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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Auslegeranordnung mit
den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Beschreibung des Standes der Technik
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Bei
einem aus der
EP 0383276
A1 bekannten Löffelbagger
ist zum Beispiel ein Schwenktisch auf einem Fahrzeugkörper gelagert,
der eine Raupenfortbewegungseinheit aufweist, wobei der Tisch um
eine senkrechte Welle schwenkbar ist und eine Auslegeranordnung
an der Vorderseite dieses Schwenktischs angebracht ist.
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Bei
der Auslegeranordnung ist ein Schwenkbock über einen Aufnahmebock an der
Vorderseite des Schwenktischs angebracht, wobei der Bock um eine
senkrechte Achse schwenkbar ist. Mit diesem Schwenkbock ist ein
Basisende eines Auslegers verbunden, der als eine hohle Struktur
mit einem gebogenen Zwischenteil ausgebildet ist, und auch mit einem
Ende eines Auslegerzylinders zum Anheben des Auslegers. Am führenden
Ende des Auslegers ist über
eine Schwenkwelle ein Basisende eines als hohle Struktur ausgebildeten
Arms schwenkbar gelagert. Ein rechter und ein linker Verbindungsträger ist für den Arm
neben der Schwenkwelle vorgesehen. Ein Armzylinder zum Auf- und
Abbewegen des Arms ist zwischen den Verbindungsträgern und
dem Ausleger angeschlossen. Der Arm stützt an seinem führenden
Ende schwenkbar ein Werkzeug, wie zum Beispiel eine Schaufel. Ein
Werkzeugzylinder zum Schwenken des Werkzeugs ist zwischen dem Werkzeug und
den Verbindungsträgern
angeschlossen. Außerdem
ist bei der Auslegeranordnung des obigen Typs oft eine Hydraulikleitung
für einen
Schaufelzylinder, ein externes oder Zusatz-Hydraulikwerkzeug oder
dergleichen an den Außenflächen des
Auslegers und des Arms vorgesehen.
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Es
ist jedoch aus der
japanischen
Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 11-13083 eine
andere Konstruktion bekannt, bei der die Hydraulikleitungen innerhalb
des Auslegers und der Armanschlussplatten eingefügt sind. Insbesondere erstreckt
sich bei dieser Auslegeranordnung die Hydraulikleitung für das externe
Werkzeug bis in die Nachbarschaft des Arms und ist ein als ein Betriebsanschluss
dienender Schlauchanschluss an der oberen Fläche (Rückseite) des Arms angebracht,
so dass das externe Hydraulikwerkzeug an einer vom Schwenktisch
entfernten Position eingesetzt werden kann. Da jedoch die Schlauchverbindung
an der Oberseite des Arms angebracht ist, wo der Schaufelzylinder
vorgesehen ist, tritt zwischen der Hydraulikleitung, die an den Schlauchanschluss
angeschlossen ist, und der weiteren Hydraulikleitung, die an den
Schaufelzylinder angeschlossen ist, oft eine Störung auf, so dass bei Aktivierung
des Schaufelzylinders die zwei Hydraulikleitungen miteinander in
Gleitkontakt kommen können,
wobei sie sich beschädigen.
Außerdem
ist es aufgrund des Vorhandenseins des Schaufelzylinders schwierig,
den Schlauch an den Schlauchanschluss anzuschließen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit dem oben beschriebenen Problem.
Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslegeranordnung
für ein
schwenkbares Nutzfahrzeug vorzusehen, wobei die Anordnung eine physische Störung zwischen
einem Betriebsanschluss und einer daran angeschlossenen Hydraulikleitung
und einer Hydraulikleitung, die an einen Schaufelzylinder angeschlossen
ist, verhindert und die einen Anschlussvorgang eines externen Hydraulikwerkzeugschlauchs
an den Betriebsanschluss erleichtert.
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Zur
Lösung
der oben genannten Aufgabe umfasst eine Auslegeranordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung die Merkmale von Anspruch 1.
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Bei
der oben beschriebenen Konstruktion kann eine physische Störung zwischen
einem Betriebsanschluss und einer daran angeschlossenen Hydraulikleitung
und einer an einen Schaufelzylinder angeschlossenen Hydraulikleitung
vermieden und ein Anschlussvorgang eines externen Hydraulikwerkzeugschlauchs
an den Betriebsanschluss erleichtert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist der hohle Arm eine obere Platte auf, die entlang
ihrer Länge über einen
dazwischenliegenden gestuften Teil in einen oberen Teil und einen
unteren Teil aufgeteilt ist; und der Leitungsanschluss ist in einem
Raum untergebracht, der durch den unteren Teil und das Paar Verbindungsträger bzw.
-platten begrenzt ist. Mit dieser Konstruktion kann eine physische
Störung
zwischen der Hydraulikleitung zur Lieferung von Drucköl an den
Werkzeugzylinder und das externe Hydraulikwerkzeug und dem Arm eingeschränkt werden.
Außerdem sieht
diese Konstruktion einen größeren Raum
vor, der für
die Hydraulikleitung zur Verfügung
steht, wodurch die Möglichkeit
einer Störung
zwischen der Leitung und dem Arm verringert wird. Außerdem erlaubt die
Konstruktion eine größere Länge der
Schweißnaht
zum Zusammenschweißen
der Anschlussplatten und des Arms.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erstreckt sich der den Betriebsanschluss bildendende
Leitungsanschluss durch das Innere der Verbindungsträger nach
außen und
ist ein Schlauchanschluss am führenden
Ende des Leitungsanschlusses angeschlossen. Diese Konstruktion erleichtert
den Anschlussvorgang des externen Hydraulikwerkzeugschlauchs am
Schlauchanschluss.
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Weitere
und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der Lektüre der folgenden detaillierten
Offenbarung der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen ersichtlich.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Gesamtansicht von der Seite, welche eine Ausführungsform
einer Auslegeranordnung zeigt, die sich auf die vorliegende Erfindung
bezieht,
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2 ist
eine Draufsicht, die einen Basisendbereich der Auslegeranordnung
zeigt,
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3 ist
eine Seitenansicht, die den Basisendbereich der Auslegeranordnung
zeigt,
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4 ist
eine Draufsicht, die einen Zwischenbereich des Auslegers zeigt,
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5 ist
eine Seitenansicht, die eine Hälfte eines
führenden
Endbereichs der Auslegeranordnung zeigt,
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6 ist
eine Draufsicht auf einen Arm,
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7 ist
eine Seitenansicht, die einen ganzen Löffelbagger zeigt,
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8 ist
eine erläuternde
Draufsicht auf den Löffelbagger,
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Löffelbagger in seiner Gänze zeigt,
und
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Aufbau des Arms, der Verbindungsträger und eine
Hydraulikleitung zeigt.
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Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Es
folgt eine detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen.
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In
den 1 und 7–9 bezeichnet 25 einen
Löffelbagger
als Beispiel eines schwenkbaren Nutzfahrzeugs. Bei diesem Löffelbagger
ist ein Schwenktisch 2 auf einer Selbstfahrlafette 27 mit
einer rechten und einer linken Raupenfortbewegungseinheit 26 gelagert,
wobei der Tisch 2 um eine Schwenkwelle 28, die
als eine senkrechte Welle vorgesehen ist, schwenkbar ist. Und an
der Vorderseite dieses Schwenktischs 2 ist eine Auslegeranordnung 1 angebracht.
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Der
Schwenktisch 2 trägt
an seinem hinteren Ende einen Motor 31 und auch einen Benzintank
auf der rechten Seite und einen Öltank,
einen Ölfilter usw.
auf der linken Seite, wobei diese aufgesetzten Komponenten mit einer
Bodenplatte, einer Abdeckung 29 oder dergleichen abgedeckt
sind. Außerdem
ist vor dem Motor 31 und hinter der Auslegeranordnung 1 ein
Fahrzeugführersitz 30 vorgesehen. Auf
der rechten und der linken Seite des Fahrersitzes 30 sind
Werkzeugbedienelemente 36 vorgesehen. Und vor dem Fahrzeugführersitz 30 ist
eine Steuerkonsole 37 zur Fortbewegung und zum Schwenken vorgesehen.
Und eine Fahrzeugführerkabine 39 ist zur
Umgebung all dieser Komponenten vorgesehen.
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In
seiner Draufsicht hat der Schwenktisch 2 eine rechte und
eine linke Seite, die sich im Wesentlichen parallel zueinander entlang
der vorder- und rückseitigen
Richtung des Fahrzeugs erstrecken, eine Vorderseite, die sich im
Wesentlichen parallel zur Rechts-Links-Richtung des Fahrzeugs erstreckt, und
eine Rückseite,
die bogenförmig
ausgebildet ist. Der Tisch 2 trägt die Auslegeranordnung 1 an
einer Position, die sich von deren Vorderseite aus erstreckt. Außerdem ist
bei diesem Schwenktisch 2 eine Entfernung von einer Schwenkwelle 28 zum
hinteren Ende des Tischs ungefähr
doppelt so groß wie eine
Entfernung von der Welle zur Vorderseite des Tischs, so dass dieser
Tisch als ein so genannter Kompakt-Standard-Schwenktisch vorgesehen ist.
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Die
rechte und die linke Raupenfortbewegungseinheit 26 sind
im Verhältnis
zum Fahrzeugkörper 27 nach
rechts und links beweglich. Das bedeutet, dass diese Einheiten eine
Einstellung der Entfernung zwischen den Raupen erlauben. In 8 zeigt der
Teil unterhalb der Mittellinie einen Zustand, der durch Einstellung
der Entfernung zwischen den Raupen auf die Maximaleinstellung erreicht
wurde, während
die Seite oberhalb der Mittellinie einen Zustand zeigt, der durch
eine Einstellung des Abstands zwischen den Raupen auf ein Minimum
erreicht wurde. Bei der Minimaleinstellung der Spurweite erstrecken sich
die Außenseiten
der rechten und der linken Raupenfortbewegungseinheit 26 im
Wesentlichen bündig oder
leicht konkav/konvex im Verhältnis
zum Schwenktisch 2 und der Fahrzeugführerkabine 39.
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Außerdem weist
eine Räumvorrichtung 32, die
an der Vorderseite des Fahrzeugkörpers 27 angebracht
ist, und im Verhältnis
zu diesem anhebbar ist, eine Klinge 32A und Erweiterungsklingen 32B,
die sich vom rechten und vom linken Ende der Klinge 32A erstrecken.
Wenn die Ergänzungsklingen 32B eingezogen
sind, entspricht die rechte und die linke Abmessung der Klinge 32A im
Wesentlichen dem minimalen Zwischenraupenabstand der rechten und der
linken Raupenfortbewegungseinheit 26. Wenn die Erweiterungsklingen 32B ausgefahren
sind, entspricht die rechte und die linke Abmessung der Klinge im
Wesentlichen der maximalen Spurweite der rechten und der linken
Raupenfortbewegungseinheit 26.
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In
den 1 bis 9 weist die Auslegeranordnung 1 einen
Aufnahmebock 3 auf, der an der Vorderseite des Schwenktischs 2 gesehen
ist. Dieser Aufnahmebock 3 ist einstückig mit einem Element ausgebildet,
das den Schwenktisch 2 bildet, oder auch getrennt ausgebildet.
Der Aufnahmebock 3 weist an seiner Vorderseite vertikal
getrennte Aufnahmeteile 3U, 3D auf, die sich nach
vorne erstrecken. Und dieser obere und dieser untere Aufnahmeteil 3U, 3D definieren Ösen zum
Einstecken senkrechter Wellen 5.
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Die
Auslegeranordnung 1 weist einen Schwenkbock 4 auf,
der über
die senkrechte Welle 5 schwenkbar am Aufnahmebock 3 gelagert
ist, einen Ausleger 6, dessen Basisende schwenkbar am Schwenkbock 4 gelagert
ist, einen Arm (ein vertikal bewegliches Element) 8, das
am führenden
Ende des Auslegers 6 befestigt und um eine waagrechte Welle beweglich
ist, und eine Schaufel (Werkzeug) 13, das über eine
horizontale Welle an einem führenden Ende
des Arms 8 schwenkbar gelagert ist.
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Im
Betrieb kann der Ausleger 6 über einen Auslegerzylinder 7 von
einer in 7 gezeigten angehobenen Position
in eine tiefe Position auf dem Boden abgesenkt werden. Und in diesen
entsprechenden Positionen des Auslegers 6 kann der Arm 8 durch
einen Armzylinder (vertikal beweglichen Zylinder) 9 nach
oben und nach unten bewegt werden. Und an den entsprechenden Positionen
des Auslegers 6 und des Arms 8 kann die Schaufel 13 durch
einen Schaufelzylinder (Werkzeugzylinder) 21 für Schaufel-Füll- und
-Entleervorgänge
betrieben werden. Die Zylinder 7, 9 und 21 sind
Hydraulikzylinder.
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Gemäß der 1 bis 3 weist
der Schwenkbock 4 einen oberen und einen unteren Stützteil 4U, 4D auf,
von denen jeder ein Gabelelement ist. Und dieser obere und dieser
untere Stützteil 4U, 4D enthält Ösen zum
Einstecken der vertikalen Wellen 5. Der obere Stützteil 4U ist
in Eingriff mit dem oberen Aufnahmeteil 3U, und der untere
Stützteil 4D ist
in Eingriff mit dem unteren Aufnahmeteil 3D. Und durch
Einschieben der senkrechten Wellen 5 in diese ist der Schwenkbock 4 an
den Aufnahmebock 3 gekoppelt und nach rechts und nach links
schwenkbar.
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Die
senkrechten Wellen 5 sind zwei getrennte koaxiale obere
und untere Wellen. Die obere Welle verbindet den oberen Aufnahmeteil 3U und
den oberen Stützteil 4U.
Die untere Welle verbindet den unteren Aufnahmeteil 3D und
den unteren Stützteil 4D. Außerdem ist
zwischen dieser oberen und dieser unteren Welle ein Freiraum ausgebildet.
Stattdessen kann aber auch eine einzige senkrechte Welle 5 vorgesehen
sein, die durch die obere und die untere Anordnung geht.
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Bezüglich des
Schwenkbocks 4 ist dessen Zwischenteil zwischen dem oberen
und dem unteren Stützteil 4U, 4D nach
rechts und nach links gegabelt. Außerdem ist durch eine Umfassung
durch eine rechte und eine linke Seitenwand 4A und durch
den oberen und den unteren Stützteil 4U, 4D ein
Loch ausgebildet. Außerdem
ist dieses Loch als ein Einführloch 4B für eine Hydraulikleitung
vorgesehen, wie unten noch beschrieben wird. Außerdem ist mit diesem Bock
der Basisendteil 6 des Auslegers 6 so verbunden,
dass er über
die waagrechte Welle 15 schwenkbar ist.
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Der
Schwenkbock 4 weist an seinem oberen Bereich ein Paar eines
rechten und eines linken kronenartigen Stützteils 4C auf, die
sich vom oberen Stützteil 4U aus
nach oben erstrecken. Mit diesen Stützteilen 4C ist eine
Zylinderstange 7A des Auslegerzylinders 7 über einen
Verbindungsstift 7C verbunden.
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Der
Schwenkbock 4 weist außerdem
einen Verbindungsarmteil 4E auf, der sich seitlich von
einem der oberen und unteren Stützteile 4U, 4D erstreckt,
wobei hiermit eine Kolbenstange des Schwenkzylinders 33 verbunden
ist, die schwenkbar am Schwenktisch 2 gelagert ist.
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Der
Verbindungsstift 7C, mit dem die Zylinderstange 7A verbunden
ist, befindet sich im Wesentlichen oberhalb der senkrechten Welle 5,
um dem Schwenktisch 2 genügend nahe zu sein. Hierbei kann
der Ausleger 6 und der Auslegerzylinder 7 so nahe
wie möglich
an den senkrechten Wellen 5 und dem Schwenktisch 2 angeordnet
sein. Hieraus ergibt sich, dass sich die Erstreckung des Schwenkbocks 4, der
das äußerste Ende
an der Vorderseite des Schwenktischs 2 bildet, der sich
vom Schwenktisch 2 aus erstreckt, verringert werden kann,
wodurch der maximale Schwenkradius des vorderen Teils der Schwenktischs 2 verringert
werden kann. Hieraus ergibt sich, dass diese Anordnung vorteilhafterweise die
Möglichkeit
eines Kontakts mit einem externen Gegenstand verringern und auch
die Ausgewogenheit des Fahrzeugs verbessern kann.
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Gemäß den 1 bis 6 weist
der Ausleger 6 einen Körper 6A auf,
der als eine röhrenförmige, d.
h. hohle, Struktur ausgebildet ist, die einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt
hat, in dem entweder obere und untere Platten mit einem Paar rechter
und linker Metall-Seitenplatten zusammengeschweißt werden oder ein Plattenelement
auf eine offene Seite eines Elements aufgesetzt wird, das einen
gebogenen Querschnitt hat, um die Öffnung zu schließen. Außerdem ist
ein länglicher
Zwischenteil dieses röhrenförmigen Körpers 6A als
ein gebogener Teil P ausgebildet, der gebogen ist, wie in seiner
Seitenansicht zu sehen. Außerdem
sind an den gegenüberliegenden
Enden dieses Körpers 6A ein
Basisendelement 6B und ein Führungsendelement 6C fest
eingegossen.
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Der
Verbindungsteil zwischen dem Körper 6A und
dem Führungsendelement 6C ist
im Verhältnis
zur Längsrichtung
des Auslegers 6 geneigt, um zur Schweißung eine größere Länge zur
Verfügung zu
stellen und um auch eine Belastungskonzentrati on an einem einzigen
Punkt der Längsrichtung
zur wirkungsvollen Belastungsverteilung zu vermeiden.
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Das
Basisendelement 6B und das Führungsendelement 6C brauchen
nicht gegossene Elemente zu sein, sondern können auch geschmiedete Elemente
oder aus Stahl bearbeitete Elemente sein. Außerdem können der Körper 6A, das Basisendelement 6B und
das Führungsendelement 6C aus
dem gleichen Material einstückig
ausgebildet sein.
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Außerdem ist
bei diesem Ausleger 6 zwischen dem gebogenen Teil P und
dem Basisende ein rückwärts gebogener
Teil Q ausgebildet, der im Verhältnis
zum Haken des gebogenen Teils P des Körpers 6A nach hinten
gebogen ist. Insbesondere ist ein Zwischenteil des Basisendelements 6B so
gebogen, dass es in der Richtung (nach oben) vom Auslegerzylinder 7 wegragt.
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Wie
in den 1 und 3 gezeigt, schneidet daher eine
Mittellinie S2, die sich vom nach hinten gebogenen Teil Q zur waagrechten
Welle 15 erstreckt, eine Längsmittellinie S1 des Auslegers 6 mit einem
Winkel R.
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Der
nach hinten gebogene Teil Q erstreckt sich von der Zylinderstange 7A weg,
um einen Freiraum zwischen diesem Teil und der Stange zu schaffen.
Wenn daher der Ausleger 6 nach oben in die im Wesentlichen
oberste angehobene Position geschwenkt wird, die in 7 gezeigt
ist, oder der Ausleger 6 nach unten in die im Wesentlichen
unterste abgesenkte Position geschwenkt wird, tritt keine Störung zwischen
diesem Ausleger 6 und dem Zylinder 7 auf. Der
nach hinten gebogene Teil Q erlaubt eine Vergrößerung des senkrechten Schwenkwinkels
des Auslegers 6, ohne dass dadurch ein Kontakt mit dem oberen
Stützteil 4U aufträte. Der
Teil Q erlaubt auch, dass die horizontale Welle 15, die
am Basisende des Auslegers 6 vorgesehen ist, so nahe wie
möglich
bei der senkrechten Welle 5 liegt.
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Außerdem kann
dieser nach hinten gebogene Teil Q im Körper 6A an sich oder
am Zusammenfügungsteil
zwischen dem Körper 6A und
dem Führungsendelement 6C ausgebildet
sein. Eine Ausbildung dieses Teils Q am Basisendelement 6B allein
ist jedoch vorteilhafter, da dies nicht zu einer durch den Haken
bedingten Abnahme der Stärke
führt,
so dass die erforderliche Festigkeit leicht gewährleistet werden kann.
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An
den Rückflächen des
Basisendelements 6A und des Führungsendelements 6C sind
Einführlöcher 12A, 12B ausgebildet,
die mit der Innenseite des hohlen Körpers 6A kommunizieren.
Hierdurch ist der Ausleger 6 über seine ganze Länge durchgehend hohl
ausgebildet wodurch das Einführen
von Hydraulikleitungen 34 ermöglicht wird.
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Das
Einführloch 12A des
Basisendelements 6B ist als eine Einlassöffnung zur
Einführung
der Hydraulikleitungen 34 zur Zuleitung des Drucköls an den
Auslegerzylinder 7, den Armzylinder 9, den Schaufelzylinder 21,
das externe Hydraulikwerkzeug 45 usw. durch das Einführloch 4B des
Schwenkbocks 4 in den hohlen Ausleger 6 vorgesehen.
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An
der Oberseite (Rückseite)
des gebogenen Teils P des Körpers 6A des
Auslegers 6 ist ein Schwenkelement 11 befestigt,
das aus einem rechten und einem linken Plattenelement ausgebildet
ist. Dieses Schwenkelement 11 hat eine im Wesentlichen
dreieckige Form, wie in ihrer Seitenansicht zu sehen, und zwei Stifte 14A, 14B sind
in der Nähe
des Scheitelpunkts des Dreiecks angebracht.
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Und
mit diesen Stiften 14A, 14B ist die Basis eines
Zylinderrohrs 7B des Auslegerzylinders 7 bzw. eine
Basis eines Zylinderrohrs 9B des Armzylinders 9 befestigt.
Anstelle der zwei Stifte 14A, 14B kann auch ein
einzelner Stift zur gemeinsamen Befestigung und Lagerung der beiden
Zylinder 7, 9 verwendet werden.
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An
einer in Längsrichtung
zwischengelagerten Position der Rückseite des Körpers 6A,
d. h. vor der Mitte (Scheitelpunkt) des gebogenen Teils P, wo das
Schwenkelement 11 befestigt ist, ist eine nach oben offene
Auslassöffnung
(Einführöffnung) 12C ausgebildet,
die ein gleichzeitiges Einführen
von Hydraulikleitungen 34A zum Zuführen von Drucköl an den
Auslegerzylinder 7 und den Armzylinder 9 erlaubt.
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Am
Führungsendelement 6C,
das am führenden
Ende des Auslegers 6 vorgesehen ist, ist die Basis des
Arms 8 über
einen Verbindungsstift (eine Schwenkwelle) 17 verbunden.
Und an der Basis des Arms 8 ist ein aus einer rechten und
einer linken Verbindungsplatte bzw. einem rechten und linken Verbindungsträger 16 bestehendes
Paar durch Schweißen
fest angebracht.
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Wie
in 1, 5 und 10 gezeigt,
ist der Arm 8 durch Befestigung einer oberen Platte 8B auf
die obere Kante eines nach oben offenen Wannenelements 8A ausgebildet.
Außerdem
sind Ösen für den Verbindungsstift
(die Armschwenkwelle) 17 am Basisteil des Wannenelements 8A angebracht. Außerdem sind
die gegenüberliegenden
Seitenwände
des Kanalelements 8A über
eine bestimmte Strecke für
die Hälfte
seiner Basisendteile weggeschnitten. Daher weist die obere Platte 8B zum
Schließen der
oberen Öffnung
dieses Wannenelements 8A einen gebogenen Zwischenabschnitt
auf, wodurch dessen Länge über einen
dazwischen liegenden gestuften Teil 22 in einen oberen
Teil 24 und einen unteren Teil 23 aufgeteilt ist.
An die gegenüberliegenden
Seitenflächen
des Arms 8 ist ein rechter und ein linker Verbindungsträger 16 angeschweißt.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf den Arm 8 ist dieser in einem
Bereich, dessen oberer Teil 24 sich vom Führungsendteil
erstreckt, der die Schaufel 13 durch den Verbindungsstift 47 schwenkbar
lagert, zum gestuften Teil 22 der Arm als eine sich ständig aufweitende
röhrenförmige Struktur
ausgebildet. In einem Bereich, dessen unterer Teil 23 sich
vom gestuften Teil 22 zum Basisende hin erstreckt, ist
der Arm 8 als eine röhrenförmige Struktur
ausgebildet, die einen rechteckigen Querschnitt mit parallelen oberen
und unteren Kanten hat. Die Verwendung dieser zweistufigen Struktur
für den
Arm 8 und nicht einer Struktur, deren Höhe zum führenden Ende allmählich und
ständig
abnimmt, liefert den Vorteil, dass zwischen dem rechten und dem
linken Verbindungsträger 16 eine
längere
Schweißnaht
möglich
ist. Außerdem
kragen die rechten und die linken Verbindungsträger 16 von der oberen
Platte 8B des Arms 8 nach oben, so dass die Hydraulikleitungen 34 mit
einem guten Abstand in einem Schutzraum 48 untergebracht
werden können,
der durch diese vorkragenden Teile des rechten und des linken Verbindungsträgers 16 und
dem unteren Teil 23 des Arms 8 gebildet wird.
An den Basisenden der rechten und der linken Verbindungsträger 16 und
den Basisenden des Wannenelements 8A sind Ösen für den Verbindungsstift (die
Armschwenkwelle) 17 ausgebildet.
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Am
führenden
Ende der vorkragenden Teile der rechten und der linken Verbindungsträger 16 ist der
Schaufelzylinder 21 über
einen Stift 20 verbunden, der zur Erstreckung durch und
zwischen dem rechten und dem linken Verbindungsträger 16 vorgesehen
ist. An ihrem Basisende ist die Zylinderstange 9A des Armzylinders 9 über einen
Stift 19 verbunden, der zur Erstreckung durch und zwischen
dem rechten und dem linken Verbindungsträger 16 vorgesehen ist.
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Der
rechte und der linke Verbindungsträger 16 definieren
jeweils ein Ausschnittloch 16A, eine Vertiefung 16B und
so weiter zur Erzielung einer Gewichtsverringerung sowie einer Erhöhung der
zur Verschweißung
mit dem Arm 8 verfügbaren
Gesamtlänge.
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Das
Einführloch 12B für das Führungsendelement 6C ist
als eine Auslassöffnung
zur Herausführung
der Hydraulikleitungen 34B, 34C zur Zufuhr von Drucköl zum Schaufelzylinder 21,
zum externen Hydraulikwerkzeug 45 usw. an der Seite des
Arms 8 vorgesehen.
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Die
Hydraulikleitung 34B für
den Schaufelzylinder 21 erstreckt sich durch die gesamte
Länge des Körpers 6A des
Auslegers 6 aus dem Einführloch 12B heraus.
Die Hydraulikleitung 34C, die entlang der Hydraulikleitung 34B angeordnet
ist, ist eine Ölentnahmeleitung
für den
Betriebsanschluss zur Zufuhr von Drucköl, wenn das externe Hydraulikwerkzeug 45,
wie zum Beispiel eine Brechzange, ein Erdbohrer oder dergleichen
anstelle der Schaufel 13 zu verwenden ist.
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Neben
dem gestuften Teil 22 und an den vorkragenden Teilen des
rechten und des linken Verbindungsträgers 16, wodurch der
Schutzraum 48 gebildet wird, ist ein Leitungsanschluss 42 angeordnet. Insbesondere
ist dieser Leitungsanschluss 42 innerhalb des Schutzraums 48 und
an einer Position angeordnet, die der Basis des Arms 8 näher ist
als dem Schaufelzylinder 21, damit es in der Längsrichtung des
Arms 8 nicht zu einer Überlagerung
mit dem Schaufelzylinder 21 kommt. Diese Anordnung soll
einen Gleitkontakt mit der Hydraulikleitung 34B für den Schaufelzylinder 21 vermeiden.
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Das
führende
Ende des Leitungsanschlusses 42 erstreckt sich durch den
Verbindungsträger 16 nach
außen,
und an diesem führenden
Ende ist über eine
Schraube ein Schlauchanschluss 43 befestigt. Der Leitungsanschluss 42 und
der Schlauchanschluss 43 ergeben zusammen den Betriebsanschluss,
der an dem Verbindungsträger 16 befestigt ist.
An den Schlauchanschluss 43 ist ein Schlauch 44 des
externen Hydraulikwerkzeugs 45 anzuschließen.
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Die
Hydraulikleitungen 34 sind, wie in 8 gezeigt,
mit Steuerventilen 35 verbunden, die innerhalb des Schwenktischs 2 vorgesehen
sind, und diese Steuerven tile 35 sind entsprechend durch
Werkzeugbedienelemente 36 zu bedienen, die zur rechten und
zur linken Seite des Fahrzeugführersitzes 30 vorgesehen
sind.
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Die
Hydraulikleitungen 34 erstrecken sich von den Steuerventilen 35,
die innerhalb des Schwenktischs 2 vorgesehen sind, durch
das Innere des Aufnahmebocks 3 nach außen. Die Leitungen 34 erstrecken
sich weiter durch das Einführloch 4B des Schwenkbocks 4 und
erstrecken sich dann durch das Einschubloch (die Einführöffnung) 12A in
den hohlen Ausleger 6. Die Hydraulikleitung 34A erstreckt
sich durch das Einschubloch (die Auslassöffnung) 12C nach außen, um
mit dem Auslegerzylinder 7 und dem Armzylinder 9 verbunden
zu werden. Die Hydraulikleitungen 34B, 34C erstrecken
sich weiter zur Erreichung des Einschublochs (der Ausgangsöffnung) 12B,
die am führenden
Ende des Auslegers 6 vorgesehen ist, und erstrecken sich
weiter aus dem Ausleger 6 heraus und dann zwischen dem
Verbindungsstift 17 und den Stift 19 zum Eintritt
in den Raum zwischen dem rechten und dem linken Verbindungsträger 16 und
erreichen den Schutzraum 48 oberhalb des unteren Teils 23 des
Arms 8, in dem die Hydraulikleitung 34C mit dem
Leitungsanschluss 42 verbunden und weiter über den
Schlauchanschluss 43 mit dem Schlauch 44 des externen
Hydraulikwerkzeugs 45 verbunden ist, während die andere Hydraulikleitung 34B sich
weiter erstreckt, um schließlich
mit dem Schaufelzylinder 21 verbunden zu werden.
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Außerdem sind
die vordere und die hintere, die rechte und die linke und die obere
und die untere Positionsbeziehung zwischen den entsprechenden Komponenten
in der vorhergehenden Ausführungsform
dann am besten, wenn sie wie in den 1 bis 10 veranschaulicht
vorgesehen werden. Die vorliegende Erfindung ist hierauf jedoch
nicht eingeschränkt.
Die entsprechenden Komponenten und Konstruktionen können in
verschiedenster Weise und in verschiedensten Kombinationen verändert und modifiziert
werden.
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Zum
Beispiel ist in der vorhergehenden Ausführungsform der Löffelbagger 25 als
das normale Schwenkfahrzeug vorgesehen, bei dem sich das hintere
Ende des Schwenktischs 2 über die äußersten Enden der rechten und
der linken Raupenfortbewegungseinheit 26 hinaus erstreckt.
Stattdessen kann es sich auch um ein Rückseiten-Kompakt-Schwenkfahrzeug
handeln, bei dem das hintere Ende des Schwenktischs im Wesentlichen
mit den äußersten Enden
der rechten und der linken Raupenfortbewegungseinheit 26 bündig ist.
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Der
Schlauchanschluss 43 kann sich durch den rechten und den
linken Verbindungsträger 16 erstrecken
und daran befestigt sein. Oder es können auch der Leitungsanschluss 42 und
der Schlauchanschluss 43 an dem rechten und dem linken
Verbindungsträger 16 befestigt
sein. Außerdem
kann der Leitungsanschluss 42 und der Schlauchanschluss 43 auch
als eine integrale Einheit konstruiert sein.
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Die
Erfindung kann auch in einer beliebigen anderen Weise als in der
oben gegebenen detaillierten Beschreibung ausgeführt sein, ohne dass dadurch
von ihrem wesentlichen Geist abgewichen wird, der in den nachfolgenden
Ansprüchen
definiert ist. Alle Modifikationen, die für den Fachmann auf diesem Gebiet
offensichtlich sind, sollen im Umfang der Erfindung, der durch die
Ansprüche
definiert ist, eingeschlossen sein.