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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verschlusskappe für ein Ausgabebehältnis, wobei
die Verschlusskappe einen Verschlussschieber aufweist, der zwischen
einer Verschlussstellung und einer Öffnungsstellung verlagerbar
ist, wobei in der Öffnungsstellung
eine Ventilmembran wirksam ist.
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Der
DE 43 43 031 A1 ist
eine einem Ausgabebehältnis
zuordbare Verschlusskappe entnehmbar, deren Verschlussschieber über einen
Mitnehmer einer Drehhandhabe bewegt wird. Die Drehhandhabe läuft in einem
Querschlitz des zwischen Verschlussstellung und Öffnungsstellung linear bewegbaren
Verschlussschiebers.
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Hinsichtlich
der Ausgestaltung und Zuordnung einer Ventilmembran sei auf eine
deutsche Patentanmeldung hingewiesen, geführt unter dem amtlichen Aktenzeichen:
102 18 363.5. Sie ist kugelabschnittförmig gewölbt, flexibel und besteht aus
elastischem, dichtenden Material. Eine beispielsweise in der Diametralen
vorgenommene Schlitzung ergibt eine lippenartige Ventilfunktion.
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In
Kenntnis dieser Vorgaben hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt,
eine gattungsgemäße Verschlusskappe
baulich einfach und funktionssicher auszubilden.
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Diese
Aufgabe ist zunächst
und im Wesentlichen bei einer Verschlusskappe mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst,
wobei darauf abgestellt ist, dass die Ventilmembran in dem Verschlussschieber gehaltert
ist und mit diesem zwischen der Verschlussstellung und der Öffnungsstellung
verlagerbar ist.
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Zufolge
solcher Ausgestaltung ist eine baulich einfache, gebrauchsvorteilhafte
Verschlusskappe erzielt. Der Verschlussschieber bringt die Ventilmembran
dem Durchlass des Ausgabebehältnisses zu
und nimmt sie im Gegenzug wieder weg, in welcher Stellung dann die
Verschlussfunktion greift. Das Ganze funktioniert wie eine Schiebeblende.
Die Ventilmembran lässt
sich leicht mit dem Verschlussschieber verbinden bzw. sogar integral
anformen. Bezüglich
der Mittel der Verbindung sei auf die zitierte deutsche Patentanmeldung
verwiesen.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein. So besteht hinsichtlich der Erlangung
einer zuverlässigen
Verschlussstellung die bauliche Weiterbildung darin, dass der Verschlussschieber,
zugeordnet der Verschlussstellung, eine Verschlussmembran aufweist.
Es kann sich hierbei um den oben geschilderten Grundkörper handeln,
eben nur ungeschlitzt. Seine Elastizität und Flexibilität stellen
ideale Voraussetzungen für
den erstrebten Dichtschluss. Dabei kommt man zu einer kompakten
Bauform, wenn weiter so vorgegangen wird, dass die Ventilmembran und
die Verschlussmembran in Verschieberichtung des Verschlussschiebers
in dem Verschlussschieber nebeneinander angeordnet sind, wobei die
Ventilmembran auf der dem freien Ende des Verschlussschiebers abgewandten
Seite der Verschlussmembran angeordnet ist. Der Verschlussschieber
wird so zum Vehikel zweier Funktionsteile. Das eröffnet überdies
eine logische Bedienung, welche ein Zuhalten der Ventilmembran eher
unwahrscheinlich macht. Der Benutzer wird bevorzugt in den Bereich
des freien Endes schiebeverlagernd greifen. Weiter erweist es sich
als vorteilhaft, dass in der Verschlussstellung des Verschlussschiebers
die Ventilmembran in Überdeckung
zu einer zugeordneten Mulde der Kappe einliegt. Das vermeidet nicht
nur ein in der Ruhestellung unnötiges
Verformen respektive Walken der Ventilmembran, sondern eröffnet auch
einen rasttechnischen Aspekt. Der Verschlussschieber wird gleichsam
zum Schnäpper.
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Die
Erfindung betrifft sodann eine Verschlusskappe für ein Ausgabebehältnis, wobei
die Verschlusskappe einen Verschlussschieber aufweist, der zwischen
einer Verschlussstellung und einer Öffnungsstellung verlagerbar
ist, wobei in der Öffnungsstellung
eine Ventilmembran wirksam ist, und schlägt daran weiterbildend vor,
dass in dem Verschlussschieber eine Verschlussmembran gehaltert
ist und mit diesem zwischen der Verschlussstellung und der Öffnungsstellung
verlagerbar ist. Die Ventilmembran ist dabei in der Kappe stationiert
und wird von der praktisch als Stöpsel wirkenden Verschlussmembran öffnend oder
dichtschließend überlaufen.
Dabei lässt sich
betrieblich die erwähnte
Flexibilität
der Membranen nutzen.
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Bei
beiden Ausprägungen
erweist es sich sodann als nützlich,
dass die Ventilmembran jedenfalls in der Öffnungsstellung des Verschlussschiebers,
zugeordnet ihrem Mittenbereich, eine unterseitige Abstützung aufweist.
Besagte Abstützung
geht gleichfalls aus der deutschen Patentanmeldung (Aktenzeichen
10218 363.5) hervor. Deren Gegenstand wird vollinhaltlich mit einbezogen,
auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Anmeldung in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen. Die über
Stege angebundene Abstützung
fungiert im Übrigen
auch als Prallschutz, so dass es nicht zu einem unkontrollierten
Durchschlagen der auszugebenden flüssigen Substanz kommen kann.
Die Abstützung
ist ortsfest in der den Verschlussschieber aufnehmenden Kappe angeordnet.
Weiter wird in Vorschlag gebracht, dass die Verschlussmembran vollständig geschlossen ausgebildet
ist, dies in dem Sinne, dass z.B. kein Luftausgleich hierüber erfolgt.
Weiter ist die Verschlussmembran oberseitig von einem Deckenteil des
Verschlussschiebers überfangen.
Letzteres fungiert als Schutzschild für das empfindliche Verschlussorgan.
Dem Deckenteil ist eine Zusatzfunktion gegeben, indem das Deckenteil
außenseitig
eine Fingermulde aufweist. Die suggeriert eine ordnungsgemäße Betätigung der
Verschlusskappe im Sinne des Öffnens
wie des Schließens.
Die Fingermulde entspricht in etwa der Größe einer Fingerkuppe der menschlichen
Hand. Bevorzugt wird der Verschlusschieber linear verlagert. Selbstredend
kann auch eine bogenlineare Verlagerbarkeit zugrunde liegen. So
oder so ist es weiterhin von Vorteil, dass in der Öffnungsstellung
des Verschlussschiebers ein freies Ende des Verschlussschiebers
den zugeordneten Rand der Kappe freikragend überragt. Das lässt sich als
Anzeige für
die eingetretene Öffnungsstellung nutzen.
Ein solcher optisch-visuell auffälliger Überstand
wird hinsichtlich des Äußeren nämlich eher
als störend
empfunden. Es kann auch zu einem Verhaken mit anderen mitgeführten Gegenständen kommen.
Jedenfalls neigt der Benutzer eher dazu, das Hindernis aus dem Wege
zu räumen
und somit die Verschlusskappe wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Darüber hinaus
ist vorgesehen, dass der Verschlussschieber an einem oder beiden
Längsrändern in
einer Kulisse der Kappe geführt
ist. Hierüber lässt sich
ein weiteres Mittel einer definierten Anschlagbegrenzung erzielen.
Den verschlussschieberseitigen Part einer solchen Kulissenführung erbringt die
Maßnahme,
dass der Verschlussschieber zur Zusammenwirkung mit der Kulisse
einzelne, voneinander gesonderte Kulissenstein-Vorsprünge aufweist. Die entsprechende
Beabstandung der Kulissenstein-Vorsprünge eröffnet eine
ausreichende Verlagerungsbeweglichkeit. Dazu ist die weitere Ausgestaltung
so getroffen, dass der Verschlussschieber vermittels der Kulisse
in der Öffnungs-
und/oder der Verschlussstellung gegenüber einer Stellung außerhalb
der Öffnungs-
oder Verschlussstellung abgesenkt ist. Mit anderen Worten: Der Verschlussschieber
wird beim Stellungswechsel kulissengesteuert angehoben, verfahren
und wieder abgesenkt. Das schont die Dichtkörper in Form der kalottenartig
zur Dichtsitzfläche
hin gewölbten
Membranen, der Ventilmembran ebenso wie der Verschlussemembran. Schließlich bleibt
noch festzuhalten, dass in der Öffnungsstellung
des Verschlussschiebers die Verschlussmembran in Überdeckung
zu einer zugeordneten Mulde der Kappe einliegt. So besteht auch
hier der Vorteil, dass die Verschlussmembran in der Ruhelage keinen
verformenden bzw. walkenden Kräften ausgesetzt
ist.
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Vielmehr
liegt ein passender Ausweichraum vor. Endlich wird noch vorgeschlagen,
dass eine oder beide Mulden geschlossen ausgebildet sind.
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Der
Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch
veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es
zeigt.
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1 die einem Ausgabebehältnis zugeordnete
Verschlusskappe mit eingesetztem Verschlussschieber, die Verschlussstellung
einnehmend, in Perspektive,
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2 eine der 1 entsprechende Darstellung, bei zur Übersicht
der Details der Verschlusskappe noch nicht zugeordnetem Verschlussschieber,
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3 den Verschlussschieber
in isolierter Darstellung, perspektivisch,
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4 den Verschlussschieber
in Unteransicht,
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5 denselben in Seitenansicht,
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6 das Ausgabebehältnis bei
in Öffnungsstellung
verlagertem Verschlussschieber, wiederum in Perspektive,
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7 in gleicher Darstellungsart
die Ventilmembran,
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8 die Verschlussmembran,
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9 einen Vertikalschnitt
durch die Verschlusskappe mit Ausgabebehältnis, zeigend die Verschlussstellung,
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10 einen entsprechenden
Schnitt, unter Wiedergabe einer Zwischenstellung und
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11 die Öffnungsstellung der Verschlusskappe
im Vertrikalschnitt.
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Das
dargestellte Ausgabebehältnis 1 trägt kopfseitig
eine Verschlusskappe 2. Letztere dient zur kontrollierten
Ausgabe eines Füllinhalts
in Form einer flüssigen
Substanz.
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Das
Kontrollorgan ist ein Verschlussschieber 3. Der Verschlussschieber 3 lässt sich
zwischen einer Verschlussstellung und einer Öffnungsstellung verlagern.
In 1 ist die Verschlussstellung
dargestellt, 6 gibt
die Öffnungsstellung
wieder.
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Der
Verschlussschieber 3 ist stirnseitig in einer Kappe 4 der
Verschlusskappe 2 linear verlagerbar geführt.
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Die
Verschieberichtung liegt in der längeren Achse der im Querschnitt
ovalen Kappe 4. Das als Quetschflasche realisierte Ausgabebehältnis 1 weist entsprechende
Querschnittsgestalt auf. Das Ausgabebehältnis ist zumindest partiell
kollabierbar.
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Die
Kappe 4 der Verschlusskappe 2 ist einem Hals 5 im
Wege einer abdichtenden Steckverbindung zugeordnet. Hierzu dient
ein Vorsprung 6. Letzterer geht von einem gegenüber dem
Stirnende der Verschlusskappe 2 abgesenkten Deckenabschnitt 7 der
Kappe 4 aus.
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Der
abgesenkte Deckenabschnitt 7 bildet oberseitig den Boden 8 eines
Führungsschachtes 9 für den Verschlussschieber 3.
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Bezüglich des
Vorsprunges 6 handelt es sich um eine Art Hohlzapfen. Der
belässt
zentral einen Durchlass 10 für die flüssige Substanz.
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Der
in einstückiger
Anbindung zum Deckenabschnitt 7 stehende Vorsprung 6 läuft in seinem
freien Endbereich kuppelförmig
aus, das im Interesse einer zentrierenden Ausrichtung der Kappe 4 bei
der Montage. Die Kuppel setzt sich aus eingewölbten, konvex gerundeten Lappen 11 zusammen.
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Die
Fesselung der Kappe
4 geschieht über einen gleichfalls vom Deckenabschnitt
7 ausgehenden,
an Halterungsarmen mit getragenen Rastring
12. Letzterer überläuft – sich weitend – und untergreift – sich zurückstellende – schließlich einen
Rastwulst
13 an der Mantelwand des Halses
5. Bezüglich weiterer
Details dieser Fesselungsart sei auf die
DE 198 24 714 A1 verwiesen.
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Der
Seitenbereich bzw. das Umfeld des Halses 5, also eine Schulter 14 des
Ausgabebehältnisses 1,
wird durch eine Mantelwand 15 der Kappe 4 zugehalten.
Der Stirnrand der Kappe 4 setzt steckbegrenzend auf einen
schulterbildenden Wandversprung 16 des Ausgabebehältnisses 1 auf.
Die Mantelwand 15 ist als Doppelwand realisiert; die innere Wand
umfasst einen unrunden, stufenförmigen
Sockel des Halses zur Schulter 14 hin. Die innere Wand ist
konturangepasst.
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In Öffnungsstellung
des Verschlussschiebers 3 ist eine selbstschließende Ventilmembran 17 wirksam
(vgl. 11). Die Ventilmembran 17 ist
im Verschlussschieber 3 gehaltert und mit diesem zwischen
der Verschlussstellung (9)
und der Öffnungsstellung
(11) verlagerbar.
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Weiter
ist erkennbar, dass der Verschlussschieber 3, zugeordnet
der Verschlussstellung, eine Verschlussmembran 18 aufweist.
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Die
Ventilmembran 17 geht in isolierter Wiedergabe aus 7 hervor, die Verschlussmembran 8 ist
so in 8 dargestellt.
Es handelt sich bezüglich beider
Membranen um geometrisch gleichgeformte Stücke. Die sind, wie oben schon
erwähnt,
kugelabschnittsförmig
gewölbt
und bestehen aus gummielastischem Material. Sie üben demgemäß dichtende Wirkung aus und
besitzen eine sich nach Verformung voll wieder zurückstellende
Flexibilität.
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Während die
Verschlussmembran 18 ihrem Einsatzzweck entsprechend vollständig geschlossen ausgebildet
ist, weist die Ventilmembran 17 eine Durchbrechung auf.
Es handelt sich um einen in der Diametralen ausgeübten Schlitz 19.
Der öffnet
sich bei entsprechenden Druckverhältnissen in der anstehenden
Substanz lippenartig und schließt
sich wieder bei Druckfortfall.
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Die
Ventilmembran 17 und die Verschlussmembran 18 sind
in Verschieberichtung des Verschlussschiebers 3 in dem
Verschlussschieber 3 nebeneinander angeordnet. Ihre Fixierung
kann unter Randeinklemmung des kreisrunden Umriss aufweisenden Membrankörpers ausgeübt sein.
Andererseits ist aber auch eine klebetechnische Verbindung durchführbar, sogar
eine Zuordnung im Zwei-Komponenten-Spritzverfahren. Selbst eine
Verrastung über einen
Ringrahmen ist denkbar.
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Der
Verschlussschieber 3 läuft
im Führungsschacht 9,
der in der Zeichnung rechtsseitig offen ist. Die Ventilmembran 17 ist
somit auf der dem freien Ende 3' des Verschlussschiebers 3 abgewandten Seite
der Verschlussmembran 18 angeordnet. Besagter Führungsschacht 9 ist
von größerer in
Verschieberichtung gehender Länge
als der darin aufgenommene Schieber 3.
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In
Verschlussstellung der Verschlusskappe 2 springt das besagte
freie Ende 3' des
des Verschlussschiebers 3 gegenüber dem dortigen Rand 4' der Kappe 4 schachteinwärts zurück. In der Öffnungsstellung
(6) des Verschlussschiebers 3 überragt
hingegen das freie Ende 3' des
Verschlussschiebers 3 den zugeordneten Rand 4' der Kappe 4. Die
wenn auch nur moderat freikragende Endlage kann als optisch-visuelle
Anzeige für
die eingenommene Öffnungsstellung
dienen. Der entsprechende Überstand
trägt das
Bezugssymbol Ü.
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In
der Verschlussstellung des Verschlussschiebers 3 befindet
sich die Ventilmembran 17 in Überdeckung zu einer zugeordneten
Mulde 20 der Kappe 4, genauer des abgesenkten
Deckenabschnitts 7. Die Wölbung der Ventilmembran 17 ist
auf das Ausgabebehältnis 1 ausgerichtet,
also nach unten weisend. Die besagte Mulde 20 nimmt einen gleichsinnigen
Wölbungsverlauf,
so dass der freie Wölbungsabschnitt
der Ventilmembran 17 verformungsfrei in der raumgebenden
Mulde 20 unterkommt.
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Die
Ventilmembran 17 liegt im Bereich einer oberseitigen Delle 21 des
Verschlussschiebers 3. Das Zentrum dieses gedellten Abschnitts
des Verschlussschiebers 3 weist eine Durchtrittsöffnung 22 auf.
Die steht in der Öffnungsstellung
der Verschlusskappe 2 in Strömungsverbindung zum Schlitz 19 und weiter
zum Durchlass 10, der an den Inhalt des Ausgabebehältnisses 1 angeschlossen
ist. Sie stellt das Mundstück.
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In
die Öffnungsstellung
des Verschlussschiebers 3 verfahren, steht die nach unten
gewölbte
Ventilmembran 17 unter einer wirksamen zentralen Abstützung. Bezüglich der
entsprechend im Mittenbereich positionierten Abstützung handelt
es sich um eine membranentsprechend gewölbte Scheibe 23. Diese
Scheibe 23 oder Platte sitzt an radial orientierten Stegen 24.
Die sind durch Richtungsversatz längbar und federfähig, können sich
also von der Unterseite der Ventilmembran 17 bei entsprechenden Druckverhältnissen
samt Scheibe 23 abheben. In Gegenrichtung fungiert die
Scheibe 23 als Prallwand vor dem Schlitz 19.
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2 gewährt näheren Einblick in die diesbezügliche Gestaltungsweise.
Baulich ist demgemäß so vorgegangen,
dass die Abstützung
bzw. Scheibe 23 ortsfest in der den Verschlussschieber 3 aufnehmenden
Kappe 4 angeordnet ist. Die Scheibe 23 umschreibt
den Innenrand des Durchlasses 10.
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Die
Zwischenräume
der Stege 24, also das Umfeld der Scheibe 23 bis
hin zum Außenrand
des Durchlasses 10, sind in der Öffnungsstellung durchströmfähig und
in der Verschlussstellung zugehalten, ferner für den Luftausgleich dienlich.
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Verweisend
auf die Verschlussstellung, 9,
ist ersichtlich, dass die Verschlussmembran 18 oberseitig
von einem Deckenteil 25 des Verschlussschiebers 3 überfangen
ist. Das Deckenteil 25 weist eine oberseitige Dellung auf.
Die ist von solcher Größe, dass
außenseitig
des Verschlussschiebers 3 eine Fingermulde 26 erzielt
ist.
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Die
den Durchströmweg
in Verschlussstellung zuhaltende Verschlussmembran 18 kommt
in der Öffnungsstellung
der Verschlusskappe 2 in einer Art Parkbereich unter, ausgebildet
am Boden 8 der Kappe 4. In der Öffnungsstellung
des Verschlusschiebers 3 liegt die Verschlussmembran 18 nämlich in Überdeckung
zu einer ihr räumlich
zugeordneten Mulde 27 der Kappe 4 ein. Sie ist
in einer Ausprägung
vorgenommen, wie sie bezüglich
der Mulde 20 besteht, also in gleichsinniger Wölbung zur
Verschlussmembran 18. So entsteht auch in der Öffnungsstellung
keinerlei verformende Belastung an der Verschlussmembran 18.
Es kann ein gewisses Spiel vorgesehen sein. Auch lässt sich
hier eine Art die Endstellung definierender Rastung nutzen.
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In
diesem Zusammenhang bleibt auch festzuhalten, dass die erläuterte Scheibe 23 samt
der sie haltenden Stege 24 nach einer entsprechenden Muldenkontur
ausgerichtet sind, wie sich das aus der Zeichnung erweist.
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Der
Verschlussschieber 3 ist an einem seiner Längsränder oder
an beiden Längsrändern 28 in
einer Kulisse 29 der Kappe 4 geführt. Bevorzugt
ist eine beidseitige Führung
angewandt. Die führende Länge der
Kulissen 29 berücksichtigt
den linearen Hubbedarf des Verschlussschiebers 3.
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Den
führungstechnischen
Gegenpart am Verschlussschieber 3 stellen Kulissenstein-Vorsprünge 30.
Die liegen in Verschieberichtung beabstandet zueinander. Sie erstrecken
sich räumlich
etwa auf einer quer zur Verschieberichtung liegenden Diametralen
der Delle 21 und der Fingermulde 26, genauer nach
auswärts
zum freien Ende 3' hin
sowie in Gegenrichtung leicht versetzt zur Diametralen. Die in Zusammenwirkung
mit der Kulisse 29 stehenden Kulissenstein-Vorsprünge 30 sind
kreisrunden Querschnitts und unterseitig, wie aus der Zeichnung
ersichtlich, etwa im Winkel von 45° abgedacht, dies zur klipstechnischen
Zuordnung des Verschlussschiebers 3 im Führungsschacht 9.
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Auf
der dem freien Ende 3' des
Verschlussschiebers 3 abgewandten Seite befindet sich in
der Längsmittelebene
des Verschlussschiebers 3 ein vorsprungähnlich gestalteter, gleichfalls
abgedachter Zapfen 31, der in Verschlussstellung der Verschlusskappe 2 in
eine passende Öffnung 32 des
Führungsschachtes 9 eintritt.
Das ergibt eine Aushebesicherung. Letztgenannte Mittel können schnäpperartig gestaltet
sein. Die Schnäpperkraft
lässt sich
willensbetont überwinden.
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Wie 2 entnehmbar, sind zwei
hintereinanderliegende, separierte Abschnitte der Kulisse 29 in
den parallelen Längswänden des
Führungsschachtes 9 realisiert.
Ihr Verlauf ist praktisch in Trapezkontur vorgenommen. Unterseitig
bestimmt eine dem Boden 8 längsgerichtet angeformte Leiste 33 den
Trapezverlauf der Abschnitte mit. Jedem Abschnitt ist jeweils nur
ein Kulissenstein-Vorsprung 30 zugeordnet.
Die Trapezflanken bilden absenkend wirkende Steuerabschnitte mit
endseitigen, horizontalen Taschen 34. Das Ganze wirkt sich
dahingehend aus, dass der Verschlussschieber 3 mittels
der Kulissen 29 in der Öffnungs-
und/oder Verschlussstellung gegenüber einer Stellung außerhalb
der besagten Öffnungs-
oder Verschlussstellung abgesenkt ist. Die umschaltende, angehobene
Zwischenstellung ergibt sich aus 10.
Dort durchlaufen die Kulissenstein-Vorsprünge 30 die Kopfseite
der Abschnitte der trapezförmigen
Kulisse 29. Das führt
zu einem begrenzten, vertikal orientierten Ansheben des geführten Verschlussschiebers 3,
so dass die konvexe Partie sowohl der Ventilmembran 17 als
auch der Verschlussmembran 18 schonend übergehoben in die nächste bzw.
andere Funktionsstellung treten kann. Es kommt nicht zu einem rubbeligen
Lauf, dies selbst dann nicht, wenn wie aus 2 ersichtlich, die Delle 21 und
der Außenrand
des Durchlasses 10 noch von einem nach oben ausspitzenden
Ringwall 35 umgeben sind, fungierend als rotationssymmetrische Dichtleiste
gegenüber
den weichelastischen Membranen 17, 18.
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Die
Funktion ist, kurz zusammengefasst, wie folgt:
Durch Verlagerung
des Verschlussschiebers 3 in Richtung des Randes 4' wird die Ventilmembran 17 in kongruente
Lage zum Durchlass 10 gefahren. Der Ausgabeweg ist so frei.
Der als Standgerät
gestaltete Spender wird in eine stürzende Position überführt. Durch
Ausübung
eines Drucks auf das Ausgabebehältnis 1 tritt
durch gestrichelte Struktur kenntlich gemachte Substanz aus. Zugleich
ist die zuvor den Durchlass 10 dichtend zuhaltende Verschlussmembran 18 in
eine Parkstellung gefahren, also der Mulde 27 zugeführt worden.
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Unter
Anwendung der erläuterten
technischen Gegebenheiten kann auch eine Ausgestaltung dahin vorgenommen
werden, dass in dem Verschlussschieber 3 eine Verschlussmembran 18 gehaltert
ist und mit diesem zwischen der Verschlussstellung und der Öffnungsstellung
verlagerbar ist. Die Ventilmembran 17 sitzt dann im Bereich
des Durchlasses 10 fest angeordnet im Boden 8 der
Kappe 4.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.