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Die
Erfindung betrifft einen Bohrgewindefräser mit einem Schaft, welcher
mit Stirn-, Umfangs- und Flankenschneiden sowie gewindeerzeugenden Schneiden
ausgestattet und drehangetrieben sowie mit fortlaufender Z-Achszustellung
ins volle Material bewegbar ist und zur Verwendung auf CNC gesteuerten
Maschinen durch Bewegung mit einer Kreisbahn um die Ausnehmungsachse
umlaufend verschiebbar zum Gewindefräsen als auch zum Anfasen geeignet
ist und bei dem gewindeerzeugenden Schneidenreihen zum Fasenschneidenbereich
des Bohrers so weit zurückgesetzt
sind, dass sie bei der Erstellung einer Bohrungsausnehmung beim
Bohrvorgang durch einen Stirnschneidenbereich nicht in Schneideingriff
kommen, als Zusatz zum Patent 10236802.
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Die
Erfindung bezieht sich auf Bohrgewindefräser nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1 und des Patentanspruches 6. Ein solches Bohrgewindefräswerkzeug
und dessen Verfahrensansprüche
sind aus der
EP 0237
035 A2 ,
EP
0302 915 B1 ,
EP 0265
445 , WO 88/05361 A1 und auch aus der WO 96/07502 A1 bekannt.
Dabei ist derzeit der Einsatz solcher Werkzeuge nur in kurzspänenden als auch
nur Werkstoffen mit niedriger Festigkeit wie Gusswerkstoffe, Aluminium,
Aluminium-Legierungen sowie einige Kunststoffe möglich, wobei hier bereits bei
einigen dieser zu bearbeitenden Materialien bei einer Gewindeausnehmungstiefe
von 1,5 mal Durchmesser bereits Probleme dahin auftreten, dass diese Gewinde
in ihrem unteren Ausnehmungsbereich leicht konisch werden, womit
sie der Norm nicht mehr entsprechen würden. Diese begrenzte Einsatzmöglichkeit
dieses Bohrgewindefräsers
liegt einmal darin, dass die beim Bohrvorgang erzeugten Späne beim Abtransport
aus der Bohrung die, am Umfangsbereich des Bohrers angebrachten
gewindeerzeugenden Schneiden beschädigen. Dies ist einmal darauf zurückzuführen, dass
durch die Form der Stirnschneiden des Bohrgewindefräsers sehr
breite Späne
erzeugt werden, welche dann beim Abtransport über die Spannuten nicht voll
in diese aufgenommen werden können
bedingt durch ihre Breite. Dadurch kommen sie dann zwangsläufig auch
in Kontakt mit den an die Spannuten angeschlossenen gewindeerzeugenden
Schneiden. Die in Spanflussgegenrichtung stehenden Flankenschneiden
werden dabei einmal schnell stumpf, v.a. aber kommt es immer wieder vor,
dass sich die Späne
in diesen offenen Flankenschneiden festsetzen, wodurch dann ein
Werkzeugbruch zwangsweise erfolgt. Dieser Werkzeugbruch wird auch
noch v.a. dadurch unterstützt
indem der Übergang
von der letzten gewindeerzeugenden Schneide zur fasenerzeugenden
Schneide als Sollbruchstelle (bedingt durch diese große Kerbwirkung) wirkt.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass
dann dieser Obergangsbereich in -Bezug Steifigkeit übergangslos
im Verhältnis
von ca. 1:2 erfolgt, zum Andern sind diese Werkzeuge, um diese überhaupt
wirtschaftlich einsetzen zu können,
meist aus Vollhartmetall erstellt, wobei hier bei manchen Einsätzen durch
zusätzlichen
Einsatz (gleich einlöten)
von verschleißfesterem
Material wie z.B. PKD Schneidstoffen der Werkzeugschafft noch zusätzlich geschwächt wird,
wodurch sich diese vorhandene Kerbwirkung besonders nachteilig auswirkt.
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Selbst
wenn dieses Problem des ungehinderten Spanabflusses gelöst wäre, könnte mit
diesen Werkzeugen kein lehrhaltiges Gewinde in tiefere Gewindeausnehmungen
eingebracht werden, aber vor altem keine in hochfeste Werkstoffe,
da, bedingt durch die breite Umfangsschneide, welche sich an die
Stirnschneide anschließt,
diese bei der Erstellung des Gewindes, welches durch einen Fräsvorgang
in einem Umlauf (gleich 360°)
um die Bohrachse mit entsprechend seitlichen Versatz erfolgt, auch
diesen Umlauf mitmachen muss.
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Dabei
entsteht dann ein großer
seitlicher Druck auf den Werkzeugschafft, einmal bedingt durch diese
breite Umfangsschneide, zum Andem aber auch durch diese negative
Flankenschneide, welche sich an die Umfangsschneide anschließt, was bei
hochfesten Werkstoffen als auch bereits bei tieferen Ausnehmungen
ab 1,5 × D
bei Werkstoffen mit geringer Festigkeit eine Abdrängung des
Werkzeuges von der vorbestimmten Umlaufbahn bewirkt, v.a. im unteren
Bereich der Gewindeausnehmung (gleich konisch). Diese stark negative
(ca. 30°)
Flankenschneide, welche sich an die Umfangsschneide anschließt, ergibt
sich zwangsläufig
daraus, dass diese Werkzeuge meist mit 30° spiralgenutet gefertigt sind, um
einmal die Bohrerstirnschneiden positiv schneidend zum Einsatz zu
bringen, zum Andern auch den Spänabfluss über die
Spannuten zu begünstigen. Diese
stark negative Anstellung der Flankenschneide setzt sich auch bei
den gewindeerzeugenden Schneiden fort mit dem zusätzlichen
Nachteil, dass dann die zu erstellenden Gewindeausnehmungen auf
der zum Tragen kommenden Flankenseite, welche beim Verspannvorgang
einer Schraube hier diese zum Anliegen kommt, diese eine nicht allzu
gute Oberflächenqualität aufweist.
Wobei beim jetzigen Stand der Technik überhaupt kein Gewinde bei hochfesten
Werkstoffen eingebracht werden kann, da bedingt durch die bereits
aufgeführten
Probleme ein Werkzeugbruch zwangsläufig vorprogrammiert ist, da
dieser große
seitliche Widerstand gerade bei der längsten Werkzeugauskragung entsteht.
Auch können
diese Werkzeuge oft nicht bei der Erstellung von Sacklochgewinden
in dünnwandige
Materialien eingesetzt werden. Dies ist auf die Gestaltung der Stirn- und
Umfangsschneiden und auch auf das Arbeitsverfahren zurückzuführen. Aus
diesen Summen, Bohrerspitze 140°,
der großen
Breite der Umfangsschneide, ein Umlauf um 360° bei der Erstellung des Gewindes
sowie v.a. die gleichzeitige Erstellung der Fase beim Bohrvorgang
ergibt dies einen nicht unwesentlichen nicht nutzbaren Kernlochvorlauf
von 1/3. Beispiel:
nutzbare Gewindelänge
bei M16 Gewinde bei einer Tiefe von 1,5 mal Durchmesser, gleich
24 mm erfordert eine Kernlochtiefe von 36 mm (gleich 6 Gewindegänge nicht
nutzbarer Kernlochvorlauf).
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Dieser
erforderliche große
Kernlochvorlauf wirkt sich auch nachteilig auf die Stand- und Fertigungszeit
u.v.a. auf die Stabilität
des Werkzeuges (gleich seitliche Abdrängung) aus, wobei dies auf
die sich daraus ergebende erforderliche Überlänge des Werkzeuges zurückzuführen ist.
Diese große
Breite der Umfangsschneide ist bei dieser Stirnschneidenform aber
derzeit erforderlich, um den erzeugten Bohrspan von den am äußeren Umfang
angeschlossenen gewindeerzeugenden Schneiden nach innen zur Spannut
zu leiten, um eine Einhaken in diese offenen Flankenschneiden zu
vermeiden bzw. auch deren vorzeitige Abstumpfung zu verhindem. Ein
weiteres Problem dieser derzeit auf dem Markt befindlichen Werkzeuge
liegt darin, dass die Anfasung der Ausnehmung nur auf eine vorbestimmte
Bohrungsausnehmungstiefe (gleich 1,5–2,+2,5 mal Durchmesser) möglich ist.
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Für benötigte Zwischengrößen wie
dies z.B. im Motorenbau der Fall ist, wo bis zu 10 verschieden tiefe
Gewinde mit gleicher Steigung (z.B. M8) erstellt werden sollen,
sind somit wieder Sonderwerkzeuge erforderlich, um diese Ausnehmung
gleich mit anfasen zu können.
Dies ergibt einmal zusätzliche
Kosten für
die Anschaffung und der Lagerhaltung dieser Sonderwerkzeuge, aber
v.a. ergibt dies Probleme bei der Unterbringung dieser zusätzlichen
Werkzeuge im Werkzeugmagazin der Maschine. Auch ist eine Trocken-Bearbeitung
von z.B. Alu oder auch bei manchen Alu-Legierungen wegen der Bildung einer
Aufbauschneide im Kernbereich des Bohrwerkzeuges nicht möglich. Dabei
ist diese Trockenbearbeitung immer mehr im Kommen bzw. werden heute
schon Werkzeugmaschinen ausgeliefert, welche nur noch eine innere
Kühlmittelzufuhr
durch die Arbeitsspindel in Form von Pressluft haben. Des weiteren
können auch
keine Gewindeausnehmungen mit derzeit geläufigen Bohrverfahren bei langspänenden Werkstoffen
eingebracht werden. Durch die nun angestrebte Möglichkeit mit einem Bohrgewindefräser auch
in hochfeste Werkstoffe ein Gewinde einbringen zu können, ergibt
sich hieraus ein weiteres Problem indem die gewindeerzeugenden Schneiden
u.v.a. deren Spitzen zu schnell stumpf werden. Wobei dies einmal
darauf zurückzuführen ist,
dass bei der Erzeugung der Gewindefianken das Material in Keilform (fast
ganz spitz) abgetragen werden muss, zum Andern ist diese Spitze
am längsten
in Schneideneingriff.
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Auch
soll die zeitliche Einbringung einer zylindrischen Gewindeausnehmung,
wofür bei
manchen Werkstoffen ein zusätzlicher
Schlichtvorgang vorgesehen ist bzw. auch die 45° Fase durch einen weiteren 360° Umlauf erstellt
werden muss, die nach dem jetzigen Stand der Technik erforderliche
Fertigungszeit zumindest nicht überschreiten.
Zur Lösung dieser
Stand- und Fertigungszeitprobleme könnte die aus der
EP 03 029 15 B1 bekannten
Lösung,
diese Bohrfräswerkzeuge
mit vier Umfangsschneiden auszustatten, wesentlich beitragen. Doch
ist die dort gezeigte Ausführung
mit den Nachteilen behaftet, dass alle vier Spannuten gleich groß sind,
womit bei den Schneiden, welche bis Mitte schneiden, die Spannut für den reibungslosen
Abtransport der erzeugten Späne
zu klein ist. Wiederum hätten
die Spannuten eine ausreichende Größe, würde dadurch das Werkzeug in
seiner Stabilität
zu sehr geschwächt
für den auszuführenden
Fräsvorgang
bei der Erzeugung der Gewindegänge
um den dabei entstehenden seitlichen Druck auf den Werkzeugschafft
noch ausreichend aufnehmen zu können.
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Aus
der
DE 101 09 990
A1 ein neues Arbeitsverfahren bekannt, mit welchem auch
langspänende Werkstoffe
(z.B. St 37) problemlos bearbeitet werden können. Um auch eine Trockenbearbeitung
bei z.B. Aluminium bewerkstelligen zu können ist vorgeschlagen, die
aus dem Dt. Patent 199 155 36 C1 bekannte M-Schneide beim Bohrvorgang
einzusetzen. Dabei könnte
in diesem spez. Fall eine zusätzliche
Minimalmengenschmierung ganz hilfreich sein. Dabei kann dann auch
hier mit dieser M-Schneide und deren 45° Fasenschneide die erstellte
Bohrungsausnehmung gleich angefasst werden, egal welche Ausnehmungstiefe
diese aufweist. Trotz dieser Vorteile kann mit diesem Werkzeug derzeit
kein Gewinde ins volle Material eingebracht werden, da dafür die erforderlichen verkürzten Umfangsschneiden
und die gewindeerzeugenden Schneiden fehlen. Wie bereits aufgeführt sind
aus der WO 96/07502 A1 weitere Werkzeuge in dieser Richtung bekannt.
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Dabei
beinhaltet der dort in 1E gezeigte Bohrgewindefräser keine
Möglichkeit,
die erstelle Gewindeausnehmung mit diesem Werkzeug gleich mit anfasen
zu können,
womit dadurch für
diesen Arbeitsgang ein zusätzliches
Werkzeug zum, Einsatz gebracht werden muss. Bei den in 1A-1D gezeigten Werkzeugen handelt es sich
nicht um Bohrwerkzeuge, sondern um Fräswerkzeuge.
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Womit
zwar dann dort mit dem vorhandenen 45° verlaufenden Schneidenbereich
durch einen Fräsvorgang
eine Fase gleich ins volle Material erstellt werden könnte und
somit dann für
diesen Arbeitsgang kein zusätzliches
Werkzeug mehr erforderlich wäre.
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Doch
dürften
die in 1A–1E gezeigten Werkzeuge keinerlei
praktischen Einsatz zulassen, da dort die Proportionen gleich Stirnschneidendurchmesser
zu den Gewindeflankentiefen und deren Gewindesteigung in einem für einen
Fachmann nicht ganz nachvollziehbarem Verhältnis stehen. Sollten die Werkzeuge
in etwa 1:1 zeichnerisch dargestellt sein, könnte mit dieser Gewindezähneausbildung erst
eine Gewindesteigung von 3mm (gleich M24) erstellt werden. D.h.
zur Erzeugung der hierfür
erforderlichen Kernbohrung von 21 mm Durchmesser stünde nur
ein Werkzeug mit einer Bohrschneide von 12mm Durchmesser zur Verfügung. Somit
müsste
der restliche Kernbohrungsdurchmesser auf 21 mm mit der Erstellung
des Gewindes mit erbracht werden. Diesen dann dort entstehenden
seitlichen Druck auf den Werkzeugschafft bei diesem Fräsvorgang
(gleich Umlauf um 360°)
dürfte
dieses Werkzeug auf nur einer sehr geringen Auskragungslänge widerstehen, da
dieses ja nur einen Schafftdurchmesser von 7mm im Gewindebereich
hat. Womit für
dieses Werkzeug kein wirtschaftlicher und auch kein praktischer
Einsatz möglich
ist, selbst nicht in Werkstoffen mit geringer Festigkeit. Auch dürften die
in den 2A–2C gezeigten Fertigungsabläufen mit
solch einem Werkzeug bei der Erstellung der Fase und der Kernbohrungsausnehmung
durch einen Zirkularträsvorgang keinen
wirtschaftlichen Einsatz zulassen, da dieser Vorgang zeitlich viel
zu lange dauert, zum Andern stark auf die Standzeit der Werkzeugschneiden
geht aber v.a. auch hier bei der Erstellung des Gewindes durch einen
360° Fräsumlauf.
Durch seitlichen Druck, welcher v.a. im Umfangsschneidenbereich entsteht,
kann dadurch mit diesem Werkzeug keine Gewindeausnehmung in einer
brauchbaren Tiefe auch nicht bei Werkstoffen mit geringer Festigkeit
erstellt werden, da ja dann auch hier der Werkzeugschafftdurchmesser
im gewindeerzeugenden Bereich nur 7mm aufweist.
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Aus
den 1–7 ist einmal der Arbeitsablauf dieser Werkzeuge
beschrieben zum Anderen geht auch hier der große nicht nutzbarer Kernlochvorlauf (gleich 1/3 von der Kernlochtiefe)
hervor. Wie dies aus den aufgeführten
Problemen zu entnehmen ist, kann derzeit kein lehrhaltiges Gewinde,
auch nicht in Werkstoffe mit geringer Festigkeit über 2 × D eingebracht
werden, weil diese bereits stark konisch werden, wobei dies einmal
auf die Werkzeugschneidenausbildung zurückzuführen ist, zum Andern v.a. aber auch
auf das Arbeitsverfahren, indem einmal beim Bohrvorgang die Fase
gleich mit erstellt werden muss, was eine zusätzliche Werkzeuglänge erfordert,
und v.a. einen unnötigen
nicht nutzbaren Kernlochvorlauf ergibt, zum Andern auf die Erstellung
der Gewindeausnehmung im Gleichlauffräsvorgang, weil hierbei die
seitliche Abdrängung
naturgemäß größer ist
als beim Gegenlauffräsen,
wobei auch beim Gegenlauffräsen
die Abdrängung
auch zu groß wäre bei den
derzeit zum Einsatz kommenden Schneidengeometrien und deren Verfahrensabläufen. Somit
kann aus keiner der hier aufgeführten
Erfindungen auf Bezug Schneidenausbildung und Verfahrensansprüche ein
Bohrgewindefräswerkzeug
entnommen werden, mit welchem die Erstellung von lehrhaltigen Gewindeausnehmungen
(v.a. auch zylindrisch) ins volle Material mit nur einem Werkzeug
auch in hochfeste Werkstoffe möglich
wäre, wobei
die Erstellung des Kernloches durch einen Bohrvorgang in Verbindung einer
Bohrerschneide erfolgt und wobei mit diesem Werkzeug zugleich das
Gewinde als auch die Fase erstellt werden kann und die Erstellung
der Fase unabhängig
von der Ausnehmungstiefe und der Herstellungsablauf auch im Trockenverfahren
(gleich nur Einsatz von Pressluft) möglich sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Werkzeuge zu schaffen, bei
denen der Spanabfluss beim Bohrvorgang einer Gewindebohrung mit
einem Bohrgewindefräser
diese dort für
die Erstellung der Gewindeausnehmung erforderlich gewindeerzeugenden
Schneiden durch einen Zirkularumlauf nicht zu beschädigen. Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 6 gelöst. Desweiteren
soll auch noch die Arbeitsgeschwindigkeit beim Bohrvorgang bei manchen
Materialien erhöht
werden, wobei es dann auch möglich
sein soll, lehrhaltige Gewinde (gleich zylindrische Gewinde) in
Werkstoffen mit geringer Festigkeit bei kurzspanenden Materialien
auch über
2XD Tiefe einbringen zu können,
wobei dabei auch noch die Gewindequalität auf der beim Verspannvorgang
zu tragenden Gewindeflankenseite verbessert wird. Diese Aufgabe
wird mit dem Merkmal des Patentanspruches 6 und dessen Unteransprüchen gelöst.
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Dabei
sind einmal die gewindeerzeugenden Schneiden, welche sich an die
die Bohrungerzeugenden Schneiden anschließen allseits soweit in ihrem Ausmaß reduziert,
dass sie bei der Erstellung der Gewindegänge durch die zweite gewindeerzeugende Schneidenreihe,
welche sich mit einem Abstand von ca. 85° an die die Kernbohrung erzeugenden
Schneiden bei einem zweischneidigem Werkzeug anschließt und wobei
hier diese im Bereich ihrer Fasenschneide (gleich Stirnschneidenbereich)
soweit verkürzt
ist, dass sie beim Bohrvorgang nicht in Schneideingriff kommt.
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Durch
diese Maßnahme
wird beim Bohrvorgang in dieser zweiten Schneidenreihe kein Bohrspan
erzeugt, wodurch eine Beschädigung
der gewindeerzeugenden Schneiden dann fast völlig ausgeschlossen ist. Eine
Beschädigung
dieser Schneiden kann auch noch dadurch entstehen, indem beim Austritt
der Späne
auf der Werkstückoberfläche (gleich
Bohrungsanfang) bei langspänenden
Materialien sich diese nach Erreichen einer gewissen Länge, sich
um das Werkzeug wickeln indem sie einmal durch die Fliehkraft nach
hinten gedrückt
werden, wenn sie zu lange werden so dass sie dann mit dieser zweiten
Schneidenreihe in Berührung
kommen.
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Dies
kann auch noch dadurch unterstützt werden,
indem dann bei sehr langen Spänen
diese durch Auftreffen an Widerständen wie dies einmal bedingt
der Tischgröße der jeweiligen
Maschine und deren abgeschlossenen Arbeitsraum begrenzt ist, zum
andern ist dies v.a. bei der Erstellung von Gewinden in tiefer liegenden
Flächen
(gleich Abstufungen) der Fall.
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Um
eine Umschlingung des Werkzeuges beim Bohrvorgang durch die dort
anfallenden Späne zu
verhindern, ist vorgeschlagen, beim Bohrvorgang den Bohrvorschub
ca. alle zehn Werkzeugumdrehungen (je nach dem zu zerspannenden
Material) zu unterbrechen, wodurch dann nur kurze Späne erzeugt werden
und somit eine Beschädigung
der gewindeerzeugenden Schneiden der zweiten Schneidenreihe völlig ausgeschlossen
wird. Durch diese leicht verkürzte
zusätzliche
Umfangsschneide der zweiten Schneidenreihe wird bei der Erstellung
der Gewindegänge
durch einen Zirkularfräsvorgang
dieser Umfangsschneidenbereich dann durch diese Umfangsschneide
mit erstellt, was etwa eine Halbierung der abzutragenden Spanstärke gegenüber der
Spanstärke,
die bei der Erstellung der Gewindegänge zu bewerkstelligen ist,
erreicht, was sich dann positiv auf Fertigungszeit auswirkt, weil
gerade hier in diesem Bereich (Freistichbereich) das größte Zerspannvolumen
anfällt
(gleich ca. 2,5 mal größer als
bei den gewindeerzeugenden Schneiden).
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Um
dieses Freistichvolumen nochmals nach unten reduzieren zu können (gleich
um nochmals ca. 30%) sind die sich an die Umfangsschneiden angeschlossenen
Gewindeschneiden, welche einmal bereits nach hinten gegen die Spanflussrichtung
abgekippt sind (Treppenform), noch zusätzlich negativ zur Bohrerachse
anzustellen, wodurch die Höhe
der Umfangsschneiden, bei welchen ja der größte Schneidendruck zu bewerkstelligen
ist, auf ca. nur noch 0,3 × Gewindesteigung
(P) reduziert werden kann. Diese Reduzierung ergibt sich daraus,
dass sich durch die negative Anstellung der Gewindeschneiden der
Abstand zum kernbohrungserzeugenden Schneidenbereich v.a. in deren
Spitzen vergrößert (gleich
größere Abstufung),
womit ein Einhaken der abzuführenden Späne in diese
offenen Gewindeflanken in Verbindung der bereits aufgeführten Treppenform
noch zusätzlich
ausgeschlossen wird. Diese negative Anstellung zur Bohrerachse ist
dadurch gegeben, indem ja mit diesen Gewindeschneiden keinerlei
Schneideingriff erfolgt. Um lehrhaltige Gewindeausnehmungen in Werkstoffen
mit geringer Festigkeit auch über
2XD einbringen zu können,
ohne dass sie im unteren Ausnehmungsbereich konisch werden, sollen
die Erkenntnisse der Erstellung von lehrhaltigen Gewinden in Stahl
beitragen. Um hier dieses Problem zu lösen, muss man sich hier nur
des Fasenschneidenbereiches und v.a. der auf ca. 0,3 mal Gewindesteigung (P)
reduzierten Umfangsschneide bedienen. Wie bereits aufgeführt, wird
beim Bohrvorgang der dort erzeugte Span durch die ca. 45° Schneidenanstellung nach
innen gelenkt gleich zur Spannut, wodurch dann, wie Versuche gezeigt
haben, bei der Zerspannung dieser Materialien die Umfangsschneide
bis auf ca. 0,3 × P
reduziert werden kann, ohne dass sich die Späne in die offenen Flankenschneiden
der Gewindeschneiden, welche in Spanflussrichtung stehen, festsetzen,
womit dann alleine durch diese Veränderung die Erstellung von
lehrhaltigen Gewinden bis ca. 3XD bei diesen kurzspänenden Materialien
wie Gusswerkstoffe, Aluminium, Alu-Legierungen sowie einige Kunststoffe
gewährleistet
ist, wobei hier eine Absenkung (Treppenform) der in Spanflussrichtung stehenden
offenen Flankenschneiden nicht erforderlich ist. Eine Verschwenkung
würde sich
aber einmal positiv auf die Standzeit dieser offenen Flankenschneiden
auswirken, zum Andern bei einer Absenkung (Treppenform) der ganzen
Stirnschneidenfläche
auch auf die Gewindequalität
der zum Tragen kommenden Gewindeflanke.
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Durch
diese Reduzierung auf ca. 0,3 × P
ermäßigt sich
damit auch der seitliche Widerstand bei der Erstellung der Gewindeausnehmungen
durch einen 360° Zirkularumlauf
um ca. dieses Maß,
womit dann zylindrische Gewinde in dieser Ausnehmungstiefe erstellt
werden können.
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Um
die Arbeitsgeschwindigkeit beim Bohrvorgang bei manchen Materialien
erhöhen
zu können,
ist vorgeschlagen, alle, die als M Stirnschneiden ausgebildeten
Schneiden bis Bohrerachse verlaufen zu lassen, wobei sie im Zentrumsbereich
in Form einer Krümmung
(hier nicht gezeigt) ineinander verlaufen (gleich 2, 3, oder 4 Zentrumsschneiden
statt nur einer), wobei hierbei die Bildung einer Aufbauschneide
bei manchen Materialien sehr groß ist.
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Die
Erfindung ist anhand der 1–4 im Einzelnen
beschrieben und in einem Maßstab
von ca. 5:1 erstellt (Bsp. Gewindefräser für M16).
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1 zeigt
einen schemenhaft dargestellten Bohrgewindefräser Stand der Technik und in
diesem integriert die erfinderische verbesserte Ausführungen,
wobei dieser hier rechtsschneidend ausgelegt ist, könnte aber
genau so gut linksschneidend ausgelegt sein.
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2 zeigt
einen weiteren schemenhaft dargestellten Bohrgewindefräser in verbesserter
Ausführung
(gleich M Stirnschneide).
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3 zeigt
einen Bohrgewindefräser
nur in seinem Schneidenbereich in nochmals verbesserter Ausführungsform
(nur zweischneidig und mit gerade verlaufender Spannut dargestellt).
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4 zeigt
diese Ausführungsform
im Schnitt A-A und B-B (wobei hier das Werkzeug mit zusätzlich eingebrachten
zwei Schneiden dargestellt ist).
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1 zeigt
einen Bohrgewindefräser,
der einmal den Stand der Technik wiedergibt, zum Andern sind bereits
die Verbesserungen beinhaltet. Dabei sind für diese Zusatzanmeldung nur
die Bezugszeichen 3b, 8b, 9b, 17–17c, 27+31 von
besonderer Bedeutung.
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Dabei
weist dieser in seinen Stirnschneidenbereich (2) eine Stirnschneide
auf, wobei diese in einem spitzen Winkel von 140° in voller Breite (2b)
erstellt ist. An diese schließt
sich eine Umfangsschneide (3a) in einer Breite von ca.
1 mal Gewindesteigung (P) an. An diese wiederum schließen sich
die gewindeerzeugenden Schneiden (5) mit ihrer Stirnschneide
(20) an, in der Anzahl der zu erstellenden festen Gewindelänge (6).
An deren Enden ist eine in 45° erstellte
Fasenschneide (7) am Werkzeugschafft (26) angebracht,
dabei verläuft
die Spannut (11) in ca. 30° zur Werkzeugachse (14).
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Die
in 1 integrierten Verbesserungen zeigen einmal einen
Stirnschneidenbereich (2), welche durch eine Zentrierspitze
(2a) in einem Spitzenwinkel von etwa 140° gebildet
ist, an diese schließt sich
eine in einem Spitzenwinkel von ca. 160° erstellter Schneidenbereich
(2c), welcher als Spanbrecher wirkt, an. An diese wiederum
schließt
sich ein in 45° erstellter
Schneidenbereich (8) an, wobei dieser dann auch zur Erstellung
der Fase zum Einsatz kommt (gleich Fasenschneidenbereich (27))
und auf dieses erforderliche Maß (gleich
mindestens Gewindeflankentiefe und ca. 10% darüber) in seiner Breite beschränkt ist.
An diese schließt
sich eine wesentlich verkürzte
Umfangsschneide (3) an, dabei ist diese in ihrer Breite
von ca. 0,3–0,5
mal Gewindesteigung (P) erstellt. Am Ende dieser schließt sich
eine Flankenschneide (9a) an. An diese schließen sich
mit geringem seitlichem Abstand (4) gleich ca. 3% kleiner
als die kernlocherzeugenden Schneiden (2) die gewindeerzeugenden
Schneiden (5) mit ihrer Stirnschneide (20) in
einer Anzahl von mind. der zu erstellenden Gewindeausnehmungstiefe
bis Werkzeugschafftanfang (30) an.
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Dabei
kann die Stirnschneide (20) gebrochen sein, indem sie zumindest
bis ca. ihrer Schneidenmitte (10) in dem Bereich ihrer
Flankenschneide (9) mit ca. 20° zur Bohrerachse (14)
nach hinten abgesenkt ist, wodurch dann beim Bohrvorgang die abzuführenden
Späne keinen
Kontakt mit diesem Stirnschneidenbereich (17) mehr haben.
Diese Absenkung (gleich Treppenform) kann sich auch auf die ganze
Stirnschneide (17a) erstrecken, wobei dann bei entsprechender
Absenkung (gleich Verschwenkung) aus der sich in Drallform (ca.
30°) erstellten, stark
negativ schneidenden Flankenschneide (9b) eine fast positiv
schneidende (17b) bzw. auch leicht positiv schneidende
Flankenschneide (17c) ergibt. Des weiteren kann nun die
Fasenschneide (7) ganz entfallen, da ja dann die Gewindeausnehmungen jeglicher
Tiefe mit dem Schneidenbereich (8) angefast werden können, womit
dann auch keine Sonderwerkzeuge (Zwischenlängen) und Standardlängen wie
z.B. 1,5 und 2XD nicht mehr erforderlich sind. Durch diesen möglichen
Verzicht auf die Fasenschneide (7) entfällt auch zugleich diese große Schwachstelle
(Sollbruchstelle) in diesem Übergangsbereich
(30a). Hierbei sei angemerkt, dass bei der Erstellung von
Gewinden in Werkstoffe mit geringer Festigkeit diese hier angesprochene
Schwachstelle (gleich Sollbruchstelle) bei diesen Materialien fast
nicht zu Tage tritt, da ja hier der seitliche Widerstand bei der
Erstellung der Gewindeausnehmung um ein Vielfaches niedriger ist
als bei hochfesten Werkstoffen, wobei natürlich dazu auch die nun starkt verkürze Umfangsschneide
wesentlich beiträgt.
Dabei könnte
aus Herstellungsgründen
zur Bearbeitung von kurzspänenden
Werkstoffen der Stirnschneidenbereich (2) auch nur aus
den Schneidenbereichen (2d+8) bestehen. Um auch
in langspänende
Materialien (z.B. Stahl) ein Gewinde mit nur einem Werkzeug einbringen
zu können,
sind den gewindeerzeugenden Schneiden (5) eine jeweils
weitere Schneidereihe in einem Abstand von ca. 85° angefügt (31),
bei einem zweischneidigen Werkzeug.
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Dabei
ist diese zweiten Schneidenreihe (31) im Stimschneidenbereich
(2) nur im Fasenschneidenbereich (27) vorhanden,
wobei auch dieser Bereich soweit zurückgesetzt ist, dass er beim
Bohrvorgang nicht in Schneideingriff kommt (z.B. Gewinde M16 Bohrvorschub/Umdrehung
0,25 mm ergibt eine Schneidenzurücksetzung
von ca. 0,15 mm pro Schneidenreie, hier nicht ersichtlich). Die
Umfangsschneide (3b) ist um dieses Maß der Zurücksetzung voll vorhanden, als
auch die gewindeerzeugenden Schneiden (5), wobei dann bei
dieser Schneidenreihe diese nicht nach hinten verschwenkt sein müssen, da
ja dann hier beim Bohrvorgang keine Späne abgeführt werden müssen, bedingt
durch das Fehlen der Stirnschneiden und der zurückgesetzten Fasenschneiden.
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Auch
ist eine positive Anstellung (21) aller in Schneideingriff
kommenden Schneiden zur Bohrerachse (14) nicht mehr unbedingt
erforderlich (21a), da im Bereich der Bohrerumfangsschneiden
(3) die Späneabtragsstärke bei
der Erstellung der Gewindegänge
durch einen Zirkularumlauf um ca. gut die Hälfte reduziert ist, wodurch
sich auch die erforderliche Schnittkraft um ca. dieses Maß ermäßigt.
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Durch
diese Schnittkraftreduzierung können dann
bei fast allen Werkstoffen die Gewindegänge in nur einem 360° Umlauf erstellt
werden, womit sich dann auch die Fertigungszeit nicht erhöht, obwohl dann
hier nur jede zweite Gewindeschneidenreihe bei der Erstellung der
Gewindegänge
in Schneideingriff kommt (gleich Ausgleich durch Wegfall des Schlichtumlaufes).
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Erklärung zu 1:
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Die
mit Bezugszeichen (31) dargestellte zweite Schneidenreihe
ist nur im Bereich ihrer reduzierten Fasenschneide (8b)
(gleich Fasenschneidenbereich (27)) und der Umfangsschneide
(3b) zutreffend dargestellt. Mit Bezugzeichen 17–17c und 9b bezieht
sich die Darstellung auf die gewindeerzeugenden Schneiden (5),
welche sich an den Kernbohrung erzeugenden Schneidenbereich (2)
anschließen.
Dabei könnten
diese auch eine abweichende Form aufweisen, da ja dann mit diesen
Gewindeschneiden kein Gewinde erstellt werden muss.
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2 zeigt
einen Bohrgewindefräser,
wobei hier der Hauptvorteil in der erhöhten Bohrleistung bei manchen
Werkstoffen liegt. Dabei ist für
diese Zusatzanmeldung nur das Bezugszeichen 13a von besonderer
Bedeutung. Auch ist hier der Stirnschneidenbereich (2)
durch eine M-Schneide gebildet, wobei diese jeweils eine kurze gerade
Querschneide (12) aufweist, an welche sich eine spiegelgleiche Ausnehmung
(13a) anschließt.
Dabei reichen hier alle Schneiden bis zur Bohrerachse (14).
An die Querschneide (12) schließt sich nach außen ein
weiterer geneigter Schneidenbereich (15) an, an den sich
ein weiterer Schneidenbereich (8), welcher auch als Fasenschneide
zum Einsatz kommt an und wobei er in einer Gradzahl von 45° bis zur
Umfangsschneide (3) verläuft. Dabei weist auch hier
die Umfangs-schneide nur eine sehr geringe Breite von ca. 0,3–0,5 mal
Gewindesteigung (P) auf. Am Ende dieser schließt sich eine Flankenschneide
(9a) an. An diese schließen sich auch hier mit geringem
seitlichem Abstand (4) die gewindeerzeugenden Schneiden
(5) mit ihren Stirnschneiden (20) in einer Anzahl von
mind. der zu erstellenden Gewindeausnehmungstiefe bis Werkzeugschafft
(30) an. Dabei kann die Stirnschneide (20) auch
hier gebrochen sein, indem sie bis ca. ihrer Schneidenmitte (10)
in dem Bereich ihrer Flankenschneide (9) mit ca. 20° nach hinten
abgesenkt ist, wodurch dann beim Bohrvorgang die abzuführenden
Späne keinen
Kontakt mit diesem Stimschneidenbereich (17) mehr haben.
Diese Absenkung (gleich Treppenform) kann sich auch hier auf die
ganze Stirnschneide (17a) erstrecken. Des weiteren kann
auch hier die Fasenschneide (7) entfallen, da die Gewindeausnehmungen
jeglicher Tiefe mit dem Schneidenbereich (8) angefast werden
können, womit
dann auch keine Sonderwerkzeuge (Zwischenlängen) mehr erforderlich sind.
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Durch
diesen Verzicht der Fasenschneide (7) entfällt die
Schwachstelle (30a) (Sollbruchstelle) ganz. Um diese Schwachstelle
ganz auszuschalten, verläuft
der Übergang
von den gewindeerzeugenden Schneiden (5) zu dem zylindrischen
Werkzeugschafftbereich (26) leicht konisch ansteigend (26a)
mit etwa 6,5°,
wobei er im Anfangsbereich (30) nur ein Durchmessermaß, welches
in etwa bei der halben Gewindezahnflankentiefe (t) liegt, aufweist.
Um diese abgesetzte Form (17) zeichnerisch besser darstellen
zu können,
ist hier der gewindeherstellende Bereich um 90° gedreht zur Stirnschneide (2)
angeordnet und verläuft
samt Spannut (11) in Richtung Bohrerachse (14).
Des weiteren können
alle Schneidenübergänge durch
Radien (R) gebildet sein bzw. können
auch die Stirnschneiden 2a, 2c, 12, 13 + 15 eine
Bogenform aufweisen (hier nicht gezeigt).
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3 zeigt
einen Bohrgewindefräser
mit M Stirnschneide. Dabei ist diese Fig. Nur für diese Zusatzanmeldung im
Zusammenhang der Schnittzeichnung A-A und B-B von Bedeutung.
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4 zeigt
diese Schnitte A-A und B-B. Dabei ist hier eine zweite Schneidenreihe
(31) ersichtlich, welche sich hier bei einem zweischneidigen Werkzeug
in einem Abstand von ca. 85° an
die bohrungserzeugenden Schneidenreihe (25) anschließt. Des
weiteren sind hier die allseits verkürzten Gewindeschneiden (5),
welche zumindest soweit verkürzt sind
(32), dass sie bei der Erstellung der Gewindegänge durch
die zweite Schneidenreihe (31) durch einen 360° Zirkularumlauf
nicht mehr in Schneideingriff kommen, ersichtlich. Hierbei können Sie
in ihrem Spitzenbereich (33) mit einem Radius (34)
oder auch Schutzfase (35) belegt sein oder auch zur Bohrerachse
(14) negativ (36) angestellt sein. Die mit Bezugszeichen
(21a) erstellte Schneidenanstellung mit einem Anstellwinkel
von 0° zeigt
auch den Stand der Technik an.