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DE10335576A1 - Fender für Schiffe - Google Patents

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Publication number
DE10335576A1
DE10335576A1 DE2003135576 DE10335576A DE10335576A1 DE 10335576 A1 DE10335576 A1 DE 10335576A1 DE 2003135576 DE2003135576 DE 2003135576 DE 10335576 A DE10335576 A DE 10335576A DE 10335576 A1 DE10335576 A1 DE 10335576A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fender
plastic core
plastic
sheath
ship
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2003135576
Other languages
English (en)
Inventor
Jens Dr. Dierssen
Harald Dr. Fuchs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BASF SE
Original Assignee
BASF SE
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Publication date
Application filed by BASF SE filed Critical BASF SE
Priority to DE2003135576 priority Critical patent/DE10335576A1/de
Publication of DE10335576A1 publication Critical patent/DE10335576A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B59/00Hull protection specially adapted for vessels; Cleaning devices specially adapted for vessels
    • B63B59/02Fenders integral with waterborne vessels or specially adapted therefor, e.g. fenders forming part of the hull or incorporated in the hull; Rubbing-strakes

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Polyurethanes Or Polyureas (AREA)

Abstract

Fender auf der Basis eines Verbundsystems, enthaltend: DOLLAR A (i) einen Kunststoffkern und DOLLAR A (ii) eine Ummantelung des Kunststoffkerns, basierend auf Metall, Kunststoff oder Holz.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fender bevorzugt einen Fendergürtel auf bzw. für Schiffsrümpfe auf der Basis eines Verbundsystems enthaltend:
    • (i) einen Kunststoffkern und
    • (ii) eine Ummantelung des Kunststoffkerns basierend auf Metall, Kunststoff oder Holz, bevorzugt Metall, besonders bevorzugt Stahl oder Eisen, insbesondere Stahl.
  • Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Fender sowie Schiffe enthaltend auf der Außenseite des Rumpfes bevorzugt in einer Höhe von 0,5 m bis 10 m über der Wasserlinie den erfindungsgemäßen Fender, wobei der Fender bevorzugt auf der seitlichen Außenwand des Schiffes befestigt, bevorzugt haftend verbunden ist und der Fender sich um das gesamte Schiff oder nur Teile des Schiffsrumpfes erstrecken kann.
  • Um Schiffen Schutz vor Stößen oder Kollisionen z. B. mit Kaimauern zu bieten wie sie z. B. beim Rangieren vorkommen, werden diese mit Fendern ausgestattet. Für kleinere Schiffstypen werden üblicherweise Autoreifen als Prallfläche verwendet, die jedoch größeren Schiffen keinen hinreichenden Schutz bieten. Zudem werden optisch ansprechendere Fender gewünscht. In diesen Fällen kommen Fender zum Einsatz, die aus einem dicken U-Profil bestehen, welche umlaufend den gesamten Seitenbereich eines Schiffes abdecken. Diese müssen jedoch durch aufwendige Schweißnähte jeweils an der Unter- sowie Oberseite mit dem Schiff verbunden werden. Besonders an diesen Schweißnähten treten bei Kollisionen sehr hohe Belastungen auf. Ungünstig ist auch das hohe Gewicht, das solche massiven U-Profile aufweisen.
  • Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, Fender bereitzustellen, die durch ihre Elastizität eine hohe Fähigkeit zum Abfangen von Stößen und Kollisionen besitzen, wobei die dabei entstehenden Kräfte nicht punktuell wie zuvor beschrieben auf die Schiffswand übertragen werden, sondern großflächig über den gesamten Fender.
  • Es wurde nun gefunden, dass sich hierfür Fender auf der Basis eines Verbundsystems enthaltend
    • (i) einen Kunststoffkern und
    • (ii) eine Ummantelung des Kunststoffkerns basierend auf Metall, Kunststoff oder Holz
    eignen.
  • Aufgrund des elastischen Materials des Kunststoffkerns (i) werden Stöße des Schiffsrumpfes z.B. an Kaimauern hervorragend abgefangen, ohne das eine dauerhafte Verformung der Ummantelung oder des Rumpfes zu befürchten ist.
  • Die erfindungsgemäßen Fender bevorzugt Fendergürtel weisen bevorzugt eine Höhe zwischen 0,1 m und 2 m und eine Tiefe zwischen 0,05 m und 0,7 m auf.
  • Die Ummantelung hat bevorzugt eine Stärke, d.h. Dicke des Mantels von 1 mm bis 10 mm, besonders bevorzugt 3 mm bis 8 mm.
  • Der Fender oder Fendergürtel, bei dem es sich bevorzugt um einen um den gesamten Rumpf des Schiffes laufenden Fender handelt, ist bevorzugt in einer Höhe auf der äußeren Seite des Schiffrumpfes positioniert, wo üblicherweise Kontakt zwischen Rumpf und Schiffsanleger auftritt.
  • Eine schematische Darstellung eines beispielhaften erfindungsgemäßen Fenders ist in der 1 gegeben. In dieser Figur haben die Abkürzungen die folgende Bedeutung:
  • 1
    Schiffswand
    2
    Wasser
    3
    Kunststoffkern (i)
    4
    Ummantelung (ii)
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der Fender bevorzugt Fendergürtel wird die Ummantelung (ii) an der Schiffsaußenwand befestigt, so dass ein Hohlraum entsteht, der mit den flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) ausgefüllt wird. Dabei kann die Ummantelung (ii) zunächst mit dem Schiffsrumpf verklebt oder verschweißt werden. Dadurch entsteht ein Hohlraum, der mit den flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns a) ausgefüllt werden kann. Der Hohlraum, der mit den flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung von (i) gefüllt wird, wird unten und an einer Seite, bevorzugt der Seeseite, und bevorzugt oben bevorzugt durch die Ummantelung (ii) begrenzt, während die zweite seitliche Begrenzung, d.h. die Seite zum Schiffsrumpf, bevorzugt durch den Schiffsrumpf begrenzt wird.
  • Zum Verkleben der Ummantelung (ii) mit dem Schiffsrumpf können allgemein bekannte Kleber verwendet werden. Bevorzugt verwendet man ein- oder zweikomponentige, lösungsmittelfreie oder lösungsmittelhaltige Kleber auf der Basis von Epoxidharzen und/oder Methacrylaten und/oder Polyurethanen. Dabei soll der Kleber bevorzugt eine Zug-Scherfestigkeit zwischen Ummantelung (ii) und Schiffsrumpf von größer x MPa gewährleisten. Verfahren zum Anschweißen der Ummantelung sind allgemein bekannt und vielfältig beschrieben.
  • Um ein Herausfließen der Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) an der Kontaktstelle zwischen Ummantelung (ii) und der Schiffswand zu verhindern, wird die Ummantelung (ii) bevorzugt soweit dicht mit dem Schiffsrumpf verbunden, z.B. verklebt und/oder verschweißt, dass ein Herauslaufen der flüssigen Komponenten nach dem Einfüllen verhindert wird. Außerdem kann man die Ränder abdichten. Das Abdichten kann mit üblichen Kunststoff-, Papier- oder Metallfolien und/oder -platten, die beispielsweise verklebt, verschweißt oder angepresst werden, erfolgen.
  • Die Überprüfung der Dichtigkeit vor der Befüllung mit den Ausgangskomponenten erfolgt bevorzugt durch Druckdifferenzmessung. Unter dem Ausdruck Druckdifferenzmessung ist zu verstehen, dass man versucht, eine Druckdifferenz zwischen dem Hohlraum und der äußeren Umgebung über einen bestimmten Zeitraum aufzubauen, beispielsweise indem man versucht, einen Unter- oder Überdruck im Verhältnis zur äußeren Umgebung zu erreichen. Dies kann durch übliche Vakuumpumpen oder allgemein bekannte Kompressoren, die Luft oder Gas in den Raum pumpen, erreicht werden. Kann ein stabiler Unter- oder Überdruck erzeugt werden, so deutet dies auf eine ausreichend dichte Kavität hin, die mit den Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns a) gefüllt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass man die Öffnungen, die man zum Befüllen mit den Ausgangskomponenten bzw. als Entlüftungsöffnungen bzw. als Überlauföffnungen vorsieht, ebenfalls vorübergehend abdichtet. Dabei kann gegebenenfalls mindestens eine dieser Öffnungen dazu dienen, Vakuumpumpe oder Kompressor an den Hohlraum anzuschließen.
  • Als Material für die Ummantelung (ii) kann man Kunststoff, Holz oder Metall verwenden. Bevorzugt ist Metall wie beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer oder Aluminium, besonders bevorzugt Eisen oder Stahl. Die Ummantelung (ii) kann beschichtet, beispielsweise grundiert, geprimert, lackiert und/ oder mit üblichen Kunststoffen beschichtet sein. Bevorzugt wird die Ummantelung (ii) unbeschichtet und besonders bevorzugt durch beispielsweise übliches Sandstrahlen gereinigt eingesetzt.
  • Bevorzugt haftet der Kunststoffkern (i) an den Wänden der Ummantelung (ii) und der Schiffswand. Durch Reinigung und Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit z. B. durch oben beschriebenes Sandstrahlen wird die Haftung deutlich verbessert. Das Strahlen wird bevorzugt direkt vor der Einbringung der Komponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) in den Hohlraum durchgeführt. Die Oberflächen, an denen (i) haften soll sind bevorzugt frei von anorganischen und/oder organischen Stoffen, die eine Haftung vermindern, beispielsweise Staub, Schmutz, Ölen und Fetten oder allgemein als Formtrennmittel bekannten Stoffen.
  • Bevorzugt kann man den zu befüllenden Raum trocknen. Dies bietet den Vorteil, dass insbesondere zu befüllende flüssige Komponenten, die gegenüber Wasser reaktiv sind, beispielsweise Isocyanate, nicht in unerwünschten Nebenreaktionen abreagieren. Das Trocknen, das bevorzugt direkt vor dem Befüllen stattfindet, kann beispielsweise mittels heißer Luft oder mittels Pressluft erfolgen. Des Weiteren kann man den zu befüllenden Raum durch eine Erwärmung der Ummantelung auf 20 bis 150°C für eine Dauer von 10 bis 180 Minuten trocknen. Bevorzugt kann man den zu befüllenden Hohlraum durch ein Gebläse trocknen, das Luft durch die Öffnungen einleitet.
  • Die flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) können durch Öffnungen in den Hohlraum zwischen Schiffswand und Ummantelung (ii) eingefüllt werden. Bei den Öffnungen handelt es sich bevorzugt um Bohrungen in der Ummantelung (ii) mit einem Durchmesser von 0,5 bis 5,0 cm.
  • Die Ausgangsstoffe zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) werden bevorzugt kontinuierlich ohne Unterbrechung in einem einzigen Arbeitsschritt in den zu befüllenden Raum eingetragen. Das Befüllen des Raumes kann mit üblichen Fördereinrichtungen, beispielsweise mit Hoch- und Niederdruckmaschinen, bevorzugt Hochdruckmaschinen, durchgeführt werden. Bevorzugt erfolgt das Befüllen mit einer Hochdruckmaschine über einen oder mehrere, bevorzugt einen Mischkopf, in dem die Ausgangskomponenten vermischt werden, in einem einzigen Arbeitsschritt, bevorzugt Injektionsvorgang. In einem einzigen Injektionsvorgang bedeutet, dass die Befüllung des Raumes vor der vollständigen Befüllung nicht unterbrochen wird. Die Ausgangsstoffe werden somit bevorzugt in einem einzigen Schuss unter Druck in den Raum gegeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei der Flüssigkeit um eine reaktive Mischung handelt, die mit der Reaktion aushärtet.
  • Die Förderleistung kann in Abhängigkeit des zu befüllenden Raumes variiert werden. Um eine homogene Durchhärtung des Kunststoffkerns (ia) zu gewährleisten, wird die Förderleistung und die Fördereinrichtung derart gewählt, dass der zu befüllende Raum innerhalb von 0,5 bis 20 Minuten mit den Komponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) gefüllt werden kann. Bevorzugt handelt es sich um Niederdruck- und besonders bevorzugt um Hochdruckmaschinen, bevorzugt mit Kolbendosierung, besonders bevorzugt Axialkolbendosierung, wobei bevorzugt der Vorratsbehälter mit Rührwerk und bevorzugt temperierbar ausgestaltet ist und bevorzugt ein Kreislauf Vorratsbehälter-Mischkopf-Vorratsbehälter vorliegt, wobei bevorzugt die Austragsleistung 0,1 bis 3 kg/sec beträgt.
  • Bevorzugt wird während des Füllvorgangs ein Unterdruck in dem zu befüllenden Raum erzeugt. Dies bietet den Vorteil, dass die Flüssigkeit in den Raum gesaugt und auch kleine Hohlräume mit der Flüssigkeit ausgefüllt werden. Bevorzugt beträgt der Unterdruck in dem zu befüllenden Raum 0,2 bis 0,8 bar, d. h. der Druck in der zu befüllenden Form ist 0,8 bis 0,2 bar niedriger als der Umgebungsluftdruck. Der Unterdruck, der durch allgemein bekannte Vakuumpumpen erzeugt werden kann, wird bevorzugt dadurch erreicht, dass über eine der Öffnungen in der Ummantelung (ii) der Unterdruck angelegt wird. Über die weiteren Öffnungen werden die Ausgangsstoffe eingetragen. Die Mengen an Ausgangsstoffen zur Herstellung des Kunststoffkerns sind nur schwierig so zu bemessen, dass gerade der zu befüllende Raum befüllt wird, aber ein Überlaufen verhindert wird. Deshalb wird bevorzugt eine größere Menge an Ausgangskomponenten in den Raum gegeben, als dieser aufnehmen kann. Sobald der Hohlraum vollständig befüllt ist, kann anhand des Anstiegs der Flüssigkeit im Schlauch, der bevorzugt transparent ist, die Befüllung beendet und die Öffnungen verschlossen werden. Das Verschließen der Öffnungen kann beispielsweise mit einem Kunststoff- oder Metallpfropfen, bevorzugt mit einem Schraubverschluss erfolgen.
  • Bevorzugte Materialien für den Kunststoffkern sind Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte. In diesem Fall bestehen die flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) aus (a) Isocyanaten und (b) gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen sowie gegebenenfalls Zusatzstoffen wie Gasen, Katalysatoren, Hilfsmitteln und/ oder Treibmitteln.
  • Bevorzugt führt man die Umsetzung von (a) und (b) zum Kunststoffkern (i) in Gegenwart von 1 bis 50 Volumen-% Gase durch. Bevorzugt setzt man als (b) Polymerpolyole ein. Bevorzugt führt man die Umsetzung in Gegenwart von Treibmitteln durch.
  • Als Isocyanate kommen die bekannten aliphatischen, cycloaliphatischen, araliphatischen und/oder aromatischen Isocyanate, bevorzugt Diisocyanate in Frage, die gegebenenfalls nach allgemein bekannten Verfahren biurethisiert und/oder isocyanuratisiert worden sein können. Im Einzelnen seien beispielhaft genannt: Alkylendiisocyanate mit 4 bis 12 Kohlenstoffatomen im Alkylenrest, wie 1,12-Dodekandiisocyanat, 2-Ethyl-tetramethylendiisocyanat-1,4, 2-Methylpentamethylendiisocyanat-1,5, 1,4-Tetramethylendiisocyanat, Lysinesterdiisocyanat (LDI), 1,6-Hexamethylendiisocyanat (HDI), Cyclohexan-1,3- und/oder 1,4-diisocyanat, 2,4- und 2,6-Hexahydrotoluylendiisocyanat sowie die entsprechenden Isomerengemische, 4,4'-, 2,2'- und 2,4'-Dicyclohexylmethandiisocyanat sowie die entsprechenden Isomerengemische, 1-Isocyanato-3,3,5-trimethyl-5-isocyanatomethylcyclohexan (IPDI), 2,4- und/ oder 2,6-Toluylendiisocyanat (TDI), 4,4'-, 2,4'- und/oder 2,2'-Diphenylmethandiisocyanat (MDI), Polyphenylpolymethylen-polyisocyanate und/oder Mischungen enthaltend mindestens zwei der genannten Isocyanate. Außerdem können Ester-, Harnstoff-, Allophanat-, Carbodiimid-, Urethdion- und/oder Urethangruppen enthaltende Di- und/ oder Polyisocyanate in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden. Bevorzugt werden 2,4'-, 2,2'- und/oder 4,4'-MDI und/oder Polyphenylpolymethylen-polyisocyanate eingesetzt, besonders bevorzugt Mischungen enthaltend Polyphenylpolymethylen-polyisocyanate und mindestens eines der MDI-Isomere.
  • Als gegenüber Isocyanaten reaktive Verbindungen können beispielsweise Verbindungen eingesetzt werden, die als gegenüber Isocyanaten reaktive Gruppen Hydroxyl-, Thiol- und/oder primäre und/oder sekundäre Aminogruppen aufweisen und üblicherweise ein Molekulargewicht von 60 bis 10000 g/mol aufweisen, z. B. Polyole ausgewählt aus der Gruppe der Polymerpolyole, Polyetherpolyalkohole, Polyesterpolyalkohole, Polythioether-polyole, hydroxylgruppenhaltigen Polyacetale und hydroxylgruppenhaltigen aliphatischen Polycarbonate oder Mischungen aus mindestens zwei der genannten Polyole. Diese Verbindungen weisen üblicherweise eine Funktionalität gegenüber Isocyanaten von 2 bis 6 und ein Molekulargewicht von 400 bis 8000 g/mol auf und sind dem Fachmann allgemein bekannt.
  • Als Gase können allgemein bekannte Verbindungen eingesetzt werden, die einen Siedepunkt bei einem Druck von 1 bar von kleiner als –50°C aufweisen, beispielsweise Luft, Kohlendioxid, Stickstoff, Helium und/oder Neon. Bevorzugt wird Luft eingesetzt. Die Gase sind bevorzugt gegenüber der Komponente i), besonders bevorzugt gegenüber den Komponenten i) und ii) inert, d. h. eine Reaktivität des Gases gegenüber i) und ii) ist kaum, bevorzugt nicht nachzuweisen. Der Einsatz des Gases unterscheidet sich grundlegend von dem Einsatz üblicher Treibmittel zur Herstellung geschäumter Polyurethane. Während übliche Treibmittel flüssig eingesetzt werden oder im Falle der gasförmigen physikalischen Treibmittel in der Polyolkomponente bis zu einem gewissen Prozentsatz löslich sind und während der Umsetzung entweder aufgrund der Wärmeentwicklung verdampfen oder aber im Falle des Wassers aufgrund der Reaktion mit den Isocyanatgruppen gasförmiges Kohlendioxid freisetzen, werden in der vorliegenden Erfindung die Gase bevorzugt bereits als gasförmiges Aerosol beispielsweise in der Polyolkomponente eingesetzt.
  • Als Katalysatoren können allgemein bekannte Verbindungen eingesetzt werden, die die Reaktion von Isocyanaten mit den gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen stark beschleunigen, wobei vorzugsweise ein Gesamtkatalysatorgehalt von 0,0001 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der insgesamt eingesetzten gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen, verwendet wird.
  • Der Reaktionsmischung zur Herstellung der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte a) können gegebenenfalls Hilfsmittel einverleibt werden. Genannt seien beispielsweise Füllstoffe, oberflächenaktive Substanzen, Farbstoffe, Pigmente, Flammschutzmittel, Hydrolyseschutzmittel, fungistatische, bakteriostatisch wirkende Substanzen und Schaumstabilisatoren.
  • Als Treibmittel können aus der Polyurethanchemie allgemein bekannte Treibmittel eingesetzt werden, beispielsweise physikalische und/oder chemische Treibmittel. Derartige physikalische Treibmittel weisen im allgemeinen einen Siedepunkt bei einem Druck von einem bar von größer –50°C auf. Beispiele für physikalische Treibmittel sind FCKW, HFCKW, HFKW, aliphatische Kohlenwasserstoffe, cycloaliphatische Kohlenwasserstoffe, jeweils mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen oder Gemische dieser Stoffe, beispielsweise Trichlorfluormethan (Siedepunkt 24°C), Chlordifluormethan (Siedepunkt –40,8°C), Dichlorfluorethan (Siedepunkt 32°C), Chlordifluorethan (Siedepunkt –9,2°C), Dichlortrifluorethan (Siedepunkt 27,1 °C), Tetrafluorethan (Siedepunkt –26,5°C), Hexafluorbutan (Siedepunkt 24,6°C), iso-Pentan (Siedepunkt 28°C), n-Pentan (Siedepunkt 36°C), Cyclopentan (Siedepunkt 49°C). Als chemische Treibmittel, d. h. Treibmittel, die aufgrund einer Reaktion, beispielsweise mit Isocyanatgruppen, gasförmige Produkte bilden, kommen beispielsweise Wasser, Hydratwasser-haltige Verbindungen, Carbonsäuren, tert.-Alkohole, z. B. t-Butanol, Carbamate, beispielsweise, die in der Schrift EP-A 1000955, insbesondere auf den Seiten 2, Zeilen 5 bis 31 sowie Seite 3, Zeilen 21 bis 42 beschriebenen Carbamate, Carbonate, z. B. Ammoniumcarbonat und/oder Ammoniumhydrogencarbonat und/oder Guanidincarbamat in Betracht. Bevorzugt werden als Treibmittel Wasser und/oder Carbamate eingesetzt.
  • Bevorzugt werden die Treibmittel in einer Menge eingesetzt, die ausreicht, um die bevorzugte Dichte von a) von 350 bis 1200 kg/m3 zu erhalten. Dies kann mit einfachen Routineexperimenten, die dem Fachmann allgemein geläufig sind, ermittelt werden. Besonders bevorzugt werden die Treibmittel in einer Menge von 0,05 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 0,1 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte, eingesetzt. Das Gewicht von a) entspricht per Definition dem Gewicht der zur Herstellung von a) eingesetzten Komponenten i) und ii) sowie gegebenenfalls dem der Gase, Katalysatoren, Zusätze und/oder Treibmittel. Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden die Isocyanate i) und die gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen in solchen Mengen zur Umsetzung gebracht, dass das Äquivalenzverhältnis von NCO-Gruppen der Isocyanate i) zur Summe der reaktiven Wasserstoffatome der gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen ii) und gegebenenfalls der chemischen Treibmittel 0,85 bis 1,25 : 1, vorzugsweise 0,95 bis 1,15 : 1 und insbesondere 1 bis 1,05 : 1 beträgt. Falls a) zumindest teilweise Isocyanuratgruppen gebunden enthalten, wird üblicherweise ein Verhältnis von NCO-Gruppen zur Summe der reaktiven Wasserstoffatome von 1,5 bis 60 : 1, vorzugsweise 1,5 bis 8 : 1, angewandt.
  • Die Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden üblicherweise nach dem one shot-Verfahren oder nach dem Präpolymerverfahren, beispielsweise mit Hilfe der Hochdruck- oder Niederdruck-Technik hergestellt. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, nach dem Zweikomponentenverfahren zu arbeiten und die gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen ii), gegebenenfalls vereinigt mit den Treibmitteln und gegebenenfalls vereinigt mit den Katalysatoren und/oder Hilfsmitteln und bevorzugt innig miteinander vermischt, als Komponente A (Polyolkomponente) und als Komponente B die Isocyanate i) zu verwenden.
  • Die Gase können den einzelnen Komponenten (a), (b), A und/oder B, oder der Reaktionsmischung enthaltend (a), (b) und gegebenenfalls Treibmittel, Katalysatoren und/oder Hilfsmittel zugeführt werden. Die Komponente, die mit den Gasen gemischt wird liegt üblicherweise flüssig vor. Bevorzugt werden die Gase den gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen (b) zugemischt. Das Mischen der entsprechenden Komponenten mit den Gasen kann nach allgemein bekannten Verfahren erfolgen. Beispielsweise können die Gase durch allgemein bekannte Beladungseinrichtungen, beispielsweise Luftbeladungseinrichtungen, bevorzugt unter Druck, beispielsweise aus einem Druckbehälter oder durch einen Kompressor komprimiert, z. B. durch eine Düse der entsprechenden Komponente zugeführt werden. Bevorzugt erfolgt eine weitgehende Durchmischung der entsprechenden Komponente mit den Gasen, so dass Gasblasen in der üblicherweise flüssigen Komponente bevorzugt eine Größe von 0,0001 bis 10, bevorzugt 0,0001 bis 1 mm aufweisen.
  • Der Gehalt an Gasen in der Reaktionsmischung zur Herstellung von (i) kann in der Rücklaufleitung der Hochdruckmaschine mit allgemein bekannten Messgeräten über die Dichte der Reaktionsmischung bestimmt werden. Der Gehalt an Gasen in der Reaktionsmischung kann über eine Kontrolleinheit bevorzugt automatisch auf der Grundlage dieser Dichte reguliert werden. Die Komponentendichte kann während der üblichen Zirkulation des Materials in der Maschine auch bei sehr niedriger Zirkulationsgeschwindigkeit online bestimmt und reguliert werden.
  • Die Ausgangskomponenten zur Herstellung der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden üblicherweise bei einer Temperatur von 0 bis 100°C, vorzugsweise von 20 bis 60°C gemischt und wie bereits beschrieben in den Hohlraum zwischen Ummantelung und Schiffswand eingebracht. Die Vermischung kann mechanisch mittels eines Rührers oder einer Rührschnecke, bevorzugt aber durch das bei Hochdruckmaschinen übliche Gegenstromprinzip erfolgen, bei dem A- und B-Komponenten-Strahl sich im Mischkopf unter jeweils hohem Druck treffen und vermischen, wobei der Strahl einer jeden Komponente auch geteilt sein kann. Die Reaktionstemperatur, d. h. die Temperatur, bei der die Umsetzung erfolgt, beträgt in Abhängigkeit von der Materialdicke üblicherweise > 20°C, bevorzugt 50 bis 150°C.

Claims (9)

  1. Fender auf der Basis eines Verbundsystems enthaltend: (i) einen Kunststoffkern und (ii) eine Ummantelung des Kunststoffkerns basierend auf Metall, Kunststoff oder Holz.
  2. Fender gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffkern (i) auf einem Polyisocyanat-Polyadditionsprodukt basiert.
  3. Fender gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (ii) aus Eisen oder Stahl besteht.
  4. Fender gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fender eine Höhe zwischen 0,1 m und 2 m und eine Tiefe zwischen 0,05 m und 0,7 m aufweist.
  5. Schiffe enthaltend auf der Außenseite des Rumpfes einen Fender gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4.
  6. Verfahren zur Herstellung von Fendergürteln für Schiffsrümpfe, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (ii) an der Schiffsaußenwand befestigt wird, so dass ein Hohlraum entsteht, der mit den flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) ausgefüllt wird.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (ii) mittels eines ein- oder zweikomponentigen, lösungsmittelfreien oder lösungsmittelhaltigen Klebers auf der Basis von Epoxidharzen und/oder Methacrylaten und/oder Polyurethanen mit der Schiffswand verklebt wird.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffkern (i) aus einem Polyisocyanat-Polyadditionsprodukt besteht, das durch die Umsetzung eines a) Isocyanats mit b) gegenüber Isocyanat reaktiven Verbindungen gebildet wird.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (ii) Öffnungen aufweist, durch die die flüssigen Ausgangskomponenten zur Herstellung des Kunststoffkerns (i) eingefüllt werden können, und die anschließend gegebenenfalls abgedichtet werden.
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