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Die
Erfindung betrifft eine Gleitelementvorrichtung, insbesondere Schiebewand- und/oder Balkonverglasungseinrichtung,
mit wenigstens einem in einer Gleitebene verschiebbaren Gleitelement,
und mit an eine Oberkante und/oder Unterkante des Gleitelementes
angeschlossenen Gleitkörpern,
die in ein zugeordnetes oberes Profil und/oder unteres Profil eingreifen,
wobei das Gleitelement mit seiner einen Randseite im Profil unter
Definition einer Drehachse festgelegt werden kann, so dass sich
das Gleitelement mit seiner anderen Randseite winklig im Vergleich
zu der Gleitebene aus dem Profil ausschwenken lässt, und wobei die Position
der Drehachse von außen
längsvariabel
einstellbar im Vergleich zum Profil ausgelegt ist.
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Eine
Gleitelementvorrichtung des eingangs beschriebenen Aufbaus wird
in der
DE 100 02 214 C2 vorgestellt.
Hier geht es um ein Schiebedrehflügelsystem, welches über mehrere
Flügel
verfügt.
Von diesen Flügeln
ist zumindest einer zusätzlich
verschiebbar als Schiebedrehflügel
ausgebildet. Der Schiebedrehflügel
ist an Laufrollen in zumindest einer Führungsschiene verschieblich
gelagert, wobei zusätzlich
in der Führungsschiene
von dem Schiebedrehflügel
passierbare schienenseitige Kupplungselemte realisiert sind. Diese
Kupplungselemente lassen sich mit einem flügelseitigen Kupplungsstück des Schiebedrehflügels in
Eingriff bringen und arretieren den Schiebedrehflügel gegen
ein Verschieben, wenn dieser verschwenkt wird.
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Das
Kupplungsstück
verfügt
im Schnitt quer zur Drehachse über
eine Ausnehmung. Dadurch, dass mehrere Kupplungselemente in der
Führungsschiene
angeordnet sind, lässt
sich der betreffende Schiebedrehflügel an verschiedenen Positionen
verschwenken. Das ist konstruktiv aufwendig, weil letztlich für jede Position
der Drehachse ein eigenes Kupplungselement innerhalb der Führungsschiene platziert
werden muss.
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Darüber hinaus
kennt man eine Gleitelementvorrichtung ähnlicher Bauart ohne die Möglichkeit,
die Position der Drehachse von außen längsvariabel einstellen zu können durch
die
EP 0 902 153 A2 und
dort insbesondere die
3.
Tatsächlich
ist hier zur Definition der Drehachse im jeweiligen Profil im Bereich
einer Schwenkaussparung ein Riegel mit Zapfen eingesetzt. Der Zapfen
lässt sich
mit einem Gabelfortsatz in Verlängerung
einer Achse für
den jeweiligen Gleitkörper überfahren.
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Die
bekannte Vorgehensweise hat sich bewährt, ermöglicht jedoch nur unter Schwierigkeiten eine
längsvariable
Positionsfestlegung der Drehachse. Denn dazu muss das Gleitelement
ausgebaut werden. Vor ähnlichen
Problemen steht die ebenfalls einschlägige WO 92/17673 A1. Hier will
die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine gattungsgemäße Gleitelementvorrichtung
so weiterzuentwickeln, dass die Drehachse unschwer und bei geringem
konstruktiven Aufwand in Längsrichtung
des Profils festgelegt werden kann, um Bautoleranzen sowie gegebenenfalls
Fertigungstoleranzen unmittelbar beim Einbau ausgleichen zu können.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Gleitelementvorrichtung
erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass eine Randseitenfixiervorrichtung zur Positionsfestlegung
der Drehachse realisiert ist. Das heißt, mit Hilfe dieser einen
Randseitenfixiervorrichtung kann die Position der Drehachse letztlich
von außerhalb des
zugehörigen
Profils eingestellt werden, und zwar längsvariabel, das heißt in beliebiger
Stellung im Vergleich zur Längserstreckung
des Profils.
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Die
Randseitenfixiervorrichtung kann zweiteilig ausgebildet und über einen
profilseitigen sowie gleitelementseitigen Teil verfügen. Im
Detail kommen ein Lagerringbogen und ein Lagerzapfenbogen zum Einsatz,
die zur Bildung der Drehachse ineinander greifen. Dabei mögen der
Lagerringbogen längsverschiebbar
am Profil und der Lagerzapfenbogen an der zu fixierenden Randseite
des Gleitelementes festgelegt werden. Es kann aber auch die umgekehrte
Verfahrensweise verfolgt werden. Dann wird der Lagerzapfenbogen
längsverschiebbar
am Profil festgelegt, während
der Lagerringbogen seine Fixierung an der Randseite des Gleitelementes
findet.
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So
oder so drücken
die Begriffe Lagerringbogen und Lagerzapfenbogen aus, dass kein
vollständiger
Lagerring und auch kein vollständiger Lagerzapfen
realisiert sind. Vielmehr stellt der Lagerringbogen gleichsam einen
Ausschnitt aus einem kompletten Lagerring dar, während der Lagerzapfenbogen
einen Lagerzapfen teilweise wiedergibt.
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Durch
diese jeweils bogenförmige
Gestaltung von einerseits Lagerring und anderseits Lagerzapfen wird
erreicht, dass der Eingriff des Lagerzapfenbogens in den Lagerringbogen
bei der Definition der Drehachse erst ab einem bestimmten Schwenkwinkel
des Gleitelementes im Vergleich zu der Gleitfläche vollzogen wird. Bewegt
sich dagegen das Gleitelement in der Gleitfläche, findet kein Eingriff statt.
Dadurch kann das Gleitelement Längsverschiebungen
innerhalb des Profils kollisionsfrei vollziehen.
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In
die gleiche Richtung zielen vorteilhafte Maßnahmen, wonach der Lagerzapfenbogen
drehbeweglich an einem Lagerbolzen für den Gleitkörper angeschlossen
ist. Bei dem Gleitkörper
handelt es sich im Rahmen der Erfindung um jeweils zwei übereinander
angeordnete Rollkörper,
die sich vorzugsweise um eine vertikale Achse drehen. Daraus resultierend
erstreckt sich auch der Lagerbolzen für den Gleitkörper überwiegend
in vertikaler Richtung. Der Lagerzapfenbogen folgt dem ausschwenkenden Gleitelement
und vollzieht dabei Schwenkbewegungen in einer gegenüber dem
vertikalen Lagerbolzen größtenteils
horizontal angeordneten Ebene. In der gleichen Ebene erstreckt sich
der Lagerringbogen, so dass der Lagerzapfenbogen ab einem bestimmten Schwenkwinkel
in den Lagerringbogen zur Definition der Drehachse eingreifen kann.
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Um
das Gleitelement beim Einschwenken in das Profil und beim Ausschwenken
aus dem Profil einwandfrei zu führen,
ist im Bereich einer Profilaussparung im jeweiligen Profil eine
Gleitelementführung
vorgesehen. Diese Gleitelementführung
ist als außen
am Profil angehockter und vom Profil abstehender Führungsschuh
ausgebildet. Größtenteils verfügen sowohl
das obere als auch das untere Profil über entsprechende Profilaussparungen
und Gleitelementführungen.
Es ist aber auch möglich
und vom Erfindungsgedanken umfasst, auf lediglich ein Profil und
eine Gleitelementführung
zurückzugreifen.
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Schließlich verfügt das Profil
in der Regel kopfseitig über
wenigstens eine multifunktionale Aufnahmenut. Denn diese eignet
sich beispielsweise und nicht abschließend zur Aufnahme des Lagerringbogens,
der Gleitelementführung
sowie von Bürstendichtungen.
Dabei verfügen
sämtliche
vorerwähnten Bauelemente über einen
jeweils in die Aufnahmenut eingreifenden Halteschuh. Es versteht
sich, dass dieser Halteschuh von seiner Kontur her an die Ausgestaltung
der Aufnahmenut angepasst ist.
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Im
Ergebnis wird eine Gleitelementvorrichtung beschrieben, die überwiegend
bei Kaltverglasungen zum Einsatz kommt. Diese zeichnen sich dadurch
aus, dass das Gleitelement eine Glasscheibe zwischen lediglich einem
oberen und einem unteren Rahmenteil hält. Grundsätzlich können natürlich auch Gleitelemente zum
Einsatz kommen, die als Holz- und/oder
Kunststoffpaneele ausgeführt
sind.
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Wenigstens
ein Profil dient dazu, das Gewicht des jeweiligen Gleitelementes
aufzunehmen. Das ist in der Regel das obere Profil, wenngleich auch
das untere Profil entsprechend ausgestaltet sein kann. Das jeweils
andere Profil dient demgegenüber
hauptsächlich
dazu, das Gleitelement in der Gleitfläche zu führen, die nicht notwendigerweise eben
sondern auch kurvenförmig
verlaufen kann.
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Mit
Hilfe der Gleitkörper-
bzw. Rollkörper werden
die Gewichtskräfte
des oder der Gleitelemente auf das Profil übertragen, welches seinerseits
die eingeleiteten Kräfte
an eine Mauerbrüstung,
einen Balkonunter- oder überbau
oder allgemein ein Gebäude
weiterleitet.
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Weil
sich erfindungsgemäß die Position
der Drehachse im Vergleich zum Profil längsvariabel von außen einstellen
lässt,
können
Fertigungs- und Bautoleranzen problemlos beherrscht werden. Hierbei geht
die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die im Profil oder in
beiden Profilen obligatorische Schwenkaussparung einen gewissen
Bereich in Längsrichtung
des Profils festlegt, innerhalb dessen sich die Drehachse befinden
muss, um ein kollisionsfreies Ausschwenken des Gleitelementes zu
Reinigungszwecken, zum Lüften
etc. zu ermöglichen.
Dadurch, dass sich die Drehachse erfindungsgemäß innerhalb dieses Bereiches
variabel positionieren lässt, wobei
die Verstellung von außen
erfolgt, können
unter Umständen
ungünstige
Bedingungen beim Einbau, Ebenenabweichungen etc. ausgeglichen werden.
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Tatsächlich lässt sich
nämlich
der Lagerringbogen am Profil von außen verschieben und festlegen.
Da letztlich der Lagerringbogen die Position der Drehachse definiert,
weil der Lagerzapfenbogen am Gleitelement hierzu in den Lagerringbogen
eingreift, ist die erforderliche Variabilität bei einfacher Befestigungsmöglichkeit
gegeben. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1 die
erfindungsgemäße Gleitelementvorrichtung
in perspektivischer Ansicht,
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2 den
Gegenstand nach 1 im Längsschnitt und
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3 Details
der Randseitenfixiervorrichtung.
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In
den Figuren ist eine Gleitelementvorrichtung dargestellt, die als
sogenannte Balkonkaltverglasungseinrichtung ausgebildet ist. D.
h., einzelne Gleitelemente 1 verfügen über eine Glasscheibe 2, die
zwischen oberseitigen und unterseitigen Rahmenteilen 3 gehalten
wird. Die Rahmenteile 3 erstrecken sich wie zugehörige Profile 4, 5 im
Wesentlichen horizontal.
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Zugehörige vertikale
Rahmenteile fehlen, können
grundsätzlich
aber auch realisiert sein. Die Gleitelemente 1 lassen sich
in einer Gleitfläche
G verschieben und verfügen über an eine
Oberkante und/oder Unterkante bzw. an die beiden Rahmenteile 3 angeschlossene
Gleitkörper 6.
Bei diesen Gleitkörpern 6 handelt
es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels
jeweils um zwei übereinander
angeordnete Rollkörper 6a, 6b.
Die Rollkörper
bzw. Rollen 6a, 6b sind als zylindrische Kunststoffrollen
oder ballige Rollen – ebenfalls
aus Kunststoff – ausgeführt. Im
Rahmen der Darstellung handelt es sich in dieser Stelle um Kunststoffrollen
aus Polyamid (PA) mit ca. 30 Gew.-% Glasfaseranteil. – Im Rahmen
des Ausführungsbeispiels
ist die Gleitfläche
G eben ausgebildet, so dass nachfolgend lediglich von der Gleitebene
G die Rede ist.
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Das
Gleitelement 1 lässt
sich mit seiner einen vertikalen Randseite 1a im jeweiligen
Profil 4, 5 festlegen. Dadurch wird eine Drehachse
D definiert, wie insbesondere die 2 und 3 deutlich
machen. Auf diese Weise kann das betreffende Gleitelement 1 mit
seiner anderen Randseite 1b winklig aus dem zugehörigen Profil 4, 5 ausgeschwenkt
werden. Damit ist gemeint, dass das Gleitelement 1 einen Winkel α mit der
Längserstreckung
der Profile 4, 5 einschließt (vgl. 3).
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Erfindungsgemäß kann nun
die Position der Drehachse D von außen längsvariabel im Vergleich zum
jeweiligen Profil 4, 5 eingestellt werden. Dazu
ist im Detail eine Randseitenfixiervorrichtung 7, 8 vorgesehen.
Diese ist zweiteilig ausgebildet und verfügt über einen Lagerringbogen 7 und einen
Lagerzapfenbogen 8. Der Lagerringbogen 7 erfährt eine
längsverschiebliche
Festlegung im jeweiligen Profil 4, 5. Zu diesem
Zweck ist der Lagerringbogen 7 mit einem Halteschuh 9 ausgerüstet, welcher
in eine kopfseitige Aufnahmenut 12 des jeweiligen Profils 4, 5 eingreift. Fixiermittel 11 bzw.
Befestigungsschrauben 11 sorgen dafür, dass der Lagerringbogen 7 die
gewünschte
Position in Längsrichtung
des Profils 4, 5 einnimmt. Tatsächlich sorgen
die Fixiermittel 11 dafür,
dass der Lagerringbogen 7 gegenüber dem betreffenden Profil 4, 5 in
der gewünschten
Lage verklemmt wird.
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Um
nun die Drehachse D zu definieren, greift der Lagerzapfenbogen 8 wenigstens
teilweise in den Lagerringbogen 7 ein. D. h. zwischen den
beiden Bögen 7, 8 ist
ein wenigstens teilweiser Überlapp
realisiert. Das geschieht, sobald Winkel bzw. Schwenkwinkel α des Gleitelementes 1 von
ca. 10° und
mehr überschritten
werden.
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Dann
greifen die beiden Bögen 7, 8 mit
jeweils übereinstimmendem
Radius ineinander, so dass im Bereich des Überlapps wenigstens sektionsweise
ein in einen Lagerring eingreifender Lagerzapfen vorliegt und folgerichtig
die Drehachse D festgelegt wird.
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Grundsätzlich kann
aber auch der Lagerzapfenbogen 8 längs verschiebbar am Profil 4, 5 festgelegt
werden, während
demgegenüber
der Lagerringbogen 7 an einer Randseite des Gleitelementes 1 eine
Festlegung erfährt,
genauer an der Randseite 1a des Gleitelementes 1.
So oder so ist der Lagerzapfenbogen 8 drehbeweglich an
einen letztlich die Drehachse D definierenden Lagerbolzen 10 angeschlossen.
Dieser Lagerbolzen 10 dient gleichzeitig als Lagerachse
für die
Rollkörper 6a, 6b bzw. den
Gleitkörper 6.
Wird das Gleitelement 1 verschwenkt, so folgt der Lagerzapfenbogen 8 entsprechend
und greift mehr und mehr in den Lagerringbogen 7 ein.
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Man
erkennt, dass sowohl das obere Profil 4 als auch das untere
Profil 5 jeweils über
eine Profilaussparung bzw. Schwenkaussparung 13 verfügen, damit
die ausschwenkende Randseite 1b des Gleitelementes 1 das
betreffende Profil 4, 5 bei dem beschriebenen
Schwenkvorgang verlassen kann. Die Profilaussparung 13 mag
mit einem Kunststoffeinsatz 14 verkleidet werden, um Beschädigungen
des Gleitkörpers 6 auszuschließen.
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Die
Schwenkaussparung bzw. Profilaussparung 13 ist in Längserstreckung
des Profils 4, 5 so bemessen, dass sich die Drehachse
D innerhalb eines Bereiches B variabel am jeweiligen Profil 4, 5 festlegen
lässt (vgl. 3).
Dadurch können
Einbau- und Fertigungstoleranzen problemlos beherrscht werden, weil
die Drehachse D erfindungsgemäß eine Festlegung
von außen
erfährt,
indem der Lagerringbogen 7 mit Hilfe der Fixiermittel 11 in
der gewünschten
Stellung am Profil 4, 5 festgelegt wird.
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Man
erkennt schließlich
noch eine Gleitelementführung 15 in
Gestalt eines Führungsschuhes 15,
welche bzw. welcher im Bereich der Profilaussparung 13 angeordnet
ist und im Wesentlichen senkrecht von dem jeweiligen Profil 4, 5 absteht.
Die Gleitelementführung 15 bzw,
der Führungsschuh 15 lässt sich – wie der
Lagerringbogen 7 – in
der Aufnahmenut 12 im jeweiligen Profil 4, 5 verschiebbar
anbringen. Gleichzeitig kann die Aufnahmenut 12 lediglich angedeutete
Bürstendichtungen 16 aufnehmen.
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Dadurch,
dass die Aufnahmenut 12 des Profils 4, 5 jeweils
zum Gleitelement 1 hin geneigt verläuft, wird eine besonders wirksame
Abdichtung mit Hilfe der Bürstendichtungen 16 erreicht,
und zwar auch dann, wenn diese nach einer gewissen Zeit mehr oder
minder verschlissen sind. Schließlich erkennt man zwei Entwässerungsschrägen 17 im
Profilquerschnitt nach der 2. Zwischen
den beiden Entwässerungsschrägen 17 findet
sich ein nahezu horizontal verlaufender Abschnitt, 18 welcher
Befestigungsschrauben oder vergleichbare Befestigungsmittel zur
Verankerung des jeweiligen Profils 4, 5 am Mauerwerk
aufnimmt.