderen rechten Bereich in Nähe einer A-Säule eines Kraftfahrzeugs in perspektivischer Draufsicht.
  • 2 zeigt eine perspektivische Gesamt-Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Dachmodul in montiertem Zustand.
  • 3 zeigt einen seitlichen Querschnitt einer Befestigungseinrichtung, die in dem erfindungsgemäßen Dachmodul integriert ist.
  • 4 zeigt einen Teilausschnitt einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dachmoduls in einer Perspektivansicht.
  • 5 zeigt das Dachmodul von 4 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
  • 6 zeigt das Dachmodul von 4 und 5 in einer perspektivischen Gesamtansicht.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Dachmodul 10 in einem Teilausschnitt perspektivisch dargestellt. Eine Befestigungseinrichtung 11 ist hierbei als Fußteil für eine Dachreling einstückig in dem Dachmodul 10 integriert ausgebildet, die als ein Tragbalken 12 zwischen zwei einander gegenüberliegend angeordneten Befestigungseinrichtungen 11 befestigt ist. Der Tragbalken 12, der vorzugsweise aus einem Strangpreßprofil oder aus einem Faserverbundwerkstoffteil mit Langfaserverstärkung bestehen kann, ist fest oder lösbar mit den Befestigungseinrichtungen 11 verbunden, je nach Kundenwunsch.
  • Das Dachmodul 10 ist mit seitlich daran angrenzenden Dachholmen 13 der Kraftfahrzeugkarosserie so verbunden, daß es bündig damit abschließt. Somit läßt sich mit dem erfindungsgemäßen Dachmodul 10 eine sogenannte Null-Fuge erzielen, wobei herkömmlich Schweißgräben oder dergleichen ausgeschlossen werden können.
  • Alternativ dazu kann das erfindungsgemäße Dachmodul mit einem Dachbereich der Fahrzeugkarosserie auch so verbunden sein, daß an der Fahrzeugaußenseite zwischen dem Dachmodul und der Karosserie ein Spalt ausgebildet ist. Ein solcher Spalt kann hierbei geeignet durch eine Zierleiste oder dergleichen abgedeckt sein, so daß die Anmutung des Fahrzeugs nicht nachteilig beeinträchtigt ist.
  • In 2 ist die gesamte Oberfläche des Dachmoduls 10 in Perspektivansicht gezeigt. Insgesamt sind hierbei vier Befestigungseinrichtungen 11 in das Dachmodul integriert, jeweils im wesentlichen in einem Eckbereich des Dachmoduls. Die Befestigungseinrichtungen 11 sind dabei paarweise angeordnet, so daß sich jeweils ein Tragbalken 12 in Fahrzeuglängsrichtung, d.h. der x-Richtung zwischen diesen Befestigungseinrichtungen 11 anbringen läßt. Die Befestigungseinrichtungen 11 sind vorteilhaft so in das Dachmodul 10 eingeformt, daß für den anzubringenden Tragbalken 12 keine großen Biegungen, Querschnittsänderungen oder dergleichen erforderlich sind, was die Fertigung solcher Tragbalken wirtschaftlicher macht. Nachstehend ist in Bezug auf 3 die Befestigung des Tragbalkens 12 an der Befestigungseinrichtung 11 erläutert.
  • In der Befestigungseinrichtung 11 ist, jeweils in Ausrichtung zu einer gegenüberliegend dazu angeordneten weiteren Befestigungseinrichtung 11 ein Sackloch 14 ausgebildet Nachdem das Dachmodul 10 bspw. durch ein Tiefziehen eines Blechs oder durch Thermoformen einer Lackfolie gefolgt von einem Hinterspritzen, Hinterschäumen oder Hinterprägen der Lackfolie mit einem Trägermaterial als flächiges Teil hergestellt ist, ist ein solches Loch in einem weiteren Fertigungsschritt in die Befestigungseinrichtung 11 einzubringen. An einem jeweils freien Ende 15 des Tragbalkens sind in einer entsprechenden Ausnehmung federbeaufschlagte Kolben 16 vorgesehen, die bei entspannter Feder 17 aus dem freien Ende des Tragbalkens herausragen.
  • Das jeweils freie Ende des Tragbalkens 12 ist ein seiner Außenkontur der entsprechenden Anlagefläche der Befestigungseinrichtung 11 angepaßt. Wenn der Tragbalken 12 an der Befestigungseinrichtung 11 zu befestigen ist, wird durch geeignete Mittel wie z.B. ein Greifring oder dergleichen die Feder in der x-Richtung mit einer Kraft beaufschlagt, so daß der Kolben 16 in das freie Ende des Tragbalkens 12 hineingezogen wird. Wenn sich der Kolben 16 innerhalb des freien Endes des Tragbalkens 12 befindet, kann das freie Ende des Tragbalkens 12 auf die Anlagefläche der Befestigungseinrichtung 11 aufgesetzt werden. Wird in dessen Folge die Feder 17 entspannt, d.h. gleitet der Kolben 16 entgegen der x-Richtung in seine Ausgangsstellung zurück, so greift ein Teil des Kolbens in das Sackloch 14 ein, was das freie Ende des Tragbalkens 12 mit der Befestigungseinrichtung 11 des Dachmoduls 10 geeignet verblockt. In dieser Weise kann ein Tragbalken 12 lösbar an den Befestigungseinrichtungen 11 befestigt werden. Alternativ dazu ist es ohne weiteres möglich, den Tragbalken 12 anstelle eines federbeaufschlagten Kolbens auch mit schraubverstellbaren Kolben, Schraubverbindungen oder dergleichen an den Befestigungseinrichtungen 11 anzubringen.
  • In der Querschnittsansicht von 3 ist ferner zu erkennen, daß durch die Integration der Befestigungseinrichtung 11 in dem Dachmodul 10 eine hohe Designfreiheit mit einer gleichzeitig hohen Anmutung erzielt werden kann.
  • 4 zeigt analog zur Darstellung von 1 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dachmoduls 10, bei dem die Befestigungseinrichtung 11' eine Längserstreckung in der Fahrzeuglängsachse, d.h. in x-Richtung aufweist. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist die Befestigungseinrichtung 11' jeweils an einem linken Rand und an einem rechten Rand des Dachmoduls 10 in der Fahrzeuglängsachse ausgebildet. An einer Innenseite der Befestigungseinrichtung 11', d.h. an einer der Fahrzeugmitte zugewandten Seite ist eine Nut 15 ausgebildet, was nachstehend unter Bezugnahme auf 5 näher erläutert ist.
  • Die 5 zeigt das Dachmodul 10 von 4 in einer seitlichen Querschnittsansicht. Die Befestigungseinrichtung 11' ist an einem Rand des Dachmoduls 10 in Form einer Erhebung darin integriert und weist an einer Innenseite, die der Fahrzeugmitte zugewandt ist, die Nut 15 auf. Die Nut kann vorzugsweise die Form eines U-Profils aufweisen. Die an den jeweiligen Rändern des Dachmoduls verlaufenden Befestigungseinrichtungen 11' weisen die jeweiligen Nuten 15 in gleicher Höhe auf, so daß sich darin ein Tragbalken 12' in Form eines Querträgers mit seinen freien Enden geeignet führen läßt. Hierbei greifen die freien Ende des Querträgers 12' in die Nut 15 ein, deren Tiefe für eine sichere Führung des Querträgers 12' ausreichend groß bemessen ist. Zur Herabsetzung eines Reibwiderstands zwischen den freien Enden des Querträgers 12' und den Kontaktflächen der Nut 15 kann ferner eine Führungsschiene vorzugsweise aus Metall vorgesehen sein, die innerhalb der Nut 15 geeignet befestigt ist und somit die Kontaktfläche zu den freien Enden des Querträgers 12' bildet.
  • Alternativ dazu kann die Befestigungseinrichtung 11' auch ohne Nut 15 ausgebildet sein, so daß anstatt dessen lediglich die Führungsschiene in Form eines C-Profils oder eines U-Profils geeignet an der Seite der Befestigungseinrichtung 11' durch Kleben oder dergleichen befestigt ist, welche Seite der Fahrzeugmitte zugewandt ist.
  • Die perspektivische Gesamtdraufsicht von 6 auf das erfindungsgemäße Dachmodul 10 von 4 und 5 zeigt durch das schraffierte Element einen Tragbalken 12' in Form eines Querträgers, der an seinen beiden Enden innerhalb der Nuten bzw. der Führungsschienen der Befestigungseinrichtungen 11' geführt ist. Falls eine Mehrzahl von Querträgern 12' zwischen den Befestigungseinrichtungen 11' angeordnet bzw. verschieblich geführt ist, läßt sich vorteilhaft eine sehr große Variabilität von Befestigungspunkten für ein Dachträgersystem erzielen, das an den Querträgern 12' angebracht bzw. befestigt wird.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Dachmoduls 10 besteht darin, daß infolge der Integration der Befestigungseinrichtung 11, 11' in einer obenliegenden Außenfläche des Dachmoduls bei der Befestigung des Dachmoduls an einem daran angrenzenden Dachholm 20 der Kraftfahrzeugkarosserie eine sogenannte Null-Fuge erzielt werden kann. Dies bedeutet, daß ein Rand 19 des Dachmoduls 10, der entlang einer Längsseite davon ausgebildet ist, bündig mit dem Dachholm 20 abschließt. Ein ansonsten erforderlicher Schweißgraben, der bei der Befestigung eines herkömmlichen Dachmoduls mit einem daran angrenzenden Dachholm erforderlich ist, läßt sich somit vorteilhaft ausschließen.
  • Alternativ dazu läßt sich das erfindungsgemäße Dachmodul 10 mit einem Dachbereich der Kraftfahrzeugkarosserie auch so verbinden, daß an einer Fahrzeugaußenfläche zwischen dem Dachmodul und den daran angrenzenden Karosserieteilen ein Spalt ausgebildet ist. Ein solcher Spalt kann vorzugsweise durch eine Zierleiste oder dergleichen abgedeckt sein, die mit ihrer Unterseite an den Spalt angepaßt ist. Hierbei kann die Zierleiste geeignet in den Spalt eingepasst, oder darin verklebt, verschraubt oder mit ähnlichen Befestigungsmitteln befestigt sein.
  • Wie bereits voranstehend erläutert, läßt sich das erfindungsgemäße Dachmodul 10 bspw. durch ein Umformen bzw. ein Tiefziehen eines Blechs ausbilden. Alternativ dazu kann das Dachmodul auch aus einem Kunststoff hergestellt sein, der aus einer Lackfolie und aus einem Trägermaterial besteht, mit dem die Lackfolie hinterformt bzw. hinterfüllt ist. Durch ein geeignetes Trägermaterial wird der Lackfolie bzw. dem Dachmodul insgesamt die erforderliche Steifigkeit und Festigkeit verliehen, die für die Fahrzeugkarosserie notwendig sind, respektive die für ein Einleiten von Kräften, die im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs an den Befestigungseinrichtungen auftreten, in die Karosserie unverzichtbar sind.

Claims (20)

  1. Dachmodul (10) eines Kraftfahrzeugs, mit einer Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen (11) für ein Dachträgersystem, die sich paarweise in Fahrzeuglängsachse oder in Fahrzeugquerachse gegenüberliegen, wobei die Befestigungseinrichtungen (11) einstückig in dem Dachmodul (10) integriert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtungen (11) jeweils als Aufnahmeeinrichtung für ein Dachstrukturelement dienen, das zwischen den paarweise angeordneten Befestigungseinrichtungen (11) befestigbar ist.
  2. Dachmodul (10) nach Anspruch 1, bei dem das Dachstrukturelement ein Tragbalken (12) ist, an dem. ein Dachträgersystem montierbar ist.
  3. Dachmodul (10) nach Anspruch 2, bei dem sich die paarweise angeordneten Befestigungseinrichtungen (11) in Fahrzeuglängsrichtung (x) gegenüberliegen und der Tragbalken (12) als Dachreling ausgebildet ist.
  4. Dachmodul (10) nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei dem der Tragbalken (12) von den Befestigungseinrichtungen (11) lösbar ist.
  5. Dachmodul (10) eines Kraftfahrzeugs, mit einer Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen (11) für ein Dachträgersystem, die sich paarweise in Fahrzeuglängsachse oder in Fahrzeugquerachse gegenüberliegen, wobei die Befestigungs einrichtungen (11) einstückig in dem Dachmodul (10) integriert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtungen (11') länglich erstreckt sind und jeweils eine Nut (15) und/oder eine Führungsschiene entlang zumindest eines Teils ihrer Erstreckung aufweisen, welche Nuten/Führungsschienen zur Aufnahme eines Tragbalkens (12') geeignet und zueinander ausgerichtet gegenüberliegend sind.
  6. Dachmodul (10) nach Anspruch 5 , bei dem in die Nuten (15) jeweils eine Führungsschiene eingesetzt ist.
  7. Dachmodul (10) nach Anspruch 5, bei dem die Führungsschienen an einer Oberfläche der Befestigungseinrichtungen (11) angebracht sind.
  8. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die Führungsschienen insbesondere aus einem Metallblech hergestellt sind.
  9. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, bei dem die Befestigungseinrichtungen (11') in Fahrzeuglängsrichtung angeordnet sind und die Form einer Dachreling aufweisen.
  10. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei dem in die Nuten/Führungsschienen zumindest ein Tragbalken (12') eingesetzt ist.
  11. Dachmodul (10) nach Anspruch 10, bei dem der Tragbalken (12') entlang der Erstreckung der Befestigungseinrichtungen (11') längsverschieblich ist.
  12. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, oder nach einem der Ansprüche 10 oder 11, bei dem der Tragbalken (12) ein Strangpreßprofil oder ein faserverstärktes Strukturelement aus Kunststoff ist.
  13. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, das aus einem Metallblech hergestellt ist, wobei die Befestigungseinrichtung (11) mittels einer Blechumformung in einer Außenfläche des Dachmoduls (10) ausgebildet ist.
  14. Dachmodul (10) nach Anspruch 13, bei dem die Blechumformung ein Tiefziehen ist.
  15. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 11, das aus einem Kunststoff hergestellt ist, wobei der Kunststoff aus einer Lackfolie und einem Trägermaterial besteht, mit dem die Lackfolie hinterformt ist.
  16. Dachmodul (10) nach Anspruch 15, bei dem die Lackfolie thermogeformt, spritzgegossen oder aus einer reaktiven Duromerformmasse hergestellt ist.
  17. Dachmodul (10) nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, bei dem das Trägermaterial aus einem Polyurethan-System, einem Thermoplast-Material oder einem GMT- oder SMC-Material besteht, mit dem die Lackfolie hinterschäumt, hinterspritzt oder hinterprägt ist.
  18. Dachmodul (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, das mit einer Kraftfahrzeug-Karosserie (20) verbunden ist.
  19. Dachmodul (10) nach Anspruch 18, wobei das Dachmodul (10) mit der Karosserie (20) über eine Null-Fuge verbunden ist und bündig mit der Karosserie (20) abschließt.
  20. Dachmodul nach Anspruch 18, wobei an einer Fahrzeugaußenfläche ein Spalt zwischen dem Dachmodul und der Karosse rie ausgebildet ist, der durch eine Zierleiste oder dergleichen abgedeckt ist.
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