DE10338608B3 - Elektrohandwerkzeuggerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeuggerät (2), insbesondere Bohrmaschine, Schlagbohrmaschine, Bohrhammer oder Schrauber, mit einem Maschinengehäuse, einem Antriebsmotor (4), einer durch den Antriebsmotor antreibbaren Spindel (16), wobei zwischen Antriebsmotor und Spindel eine Sperr-/Freigabeeinrichtung (24) mit einem motorseitigen Antriebsteil (12), einem spindelseitigen Abtriebsteil (14), welch letzteres drehfest mit der Spindel (16) verbunden ist, und wenigstens einem Klemmkörper (20) vorgesehen ist, und mit einem mit der Spindel (16) verbindbaren Futter zum Einspannen eines Werkzeugs, wobei die Spindel (16) bei Einleitung eines vom Futter in Richtung auf den Antriebsmotor (4) wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse festsetzbar ist und bei Einleitung eines vom Antriebsmotor (4) in Richtung auf die Spindel (16) wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse frei drehbar ist, wobei der wenigstens eine Klemmkörper (20) in einem Raum aufgenommen ist, der radial innen vom Abtriebsteil (20), radial außen von einem gehäusefesten eine im Wesentlichen zylindrische Öffnung bildenden Bauteil (22) und in Umfangsrichtung beidseitig von axial in die Öffnung ragenden Fortsätzen (28) des Antriebsteils (12) begrenzt ist; um das Werkzeuggerät stabiler auszubilden, ohne dass es massiver baut, wird vorgeschlagen, dass je zwei Fortsätze (28) des Antriebsteils in Umfangsrichtung und innerhalb der Öffnung über einen Wandabschnitt (30) miteinander verbunden sind, ...
Description
- Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeuggerät, insbesondere eine Bohrmaschine, eine Schlagbohrmaschine, einen Bohrhammer oder einen Schrauber, mit einem Maschinengehäuse, einem Antriebsmotor, einer durch den Antriebsmotor antreibbaren Spindel, wobei zwischen Antriebsmotor und Spindel eine Sperr-/Freigabeeinrichtung mit einem motorseitigen Antriebsteil, einem spindelseitigen Abtriebsteil, welchletzteres drehfest mit der Spindel verbunden ist, und wenigstens einem Klemmkörper vorgesehen ist, und mit einem mit der Spindel verbindbaren Futter zum Einspannen eines Werkzeugs, wobei die Spindel bei Einleitung eines vom Futter in Richtung auf den Antriebsmotor wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse festsetzbar ist und bei Einleitung eines vom Antriebsmotor in Richtung auf die Spindel wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse frei drehbar ist, wobei der wenigstens eine Klemmkörper in einem Raum aufgenommen ist, der radial innen vom Abtriebsteil, radial außen von einem gehäusefesten eine im wesentlichen zylindrische Öffnung bildenden Bauteil und in Umfangsrichtung beidseitig von axial in die Öffnung ragenden Fortsätzen des Antriebsteils begrenzt ist.
- Ein derartiges Elektrohandwerkzeuggerät ist beispielsweise bekannt aus
US 5016501 Sinn und Zweck der Sperr-/Freigabeeinrichtung nachUS 5016501 ist es, einen motorbetriebenen Schrauber durch Festsetzen der Spindel als handbetätigten Schraubenzieher zu verwenden. Ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt bei gattungsgemäßen Elektrohandwerkzeuggeräten ist jedoch die Möglichkeit, den Bohrer aus dem Bohrfutter entfernen zu können oder das Futter von der Spindel lösen zu können, ohne dass weitere Werkzeuge verwendet werden müssen und auch ohne dass der Benutzer mit der anderen Hand über einen Haltering oder dergleichen bei der Spindel gegenhalten muss. - Bei der Sperr-/Freigabeeinrichtung nach
US 5016501 greifen axial erstreckte Fortsätze des Antriebsteils in die Bewegungsebene des Abtriebteils ein und übertragen so ein Drehmoment auf das Abtriebsteil und während sie gleichzeitig den Klemmkörper in eine Freigabestellung drücken. - Ein ähnlicher Aufbau ist aus
US 3243023 bekannt, die eine Wellensperreinrichtung zeigt und beschreibt. Auch hier greifen axial erstreckte Fortsätze des Antriebsteils mit ihren radial inneren Enden in Mitnahmeöffnungen am Abtriebsteil. Die zur Kraftübertragung verwandten Flächen sind klein und noch dazu radial innen im Bereich von Kanten, die naturgemäß rasch verschleißen. Entsprechendes zeigtDE 44 47 480 A1 . - Bei einem weiteren Elektrohandwerkzeuggerät gemäß WO 99/10132 A1 erstreckt sich ein Nocken vom Antriebsteil nach radial innen in eine Ausnehmung des Abtriebsteils hinein. Die Kraftübertragung liegt wiederum verhältnismäßig weit radial innen. Um gleiche Antriebsmomente übertragen zu können, ist der Kraftaufwand und die einzuleitenden Kräfte demzufolge größer.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Elektrohandwerkzeuggerät der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass auch die Übertragung größerer Drehmomente verschleißarm möglich ist. Es soll dabei aber ein kostengünstiger, kompakter Aufbau der Sperr-/Freigabeeinrichtung und deren Antriebsteil und Abtriebsteil beibehalten werden können.
- Diese Aufgabe wird bei einem Elektrohandwerkzeuggerät der genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass je zwei Fortsätze des Antriebsteils in Umfangsrichtung und innerhalb der Öffnung über einen Wandabschnitt miteinander verbunden sind, dass die Fortsätze und dieser Wandabschnitt eine nach radial innen öffnende Ausnehmung begrenzen und dass das Abtriebsteil mit einem nach radial außen erstreckten Nocken, der in Umfangsrichtung schmäler ist als die Ausnehmung, in diese Ausnehmung eingreift, wobei die Drehmomentkopplung zwischen Antriebsteil und Abtriebsteil über die Fortsätze und diesen Nocken erfolgt.
- Dadurch, dass ein nach radial nach außen erstreckter Nocken des Abtriebsteils in die genannte nach radial innen öffnende Ausnehmung des Antriebsteils einragt, wird die zur Drehmomentübertragung erforderliche Kraft verhältnismäßig weit radial außen und damit drehmomentgünstig vom Antriebsteil auf das Abtriebsteil übertragen. Die hierfür erforderlichen Kräfte sind daher gegenüber Konstruktionen, bei denen die Kraftübertragung weiter radial innen stattfindet, geringer, die Sperr-/Freigabeeinrichtung kann daher weniger aufwendig dimensioniert und damit kompaktbauender ausgebildet werden.
- Nach der vorliegenden Erfindung sind jeweils zwei Fortsätze des Antriebsteils in Umfangsrichtung über einen Wandabschnitt miteinander verbunden. Auch wenn dieser Wandabschnitt in radialer Richtung verhältnismäßig schmal baut, so kann hierdurch eine im Betrieb ganz wesentliche Verstärkung dieser Fortsätze erreicht werden. Die von den Fortsätzen des Antriebsteils auf das Abtriebsteil zu übertragende Kraft wird zunächst auf die Fortsätze übertragen, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Fortsätze überlastet werden und brechen.
- Dadurch dass je zwei der Fortsätze über den Wandbereich verbunden sind, wird eine ganz wesentliche Steigerung der Belastbarkeit erreicht, ohne dass dies eine massivere oder stabilere Bauweise des Antriebsteils erfordern würde.
- In weiterer Ausbildung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Wandstärke der genannten Wandabschnitte in radialer Richtung etwa 30 – 60 % der Wandstärke der Fortsätze beträgt, insbesondere ungefähr halb so groß ist wie diese. Die Fortsätze haben eine bevorzugte Wandstärke von 3 – 6 mm. Wie bereits erwähnt, verbinden sie je zwei Fortsätze miteinander und begrenzen zusammen mit den Fortsätzen eine nach radial innen öffnende Ausnehmung, in die ein Nocken des Abtriebsteils zur Drehmomentübertragung einragt.
- Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Fortsätze und der sie verbindende Wandabschnitt vorzugsweise einstückig ausgebildet. Es handelt sich hierbei vorzugsweise um ein Metallsinterteil. Auch eine Ausbildung des gesamten Antriebsteils als einstückig hergestelltes Metallsinterteil hat sich bewährt.
- In weiterer Ausbildung der Erfindung erweist es sich vorteilhaft, wenn die Fortsätze auf ihrer in Umfangsrichtung von der Ausnehmung abgewandten Seite eine Anschlagfläche aufweisen, mit der bei Drehmomentübertragung vom Antriebmotor in Richtung auf die Spindel der wenigstens eine Klemmkörper in Freigabestellung drückbar ist. Auf diese Weise dient derselbe Fortsatz einerseits zur Drehmomentübertragung auf das Abtriebsteil und andererseits drückt er den Klemmkörper in Freigabestellung. Auf diese Weise sind auch die Klemmkörper soweit wie möglich radial außen angeordnet. Dies bedeutet, dass auch bei Sperrwirkung die Materialbeanspruchung minimiert wird. Es erweist sich des Weiteren als vorteilhaft, wenn am Abtriebsteil drei Nocken vorgesehen sind, die sich radial in etwa 120° zueinander weisenden Richtungen erstrecken. Die Erstreckung der Nocken in Umfangsrichtung beträgt etwa 5 – 20°.
- Eine optimale Führung der Teile der Sperr-/Freigabeeinrichtung wird auch dadurch unterstützt, wenn das eingangs erwähnte gehäusefeste Bauteil eine zylindrische Öffnung aufweist und auch die darin geführten Teile, nämlich das Antriebsteil, beziehungsweise dessen in die Öffnung axial erstreckten Abschnitte, nämlich die Fortsätze, eine vorzugsweise komplementär hierzu ausgebildete äußere Umfangsfläche aufweisen.
- Des Weiteren erweist sich als vorteilhaft, wenn das Abtriebsteil in Umfangsrichtung unmittelbar an die Nocken anschließend eine kreisrunde Außenkontur aufweist.
- Dementsprechend erweist sich als vorteilhaft, wenn die Fortsätze in Umfangsrichtung unmittelbar an die Ausnehmung anschließend eine kreisrunde Innenkontur aufweisen.
- Solchenfalls ist eine einfach herstellbare Gleitführung zwischen Antriebsteil und gehäusefestem Bauteil einerseits und zwischen Abtriebsteil und Antriebsteil über die erwähnte Ausbildung der Konturen erreicht.
- Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Abtriebsteil in Umfangsrichtung zwischen den kreisrunden Abschnitten der Außenkontur eine im wesentlichen ebene Abflachung aufweist, die eine Klemmfläche für den Klemmkörper bildet.
- Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuggeräts.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine Schnittansicht durch ein erfindungsgemäß ausgebildetes Elektrohandwerkzeuggerät; -
2 eine Schnittansicht gesehen in Richtung der Pfeile B-B in1 ; -
3 eine perspektivische Ansicht der wesentlichen Komponenten der Sperr-/Freigabeeinrichtung des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuggeräts. -
1 zeigt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen2 bezeichnetes Elektrohandwerkzeuggerät in Form einer Bohrmaschine. Die Bohrmaschine umfasst einen schematisch angedeuteten Elektromotor4 , von dem sich eine Hauptantriebswelle6 in axialer Richtung weg erstreckt. Weiter angedeutet ist ein Schaltgetriebe8 , dessen Ausgang ein Ritzel10 bildet. Das Ritzel10 kämmt mit einem Antriebsteil12 mit einer Außenverzahnung. Das noch näher zu beschreibende Antriebsteil12 ist zur Drehmomentübertragung koppelbar mit einem Abtriebsteil14 (ersichtlich aus2 ). Das Abtriebteil14 ist drehfest verbunden mit einer Spindel16 , an deren freiem Ende ein nicht dargestelltes Futter zum Einspannen eines Werkzeugs anordenbar ist. - Das genannte Antriebsteil
12 , das Abtriebsteil14 und drei Klemmkörper20 bilden zusammen mit einem gehäusefesten Bauteil22 eine Sperr-/Freigabeeinrichtung24 . Das gehäusefeste Bauteil22 umfasst eine zylindrische Innenöffnung26 , in der das Abtriebsteil14 konzentrisch angeordnet ist und in die sich das Antriebsteil12 in axialer Richtung mit sechs Fortsätzen28 hinein erstreckt. - Wie den
2 und3 ersehen werden kann, sind jeweils zwei Fortsätze28 über einen zwischen ihnen angeordneten und in Umfangsrichtung Wandabschnitt30 miteinander sich erstreckenden verbunden. Dieser Wandabschnitt30 und die beiden Fortsätze28 die er verbindet, sowie der aus1 ersichtliche Teil des Antriebsteils12 sind als einstückig hergestelltes Metallsinterteil gebildet. Dadurch, dass jeweils zwei Fortsätze28 durch den verhältnismäßig dünn bauenden Wandbereich30 miteinander verbunden sind, erhalten die Fortsätze28 eine sehr große Belastbarkeit. Sie sind beim Auftreten betriebsüblicher Kräfte prinzipiell unzerstörbar, insbesondere unbrechbar, und an den aus1 ersichtlichen, massiv bauenden, scheibenförmigen Teil des Antriebsteils12 angebunden. - Dieser Wandanschnitt
30 , der in radialer Richtung mit einer geringeren Wandstärke ausgebildet ist als die Fortsätze28 , begrenzt zusammen mit diesen eine nach radial innen öffnende Ausnehmung32 , in die ein sich nach radial außen erstreckender Nocken34 des Abtriebteils14 einragt. Die Erstreckung der Ausnehmung32 in Umfangsrichtung ist größer als diejenige des jeweiligen Nockens34 , so dass der Nocken gegenüber der Ausnehmung32 und den Fortsätzen28 beschränkt drehbar ist. - Die jeweiligen Fortsätze
28 weisen auf Ihrer in Umfangsrichtung von der Ausnehmung32 abgewandten Seite eine Anschlagfläche36 auf. Diese Anschlagfläche36 drückt bei Antrieb des Antriebsteils12 auf den in Drehrichtung folgenden Klemmkörper20 . Hierdurch wird der Klemmkörper20 stets in einem Bereich zwischen dem Abtriebsteil14 und dem gehäusefesten Bauteil22 gehalten, in dem er die Drehung von Antriebsteil12 und Abtriebsteil14 gegenüber dem gehäusefesten Bauteil22 nicht behindert. Aufgrund einer Abflachung38 der Außenkontur des Abtriebsteils14 ist der jeweilige Klemmkörper20 , wenn er in Kontakt mit der Anschlagfläche36 eines Fortsatzes28 ist, frei, also außer Klemmlage, so dass eine Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor4 in Richtung auf die Spindel16 möglich ist. Die Sperr-/Freigabeeinrichtung24 ist dann im Freigabezustand. In diesem Zustand liegt ein jeweiliger Fortsatz28 des Antriebsteils12 mit seiner die Ausnehmung32 begrenzenden Flanke39 gegen den dort einragenden Nocken34 an und überträgt somit vom Fortsatz28 auf die betreffende Nockenflanke40 ein Drehmoment auf das Abtriebsteil14 . Bei Umkehr der Drehrichtung sind die Verhältnisse entsprechend. Solchenfalls überträgt der jeweils andere Fortsatz28 des Antriebsteils12 die drehmomentübertragende Kraft auf die andere Nockenflanke des jeweiligen Nockens34 , und eine andere Anschlagfläche36 eines Fortsatzes28 drückt den folgenden Klemmkörper20 in Freigabestellung. - Wenn nun ein Benutzer im nicht angetriebenen Zustand des Elektrohandwerkzeuggeräts, insbesondere zum Abschrauben des Futters
18 von der Spindel16 , ein Drehmoment vom Futter in Richtung auf den Antriebsmotor4 einleitet, so wird das Abtriebsteil14 in dieser Richtung gegenüber dem gehäusefesten Bauteil22 verdreht. Gegebenenfalls wird das Antriebsteil12 über den Nocken34 geringfügig mitgenommen. Nach Umdrehung des Abtriebsteils14 in Umfangsrichtung um einige Grad gerät jedoch ein jeweiliger Klemmkörper20 in den sich keilförmig verjüngenden Spalt zwischen der Abflachung38 und der zylindrischen Innenwandung der Öffnung26 und führt zu einer Festsetzung des mit der Spindel16 drehfest verbundenen Abtriebsteils14 gegenüber dem gehäusefesten Bauteil22 . Die Sperr-/Freigabeeinrichtung24 ist nun im sperrenden, festgesetzten Zustand, und das Futter kann beispielsweise von der Spindel16 abgeschraubt werden. - Es erweist sich des Weiteren als vorteilhaft, dass das gehäusefeste Bauteil
22 in Form einer Platte41 mit der erwähnten Öffnung26 ausgebildet werden kann, insbesondere abgeflachte Eckabschnitte42 aufweisen und in Schiebeaufnahmen44 von Gehäusehalbschalen46 des Elektrohandwerkzeuggeräts einsetzbar sein kann. Auf diese Weise ist eine rasche Montage und eine Fixierung der vorausgehend genannten Komponenten gegenüber dem Maschinengehäuse erreichbar. -
3 zeigt schließlich eine perspektivische Ansicht der im Zusammenhang mit1 und2 beschriebenen Komponenten.
Claims (10)
- Elektrohandwerkzeuggerät (
2 ), insbesondere Bohrmaschine, Schlagbohrmaschine, Bohrhammer oder Schrauber, mit einem Maschinengehäuse, einem Antriebsmotor (4 ), einer durch den Antriebsmotor antreibbaren Spindel (16 ), wobei zwischen Antriebsmotor (4 ) und Spindel (16 ) eine Sperr-/Freigabeeinrichtung (24 ) mit einem motorseitigen Antriebsteil (12 ), einem spindelseitigen Abtriebsteil (14 ), welchletzteres drehfest mit der Spindel (16 ) verbunden ist, und wenigstens einem Klemmkörper (20 ) vorgesehen ist, und mit einem mit der Spindel (16 ) verbindbaren Futter zum Einspannen eines Werkzeugs, wobei die Spindel (16 ) bei Einleitung eines vom Futter in Richtung auf den Antriebsmotor (4 ) wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse festsetzbar ist und bei Einleitung eines vom Antriebsmotor (4 ) in Richtung auf die Spindel (16 ) wirkenden Drehmoments gegenüber dem Maschinengehäuse frei drehbar ist, wobei der wenigstens eine Klemmkörper (20 ) in einem Raum aufgenommen ist, der radial innen vom Abtriebsteil (14 ), radial außen von einem gehäusefesten eine im wesentlichen zylindrische Öffnung bildenden Bauteil (22 ) und in Umfangsrichtung beidseitig von axial in die Öffnung ragenden Fortsätzen (28 ) des Antriebsteils (12 ) begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass je zwei Fortsätze (28 ) des Antriebsteils in Umfangsrichtung und innerhalb der Öffnung über einen Wandabschnitt (30 ) miteinander verbunden sind, dass die Fortsätze (28 ) und dieser Wandabschnitt (30 ) eine nach radial innen öffnende Ausnehmung (32 ) begrenzen und dass das Abtriebsteil (14 ) mit einem nach radial außen erstreckten Nocken (34 ), der in Umfangsrichtung schmäler ist als die Ausnehmung (32 ), in diese Ausnehmung (32 ) eingreift, wobei die Drehmomentkopplung zwischen Antriebsteil (12 ) und Abtriebsteil (14 ) über die Fortsätze (28 ) und diesen Nocken (34 ) erfolgt. - Elektrohandwerkzeuggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke der genannten Wandabschnitte (
30 ) in radialer Richtung etwa 30 – 60 der Wandstärke der Fortsätze (28 ) beträgt, insbesondere halb so groß ist wie diese. - Elektrohandwerkzeuggerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (
28 ) eine Wandstärke von 3 – 6 mm, insbesondere von 4 – 5 mm aufweisen. - Elektrohandwerkzeuggerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsteil (
12 ) ein Metallsinterteil ist. - Elektrohandwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (
28 ) auf ihrer in Umfangsrichtung von der Ausnehmung (32 ) abgewandten Seite eine Anschlagfläche (36 ) aufweisen, mit der bei Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor (4 ) in Richtung auf die Spindel (16 ) der wenigstens eine Klemmkörper (20 ) in Freigabestellung drückbar ist. - Elektrohandwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Abtriebsteil (
14 ) drei Nocken (34 ) vorgesehen sind, die sich radial in etwa 120° zueinander weisenden Richtungen erstrecken. - Elektrohandwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckung der Nocken (
34 ) in Umfangsrichtung 5 – 20° beträgt. - Elektrohandwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtriebsteil (
14 ) in Umfangsrichtung, unmittelbar an die Nocken (34 ) anschließend, eine kreisrunde Außenkontur aufweist. - Elektrohandwerkzeuggerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtriebsteil (
14 ) in Umfangsrichtung zwischen den kreisrunden Abschnitten der Außenkontur eine im wesentlichen ebene Abflachung (38 ) aufweist, die eine Klemmfläche (20 ) für den Klemmkörper bildet. - Elektrohandwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (
28 ) in Umfangsrichtung, unmittelbar an die Ausnehmung (32 ) anschließend, eine kreisrunde Innenkontur aufweisen.
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8380 | Miscellaneous part iii |
Free format text: PFANDRECHT |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |