DE10338885A1 - Beleuchtungseinrichtung für einen Nassbereich und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents
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Abstract
Eine Beleuchtungseinrichtung (10) für einen Nassbereich umfasst ein Gehäuse (14), welches an einer Begrenzungswand (12) des Nassbereichs befestigt werden kann. Ferner ist mindestens ein Leuchtmittel (30) vorgesehen, welches von dem Gehäuse (14) gehalten wird, sowie eine transparente Abdeckeinrichtung (40), welche das Leuchtmittel (30) fluiddicht abdeckt. Es wird vorgeschlagen, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse 40) umfasst, in die das Leuchtmittel (30) zumindest bereichsweise eingebettet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft zunächst eine Beleuchtungseinrichtung für einen Nassbereich, insbesondere für eine Badewanne, einen Whirlpool, etc., mit einem Gehäuse, welches an einer Begrenzungswand des Nassbereichs befestigt werden kann, mit mindestens einem Leuchtmittel, welches von dem Gehäuse gehalten wird, und mit einer transparenten Abdeckeinrichtung, welche das Leuchtmittel fluiddicht abdeckt.
- Eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
EP 1 025 386 B1 bekannt. Die dort beschriebene Beleuchtungseinrichtung umfasst ein Gehäuse mit einem Reflektor, auf dem eine Mehrzahl von Leuchtdioden angeordnet ist. Die Gesamtheit aus Reflektor und Leuchtdioden wird von einem transparenten Deckel abgedeckt. - Die bekannte Beleuchtungseinrichtung hat den Nachteil, dass ihre Bauhöhe so beträchtlich ist, dass sie von einem Benutzer beispielsweise einer Badewanne oder eines Whirlpools als störend empfunden werden kann. Darüber hinaus kann es im Betrieb der bekannten Beleuchtungseinrichtung immer wieder zu Undichtigkeiten zwischen Reflektor und transparenter Abdeckung kommen, so dass Wasser eindringt und zu den Leuchtdioden gelangt und diese beschädigt.
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie möglichst flach baut und gleichzeitig sicher betrieben werden kann und eine lange Lebensdauer aufweist.
- Diese Aufgabe wird bei einer Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse) umfasst, in die das Leuchtmittel zumindest bereichsweise eingebettet ist.
- Bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung kann auf einen separaten Deckel verzichtet werden. Statt dessen wird das Leuchtmittel in einer transparenten Masse vergossen, die es vor einem Kontakt mit Feuchtigkeit und/oder Nässe schützt. Daher baut die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung insgesamt sehr flach, so dass sie vom Benutzer bei der Benutzung kaum oder überhaupt nicht als störend empfunden wird.
- Ferner kann bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung auf die Verwendung einer Dichtung verzichtet werden. Statt dessen wird das Leuchtmittel durch die Vergussmasse selbst sicher vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt, da das Leuchtmittel unmittelbar in die Vergussmasse eingebettet ist. Hierdurch werden Abdichtungsprobleme vermieden, was die Sicherheit im Betrieb der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung und deren Lebensdauer verbessert.
- Es versteht sich, dass als Leuchtmittel ganz unterschiedliche Typen eingesetzt werden können. So ist beispielsweise der Einsatz normaler Glühlampen, wie sie bei bisherigen Unterwasserscheinwerfern zum Einsatz kommen, ebenso denkbar wie die Verwendung von Leuchtdioden (LEDs). Möglich ist aber auch die Verwendung beispielsweise von Lichtleitfasern, welche an einen Lichtgenerator angeschlossen sind. Das eigentliche Leuchtmittel stellt in diesem Fall das freie Ende einer Lichtleitfaser oder eines Bündels von Lichtleitfasern dar.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
- Zunächst wird vorgeschlagen, dass das Leuchtmittel vollständig in der Vergussmasse eingeschlossen ist. Das Leuchtmittel ist sozusagen in der Vergussmasse gekapselt und daher besonders gut gegen Feuchtigkeit und Nässe geschützt.
- Als Vergussmasse kann Epoxidharz verwendet werden. Dieses ist im Verarbeitungszustand flüssig und daher gut verarbeitbar, transparent, und preiswert. Darüber hinaus ist es auch beständig gegenüber Feuchtigkeit und Nässe.
- Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Leuchtmittel und die Vergussmasse wenigstens größtenteils in einer Ausnehmung im Gehäuse angeordnet sind. Hierdurch wird bei der Fertigung verhindert, dass die Vergussmasse im flüssigen Zustand wegfließt, und die Positionierung des Leuchtmittels wird vereinfacht.
- In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass die Ausnehmung eine Durchgangsbohrung ist, welche vorzugsweise vollständig mit der Vergussmasse ausgefüllt ist. Dies erleichtert nochmals die Anordnung des Leuchtmittels und die Kapselung durch die Vergussmasse.
- Dabei kann das Gehäuse eine Mehrzahl von Ausnehmungen umfassen, in denen jeweils mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist. Diese Weiterbildung gestattet besondere optische Effekte.
- Vorgeschlagen wird ferner, dass die freie Oberfläche der Vergussmasse und die zu der Ausnehmung benachbarte Oberfläche des Gehäuses wenigstens in etwa bündig sind. Hierdurch kann eine besonders flach bauende Beleuchtungseinrichtung geschaffen werden, die an der Begrenzungswand des Nassbereichs, an der sie zum Einsatz kommt, besonders wenig aufträgt.
- Die flache Bauweise der Beleuchtungseinrichtung wird weiter dadurch unterstützt, dass das Gehäuse aus Edelstahl ist. In diesem Fall kann auf eine Aufbringung einer Chromschicht verzichtet werden, was die Verwendung geringer Wandstärken gestattet.
- Wenn an dem Leuchtmittel mindestens ein elektrischer Anschluss und/oder ein elektrisches Kabel vorhanden ist, ist es vorteilhaft, wenn das Leuchtmittel und der elektrische Anschluss bzw. das Kabel vollständig in der Vergussmasse eingeschlossen sind. Dies erhöht nochmals die Sicherheit im Betrieb der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung.
- Dabei hat sich als besonders vorteilhaft ausgestellt, wenn bei einer Mehrzahl von Leuchtmitteln das Gehäuse eine Rückseite umfasst, in der eine umlaufende Nut vorhanden ist, in der die elektrischen Anschlüsse und gegebenenfalls weitere elektrische oder elektronische Komponenten angeordnet sind und die mit Vergussmasse ausgegossen ist.
- Eine besonders bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine Durchgangsöffnung aufweist, in die eine Fluiddüse einsetzbar ist. Die Beleuchtungseinrichtung kann also mit einer hydraulischen Einrichtung gekoppelt werden. Dies gestattet besondere optische Effekte und ist, da kein transparenter Deckel erforderlich ist, mit beinahe beliebigen geometrischen Ausgestaltungen möglich. Außerdem wird Bauraum gespart.
- In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass die Durchgangsöffnung so ausgebildet ist, dass eine beliebige Fluiddüse aus einem Satz von Fluiddüsen einsetzbar ist, wobei der Satz von Fluiddüsen unterschiedliche Typen von Fluiddüsen, insbesondere eine Luftdüse und eine Luft/Wasserdüse, umfasst. Dies erhöht die Flexibilität bei der Verwendung der Beleuchtungseinrichtung und senkt die Kosten, da die gleiche Beleuchtungseinrichtung für ganz unterschiedliche Fluiddüsen eingesetzt werden kann.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung der obigen Art. Es wird vorgeschlagen, dass das Verfahren folgende Schritte umfasst:
- a. Einsetzen des Leuchtmittels in die Ausnehmung im Gehäuse;
- b. Vergießen des Leuchtmittels in der Ausnehmung mit einer Vergussmasse;
- c. Aushärten der Vergussmasse.
- Dieses Herstellungsverfahren ist preiswert, da für die Abdichtung des Leuchtmittels gegenüber der Feuchtigkeit bzw. Nässe keine separaten Teile gehandhabt werden müssen, sondern nur das Leuchtmittel in der Vergussmasse eingekapselt werden muss.
- Die Optik der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung, aber auch ihre Bauhöhe wird verringert, wenn das Verfahren zusätzlich folgenden Schritt umfasst:
- d. Abtragen der über den Rand der Ausnehmung überstehenden Vergussmasse, derart, dass die Vergussmasse wenigstens in etwa bündig mit der zu der Ausnehmung benachbarten Oberfläche des Gehäuses abschließt.
- Nachfolgend werden besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Bereichs einer Begrenzungswand des Nassbereichs mit einer Beleuchtungseinrichtung und einer Fluiddüse; -
2 einen Schnitt durch die in1 gezeigte Anordnung; -
3 einen Schnitt durch ein Element der Fluiddüse von2 ; -
4 eine Seitenansicht auf eine alternative Ausführungsform einer Fluiddüse; und -
5 einen Längsschnitt durch die Fluiddüse von4 . - In den
1 und2 trägt eine Beleuchtungseinrichtung insgesamt das Bezugszeichen10 . Sie ist in eine Begrenzungswand12 eines Nassbereichs, beispielsweise einer Badewanne, eingebaut. - Die Beleuchtungseinrichtung
10 umfasst ein ringförmiges zylindrisches Gehäuse14 . Dieses weist im Bereich einer axialen und zu dem Nassbereich zeigenden Vorderseite16 einen sich nach radial außen erstreckenden umlaufenden Kragen18 auf. In die äußere Mantelfläche des Gehäuses14 ist ein Gewinde20 eingeschnitten, auf welches eine Befestigungsmutter22 aufgeschraubt ist. In der in den1 und2 gezeigten Einbaulage ist die Begrenzungswand12 zwischen dem Kragen18 und der Befestigungsmutter22 verklemmt. Hierdurch wird das Gehäuse14 sicher an der Begrenzungswand12 gehalten. - In das Gehäuse
14 sind über seinen Umfang verteilt insgesamt16 als Längsbohrungen24 ausgebildete Ausnehmungen eingebracht, die sich von der Vorderseite16 bis zu einer vom Nassbereich abgewandten Rückseite26 des Gehäuses14 erstrecken. Im Bereich der Rückseite26 münden die Längsbohrungen24 in eine umlaufende Ringnut28 . In jede der Längsbohrungen24 ist eine Leuchtdiode30 eingesetzt, welche als Leuchtmittel der Beleuchtungseinrichtung10 dient. Grundsätzlich können Leuchtdioden30 mit unterschiedlichen Farben verwendet werden. Diese können auch gruppenweise verschaltet sein. Hierzu wird im Einzelnen auf die Offenbarung derEP 1 025 386 B1 verwiesen, die hiermit ausdrücklich auch zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird. - Die Leuchtdioden
30 sind in den Längsbohrungen24 jeweils im Bereich der Vorderseite16 des Gehäuses14 angeordnet, jedoch etwas von dieser beanstandet. Die Anschlussleitungen einer Leuchtdiode30 sind insgesamt mit dem Bezugszeichen32 bezeichnet. Sie sind von jeder Leuchtdiode30 innerhalb der jeweiligen Längsbohrung24 in Richtung zur Rückseite26 des Gehäuses14 bis zur Ringnut28 geführt. In die Ringnut28 ist ein Kabelstrang34 eingelegt, an den die Anschlussleitungen32 angeschlossen sind. Vom Kabelstrang34 führt wiederum ein Anschlusskabel 36 vom Gehäuse14 weg. Es umfasst endseitig einen Stecker38 , der in eine komplementäre Buchse beispielsweise eines Steuergeräts oder einer Stromversorgung eingesteckt werden kann. - Wie insbesondere aus
2 hervorgeht, sind die Längsbohrungen24 mit Epoxidharz40 ausgegossen, dieses stellt also eine Vergussmasse dar. Das Epoxidharz40 ist transparent, und zumindest der zwischen der Leuchtdiode30 und der Vorderseite16 des Gehäuses14 vorhandene Teil des Epoxidharzes40 bildet eine Abdeckeinrichtung, welche die Leuchtdiode30 vor einem direkten Kontakt mit Nässe und Feuchtigkeit schützt. Nicht nur die Längsbohrungen24 , sondern auch die Ringnut28 sind mit Epoxidharz40 gefüllt. Daher sind auch die Anschlussleitungen32 mit ihren elektrischen Kontakten, der Kabelstrang34 , und der Beginn des Anschlusskabels36 mit Epoxidharz40 vergossen. Auch diese Komponenten sind daher zuverlässig vor einem Kontakt mit Feuchtigkeit und Nässe geschützt. - Hergestellt wird die in den
1 und2 gezeigte Beleuchtungseinrichtung10 folgendermaßen: nach dem Einbringen der Längsbohrungen24 wird in jede Längsbohrung24 eine Leuchtdiode30 eingesetzt. Anschließend wird das Epoxidharz in die Längsbohrungen24 eingespritzt und hierdurch die Leuchtdioden30 mit dem Epoxidharz40 vergossen. Dann wird das Epoxidharz40 ausgehärtet, beispielsweise thermisch oder durch Bestrahlung mit UV-Licht. Nach dem Aushärten des Epoxidharzes40 steht dieses normalerweise über den Rand der jeweiligen Längsbohrung24 (im Bereich der Vorderseite16 ) über. Diese überstehende Vergussmasse aus Epoxidharz40 wird nun beispielsweise mit einer Polierscheibe abgetragen, bis die freie Fläche der Vergussmasse40 bündig ist zu der der jeweiligen Längsbohrung24 benachbarten Oberfläche des Gehäuses14 . Hierdurch wird die Vorderseite16 , trotz der Längsbohrungen24 und der in diese eingesetzten Leuchtdioden30 , vollkommen glatt und plan. - Wie bereits eingangs ausgeführt wurde, ist das Gehäuse
14 ringförmig. Dies bedeutet, dass es eine zylindrische Durchgangsöffnung42 aufweist, in die eine Fluiddüse46 eingesteckt ist. Diese besteht aus einer Hülse48 und einem in die Hülse48 eingeschraubten Düsenkörper50 . Die Hülse48 weist auf ihrer in2 rechten Seite, ähnlich wie das Gehäuse14 der Beleuchtungseinrichtung10 , einen sich nach radial außen erstreckenden umlaufenden Kragen52 auf. Hierzu komplementär ist eine entsprechende Vertiefung (ohne Bezugszeichen) am zur Vorderseite16 gewandten Rand der Durchgangsöffnung42 der Beleuchtungseinrichtung10 . Hierdurch ist auch die Vorderseite der Fluiddüse46 wenigstens in etwa bündig zur Vorderseite16 des Gehäuses14 der Beleuchtungseinrichtung10 (die beiden Vorderseiten werden der Einfachheit halber nachfolgend beide mit16 bezeichnet). - In die äußere Mantelfläche der Hülse
48 ist ein Gewinde54 eingeschnitten. Die Hülse48 ist länger als das Gehäuse14 und steht daher in Einbaulage etwas über die Rückseite26 des Gehäuses14 über. Auf diesen überstehenden Bereich der Hülse48 ist eine Mutter56 aufgeschraubt. Hierdurch wird die Hülse 48 am Gehäuse14 verspannt bzw. befestigt. Auch die Hülse48 weist eine Durchgangsöffnung58 auf, die sich in2 nach rechts zur Vorderseite16 hin in einem Winkel von ungefähr 45° konisch erweitert. Dieser Bereich trägt das Bezugszeichen60 . In einen sich links davon anschließenden Bereich der Durchgangsöffnung58 ist ein Gewinde62 eingeschnitten. - Der Düsenkörper
50 weist einen zylindrischen Befestigungsabschnitt64 auf, mit dem er in das Gewinde62 der Durchgangsöffnung58 der Hülse48 eingeschraubt ist. Eine O-Ring-Dichtung66 , die in eine umlaufende Nut (ohne Bezugszeichen) im Befestigungsabschnitt64 eingelegt ist, sorgt für die erforderliche Abdichtung. Zur Vorderseite16 hin weist der Düsenkörper50 einen Düsenabschnitt68 auf, dessen Außenkontur sich zur Vorderseite16 in konisch erweitert, und zwar unter einem Winkel von ungefähr 60°. In der in2 gezeigten Einbaulage liegt der Düsenabschnitt68 daher mit einer umlaufenden Kante70 im Bereich der Vorderseite16 an der konischen Erweiterung60 der Durchgangsöffnung58 an. - Der Düsenkörper
50 selbst weist ebenfalls eine Durchgangsbohrung72 auf, die in einem zur Vorderseite16 hin gewandten Bereich, der einen kleineren Querschnitt aufweist, die eigentliche Düse bildet. Dieser Bereich ist sechseckig, so dass in ihn ein Inbusschlüssel eingreifen kann. Zwischen dem Düsenabschnitt68 und dem Befestigungsabschnitt64 weist der Düsenkörper50 einen Bereich auf, der eine vergleichsweise geringe Wandstärke hat. In diesem Bereich sind über den Umfang verteilt angeordnete Öffnungen74 vorhanden (vgl. auch3 ), welche die Durchgangsbohrung72 mit einem zwischen dem Düsenabschnitt68 des Düsenkörpers50 und der konischen Erweiterung60 der Hülse48 gebildeten Ringraum (ohne Bezugszeichen) verbindet. - Bei der Fluiddüse
46 handelt es sich in dem in den1 bis3 gezeigten Ausführungsbeispiel um eine Luftdüse. Die Durchgangsbohrung72 ist daher auf in2 nicht näher dargestellte Art und Weise mit einer Druckluftversorgung76 verbunden. Die Luftdüse46 ist Mitglied eines Satzes von Fluiddüsen, welche alle so ausgebildet sind, dass sie problemlos in die Beleuchtungseinrichtung10 integriert werden können. - Ein weiteres Mitglied dieses Satzes von Fluiddüsen ist in den
4 und5 gezeigt. Bei der dort gezeigten Fluiddüse handelt es sich um eine Jetdüse, mit der Luft und Wasser verspritzt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass in den4 und5 solche Elemente und Bereiche, die äquivalente Funktionen zu Elementen und Bereichen der1 bis3 aufweisen, die gleichen Bezugszeichen tragen und nicht nochmals im Detail erläutert sind. - Die in den
4 und5 gezeigte Fluiddüse46 weist ebenfalls eine Hülse48 auf, die in die Durchgangsöffnung42 des Gehäuses14 der Beleuchtungseinrichtung10 eingesetzt werden kann. Auf ein Gewinde54 kann eine Mutter aufgeschraubt werden, so dass die Hülse48 über den Kragen52 am Gehäuse14 der Beleuchtungseinrichtung10 verspannt werden kann. Die Durchgangsbohrung58 der Hülse48 weist im Bereich der Vorderseite16 einen erweiterten zylindrischen Abschnitt78 auf. In diesem ist eine Kugelkopfdüse68 aufgenommen. Ein der Vorderseite16 zugewandter Bereich des erweiterten Abschnitts78 trägt ein Gewinde62 , in welches ein Klemmring80 eingeschraubt ist. Der Klemmring80 drückt in Einbaulage die Kugelkopfdüse68 gegen eine O-Ring-Dichtung66 . - Die Hülse
48 weist auf ihrer radial äußeren Mantelfläche, zu dem Gewinde54 unmittelbar benachbart, eine umlaufende Nut82 auf. Zwei gegenüberliegende und fluchtende Öffnungen74 verbinden die Durchgangsöffnung58 in der Hülse48 mit der Nut82 . - Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten metallischen Teile, wie beispielsweise das Gehäuse
14 , die Hülse48 und der Düsenkörper50 , aus Edelstahl hergestellt sind. Diese Teile können daher vergleichsweise geringe Wandstärken aufweisen, wie sie beispielsweise beim Einsatz von Messing nicht möglich wären.
Claims (14)
- Beleuchtungseinrichtung (
10 ) für einen Nassbereich, insbesondere für eine Badewanne, einen Whirlpool, etc., mit einem Gehäuse (14 ), welches an einer Begrenzungswand (12 ) des Nassbereichs befestigt werden kann, mit mindestens einem Leuchtmittel (30 ), welches von dem Gehäuse (14 ) gehalten wird, und mit einer transparenten Abdeckeinrichtung (40 ), welche das Leuchtmittel (30 ) fluiddicht abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse40 ) umfasst, in die das Leuchtmittel (30 ) zumindest bereichsweise eingebettet ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (30 ) vollständig in der Vergussmasse (40 ) eingeschlossen ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse (40 ) Epoxidharz umfasst. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (30 ) und die Vergussmasse (40 ) wenigstens größtenteils in einer Ausnehmung (24 ) im Gehäuse (14 ) angeordnet sind. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung eine Durchgangsbohrung (24 ) ist, welche vorzugsweise vollständig mit der Vergussmasse (40 ) ausgefüllt ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14 ) eine Mehrzahl von Ausnehmungen (24 ) umfasst, in denen jeweils mindestens ein Leuchtmittel (30 ) angeordnet ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die freie Oberfläche der Vergussmasse (40 ) und die zu der Ausnehmung (24 ) benachbarte Oberfläche (16 ) des Gehäuses (14 ) wenigstens in etwa bündig sind. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14 ) aus Edelstahl ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass an dem Leuchtmittel (30 ) mindestens ein elektrischer Anschluss (32 ) und/oder ein elektrisches Kabel (34 ) vorhanden ist, und dass das Leuchtmittel (30 ) und der elektrische Anschluss (32 ) bzw. das Kabel (34 ) vollständig in der Vergussmasse (40 ) eingeschlossen sind. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Mehrzahl von Leuchtmitteln (30 ) das Gehäuse (14 ) eine Rückseite (26 ) umfasst, in der eine umlaufende Nut (28 ) vorhanden ist, in der die elektrischen Anschlüsse (32 ,34 ) und gegebenenfalls weitere elektrische oder elektronische Komponenten angeordnet sind und die mit Vergussmasse (40 ) ausgegossen ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14 ) eine Durchgangsöffnung (42 ) aufweist, in die eine Fluiddüse (46 ) einsetzbar ist. - Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (42 ) so ausgebildet ist, dass eine beliebige Fluiddüse (46 ) aus einem Satz von Fluiddüsen (46 ) einsetzbar ist, wobei der Satz von Fluiddüsen (46 ) unterschiedliche Typen von Fluiddüsen (46 ), insbesondere eine Luftdüse und eine Luft/Wasserdüse, umfasst. - Verfahren zur Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Schritte umfasst: a. Einsetzen mindestens eines Leuchtmittels (30 ) in die Ausnehmung (24 ) im Gehäuse (14 ); b. Vergießen des Leuchtmittels (30 ) in der Ausnehmung (24 ) mit einer Vergussmasse (40 ); c. Aushärten der Vergussmasse (40 ). - Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es nach Schritt c zusätzlich folgenden Schritt umfasst: d. Abtragen der über den Rand der Ausnehmung (
24 ) überstehenden Vergussmasse (40 ), derart, dass die Vergussmasse (40 ) wenigstens in etwa bündig mit der zu der Ausnehmung (24 ) benachbarten Oberfläche (16 ) des Gehäuses (14 ) abschließt.
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