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DE10339601A1 - Türklinke mit Beleuchtung - Google Patents

Türklinke mit Beleuchtung Download PDF

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DE10339601A1
DE10339601A1 DE2003139601 DE10339601A DE10339601A1 DE 10339601 A1 DE10339601 A1 DE 10339601A1 DE 2003139601 DE2003139601 DE 2003139601 DE 10339601 A DE10339601 A DE 10339601A DE 10339601 A1 DE10339601 A1 DE 10339601A1
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DE
Germany
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door
handle
doorknob
door handle
light
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Withdrawn
Application number
DE2003139601
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Kaufmann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE10339601A1 publication Critical patent/DE10339601A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
    • E05B17/10Illuminating devices on or for locks or keys; Transparent or translucent lock parts; Indicator lights
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings

Landscapes

  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Eine Türklinke 1 ist mit Leuchtdioden 5, 6, 7 ausgerüstet, welche als Orientierungshilfe dienen. Auf diese Weise kann eine Person, gerade wenn sie sich in dem Raum, in dem sich sich im Moment aufhält, nicht besonders gut auskennt, stets den Ausgang aus diesem Raum finden. Die Leuchtdioden 5, 6, 7 werden über eine in einem Hohlraum 10 des Griffs 11 der Türklinke 1 angeordneten Batterie 9 mit Niederstrom versorgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Türklinke mit einer dem Türblatt abgewandten Vorderseite und einer dem Türblatt zugewandten Rückseite.
  • Türklinken oder auch Türdrücker sind zum Öffnen und Schließen einer Tür unentbehrlich. Durch eine Drück-, Dreh- oder Schwenkbewegung wird eine Klinke betätigt, wobei der senkrecht zur Ebene des Türblatts angeordnete Mehrkant in eine Drehbewegung versetzt der Schließzylinder hin- und her bewegt wird. Eine entscheidende Bedeutung kommt Türen und im übrigen auch Fenstern dadurch zu, dass diese auch zur Orientierung in einem Raum, insbesondere in Hinblick auf Fluchtwege dienen. Da Räume ausschließlich durch Türen, nur im Notfall auch durch Fenster, verlassen werden können, kommt den Klinken dabei eine besondere Bedeutung zu. Denn speziell in Räumen, die von den sich gerade darin aufhaltenden Personen nicht ständig genutzt werden, wie dies in Hotels oder Krankenhäusern der Fall ist, oder die von Personen bewohnt werden, die naturgemäß Probleme mit der Orientierung haben, wie etwa Kinder oder Senioren, kommt es zu vermeidbaren Problemen, wenn diese Personen den Ausgang aus dem Raum oder auch den Eingang in einen anderen Raum nicht oder nur mit größter Mühe finden können. In einem Notfall kann dies verheerende Folgen haben.
  • Der vorliegenden Erfindung stellt sich damit die Aufgabe, eine Türklinke zu schaffen, welche den im Raum befindlichen Personen jederzeit, insbesondere im Dunkeln, als Orientierungshilfe dient.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass im Bereich der Vorderseite der Türklinke mindestens eine Leuchtdiode vorgesehen ist, welche über eine in die Türklinke integrierte Energiequelle versorgt ist.
  • Die Türklinke ist mit einer Leuchtquelle ausgerüstet, deren Zweck primär in einer Orientierungshilfe besteht. Dazu ist mindestens eine Leuchtdiode an der Vorderseite der Türklinke, also an einer Stelle in einem Raum vorgesehen, der üblicherweise sehr gut einsehbar ist. Gerade Personen, die sich in einem Raum aufhalten, den sie ansonsten nicht bewohnen, etwa Gäste in einem Haus oder einer Wohnung, Hotelgäste, Krankenhauspatienten oder Personen, die aufgrund ihres geringen oder ihres hohen Alters naturgemäß Orientierungsprobleme haben, können sich nunmehr anhand des dezenten Lichts in Richtung Tür orientieren, was ihnen ein hohes Maß an Sicherheit in psychischer und physischer Hinsicht bietet.
  • Die erfindungsgemäße Türklinke mit Beleuchtung funktioniert unabhängig von einem Stromnetz und wird vorzugsweise durch eine Batterie mit Strom versorgt. Weil das Ziel einer guten Orientierung auch in einem größeren Raum prinzipiell mit einer nur schwach leuchtenden Diode realisiert werden kann, reicht es, Leuchtdioden einzusetzen, die im Niederstrombereich funktionieren. Zur Stromversorgung wird daher vorgeschlagen, dass die Türklinke einen Hohlraum zur Aufnahme einer als Energiequelle dienenden Batterie aufweist.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Hohlraum in dem parallel zum Türblatt angeordneten Griff der Türklinke vorgesehen ist. Ein dort angeordneter Hohlraum ist besonders gut geeignet, weil er über das äußere Ende des Griffs stets gut zugänglich ist und zudem ausreichend Platz für die Aufnahme zumindest einer Mikrobatterie besteht. Dort sollte auch ein Verschluss vorhanden sein, der auf die Türklinke aufgeschraubt wird oder mit dieser verrastbar ausgebildet ist. Es ist bekannt, dass Leuchtdioden auch über längere Zeiträume ausreichendes Licht geben, zumal zur Orientierung ja auch ein recht kleines, schwaches Licht gegebenenfalls ausreichend ist, so dass die Batterie oder die Batterien nur in recht großen Abständen gewechselt werden müssen.
  • Um von allen denkbaren Positionen innerhalb eines Raumes die Orientierungshilfe in Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Leuchtdioden an der Vorderseite der Klinke in der Mitte des Griffs angeordnet sind. Unter der Vorderseite wird hier jeglicher Bereich verstanden, welcher einsehbar ist, also etwa auch die Ober- oder Unterseite des Griffs. Am besten ist die Leuchtdiode aber einzusehen, wenn sie sich in der Mitte, also auf Höhe der Längsachse des Griffs befindet.
  • Auch wegen des besonders geringen Strombedarfs der erfindungsgemäßen Einrichtung kann die Türklinke mit mehreren Leuchtdioden ausgerüstet sein. Dazu empfiehlt es sich, wenn die Türklinke Leuchtdioden in Signalfarbe aufweist, also in Rot, Orange, Gelb oder Grün. Es ist darüber hinaus aber auch möglich, die Türklinke so auszubilden, dass eine Diode die Farbe wechselt, etwa in Abhängigkeit vom Öffnungszustand der Tür. D. h. einerseits, dass die Diode ihre Farbe etwa zwischen Grün und Rot für geöffnet und geschlossen hin- und her wechselt und zum anderen, dass eine Diode beim Öffnen oder Schließen der Tür erst erleuchtet bzw. erlischt. Damit kann die erfindungsgemäße Leuchtdiode beispielsweise auch in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden, in denen etwa überprüft werden muss, ob die Türen geöffnet wurden bzw. sie kann letztlich auch als eine Art stille Alarmanlage dienen. Hierfür ist die Türklinke bzw. die Tür mit entsprechenden Kontakten auszurüsten, durch die die Energieversorgung in Kraft gesetzt oder eben unterbrochen wird, je nach Anwendungsfall.
  • In diese Richtung geht auch die Überlegung, wonach die Türklinke Leuchtdioden in verschiedenen Farben aufweist. Diese können auch in Abhängigkeit vom Öffnungszustand der Tür aufleuchten, d. h. eine Türklinke ist beispielsweise mit einer roten Leuchtdiode für den geschlossenen und einer grünen für den geöffneten Zustand bestückt.
  • Ergänzend hierzu wird vorgeschlagen, dass die Türklinke mit mindestens einem eine Leuchtdiode aufnehmenden Display ausgerüstet ist. Damit ist es möglich, auch noch über eine Schaltung zwischen nur zwei Zuständen weitere Zustände auszudrücken, d. h. es können entsprechende Informationen, wie Buchstaben, Zahlen etc. dort angezeigt werden.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass mindestens eine Leuchtdiode hinter einer Glaseinlage angeordnet ist. Hierzu ist die Türklinke mit einer Glaseinlage ausgerüstet, hinter der sich eine oder vorzugsweise mehrere Leuchtdioden befinden.
  • Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Türklinke insofern vorteilhaft ist, als sie mit besonders wenig Strom auskommt. Dieser Energiebedarf kann noch einmal in etwa um die Hälfte reduziert werden, wenn die Türklinke mit einer Photozelle zur Steuerung der Leuchtdiode ausgerüstet ist. Über diese Photozelle wird registriert, ob es in einem Raum ausreichend hell oder so dunkel ist, dass der Einsatz einer Orientierungshilfe als sinnvoll erscheint. Über die Photozelle wird dann ein Spannungsregler angesprochen, der die Stromzufuhr zu den Leuchtdioden freigibt oder eben unterbricht, je nachdem ob es dunkel oder hell ist. Es wird also auf diese Weise vermieden, dass die Leuchtdioden auch tagsüber in Funktion sind, es sei denn, dies ist gewünscht.
  • Da daran gedacht ist, die Klinke mit Beleuchtung auch in Räumen einzusetzen, die von unterschiedlichen Personen bewohnt werden, wie beispielsweise Hotels, Krankenhäusern oder Altenheimen, erscheint es notwendig, eine zusätzliche Regulierung vorzusehen, die dem Benutzer nicht nur das Abschalten sondern auch eine Herunterregelung der Leuchtdioden ermöglicht, sofern sich die Personen durch das wenn auch sehr schwache Licht gestört fühlen könnten. Es ist daher vorgesehen, dass die Türklinke mit einem Dimmer ausgerüstet ist.
  • Die Erfindung betrifft außerdem eine Fensterklinke mit einer der Fensterscheibe abgewandten Vorderseite und einer der Fensterscheibe zugewandten Rückseite, welche sich dadurch auszeichnet, dass im Bereich der Vorderseite der Fensterklinke mindestens eine Leuchtdiode vorgesehen ist, welche über eine in die Fensterklinke integrierte Energiequelle versorgt ist.
  • Vor allem den Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten müssen auch Fenster genügen. Insofern kann es bei einem Notfall von extremer Bedeutung sein, wenn eine Person, die sich in Sicherheit bringen möchte, die Orientierung dadurch behält, dass ihr die Leuchtdioden den Weg zum rettenden Fenster vorgeben. Dies ist mit der Erfindung sogar für den Fall gewährleistet, dass es zu starker Rauchentwicklung kommt, denn die Leuchtdioden bieten eine ausreichende Orientierung. Wie für die Türen gelten die zuvor erwähnten Einsatzzwecke und Vorteile auch für Fenster.
  • Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Klinke für eine Tür oder ein Fenster geschaffen ist, die als perfekte Orientierungshilfe in einem verdunkelten Raum dient, auch wenn sich die darin aufhaltenden Personen dort nicht auskennen bzw. wenn ihr Orientierungssinn eingeschränkt ist. Indem die Türklinke mit einer oder mehreren Leuchtdioden bestückt ist, hat die Person stets einen Anhaltspunkt, um entweder den Ausgang aus dem Raum oder den Eingang zu einem Nebenraum, beispielsweise einer Toilette, auf einfache Weise finden zu können. Für Kinder, die sich mit dem Einschlafen schwer tun oder beim Aufwachen in der Nacht häufig Angst bekommen, ist das kleine Licht ebenfalls eine sehr nützliche Orientierungshilfe in ihrem Kinderzimmer, die in Gegensatz zu anderen bekannten Orientierungslichtern ohne Steckdose auskommt. Dies bringt nicht nur den Vorteil mit sich, dass keine Steckdose unnötigerweise blockiert wird, sondern dass auch die Gefahr ausgeschlossen ist, dass Kinder die kleine Lampe aus der Steckdose herausziehen und sich dann eventuell Verletzungen in Form von Stromschlägen an der Steckdose zuziehen. Stattdessen funktioniert die erfindungsgemäße Türklinke mit den Leuchtdioden unabhängig, indem der notwendige Strom durch eine in der Klinke, vorzugsweise in dem Griff vorgesehene Batterie bereitgestellt wird.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigt:
  • 1 eine Türklinke in perspektivischer Ansicht.
  • 1 zeigt eine Türklinke 1, bestehend aus dem Griff 11 und dem Drehteil 19. Diesem ist wiederum ein Beschlag 14 zugeordnet. Die Vorrichtung umfasst einen zweiten Beschlag 15 mit dem Schlüsselloch 16. Es versteht sich, dass dieser Beschlag auch einteilig ausgebildet sein könnte. Die Türklinke 1, genauer gesagt der Griff 2, weist insgesamt drei Leuchtdioden 5, 6, 7 auf, die in etwa der Mitte des Griffs 11, also auf Höhe der Längsachse 17 des Griffs 11 angeordnet sind. Sie befinden sich damit beispielhaft an der Vorderseite 2 der Klinke 1, also der dem Türblatt 4 abgewandten Seite der Klinke 1. Ebenso gut könnten die Leuchtdioden 5, 6, 7 auch an der Oberkante 21 oder der Unterkante 22 des Griffs 11 angeordnet sein. Letztlich geht es darum, dass die Leuchtdioden 5, 6, 7, die in einer Signalfarbe gehalten sein können und auch gegebenenfalls auch unterschiedliche Farben aufweisen, gut eingesehen werden können, was an dieser exponierten Stelle im Bereich der Türklinke auch besonders ergiebige Weise der Fall ist. Personen fühlen sich durch das konstante Licht außerdem in Sicherheit. Die dem Türblatt 4 zugewandte Rückseite 3 der Türklinke 1 ist hier nicht zu erkennen. Der Griff 11 der Klinke weist in der Darstellung gemäß 1 einen Hohlraum 10 auf, der eine als Energiequelle 8 dienende Batterie 9 aufnimmt und der mit einer Abdeckkappe 18 am äußeren Ende 20 des Griffs 11 auf einfache Weise wieder verschlossen werden kann. Damit ist auch ein einfaches Auswechseln der Batterie 9 möglich, wenngleich die Leuchtdioden 5, 6, 7 im Niederstrombereich arbeiten und von daher einen äußerst günstigen Stromverbrauch mit sich bringen.
  • Alle genannten Merkmale, auch die der Zeichnung allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (11)

  1. Türklinke (1) mit einer dem Türblatt (4) abgewandten Vorderseite (2) und einer dem Türblatt (4) zugewandten Rückseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Vorderseite (2) der Türklinke (1) mindestens eine Leuchtdiode (5) vorgesehen ist, welche über eine in die Türklinke (1) integrierte Energiequelle (8) versorgt ist.
  2. Türklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) einen Hohlraum (10) zur Aufnahme einer als Energiequelle (8) dienenden Batterie (9) aufweist.
  3. Türklinke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (10) in dem parallel zum Türblatt (4) angeordneten Griff (11) der Türklinke (1) vorgesehen ist.
  4. Türklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (5, 6, 7) an der Vorderseite (2) der Klinke (1) in der Mitte des Griffs (11) angeordnet sind.
  5. Türklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) Leuchtdioden (5, 6, 7) in Signalfarbe aufweist.
  6. Türklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) Leuchtdioden (5, 6, 7) in verschiedenen Farben aufweist.
  7. Türklinke mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) mit mindestens einem eine Leuchtdiode (5) aufnehmenden Display ausgerüstet ist.
  8. Türklinke mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Leuchtdiode (5) hinter einer Glaseinlage angeordnet ist.
  9. Türklinke nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) mit einer Photozelle zur Steuerung der Leuchtdiode (5) ausgerüstet ist.
  10. Türklinke nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türklinke (1) mit einem Dimmer ausgerüstet ist.
  11. Fensterklinke mit einer der Fensterscheibe abgewandten Vorderseite und einer der Fensterscheibe zugewandten Rückseite, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Vorderseite der Fensterklinke mindestens eine Leuchtdiode vorgesehen ist, welche über eine in die Fensterklinke integrierte Energiequelle versorgt ist.
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