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DE10338885A1 - Beleuchtungseinrichtung für einen Nassbereich und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für einen Nassbereich und Verfahren zu ihrer Herstellung Download PDF

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DE10338885A1 DE10338885A DE10338885A DE10338885A1 DE 10338885 A1 DE10338885 A1 DE 10338885A1 DE 10338885 A DE10338885 A DE 10338885A DE 10338885 A DE10338885 A DE 10338885A DE 10338885 A1 DE10338885 A1 DE 10338885A1
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Abstract

Eine Beleuchtungseinrichtung (10) für einen Nassbereich umfasst ein Gehäuse (14), welches an einer Begrenzungswand (12) des Nassbereichs befestigt werden kann. Ferner ist mindestens ein Leuchtmittel (30) vorgesehen, welches von dem Gehäuse (14) gehalten wird, sowie eine transparente Abdeckeinrichtung (40), welche das Leuchtmittel (30) fluiddicht abdeckt. Es wird vorgeschlagen, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse 40) umfasst, in die das Leuchtmittel (30) zumindest bereichsweise eingebettet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst eine Beleuchtungseinrichtung für einen Nassbereich, insbesondere für eine Badewanne, einen Whirlpool, etc., mit einem Gehäuse, welches an einer Begrenzungswand des Nassbereichs befestigt werden kann, mit mindestens einem Leuchtmittel, welches von dem Gehäuse gehalten wird, und mit einer transparenten Abdeckeinrichtung, welche das Leuchtmittel fluiddicht abdeckt.
  • Eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art ist aus der EP 1 025 386 B1 bekannt. Die dort beschriebene Beleuchtungseinrichtung umfasst ein Gehäuse mit einem Reflektor, auf dem eine Mehrzahl von Leuchtdioden angeordnet ist. Die Gesamtheit aus Reflektor und Leuchtdioden wird von einem transparenten Deckel abgedeckt.
  • Die bekannte Beleuchtungseinrichtung hat den Nachteil, dass ihre Bauhöhe so beträchtlich ist, dass sie von einem Benutzer beispielsweise einer Badewanne oder eines Whirlpools als störend empfunden werden kann. Darüber hinaus kann es im Betrieb der bekannten Beleuchtungseinrichtung immer wieder zu Undichtigkeiten zwischen Reflektor und transparenter Abdeckung kommen, so dass Wasser eindringt und zu den Leuchtdioden gelangt und diese beschädigt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie möglichst flach baut und gleichzeitig sicher betrieben werden kann und eine lange Lebensdauer aufweist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse) umfasst, in die das Leuchtmittel zumindest bereichsweise eingebettet ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung kann auf einen separaten Deckel verzichtet werden. Statt dessen wird das Leuchtmittel in einer transparenten Masse vergossen, die es vor einem Kontakt mit Feuchtigkeit und/oder Nässe schützt. Daher baut die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung insgesamt sehr flach, so dass sie vom Benutzer bei der Benutzung kaum oder überhaupt nicht als störend empfunden wird.
  • Ferner kann bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung auf die Verwendung einer Dichtung verzichtet werden. Statt dessen wird das Leuchtmittel durch die Vergussmasse selbst sicher vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt, da das Leuchtmittel unmittelbar in die Vergussmasse eingebettet ist. Hierdurch werden Abdichtungsprobleme vermieden, was die Sicherheit im Betrieb der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung und deren Lebensdauer verbessert.
  • Es versteht sich, dass als Leuchtmittel ganz unterschiedliche Typen eingesetzt werden können. So ist beispielsweise der Einsatz normaler Glühlampen, wie sie bei bisherigen Unterwasserscheinwerfern zum Einsatz kommen, ebenso denkbar wie die Verwendung von Leuchtdioden (LEDs). Möglich ist aber auch die Verwendung beispielsweise von Lichtleitfasern, welche an einen Lichtgenerator angeschlossen sind. Das eigentliche Leuchtmittel stellt in diesem Fall das freie Ende einer Lichtleitfaser oder eines Bündels von Lichtleitfasern dar.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Zunächst wird vorgeschlagen, dass das Leuchtmittel vollständig in der Vergussmasse eingeschlossen ist. Das Leuchtmittel ist sozusagen in der Vergussmasse gekapselt und daher besonders gut gegen Feuchtigkeit und Nässe geschützt.
  • Als Vergussmasse kann Epoxidharz verwendet werden. Dieses ist im Verarbeitungszustand flüssig und daher gut verarbeitbar, transparent, und preiswert. Darüber hinaus ist es auch beständig gegenüber Feuchtigkeit und Nässe.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Leuchtmittel und die Vergussmasse wenigstens größtenteils in einer Ausnehmung im Gehäuse angeordnet sind. Hierdurch wird bei der Fertigung verhindert, dass die Vergussmasse im flüssigen Zustand wegfließt, und die Positionierung des Leuchtmittels wird vereinfacht.
  • In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass die Ausnehmung eine Durchgangsbohrung ist, welche vorzugsweise vollständig mit der Vergussmasse ausgefüllt ist. Dies erleichtert nochmals die Anordnung des Leuchtmittels und die Kapselung durch die Vergussmasse.
  • Dabei kann das Gehäuse eine Mehrzahl von Ausnehmungen umfassen, in denen jeweils mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist. Diese Weiterbildung gestattet besondere optische Effekte.
  • Vorgeschlagen wird ferner, dass die freie Oberfläche der Vergussmasse und die zu der Ausnehmung benachbarte Oberfläche des Gehäuses wenigstens in etwa bündig sind. Hierdurch kann eine besonders flach bauende Beleuchtungseinrichtung geschaffen werden, die an der Begrenzungswand des Nassbereichs, an der sie zum Einsatz kommt, besonders wenig aufträgt.
  • Die flache Bauweise der Beleuchtungseinrichtung wird weiter dadurch unterstützt, dass das Gehäuse aus Edelstahl ist. In diesem Fall kann auf eine Aufbringung einer Chromschicht verzichtet werden, was die Verwendung geringer Wandstärken gestattet.
  • Wenn an dem Leuchtmittel mindestens ein elektrischer Anschluss und/oder ein elektrisches Kabel vorhanden ist, ist es vorteilhaft, wenn das Leuchtmittel und der elektrische Anschluss bzw. das Kabel vollständig in der Vergussmasse eingeschlossen sind. Dies erhöht nochmals die Sicherheit im Betrieb der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung.
  • Dabei hat sich als besonders vorteilhaft ausgestellt, wenn bei einer Mehrzahl von Leuchtmitteln das Gehäuse eine Rückseite umfasst, in der eine umlaufende Nut vorhanden ist, in der die elektrischen Anschlüsse und gegebenenfalls weitere elektrische oder elektronische Komponenten angeordnet sind und die mit Vergussmasse ausgegossen ist.
  • Eine besonders bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine Durchgangsöffnung aufweist, in die eine Fluiddüse einsetzbar ist. Die Beleuchtungseinrichtung kann also mit einer hydraulischen Einrichtung gekoppelt werden. Dies gestattet besondere optische Effekte und ist, da kein transparenter Deckel erforderlich ist, mit beinahe beliebigen geometrischen Ausgestaltungen möglich. Außerdem wird Bauraum gespart.
  • In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass die Durchgangsöffnung so ausgebildet ist, dass eine beliebige Fluiddüse aus einem Satz von Fluiddüsen einsetzbar ist, wobei der Satz von Fluiddüsen unterschiedliche Typen von Fluiddüsen, insbesondere eine Luftdüse und eine Luft/Wasserdüse, umfasst. Dies erhöht die Flexibilität bei der Verwendung der Beleuchtungseinrichtung und senkt die Kosten, da die gleiche Beleuchtungseinrichtung für ganz unterschiedliche Fluiddüsen eingesetzt werden kann.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung der obigen Art. Es wird vorgeschlagen, dass das Verfahren folgende Schritte umfasst:
    • a. Einsetzen des Leuchtmittels in die Ausnehmung im Gehäuse;
    • b. Vergießen des Leuchtmittels in der Ausnehmung mit einer Vergussmasse;
    • c. Aushärten der Vergussmasse.
  • Dieses Herstellungsverfahren ist preiswert, da für die Abdichtung des Leuchtmittels gegenüber der Feuchtigkeit bzw. Nässe keine separaten Teile gehandhabt werden müssen, sondern nur das Leuchtmittel in der Vergussmasse eingekapselt werden muss.
  • Die Optik der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung, aber auch ihre Bauhöhe wird verringert, wenn das Verfahren zusätzlich folgenden Schritt umfasst:
    • d. Abtragen der über den Rand der Ausnehmung überstehenden Vergussmasse, derart, dass die Vergussmasse wenigstens in etwa bündig mit der zu der Ausnehmung benachbarten Oberfläche des Gehäuses abschließt.
  • Nachfolgend werden besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Bereichs einer Begrenzungswand des Nassbereichs mit einer Beleuchtungseinrichtung und einer Fluiddüse;
  • 2 einen Schnitt durch die in 1 gezeigte Anordnung;
  • 3 einen Schnitt durch ein Element der Fluiddüse von 2;
  • 4 eine Seitenansicht auf eine alternative Ausführungsform einer Fluiddüse; und
  • 5 einen Längsschnitt durch die Fluiddüse von 4.
  • In den 1 und 2 trägt eine Beleuchtungseinrichtung insgesamt das Bezugszeichen 10. Sie ist in eine Begrenzungswand 12 eines Nassbereichs, beispielsweise einer Badewanne, eingebaut.
  • Die Beleuchtungseinrichtung 10 umfasst ein ringförmiges zylindrisches Gehäuse 14. Dieses weist im Bereich einer axialen und zu dem Nassbereich zeigenden Vorderseite 16 einen sich nach radial außen erstreckenden umlaufenden Kragen 18 auf. In die äußere Mantelfläche des Gehäuses 14 ist ein Gewinde 20 eingeschnitten, auf welches eine Befestigungsmutter 22 aufgeschraubt ist. In der in den 1 und 2 gezeigten Einbaulage ist die Begrenzungswand 12 zwischen dem Kragen 18 und der Befestigungsmutter 22 verklemmt. Hierdurch wird das Gehäuse 14 sicher an der Begrenzungswand 12 gehalten.
  • In das Gehäuse 14 sind über seinen Umfang verteilt insgesamt 16 als Längsbohrungen 24 ausgebildete Ausnehmungen eingebracht, die sich von der Vorderseite 16 bis zu einer vom Nassbereich abgewandten Rückseite 26 des Gehäuses 14 erstrecken. Im Bereich der Rückseite 26 münden die Längsbohrungen 24 in eine umlaufende Ringnut 28. In jede der Längsbohrungen 24 ist eine Leuchtdiode 30 eingesetzt, welche als Leuchtmittel der Beleuchtungseinrichtung 10 dient. Grundsätzlich können Leuchtdioden 30 mit unterschiedlichen Farben verwendet werden. Diese können auch gruppenweise verschaltet sein. Hierzu wird im Einzelnen auf die Offenbarung der EP 1 025 386 B1 verwiesen, die hiermit ausdrücklich auch zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird.
  • Die Leuchtdioden 30 sind in den Längsbohrungen 24 jeweils im Bereich der Vorderseite 16 des Gehäuses 14 angeordnet, jedoch etwas von dieser beanstandet. Die Anschlussleitungen einer Leuchtdiode 30 sind insgesamt mit dem Bezugszeichen 32 bezeichnet. Sie sind von jeder Leuchtdiode 30 innerhalb der jeweiligen Längsbohrung 24 in Richtung zur Rückseite 26 des Gehäuses 14 bis zur Ringnut 28 geführt. In die Ringnut 28 ist ein Kabelstrang 34 eingelegt, an den die Anschlussleitungen 32 angeschlossen sind. Vom Kabelstrang 34 führt wiederum ein Anschlusskabel 36 vom Gehäuse 14 weg. Es umfasst endseitig einen Stecker 38, der in eine komplementäre Buchse beispielsweise eines Steuergeräts oder einer Stromversorgung eingesteckt werden kann.
  • Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, sind die Längsbohrungen 24 mit Epoxidharz 40 ausgegossen, dieses stellt also eine Vergussmasse dar. Das Epoxidharz 40 ist transparent, und zumindest der zwischen der Leuchtdiode 30 und der Vorderseite 16 des Gehäuses 14 vorhandene Teil des Epoxidharzes 40 bildet eine Abdeckeinrichtung, welche die Leuchtdiode 30 vor einem direkten Kontakt mit Nässe und Feuchtigkeit schützt. Nicht nur die Längsbohrungen 24, sondern auch die Ringnut 28 sind mit Epoxidharz 40 gefüllt. Daher sind auch die Anschlussleitungen 32 mit ihren elektrischen Kontakten, der Kabelstrang 34, und der Beginn des Anschlusskabels 36 mit Epoxidharz 40 vergossen. Auch diese Komponenten sind daher zuverlässig vor einem Kontakt mit Feuchtigkeit und Nässe geschützt.
  • Hergestellt wird die in den 1 und 2 gezeigte Beleuchtungseinrichtung 10 folgendermaßen: nach dem Einbringen der Längsbohrungen 24 wird in jede Längsbohrung 24 eine Leuchtdiode 30 eingesetzt. Anschließend wird das Epoxidharz in die Längsbohrungen 24 eingespritzt und hierdurch die Leuchtdioden 30 mit dem Epoxidharz 40 vergossen. Dann wird das Epoxidharz 40 ausgehärtet, beispielsweise thermisch oder durch Bestrahlung mit UV-Licht. Nach dem Aushärten des Epoxidharzes 40 steht dieses normalerweise über den Rand der jeweiligen Längsbohrung 24 (im Bereich der Vorderseite 16) über. Diese überstehende Vergussmasse aus Epoxidharz 40 wird nun beispielsweise mit einer Polierscheibe abgetragen, bis die freie Fläche der Vergussmasse 40 bündig ist zu der der jeweiligen Längsbohrung 24 benachbarten Oberfläche des Gehäuses 14. Hierdurch wird die Vorderseite 16, trotz der Längsbohrungen 24 und der in diese eingesetzten Leuchtdioden 30, vollkommen glatt und plan.
  • Wie bereits eingangs ausgeführt wurde, ist das Gehäuse 14 ringförmig. Dies bedeutet, dass es eine zylindrische Durchgangsöffnung 42 aufweist, in die eine Fluiddüse 46 eingesteckt ist. Diese besteht aus einer Hülse 48 und einem in die Hülse 48 eingeschraubten Düsenkörper 50. Die Hülse 48 weist auf ihrer in 2 rechten Seite, ähnlich wie das Gehäuse 14 der Beleuchtungseinrichtung 10, einen sich nach radial außen erstreckenden umlaufenden Kragen 52 auf. Hierzu komplementär ist eine entsprechende Vertiefung (ohne Bezugszeichen) am zur Vorderseite 16 gewandten Rand der Durchgangsöffnung 42 der Beleuchtungseinrichtung 10. Hierdurch ist auch die Vorderseite der Fluiddüse 46 wenigstens in etwa bündig zur Vorderseite 16 des Gehäuses 14 der Beleuchtungseinrichtung 10 (die beiden Vorderseiten werden der Einfachheit halber nachfolgend beide mit 16 bezeichnet).
  • In die äußere Mantelfläche der Hülse 48 ist ein Gewinde 54 eingeschnitten. Die Hülse 48 ist länger als das Gehäuse 14 und steht daher in Einbaulage etwas über die Rückseite 26 des Gehäuses 14 über. Auf diesen überstehenden Bereich der Hülse 48 ist eine Mutter 56 aufgeschraubt. Hierdurch wird die Hülse 48 am Gehäuse 14 verspannt bzw. befestigt. Auch die Hülse 48 weist eine Durchgangsöffnung 58 auf, die sich in 2 nach rechts zur Vorderseite 16 hin in einem Winkel von ungefähr 45° konisch erweitert. Dieser Bereich trägt das Bezugszeichen 60. In einen sich links davon anschließenden Bereich der Durchgangsöffnung 58 ist ein Gewinde 62 eingeschnitten.
  • Der Düsenkörper 50 weist einen zylindrischen Befestigungsabschnitt 64 auf, mit dem er in das Gewinde 62 der Durchgangsöffnung 58 der Hülse 48 eingeschraubt ist. Eine O-Ring-Dichtung 66, die in eine umlaufende Nut (ohne Bezugszeichen) im Befestigungsabschnitt 64 eingelegt ist, sorgt für die erforderliche Abdichtung. Zur Vorderseite 16 hin weist der Düsenkörper 50 einen Düsenabschnitt 68 auf, dessen Außenkontur sich zur Vorderseite 16 in konisch erweitert, und zwar unter einem Winkel von ungefähr 60°. In der in 2 gezeigten Einbaulage liegt der Düsenabschnitt 68 daher mit einer umlaufenden Kante 70 im Bereich der Vorderseite 16 an der konischen Erweiterung 60 der Durchgangsöffnung 58 an.
  • Der Düsenkörper 50 selbst weist ebenfalls eine Durchgangsbohrung 72 auf, die in einem zur Vorderseite 16 hin gewandten Bereich, der einen kleineren Querschnitt aufweist, die eigentliche Düse bildet. Dieser Bereich ist sechseckig, so dass in ihn ein Inbusschlüssel eingreifen kann. Zwischen dem Düsenabschnitt 68 und dem Befestigungsabschnitt 64 weist der Düsenkörper 50 einen Bereich auf, der eine vergleichsweise geringe Wandstärke hat. In diesem Bereich sind über den Umfang verteilt angeordnete Öffnungen 74 vorhanden (vgl. auch 3), welche die Durchgangsbohrung 72 mit einem zwischen dem Düsenabschnitt 68 des Düsenkörpers 50 und der konischen Erweiterung 60 der Hülse 48 gebildeten Ringraum (ohne Bezugszeichen) verbindet.
  • Bei der Fluiddüse 46 handelt es sich in dem in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel um eine Luftdüse. Die Durchgangsbohrung 72 ist daher auf in 2 nicht näher dargestellte Art und Weise mit einer Druckluftversorgung 76 verbunden. Die Luftdüse 46 ist Mitglied eines Satzes von Fluiddüsen, welche alle so ausgebildet sind, dass sie problemlos in die Beleuchtungseinrichtung 10 integriert werden können.
  • Ein weiteres Mitglied dieses Satzes von Fluiddüsen ist in den 4 und 5 gezeigt. Bei der dort gezeigten Fluiddüse handelt es sich um eine Jetdüse, mit der Luft und Wasser verspritzt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass in den 4 und 5 solche Elemente und Bereiche, die äquivalente Funktionen zu Elementen und Bereichen der 1 bis 3 aufweisen, die gleichen Bezugszeichen tragen und nicht nochmals im Detail erläutert sind.
  • Die in den 4 und 5 gezeigte Fluiddüse 46 weist ebenfalls eine Hülse 48 auf, die in die Durchgangsöffnung 42 des Gehäuses 14 der Beleuchtungseinrichtung 10 eingesetzt werden kann. Auf ein Gewinde 54 kann eine Mutter aufgeschraubt werden, so dass die Hülse 48 über den Kragen 52 am Gehäuse 14 der Beleuchtungseinrichtung 10 verspannt werden kann. Die Durchgangsbohrung 58 der Hülse 48 weist im Bereich der Vorderseite 16 einen erweiterten zylindrischen Abschnitt 78 auf. In diesem ist eine Kugelkopfdüse 68 aufgenommen. Ein der Vorderseite 16 zugewandter Bereich des erweiterten Abschnitts 78 trägt ein Gewinde 62, in welches ein Klemmring 80 eingeschraubt ist. Der Klemmring 80 drückt in Einbaulage die Kugelkopfdüse 68 gegen eine O-Ring-Dichtung 66.
  • Die Hülse 48 weist auf ihrer radial äußeren Mantelfläche, zu dem Gewinde 54 unmittelbar benachbart, eine umlaufende Nut 82 auf. Zwei gegenüberliegende und fluchtende Öffnungen 74 verbinden die Durchgangsöffnung 58 in der Hülse 48 mit der Nut 82.
  • Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten metallischen Teile, wie beispielsweise das Gehäuse 14, die Hülse 48 und der Düsenkörper 50, aus Edelstahl hergestellt sind. Diese Teile können daher vergleichsweise geringe Wandstärken aufweisen, wie sie beispielsweise beim Einsatz von Messing nicht möglich wären.

Claims (14)

  1. Beleuchtungseinrichtung (10) für einen Nassbereich, insbesondere für eine Badewanne, einen Whirlpool, etc., mit einem Gehäuse (14), welches an einer Begrenzungswand (12) des Nassbereichs befestigt werden kann, mit mindestens einem Leuchtmittel (30), welches von dem Gehäuse (14) gehalten wird, und mit einer transparenten Abdeckeinrichtung (40), welche das Leuchtmittel (30) fluiddicht abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung eine transparente, in einem Verarbeitungszustand flüssige und in einem Endzustand harte Masse (Vergussmasse 40) umfasst, in die das Leuchtmittel (30) zumindest bereichsweise eingebettet ist.
  2. Beleuchtungseinrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (30) vollständig in der Vergussmasse (40) eingeschlossen ist.
  3. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse (40) Epoxidharz umfasst.
  4. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (30) und die Vergussmasse (40) wenigstens größtenteils in einer Ausnehmung (24) im Gehäuse (14) angeordnet sind.
  5. Beleuchtungseinrichtung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung eine Durchgangsbohrung (24) ist, welche vorzugsweise vollständig mit der Vergussmasse (40) ausgefüllt ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) eine Mehrzahl von Ausnehmungen (24) umfasst, in denen jeweils mindestens ein Leuchtmittel (30) angeordnet ist.
  7. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die freie Oberfläche der Vergussmasse (40) und die zu der Ausnehmung (24) benachbarte Oberfläche (16) des Gehäuses (14) wenigstens in etwa bündig sind.
  8. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) aus Edelstahl ist.
  9. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass an dem Leuchtmittel (30) mindestens ein elektrischer Anschluss (32) und/oder ein elektrisches Kabel (34) vorhanden ist, und dass das Leuchtmittel (30) und der elektrische Anschluss (32) bzw. das Kabel (34) vollständig in der Vergussmasse (40) eingeschlossen sind.
  10. Beleuchtungseinrichtung (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Mehrzahl von Leuchtmitteln (30) das Gehäuse (14) eine Rückseite (26) umfasst, in der eine umlaufende Nut (28) vorhanden ist, in der die elektrischen Anschlüsse (32, 34) und gegebenenfalls weitere elektrische oder elektronische Komponenten angeordnet sind und die mit Vergussmasse (40) ausgegossen ist.
  11. Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) eine Durchgangsöffnung (42) aufweist, in die eine Fluiddüse (46) einsetzbar ist.
  12. Beleuchtungseinrichtung (10) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (42) so ausgebildet ist, dass eine beliebige Fluiddüse (46) aus einem Satz von Fluiddüsen (46) einsetzbar ist, wobei der Satz von Fluiddüsen (46) unterschiedliche Typen von Fluiddüsen (46), insbesondere eine Luftdüse und eine Luft/Wasserdüse, umfasst.
  13. Verfahren zur Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Schritte umfasst: a. Einsetzen mindestens eines Leuchtmittels (30) in die Ausnehmung (24) im Gehäuse (14); b. Vergießen des Leuchtmittels (30) in der Ausnehmung (24) mit einer Vergussmasse (40); c. Aushärten der Vergussmasse (40).
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es nach Schritt c zusätzlich folgenden Schritt umfasst: d. Abtragen der über den Rand der Ausnehmung (24) überstehenden Vergussmasse (40), derart, dass die Vergussmasse (40) wenigstens in etwa bündig mit der zu der Ausnehmung (24) benachbarten Oberfläche (16) des Gehäuses (14) abschließt.
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