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DE10333633A1 - Hängezelt - Google Patents

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DE10333633A1
DE10333633A1 DE2003133633 DE10333633A DE10333633A1 DE 10333633 A1 DE10333633 A1 DE 10333633A1 DE 2003133633 DE2003133633 DE 2003133633 DE 10333633 A DE10333633 A DE 10333633A DE 10333633 A1 DE10333633 A1 DE 10333633A1
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suspension
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tent
tripod
hanging
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DE2003133633
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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/02Tents combined or specially associated with other devices
    • E04H15/04Tents combined or specially associated with other devices suspended type, e.g. from trees or from cantilever supports

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hängezelt mit einer mit Rohren und Latten ausgesteiften textilen Liegefläche, die mit Gurten oder Seilen pyramidenförmig an einem Punkt aufgehängt ist und parallel zu den Zugbändern der Seile mit einer oder zwei wasserdichten Zeltplanen überzogen ist. Vorteil ist dabei, dass ein einfaches und rasches Aufbauen des Hängezeltes gewährleistet ist, auch wenn nur ein begrenzter Aufbauraum und eingeschränkte Aufhängemöglichkeiten vorhanden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hängezelt nach dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche 1 und 7.
  • Personenzelte, insbesondere Ein- bis Zweimannzelte als Schlaf- und/oder Aufenthaltsgelegenheit stehen am Boden, benötigen eine glatte, ebene Fläche, am Besten auf einer Erhöhung wegen des Regenwassers. Die Form der Zelte wird durch Zeltstangen bestimmt, die über die Zeltplanen mittels sogenannter Heringe am Boden fixiert sind.
  • Herkömmliche Zelte haben einen wasserdichten Boden, der naturgemäß im Zelt Kondenswasser entstehen lässt, was ein durchfeuchten der Schlafunterlagen und des Schlafsackes fördert.
  • Um in solchen Zelte zu gelangen, muss man vor dem Zelt kniend in Zeltinnere krabbeln, was insbesondere bei steinigen oder nassem Untergrund beschwerlich ist.
  • Käfer, Schlangen, Skorpione usw. können ins Zelt gelangen und den Schlaf empfindlich stören, dies auch, wenn gar keine vorhanden sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind zwar bereits Hängezelte bekannt, diese sind aber allesamt kompliziert und zeitraubend aufzubauen, da eine aufwendige Abspannung zwischen mehreren externen Fixpunkten (z.B. Bäumen) nötig ist, ähnlich wie bei einer Hängematte. Weiterhin sind nicht geschlossene Hängesitze bekannt, die an nur einem einzigen externen Fixpunkt zu befestigen sind, jedoch ist die Sitzfläche der Hängesitze nicht genügend tragfähig, so dass darin kein geeigneter Aufenthalt über längere Zeit möglich ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Hängezelt der gattungsgemäßen Art derart weiter zu entwickeln, dass ein einfaches und rasches Aufbauen des Hängezeltes gewährleistet ist, auch wenn nur ein begrenzter Aufbauraum und eingeschränkte Aufhängemöglichkeiten vorhanden sind.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe dienen die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche 1 und 7.
  • Wesentliche Merkmale hierbei sind, dass im Benutzungszustand die Bodenfläche des Hängezelts durch ein Stabilisierungsgerüst in seiner ausgebreiteten Form gehalten wird und die Bodenfläche über mit dem Stabilisierungsgerüst verbundene erste Aufhängemittel mit einem einzigen oder mehreren, dicht beieinander liegenden zweiten Aufhängemitteln unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, welche zweite Aufhängemittel unmittelbar oder mittelbar mit einem externen Tragelement wie z.B. einem Baum oder einem Stativ verbindbar sind, wobei die Außenwände zwischen und/oder außen auf und/oder innen unter den ersten Aufhängemitteln und der Bodenfläche und/oder deren Stabilisierungsgerüst angeordnet sind.
  • Durch lediglich im Wesentlichen einen einzigen Aufhängepunkt des Hängezeltes ist die Nutzung des Zeltes relativ unabhängig von der örtlichen Umgebung, da z.B. nur ein Baum und nicht zwei oder mehrere im geeigneten Abstand nötig sind. Zudem entfällt ein Abspannen des Zeltbodens oder der Zeltplane zum Boden und/oder zu Bäumen oder einem Gestell hin, da die Konstruktion des erfindungsgemäßen Hängezeltes selbsttragend ist. Ein Abspannen ist daher nur optional vorgesehen, falls das Zelt in der Lage fixiert werden soll, um ein Pendeln einzuschränken oder zu unterbinden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Im folgenden wird die Erfindung näher an Hand einer beispielhaften Ausführungsform der anliegenden perspektivischen Figur näher beschrieben.
  • Eine durch Alustangen 1 begrenzte, atmungsaktive textile Fläche 21, durch Querlatten 2 ausgesteift, ergibt ein Trampolin 3, das an mehreren Stellen mit Zugbändern 4 an einem Punkt 5 zusammengeführt aufgehängt wird. Über diese Konstruktion wird eine Zeltplane 6 gelegt, die am Rand der ebenen Liegefläche 3 befestigt ist. Eingänge 20 und Fester mit Insektengittern, vorzugsweise an Seitenflächen, sind mit Reißverschlüssen 19 versehen, die von innen und außen bedienbar sind.
  • Am obersten Punkt kann dieses Zelt über einen Haken 15 nun überall aufgehängt werden, zum Beispiel an Bäumen, Brücken, Scheunenvordächern, Segelbootmasten, Felsüberhängen usw., vorzugsweise ca. 50 cm, also Sitzhöhe, über dem Eingangsniveau.
  • Sollte ein Schwingen oder Schaukeln nicht erwünscht sein, so kann das Hängezelt, über am Trampolin 3 angenähte Schlaufen 16 , mit Gurten oder Seilen 17 der jeweiligen Möglichkeit angepasst beziehungsweise fixiert werden.
  • Das Trampolin 3 des Zweimann-Hängezeltes kann mit Reißverschlüssen 18 teilweise geöffnet und die Teile umgeklappt werden. Unter dieser Öffnung 13 ist ein wasserdichter Fußsack 14 genäht, der 50 cm tief ist und auf dem Boden aufliegen soll.
  • Im aufgeklappten Zustand entstehen so Sitze oder Stehhöhen im Zelt, die einen längeren Aufenthalt, insbesondere bei Regen ermöglichen.
  • Nicht am Boden, welcher Beschaffenheit auch immer, schlafen zu müssen, ist ein großer Vorteil. Absolut regensicher über dem Boden des Hängezeltes zu liegen, ohne Gefahr des Besuches von Ungeziefer im Zelt gibt Sicherheit. Das Aus- und Einsteigen aus dem Zelt gleicht dem Aufstehen oder zu Bett gehen wie zu Hause. Die Liegefläche aus weichen Latten gewährleistet unabhängig vom Untergrund einen gleichbleibenden Komfort. Die Möglichkeiten ein Zelt aufzuhängen, unabhängig vom Untergrund, erschließt ganz neue Zeltplätze. Das Aufhängen des Zeltes je nach Örtlichkeit benötigt kaum eine Minute. Das Packmaß ist gleich wie bei herkömmlichen Zelten. Für einen Mittagsschlaf im Freien ohne Abdeckzelt im Schatten eines Baumes, wie in einer Hollywoodschaukel oder Hängematte, bestens geeignet.
  • 1
    Rohre
    2
    Latten
    3
    Liegefläche, Trampolin
    4
    Gurte oder Seile
    5
    Aufhängung
    6
    Zeltplanen
    7
    Stativ
    8
    Flaschenzug
    9
    Schlaufe
    10
    Band
    11
    Augen
    12
    Reißverschluss
    13
    Öffnung
    14
    Fußsack
    15
    Haken
    16
    Ankeröse
    17
    Ankerband
    18
    Reißverschluss in 3
    19
    Reißverschluss in 6
    20
    Eingang/Ausgang in 6
    21
    Tragfläche von 3
    A-A
    Faltachse

Claims (29)

  1. Hängezelt, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit Rohren (1) und Latten (2) ausgesteifte textile Liegefläche (3) mit Gurten oder Seilen (4) pyramidenförmig an einem Punkt (5) aufgehängt ist und parallel zu den Zugbändern der Seile mit einer oder zwei wasserdichten Zeltplanen (6) überzogen ist.
  2. Hängezelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Zelt an ein 4-beiniges Stativ (7) gehängt werden kann.
  3. Hängezelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Aufhängepunkt am Zelt (5) und dem Befestigungspunkt in der Natur ein Flaschenzug (8) eingehängt ist, der vom Inneren des Zeltes bedient werden kann und an einer Schlaufe (9) fixiert ist.
  4. Hängezelt nach Anspruch (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Stativ (7) am unteren Ende der Stangen Dornen hat, die in ein immer gleiches quadratisches Band (10) mit Augen (11), in die das Stativ (7) gestellt wird.
  5. Hängezelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an geeigneter Stelle das Trampolin (3) mit Reißverschlüssen (12) geöffnet werden kann und unter dieser Öffnung (13) ein Fußsack (14) aufgenäht ist.
  6. Hängezelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegefläche um die Achse A-A gefaltet, nach Herausziehen der Rohre (1) gerollt werden kann, so dass das Packmaß ca. 30 cm Durchmesser × 65 cm lang beträgt.
  7. Hängezelt mit Bodenfläche (3), Außenwänden (6) und Aufhängemitteln (4, 5, 8, 15), dadurch gekennzeichnet, dass im Benutzungszustand die Bodenfläche (3) durch ein Stabilisierungsgerüst (1, 2) in seiner ausgebreiteten Form gehalten wird und die Bodenfläche (3) über mit dem Stabilisierungsgerüst (1, 2) verbundene erste Aufhängemittel (4) mit einem einzigen oder mehreren, dicht beieinander liegenden zweiten Aufhängemitteln (5, 15) unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, welche zweite Aufhängemittel (5, 15) unmittelbar oder mittelbar mit einem externen Tragelement wie z.B. einem Baum oder einem Stativ (7) verbindbar sind, wobei die Außenwände (6) zwischen und/oder außen auf und/oder innen unter den ersten Aufhängemitteln (4) und der Bodenfläche (3) und/oder deren Stabilisierungsgerüst (1, 2) angeordnet sind.
  8. Hängezelt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Bodenfläche (3) und Außenwänden (6) ein geschlossener Zeltinnenraum gebildet wird.
  9. Hängezelt nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei voneinander beabstandete erste Aufhängemittel (4) vorgesehen sind.
  10. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabilisierungsgerüst (1, 2) starre randseitige Rahmenteile (1) enthält.
  11. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabilisierungsgerüst (1, 2) zwischen den Rahmenteilen (1) eingespannte elastisch federnde Latten (2) besitzt.
  12. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Rahmenteilen (1) sich eine Tragfläche (21) aus Textilmaterial oder Kunststoffmaterial befindet.
  13. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Aufhängemittel (4) gelenkig mit dem Stabilisierungsgerüst (1, 2) und/oder mit den zweiten Aufhängemitteln (5, 15) verbunden sind.
  14. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Aufhängemittel (4) Gurte oder Seile sind.
  15. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Aufhängemittel (4) mittelbar über ein zweites Stabilisierungsgerüst (nicht gezeigt) mit den zweiten Aufhängemitteln (5, 15) verbunden sind.
  16. Hängezelt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stabilisierungsgerüst identisch oder ähnlich zum ersten Stabilisierungsgerüst (1, 2) ist oder nur die randseitigen Rahmenteile (1) enthält oder lediglich ein Abstandsstab oder ein Abstandsrohr ist.
  17. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Aufhängemittel (5, 15) mindestens eine Öse (5) ist, in der ein Haken (15) aus Metall und/oder Kunststoff und/oder Holz eingreift.
  18. Hängezelt nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Öse (5) des zweiten Aufhängemittels (5, 15) mittelbar über einen Flaschenzug (8) mit dem Haken (15) und dieser mit dem externen Tragelement wie z.B. einem Baum verbindbar ist.
  19. Hängezelt nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Flaschenzug (8) vom Innenraum des Hängezeltes aus bedienbar ist.
  20. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (3) mindestens einmal um eine Faltachse (A-A) faltbar ist.
  21. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bodenfläche (3) und/oder in mindestens einer der Außenwände (6) ein Ein- und Ausgang (20) vorgesehen ist.
  22. Hängezelt nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Bodenfläche (3) unter einer zu öffnenden und zu verschließenden Öffnung (13) ein Fußsack (14) nach unten hin ausklappbar ist.
  23. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (3) über Ankermittel (16, 17) mit dem Untergrund verbindbar ist.
  24. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das externe Tragelement ein mindestens dreibeiniges Stativ (7) ist.
  25. Hängezelt nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Stativ (7) in Ösen (11) eines auf dem Untergrund aufliegenden Bandes (10) eingreift und in den Untergrund einbringbar ist.
  26. Hängezelt nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (10) für das Stativ (7) eine gleiche Grundform wie die Bodenfläche (3) besitzt.
  27. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwände (6) ein- oder mehrlagige Zeltplanen sind.
  28. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine etwa in der Grundfläche rechteckförmige Bodenfläche (3) über je ein an jeder der vier Ecken der Bodenfläche (3) angebrachtes erstes Aufhängemittel (4) mit einem einzigen zweiten Aufhängemittel (5, 15) in Form einer Öse (5) mit Haken (15) zur Befestigung an einem externen Tragelement verbunden ist.
  29. Hängezelt nach Anspruch 7 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (3) eine polygone, rechteckige, quadratische, dreieckige, kreisrunde oder elliptische Grundform besitzt.
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