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DE102005038252A1 - Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen und Vorrichtung zum Durchführen von entsprechenden Reaktionen mit einem solchen Substrat - Google Patents

Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen und Vorrichtung zum Durchführen von entsprechenden Reaktionen mit einem solchen Substrat Download PDF

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DE102005038252A1
DE102005038252A1 DE200510038252 DE102005038252A DE102005038252A1 DE 102005038252 A1 DE102005038252 A1 DE 102005038252A1 DE 200510038252 DE200510038252 DE 200510038252 DE 102005038252 A DE102005038252 A DE 102005038252A DE 102005038252 A1 DE102005038252 A1 DE 102005038252A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen und eine Vorrichtung zum Durchführen von entsprechenden Reaktionen mit einem solchen Substrat. DOLLAR A Das Substrat ist aus Kunststoff ausgebildet und weist an seiner Oberfläche Reaktionspunkte auf, die durch kreisscheibenförmige bzw. kreisringförmige hydrophile Bereiche dargestellt werden, wobei die übrigen Bereiche der Oberfläche des Substrats vorzugsweise hydrophob ausgebildet sind. DOLLAR A Die Vorrichtungen zum Ausführen von chemischen und biologischen Reaktionen umfassen Inkubatoren, die zum einen mit austauschbaren Deckelmodulen versehen sind, die einfach gereinigt werden können und nach der Reinigung wieder verwendet werden können, zum anderen mit Deckelmodulen versehen sind, welche Mittel zum Erhöhen des Druckes und/oder der Temperatur in den Reaktionskammern aufweisen, so dass in den Reaktionskammern der Tau- bzw. Siedepunkt gegenüber den Umgebungsverhältnissen erhöht werden kann, wodurch ein Verdampfen der sich auf den Reaktionspunkten befindlichen Flüssigkeitstropfen verhindert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen und eine Vorrichtung zum Durchführen von entsprechenden Reaktionen auf einem solchen Substrat.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein Substrat aus Kunststoff, das vorbereitete Probenpunkte zum Aufnehmen von Flüssigkeitströpfchen aufweist, in welchen anhand thermischer Einwirkung chemische und biologische Reaktionen ausgeführt werden, insbesondere bilden die Flüssigkeitstropfen einen PCR-Ansatz zum Ausführen eines PCR-Verfahrens. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum kontaminationsfreien Ausführen von chemischen und biologischen Reaktionen in Flüssigkeitströpfchen unter thermischer Einwirkung.
  • Ein biegsames Substrat aus Kunststoff für DNA-Arrays ist aus der US 2004/0086871 A1 bekannt, bei welchem Oligonukleotide mittels Linker-Molekülen an die Oberfläche des Substrates an vorbestimmten Punkten gebunden sind. Die Substrate können mit den darin angebundenen Molekülen in einem Inkubator einer thermischen Behandlung unterzogen werden. Vorzugsweise sind die Substrate als sogenannte Composite-Folien ausgebildet, die aus mehreren Lagen unterschiedlicher Folien zusammengesetzt sind.
  • Aus der US 2005/0032061 A1 geht ein Verfahren zum Speichern von Oligomeren und/oder Polymeren hervor, bei welchem zumindest ein Oligomer und/oder Polymer auf einem biegsamen Substrat gespeichert wird. Das Substrat ist ein dünner Bogen, der vorzugsweise mit Chitin und/oder Chitosan beschichtet ist. Zum Ausführen von chemischen und/oder biologischen Reaktionen mit den auf dem Substrat vorgesehenen Oligomeren und Polymeren werden diese vom Substrat gelöst und in ein geeignetes Reaktionsgefäß überführt.
  • Die Firmen Advalytix AG und Alopex GmbH vertreiben unter dem Handelsnamen AmpliGridTM ein Glassubstrat mit einer chemisch speziell behandelten Oberfläche, die hydrophile Punkte aufweist und von einer hydrophoben Oberfläche umgeben ist. Die hydrophilen Punkte sind jeweils von einem schmalen hydrophilen Ring umgeben, der konzentrisch zu dem jeweiligen Punkt angeordnet ist. Die hydrophilen Punkte innerhalb der hydrophoben Oberfläche sind vorgesehen, um zu verhindern, dass hieran aufgetragene Flüssigkeitströpfchen auf der Oberfläche des Substrates verlaufen. Sie bilden somit einen Tropfen in der Form etwa eines Kugelsegmentes, dessen Grundfläche den hydrophilen Punkten entspricht. Diese Tröpfchen werden mit jeweils einer Ölschicht abgedeckt. Durch das Vorsehen der hydrophilen Ringe wird verhindert, dass die Ölschicht aus dem Ring heraus über die Oberfläche des Substrates verläuft. Dieses Substrat hat sich in der Praxis sehr bewährt. Es ist jedoch in der Herstellung aufgrund der aufwendigen chemischen Beschichtung der Glasoberfläche zur Erzeugung der hydrophilen und hydrophoben Bereiche sehr teuer. Mit diesem Substrat können chemische und biologische Reaktionen in den darauf örtlich festgelegten Flüssigkeitströpfchen ausgeführt werden, da ein Verdampfen der Flüssigkeitströpfchen durch die Ölschicht sicher vermieden wird. Dieses Substrat eignet sich daher zum Durchführen einer Vielzahl von chemischen und biologischen Reaktionen unter Temperatureinwirkung.
  • Das Vorsehen des Ölfilmes ist jedoch arbeitsaufwändig. Bei PCR-Verfahren, bei welchen PCR-Ansätze mit größeren Volumen verwendet werden, hat sich in der Praxis durchgesetzt, geschlossene Reaktionsgefäße zu verwenden, so dass die Abdeckung des PCR-Ansatzes mit einem Ölfilm nicht mehr notwendig ist. Für derart kleine Probenvolumen, wie sie auf dem Substrat des AmpliGridTM verwendet werden, ist das Vorsehen von separaten, verschließbaren Probengefäßen aufwändiger als das Abdecken mit Öl.
  • Aus der DE 103 39 996 A1 geht ein Analyseverfahren hervor, bei welchem auf einem Analysechip Probelösungstropfen mittels einer Ölschicht abgedeckt werden, um ein Verdampfen der Probenlösung zu verhindern. Hierin sind auch relativ komplexe Mittel zum Aufbringen der Ölschicht beschrieben.
  • Weiterhin hat die Firma PlasmaTreat GmbH diverse Vorrichtungen und Verfahren zur Plasmabehandlung von Oberflächen entwickelt ( EP 0 986 939 B1 ; DE 296 24 481 U1 , DE 102 23 865 A1 , EP 0 761 415 B1 ). Diese Plasmabehandlung von Oberflächen können hydrophob-wasserabweisende oder hydrophil-benetzende Kunststoff-Oberflächen erzeugen.
  • Bei diesen Verfahren ist man bestrebt, die Oberfläche einer Kunststofffolie möglichst großflächig zu behandeln, damit man wirtschaftlich sinnvoll größere Folien entsprechend veredeln kann. Prinzipbedingt ist es jedoch einfacher, dünne Plasmastrahlen mit derartigen Düsen zu erzeugen, mit welchen sehr präzise kleinste Flächen individuell plasmabehandelt werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen zu schaffen, mit welchen Flüssigkeitstropfen örtlich festlegbar sind und das kostengünstig herstellbar ist. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher chemische und biologische Reaktionen mittels Temperatureinwirkung auf einem solchen Substrat sicher, zuverlässig und kontaminationsfrei und möglichst ohne Verwendung einer Ölschicht durchführbar sind.
  • Die Erfindung wird durch ein Substrat mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Erfindung wird weiterhin durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 9, 10 oder 11 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen ist aus Kunststoff ausgebildet. Es weist eine ebenflächige Oberfläche auf, auf der Reaktionspunkte vorgesehen sind, die durch einen kreisscheibenförmigen bzw. kreisringförmigen hydrophilen Bereich ausgebildet sind.
  • Derartige aus Kunststoff ausgebildete Substrate können kostengünstig hergestellt werden. Sie sind in der Handhabung sehr einfach, insbesondere wenn das Substrat aus einer dünnwandigen Folie ausgebildet ist. Das Substrat kann entsprechend dem Bedarf an Reaktionspunkten zugeschnitten werden.
  • Das Substrat kann mit einer Schutzfolie zum Schutz der Reaktionspunkte versehen sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Substrat an der Unterseite mit einer Klebeschicht versehen. Mit dieser Klebeschicht kann das Substrat unmittelbar auf eine Heiz-/Kühlplatte aufgeklebt werden, wodurch ein hervorragender Wärmeübergang erzielt wird. Es ist jedoch auch möglich, das Substrat auf einen weiteren Träger, wie z.B. eine Glas- oder Keramikplatte aufzukleben.
  • Die Vorrichtung nach Anspruch 9 zeichnet sich dadurch aus, dass in der Heiz-/Kühlplatte Saugöffnungen vorgesehen sind, mit welchen ein Unterdruck zum Fixieren des Substrates an die Heiz-/Kühlplatte erzeugt werden kann. Hierdurch wird das Substrat mit einem guten Wärmekontakt an der Heiz-/Kühlplatte fixiert.
  • Die Vorrichtung nach Anspruch 10 weist ein Deckelmodul auf, das gegen ein auf einer Heiz-/Kühlplatte aufliegendes Substrat gedrückt werden kann, um über den Substrat Reaktionskammern zu begrenzen. Das Deckelmodul ist austauschbar an der Vorrichtung angeordnet, weshalb es nach einem Reaktionsvorgang einfach durch ein anderes, sauberes Deckelmodul ersetzt werden kann. Ein benutztes Deckelmodul kann einfach gereinigt werden, so dass es für einen neuen Reaktionsvorgang zur Verfügung steht.
  • Die Vorrichtung nach Anspruch 11 zeichnet sich dadurch aus, dass es ein Deckelmodul mit Ausnehmungen zur Begrenzung von Reaktionskammern aufweist, wobei das Deckelmodul mit Mitteln zum Erhöhen des Druckes und/oder der Temperatur in den Reaktionskammern ausgebildet ist. Hierdurch ist es möglich, den Tau- bzw. Siedepunkt zu erhöhen, wodurch dem Verdampfen einer wässrigen Probenlösung entgegengewirkt wird und die biologischen und chemischen Reaktionen innerhalb eines kleinen Flüssigkeitstropfens ausgeführt werden können.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft erläutert. Die Zeichnungen zeigen in:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Substrat, in der die hydrophilen Punkte markiert sind,
  • 2 einen Ausschnitt des Substrates aus 1 mit einem Tropfen Reaktionsflüssigkeit,
  • 3 einen Ausschnitt eines weiteren Substrates in der Draufsicht mit einem Reaktionspunkt,
  • 4 den Ausschnitt des Substrates aus 3 in einer Schnittdarstellung zusammen mit einem Tropfen Reaktionsflüssigkeit und einer die Reaktionsflüssigkeit abdeckenden Ölschicht,
  • 5 ein erfindungsgemäßes Substrat mit einer oberen und unteren Schutzfolie in einer Seitenansicht,
  • 6 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Substrates mit einer integrierten Metallschicht,
  • 7 eine Inkubationseinrichtung zum Heizen und Kühlen des erfindungsgemäßen Substrates,
  • 8 ein Deckelmodul für eine Inkubationseinrichtung in einer Schnittdarstellung,
  • 9 das Deckelmodul aus 8 bei Verwendung in einer Inkubationsvorrichtung,
  • 10 eine weitere Inkubationsvorrichtung mit einem weiteren Deckelmodul in einer Schnittdarstellung,
  • 11 eine weitere Inkubationsvorrichtung mit einem weiteren Deckelmodul,
  • 12 ein Substrat und eine Abdeckfolie zum Abdecken des Substrates, und
  • 13 eine weitere Inkubationsvorrichtung zum Inkubieren des Substrates 1 und der Abdeckfolie aus 12.
  • Das erfindungsgemäße Substrat 1 zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen weist eine Vielzahl von Reaktionspunkten 2 auf, die zur örtlichen Festlegung von Flüssigkeitstropfen dienen (1).
  • Das Substrat 1 ist aus Kunststoff, wie z.B. Polyolephin (Polypropylen, Polyethylen, Polymethylpenten), Polyetherketone, Polyemit oder einem Fluorkohlenstoffpolymer oder einem anderen geeigneten thermoplastischen Polymer ausgebildet. Das Substrat kann ein starres Kunststoffpäckchen sein. Vorzugsweise ist es jedoch eine dünne, biegsame Kunststofffolie, die zu Lagerzwecken beispielsweise auf eine Rolle gewickelt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Substrat 1 zeichnet sich durch Reaktionspunkte 2 aus, die kreisscheibenförmige Bereiche auf der ebenflächigen Oberfläche des Substrates 1 sind, die hydrophil ausgebildet sind. Die übrige Oberfläche des Substrates 1 ist vorzugsweise hydrophob ausgebildet. Der Durchmesser a der Reaktionspunkte 2 liegt typischerweise im Bereich von 0,5 mm bis 3 mm und vorzugsweise im Bereich von 0,8 mm bis 1,6 mm bzw. im Bereich von 1,0 mm bis 1,2 mm.
  • Die hydrophile bzw. hydrophobe Ausbildung der Oberfläche des Substrates 1 kann mit einer der eingangs beschriebenen Plasmabehandlungen hergestellt werden. Hierzu wird ein Plasmastrahl auf die Oberfläche des Substrates mittels einer entsprechenden Düse gerichtet. Bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Substrates wird dieses zunächst vollständig hydrophob beschichtet und dann werden die einzelnen Reaktionspunkte 2 durch punktuelles Bestrahlen mit einem Plasmastrahl hergestellt, dessen Durchmesser dem Durchmesser der Reaktionspunkte 2 entspricht, so dass jeder Reaktionspunkt 2 mit einem Strahlpuls erzeugt wird. Hiermit werden die einzelnen Reaktionspunkte 2 mit hoher Präzision auf der Oberfläche des Substrates 1 ausgebildet.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, die Reaktionspunkte 2 als ringförmige hydrophile Bereiche auszubilden, was jedoch in der Herstellung aufwendiger als kreisscheibenförmige Bereiche ist.
  • 2 zeigt einen Ausschnitt des Substrates 1 aus 1 im Schnitt durch einen Reaktionspunkt 2, wobei ein Flüssigkeitstropfen 3 auf dem Reaktionspunkt 2 angeordnet ist. Dieser Flüssigkeitstropfen weist einen Kontaktwinkel α auf, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa 40° beträgt. Die Reaktionspunkte 2 sind vorzugsweise derart hydrophil ausgebildet, dass sich je nach aufgetragener Menge an Kontaktflüssigkeit ein Kontaktwinkel zwischen 35° bis 50° einstellt. Dadurch, dass der Bereich außerhalb der Reaktionspunkte 2 hydrophob ausgebildet ist, wird verhindert, dass der Flüssigkeitstropfen 3 aus dem Reaktionspunkt 2 austritt und auf der Oberfläche des Substrates 1 verläuft.
  • Der Flüssigkeitstropfen 3 stellt einen Reaktionsansatz für eine chemische und/oder biologische Reaktion dar. Vorzugsweise ist der Flüssigkeitstropfen 3 ein Reaktionsansatz für eine PCR-Reaktion (Polymerase-Kettenreaktion oder andere thermozyklische Reaktionen).
  • Das Volumen des Flüssigkeitstropfens beträgt typischerweise 0,5 μl bis 5 μl und vorzugsweise 1 μl bis 2 μl.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt eines weiteren Substrates 1 mit einem Reaktionspunkt 2. Der Reaktionspunkt 2 ist genauso ausgebildet wie bei dem in 1 gezeigten Substrat. Zusätzlich zu dem Reaktionspunkt 2 ist konzentrisch um den Reaktionspunkt 2 ein Stoppring 4 vorgesehen. Der Stoppring 4 ist ein sehr schmaler Ring, der stark lipophob ausgebildet ist. Der Zwischenbereich zwischen dem Reaktionspunkt 2 und dem Stoppring 4 ist vorzugsweise lipophil und stark hydrophob ausgebildet. Hierdurch wird zum einem verhindert, dass eine wässrige Reaktionsflüssigkeit aus dem Bereich des Reaktionspunktes 2 austritt und zum anderen wird sichergestellt, dass eine Ölschicht 5 (4), die den Flüssigkeitstopfen 3 abdeckt, örtlich festgelegt ist und vom Stoppring 4 abgehalten wird, sich über die Oberfläche des Substrates 1 zu verbreiten. Diese Ölschicht 4 verhindert, dass beim Erhitzen des Flüssigkeitstropfens 3 Flüssigkeit verdampft und Flüssigkeitsmaterial von einem Reaktionspunkt 2 zu einem anderen Reaktionspunkt 2 gelangen kann. Hierdurch wird eine Kontamination der Reaktionsansätze durch andere Reaktionsansätze sicher verhindert.
  • 5 zeigt in einer Seitenansicht ein erfindungsgemäßes Substrat 1 mit einer oberen Schutzfolie 6 und einer unteren Schutzfolie 7. Die obere Schutzfolie 6 dient zum Schutz (insbesondere Kontaminationsschutz) der Reaktionspunkte 2 und kann unmittelbar vor Gebrauch des Substrates 1 von diesem abgezogen werden. Die untere Schutzfolie 7 dient zum Schutz einer Klebeschicht, die auf der Unterseite des Substrates 1 aufgetragen ist. Diese Klebeschicht ist eine temperaturstabile Klebeschicht, mit welcher das Substrat 1 auf eine Inkubationsvorrichtung (7) aufgeklebt werden kann. Diese Schutzfolie 7 wird somit auch vor dem Gebrauch des Substrates abgezogen. Will man ein solches Substrat jedoch in aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten an unterschiedlichen Vorrichtungen, wie z.B. einem Inkubator, einem Mikroskop oder dergleichen verwenden, so kann es auch zweckmäßig sein, das Substrat 1 auf einen steifen Träger, wie z.B. ein Glas-, Keramik- oder Kunststoffplättchen aufzukleben. Auf dem steifen Plättchen – z.B. einem Objektträger – kann das Substrat somit einfach gehandhabt werden.
  • Das Adhäsionsmittel, mit welchem die Schutzfolie 7 auf dem Substrat 1 gehalten wird, ist vorzugsweise ein Mittel, das die Reaktionspunkte 2 nicht beeinträchtigt. Beispielsweise kann die Schutzfolie 6 am Substrat 1 mittels elektrischer Ladung gehalten werden. Es kann jedoch zweckmäßig sein, das Adhäsionsmittel, das auch eine herkömmliche Klebeschicht sein kann, im Bereich der Reaktionspunkte 2 auszunehmen oder ringförmige oder scheibenförmige Abstandselemente vorzusehen, so dass im Bereich der Reaktionspunkte 2 die Schutzfolie 7 nicht mit dem Substrat 1 in Berührung kommt.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Substrates 1, das wiederum mit einer oberen Schutzfolie versehen ist. Dieses Substrat 1 ist ein mehrlagiges Composite-Material mit zwei Kunststoffschichten 8, 9 und einer dazwischen angeordneten Metallschicht 10, die vorzugsweise eine Kupfer- bzw. Aluminiumschicht ist. Die Metallschicht 10 weist eine hohe Wärmeleitfähigkeit auf, so dass beim Verwenden des Substrates 1 im Inkubator sicher gestellt ist, dass das gesamte Substrat 1 auf der gleichen Temperatur gehalten wird.
  • 7 zeigt schematisch eine einfache Ausführungsform eines Inkubators zum Erhitzen und Kühlen des erfindungsgemäßen Substrates 1. Dieser Inkubator 11 weist eine ebenflächige Heiz-/Kühlplatte 12 auf, an deren Unterseite eine Heiz- und Kühleinrichtung in Form eines Peltierelementes 13 angeordnet ist. Die Heiz-/Kühlplatte 12 ist vorzugsweise eine Metallplatte. Sie kann jedoch auch aus anderen gut wärmeleitenden Materialien bestehen. An der Unterseite des Peltierelementes 13 befindet sich ein Kühlkörper 14 mit Kühlrippen 15. Der Kühlkörper 14, das Peltierelement 13 und die Heiz-/Kühlplatte 12 sind mit einem guten Wärmekontakt zueinander ausgebildet. Das Peltierelement 13 ist an eine Steuereinrichtung 16 angeschlossen, mit welcher das Peltierelement zum Erwärmen bzw. zum Kühlen der Heiz-/Kühlplatte 12 gesteuert werden kann. Der Temperaturbereich beträgt typischerweise 0°C bis 100°C, wo bei auch für spezielle Reaktionen Temperaturbereiche bis 150°C zweckmäßig sein können. Das erfindungsgemäße Substrat wird im Gebrauch auf die ebenflächige Heiz-/Kühlplatte 12 aufgelegt, oder falls eine Klebeschicht vorhanden ist, auf die Heiz-/Kühlplatte 12 aufgeklebt. Das erfindungsgemäße Substrat 1 kann auch bei Verwendung eines steifen Trägers, auf dem das Substrat aufgeklebt ist, mittels dieses Trägers auf der Heiz-/Kühlplatte 12 aufgelegt werden. Wesentlich ist, dass ein guter Wärmeübergang zwischen der Heiz-/Kühlplatte 12 und dem Substrat 1 erzielt wird. Daher ist eine unmittelbare Auflage des Substrates 1, das zudem möglichst dünnwandig ausgebildet ist, bevorzugt.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, die Metallplatte 12 mit dünnen Saugöffnungen (nicht dargestellt) zu versehen, an welchen Unterdruck zum Fixieren des Substrates 1 an der Heiz-/Kühlplatte 12 angelegt werden kann. Hierdurch kann ein sehr guter Wärmekontakt zwischen der Heiz-/Kühlplatte 12 und dem Substrat 1 hergestellt werden.
  • Mit dem in 7 gezeigten Inkubator wird vorzugsweise ein Substrat 1 verwendet, das Reaktionspunkte 2 mit Stoppringen 4 aufweist, so dass die Flüssigkeitstropfen mit einer Ölschicht 5 beschichtet werden können.
  • Nachfolgend werden einige Inkubatoren erläutert, bei welchen keine Ölschicht zum Abdecken der Flüssigkeitstropfen notwendig ist.
  • 8 und 9 zeigen einen Inkubator 17 mit einem Deckelmodul 18. Der Inkubator 15 weist eine Basiseinheit 19 auf, die dem Inkubator aus 7 im wesentlichen entspricht und eine Heiz-/Kühlplatte 12, eine Heiz-/Kühleinrichtung in Form des Peltierelementes 13 und einen Kühlkörper 14 aufweist. Das Peltierelement 13 ist wiederum mit einer Steuereinrichtung 16 versehen.
  • Der Inkubator 17 weist weiterhin einen Deckel auf, der aus dem Deckelmodul 18 und einer Deckelbetätigungseinrichtung 20 ausgebildet ist. Die Deckelbetätigungseinrichtung 20 ist in 9 lediglich schematisch durch einen Stempel dargestellt, in dem das Deckelmodul 18 lösbar befestigt ist und der angehoben und derart abgesenkt werden kann, dass das Deckelmodul 18 mit einem vorbestimmten Druck gegen die Basiseinheit 19 bzw. gegen ein auf der Basiseinheit 19 aufliegendes Substrat 1 gedrückt wird.
  • Das Deckelmodul 18 umfasst eine Grundplatte 21 und einen Druckstempel 22. Die Grundplatte 21 ist eine Metallplatte mit einer Dicke von etwa 1 cm bis 2 cm. In der Grundplatte 21 sind im Raster der Reaktionspunkte 2 auf dem Substrat 1 zylindrische Durchgangsbohrungen 23 eingebracht. Der Durchmesser der Durchgangsbohrungen 23 ist ein Stück größer als der Durchmesser der Reaktionspunkte 2 bzw. der Stoppringe 4. Der Druckstempel 22 ist aus einer dünnen Metallplatte 24 ausgebildet, an deren Unterseite eine Vielzahl von nach unten vorstehenden Stempelstiften 25 angeordnet sind. Zu jeder Durchgangsbohrung 23 der Grundplatte 21 ist ein korrespondierender Stempelstift 25 vorgesehen, wobei die Stempelstifte 25 mit geringem Spiel in die Durchgangsbohrung 23 passen. An der Oberseite der Metallplatte 24 des Druckstempels 22 ist ein Ansatz 25a ausgebildet, um das Deckelmodul 18 mit der Deckelbetätigungseinrichtung 20 lösbar zu verbinden.
  • Am Umfangsbereich der Grundplatte 21 erstreckt sich eine umlaufende, dünnwandige Wandung 26 nach oben, die den Druckstempel 22 umschließt. Zwischen dem Umfangsbereich des Druckstempels 22 und der Wandung 26 ist ein O-Ring 27 angeordnet, der eine gasdichte Abdichtung bewerkstelligt.
  • Am oberen Randbereich der Wandung 26 sind nach innen vorstehende Vorsprünge 28 ausgebildet, die derart schwenkbar an der Wandung 26 befestigt sind, so dass sie nach außen weggeklappt werden können. Durch die Vorsprünge 28 wird verhindert, dass der Druckstempel 22 beim Anheben des Deckelmoduls 18 aus dem Bereich innerhalb der Wandung 26 herausgezogen wird und sich die Stempelstifte 25 vollständig aus den Durchgangsbohrungen 23 bewegen. D.h., wenn der Druckstempel 22 an den Vorsprüngen 28 anschlägt, befinden sich die Stempelstifte 25 mit ihren unteren Enden im oberen Randbereich der Durchgangsbohrung 23 der Grundplatte 21.
  • Wird dieses Deckelmodul 18 auf ein an der Basiseinheit 19 aufliegendes Substrat 1 abgesenkt, so liegt zunächst der Druckstempel 22 mit seiner Oberseite an den Vor sprüngen 28 an, bis die Grundplatte 21 das Substrat 1 berührt. Beim weiteren Absenken des Druckstempels 22 wird die Grundplatte 21 gegen das Substrat 1 gedrückt, wodurch die Grundplatte 21 gasdicht gegenüber dem Substrat 1 abgedichtet wird. Dies hat zur Folge, dass der Innenraum der Durchgangsbohrungen 23 und die Zwischenräume zwischen dem Druckstempel 22 und der Grundplatte 21 ein geschlossenes System bilden. Durch weiteres Absenken des Druckstempels wird das Volumen dieses Systems verringert (89), wodurch sich der darin befindliche Gasdruck erhöht. Bei einer Verringerung des Volumens auf ein Drittel des Ausgangsvolumens wird der Druck auf das Dreifache des normalen Umgebungsdruckes erhöht. Die Reaktionspunkte 2 des Substrates mit den darauf befindlichen Reaktionsansätzen befinden sich somit in durch die Durchgangsbohrung 23 und die untere Stirnfläche der Stempelstifte 25 begrenzten Reaktionskammern 29 mit erhöhtem Druck. Diese Druckerhöhung bewirkt, dass der Siedepunkt der Reaktionsansätze gegenüber normalen Umgebungsbedingungen wesentlich erhöht wird, wodurch sicher verhindert wird, dass die Reaktionsansätze bzw. Reaktionsgemische bis in die Nähe Ihrer Siede- bzw. Taupunkte erwärmt werden. Hierdurch wird ein Sieden und übermäßiges Verdampfen der Reaktionsflüssigkeit verhindert, so dass die Reaktionsflüssigkeiten ohne Verwendung eines Ölfilms auf die für PCR-Reaktionen üblichen Temperaturen erhitzt werden können.
  • Nach dem Durchführen der biologischen oder chemischen Reaktionen wird das Deckelmodul wieder angehoben und das Substrat 1 kann zur weiteren Bearbeitung entfernt werden.
  • Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Moleküle in die Dampfphase treten, mit dem Deckelmodul 8 in Berührung kommen und dort verbleiben.
  • Das Deckelmodul kann deshalb von der Deckelbetätigungseinrichtung 20 gelöst werden. Die Vorsprünge 28 können nach außen geklappt werden und dann kann der Druckstempel 22 von der Grundplatte 21 abgehoben und von der Grundplatte 21 getrennt werden. Diese beiden Teile können beispielsweise mittels Alkohol oder Perchlorat oder einem andern starken Oxidationsmittel für einen erneuten Gebrauch gereinigt werden. Vorzugsweise sind für einen solchen Inkubator 17 mehrere De ckelmodule 18 vorgesehen, die in aufeinanderfolgenden Reaktionsvorgängen abwechselnd verwendbar sind, so dass jeder Reaktionsvorgang mit einem sauberen Deckelmodul 18 ausgeführt wird.
  • Besonders zum Durchführen von biologischen Reaktionen ist es zweckmäßig eine Heizeinrichtung vorzusehen, mit welcher das Deckelmodul auf Temperaturen von mehr als 130°C, vorzugsweise 150°C bis 200°C, erhitzt wird, wodurch eventuell am Deckelmodul haftendes biologisches Material vollständig zerstört wird und das Deckelmodul wieder ohne Kontaminationsgefahr bei weiteren Reaktionsvorgängen eingesetzt werden kann.
  • Durch die Verwendung eines Deckels, der gegen das Substrat 1 gedrückt wird, wird auch sichergestellt, dass das Substrat 1 in gutem thermischen Kontakt mit der Heiz-/Kühlplatte 12 steht.
  • Vorzugsweise ist das Deckelmodul 18 mit Heizelementen (nicht dargestellt) versehen, die die Grundplatte 21 und/oder den Druckstempel 22 auf eine vorbestimmte Temperatur, beispielsweise bis 100°C–150°C erhitzen. Durch das Erhitzen können auf der Oberfläche des Deckelmoduls 18 befindliche Moleküle abgedampft bzw. biologische Moleküle denaturiert werden. Dies stellt eine alternative Form der Reinigung dar.
  • Es kann zweckmäßig sein, während der einzelnen Reaktionsvorgänge das Deckelmodul auf einer vorbestimmten Temperatur von z.B. 80°C bis 120°C zu halten. Es kann auch sinnvoll sein, das Deckelmodul lediglich am Ende der Reaktionsvorgänge auf eine hohe Temperatur zu erhitzen.
  • 10 zeigt einen weiteren Inkubator 30. Dieser Inkubator 30 weist wiederum eine Basiseinheit 19 auf, die identisch zu der Basiseinheit des Inkubators 17 ist. Das hierbei verwendete Deckelmodul 31 ist ein plattenförmiger Körper, der an seiner Unterseite zylinderförmige Ausnehmungen 32 aufweist, die im Raster der Reaktionspunkte 2 des Substrates 1 angeordnet sind und jeweils eine Reaktionskammer bilden. Die Reaktionskammern 32 sind, über in dem Deckelmodul 31 ausgebildeten Leitungen 33, mit einem Gasanschluss 34 verbunden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Gasanschluss 34 an einem sich nach oben erstreckenden Ansatz des Deckelmoduls angeordnet, so dass dieser mit einer Gasleitung, die durch den Stempel der Deckelbetätigungseinrichtung 20 verläuft, in Verbindung bringbar ist. Die Gasleitung führt zu einem Gasreservoir 35. Das Gasreservoir kann ein Gasdruckbehälter sein, in dem inertes Schutzgas, wie z.B. Helium oder Argon gespeichert ist. Das Gasreservoir 35 kann jedoch auch durch einen Kompressor ausgebildet sein, der Luft mit Überdruck in die Reaktionskammern 32 pumpt.
  • Nach dem Aufdrücken des Deckelmoduls 31 auf das Substrat 1 wird den Reaktionskammern 32 Gas (Luft, Schutzgas, etc.) mit Überdruck zugeführt, wodurch eine Erhöhung des Siede- bzw. Taupunktes der in den Reaktionskammern befindlichen Reaktionsgemische herbeigeführt wird. Auch hier wird ein übermäßiges Verdampfen der Reaktionsflüssigkeit während des Erhitzens auf Temperaturen bis zu 100°C sicher vermieden. Dieses Reaktionsmodul ist wiederum einfach von der Deckelbetätigungseinrichtung lösbar und austauschbar. Zu Reinigungszwecken kann es in eine Reinigungsflüssigkeit, wie z.B. Alkohol, eingetaucht werden und/oder mittels einer integrierten oder externen Heizeinrichtung erhitzt werden.
  • 11 zeigt einen weiteren Inkubator 36, der wiederum eine Basiseinheit 19 aufweist, das genauso ausgebildet ist, wie bei den Inkubatoren 17 und 30. Dieser Inkubator 36 weist ein Deckelmodul 37 auf, das aus einem plattenförmigen, gut wärmeleitenden Körper, vorzugsweise einem Metallkörper, ausgebildet ist. An der Unterseite des Deckelmoduls 37 sind wiederum Ausnehmungen zur Ausbildung von Reaktionskammern 38 eingebracht. Dieses Deckelmodul 37 weist ein Heizelement 39 auf. An der Oberseite des Deckelmoduls 37 sind Kühlrippen 40 und ein Ansatz 41 zum Befestigen des Deckelmoduls an der Deckelbetätigungseinrichtung 20 vorgesehen. Das Heizelement 39 des Deckelmoduls 37 ist auch mit der Steuereinrichtung 16 verbunden.
  • Im Betrieb wird das Deckelmodul 37 auf eine vorbestimmte Temperatur von beispielsweise 70°C bis 100°C erwärmt, wodurch ein Kondensieren von Flüssigkeit an den Innenflächen der Reaktionskammern 38 verhindert, die Temperatur der sich in den Reaktionskammern 38 befindlichen Luft hoch gehalten wird, wodurch der Druck und damit der Tau- bzw. Siedepunkt etwas erhöht wird.
  • Bei den oben erläuterten Ausführungsformen, bei welchen mittels einer Druck- und/oder Temperaturerhöhung in den Reaktionskammern eine Erhöhung des Tau- bzw. Siedepunktes bewirkt wird, wird diese Erhöhung des Druckes bzw. der Temperatur zweckmäßigerweise vor Beginn des Reaktionsvorgangs eingestellt, d.h., dass zuerst der Tau- bzw. Siedepunkt erhöht wird und danach der Reaktionsvorgang durch Heizen und Kühlen der Heiz-/Kühlplatte ausgeführt wird.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform nach 11 ist an Stelle des Heizelementes 39 ein Heiz-/Kühlelement vorgesehen, das z.B. als Peltierelement ausgebildet ist. Bei einer solchen Ausführungsform kann das Deckelmodul 37 und die Heiz-/Kühlplatte 12 der Basiseinheit 19 immer auf der gleichen Temperatur gehalten werden, so dass eine absolut perfekte Temperatureinstellung erzielt wird.
  • 12 zeigt ein erfindungsgemäßes Substrat 1, das genauso ausgebildet ist, wie das in 1 gezeigte Substrat. Auf dem Substrat 1 befinden sich an den Reaktionspunkten 2 Flüssigkeitstropfen 3 einer wässrigen Probenlösung. Über dem Substrat 1 ist eine Abdeckfolie 42 (12) dargestellt. Diese Abdeckfolie 42 weist an der zum Substrat 1 weisenden Unterseite Ausnehmungen 43 auf, die in einem zu den Reaktionspunkten 2 korrespondierendem Raster in der Abdeckfolie 42 angeordnet sind. Die Abdeckfolie 42 ist vorzugsweise eine Kunststofffolie mit einer Dicke von 2 mm bis 3 mm. sie kann jedoch auch als Kunststoffplatte mit einer höheren Dicke von beispielsweise 3 mm bis 5 mm oder aus einem anderen Material ausgebildet sein. Die Abdeckfolie 42 ist an der Unterseite vollständig hydrophob beschichtet.
  • Durch Auflegen der Abdeckfolie 42 auf das Substrat 1, werden durch die Ausnehmungen 43 über den Reaktionspunkten 2 jeweils eine Reaktionskammer begrenzt (13). Diese „Sandwich-Anordnung" wird vorzugsweise mit einem Inkubator 44 erwärmt und gekühlt, der zwei Basiseinheiten 19 mit jeweils einer Heiz-/Kühlplatte 12, einem Heiz-/Kühleelement 13 und einem Kühlkörper 14 umfasst. Die Heiz-/Kühleelemente 13 sind mit einer Steuereinrichtung 16 verbunden. Die Steuerein richtung steuert, bzw. regelt beide Basiseinheiten 19 jeweils auf die gleiche Temperatur.
  • Die Sandwich-Anordnung umfasst das Substrat 1 und die Abdeckfolie 42, welche zwischen den Heiz-/Kühlplatten der Basiseinheiten 19 angeordnet sind, und wird vorzugsweise von den Basiseinheiten 19 mit Druck beaufschlagt.
  • Nach dem Durchführen der Reaktionsvorgänge wird die obere Basiseinheit 19 und die Abdeckfolie 42. vom Substrat 1 abgehoben. Da die mit dem Substrat 1 in Berührung stehende Seite der Abdeckfolie 42 hydrophob ausgebildet ist, bleibt keine oder kaum eine Probenlösung an der Abdeckfolie 42 haften.
  • Wie es oben bereits erläutert ist, ist das Substrat 1 vorzugsweise als eine dünne, biegsame Kunststofffolie ausgebildet, die auf eine Rolle gewickelt werden kann. Ein derartiges Rollenformat erlaubt eine kontinuierliche Durchführung von einer Vielzahl von PCR-Reaktionen, indem die Folie von der Rolle kontinuierlich abgezogen, an einer Pipitierstation, an der auf die Reaktionspunkte Probenlösung pipitiert wird, entlang bewegt wird und dann kontinuierlich durch eine Vorrichtung bewegt wird, die unterschiedliche Temperaturabschnitte aufweist. Durch die Länge der Temperaturabschnitte kann die Verweildauer der Probenlösung in den jeweiligen Temperaturabschnitten festgelegt werden. Eine derartige Vorrichtung erlaubt den Massendurchsatz von PCR-Reaktionen in einem Endlosprozess.
  • Weiterhin kann es sinnvoll sein, das Substrat 1 an den Reaktionspunkten 2 mit einem PCR-Ansatz vorzubelegen, so dass nur noch das zu amplifizierende Probenmaterial zu den einzelnen PCR-Ansätzen pipitiert werden muss. Ein solcher PCR-Ansatz umfasst die für PCR-Reaktionen notwendige Reaktionsgemische und kann auch bereits geeignet Primer enthalten. Ein solches vorbelegtes Substrat kann über lange Zeit gelagert werden.
  • Die Erfindung ist oben anhand einiger Ausführungsbeispiele erörtert worden. Bei all den oben erläuterten Ausführungsbeispielen ist es zweckmäßig, Temperatursenso ren an der Heiz-/Kühlplatte der Basiseinheiten bzw. an den Deckelmodulen vorzusehen, wenn diese mit einem Heizelement versehen sind.
  • 1
    Substrat
    2
    Reaktionspunkt
    3
    Flüssigkeitstropfen
    4
    Stoppring
    5
    Ölschicht
    6
    Schutzfolie
    7
    Schutzfolie
    8
    Kunststoffschicht
    9
    Kunststoffschicht
    10
    Metallschicht
    11
    Inkubator
    12
    Heiz-/Kühlplatte
    13
    Heiz-/Kühlelement
    14
    Kühlkörper
    15
    Kühlrippe
    16
    Steuereinrichtung
    17
    Inkubator
    18
    Deckelmodul
    19
    Basiseinheit
    20
    Deckelbetätigungseinrichtung
    21
    Grundplatte
    22
    Druckstempel
    23
    Durchgangsbohrung
    24
    Metallplatte
    25
    Stempelstift
    25a
    Ansatz
    26
    Wandung
    27
    O-Ring
    28
    Vorsprung
    29
    Reaktionskammer
    30
    Inkubator
    31
    Deckelmodul
    32
    Ausnehmung/Reaktionskammer
    33
    Leitung
    34
    Gasanschluss
    35
    Gasreservoir
    36
    Inkubator
    37
    Deckelmodul
    38
    Reaktionskammer
    39
    Heizelement
    40
    Kühlrippe
    41
    Ansatz
    42
    Abdeckfolie
    43
    Ausnehmung
    44
    Inkubator

Claims (17)

  1. Substrat zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen, wobei das Substrat aus Kunststoff ausgebildet ist, eine ebenflächige Oberfläche aufweist, auf der Reaktionspunkte (2) vorgesehen sind, die durch einen kreisscheibenförmigen bzw. kreisringförmigen hydrophilen Bereich ausgebildet sind.
  2. Substrat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Substrates (1) mit Ausnahme der Bereiche der Reaktionspunkte (2) hydrophob ausgebildet ist.
  3. Substrat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Reaktionspunkte im Bereich von 0,5 mm bis 3 mm liegt.
  4. Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionspunkte (2) mittels Plasmabehandlung auf der Kunststoffoberfläche aufgebracht sind.
  5. Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionspunkte (2) jeweils von einem Stoppring (4) umgeben sind, der konzentrisch zu jeweils einem Reaktionspunkt (2) angeordnet und stark lipophob ausgebildet ist.
  6. Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Substrat (1) eine Schutzfolie (6) zum Schutz der Reaktionspunkte (2) angeordnet ist.
  7. Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Substrates (1) eine Klebeschicht vorgesehen ist.
  8. Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat (1) als mehrlagiges Composite-Material mit zumindest zwei Kunststoffschichten (8, 9) und einer dazwischen angeordneten Metallschicht (10) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen mit einem Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Vorrichtung (11, 17, 30, 36) eine ebenflächige Heiz-/Kühlplatte (12) aufweist, an deren Unterseite eine Heiz- und Kühleinrichtung (13) angeordnet ist, wobei die Heiz-/Kühlplatte mit Saugöffnungen versehen ist, an welchen ein Unterdruck zum Fixieren des Substrates (1) an der Heiz-/Kühlplatte (12) angelegt werden kann.
  10. Vorrichtung zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen mit einem Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Vorrichtung (17, 30, 36) eine Basiseinheit (19) mit einer Heiz-/Kühlplatte (12), die thermisch an eine Heiz-/Kühleinrichtung (13) gekoppelt ist, und ein Deckelmodul (18) aufweist, das an der Unterseite Ausnehmungen (23, 29, 32, 38) aufweist, die jeweils eine Reaktionskammer begrenzen, wobei das Deckelmodul (18) mittels einer Deckelbetätigungseinrichtung (20) mit einem vorbestimmten Druck gegen die Basiseinheit (19) bzw. gegen ein auf der Basiseinheit (19) aufliegendes Substrat gedrückt werden kann, wobei die Ausnehmungen (23, 29, 32, 38) jeweils eine Reaktionskammer begrenzen, und das Deckelmodul (18) lösbar an der Deckelbetätigungseinrichtung (20) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung zum Durchführen von chemischen und biologischen Reaktionen, insbesondere auf einem Substrat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Vorrichtung (17, 30, 36) eine Basiseinheit (19) mit einer Heiz-/Kühlplatte und einem daran thermisch gekoppelten Heiz-/Kühlelement (13) aufweist und ein Deckelmodul (18) vorgesehen ist, das mittels einer Deckelbetätigungseinrichtung (20) gegen die Heiz-/Kühlplatte (12) gedrückt werden kann, wobei im Deckelmodul (18) Ausnehmungen zur Begrenzung von Reaktionskammern (23, 29, 32, 38) vorgesehen sind, wobei das Deckelmodul (18) mit Mitteln zum Erhöhen des Druckes und/oder der Temperatur in den Reaktionskammern ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelmodul (18) derart ausgebildet ist, dass beim Andrücken desselben an die Basiseinheit (19) das Volumen der Reaktionskammern vermindert wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionskammern mit einem Gasreservoir (35) verbunden sind, von welchen Gas den Reaktionskammern (38) mit Überdruck zuführbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gasreservoir (35) ein Gasdruckbehälter ist, der vorzugsweise ein inertes Schutzgas enthält.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gasreservoir (35) ein Kompressor zum Komprimieren von Luft ist.
  16. Abdeckfolie zum Abdecken eines Substrates nach einem der Ansprüche 1 bis 8, während der Reaktionsvorgänge, wobei die Abdeckfolie an ihrer mit dem Substrat (1) in Berührung bringbaren Seite Ausnehmungen (43) aufweist, die entsprechend den Reaktionspunkten (2) des Substrates (1) angeordnet sind und jeweils eine Reaktionskammer begrenzen, und die Abdeckfolie (42) an der mit dem Substrat (1) in Berührung bringbaren Seite hydrophob ausgebildet ist.
  17. Verwendung eines Substrates nach einem der Ansprüche 1 bis 8 in einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15 zum Ausführen von chemischen und biologischen Reaktionen.
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