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Die
Erfindung betrifft einen Bergeanhänger zum Bergen von gemähtem Gras
oder ähnlichem Schnittgut.
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Bei
der Ernte von Gras wird zunächst
mit einem Mähwerk
das Gras in Bodennähe
abgeschnitten. Das so erhaltene Schnittgut muss dann mit weiteren
Einrichtungen geborgen werden. Für
diesen Zweck sind zum einen sogenannte Ladewagen bekannt, welche
eine Pick-up-Einheit zum Aufsammeln des gemähten Grases vom Boden, ein
dahinter angeordnetes Schneidwerk zur weiteren Zerkleinerung des
Grases sowie ein Ladevolumen von typischerweise 30 m3 bis
40 m3 zur Aufnahme des gesammelten und geschnittenen
Grases aufweisen. Sobald das genannte Ladevolumen voll ist, muss
der Ladewagen vom Feld zum Hof gefahren und dort entladen werden.
Während
dieser Zeit kann er für
das Aufsammeln von gemähtem
Gras nicht eingesetzt werden. Weiterhin ist für den Antrieb und das Ziehen
des Ladewagens eine verhältnismäßig leistungsstarke
Zugmaschine (Traktor oder dergleichen) erforderlich.
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Des
Weiteren sind zum Bergen von gemähtem
Gras oder dergleichen sowohl selbstfahrende als auch gezogene Häcksler bekannt,
bei denen das Gras mit Hilfe von rotierenden Messern zerkleinert wird.
Die Messer müssen
mit hoher Geschwindigkeit bewegt werden, so dass Messertrommeln
mit typischerweise 1000 U/min rotieren. Dies erfordert einerseits
eine große
Antriebsleistung und führt
andererseits zu einer hohen Empfindlichkeit des Schneidaggregates
gegenüber
eindringenden Fremdkörpern (Steine,
Metall etc.). Beim Einsatz von Häckslern
machen sich daher häufige
Ausfallzeiten und entsprechende Kosten zur Behebung von Schäden nachteilig
bemerkbar.
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Vor
diesem Hintergrund war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Mittel
zur kostengünstigen und
effizienten Bergung von gemähtem
Gras oder ähnlichem
Schnittgut bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Bergeanhänger mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Der
erfindungsgemäße Bergeanhänger zum Bergen
von gemähtem
Gras oder ähnlichem
Schnittgut enthält
die folgenden Komponenten:
- a) Kopplungseinrichtungen
zur Verbindung des Bergeanhängers
mit einer Zugmaschine. Der Bergeanhänger ist somit nicht selbstfahrend,
sondern muss an eine Zugmaschine (Traktor oder dergleichen) angehängt werden.
Dies hat den Vorteil, dass er gegenüber einem selbstfahrenden System
sehr viel kostengünstiger
hergestellt werden kann.
- b) Eine Pick-up-Einheit zum Aufsammeln von Schnittgut vom Boden.
- c) Ein Schneidwerk, welches in Förderrichtung des Schnittgutes
gesehen hinter der Pick-up-Einheit angeordnet ist und welches eine
drehbare Zuführtrommel
mit radial hiervon abstehenden Mitnehmern sowie Messer aufweist,
welche in die Zwischenräume
der Mitnehmer eingreifen. Bei dem Schneidwerk werden somit die Messer
nicht aktiv bewegt, sondern das Schnittgut wird von rotierenden
Mitnehmern den Messern zugeführt. Grashalme
oder dergleichen werden dabei von den Mitnehmern links und rechts
einer Schnittlinie festgehalten, so dass sie dem Messer nicht ausweichen
können.
Dies hat den Vorteil, dass sich die Zuführtrommel mit verhältnismäßig geringer Geschwindigkeit
von typischerweise 50-60 U/min drehen kann, was einerseits den Leistungsbedarf des
Schneidwerkes verringert und andererseits das Schneidwerk unempfindlicher
gegenüber Fremdkörpern macht.
- d) Eine Fördereinrichtung
zur Förderung
von aus dem Schneidwerk kommendem Material (zerkleinertem Schnittgut)
zu einem Auslass, wobei der Auslass einen Ausstoßbereich hat, in dem sich ein
Ladefahrzeug für
das aufgesammelte Schnittgut aufhalten kann. Das den Auslass verlassende, zerkleinerte
Schnittgut muss somit von einem separaten Fahrzeug entgegengenommen
werden. Dies hat den Vorteil, dass ein volles Ladefahrzeug sofort
gegen ein leeres Ladefahrzeug ausgewechselt werden kann, so dass
das Bergen des Schnittgutes quasi ohne Unterbrechung fortgesetzt
werden kann. Die Bergemenge pro Zeiteinheit ist bei einem solchen
System somit erheblich höher
als beim Einsatz von Ladewagen gemäß dem Stand der Technik, bei
welchen der Bergevorgang unterbrochen werden muss, wenn der Ladewagen
zwecks Entleerung zum Hof und zurück fährt. Als Transportgeräte sind
selbstfahrende Lader oder insbesondere von Zugmaschinen gezogene
Anhänger
geeignet, welche im Übrigen außer der
Bereitstellung einer Ladefläche
keine weitere kostenintensive Technik benötigen.
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Die
Kopplungseinrichtungen des Bergeanhängers können insbesondere eine Zugdeichsel
umfassen, über
welche der Bergeanhänger
mit einer Zugmaschine mechanisch gekoppelt werden kann. Weiterhin
können
die Kopplungseinrichtungen ein Getriebe enthalten, an dessen Eingangsseite
eine von der Zugmaschine ausgehende Antriebswelle angeschlossen
werden kann, wobei das Getriebe für eine Anpassung und Weiterleitung
der Rotation der Antriebswelle an die anzutreibenden Einrichtungen des
Bergeanhängers
(insbesondere Pick-up-Einheit, Schneidwerk,
Fördereinrichtung)
sorgt.
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Vorzugsweise
enthält
der Bergeanhänger ein
einachsiges Fahrwerk mit zwei Rädern,
damit die Zugmaschine nicht das Eigengewicht des Bergeanhängers tragen
muss und damit die Pick-up-Einheit automatisch einen richtigen Abstand
vom Boden hat.
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Die
Messer des Schneidwerkes sind vorzugsweise federnd gelagert, so
dass sie eventuell zugeführten
harten Fremdkörpern
ausweichen können. Aufgrund
der verhältnismäßig geringen
erforderlichen Rotationsgeschwindigkeit der Zuführ tommel sowie der geringen
Massenträgheit
der einzelnen Messer können
diese die genannte Ausweichbewegung sehr schnell ausführen, so
dass die Gefahr einer Beschädigung
des Schneidwerkes durch Fremdkörper äußerst gering
ist.
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Die
Fördereinrichtung
des Bergeanhängers ist
so auszulegen, dass sie mit der gewünschten Rate und auf dem gewünschten
Weg das das Schneidwerk verlassende Material zum Auslass des Bergeanhängers transportiert.
Die Fördereinrichtung kann
dabei zum Beispiel durch Wurfgebläse, Förderbänder und/oder Förderketten
realisiert werden. Weiterhin enthält die Fördereinrichtung vorzugsweise
einen Hochförderer,
welcher Material zu einem erhöht angeordneten
Auslass transportieren kann. Ein solcher hoch angeordneter Auslass
hat den Vorteil, dass er eine neben dem Bergeanhänger fahrende Ladefläche von
oben her bis zu deren maximalem Füllgrad auffüllen kann.
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Im
Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Figuren beispielhaft
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bergeanhängers;
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2 den
Bergeanhänger
von 1 in einer Ansicht von hinten.
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Der
in den Figuren dargestellte Bergeanhänger 1 weist ein Fahrgestell
mit einer Zugdeichsel 41 sowie eine Achse mit zwei Rädern 43 auf.
Nach Befestigung der Zugdeichsel 41 an einer Zugmaschine wie
zum Beispiel einem Traktor (nicht dargestellt) kann der Bergeanhänger 1 über ein
Feld mit gemähtem
Gras oder dergleichen gezogen werden, um das Gras aufzusammeln und
weiter zu zerkleinern. Am Fahrgestell des Bergeanhängers 1 sind
für diesen Zweck
weitere Komponenten montiert, welche nachfolgend erläutert werden.
Der mechanische Antrieb dieser Komponenten erfolgt durch eine von
der Zugmaschine ausgehende Antriebswelle (nicht dargestellt), die
an ein Getriebe 42 angeschlossen wird.
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An
der Unterseite des Fahrgestells ist in Bodennähe eine Pick-up-Einheit 10 angeordnet,
welche zum Beispiel aus einer rotierend angetriebenen Trommel mit
radial abstehenden Zinken bestehen kann. Durch die Pick-up-Einheit 10 vom Boden
aufgenommenes Gras wird über
entsprechende Leitbleche einem Schneidwerk 20 zugeführt, wo
es noch einmal auf Längen
von typischerweise 20-50 mm zerkleinert wird.
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Das
Schneidwerk 20 umfasst dabei eine rotierend antreibbare
Zuführtrommel 21,
von welcher sternförmig
bzw. radial Mitnehmer 22 abstehen. Bei dem in 1 dargestellten
Beispiel sind jeweils zehn Mitnehmer 22 ringförmig um
den Umfang der Schneidtrommel 21 verteilt. Wie aus 2 erkennbar
ist, sind des Weiteren derartige ringförmige Anordnungen von je zehn
Mitnehmern 22 in axialer Richtung kammartig nebeneinander
vorgesehen. Zwischen je zwei benachbarte Ringe von Mitnehmern 22 greift
dabei ein Messer 24 ein, welches zwischen den Mitnehmern
liegendes Gras quer zur Halmachse schneiden kann. Die Messer 24 sind
einzeln federnd an dem Fahrwerk gelagert, so dass sie bei Eindringen
von Fremdkörpern
wie Steinen oder dergleichen ausweichen können und eine massive Beschädigung des
Schneidwerkes verhindern.
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Aus 1 ist
ferner erkennbar, dass in Rotationsrichtung hinter den Messern Abstreifer 23 kammartig
zwischen die Mitnehmer 22 greifen und dafür sorgen,
dass das geschnittene Gras aus dem Wirkungsbereich der Zuführtrommel
wieder entfernt wird.
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Das
das Schneidwerk 20 verlassende Material gelangt zunächst auf
ein Querförderband 31,
welches das Material (in 2 nach rechts) zu einem Hochförderband 32 transportiert.
Das Hochförderband 32 führt dann
das Material in einem geschlossenen Förderkanal schräg nach oben
zu einem Auslass 33. Der Auslass 33 ist so hoch
angeordnet, dass unter ihm zum Beispiel ein von einem Traktor gezogener
Anhänger
(nicht dargestellt) positioniert werden kann, auf dessen Ladefläche das
aufgesammelte und geschnittene Gras fällt. Das Hochförderband 32 kann
dabei wahlweise links- oder rechtsseitig umgeschwenkt werden.
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Beim
Einsatz des beschriebenen Bergeanhängers wird dieser von einer
Zugmaschine über
das Feld gefahren, während
gleichzeitig der vorstehend genannte Anhänger parallel unter dem Auslass 33 fährt. Sobald
der Anhänger
voll ist, kann er zur Entleerung zum Hof gefahren werden. In derselben
Zeit kann dann ein zweiter, leerer Anhänger unter dem Auslass 33 positioniert
werden, so dass der Bergevorgang ohne Unterbrechung fortgesetzt
werden kann. Die Ausnutzung des Bergeanhängers 1 ist somit
maximal, so dass sich bei verhältnismäßig niedrigen
Investitions- und Wartungskosten ein hoher Leistungsgrad des Systems
erreichen lässt.