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DE10333612B4 - Gleitelementvorrichtung - Google Patents

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DE10333612B4 DE2003133612 DE10333612A DE10333612B4 DE 10333612 B4 DE10333612 B4 DE 10333612B4 DE 2003133612 DE2003133612 DE 2003133612 DE 10333612 A DE10333612 A DE 10333612A DE 10333612 B4 DE10333612 B4 DE 10333612B4
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Abstract

Gleitelementvorrichtung, insbesondere Schiebewand- und/oder Balkonverglasungseinrichtung, mit wenigstens einem in einer Gleitebene (G) verschiebbaren Gleitelement (1), und mit an eine Oberkante und/oder Unterkante des Gleitelementes (1) angeschlossenen Gleitkörpern (6), die in ein zugeordnetes oberes Profil (4) und/oder unteres Profil (5) eingreifen, wobei
– das Gleitelement (1) mit seiner einen Randseite (1a) im Profil (4, 5) unter Definition einer Drehachse (D) festgelegt werden kann, so dass sich das Gleitelement (1) mit seiner anderen Randseite (1b) winklig im Vergleich zu der Gleitebene (G) aus dem Profil (4,5) ausschwenken lässt, und wobei
– die Position der Drehachse (D) von außen längsvariabel einstellbar im Vergleich zum Profil (4, 5) ausgelegt ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
– eine Randseitenfixiervorrichtung (7, 8) zur Positionsfestlegung der Drehachse (D) realisiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gleitelementvorrichtung, insbesondere Schiebewand- und/oder Balkonverglasungseinrichtung, mit wenigstens einem in einer Gleitebene verschiebbaren Gleitelement, und mit an eine Oberkante und/oder Unterkante des Gleitelementes angeschlossenen Gleitkörpern, die in ein zugeordnetes oberes Profil und/oder unteres Profil eingreifen, wobei das Gleitelement mit seiner einen Randseite im Profil unter Definition einer Drehachse festgelegt werden kann, so dass sich das Gleitelement mit seiner anderen Randseite winklig im Vergleich zu der Gleitebene aus dem Profil ausschwenken lässt, und wobei die Position der Drehachse von außen längsvariabel einstellbar im Vergleich zum Profil ausgelegt ist.
  • Eine Gleitelementvorrichtung des eingangs beschriebenen Aufbaus wird in der DE 100 02 214 C2 vorgestellt. Hier geht es um ein Schiebedrehflügelsystem, welches über mehrere Flügel verfügt. Von diesen Flügeln ist zumindest einer zusätzlich verschiebbar als Schiebedrehflügel ausgebildet. Der Schiebedrehflügel ist an Laufrollen in zumindest einer Führungsschiene verschieblich gelagert, wobei zusätzlich in der Führungsschiene von dem Schiebedrehflügel passierbare schienenseitige Kupplungselemte realisiert sind. Diese Kupplungselemente lassen sich mit einem flügelseitigen Kupplungsstück des Schiebedrehflügels in Eingriff bringen und arretieren den Schiebedrehflügel gegen ein Verschieben, wenn dieser verschwenkt wird.
  • Das Kupplungsstück verfügt im Schnitt quer zur Drehachse über eine Ausnehmung. Dadurch, dass mehrere Kupplungselemente in der Führungsschiene angeordnet sind, lässt sich der betreffende Schiebedrehflügel an verschiedenen Positionen verschwenken. Das ist konstruktiv aufwendig, weil letztlich für jede Position der Drehachse ein eigenes Kupplungselement innerhalb der Führungsschiene platziert werden muss.
  • Darüber hinaus kennt man eine Gleitelementvorrichtung ähnlicher Bauart ohne die Möglichkeit, die Position der Drehachse von außen längsvariabel einstellen zu können durch die EP 0 902 153 A2 und dort insbesondere die 3. Tatsächlich ist hier zur Definition der Drehachse im jeweiligen Profil im Bereich einer Schwenkaussparung ein Riegel mit Zapfen eingesetzt. Der Zapfen lässt sich mit einem Gabelfortsatz in Verlängerung einer Achse für den jeweiligen Gleitkörper überfahren.
  • Die bekannte Vorgehensweise hat sich bewährt, ermöglicht jedoch nur unter Schwierigkeiten eine längsvariable Positionsfestlegung der Drehachse. Denn dazu muss das Gleitelement ausgebaut werden. Vor ähnlichen Problemen steht die ebenfalls einschlägige WO 92/17673 A1. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine gattungsgemäße Gleitelementvorrichtung so weiterzuentwickeln, dass die Drehachse unschwer und bei geringem konstruktiven Aufwand in Längsrichtung des Profils festgelegt werden kann, um Bautoleranzen sowie gegebenenfalls Fertigungstoleranzen unmittelbar beim Einbau ausgleichen zu können.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Gleitelementvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass eine Randseitenfixiervorrichtung zur Positionsfestlegung der Drehachse realisiert ist. Das heißt, mit Hilfe dieser einen Randseitenfixiervorrichtung kann die Position der Drehachse letztlich von außerhalb des zugehörigen Profils eingestellt werden, und zwar längsvariabel, das heißt in beliebiger Stellung im Vergleich zur Längserstreckung des Profils.
  • Die Randseitenfixiervorrichtung kann zweiteilig ausgebildet und über einen profilseitigen sowie gleitelementseitigen Teil verfügen. Im Detail kommen ein Lagerringbogen und ein Lagerzapfenbogen zum Einsatz, die zur Bildung der Drehachse ineinander greifen. Dabei mögen der Lagerringbogen längsverschiebbar am Profil und der Lagerzapfenbogen an der zu fixierenden Randseite des Gleitelementes festgelegt werden. Es kann aber auch die umgekehrte Verfahrensweise verfolgt werden. Dann wird der Lagerzapfenbogen längsverschiebbar am Profil festgelegt, während der Lagerringbogen seine Fixierung an der Randseite des Gleitelementes findet.
  • So oder so drücken die Begriffe Lagerringbogen und Lagerzapfenbogen aus, dass kein vollständiger Lagerring und auch kein vollständiger Lagerzapfen realisiert sind. Vielmehr stellt der Lagerringbogen gleichsam einen Ausschnitt aus einem kompletten Lagerring dar, während der Lagerzapfenbogen einen Lagerzapfen teilweise wiedergibt.
  • Durch diese jeweils bogenförmige Gestaltung von einerseits Lagerring und anderseits Lagerzapfen wird erreicht, dass der Eingriff des Lagerzapfenbogens in den Lagerringbogen bei der Definition der Drehachse erst ab einem bestimmten Schwenkwinkel des Gleitelementes im Vergleich zu der Gleitfläche vollzogen wird. Bewegt sich dagegen das Gleitelement in der Gleitfläche, findet kein Eingriff statt. Dadurch kann das Gleitelement Längsverschiebungen innerhalb des Profils kollisionsfrei vollziehen.
  • In die gleiche Richtung zielen vorteilhafte Maßnahmen, wonach der Lagerzapfenbogen drehbeweglich an einem Lagerbolzen für den Gleitkörper angeschlossen ist. Bei dem Gleitkörper handelt es sich im Rahmen der Erfindung um jeweils zwei übereinander angeordnete Rollkörper, die sich vorzugsweise um eine vertikale Achse drehen. Daraus resultierend erstreckt sich auch der Lagerbolzen für den Gleitkörper überwiegend in vertikaler Richtung. Der Lagerzapfenbogen folgt dem ausschwenkenden Gleitelement und vollzieht dabei Schwenkbewegungen in einer gegenüber dem vertikalen Lagerbolzen größtenteils horizontal angeordneten Ebene. In der gleichen Ebene erstreckt sich der Lagerringbogen, so dass der Lagerzapfenbogen ab einem bestimmten Schwenkwinkel in den Lagerringbogen zur Definition der Drehachse eingreifen kann.
  • Um das Gleitelement beim Einschwenken in das Profil und beim Ausschwenken aus dem Profil einwandfrei zu führen, ist im Bereich einer Profilaussparung im jeweiligen Profil eine Gleitelementführung vorgesehen. Diese Gleitelementführung ist als außen am Profil angehockter und vom Profil abstehender Führungsschuh ausgebildet. Größtenteils verfügen sowohl das obere als auch das untere Profil über entsprechende Profilaussparungen und Gleitelementführungen. Es ist aber auch möglich und vom Erfindungsgedanken umfasst, auf lediglich ein Profil und eine Gleitelementführung zurückzugreifen.
  • Schließlich verfügt das Profil in der Regel kopfseitig über wenigstens eine multifunktionale Aufnahmenut. Denn diese eignet sich beispielsweise und nicht abschließend zur Aufnahme des Lagerringbogens, der Gleitelementführung sowie von Bürstendichtungen. Dabei verfügen sämtliche vorerwähnten Bauelemente über einen jeweils in die Aufnahmenut eingreifenden Halteschuh. Es versteht sich, dass dieser Halteschuh von seiner Kontur her an die Ausgestaltung der Aufnahmenut angepasst ist.
  • Im Ergebnis wird eine Gleitelementvorrichtung beschrieben, die überwiegend bei Kaltverglasungen zum Einsatz kommt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass das Gleitelement eine Glasscheibe zwischen lediglich einem oberen und einem unteren Rahmenteil hält. Grundsätzlich können natürlich auch Gleitelemente zum Einsatz kommen, die als Holz- und/oder Kunststoffpaneele ausgeführt sind.
  • Wenigstens ein Profil dient dazu, das Gewicht des jeweiligen Gleitelementes aufzunehmen. Das ist in der Regel das obere Profil, wenngleich auch das untere Profil entsprechend ausgestaltet sein kann. Das jeweils andere Profil dient demgegenüber hauptsächlich dazu, das Gleitelement in der Gleitfläche zu führen, die nicht notwendigerweise eben sondern auch kurvenförmig verlaufen kann.
  • Mit Hilfe der Gleitkörper- bzw. Rollkörper werden die Gewichtskräfte des oder der Gleitelemente auf das Profil übertragen, welches seinerseits die eingeleiteten Kräfte an eine Mauerbrüstung, einen Balkonunter- oder überbau oder allgemein ein Gebäude weiterleitet.
  • Weil sich erfindungsgemäß die Position der Drehachse im Vergleich zum Profil längsvariabel von außen einstellen lässt, können Fertigungs- und Bautoleranzen problemlos beherrscht werden. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die im Profil oder in beiden Profilen obligatorische Schwenkaussparung einen gewissen Bereich in Längsrichtung des Profils festlegt, innerhalb dessen sich die Drehachse befinden muss, um ein kollisionsfreies Ausschwenken des Gleitelementes zu Reinigungszwecken, zum Lüften etc. zu ermöglichen. Dadurch, dass sich die Drehachse erfindungsgemäß innerhalb dieses Bereiches variabel positionieren lässt, wobei die Verstellung von außen erfolgt, können unter Umständen ungünstige Bedingungen beim Einbau, Ebenenabweichungen etc. ausgeglichen werden.
  • Tatsächlich lässt sich nämlich der Lagerringbogen am Profil von außen verschieben und festlegen. Da letztlich der Lagerringbogen die Position der Drehachse definiert, weil der Lagerzapfenbogen am Gleitelement hierzu in den Lagerringbogen eingreift, ist die erforderliche Variabilität bei einfacher Befestigungsmöglichkeit gegeben. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 die erfindungsgemäße Gleitelementvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
  • 2 den Gegenstand nach 1 im Längsschnitt und
  • 3 Details der Randseitenfixiervorrichtung.
  • In den Figuren ist eine Gleitelementvorrichtung dargestellt, die als sogenannte Balkonkaltverglasungseinrichtung ausgebildet ist. D. h., einzelne Gleitelemente 1 verfügen über eine Glasscheibe 2, die zwischen oberseitigen und unterseitigen Rahmenteilen 3 gehalten wird. Die Rahmenteile 3 erstrecken sich wie zugehörige Profile 4, 5 im Wesentlichen horizontal.
  • Zugehörige vertikale Rahmenteile fehlen, können grundsätzlich aber auch realisiert sein. Die Gleitelemente 1 lassen sich in einer Gleitfläche G verschieben und verfügen über an eine Oberkante und/oder Unterkante bzw. an die beiden Rahmenteile 3 angeschlossene Gleitkörper 6. Bei diesen Gleitkörpern 6 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels jeweils um zwei übereinander angeordnete Rollkörper 6a, 6b. Die Rollkörper bzw. Rollen 6a, 6b sind als zylindrische Kunststoffrollen oder ballige Rollen – ebenfalls aus Kunststoff – ausgeführt. Im Rahmen der Darstellung handelt es sich in dieser Stelle um Kunststoffrollen aus Polyamid (PA) mit ca. 30 Gew.-% Glasfaseranteil. – Im Rahmen des Ausführungsbeispiels ist die Gleitfläche G eben ausgebildet, so dass nachfolgend lediglich von der Gleitebene G die Rede ist.
  • Das Gleitelement 1 lässt sich mit seiner einen vertikalen Randseite 1a im jeweiligen Profil 4, 5 festlegen. Dadurch wird eine Drehachse D definiert, wie insbesondere die 2 und 3 deutlich machen. Auf diese Weise kann das betreffende Gleitelement 1 mit seiner anderen Randseite 1b winklig aus dem zugehörigen Profil 4, 5 ausgeschwenkt werden. Damit ist gemeint, dass das Gleitelement 1 einen Winkel α mit der Längserstreckung der Profile 4, 5 einschließt (vgl. 3).
  • Erfindungsgemäß kann nun die Position der Drehachse D von außen längsvariabel im Vergleich zum jeweiligen Profil 4, 5 eingestellt werden. Dazu ist im Detail eine Randseitenfixiervorrichtung 7, 8 vorgesehen. Diese ist zweiteilig ausgebildet und verfügt über einen Lagerringbogen 7 und einen Lagerzapfenbogen 8. Der Lagerringbogen 7 erfährt eine längsverschiebliche Festlegung im jeweiligen Profil 4, 5. Zu diesem Zweck ist der Lagerringbogen 7 mit einem Halteschuh 9 ausgerüstet, welcher in eine kopfseitige Aufnahmenut 12 des jeweiligen Profils 4, 5 eingreift. Fixiermittel 11 bzw. Befestigungsschrauben 11 sorgen dafür, dass der Lagerringbogen 7 die gewünschte Position in Längsrichtung des Profils 4, 5 einnimmt. Tatsächlich sorgen die Fixiermittel 11 dafür, dass der Lagerringbogen 7 gegenüber dem betreffenden Profil 4, 5 in der gewünschten Lage verklemmt wird.
  • Um nun die Drehachse D zu definieren, greift der Lagerzapfenbogen 8 wenigstens teilweise in den Lagerringbogen 7 ein. D. h. zwischen den beiden Bögen 7, 8 ist ein wenigstens teilweiser Überlapp realisiert. Das geschieht, sobald Winkel bzw. Schwenkwinkel α des Gleitelementes 1 von ca. 10° und mehr überschritten werden.
  • Dann greifen die beiden Bögen 7, 8 mit jeweils übereinstimmendem Radius ineinander, so dass im Bereich des Überlapps wenigstens sektionsweise ein in einen Lagerring eingreifender Lagerzapfen vorliegt und folgerichtig die Drehachse D festgelegt wird.
  • Grundsätzlich kann aber auch der Lagerzapfenbogen 8 längs verschiebbar am Profil 4, 5 festgelegt werden, während demgegenüber der Lagerringbogen 7 an einer Randseite des Gleitelementes 1 eine Festlegung erfährt, genauer an der Randseite 1a des Gleitelementes 1. So oder so ist der Lagerzapfenbogen 8 drehbeweglich an einen letztlich die Drehachse D definierenden Lagerbolzen 10 angeschlossen. Dieser Lagerbolzen 10 dient gleichzeitig als Lagerachse für die Rollkörper 6a, 6b bzw. den Gleitkörper 6. Wird das Gleitelement 1 verschwenkt, so folgt der Lagerzapfenbogen 8 entsprechend und greift mehr und mehr in den Lagerringbogen 7 ein.
  • Man erkennt, dass sowohl das obere Profil 4 als auch das untere Profil 5 jeweils über eine Profilaussparung bzw. Schwenkaussparung 13 verfügen, damit die ausschwenkende Randseite 1b des Gleitelementes 1 das betreffende Profil 4, 5 bei dem beschriebenen Schwenkvorgang verlassen kann. Die Profilaussparung 13 mag mit einem Kunststoffeinsatz 14 verkleidet werden, um Beschädigungen des Gleitkörpers 6 auszuschließen.
  • Die Schwenkaussparung bzw. Profilaussparung 13 ist in Längserstreckung des Profils 4, 5 so bemessen, dass sich die Drehachse D innerhalb eines Bereiches B variabel am jeweiligen Profil 4, 5 festlegen lässt (vgl. 3). Dadurch können Einbau- und Fertigungstoleranzen problemlos beherrscht werden, weil die Drehachse D erfindungsgemäß eine Festlegung von außen erfährt, indem der Lagerringbogen 7 mit Hilfe der Fixiermittel 11 in der gewünschten Stellung am Profil 4, 5 festgelegt wird.
  • Man erkennt schließlich noch eine Gleitelementführung 15 in Gestalt eines Führungsschuhes 15, welche bzw. welcher im Bereich der Profilaussparung 13 angeordnet ist und im Wesentlichen senkrecht von dem jeweiligen Profil 4, 5 absteht. Die Gleitelementführung 15 bzw, der Führungsschuh 15 lässt sich – wie der Lagerringbogen 7 – in der Aufnahmenut 12 im jeweiligen Profil 4, 5 verschiebbar anbringen. Gleichzeitig kann die Aufnahmenut 12 lediglich angedeutete Bürstendichtungen 16 aufnehmen.
  • Dadurch, dass die Aufnahmenut 12 des Profils 4, 5 jeweils zum Gleitelement 1 hin geneigt verläuft, wird eine besonders wirksame Abdichtung mit Hilfe der Bürstendichtungen 16 erreicht, und zwar auch dann, wenn diese nach einer gewissen Zeit mehr oder minder verschlissen sind. Schließlich erkennt man zwei Entwässerungsschrägen 17 im Profilquerschnitt nach der 2. Zwischen den beiden Entwässerungsschrägen 17 findet sich ein nahezu horizontal verlaufender Abschnitt, 18 welcher Befestigungsschrauben oder vergleichbare Befestigungsmittel zur Verankerung des jeweiligen Profils 4, 5 am Mauerwerk aufnimmt.

Claims (10)

  1. Gleitelementvorrichtung, insbesondere Schiebewand- und/oder Balkonverglasungseinrichtung, mit wenigstens einem in einer Gleitebene (G) verschiebbaren Gleitelement (1), und mit an eine Oberkante und/oder Unterkante des Gleitelementes (1) angeschlossenen Gleitkörpern (6), die in ein zugeordnetes oberes Profil (4) und/oder unteres Profil (5) eingreifen, wobei – das Gleitelement (1) mit seiner einen Randseite (1a) im Profil (4, 5) unter Definition einer Drehachse (D) festgelegt werden kann, so dass sich das Gleitelement (1) mit seiner anderen Randseite (1b) winklig im Vergleich zu der Gleitebene (G) aus dem Profil (4,5) ausschwenken lässt, und wobei – die Position der Drehachse (D) von außen längsvariabel einstellbar im Vergleich zum Profil (4, 5) ausgelegt ist. dadurch gekennzeichnet, dass – eine Randseitenfixiervorrichtung (7, 8) zur Positionsfestlegung der Drehachse (D) realisiert ist.
  2. Gleitelementvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randseitenfixiervorrichtung (7, 8) zweiteilig mit Lagerringbogen (7) und Lagerzapfenbogen (8) ausgebildet ist.
  3. Gleitelementvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerringbogen im Vergleich zum Profil (4, 5) längsverschiebbar ausgebildet ist und sich am Profil (4, 5) festlegen lässt.
  4. Gleitelementvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfenbogen (7) an der zu fixierenden Randseite (1a) des Gleitelementes (1) festgelegt ist.
  5. Gleitelementvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfenbogen (8) drehbeweglich an einen Lagerbolzen (10) für den Gleitkörper (6) angeschlossen ist.
  6. Gleitelementvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Profil (4, 5) eine Profilaussparung (13) für die ausschwenkende Randseite (1b) des Gleitelementes (1) aufweist.
  7. Gleitelementvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Profilaussparung (13) eine außen am Profil (4, 5) angebrachte Gleitelementführung (15) vorgesehen ist.
  8. Gleitelementvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitelementführung (15) als vom Profil (4, 5) im Wesentlichen senkrecht abstehender Führungsschuh (15) ausgeführt ist.
  9. Gleitelementvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne Gleitkörper (6) als jeweils zwei übereinander angeordnete Rollkörper (6a, 6b) ausgebildet ist.
  10. Gleitelementvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Profil (4, 5) kopfseitig wenigstens eine Aufnahmenut (12) für beispielsweise den Lagerringbogen (7), die Gleitelementführung (15), Bürstendichtungen (16) etc. aufweist.
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