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Die
Erfindung betrifft ein Analyseverfahren zur Analyse von Reagenzien,
einen Analysechip zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens
und eine Analysevorrichtung zur Verwendung mit einem erfindungsgemäßen Analysechip.
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Bei
der Analyse von Reagenzien, im speziellen bei biologischen Analysen
werden die Reagenzien in Gefäßen, z.
B. den Kavitäten
einer Mikro-Titerplatte zur Reaktion gebracht. Dazu werden die einzelnen
Reagenzien z. B. in die Kavitäten
pipettiert. In die ggf. unterschiedlich gefüllten Kavitäten der Mikro-Titerplatte wird
Probenlösung
gegeben und nach Ablauf einer typischen Reaktionszeit untersucht,
in welchen der Kavitäten
eine spezifische Reaktion stattgefunden hat.
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Die
PCR (Polymerase Chain Reaction, Polymerase-Kettenreaktion) ist ein
bekanntes Verfahren zur Vervielfältigung
spezifischer DNA-Sequenzen. Sogenannte Primer definieren einen DNA-Abschnitt, der
in dieser Reaktion vervielfältigt
wird. Häufig möchte man
aus einer Probe jedoch nicht nur einen, sondern mehrere DNA-Abschnitte
vervielfältigen. Dies
kann z. B. in der Diagnostik sinnvoll sein. Eine Anwendung aus diesem
Gebiet ist die Amplifikation von DNA-Sequenzen, die für verschiedene
Bakterien spezifisch sind. Bei einem positiven Ergebnis der PCR,
d.h. bei einer stattgefundenen Vervielfältigung, läßt sich so bestimmen, welche
Bakterien in der Probe vorhanden waren. Bei der sogenannten Multiplex-PCR
werden der Probe verschiedene Primer zugesetzt, so daß gleichzeitig
mehrere DNA-Abschnitte amplifiziert werden.
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Eine
Möglichkeit,
um aus einer Probe unterschiedliche DNA-Sequenzen zu amplifizieren,
besteht darin, der Probe in einer Reaktion unterschiedliche Primer
zuzusetzen und dann das notwendige PCR-Temperaturprotokoll zu durchlaufen.
Da sich die Primer jedoch gegenseitig beeinflussen, ist bei dieser
Methode ein erheblicher Optimierungsaufwand notwendig. So ist nicht
sichergestellt, daß zwei Primer,
die in separaten Reaktionen zu einer spezifischen Amplifikation
führen,
dies auch in einer gemeinsamen Reaktion tun. Zusätzlich ist bei diesem Ansatz
eine Unterscheidung der Amplifikate z. B. durch Trennung auf einem
Gel oder durch Hybridisierung notwendig, um angeben zu können, welche Gensequenz
vervielfältigt
worden ist.
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Eine
andere Möglichkeit
besteht darin, die Probe zu trennen und dann die einzelnen PCR-Reaktionen
in unterschiedlichen Reaktionskammern wie z. B. den Kavitäten einer
Mikro-Titerplatte ablaufen zu lassen, wie es oben allgemein beschrieben
ist. Bei dieser Methode ist großer
Laboraufwand für
die einzelnen Pipettierschritte notwendig.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Technologie zur
Analyse anzugeben, die einfach durchzuführen ist und mit einem verringerten Laboraufwand
durchführbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Analyseverfahren mit den Merkmalen des Anspruches
1, einem Analysechip mit den Merkmalen des Anspruches 30 bzw. einer
Analysevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 42 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Ansprüche
50 und 51 sind auf vorteilhafte Verwendungen gerichtet.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Analyseverfahren
für Reagenzien
wird eine Festkörperoberfläche bereitgestellt,
z. B. die Oberfläche
eines Festkörperchips.
Auf dieser Festkörperoberfläche sind
zumindest zwei Spots vorgesehen, an denen unterschiedliche erste
Reagenzien unspezifisch gebunden sind. Die ersten Reagenzien, die
an den Spots unspezifisch gebunden sind, können z. B. biologische Makromoleküle, wie
Antigene, Antikörper
oder DNA-Sequenzen, insbesondere Primer für die PCR umfassen. Der Begriff „unspezifische
Bindung" soll eine
Bindung beschreiben, deren Bindungsstärke gering ist, insbesondere
eine Bindung, die durch van-der-Waals-Kräfte vermittelt
wird.
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Die
Zahl der Spots kann bis zu einigen Tausend auf einem Chip von z.
B. einigen mm2 bis einigen cm2 betragen,
wobei der Abstand solcher Spots z. B. einige 100 μm bis einige
mm sein kann. Vorteilhafterweise sind die Spots in der Form eines
ein- oder zweidimensionalen Arrays angeordnet, wodurch die automatisierte
Behandlung vereinfacht wird.
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Auf
die so präparierte
Festkörperoberfläche wird
erfindungsgemäß eine Probenlösung mit
zweiten Reagenzien derart aufgebracht, daß sich auf den Spots jeweils
einzelne Probenlösungstropfen
bilden, vorzugsweise derart, daß jeweils
ein Probenlösungstropfen
auf jeweils einem Spot gebildet wird. Es können jedoch auch einige wenige
Spots mit einem gemeinsamen Probenlösungstropfen in Kontakt gebracht
werden. Die Probenlösung
wird dabei alleine durch ihre Oberflächenspannung in Form eines
Tropfens zusammengehalten. Bei einem Tropfendurchmesser von einigen
100 μm bis
einigen mm ergeben sich typische Tropfenvolumina von einigen nl
bis einigen 100 μl.
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Die
Probenlösungstropfen
auf den Spots bilden separierte und einzelne Reaktionsvolumina.
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Die
unspezifisch gebundenen ersten Reagenzien werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
in den Probenlösungstropfen
aufgelöst,
so daß eine
Reaktion zwischen den ersten und den zweiten Reagenzien stattfinden
kann. Dieser Auflösungsprozeß ermöglicht das
Stattfinden der Reaktion in der Flüssigphase. Im Gegensatz zu
einer flüssig-fest-Reaktion
ist dies speziell bei der Untersuchung der Hybridisierung biologischer
Makromoleküle,
einer Antigen-Antikörper-Reaktion
oder Durchführung
einer PCR von Vorteil, da die Verteilung der einzelnen Edukte und
die Dynamik gegenüber
einer fest-flüssig-Reaktion
besser ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
sind nur sehr kleine Reaktionsvolumina notwendig. Mehrere Untersuchungen
und Amplifikationen können parallel
auf einer sehr kleinen Fläche,
z. B. einem Festkörperchip
mit nur wenigen Zentimetern Ausmaß durchgeführt werden. Die Anzahl der
flüssigen
und daher schwieriger zu handhabenden Reagenzien ist verringert,
da die ersten Reagenzien auf dem Chip unspezifisch gebunden bereitgestellt
werden. Das erfindungsgemäße Verfahren
verwendet getrennte Reaktionsvolumina in Form der getrennten Probenlösungstropfen
auf kleinstem Raum, wobei dennoch nur eine Flüssigkeit zugegeben werden muß und insofern
aufwendige Pipettierschritte entfallen. Das zu verwendende Device
hat eine sehr geringe Baugröße und insofern
auch eine geringe thermische Masse, was insbesondere bei ggf. notwendigen
Temperaturzyklen, z. B. bei PCR-Zyklen, vorteilhaft ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist besonders vorteilhaft bei Reaktionen, die die Vervielfältigung
bestimmter Probenmoleküle,
insbesondere PCR (Polymerase-Kettenreaktion)
umfassen.
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Während der
Reaktionszeit, während
der die Reaktion der ersten und zweiten Reagenzien auf dem Chip
stattfindet, kann ein Temperaturprofil durchgefahren werden. Derartige
Temperaturzyklen sind z. B. bei typischen PCR-Zyklen notwendig,
um die gewünschte
Amplifizierung einzelner DNA-Sequenzen auszulösen. Temperaturprofile lassen
sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
aufgrund der geringen Baugröße des zu
verwendenden Devices besonders gut durchführen, da aufgrund der geringen
thermischen Masse des Devices eine schnelle Reaktion auf die Heizleistung
gewährleistet
ist. Aufgrund der geringen thermischen Masse kann eine Kühlung ggf.
rein passiv erfolgen.
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Die
unspezifische Bindung an den Spots, die insbesondere durch van-der-Waals-Kräfte vermittelt wird,
läßt sich
auf einfache Weise durch Eintrocknen der Reagenzien an den Spots
erzeugen.
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Sind
die einzelnen Spots in Form eines eindimensionalen oder zweidimensionalen
Arrays angeordnet, so ist eine Automatisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens
leicht durchzuführen.
Im speziellen, wenn eine optische Auslesung an den Spots stattfinden
soll, ob eine spezifische Reaktion stattgefunden hat oder nicht,
ist eine Anordnung in einem Array vorteilhaft.
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Bei
einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens wird
nach Ablauf einer typischen Reaktionszeit oder während der Reaktion eine ortsaufgelöste Untersuchung
durchgeführt,
ob und/oder an welchen Spots eine spezifische Reaktion innerhalb
des Probenlösungstropfens
stattgefunden hat. Dazu sind z. B. an den Spots erste Reagenzien
eingetrocknet, die mit den zweiten Reagenzien in der Probenlösung eine
spezifische Reaktion eingehen können.
Zum Beispiel im Fall von biologischen Makromolekülen als erste und zweite Reagenzien kann
die Hybridisierung der ersten und zweiten Reagenzien nachgewiesen
werden.
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Bei
einer Weiterbildung enthalten die Spots als erste Reagenzien zum
einen Primer zur Amplifikation von DNA-Sequenzen in der Probenlösung und zum
anderen biologische Makromoleküle,
die mit den Amplifikaten hybridisieren können. Diese biologischen Makromoleküle können z.
B. farbstoffmarkiert sein, so daß in an sich bekannter Weise
die Hybridisierung nachgewiesen werden kann.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden Spots
verwendet, in denen Primer zur Amplifikation von DNA-Sequenzen unspezifisch
gebunden sind. Nachdem die Probenlösung mit zu amplifizierenden
DNA- Sequenzen mit
den Spots in Verbindung gebracht worden ist und eine Amplifikation
in den einzelnen Probenlösungstropfen
stattgefunden hat, werden die Probenlösungstropfen mit den amplifizierten
DNA-Sequenzen auf dem Festkörperchip
weiter zu einem Analysebereich transportiert, in dem in an sich
bekannter Weise die Hybridisierung der amplifizierten DNA-Sequenzen
in der Probenlösung
mit weiteren biologischen Makromolekülen untersucht werden kann.
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Der
Analysebereich kann z. B. einen oder mehrere Analysepunkte umfassen,
an denen unterschiedliche biologische Makromoleküle immobil gebunden sind, so
daß an
unterschiedlichen Punkten des Analysebereiches unterschiedliche
Makromoleküle
zur Hybridisierung bereitstehen. Die biologischen Makromoleküle an den
Analysepunkten werden im folgenden auch als Sondenmoleküle bezeichnet.
Es wird eine ortsaufgelöste
Messung des Analysebereiches vorgenommen, so daß festgestellt werden kann,
an welchen Analysepunkten eine spezifische Reaktion der amplifizierten
DNA-Sequenzen mit den biologischen Makromolekülen der Analysepunkte stattgefunden
hat. Allgemein ist die Untersuchung von Hybridisierungen biologischer
Makromoleküle
mit Hilfe eines als Microarray ausgestalteten Analysebereiches ist
aus
DE 101 36 008
A1 bekannt.
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Ebenso
ist es jedoch möglich,
daß der
Analysebereich Spots umfaßt,
die unspezifisch gebundene Makromoleküle aufweisen, so daß auch im
Analysebereich das erfindungsgemäße Verfahren
durchgeführt
werden kann.
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Umfaßt das erfindungsgemäße Verfahren die
Amplifikation von DNA-Sequenzen mit Hilfe von Primern, die an den
Spots gebunden sind, so ist durch das erfindungsgemäße Verfahren
sichergestellt, daß die
einzelnen Reaktionen mit unterschiedlichen Primern sich nicht beeinflussen.
Es ist also eine Multiplex-PCR möglich,
bei der mehrere DNA-Abschnitte amplifiziert werden, ohne daß eine gegenseitige
Beeinflussung das Ergebnis beeinflussen würde.
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Im
Falle der Durchführung
einer Polymerase-Kettenreaktion kann die Probenlösung die zur PCR notwendige
Polymerase enthalten. Besonders vorteilhafterweise kann die Polymerase
jedoch zusätzlich
zu den Primern, die an den Spots unspezifisch gebunden sind, an
den Spots selbst vorhanden sein.
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Die
Auslesung, die entweder direkt an den Spots oder in einem separaten
Analysebereich erfolgt, kann z. B. optisch durch Untersuchung einer möglichen
Farbreaktion, Anlagerung spezifischer Oligonukleotidsequenzen oder
UV-Absorption erfolgen. Derartige optische Meßverfahren sind einfach durchzuführen und
speziell bei regelmäßigen Anordnungen
leicht zu automatisieren.
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Sowohl
die ersten als auch die zweiten Reagenzien können biologische Makromoleküle sein,
deren spezifische Reaktion miteinander untersucht werden soll. Zum
Beispiel können
Antigen-Antikörper-Reaktionen
untersucht werden.
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Die
Auflösung
der unspezifisch gebundenen ersten Reagenzien in den Probenlösungstropfen kann
z. B. durch Applikation mechanischer Energie an den Chip erreicht
werden. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von Ultraschall,
der z. B. mit Hilfe von piezoelektrischen Volumenschwingern in an
sich bekannter Weise erzeugt werden kann. Die piezoelektrischen
Volumenschwinger werden dazu unterhalb des Chips z. B. in Form eines
Arrays ggf. unter Einsatz einer Koppelflüssigkeit angeordnet. So können die
einzelnen Spots durch einzelne piezoelektrische Volumenschwinger
angesprochen werden und eine lokale Auswahl der einzelnen Spots
zur Durchmischung ist möglich.
Auf die gleiche Weise können auch
Interdigitaltransducer anstelle der piezoelektrischen Volumenschwinger
eingesetzt werden.
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Besonders
einfach und vorteilhaft ist die Verwendung von Oberflächenschallwellen,
die auf der Festkörperoberfläche erzeugt
werden, wobei durch geeignete Auswahl des Schallpfades auch hier
einzelne Spots ausgewählt
werden können.
Die Oberflächenschallwelle überträgt ihren
Impuls auf die Flüssigkeit
des Probenlösungstropfens,
die dadurch in Bewegung versetzt wird. Diese Bewegung fördert das
Auflösen
der unspezifisch gebundenen ersten Reagenzien der Spots. Zusätzlich wird
eine Durchmischung des Probenlösungstropfens
erreicht, wodurch die optimale Verteilung und Dynamik der Reaktion
gewährleistet
ist. Allgemein ist die Manipulation kleiner Flüssigkeitsmengen mit Oberflächenschallwellen
und deren Erzeugung z. B. mit Interdigitaltransducern in
DE-A-100 55 318 beschrieben.
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Ebenso
kann eine Oberflächenschallwelle auf
einer separaten piezoelektrischen Oberfläche mit Hilfe eines oder mehrerer
Interdigitaltransducer erzeugt werden und das piezoelektrische Material
entweder direkt oder über
eine entsprechende Koppelflüssigkeit
mit der Festkörperoberfläche in Kontakt gebracht
werden, auf der die ersten Reagenzien unspezifisch gebunden sind.
Bei einer solchen Ausgestaltung kann als Festkörperoberfläche z. B. ein Glaschip verwendet
werden.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird eine Festkörperoberfläche verwendet,
die hydrophile Ankerbereiche an den Stellen der Spots oder in direkter
Nachbarschaft dazu aufweist. Durch solche im Vergleich zu ihrer
Umgebung hydrophilen Bereiche ist die Lokalisierung der Probenlösungstropfen
an den Spots sichergestellt. Eine Probenlösung, die sich z. B. frei über die
Festkörperoberfläche bewegt,
wird durch die hydrophilen Ankerpunkte auf den Spots gehalten. Durch
die hydrophilen Eigenschaften ist der Benetzungswinkel an den Spots
gegenüber
der Umgebung unterschiedlich, so daß die Oberflächenspannung des
Tropfens die Lokalisierung fördert.
Besonders sicher und einfach ist eine Ausgestaltung, bei der um die
Spots ringförmige,
im Vergleich zu ihrer Umgebung und somit auch im Vergleich zu den
umschlossenen Spots hydrophile Bereiche vorgesehen sind. Die ringförmigen Bereiche
halten einen Tropfen, der sich auf dem Spot befindet, an seinem
Rand und ermöglichen
ein größeres Tropfenvolumen
bei gleichen Außenmaßen.
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Im
Vergleich zu ihrer Umgebung hydrophile Bereiche lassen sich z. B.
durch Silanisierung der umgebenden Oberfläche erhalten, die dadurch hydrophob
wird.
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Die
Probenlösungstropfen
lassen sich auf verschiedene Weise zu den Spots bewegen. Zum Beispiel
kann der Impulsübertrag
von Oberflächenschallwellen
eingesetzt werden, um die Probenlösungstropfen an die gewünschten
Spots zu bringen bzw. auf der Oberfläche zu verteilen.
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Bei
einer besonders einfachen und sicheren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kommt
eine Festkörperoberfläche zum
Einsatz, die hydrophile Bereiche an den bzw. in der unmittelbaren Nachbarschaft
der Spots aufweist, z. B. ringförmige Bereiche.
Ein Probenlösungsvolumen
wird auf den Chip aufgebracht und unter Ausnutzung der Schwerkraft,
z. B. durch einfaches Schrägstellen
des Chips über
die Festkörperoberfläche bewegt.
An den hydrophilen Ankern bleiben einzelne Probenlösungstropfen
zurück.
Durch die definierte Größe der hydrophilen
Bereiche ist die Größe der einzelnen
Probenlösungstropfen
im wesentlichen vorbestimmt. Mit diesem Aufbringungsschritt ist
sehr einfach eine optimale Verteilung der Probenlösung in
einzelnen separierten Probenlösungstropfen
an den Spots zu erreichen.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung wird ein Probenlösungsvolumen mit Hilfe einer
Pipette oder Spritze durch Anwendung von hydrostatischem Druck,
der damit erzeugt wird, über
die Probenoberfläche
bewegt. Wie im Falle der Ausgestaltung, bei der der Chip schräg gestellt
wird, bleiben an den hydrophilen Ankern einzelne Probenlösungstropfen
zurück.
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Ein
größeres Probenvolumen
kann auch durch Impulsübertrag
von Oberflächeschallwellen über eine
Probenoberfläche
mit hydrophilen Ankerbereichen bewegt werden, an denen dann wie
beschrieben einzelne Probenlösungstropfen
zurückbleiben.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Aufbringung der Probenlösungstropfen
sieht vor, daß ein
größeres Probenlösungsvolumen
auf den Chip aufgebracht wird und durch Applikation von entsprechend
gerichteten Oberflächenschallwellen
aufgeteilt wird, um einzelne Probenlösungstropfen zu bilden, die
an den Spots lokalisiert sind.
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Der
ggf. stattfindende Transport der Probenlösungstropfen mit den Produkten
der Reaktion zwischen ersten und zweiten Reagenzien zu dem Analysebereich
kann ebenfalls durch Impulsübetrag
von Oberflächenschallwellen
bewirkt werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann auf einer freien Oberfläche
mit entsprechenden Spots durchgeführt werden. Eine besondere
Ausgestaltung umfaßt
jedoch die zusätzliche
Bereitstellung eines Deckels oberhalb der Festkörperoberfläche in einem vorbestimmten
Abstand und das Einbringen der Probenlösung zwischen die Festkörperoberfläche mit den
Spots und den Deckel. Durch den zusätzlichen Deckel ist ein Schutz
des Systems während
der Untersuchung und Reaktion gewährleistet.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Abstand zwischen Festkörperoberfläche mit
den Spots und dem Deckel derart gering gewählt wird, daß ein an
einem Spot lokalisierter Flüssigkeitstropfen
auch den Deckel berührt.
Bei einem Tropfendurchmesser von z. B. 100 μm bis einigen mm beträgt die Höhe des Tropfens
einige 10 μm
bis einige mm, wodurch der Abstand des Deckels von der Festkörperoberfläche für diese
besondere Ausgestaltung festgelegt wird. Der optimale Abstand kann
z. B. in einfachen Vorversuchen ermittelt werden.
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Bei
einer besonders günstigen
Verfahrensführung
wird ein Deckel eingesetzt, der derartige Benetzungseigenschaften
aufweist, daß zumindest
die Bereiche, die registergerecht den Spots auf der Festkörperoberfläche gegenüberliegen,
hydrophil im Vergleich zu ihrer Umgebung sind. So ist eine zusätzliche
Lokalisierung der Probenlösungstropfen
an den Spots gewährleistet.
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Bei
Verwendung eines Deckels gegenüberliegend
zu der Festkörperoberfläche kann
bei einer einfachen Verfahrensführung
vorgesehen sein, daß dieser
Deckel Öffnungen
aufweist, die registergerecht gegenüber den Spots auf der Festkörperoberfläche angeordnet
sind. Die Probenlösung
kann dann durch diese Öffnungen
einfach und präzise
auf die Spots appliziert werden. Dazu muß z. B. nur auf die der Festkörperoberfläche mit
den Spots abgewandte Oberfläche
des Deckels ein Probenlösungsvolumen aufgebracht
werden, das dann durch die Öffnungen z.
B. durch Ausnutzung der Kapillarkräfte hindurch fließt und direkt
an den Spots landet. Vorteilhafterweise wird eine derartige Probenvolumenmenge
gewählt,
daß nach
dieser Befülloperation
keine Probenlösung
mehr auf der der Festkörperoberfläche mit den
Spots abgewandten Seite des Deckels verbleibt.
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Ein
Deckel kann auch so funktionalisiert werden, daß mit ihm die Reaktionsprodukte
analysiert werden können.
Zum Beispiel können
auch am Deckel Spots aufgebracht sein, die Bestandteile enthalten,
die komplementär
zu dem erwarteten Reaktionsprodukt zwischen ersten und zweiten Reagenzien sind
und somit zur Bindung und Analyse der Reaktionsprodukte verwendet
werden, wie es oben für
den analogen Fall eines separaten Analysebereiches auf der Festkörperoberfläche beschrieben
ist.
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Um
die Gefahr des Verdampfens des Probenlösungstropfens auf dem Spot
zu verringern oder zu beseitigen, werden bei einer Weiterbildung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
die Probenlösungstropfen
mit Öl
bedeckt. Auf diese Weise ist durch das Öl auf dem Probenlösungstropfen
ein abgeschlossenes Reaktionsvolumen in dem Probenlösungstropfen gebildet,
wodurch die Reaktion nicht durch das Verdampfen des Probenlösungstropfenvolumens
verfälscht
wird. Durch die Beschichtung mit Öl wird weiterhin sichergestellt,
daß sich
die einzelnen Probenlösungstropfen
nicht vermischen können.
Bei Verwendung eines zusätzlichen
Deckels mit Öffnungen gegenüber der
Spots kann das Öl
zusätzlich
zum Verschluß der Öffnungen
eingesetzt werden.
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Bei
einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung
eines Deckels kann dieser Deckel auf der der Festkörperoberfläche mit
den Spots zugewandten Seite lipophil ausgestaltet sein, so daß eine optimale
Befüllung
des Raumes zwischen Festkörperoberfläche mit
den Spots und dem Deckel mit dem die Verdampfung verhindernden Öl gewährleistet
ist. Je nach Ausgestaltung ist dabei die entsprechende Oberfläche des
Deckels vollständig
lipophil ausgestaltet oder nur in Bereichen um die Probenlösungstropfen
lokalisierende hydrophile Bereiche herum.
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Bei
allen beschriebenen Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist es möglich, daß zusätzlich einzelne
Spots und/oder Analysepunkte mit Bestandteilen versehen sind, deren
Reaktionsverhalten mit den zu untersuchenden Materialien bekannt
ist. Auf diese Weise kann eine Positiv- und/oder Negativkontrolle
des Reaktionsverhaltens durchgeführt
werden.
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Ein
erfindungsgemäßer Analysechip
zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Analyseverfahrens
weist eine Festkörperoberfläche auf,
auf der sich zumindest zwei Spots mit unterschiedlichen Reagenzien
befinden, die unspezifisch an der Festkörperoberfläche gebunden sind. Die Festkörperoberfläche weist
derart modulierte Benetzungseigenschaften auf, daß an den
Spots ein anderer Benetzungswinkel vorliegt als in ihrer Umgebung.
Weiterhin weist der erfindungsgemäße Analysechip eine Einrichtung zur
Auflösung
der unspezifisch gebundenen Reagenzien auf.
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Ein
erfindungsgemäßer Analysechip
kann einige mm2 bis einige cm2 groß sein und
z. B. aus piezoelektrischem Material oder Glas bestehen. Die Anzahl
der Spots kann bis zu einige 1000 betragen, wobei der Abstand z.
B. einige 100 μm
bis einige mm sein kann.
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Die
Modulation der Benetzungseigenschaften kann vorteilhafterweise wie
oben bereits für
das erfindungsgemäße Verfahren
beschrieben durch hydrophile ringförmige Bereiche erzeugt werden.
Zum Auflösen
der unspezifisch gebundenen Reagenzien kann z. B. eine Oberflächenschallwellenerzeugungseinrichtung
eingesetzt werden, die Oberflächenschallwellen
in der oben für
das erfindungsgemäße Verfahren
bereits beschriebenen Weise nutzt. Diese Oberflächenschallwellenerzeugungseinrichtung kann
z. B. einen oder mehrere Interdigitaltransducer auf der Festkörperoberfläche umfassen.
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Um
ggf. ein gewünschtes
Temperaturprofil während
der spezifischen Reaktion durchfahren zu können, wie es z. B. bei PCR-Reaktionen
notwendig ist, kann auf dem Analysechip eine Heizeinrichtung, z.
B. ein Widerstandsheizer vorgesehen sein. Bei einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
ist diese Heizeinrichtung derart ausgestaltet, daß ein lokales
Erhitzen einzelner Spots auf dem Analysechip möglich ist. Dazu können z.
B. entsprechend lokalisierte Heizeinrichtungen, z. B. Widerstände, unterhalb
der Spots an der Unterseite des Analysechips vorgesehen sein.
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Zur
Messung der Temperatur kann ein Temperatursensor an dem Analysechip
vorgesehen sein, z. B. ein Platinthermometer.
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Die
unspezifisch gebundenen Reagenzien in den Spots des Analysechips
können
biologische Makromoleküle
umfassen. Die Spots können
in Form eines ein- oder zweidimensionalen Arrays angeordnet sein
und/oder die unspezifisch gebundenen Reagenzien in den Spots eingetrocknet
sein.
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Bei
einer Ausführungsform
des Analysechips zum Einsatz bei Polymerase-Kettenreaktionen umfassen die unspezifisch
gebundenen Reagenzien der Spots Primer zur Durchführung der
PCR. Gegebenenfalls können
die Spots auch Polymerase zur Durchführung der Polymerase-Kettenreaktion
umfassen.
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Gegebenenfalls
können
einzelne Spots auf dem Analysechip vorgesehen sein, die Bestandteile enthalten,
deren Reaktionsverhalten wohlbekannt ist, so daß sie als Positiv- und/oder
Negativkontrolle des Reaktionsverhaltens eingesetzt werden können.
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Bei
einer Ausgestaltung des Analysechips, der mit einem erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt werden soll, bei dem ein externer Analysebereich eingesetzt
wird, weist der Analysechip zusätzlich
zu den Spots mit den unspezifisch gebundenen ersten Reagenzien einen
Analysebereich auf, der z. B. in Form eines Microarrays angeordnet
sein kann und einzelne Analysepunkte umfaßt, die mit unterschiedli chen
immobil gebundenen Bestandteilen funktionalisiert sind, deren Reaktionsverhalten
mit den Produkten der Reaktion zwischen den Materialien in den Probenlösungstropfen
und den Spots mit den ersten Reagenzien untersucht werden kann.
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Ebenso
kann der Analysebereich des Analysechips Spots mit unspezifisch
gebundenen ersten Reagenzien umfassen, so daß auch im Analysebereich das
erfindungsgemäße Verfahren
angewendet werden kann.
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Diese
geschilderten vorteilhaften Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Analysechips bieten
die oben bereits bei der Beschreibung der entsprechenden Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens
beschriebenen Vorteile.
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Eine
erfindungsgemäße Analysevorrichtung zur
Verwendung mit einem erfindungsgemäßen Analysechip weist einen
Chiphalter für
den Analysechip, einen Deckel in einem vorbestimmten Abstand zu dem
Analysechip und zumindest eine Befüllöffnung zur Befüllung des
Raumes zwischen einem in dem Chiphalter gehaltenen Analysechip und
dem Deckel auf.
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Mit
einer solchen Analysevorrichtung läßt sich das erfindungsgemäße Analyseverfahren
auf einfache Weise durchführen.
Der Analysechip wird in den Chiphalter eingesetzt und das System
mit dem Deckel in vorbestimmtem Abstand abgeschlossen. Eine Befüllung mit
Probenflüssigkeit
und/oder Öl kann
durch die Befüllöffnungen
geschehen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Analysevorrichtung weist der Deckel Öffnungen auf, die registergerecht
den Spots auf einem eingelegten Analysechip gegenüberliegen,
vorzugsweise in der Anordnung eines zweidimensionalen Arrays.
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Der
Deckel kann eine dem Chiphalter gegenüberliegende Oberfläche aufweisen,
die derart benetzungsmoduliert ist, daß sich gegenüber den
Spots auf einem eingelegten Analysechip hydrophile Bereiche befinden.
Bei einer anderen Ausführungs form kann
der Deckel auf der dem Chiphalter zugewandten Oberfläche lipophile
Bereiche aufweisen oder vollständig
lipophil ausgestaltet sein. Der vorbestimmte Abstand der Analysevorrichtung
kann bei einer bevorzugten Ausführungsform
derart ausgewählt sein,
daß ein
Probenlösungstropfen,
der auf einem Spot auf einem eingelegten Analysechip lokalisiert ist,
sowohl den Deckel als auch den Analysechip berührt.
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Um
die beschriebene Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens unter
Applikation von Ultraschall zur Auflösung der unspezifisch gebundenen
ersten Reagenzien zu ermöglichen, kann
die erfindungsgemäße Analysevorrichtung
zumindest eine Ultraschallwellenerzeugungseinrichtung, vorzugsweise
einen Interdigitaltransducer, aufweisen, die derart angeordnet ist,
daß sie
bei eingelegtem Analysechip unterhalb des Analysechips zu liegen
kommt. Bei einer anderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Analysevorrichtung
ist eine Kontaktierungseinrichtung vorgesehen, mit deren Hilfe die
elektrische Kontaktierung einer Oberflächenschallwellenerzeugungseinrichtung,
vorzugsweise eines Interdigitaltransducers, auf einem eingelegten
Analysechip ermöglicht
wird, um die beschriebene Auflösung
der unspezifisch gebundenen Reagenzien und/oder die Bewegung oder
Teilung der Probenlösungstropfen
zu ermöglichen.
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Bei
diesen Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Analysevorrichtung
können
die oben bereits mit Bezug zu den entsprechenden Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens geschilderten
Vorteile erreicht werden.
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Besonders
vorteilhaft lassen sich die erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungsgemäße Analysechip
bzw. die erfindungsgemäße Analysevorrichtung
zur Analyse der Hybridisierung von biologischen Makromolekülen oder
Antigen-Antikörper-Reaktionen
einsetzen. Speziell bei diesen Reaktionen ist es vorteilhaft, daß die Reaktion
der ersten und zweiten Reagenzien in der flüssigen Phase geschieht.
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Eine
andere besonders vorteilhafte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
des erfindungsgemäßen Analysechips
bzw. der erfindungsgemäßen Analysevorrichtung
umfaßt
die PCR (Polymerase-Kettenreaktionen). Bei dieser Anwendung macht
sich besonders vorteilhaft bemerkbar, daß in Form der Probenlösungstropfen
getrennte Reaktionsvolumina auf kleinstem Raum vorliegen, aber dennoch
nur eine Probenflüssigkeit
appliziert werden muß,
so daß keine
aufwendigen Pipettierschritte notwendig sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren,
der erfindungsgemäße Analysechip
und die erfindungsgemäße Analysevorrichtung
werden anhand der beiliegenden Figuren im Detail erläutert. Die
Figuren zeigen in schematischer Darstellung und nicht notwendigerweise
maßstabsgetreu
entsprechende Ausführungsformen.
Dabei zeigt:
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1: eine seitliche Querschnittsansicht durch
einen erfindungsgemäßen Analysechip
während
der Durchführung
eines erfindungsgemäßen Analyseverfahrens,
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2: eine seitliche Querschnittsansicht durch
eine Analysevorrichtung während
der Durchführung
einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens,
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3: eine Draufsicht auf einen
Schnitt gemäß III-III
in 2,
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4: eine schematische Darstellung
einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens beim Aufbringen
der Probenlösungstropfen,
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5a: eine seitliche Querschnittsansicht auf
eine erfindungsgemäße Analysevorrichtung
bei der Durchführung
einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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5b: eine seitliche Querschnittsansicht auf
eine erfindungsgemäße Analysevorrichtung
bei der Durchführung
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Analyseverfahrens,
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5c: eine Draufsicht auf
eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Analysevorrichtung,
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5d: eine Teilschnittansicht
durch die Analysevorrichtung der 5c gemäß Vd-Vd
bei der Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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6: eine Schnittansicht durch
eine weitere Analysevorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
und
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7: die Draufsicht auf eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Analysechips.
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Die
folgende Schilderung besonderer Ausführungsformen und Ausgestaltungen
beschreibt den Einsatz bei PCR-Reaktionen.
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1 zeigt einen erfindungsgemäßen Analysechip
mit darauf befindlichen Spots 2. Diese Spots enthalten
bei dem Beispiel von PCR-Reaktionen unterschiedliche PCR-Primer,
die an den Orten der Spots 2 eingetrocknet sind. Die einzelnen
Spots können
z. B. in einem schachbrettartigen Muster angeordnet sein. Gleichzeitig
können
auch die für
die PCR erforderlichen Nukleotide und die Polymerase auf dem Analysechip 1 an
den selben Spots wie die Primer eingetrocknet sein.
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In 1 nicht erkennbar sind um
die Spots 2 hydrophile ringförmige Bereiche auf der Oberfläche des
Analysechips 1 vorgesehen, die als Anker für die Probenlösung 3 dienen. 3 zeigt solche hydrophilen
Bereiche einer anderen Ausführungsform
in Draufsicht. Durch die hydrophilen Anker wird eine Lokalisierung
der Probenflüssigkeit 3 in
Tropfenform oberhalb der Spots 2 erreicht.
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Typische
Volumina für
die Probenlösungstropfen 3 liegen
von einigen nl bis zu einigen 100 μl. Oberhalb der Probenlösungstropfen 3 ist Öl in Form eines
Filmes 4 gezeigt, das die Verdampfung der Probenlösungstropfen 3 verhindert.
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Bei
der Ausführungsform
der 1 besteht der Analysechip 1 aus
piezoelektrischem Material und weist einen oder mehrere an sich
bekannte Interdigitaltransducer 5 auf, wie er zur Erzeugung
von Oberflächenschallwellen
aus der Oberflächenwellenfilterotechnologie
bekannt ist und hier daher nur schematisch dargestellt ist. Der
Interdigitaltransducer umfaßt
ineinander greifende metallische Fingerelektroden. Anlegen eines
elektrischen Hochfrequenzfeldes an diese Fingerelektroden bewirkt
in an sich bekannter Weise die Erzeugung einer Oberflächenschallwelle
in dem piezoelektrischen Material 1 mit einer Ausbreitungsrichtung
senkrecht zu den Fingerelektroden. Der bzw. die Interdigitaltransducer ist/sind
so angeordnet, daß von
ihm bzw. ihnen abgestrahlte Oberflächenschallwellen in Richtung
der Spots 2 gerichtet sind.
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Die
Ausführungsform
der 1 kann wie folgt
eingesetzt werden.
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Die
PCR-Primer sind in Spots 2, die in einem schachbrettartigen
Muster angeordnet sind, ggf. zusammen mit den für die PCR erforderlichen Nukleotiden
und der erforderlichen Polymerase eingetrocknet. Probenlösung für die PCR
wird auf den Chip gegeben und verteilt sich derart, daß sie in
Form von Tröpfchen
auf den durch die getrockneten Primer bezeichneten Spots 2 vorliegt.
Dazu dienen die hydrophilen Anker 7, die ringförmig um
die Spots 2 angeordnet sind. Die Probenlösung kann
z. B. mit Hilfe eines Pipettierroboters an die Orte der Spots 2 gebracht
werden. Mit dem Device der 1 ist
das Aufbringen der Probe auch unter Ausnutzung akustischer Oberflächenschallwellen
möglich.
Ein größeres Probenvolumen
wird auf den Analysechip gebracht und mit Hilfe einer durch den
Interdigitaltransducer 5 erzeugten Oberflächenschallwelle
durch deren Impulsübertrag über die
Oberfläche
des Analysechips 1 bewegt. Die hydrophilen Anker bewirken, daß von dem über sie
bewegten Probenlösungsvolumen
Probenlösungstropfen 3 zurückbleiben.
Ebenso kann durch Verwendung des Impulsübertrages einer entsprechend
gerichteten Oberflächenschallwelle eine
Bewegung einzelner Probenlösungstropfen 3 an gewünschte Spots 2 oder
eine Teilung eines größeren Probenlösungsvolumens
in einzelne kleinere Probenvolumina 3 erfolgen.
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Nachdem
die Probenlösungstropfen 3 an den
gewünschten
Orten der Spots 2 appliziert worden sind, werden in einem
nächsten
Schritt die in den Spots 2 eingetrockneten Reagenzien in
den Probenlösungstropfen 3 aufgelöst. Dazu
werden bei der gezeigten Ausführungsform
akustische Oberflächenschallwellen
eingesetzt, die z. B. mit dem zumindest einen Interdigitaltransducer 5 erzeugt
werden können.
Durch die auf diese Weise in den Probenlösungstropfen 3 erzeugte
Bewegung wird die Auflösung
der in den Spots 2 eingetrockneten Reagenzien bewirkt.
So ist sichergestellt, daß die
Reaktion zwischen den Reagenzien der Probenlösungstropfen 3 und
der Spots 2 in der flüssigen
Phase stattfindet.
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Alternativ
zu dem auf dem Analysechip 1 vorgesehenen Interdigitaltransducer 5 können die
Wellen auch über
ein Kopplungsmedium von externen Oberflächenschallwellenerzeugungseinrichtungen auf
den Analysechip 1 übertragen
werden.
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Anschließend werden
die Probentropfen 3 wie in 1 sichtbar
mit Öl 4 überdeckt,
ohne daß sie
von den hydrophilen Ankern wegbewegt werden würden. So ist das Verdampfen
der Probenlösungstropfen 3 während der
nachfolgenden PCR-Reaktion wirksam verhindert. Bei der in 1 gezeigten Ausgestaltung
werden die Tropfen einzeln mit Öl überdeckt.
Das Öl
kann in analoger Weise wie die Probenlösungstropfen 3 aufgebracht
werden.
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Mit
Hilfe einer in den Figuren nicht gezeigten Analysechipheizung, z.
B. einem resistiven Heizer, und einer Temperaturmessung, z. B. mit
Hilfe eines Platinthermometers (Pt 100), oder mit einer externen Heizung
und Temperaturmessung wird im Anschluß das für eine PCR-Reaktion notwendige
Temperaturprofil durchgefahren, um die spezifische Reaktion zwischen
den jetzt in der Probenlösung 3 gelösten Reagenzien
der Spots 2 und den bereits in der Probenlösung vorhandenen
Reagenzien in der gewünschten
Form zu ermöglichen.
Gegebenenfalls wird an un terschiedlichen Spots eine unterschiedliche
Temperatur erzeugt, indem z. B. ein entsprechender Temperaturgradient
eingestellt wird, so daß die
Zyklustemperaturen für
unterschiedliche Spots 2 verschieden sind. Durch die geringe
thermische Masse des Analysechips 1 ist eine schnelle Temperaturreaktion
auf Applikation von Heizleistung gewährleistet.
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Nach
der spezifischen Reaktion in dem Probenlösungstropfen 3 wird
z. B. durch entsprechende optische Messungen in an sich bekannter
Weise untersucht, ob eine spezifische Reaktion stattgefunden hat
oder nicht. Auf diese Weise kann z. B. festgestellt werden, an welchem
Spot 2 und insofern bei welchen Reagenzien eine PCR-Amplifikation
und spezifische Reaktion mit den in der Probenlösung 3 ursächlich vorhandenen
Reagenzien stattgefunden hat.
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2 zeigt eine andere Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Oberhalb des Analysechips 1, der ebenfalls einen Interdigitaltransducer 5 auf
seiner Oberfläche
umfassen kann, der in 2 nicht
gesondert gezeigt ist, befindet sich ein Deckel 6, der
z. B. eine lipophil funktionalisierte Oberfläche 60 gegenüber dem
Analysechip 1 aufweist.
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Nachdem
die Probenlösungstropfen
in der bereits beschriebenen Weise auf den Analysechip 1 bzw.
die darauf befindlichen Spots 2 aufgebracht worden sind,
wird Öl 4 in
den Zwischenraum zwischen Deckel 6 und Analysechip 1 eingebracht. Durch
die lipophile Funktionalisierung der Oberfläche 60 ist eine günstige Verteilung
des Öls
in dem Zwischenraum gewährleistet.
Bei einem Tropfendurchmesser von typischerweise einigen 100 μm bis einigen
mm beträgt
die Höhe
eines Tropfens einige 10 μm
bis einige mm und der Abstand zwischen Deckel und Chip wird größer oder
etwa gleich der Höhe
eines Tropfens 3 gewählt.
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Dieser
Abstand kann auch derart gering gewählt sein, daß die Probenlösungstropfen 3 den
Deckel 6 berühren,
der dann nicht vollständig
lipophil ausgestaltet ist. Ein solcher Deckel kann z. B. eine Fluidik
enthalten, die die Probenlösung
durch Berei che bevorzugter Benetzung an bevorzugten Orten hält bzw.
deren Bewegung nur entlang bestimmter Bahnen ermöglicht.
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3 zeigt eine Draufsicht
auf einen Schnitt gemäß III-III
der 2, in der auch die
hydrophilen Anker 7 um die Spots 2 herum sichtbar
sind, wobei die Probenlösungstropfen 3 in
der 3 nicht gezeigt
sind. Die hydrophilen Bereiche 7 entstehen z. B. durch
Silanisierung der umgebenden Bereiche, die dadurch hydrophob werden.
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Durch
die hydrophile Strukturierung der Oberfläche 60 kann sehr einfach
der ganze Spalt mit Öl
gefüllt
werden, um die Verdampfung der Probenlösungstropfen 3 wirksam
zu verhindern.
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Die
mit der Ausführungsform
der 2 und 3 durchzuführenden
folgenden Schritte entsprechen in analoger Weise dem mit Bezug zu 1 geschilderten Verfahren
und werden hier nicht noch einmal aufgeführt.
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4 zeigt eine alternative
einfache Möglichkeit
zur Beladung der einzelnen hydrophilen Anker 7 mit den
darin befindlichen Spots 2. Ein großer Probenlösungstropfen 8 wird
z. B. durch Schrägstellen
des Analysechips 1 über
die Festkörperoberfläche bewegt.
Kleine Probenlösungstropfen 3 bleiben an
den hydrophilen Ankern 7 hängen.
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Bei
der in 4 gezeigten Ausführungsform sind
die hydrophilen Anker 7 beispielhaft derart ausgestaltet,
daß sie
jeweils zwei Spots 2 umfangen und sich somit zwei Spots
innerhalb eines Probenlösungstropfens 3 befinden,
um eine Reaktion der Reagenzien mehrerer Spots mit den Reagenzien
des Probenlösungstropfens
zu ermöglichen.
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5a zeigt eine Ausgestaltung,
bei der ein strukturierter Deckel 9 zur Beladung eingesetzt
wird. Der Deckel 9 weist Öffnungen 10 auf, die
registergerecht über
den Spots 2 des Analysechips 1 angeordnet sind.
Probenlösung 11 wird
auf den struk turierten Deckel 9, der ggf. Ränder 19 aufweist,
gegeben. Die Probenlösung
zieht sich durch Kapillarkraft in die Kanäle 10 und bildet einen
Tropfen 3 an der Deckelunterseite, der den Analysechip 1 berührt und
so auf die Oberfläche
des Chips gezogen wird. Die Tropfengröße läßt sich durch geeignete Wahl
der Benetzungseigenschaften sowohl des Deckels 9 als auch
des Analysechips 1 einstellen. Idealerweise wird nur so
viel Probenlösung 11 hinzugegeben,
daß es
zu keinem Überstand
der Probenlösung
auf dem Deckel 9 kommt, wenn die Probenlösung durch
die Kanäle 10 hindurch
getreten ist.
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5b zeigt denselben Querschnitt
mit Öl 4 gefüllt. Das Öl 4 dient
der Verhinderung der Verdampfung der Probenlösungstropfen 3 während der PCR-Zyklen.
Das Öl 4 kann
in den Raum zwischen Deckel 9 und Analysechip 1 entweder
seitlich oder durch eine separate Öffnung im Deckel gelangen.
Bei der gezeigten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird zusätzlich Öl 14 auf
dem Deckel 9 verwendet, um die Kanäle 10 abzudecken.
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5c zeigt eine Draufsicht
auf einen entsprechend ausgestalteten und strukturierten Deckel 9.
Sichtbar sind die Öffnungen 10 zur
Befüllung
des Probenraumes zwischen Deckel 9 und Analysechip 1 mit
Probenflüssigkeit.
Weiterhin sind in der Ansicht der 5c die
Befüllöffnungen
bzw. Entlüftungsöffnungen 12 und 13 erkennbar,
durch die das Öl 4 in den
Probenraum eingebracht werden kann.
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5d zeigt die Anordnung der 5c im Querschnitt gemäß Vd-Vd.
Dabei ist in der Teilansicht der 5d nur
der strukturierte Deckel 9 ohne den darunter befindlichen
Analysechip 1 und die darauf befindlichen Probenlösungstropfen 3 gezeigt.
Bei der dargestellten Ausführungsform
weist der Deckel 9 eine zusätzliche Stufe 15 auf,
die den Bereich der Öffnungen 10 umfaßt. Mit
dieser Ausführungsform kann
der Bereich, der von der Stufe 15 umfaßt wird, leicht mit Probenlösung gefüllt werden,
die dann durch die Kanäle 10 in
beschriebener Weise auf den Analysechip geleitet wird. Durch die
zusätzliche
Stufe ist gewährleistet,
daß keine
Probenlösung
durch die Befüllöffnungen 12 und 13 in
unkontrollierter Weise zu dem Analysechip gelangt. Nachdem die Probenlösung durch
die Kanäle 10 zum
Analysechip gelangt ist, wird in beschriebener Weise Öl 4 auf
den Deckel 9 aufgebracht.
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6 zeigt in seitlicher Querschnittsansicht den
generellen Aufbau einer erfindungsgemäßen Analysevorrichtung. Erkennbar
ist der Analysechip 1, dessen Komponenten in 6 der Übersichtlichkeit halber nicht
im Detail dargestellt sind. Der Analysechip entspricht z. B. einer
Ausführungsform,
wie sie mit Bezug zu 1 erläutert ist.
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Nur
schematisch dargestellt sind Probenlösungstropfen 3 auf
der Oberfläche
des Analysechips 1. Der zumindest eine Interdigitaltransducer,
der auf dem Analysechip zur Erzeugung von Oberflächenschallwellen vorgesehen
ist, wird mit Hilfe des Kontaktfederstiftes 30 kontaktiert,
der durch den Deckel 6 hindurch reicht. An dem Kontaktfederstift 30 wird über die
Zuleitungen 38 das entsprechende Hochfrequenzsignal zur
Anregung der Oberflächenschallwellen
mit dem Interdigitaltransducer eingeleitet. Oberhalb des Analysechips 1 befindet
sich der Deckel 6 mit einer Öffnung 10 zur Befüllung des
Spaltes zwischen Analysechip 1 und Deckel 6 mit
Probenlösung. Die
gesamte Anordnung wird in einem Gehäuse 36 gehalten. Unterhalb
des Analysechips 1 sind bei der dargestellten Ausführungsform
ein Infrarotthermometer 32 zur Feststellung der aktuellen
Temperatur und eine optische Detektionseinrichtung 34 zur
optischen Detektion von Reaktionsereignissen geeigneter z. B. fluoreszenzmarkierter
Bestandteile vorgesehen.
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Die
optische Detektionseinrichtung kann z. B. eine Fotodiode oder eine
Glasfaser umfassen, die zu einem entsprechenden optischen Detektionsgerät führt.
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7 zeigt eine weitere Ausgestaltung
eines Analysechips 1. In der schematischen Draufsicht ist ein
Interdigitaltransducer 5 mit den ineinander greifenden
Fingerelektroden 50 erkennbar, wie er aus der Oberflächenwellenfiltertechnologie
bekannt ist. Der Übersichtlichkeit
halber ist nur eine geringe Anzahl von ineinander greifenden Fingern
als Schema dargestellt. Mit 2 sind einzelne Spots bezeichnet,
die in beschriebener Weise eingetrocknete PCR-Primer enthalten.
Das Hybridisie rungsfeld 40 besteht aus einer Anordnung
von Analysepunkten 42, die in Art eines Microarrays angeordnet
sind und immobilisierte Sondenmoleküle umfassen. Diese können für unterschiedliche
Analysepunkte 42 unterschiedlich sein.
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Eine
solche Ausführungsform,
wie sie den 6 und 7 entspricht, erlaubt die
folgende Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Sowohl PCR
als auch Hybridisierung finden auf dem Analysechip 1 statt,
der z. B. 20 mm × 20
mm groß ist.
In dem Analysechip 1 ist ein Heizwiderstand integriert, der
mit den Methoden der Halbleitertechnologie kostengünstig aufgebracht
werden kann. Ein oder mehrere Interdigitaltransducer 5 befinden
sich auf dem Analysechip 1 zur Auflösung von Reagenzien, die auf dem
Analysechip getrocknet vorgelegt sind, sowie zur Bewegung von Reagenzien
und zum Mischen während
der Hybridisierung. Der Analysechip 1 ist ein Einwegprodukt
um Kontamination auszuschließen
und befindet sich in einem Gehäuse 36,
wobei die Zuführung
und Aufreinigung der Probenlösung
im Gehäuse
integriert sein können.
Die Analysevorrichtung enthält
einen Infrarotsensor 32 zur Temperaturmessung sowie einen
Sensor 34 zur optischen Auslesung der in dem Hybridisierungsfeld
ggf. stattfindenden Reaktionen, z. B. durch Auslesung eines entsprechenden
Fluoreszenzsignales in an sich bekannter Weise. Ein Hochfrequenzgenerator
zur Anregung der akustischen Oberflächenwellen ist über die
schematisch dargestellte Zuleitung 38 mit dem Kontaktfederstift 30 verbunden,
der die Hochfrequenz zu dem Interdigitaltransducer 5 leitet.
Der Analysechip 1 kann einfach ausgewechselt werden, da
die Kontaktierung nur über
einen Kontaktfederstift 30 erfolgt.
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Im
ersten Schritt wird z. B. medizinisches Probenmaterial durch den
Kanal 10 in das Gehäuse 36 pipettiert
und dort aufgereinigt. Die so gereinigte Ziel-DNA erreicht durch
Kapillarkraft den Analysechip 1, wo sie mittels akustischer
Oberflächenwellen
geeignet angeordneter Interdigitaltransducer in mehrere Probentropfen 3 aufgeteilt
wird. Die Probentropfen werden ebenfalls mittels entsprechend angeordneter
Interdigitaltransducer zu verschiedenen Spots 2 bewegt,
auf denen unterschiedliche PCR-Primer und Polymerase unspezifisch
gebunden sind. Akustische Oberflächenwellen,
die mit dem Interdigitaltransducer 5 erzeugt werden, lösen PCR-Primer und
Polymerase der Spots in dem medizinischen Probenmaterial auf und
erzeugen so die PCR-Lösung.
Anschießend
wird die PCR-Lösung
mit Öl überschichtet,
um eine Verdampfung während
der Reaktion zu verhindern. Nun wird das PCR-Protokoll zur spezifischen Vervielfältigung
der DNA durchgeführt.
Ist für
den diagnostischen Test nur die Gegenwart eines bestimmten DNA-Stranges
nachzuweisen, so wird nach jedem PCR-Zyklus das entsprechende Signal
gemessen. Eine Positivkontrolle kann z. B. erfolgen, indem ein Primerpaar
zugegeben wird, das humane DNA amplifiziert, die in der medizinischen
Probe immer vorhanden ist.
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Ist
eine weitere Spezifizierung des Amplifikats durch Hybridisierung
erforderlich, so wird die mit Öl überdeckte
PCR-Lösung
wiederum durch Impulsübertrag
von Oberflächenschallwellen
zu dem Hybridisierungsfeld 40 bewegt, wo sie mit Sondenmolekülen der
Analysepunkte 42 hybridisieren kann. Das Hybridisierungssignal
wird mit der optischen Detektionsvorrichtung 34 ausgelesen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren,
der erfindungsgemäße Analysechip
und die erfindungsgemäße Analysevorrichtung
ermöglichen
eine Multiplex-PCR, die miniaturisiert abläuft, sich zum Einsatz im Bereich
des Point-Off-Care eignet und gleichzeitig mit einer minimalen Anzahl
von Pipettierschritten auskommt. Die geringe thermische Masse des
Chips bzw. der Analysevorrichtung ermöglicht schnelle PCR-Zyklen.
Es wird nur eine geringe Anzahl flüssiger Reagenzien benötigt, da
verschiedene Primer an verschiedenen Spots auf dem Chip eingetrocknet sein
können,
die in Trockenform eine lange Lebensdauer haben und nicht gekühlt aufbewahrt
werden müssen.
Die Auslesung kann z. B. optisch (Farbreaktion, Anlagerung spezifischer
Oligonukleotidsequenzen, UV-Absorption) für jeden Spot einzeln erfolgen. Auch
ein Auslesen nach jedem PCR-Zyklus ist möglich.