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Bei Wischblättern mit einem federbandartigen
Tragelement soll dieses über
das gesamte vom Wischblatt bestrichene Wischfeld eine möglichst gleichmäßige Verteilung
des vom Wischerarm ausgehenden Wischblatts-Anpressdrucks an der
Scheibe gewährleisten.
Durch eine entsprechende vorgebende Krümmung des unbelasteten Tragelements – also wenn
das Wischblatt nur mit seinen beiden Enden an der Scheibe anliegt – werden
die Enden der im Betrieb des Wischblatts vollständig an der Scheibe angelegten
Wischleiste durch das dann gespannte Tragelement zur Scheibe belastet,
auch wenn sich die Krümmungsradien
von sphärisch
gekrümmten Fahrzeugscheiben
bei jeder Wischblattposition ändern.
Die Krümmung
des Wischblatts muss also etwas stärker sein als die im Wischfeld
an der zu wischenden Scheibe gemessene stärkste Krümmung, weil während des
Wischbetriebs die Wischleiste, bzw. deren an der Scheibe anliegende
Wischlippe, stets mit einer bestimmten Kraft gegen die Scheibe drücken muss.
Das Tragelement ersetzt somit die aufwendige Tragbügelkonstruktion
mit zwei in der Wischleiste angeordneten Federschienen, wie sie bei
herkömmlichen
Wischblättern
praktiziert wird (
DE-OS
15 05 397 ), weil das Tragelement neben der Verteilung des
Anpressdrucks aiich die notwendige Querversteifung der gummielastischen
Wischleiste bewirkt. Bei dem bekannten Wischblatt wird nämlich die
von einem Wischerarm auf einen Hauptbügel ausgeübte, zur Scheibe gerichtete
Auflagekraft auf zwei Krallenbügel übertragen
und von diesen über vier
Krallen auf die gummielastische Wischleiste verteilt. Die beiden
Federschienen dieses Wischblatts sorgen in erster Linie für eine Querversteifung
der Wischleiste zwischen den Krallen, wenn das Wischblatt quer zu
seiner Längserstreckung über die
Scheibe verschoben wird.
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Aus der
DE 101 20 467 A1 ist es
bekannt das Tragelement zusätzlich
mit einer Windabweisleiste zu versehen, die während der Fahrt den Anpressdruck
gleichmäßig über die
Länge des
Wischblatts verteilt und in Abhängigkeit
der Fahrgeschwindigkeit erhöht.
Diese Windabweisleiste soll entweder aufgerastet oder in Längsrichtung
aufgeschoben werden. Da die Windabweisleiste jedoch systembedingt
ein weiches Teil sein muss, um die eingangs erwähnte Druckverteilung auf Grund
einer Verbiegung des vorgebogenen Tragelements nicht zu behindern,
gestaltet sich die Montage insbesondere in der Serienfertigung äußerst kompliziert
und störungsanfällig. Insbesondere
der genaue Sitz der Windabweisleiste auf dein Tragelement entlang
der gesamten Länge
des Wischblatts ist nur schwer erreichbar.
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Vorteile der
Erfindung
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Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen
des Hauptanspruchs hat den Vorteil, dass durch das Aufteilen des
Fügevorgangs
in einzelne Verfahrensschritte gerade das Umgreifen der zur Windabweisleiste
gehörenden
Krallen kontrolliert gestartet, vollzogen und überprüft werden kann. Erst wenn mindestens
eine der an der Windabweisleiste angeformte Krallen korrekt am Tragelement
eingefädelt
ist, wird die gesamte restliche Windabweisleiste über das
Tragelement gestülpt.
Dies funktioniert dann, wenn der Grundkörper des Wischblatts exakt in
einer Haltevorrichtung positioniert ist wobei zumindest bereichsweise
ein Abstand zwischen dem Tragelement und der Haltevorrichtung verbleibt.
In diesen Abstand lässt
sich die Kralle einbringen und auf einfache Weise relativ zum Tragelement
justieren. Während
des Überstülpvorgangs
ist die Kralle dann innerhalb des Abstands geführt beziehungsweise gehalten.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Merkmale
sind vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens nach dem Hauptanspruch
möglich. So
ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Wischleiste seitlich an
einer ersten Seite des Tragelements eingefädelt, über eine Quererstreckung des
Grundkörpers
geführt
und seitlich über
eine, der ersten Seite gegenüberliegenden
zweite Seite gestülpt
wird, da dabei bereits beim Einfädeln
die erste Kralle exakt positioniert und dort gehalten wird, solange,
bis auch die zweite Kralle auf der gegenüberliegenden Seite vollständig das
Tragelement umgriffen hat.
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Es hat sich gezeigt, dass das Einfädeln der ersten
Kralle dann besonders einfach und prozessfreundlich verläuft, wenn
die Windabweisleiste relativ zum Tragelement bzw. Relativ zu einer
durch das Tragelement definierten Ebene geneigt ist. Die einzufädelnde Kralle
wird dadurch ungestört
durch die andere Kralle auf die Tragelementseite zugeführt, die sie
umgreifen soll. Dabei kann die Kralle selbsttätig ausgerichtet werden – das heißt, dass
die Krallenöffnung
direkt auf das Tragelement zuweist und der Verlauf der Krallenöffnung dem
der Tragelementseite entlang der Ebene entspricht –, wenn
die Kralle an der Haltevorrichtung angelegt und in den Abstand eingeführt wird.
Durch die Elastizität
der Windabweisleiste legt sich die Kralle mit einer Unterkante an der
Haltevorrichtung an und lässt
sich derart ausgerichtet einfach über die Tragelementseite schieben.
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In vorteilhafter Weise hintergreift
die zweite Kralle beim Überstülpen der
Wischleiste die zweite Seite des Tragelements und sichert so die
Windabweisleiste zumindest quer zur Längsrichtung des Wischblatts.
Dieser Schritt kann auf einfache Weise durch eine Klippsleiste vollzogen
werden, die auf einen Flügelbereich
der Windabweisleiste drückt,
wodurch die zweite Kralle um die zweite Seite herum geschoben wird.
Weist die Klippsleiste die gesamte Länge der Windabweisleiste auf,
so kann die Windabweisleiste oder zumindest die gesamte Länge eines
Teilbereichs der Windabweisleiste auf, so kann die Windabweisleiste
beziehungsweise der Teilbereich der Windabweisleiste durch einen
einmaligen Druckvorgang der Klippsleiste über das Tragelement gestülpt werden.
Auf diese Weise wird dieser Einzelschritt sehr schnell durchgeführt, was
für die
Serienfertigung großer
Stückzahlen
von Vorteil ist. Etwas langsamer aber dafür prozesssicher wird die zweite Kralle über die
zweite Seite geschoben, wenn zum Überstülpen eine Rolle auf einen Bereich
der Windabweisleiste drückt
und die Rolle entlang der zweiten Seite verfährt. Dabei wird beim Anfahren
der Rolle die zweite Kralle um die zweite Seite des Tragelements
herum angefädelt
und durch Längsverfahren der
Rolle in einer Art Wellenbewegungen die zweite Kralle über die
zweite Seite geschoben.
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Das Einfädeln der ersten Kralle wird
verbessert, wenn während
des Einfädelns
die Drückrolle
als Führung
dient. Dadurch ist sichergestellt, dass die weiche Windabweisleiste
sicher gehalten und der Einfädelvorgang
ordnungsgemäß durchgeführt wird. Eine
weitere Führung
kann sich dadurch erübrigen.
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Die Prozesssicherheit wird erhöht, wenn
die Windabweisleiste selbst in einer Vertiefung der Haltevorrichtung
zwischengelagert wird, die der Neigung der Wischleiste gegenüber der
Ebene des Tragelements während
der Zuführung
entspricht. Dadurch ist sichergestellt, dass die weiche Windabweisleiste
ordnungsgemäß gegriffen
werden kann und in der vorbestimmten Neigung montiert wird.
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Um vollständig sicherzustellen, dass
die zweite Kralle ordnungsgemäß über die
zweite Seite des Tragelements gelangt, kann diese gegriffen und definiert
geführt
werden. Hierfür
eignet sich eine Hakenleiste, die mit einem Haken, der zumindest
bereichsweise an der zweiten Kralle einhakt, die Windabweisleiste
insgesamt in ihrer Breite dehnt, die zweite Kralle damit über die
zweite Seite zieht und die zweite Kralle nach unten um das Tragelement führt.
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Insbesondere bei kurzen Wischblättern ist
es von Vorteil, wenn nach dem Einfädeln der ersten Kralle an einer
Stirnseite des Tragelements die Wischleiste entlang des Wischblatts über das
Tragelement gestülpt
wird. Bei diesem Verfahren kann die Windabweisleiste maschinell
entlang der Längsrichtung
des Wischblatts positioniert werden und muss dann lediglich an einer
Stelle gegriffen, eingefädelt und übergestülpt werden.
Dieser Prozessschritt eignet sich insbesondere bei weichen, schwer
greifbaren Windabweisleisten, da während des Überstülpens immer eine effektive
Führung
vorhanden ist.
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Die Prozessgeschwindigkeit kann erhöht beziehungsweise
der Prozesstakt erniedrigt werden, wenn die Windabweisleiste entlang
ihrer Längserstreckung
zweiteilig ausgebildet ist und die beiden Teile gleichzeitig auf
unterschiedlichen Bereichen des Tragelements aufgebracht werden.
Diese Maßnahme
eignet sich besonders bei Wischblättern, bei denen bereits eine
Anschlussvorrichtung für
einen Wischerarm montiert ist und die Windabweisleiste beidseitig
der Anschlussvorrichtung aufgebracht werden muss.
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Eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens weist zumindest eine Haltevorrichtung für den Grundkörper des
Wischblatts sowie eine Greifvorrichtung für die Windabweisleiste auf
wobei an der Haltevorrichtung in vorteilhafter Weise ein einen Abstand
definierenden Absatz angeformt ist. Durch den Absatz wird es möglich, dass
die Windabweisleiste beziehungsweise deren Krallen je einzeln oder
gemeinsam geführt
das Tragelement umgreifen können,
wodurch die Prozesssicherheit deutlich erhöht wird.
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Das Wischblatt beziehungsweise dessen Grundkörper lässt sich
einfach in der Haltevorrichtung positionieren und sichern, wenn
das Wischblatt an einer am Wischblatt ausgebildeten Anschlussvorrichtung
für einen
Wischerarm aufgenommen wird. Dabei kann die Vorspannung des Tragelements
ausgenutzt werden, wenn die Haltevorrichtung selbst eben ausgebildet
ist und das Tragelement auf diese Ebene belastet und über die
Anschlussvorrichtung fixiert wird. Mittels einer Anpressleiste,
die quer zu einer Längserstreckung
des Wischblatts verschiebbar ist kann eine einfachere zusätzliche
Fixierung der teilweise montierten Windabweisleiste erreicht werden.
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In der Zeichnung zeigen
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1 ein
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Wischblatt in perspektivischer Darstellung mit strichpunktiert
angedeutetem Wischerarm,
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2 einen
Querschnitt durch das Wischblatt entlang der Linie II-III in 1 in vergrößerter Darstellung,
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3 die
Anordnung gemäß 2 in einer anderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Wischblatts,
die
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4a bis 4g einzelne Verfahrensschritte nach
einem ersten erfindungsgemäßen Verfahrensbeispiel,
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5 ein
zweites Verfahrensbeispiel, die
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6a bis 6d einzelne Verfahrensschritte nach
einem dritten Verfahrensbeispiel,
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7 ein
viertes Verfahrensbeispiel und
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8 ein
Ausführungsbeispiel
für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Ein in 1 dargestelltes
Wischblatt 10 weist ein bandartig lanagestrecktes, federelastisches,
ein- oder mehrteiliges Tragelement 12 auf, welches in unbelastetem Zustand
in Längsrichtung gekrümmt ist.
An der von der zu wischenden Scheibe 14 abgewandten konvexen
oberen bzw. äußeren Bandseite 16 (1 und 2) des Tragelements ist in dessen Mittelabschnitt
eine beispielsweise flächig
an dieser anliegenden Anschlussvorrichtung 18 angeordnet,
mit deren Hilfe das Wischblatt 10 mit einem an der Karosserie
eines Kraftfahrzeugs geführten, angetriebenen
Wischerarm 20 lösbar
verbunden werden kann. An der der Scheibe zugewandten konkaven unteren
bzw. inneren Bandfläche
oder Bandseite 22 des gekrümmten Tragelements 12 ist
eine langgestreckte, gummielastische Wischleiste 24 angeordnet,
die sich längsachsparallel
zum Tragelement 12 erstreckt. An dem freien Ende des Wischerarms
sind nicht näher
dargestellte Gegenanschlussmittel vorgesehen, welche mit der Anschlussvorrichtung 18 des
Wischblatts im Sinne eines Gelenks zusammenwirken.
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Der Wischerarm 20 und damit
aiich das Wischblatt 10 sind in Richtung des Pfeiles 26 zur
zu wischenden Scheibe belastet, deren zu wischende Oberfläche in 1 durch die strichpunktierte
Linie 14 angedeutet ist. Da die strichpunktierte Linie
die stärkste
Krümmung
der Scheibenoberfläche
darstellen soll, ist klar ersichtlich, dass die Krümmung des mit
seinen Enden 10' an
der Scheibe 14 anliegenden, noch unbelasteten Wischblatts 10 stärker ist
als die maximale Scheibenkrümmung.
Es hat – unbelastet – also gegenüber der
Scheibe einen konkaven Verlauf. Unter dem Anpressdruck (Pfeil 26)
legt sich das Wischblatt 10 mit seiner die Wischarbeit
verrichtende Wischlippe 28 über seine gesamte Länge an der Scheibenoberfläche 14 an
und geht in eine der Strecklage angenäherte Arbeitslage über. Dabei
baut sich im bandartigen federelastischen Tragelement 12 eine
Spannung auf, welche für
eine ordnungsgemäße Anlage
der Wischleiste 24 bzw. deren Wischlippe 28 über deren
gesamte Länge
an der Wischleiste 24 bzw. deren Wischlippe 28 über deren
gesamte Länge an
der Kraftfahrzeugscheibe 14 sorgt. Weil die in aller Regel
sphärisch
gekrümmte
Scheibe nicht einen Abschnitt einer Kugeloberfläche darstellt, muss sich das Wischblatt 10 gegenüber dem
Wischerarm 20 während
seiner Wischbewegung (Doppelpfeil 50) ständig der
jeweiligen Lage und dem Verlauf der Scheibenoberfläche 14 anpassen
können.
Deshalb ist die eine Schwingbewegung (Doppelpfeil 32) um
die Gelenkachse der Anschlussverbindung ermöglichende gelenkige Verbindung
zwischen Wischerarm 20 und Wischblatt 10 notwendig.
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Die Ausführungsform gemäß 2 des Wischblatts 10 hat
eine Wischleiste 24, die an ihren beiden aneinander gegenüberliegenden,
voneinander abgewandten Längsseiten
mit je einer einander gegenüberliegenden
Längsnuten 34 versehen
ist, die zu den Längsseiten
hin randoffen sind. In den Längsnuten 34 ist
jeweils eine Federschiene 36 angeordnet, deren Breite größer ist
als die Tiefe der Längsnuten 34.
Die beiden Federschienen 36 gehören zum Tragelement 12.
Sie ragen jeweils mit ihren äußeren Längs-Randbereichen
bzw. Randstreifen 38 aus den Längsnuten 34 heraus.
Die ordnungsgemäße Sicherung
der beiden Federschienen 336 in ihren Längsnuten 34 wird durch
Endkappen 40 übernommen (1). Des Weiteren kann auch
die Anschlussvorrichtung 18 (1)
zur Sicherung der Federschienen 36 in ihren Längsnuten 34 beitragen.
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Die Ausführungsform nach 3 entspricht der nach 2 wobei das Tragelement 12 aus
einer einzelnen, durchgehenden Federschiene 42 besteht, an
der die Wischleiste 24 befestigt beispielsweise angeklebt
ist.
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Beiden Ausführungen ist gemein, dass die Wischleiste 24 zusammen
mit dem Tragelement 12 einen Grundkörper 56 definieren.
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In beiden Ausführungsformen weist das Wischblatt 10 eine
Windabweisleiste 44 auf, die über eine erste Kralle 46 und
eine zweite Kralle 48 am Tragelement 12 befestigt
ist. Die beiden Krallen 46, 48 umgreifen die Randstreifen 38 des
Tragelements 12 und sind miteinander über einen Steg 50 verbunden. Auf
der der Wischleiste 24 gegenüberliegenden Seite des Tragelements 12 setzen
sich die Krallen 46, 48 bzw. der Steg 50 fort
und definieren eine Windanströmseite 52 sowie
eine Windabströmseite 54.
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Im ersten Ausführungsbeispiel nach 2 besteht der Steg 50 zum
Teil aus dem Material der Krallen 46, 48 und zum
Teil aus dem Material des weiteren Aufbaus der Windabweisleiste 44.
Da die Krallen 46, 48 einen sicheren Halt am Tragelement 12 gewährleisten
mussen, ist deren Material härter als
das der restlichen Windabweisleiste 44. Im zweiten Ausführungsbeispiel
nach 3 besteht der Steg 50 aus
dem Material der restlichen Windabweisleiste 44. In beiden
Ausführungsbeispielen
kann die Windabweisleiste 44 extrudiert werden.
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In einem erfindungsgemäßen ersten
Verfahrensbeispiel nach den 4a bis 4g wird der Grundkörper 56 in
eine Haltevorrichtung 58 eingelegt, die eine entsprechende
Aussparung 60 für
die Wischleiste 24 sowie zwei Auflagen 62 aufweist,
auf denen das Tragelement 12 zu liegen kommt. Die Auflagen 62 sind
schmäler
gehalten als die Breite des Tragelements 12, sodass zwischen
dem Tragelement 12 und der Haltevorrichtung 58 zumindest
bereichsweise ein Abstand 63 verbleibt.
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Mit einem Greifer 64 wird
die Windabweisleiste 44, die in der Nähe des Grundkörpers 56 abgelegt
ist, gegriffen (4b),
auf der ersten Seite 65 des Grundkörpers 56 zu bewegt,
die erste Kralle 46 am Tragelement 12 eingefädelt (4d) und dann über das
Tragelement 12 gestülpt
(4f).
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In detaillierten Einzelschritten
ist in 4a zu erkennen,
dass der Greifer 64 entlang einer durch die Windabströmseite 54 definierten
Richtung auf die Windabweisleiste 44 zubewegt wird (Pfeil 66)
und entsprechend 4b die
Windabweisleiste 44 greift. Um eine Beschädigung der
Windabweisleiste 44 zu vermeiden bzw. die Windabweisleiste 44 über eine größere Fläche zu halten,
weist der an der Windanströmseite 52 angreifende
Teil des Greifers 64 die Form der Windanströmseite 52 auf.
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Der Greifer 64 hebt dann
die Windabweisleiste 44 an (Pfeil 68 in 4c) um sie anschließend auf
den Grundkörper 56 zu
zubewegen (Pfeil 70 in 4d).
Die Windabweisleiste 44, die bereits geneigt in einer als
Vertiefung 71 ausgebildeten Aufnahme der Haltevorrichtung 58 abgelegt
ist, wird unter eben dieser Neigung während der Bewegung (Pfeil 70)
gehalten. Die Neigung ist relativ zu einer durch das Tragelement 12 virtuell
aufgespannten Ebene 73 (4c).
Der Höhenabstand
der Windabweisleiste 44 zur Haltevorrichtung 58 ist
so gewählt,
dass die erste Kralle 46 an einer Fläche 72 zur Anlage
gelangt, die in den Abstand 63 zwischen dem Tragelement 12 und
der Haltevorrichtung 58 mündet. Durch die Bewegung in
Richtung des Pfeils 70 richtet sich die erste Kralle so
aus, dass deren Krallenöffnung 74 in
Richtung des Randstreifens 38 weist. Durch die weiteren
Bewegung in Richtung des Pfeils 70 wird dann die erste
Kralle 46 zwangsweise in den Abstand 63 eingeführt und
am Tragelement 12 eingefädelt.
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Nachdem die Windabweisleiste quer über das
Tragelement 12 geführt
und die zweite Kralle 48 auf einer zweiten Seite 76,
die der ersten Seite 65 gegenüberliegt, abgelegt wurde, öffnet sich
der Greifer 64 (Pfeil 78 in 4e). Der eine Teil des Greifers 64 wird
nun auf die Windabweisleiste zubewegt (Pfeil 80 in 4f) und fungiert als Klippsleiste 82,
indem er auf einen Flügelbereich 84 der
Windabweisleiste 44 drückt
und so die zweite Kralle 46 um die zweite Seite 76 schiebt.
Auf Grund der aufgebauten Spannung im Steg 50 fädelt aiich
die zweite Kralle 48 am Tragelement 12 ein in
dein sie in den Abstand 63 einfährt. Der Greifer 64 kann
entfernt werden, die Windabweisleiste 44 ist fertig montiert.
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In einem zweiten Verfahrensbeispiel,
das schematisch in 5 dargestellt
ist, erfolgen die Verfahrensschritte analog zum ersten Verfahrensbeispiel
entsprechend den 4a bis 4e, das heißt, bis die
Windabweisleiste 44 mit ihrer zweiten Kralle 48 auf
der zweiten Seite 76 abgelegt wurde. Nach dein Öffnen des
Greifers 64 wird mit einer Druckrolle 86 von oben
auf die zweite Kralle 48 gedrückt, bis diese auf Grund ihrer
Elastizität
das Tragelement 12 umgreift und in den Abstand 63 eingeführt ist.
Die Druckrolle 86 wird dann entlang der Windabweisleiste 44 geführt, wodurch
die zweite Kralle 48 einer Wellenbewegung ähnlich zum
Hintergreifen des Tragelements 12 gezwungen wird. Mit einer
Seite 88 liegt die Druckrolle 86 der Windabströmseite 54 direkt
gegenüber
und kann damit als Führung
beim Einfädeln
der zweiten Kralle 48 dienen.
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Zum ersten Einfädeln der zweiten Kralle 48 kann
optional ein Klippsstempel 85 eingesetzt werden, der in
einem schmalen Bereich auf die Windanströmseite 52 drückt. Nach
diesem partiellen Einfädeln
wird das weitere Einfädeln über die
Druckrolle 86 vollzogen. Der Klippsstempel 85 kann
dabei zurückgezogen
werden oder zu Sicherungszwecken an der Windanströmseite 52 angelegt
bleiben.
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Als eine weitere Sicherungsmaßnahme kann,
nachdem die erste Kralle 46 vollständig eingefädelt ist, eine Andrückleiste 90 auf
die erste Kralle 46 zubewegt werden (Pfeil 92),
bis sie an der ersten Kralle 46 anliegt und diese damit
für die
weiteren Montagevorgänge
in ihrer Position sichert. Diese Maßnahme kann auch im ersten
Verfahrensbeispiel eingesetzt werden.
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In einem dritten Verfahrensbeispiel,
das schematisch in den 6a bis 6d dargestellt ist, erfolgen
die Verfahrensschritte analog zum ersten Verfahrensbeispiel entsprechend
den 4a bis 4e, das heißt, bis
die Windabweisleiste 44 mit ihrer zweiten Kralle 48 auf
der zweiten Seite 76 abgelegt wurde. Nach dem Öffnen des
Greifers 64 wird die zweite Kralle 48 mit einer
Hakenleiste 94 eine Verschiebe-Schwenkbewegung aus. Die
Hakenleiste 94 erstreckt sich über die gesamte Länge der
Windabweisleiste 44 und vollzieht damit das Einfädeln der zweiten
Kralle 48 in einem Schritt. Es ist jedoch aiich denkbar,
dass die Hakenleiste 94 nur in einem kleinen Anfangsbereich
durch die Verschiebe-Schwenkbewegung die zweite Kralle 48 einfädelt und
das weitere Einfädeln durch
ein Verfahren der Hakenleiste 94 entlang der Längserstreckung
der Windabweisleiste 44 erfolgt. Auch in diesem Verfahrensbeispiel kann
eine Andrückleiste 90 die
erste Kralle 44 in ihrer Position sichern.
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In einem vierten Verfahrensbeispiel,
das schematisch in 7 dargestellt
ist, liegt die Windabweisleiste 44 in einer Längsflucht
zum Grundkörper 56,
der seinerseits wie in den vorangegangenen Beispielen in der Haltevorrichtung 56 gehalten
wird. Mit einer nicht dargestellten Greifvorrichtung, die bevorzugt
stirnseitig an der Windabweisleiste 44 angreift, werden
die Krallen 46 und 48 am Tragelement 12 eingefädelt und
danach die Windabweisleiste 44 in Richtung des Pfeils 96 die
Windabweisleiste über
das Tragelement 12 gestülpt.
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Für
dieses Verfahren eignet sich besonders ein Wischblatt analog zu 3.
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Wie in 1 erkennbar
ist, weist das Wischblatt 10 je zwei Windabweisleisten
auf, die zu beiden Seiten der Anschlussvorrichtung 18 angeordnet
sind. Allen vorbeschriebenen Verfahrensbeispielen ist gemeinsam,
dass die beiden Windabweisleisten 44 gleichzeitig montiert
werden. Es ist jedoch auch denkbar, die Montage nacheinander zu
vollziehen.
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In 8 ist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
dargestellt, mit der bzw. auf der die vorbeschriebenen Verfahrensbeispiele
durchgeführt
werden können.
Sie weist eine Haltevorrichtung 58 auf mit einer als Aussparung 60 ausgebildeten
Aufnahme für
den Grundkörper 56 des
Wischblatts 10. Die Aussparung 60 wird flankiert
von zwei Auflagen 62, die zu einer oberen Fläche 72 einen
Abstand 63 definieren. Wird ein Wischblatt 10 mit
seinem Tragelement 12 auf den Auflagen 62 abgelegt,
kommt damit das Tragelement 12 im Abstand 63 über der
Fläche 72 zu
liegen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
weist ferner eine Greifvorrichtung auf die in 8 nicht dargestellt ist, deren Greifer 64 in
den die Verfahrensbeispiele zeigenden 4 bis 6 erkennbar ist.
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Dementsprechend weist der Greifer 64 mindestens
zwei Greifglieder auf, wobei ein Greifglied als eine sich entlang
des Tragelements 12 erstreckende Klippsleiste 82 ausgebildet
ist (4a bis 4f).
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In einer anderen Ausführungsform
ist ein Greifglied als Rolle insbesondere Druckrolle 86 ausgebildet.
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Die Vorrichtung weist ferner eine
Vertiefung 71 auf, in der die Windabweisleiste 44 ablegbar
ist. Die Vertiefung 71 ist dabei mit mindestens einer schrägen Fläche 98 versehen,
an der die Windabweisleiste 44 angelegt und damit schräg zum Grundkörper 56 positioniert
werden kann. Anstatt einer Vertiefung kann auch ein eine schräge Fläche aufweisender
Aufbau vorgesehen sein.
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Um den Grundkörper 56 auf den Auflagen 62 zu
sichern, ist eine Aufnahme 100 vorgesehen, die eine mit
dem Grundkörper 56 des
Wischblatts 10 verbundene Anschlussvorrichtung 18 aufnehmen
und damit sichern kann. Die Aufnahme 100 weist einen Zylinder 102 auf,
in dem ein nicht dargestellter Kolben verschiebbar und damit in
eine Öffnung
der Anschlussvorrichtung 18 einführbar ist. Die Anordnung ist
so getroffen, dass ein von einer nicht dargestellten Positionierungseinrichtung
eingeliefertes Wischblatt in gestreckter und damit vorgespannter
Form auf den Auflagen 62 abgelegt und über die Kolbenstange 104 in
dieser Position gesichert werden kann. Die Spannung des Tragelements 12 verhindert
ein Abheben der Tragelementenden von denen Auflagen 62 während der
Montage der Windabweisleiste 44. Ferner verhindert das
Zusammenwirken zwischen der Wischleiste 24 und der Aussparung 60 ein
seitliches Verschieben des Tragelements 12 während der
Montage.
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Selbstverständlich kann ein zu montierendes Wischblatt
mit einer Achse im Bereich der Anschlussvorrichtung 18 versehen
sein, die dann von einer entsprechenden Aufnahme 100 gesichert
wird. Es ist auch klar, dass zum Zwecke der Anpassung auf unterschiedliche
Wischblattgeometrien die Auflagen 62 in Höhe und Abstand
sowie die Tiefe der Aussparung 60 manuell oder maschinell
veränderbar
sind. Zudem kann eine zusätzliche
Haltewirkung erzeugt werden, wenn die Auflage 62 elektromagnetisch
aktivierbar sind oder wenn in der Aussparung 60 ein Unterdruck erzeugt
wird.
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Die Vorrichtung weist ferner Anpressleisten 90 auf.
Jeder der Anpressleisten 90 ist zwischen mindestens zwei
Positionen quer zur Längserstreckung des
Wischblatts 10 verschiebbar (siehe 5). In einer ersten Position, in 5 gestrichelt gezeichnet, ist
der Grundkörper 56 sowie
die Fläche 72 davor
frei während
in der zweiten Position die Anpressleiste an der zu montierenden
Windabweisleiste 44 im Bereich des Tragelements 12 anliegt.
Die Führungen
sowie Verschiebemittel für
jede Anpressleiste 90 sind nicht dargestellt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in einer
weiteren Ausführungsform
eine Hakenleiste 94 auf, die beidseitig neben der Aufnahme 100 in
Längserstreckung
des zu montierenden Wischblatts 10 angeordnet sind. Die
Hakenleiste 94 ist in den 6a bis 6d dargestellt. Sie besitzt
einen Haken 106, der in Form und Größe an die zweite Kralle 48 angepasst ist.
Die Hakenleiste 94 ist über
eine Achse 108 schwenkbar gelagert, wobei die Achse 108 selbst quer
zu ihrer axialen Erstreckung verschiebbar ausgebildet ist. Damit
kann die Hakenleiste 94 die zweite Kralle 48 fassen,
durch Verschieben der Achse 108 in Richtung des Pfeils 110 die
Kralle 48 über
den Rand des Tragelements 12 ziehen, durch Verschenken nach
unten in Richtung des Pfeils 112 und nachgeordnetem Verschieben
in Richtung des Pfeils 114 die Kralle 48 dann
um die zweite Seite 76 herum positionieren. Damit ist die
zweite Kralle 48 ebenfalls eingefädelt.
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Selbstverständlich ist es auch möglich, ohne den
Gedanken der Erfindung zu verlassen, die Windabweisleiste 44 in
einer der Aussparung 60 ähnlichen Aussparung zu positionieren
und das Tragelement 12 den entsprechenden Bewegungsablauf
oder zumindest Teile davon ausführen
zulassen. Es sind dazu dann Vorkehrungen zu treffen, die die Krümmung im
unbelasteten Zustand des Tragelements 12 berücksichtigen.
Die kann beispielsweise über
Schienen oder Rollen entlang der Windabweisleiste 44 erfolgen.