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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Aufnahme
und Zerkleinerung von Mähgut
in einer Mäheinheit
zur Garten- und Landschaftspflege, wobei die Mäheinheit wenigstens ein Mähwerk, bestehend
aus wenigstens einem Mähaggregat,
aufweist.
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In
der Garten- und Landschaftspflege werden zum Mähen größerer Rasen- und Wiesenflächen üblicherweise
selbstfahrende Mäheinheiten
verwendet, die aus einem Trägerfahrzeug
mit Aufsitz und mehreren Mähwerken
bestehen. Die Mähwerke
weisen typischerweise rotierende Schneidmittel wie Messer auf, mit
denen das zu mähende
Gras geschnitten wird. Das geschnittene Gras bleibt danach entweder
am Boden liegen und muss durch weitere Arbeitsschritte entfernt
und abtransportiert werden, oder die Mäheinheit umfasst eine Vorrichtung
zur Aufnahme des geschnittenen Mähguts. Üblicherweise
weisen derartige Mäheinheiten
Sammelbehälter für das aufgenommene
Gras auf.
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Da
sich bei Mähaggregaten
typischerweise dicht oberhalb der Schneidmittel Abdeckungen befinden,
wird das Mähgut
bei herkömmlichen
Mäheinheiten
zerquetscht und bildet damit eine feuchte und schwer handhabbare
Masse. Zum einen haftet das Mähgut
aufgrund der Feuchtigkeit an Geräteteilen fest,
zum anderen führt
das beträchtliche
Volumen dazu, dass es nach oder zwischen Mähvorgängen wiederholt abtransportiert
werden muss.
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Aus
der Deutschen Offenlegungsschrift 199 53 380 ist eine selbstfahrende
Mäheinheit
mit mehreren Mähwerken
bekannt. Die Mähwerke
bestehen aus mehreren nebeneinander angeordneten Mähaggregaten,
die horizontal rotierende Messer aufweisen. Entlang der einzelnen
Mähaggregate
ist ein sogenannter Aufbereiter angeordnet. Die Funktion und Ausgestaltung
dieses Aufbereiters wird nicht beschrieben.
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Aus
der
DE 199 02 299
A1 ein Kombinationsgerät
mit einem Häcksler
mund zuschaltbarer Rasenmähvorrichtung
bekannt. Im oberen Bereich der Vorrichtung ist eine vertikal ausgerichtete
Häckseleinrichtung
und darunter zusätzlich
eine zu- und abschaltbare Rasenmähvorrichtung
angebracht. Beide Einrichtungen werden von einem gemeinsamen Antriebsaggregat über eine
gemeinsame Welle angetrieben.
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Aus
dem
DE 295 09 442
U1 ist ein Rasenmäher
mit Häcksler
bekannt, bei dem ebenfalls eine Häckselvorrichtung und eine Rasenmähvorrichtung durch
denselben Motor angetrieben werden. Sowohl das Messer des Häckslers
als auch das der Rasenmähvorrichtung
rotieren um die Achse einer Antriebswelle.
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Aus
dem Deutschen Gebrauchsmuster
DE 1 998 721 U ist eine auswechselbare Einzugsvorrichtung
für Feldhäcksler bekannt,
die aus rotierenden Schnittmessern zum Abtrennen von Halmen eines Erntegutes
und Häckslertrommeln
zum Zerkleinern des abgetrennten Erntegutes besteht. Die Zuführung des
Erntegutes zu den Häckslertrommeln
erfolgt über
zwei gegenläufig
rotierende Zylindertrommeln, die nahezu senkrecht stehen und Exzenterfinger
aufweisen. Anstelle der Schnittmesser können andere Vorsatzgeräte wie Pick-Up-Vorrichtungen
oder Rübenköpfgeräte zum Einsatz
kommen.
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Die
Deutsche Offenlegungsschrift
DE 195 28 435 A1 beschreibt ein Verfahren
zum Mähen
von Wiesen, ein Verfahren zum Kompostieren von Schnittgut, eine
Mähmaschine
und ein Schnittgutverarbeitungsgerät. Durch die Verfahren und
die zugehörigen
Vorrichtungen wird abgeschnittenes Mähgut über eine Fördereinrichtung einer Verdichtungseinheit
und anschließend
einer Zerkleinerungseinheit beispielsweise in Form eines Messersatzes
zugeführt.
Daraufhin wird das Mähgut
einer Drehhydratisierungseinrichtung zugeführt, welche das Schnittgut zusätzlich verdichtet
und dessen Flüssigkeit
weitestgehend auspresst. Die Flüssigkeit
dient zum verbesserten Düngen
von Grünflächen.
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Die
US-Patentschrift
US 5,214,906 beschreibt
einen Aufsitzrasenmäher
mit einer rückseitigen
Auswurföffnung,
der Grashalme, welche von den Vorderrädern des Rasenmähers umgeknickt
wurden, effektiv abschneiden kann. Dazu bewegen sich zwei Schneidmesser
unter einem Mähgehäuse in entgegen
gesetzte Richtungen.
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Aus
der Deutschen Auslegeschrift
DE 15 07 194 B2 ist ein Feldhäcksler zur
Aufnahme und Zerkleinerung von Erntegut bekannt, welcher besonders günstig an
eine Zugmaschine wie einen Traktor angehängt werden kann. Das jeweilige
Erntegut wird mittels einer Mähvorrichtung
vom Boden abgetrennt und der Zerkleinerungsvorrichtung zugeführt, welche sich
in Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs hinter der Mähvorrichtung befindet. Der
Feldhäcksler
dient insbesondere der Zerkleinerung von hochwachsenden Erntegütern wie
beispielsweise Mais.
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Die
Deutsche Offenlegungsschrift
DE 28 50 294 A1 beschreibt eine Maschine
zum Schneiden und Häckseln
von Pflanzen und insbesondere von Mais, welche an einen Traktor
angehängt
wird. Dabei werden die Pflanzen von einer um eine senkrecht stehende Achse
rotierenden Trommel erfasst und einem Messer zugeführt, welches
die Stiele abtrennt. Die abgeschnittenen Maisstengel werden von
einem Blech weitergeführt
und flach liegend so einer Häckseleinrichtung
zugeführt,
dass sie in diese mit ihrem unteren Ende eintreten.
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Die
US-Patentschrift
US 3,677,316 beschreibt
eine Vorrichtung zur Ernte von Futterpflanzen, die einen justierbaren
Schleifstein zum Schärfen von
Schneidmessern aufweist, so dass die Messer zum Schärfen nicht
aus der Vorrichtung entfernt werden müssen. Dabei ist von besonderem
Vorteil, dass die Messer mittels einer Änderung der Drehrichtung beim
Schleifvorgang so geschärft
werden, dass sich keine abgeschliffenen Bereiche mit nachteiligen
Wirkungen für
den Mähvorgang
ergeben.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Gerät zur Garten- und Landschaftspflege
so weiterzuentwickeln, dass es angetrocknetes Mähgut mit geringem Volumen produziert.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und des Verfahrensanspruchs
36 gelöst.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das geschnittene Mähgut
von der Häckseleinrichtung aufgenommen
und neben der Mäheinheit
zu Streifen ausgeworfen. Das Mähgut
wird bei gutem Wetter eine Zeit lang liegengelassen, so dass es
eine Trocknung erfährt.
Danach wird es wieder von der Mäheinheit
mit Häckseleinrichtung
aufgenommen und wiederholt zerkleinert, so dass eine Volumenreduzierung in
der Größenordnung
von bis zu 50% erreichbar ist.
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Bei
dem Gerät
zur Garten- und Landschaftspflege handelt es sich vorzugsweise um
eine selbstfahrende Mäheinheit
in Form eines Trägerfahrzeugs mit
Aufsitz. Die Einheit weist wenigstens ein Mähwerk auf, das vorzugsweise über eine
oder mehrere Achsen schwenkbar mit dem Trägerfahrzeug verbunden ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Einheit zwei schwenkbare Mähwerke,
die sich in Fahrtrichtung vorne am Trägerfahrzeug befinden. Die beiden
Mähwerke
sind zweckmäßigerweise
V-förmig
angeordnet. Es können
jedoch auch weitere Mähwerke
an den Seiten oder am Heck des Fahrzeugs vorgesehen sein. Ferner
ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Mähwerke schwenkbar ausgebildet
sind, sondern die erfindungsgemäße Häckseleinrichtung
kann auch an herkömmlichen
und nicht schwenkbaren Mähwerken
angebracht werden.
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Die
verwendeten Mähwerke
umfassen jeweils wenigstens ein Mähaggregat, das aus rotierenden
Schneidmitteln gebildet wird. Die Rotation der Schneidmittel erfolgt
dabei um eine Achse, die im Wesentlichen senkrecht zu der zu mähenden Bodenfläche steht.
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Die
Häckseleinrichtung
zur Zerkleinerung des geschnittenen Mähguts befindet sich oberhalb der
Mähwerke,
wobei sie sich vorzugsweise über zwei
Mähaggregaten
erstreckt, die dem Trägerfahrzeug
am nächsten
sind. Die Häckseleinrichtung
kann jedoch auch neben den Mähwerken
angebracht sein, so dass das Mähgut
von der Seite in die Einrichtung eintritt.
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Die
Häckseleinrichtung
ist so ausgestaltet, dass ihre Häckselmittel
um eine Achse rotieren, die im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse
der Schneidmittel der Mähaggregate
steht. Dies umfasst Winkel zwischen Schneidmittel- und Häckselmittelachse
von 60 bis 90°.
Bei den Häck selmitteln
handelt es sich zweckmäßigerweise
um geeignet ausgeformte Häckselmesser
oder Häckselschlegel,
wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind.
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Die
Achse und die um diese rotierenden Häckselmittel befinden sich in
einem Gehäuse.
Dieses Gehäuse
ist zum Ansaugen des Mähguts
zur Seite der Mähaggregate
offen ausgebildet, während es
zu der Ansaugöffnung
entgegengesetzten Seite eine weitere Öffnung zum Auswurf des zerkleinerten Mähguts aufweist.
Ist die Häckseleinrichtung
oberhalb der Mähaggregate
angeordnet, ist das Gehäuse zur
Aufnahme des Mähguts
demnach nach unten offen ausgebildet.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erstreckt sich oberhalb der Mähaggregate eines Mähwerks jeweils
eine Abdeckung. Damit das Mähgut
nicht zwischen den Schneidmitteln und der Abdeckung zerquetscht
wird, befindet sich diese Abdeckung in einem Mindestabstand zu den
rotierenden Schneidmitteln der Aggregate. Im Bereich der Häckseleinrichtung
weist die jeweilige Abdeckung eine Aussparung auf, damit das Mähgut in
die Häckseleinrichtung
aufgenommen werden kann.
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Das
zu schneidende Gras wird von den rotierenden Schneidmitteln auf
einer einstellbaren Höhe abgeschnitten
und durch die Rotation der Schneidmittel unterhalb der Abdeckung
zum Trägerfahrzeug der
Mäheinheit
hin transportiert. Dazu drehen sich die Schneidmittel nach innen
in Richtung der Längsachse
der Mäheinheit.
Gelangt das Mähgut
in den Bereich unterhalb der Häckseleinrichtung,
wird es aufgrund der Rotation der Häckselmittel angehoben und in
die Häckseleinrichtung
gesaugt. Dort wird es zerkleinert und über die Auswurföffnung ausgeworfen.
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Die
Auswurföffnung
steht in Verbindung mit einer Auswurfvorrichtung, die zweckmäßigerweise so
ausgeformt ist, dass das Mähgut
auf verschiedene Arten ausgeworfen werden kann. Zweckmäßigerweise
umfasst die Auswurfvorrichtung dazu wenigstens ein Auswurfrohr,
das vorzugsweise um wenigstens eine Achse schwenk- und/oder drehhbar
ausgeführt ist.
So kann das Mähgut
nach den jeweils gegebenen Erfordernissen ausgeworfen werden. Der
Auswurf kann dabei beispielsweise in die Umgebung der Mäheinheit,
in einen Sammelbehälter
der Mäheinheit oder
in eine Transporteinrichtung erfolgen.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Abbildungen.
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Von
den Abbildungen zeigt:
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1 eine
schematische Aufsicht auf ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer selbstfahrenden Mäheinheit
mit erfindungsgemäßer Häckseleinrichtung;
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2 eine
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Häckseleinrichtung;
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3 ein
Mähaggregat
mit Schneidmessern;
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4 eine
Frontansicht einer Mäheinheit
mit Häckseleinrichtung
und Auswurfvorrichtung; und
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5 eine
Seitenansicht einer Mäheinheit mit
Häckseleinrichtung
und Auswurfvorrichtung.
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In 1 ist
eine schematische Aufsicht auf ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Dabei handelt es sich um ein Mähgerät zur Garten- und Landschaftspflege
in Form einer selbstfahrenden Mäheinheit 10,
die vorzugsweise einen Aufsitz aufweist. Die Einheit weist wenigstens
ein Mähwerk
auf, das mit dem Trägerfahrzeug 10 verbunden
ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann jedoch auch als Zusatz an herkömmlichen Mähgeräten angebracht werden.
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In
der dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Einheit zwei Mähwerke,
die V-förmig
mit der Frontseite des Trägerfahrzeugs 10 verbunden
sind. Um die Mäheinheit
zum Einsatz in der Garten- und
Landschaftspflege so kompakt und beweglich wie möglich zu gestalten, hat es
sich als zweckmäßig erwiesen,
dass das Trägerfahrzeug
mit eventuellen Aufbauten wie Sammelbehältern oder Auswurfvorrichtungen
in der Höhe 2
m nicht überschreitet.
Die Breite ist variabel wählbar
und liegt vorzugsweise in der Größenordnung von
1,50 m bis 2,20 m. Je nach Anwendungsbereich können jedoch selbstverständlich auch
größere oder kleinere
Abmessungen realisiert werden.
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Die
in 1 dargestellte V-förmige Anordnung der Mähwerke hat
verschiedene Vorteile. Die Mähwerke
können
so beispielsweise möglichst
nah am Trägerfahrzeug
angebracht werden, was zu einer hohen Kompaktheit und Beweglichkeit
der Mäheinheit
führt.
Ferner können
Hindernisse wie Bäume
einfach ummäht
werden, indem direkt auf das Hindernis zugefahren wird, und die
Mähwerke
dicht vor und an den Seiten des Hindernisses mähen können.
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Ferner
ist es durch die V-förmige
Anordnung der Mähwerke
zur Vermeidung nicht gemähter
Grasstreifen zwischen den Aggregaten nicht erforderlich, dass sich
die einzelnen Mähaggregate überlappen. Durch
die in Fahrtrichtung versetzte Anordnung der Mähaggregate nimmt vielmehr das
jeweils hintenliegende Mähaggregat
das nicht gemähte
Gras des vorherigen Mähaggregats
auf. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die Positionen der Schneidmittel
nicht aufeinander abgestimmt werden müssen, wie es bei überlappenden
Mähaggregaten
erforderlich ist, um Kollisionen der Schneidmittel zu verhindern. Überlappende
Mähaggregate
müssen
dazu gleichmäßig angetrieben
werden, was typischerweise durch Ketten- und Zahnriemenantriebe
oder sonstige Antriebe realisiert wird. Ein Verrutschen von Zahnriemen
führt jedoch
zur falschen Position eines Schneidmittels, das dann mit einem anderen
Schneidmittel kollidieren und dadurch beschädigt werden kann. Bei einer
nicht überlappenden
Anordnung der Mähaggregate
können
diese dagegen mit einfachen Keilriemen verbunden und angetrieben
werden, bei denen ein Durchrutschen keine Schäden verursacht.
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Zweckmäßigerweise
sind die Mähwerke über wenigstens
eine horizontale Achse schwenkbar ausgebildet. So können die
Mähwerke
beispielsweise beim normalen Fahrbetrieb der Mäheinheit angehoben werden,
während
sie abgesenkt werden, wenn der Mähbetrieb
aufgenommen wird. Außerdem können sich
so Unebenheiten des Geländes
anpassen. Ferner können
die Mähwerke über eine
im Wesentlichen senkrecht zur Bodenfläche stehende Achse schwenkbar
sein, so dass die Breite des Mähbereichs
verändert
werden kann. Es kann also eine variable Schnittbreite realisiert
werden.
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Es
hat sich ferner als zweckmäßig erwiesen, die
einzelnen Mähaggregate
voneinander getrennt höhenbeweglich
auszubilden. So ergibt sich beim Überfahren von welligen Geländeabschnitten
eine bessere Bodenführung.
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Die
verwendeten Mähwerke
umfassen jeweils wenigstens ein Mähaggregat 20, das
durch ein oder mehrere Schneidmittel gebildet wird. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
weist die Mäheinheit
ein Mähwerk
mit drei und ein Mähwerk
mit zwei Mähaggregaten
auf, wobei die Aggregate nebeneinander angeordnet sind und das Mähaggregat
in der Mitte beiden Mähwerken
zugehörig
ist. Bei den Schneidmitteln handelt es sich zweckmäßigerweise um
rotierende Messer. Die Rotation der Schneidmittel erfolgt dabei
jeweils um eine Achse 21 senkrecht zur zu mähenden Bodenfläche. Typische
Durchmesser eines Mähaggregates
liegen in der Größenordnung
von 30 cm bis 80 cm, so dass sich für die beschriebenen V-förmigen Mähwerke mit
vier Aggregaten eine Schnittbreite in der Größenordnung von 90 cm bis 250
cm ergibt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung befindet sich die erfindungsgemäße Häckseleinrichtung 30 zur
Zerkleinerung und Trocknung des geschnittenen Mähguts oberhalb der Mähaggregate 20 eines
Mähwerks,
so dass das geschnittene Mähgut
von unten in die Häckseleinrichtung 30 eintritt
und dort behandelt wird. Die Einrichtung kann jedoch auch beliebig
zu den Mähwerken
positioniert sein, falls dies für
den jeweiligen Verwendungszweck geeignet ist. Sie kann sich beispielsweise
auch neben den Mähwerken
befinden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
erstreckt sich die Häckseleinrichtung 30 oberhalb
des mittleren Mähaggregats
auf der Fahrzeugachse und dem ersten Mähaggregat eines Mähwerks.
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Die
Häckseleinrichtung 30 ist
so ausgestaltet, dass ihre Häckselmittel 40 um
eine Achse 50 rotieren, die im Wesentlichen senkrecht zur
Rotationsachse 21 der Schneidmittel der Mähaggregate 20 steht.
Dabei umfasst der Ausdruck „im
Wesentlichen" Winkel
zwischen Schneidmittel- und
Häckselmittelachse
von 60° bis
90°. Bei
den Häckselmitteln 40 handelt
es sich zweckmäßigerweise
um geeignet ausgeformte Häckselmesser
oder Häckselschlegel, die
eine gute Zerkleinerung des Mähguts
gewährleisten.
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Die
Achse 50 und die um diese rotierenden Häckselmittel 40 befinden
sich in einem Gehäuse 60, das
zum Ansaugen des Mähguts
zu einer Seite offen ausgebildet ist und an der gegenüberliegenden
Seite eine Auswurföffnung
aufweist. Ist die Häckseleinrichtung 30 oberhalb
der Mähaggregate 20 angeordnet, so
ist das Gehäuse 60 demnach
nach unten offen ausgebildet. Damit sich im Bereich der Aus wurföffnung keine
Mähgutreste
ansammeln, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Auswurföffnung trichterförmig auszubilden.
Dadurch bildet sich im Gehäuse und
der Auswurföffnung
eine Luftströmung
aus, die das Mähgut
durch die Öffnung
auswirft.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erstreckt sich über
den Mähwerken
jeweils eine Abdeckung 70. Damit das Mähgut nicht zwischen den Schneidmitteln
und der Abdeckung zerquetscht wird, befindet sich die Abdeckung in
einem Mindestabstand zu den rotierenden Schneidmitteln der Aggregate 20.
Im Bereich der Häckseleinrichtung 30 weist
die jeweilige Abdeckung eine Aussparung auf, damit das Mähgut in
die Häckseleinrichtung
eintreten kann. Das Gehäuse 60 der Häckseleinrichtung 30 und
die Abdeckung 70 können miteinander
verbunden sein und beispielsweise einstückig ausgeführt sein.
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Das
zu schneidende Gras wird von den rotierenden Schneidmitteln 22 auf
einer einstellbaren Höhe
abgeschnitten und durch die Rotation der Schneidmittel unterhalb
der Abdeckung 70 zum Trägerfahrzeug
der Mäheinheit 10 hin
bewegt. Dazu drehen sich die Schneidmittel 22 nach innen
in Richtung der Längsachse
der Mäheinheit.
Gelangt das Mähgut in
den Bereich unterhalb der Häckseleinrichtung 30, wird
es aufgrund der Rotation der Häckselmittel 40 angehoben
und in die Häckseleinrichtung
gesaugt. Dort wird es zerkleinert und über die Auswurföffnung ausgeworfen.
Gleichzeitig wird es durch diesen Vorgang angetrocknet.
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Es
hat sich als zweckmäßig erweisen,
dass die Höheneinstellung
der Mähwerke
vom Fahrersitz aus einstellbar ist. Dadurch kann der Bediener der Mäheinheit
schnell auf die Anforderungen des zu mähenden Geländes reagieren, ohne dass an
den Mähaggregaten
aufwändige
Höheneinstellungen
vorgenommen werden müssen.
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Typische
Mähaggregate
weisen zur konstanten Höhenführung auf
ihrem Rand verteilt mehrere Rollen auf, welche die Schneidmittel
auf der eingestellten Höhe
halten. Dies hat den Nachteil, dass beispielsweise beim Verlassen
einer Grasfläche über einen
Bordstein, eine oder mehrere Rollen bereits über die Bordsteinkante kippen,
während
sich die anderen Rollen noch auf der Grasfläche befinden, so dass die Schneidmittel
des jeweiligen Mähaggregats
auf der Bordsteinkante aufsetzen und beschädigt werden können. Die
Erfindung sieht daher vor, die Höhenführung eines
Mähaggregats
nur mit jeweils einer Führung
auszuführen,
die sich vorzugsweise mittig unter dem Aggregat befindet. Diese
Höhenführung kann beispielsweise
so mit einem Rohr verbunden sein, das die Rotationsachse 21 des
Mähaggregats 20 umschließt, dass
die Höhe
vom Fahrersitz aus einstellbar ist. Die Führung selbst kann als Rolle,
Walze, Schiene, Kugel oder sonstiges Element ausgeführt sein,
das leicht über
den Boden bewegbar ist, ohne zu schnell abzunutzen oder zu blockieren.
Derartige Höhenführungen 26 sind
in 4 dargestellt.
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Um
die Transportbewegung des Mähguts von
den Mähaggregaten
in Richtung Fahrzeugachse zu unterstützen, können die Achsen 21 der
Aggregate entsprechend ausgeformt sein. So können diese beispielsweise als
Trommeln mit Flügeln
oder umlaufenden Schnecken ausgebildet sein, durch die das Mähgut in
Rotation versetzt und von einem Aggregat zum nächsten transportiert wird.
Derartige Rotationselemente 25 sind in 4 dargestellt.
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Die
trichterförmige
Auswurföffnung
der Häckseleinrichtung 30 steht
in Verbindung mit einer Auswurfvorrichtung 80, die zweckmäßigerweise
so ausgeformt ist, dass das Mähgut
auf verschiedene Arten ausgeworfen werden kann. Die trichterförmige Auswurföffnung geht
dazu vorzugsweise in ein erstes Rohr über, an das ein Drehkranz 81 anschließt. Mit diesem
Drehkranz ist ein zweites Rohr 82 verbunden, das sich mit
dem Kranz drehen lässt.
Sowohl das erste als auch das zweite Rohr können gebogen ausgeformt sein.
Dies ist insbesondere vorteilhaft, um die Höhe der gesamten Mäheinheit
so gering wie möglich
zu halten. Wird das Auswurfrohr 82 zu hoch ausgeführt, können bei
der Garten- und
Landschaftspflege beispielsweise keine tiefhängenden Bäume und Sträucher unterfahren werden. Für bestimmte
Anwendungen kann es vorteilhaft sein, dass das Auswurfrohr höhenverstellbar
ausgeführt
ist.
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Das
Ende des Rohres 82 kann mit wenigstens einer verstellbaren
Klappe 83 versehen sein, durch deren Stellung die Auswurfrichtung
und -weite des Mähguts
gesteuert werden kann. Diese Steuerung sollte zweckmäßigerweise
ebenfalls vom Fahrersitz aus erfolgen.
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Das
Mähgut
kann nach den jeweils gegebenen Erfordernissen ausgeworfen werden,
wobei der Auswurf auf verschiedene Arten erfolgen kann.
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Der
Antrieb der gesamten Mäheinheit
erfolgt zweckmäßigerweise über wenigstens
einen Motor 90, der mit einer Hauptantriebswelle 100 in
Verbindung steht. Über
diese Antriebswelle werden wenigstens das Trägerfahrzeug 10, die
Mähaggregate 20 und
die Häckseleinrichtung 30 angetrieben.
Ist die Auswurfeinrichtung mit einem zusätzlichen Gebläse ausgestattet,
kann auch dieses über
den Motor angetrieben werden. Zwischen dem Motor und den verschiedenen
Aggregaten kann ein Getriebe geschaltet sein. Der Antrieb der einzelnen
Komponenten kann beispielsweise über
Riemen oder hydraulisch erfolgen.
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In 2 ist
eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Häckseleinrichtung 30 dargestellt.
In dieser besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt
sich die Häckseleinrichtung 30 oberhalb
von zwei Mähaggregaten. Oberhalb
der Mähaggregate
befindet sich wenigstens eine Abdeckung 70, wobei die Abdeckung
vorzugsweise partiell mit einem Außenrand 71 ausgebildet
ist, um das Mähgut
unter der Abdeckung zu halten. Der Außenrand erstreckt sich dazu
beispielsweise auf der Seite des Trägerfahrzeugs, während die Abdeckung
in Fahrtrichtung offen ausgebildet ist. Im Bereich der Häckseleinrichtung 30 weist
die Abdeckung eine Aussparung auf, so dass das Mähgut in die Einrichtung gesaugt
werden kann. Das Gehäuse 60 der
Häckseleinrichtung
und die Abdeckung 70 können
miteinander verbunden werden und beispielsweise einstückig ausgeführt sein.
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Oberhalb
des Teils des anderen Mähwerks, das
keine Häckseleinrichtung
aufweist und in dieser Abbildung nicht dargestellt ist, befindet
sich ebenfalls eine Abdeckung, unter der das geschnittene Mähgut zum
Trägerfahrzeug
hin bewegt wird. Gelangt es in den Bereich unterhalb der Häckseleinrichtung,
wird es ebenfalls angesaugt. In diesem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung befindet sich die Häckseleinrichtung 30 oberhalb
des mittleren Mähaggregats
und des nächsten
Aggregats eines Mähwerks,
so dass sie sich auf einer Seite der Längsachse der Mäheinheit 10 befindet.
In anderen Ausführungsformen
der Erfindung ist es jedoch auch möglich, dass die Häckseleinrichtung
genau auf der Längsachse
der Mäheinheit
positioniert ist und das geschnittene Mähgut somit bis zur Mitte der
Mäheinheit
bewegt und dort von der Häckseleinrichtung
angesaugt wird.
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Damit
zwischen verschiedenen Einstellungen der Häckseleinrichtung gewählt werden
kann, hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
die Häckseleinrichtung
mit einem Verstellmechanismus auszuführen, so dass der Benutzer
zwischen wenigstens zwei Zerkleinerungsgraden wählen kann. Beispielsweise kann
zwischen grob und fein gewählt
werden. Die Einstellung der Zerkleinerungsgrade erfolgt zweckmäßigerweise
vom Fahrersitz aus.
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Bei
herkömmlichen
Mähwerken
befindet sich typischerweise etwa 10 cm über den Schneidmitteln eine
Abdeckung, unter der das das geschnittene Mähgut gehalten wird. Dadurch
wird das Mähgut
unterhalb der Abdeckung zerquetscht und wird zu einer feuchten und
schwer handhabbaren Masse. Um diesen Nachteil zu vermeiden, befindet
sich die Abdeckung 70 der erfindungsgemäßen Einrichtung in einem Mindestabstand
zu den rotierenden Schneidmitteln 22, der gewährleistet,
dass das Mähgut
nicht zerquetscht, sondern nur abgeschnitten und zur Längsachse
der Mäheinheit
bewegt und dort im Bereich der Häckseleinrichtung 30 angesaugt
wird. Dabei handelt es sich je nach Anwendungsbereich der Mäheinheit
um einen Abstand zwischen den Schneidmitteln 22 und der
Abdeckung 70 in der Größenordnung
von 10 cm bis 55 cm.
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Der
Antrieb der Mähaggregate 20 und
die Verbindung des Mähwerks
zum Trägerfahrzeug
sind in 2 nicht dargestellt. Dieser
Teil der Mäheinheit 10 kann
beliebig so ausgeführt
sein, dass er den Funktionen der Mäheinheit genügt. Die
Art der Ausführung
ist für
die erfindungsgemäße Häckseleinrichtung 30 jedoch
nicht relevant, da diese auf verschiedenste Ausführungsformen von Mäheinheiten
mit Mähwerken
anwendbar ist. Da sich die Mähaggregate
nicht überlappen,
kann aus den bereits erläuterten Gründen beispielsweise
ein einfacher Keilriemenantrieb verwendet werden.
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In 3 ist
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
eines Mähaggregats 20 dargestellt, das
mehrere Schneidmittel 22 umfasst. Als Schneidmittel werden üblicherweise
Messer verwendet. Wird ein Messer beschädigt, wie es beispielsweise
beim Zusammenprall mit einem Stein geschehen kann, wird das Messer
ausgewechselt. Werden große
längliche
Messer verwendet, bedeutet dies, dass auch das ganze Messer ausgewechselt
werden muss, obwohl eventuell nur ein kleiner Bereich der Klinge
beschädigt
ist. Damit der Materialverlust bei diesem Wechsel daher möglichst
gering ist, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, kleinere Messer
zu verwenden, die an einem Trägerbauteil 24 befestigt
sind. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
dieses Trägerbauteil
sternförmig
mit drei Schenkeln ausgebildet. Es sind aber auch andere Formen
möglich.
Am Ende jedes Schenkels ist ein Messer 22 lösbar befestigt.
Die Befestigung kann beispielsweise über eine gesicherte Stiftverbindung 23 erfolgen.
Wird nun ein Messer beschädigt,
kann es so ohne großen
Materialverlust ausgetauscht werden.
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Die
Schneidmesser der Mähaggregate
können
flügelförmig ausgeformt
sein, so dass an ihren nach außen
zeigenden Enden Flügel
ausgebildet sind, die von der zu mähenden Bodenfläche weg
weisen. Diese Ausformung dient dazu, durch Rotation der Schneidmittel
eine zusätzliche
Saugwirkung von der Bodenfläche
weg zu bewirken. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Gras,
das von den Reifen der Mäheinheit
platt gefahren wurde, durch die Saugwirkung der Schneidmittel wieder
aufgerichtet wird und so abgeschnitten werden kann.
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In 4 ist
eine schematische Frontansicht eines besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels einer
Mäheinheit 10 mit
Häckseleinrichtung 30 dargestellt.
Das von der Häckseleinrichtung
zerkleinerte Mähgut 120 gelangt über die
trichterförmige Öffnung in
die Auswurfvorrichtung 80. Beim Durchlaufen der Auswurfeinrichtung
wird das Mähgut
nicht nur zerkleinert, sondern als vorteilhafter Nebenef fekt auch im
Luftstrom angetrocknet. Diese Trocknung kann optional durch ein
Gebläse
unterstützt
werden.
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Damit
der Auswurf der jeweiligen Verwendung der Mäheinheit angepasst werden kann,
kann der Auswurf des Mähguts
auf verschiedene Weisen erfolgen. Dazu bieten sich verschiedene
Varianten an. In einer Variante wird das Mähgut 120 in Schwaden
neben oder vor der Mäheinheit
ausgeworfen. Der Auswurf vor die Mäheinheit hat beispielsweise
den Vorteil, dass das Mähgut
wiederholt von der Häckseleinrichtung 30 aufgenommen
und weiter zerkleinert wird. Wird das Mähgut in Streifen neben die
Mäheinheit
ausgeworfen, kann es dort eine Zeit lang trocknen und wird danach
wiederholt von der Häckseleinrichtung
der Mäheinheit
aufgenommen. Damit lässt sich
eine Volumenreduzierung von bis zu 50% erreichen.
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In
einer weiteren Variante erfolgt der Auswurf direkt in einen Sammelbehälter 110.
Dieser Sammelbehälter
kann sich an einem zusätzlichen
Fahrzeug, das neben der Mäheinheit 10 fährt oder
auf dem Trägerfahrzeug
selbst befinden. Um die Höhe
der Mäheinheit
möglichst
gering zu halten, kann es vorteilhaft sein, das Mähgut nicht
nach oben in einen Sammelbehälter,
sondern in eine Fördereinrichtung am
Fahrzeug auszuwerfen, die tiefer als der Sammelbehälter liegt
und das Mähgut
weitertransportiert. Eine derartige Fördereinrichtung 130 mit
zugehörigem
Sammelbehälter 110 an
der Mäheinheit
ist in der Seitenansicht in 5 dargestellt.
Das von der Häckseleinrichtung 30 zerkleinerte
Mähgut 120 wird über die
Auswurfeinrichtung 80 mit dem Auswurfrohr 82 gezielt
in die Fördereinrichtung 130 über führt, die
das Mähgut
in den Sammelbehälter 110 transportiert.
Die Fördereinrichtung
kann beispielsweise so ausgestaltet sein, dass eine Förderschnecke 131 das
Mähgut bewegt.
Es sind jedoch auch andere Fördertechniken anwendbar.
Damit die Luft, mit der das Mähgut
in die Fördereinrichtung
geblasen wird, entweichen kann, ist die Oberseite der Fördereinrichtung
beispielsweise nach oben siebartig offen ausgeführt.
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Die
Fördereinrichtung 130 kann
das Mähgut auf
verschiedene Weisen dem Sammelbehälter 110 übergeben.
Zum einen besteht die Möglichkeit,
das Mähgut
von oben in den Behälter
fallen zu lassen, zum anderen kann die Fördereinrichtung am Boden des
Behälters
enden, so dass das Mähgut
von unten in den Sammelbehälter
eingebracht wird. Dies setzt eine Fördereinrichtung voraus, die
genug Kraft aufbringt, um das Mähgut
in den Behälter
zu drücken, ohne
dass das Mähgut
oben aus der offenen Fördereinrichtung
herausquillt oder es zu Verstopfungen kommt. Diese Variante hat
den Vorteil, dass das Mähgut
durch den entstehenden Druck von oben gepresst wird, wodurch sich
das Volumen weiter reduzieren lässt.
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Der
Sammelbehälter 110 kann
ebenfalls auf verschiedene Arten ausgeführt sein. Beispielsweise kann
wenigstens eine Seite des Behälters
klappbar ausgeführt
sein, so dass der Behälter
darüber
geleert werden kann. Um die Entleerung zu erleichtern, kann diese
Seitenwand und/oder der Boden mit Bändern und/oder Ketten als Rollboden 111 ausgeführt sein, über den
das Mähgut
abtransportiert wird.
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In
einer weiteren Variante wird das Mähgut über eine dementsprechende Stellung
des Auswurfrohres 82 flach über dem Boden ausgeblasen.
Dies kann über
das Auswurfrohr selbst oder eine zusätzliche bodennahe Auswurfeinrichtung
erfolgen, in die das Mähgut über das
Auswurfrohr 82 eingebracht wird. Dies ist von Vorteil,
wenn Mähgut
nicht abtransportiert, sondern beispielsweise unter Büschen entsorgt
werden soll. Wird in dieser Betriebsvariante kein Mähgut aufgenommen,
sondern lediglich Luft durch die Häckseleinrichtung angesaugt,
kann das Auswurfrohr 82 und/oder die zusätzliche
bodennahe Auswurfeinrichtung auch als Gebläse verwendet werden, um Blätter oder
Sonstiges wegzublasen. Das Auswurfrohr kann demnach mit verschiedenen zusätzlichen
Vorrichtungen für
verschiedene Zwecke verwendet werden, so dass die erfindungsgemäße Mäheinheit
zum Einsatz in der Garten- und Landschaftspflege eine äußerst flexible
Vorrichtung darstellt.
-
Die
erfindungsgemäße Mäheinheit
mit Häckseleinrichtung
weist gegenüber
herkömmlichen Mäheinheiten
weitere Vorteile auf. Beispielsweise wird das geschnittene Mähgut unter
der Abdeckung 70 nicht zerquetscht, so dass selbst bei
schlechtem Wetter feuchtes Gras gemäht werden kann, ohne dass matschiges
Mähgut
das Mähen
erschwert oder sogar unmöglich
macht. Das Mähgut
wird zerkleinert, so dass geringere Volumina abzutransportieren
sind und durch die Häcksel-
und Auswurfeinrichtung wird das Mähgut zusätzlich angetrocknet. Ferner
lässt sich
durch den größeren Abstand
zwischen den Mähaggregaten 20 und
der Abdeckung 70 auch längeres Gras
mähen,
was mit herkömmlichen
Mäheinheiten oft
nicht möglich
ist.
-
Die
Mäheinheit
ermöglicht
außerdem
ein sehr hohes Maß an
Flexibilität,
da viele verschiedene Betriebarten vom Fahrersitz aus steuerbar
sind. Der Benutzer kann beispielsweise entscheiden, wie hoch das
Gras geschnitten wird, ob er Mähgut
aufnimmt oder liegen lässt
und wohin das Mähgut
ausgeworfen wird. Die Mäheinheit
kann ferner zum Laubräumen, -aufnehmen
und -zerkleinern verwendet werden, wobei sich das Auswurfrohr 82 auch
als Gebläse
eignet. Alle Betriebvarianten sind dabei in einer äußerst kompakten
und beweglichen Ausführung
der Mäheinheit
realisiert.
-
- 10
- Trägerfahrzeug/Mäheinheit
- 20
- Mähaggregat
- 21
- Rotationsachse
des Mähaggregates
- 22
- Schneidmittel
des Mähaggregates
- 23
- Befestigung
für Schneidmittel
- 24
- Trägerbauteil
des Mähaggregats
- 25
- Rotationselement
- 26
- Höhenführung
- 30
- Häckseleinrichtung
- 40
- Häckselmittel
- 50
- Rotationsachse
der Häckseleinrichtung
- 60
- Gehäuse
- 70
- Abdeckung
- 71
- Außenrand
der Abdeckung
- 80
- Auswurfeinrichtung
- 81
- Drehkranz
- 82
- Auswurfrohr
- 83
- Klappe
- 90
- Motor
- 100
- Hauptantriebswelle
- 110
- Sammelbehälter
- 111
- Seitenwand
mit Rollboden
- 120
- Mähgut
- 130
- Fördereinrichtung
- 131
- Förderschnecke