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Die
Erfindung betrifft allgemein die Ausstattung von Dächern von
Kraftfahrzeugen.
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Genauer
gesagt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Ausrüstung des
Dachs eines Kraftfahrzeuges, die eine in der Dachhaut ausgeschnittene Öffnung,
ein bewegliches Rollo, einen Schiebedeckel und Antriebsmittel für Rollo
und Deckel aufweist, wobei das Rollo wahlweise auf einer fest an
der Dachhaut angebrachten Trommel aufgewickelt ist und an seinem
Rand eine zur Trommel parallele Zugstange angeordnet ist, und durch
Verschieben der Zugstange entsprechend einer Bewegungsrichtung und
in einem Öffnungssinn
oder Schließsinn,
wahlweise eine Verdunkelungsposition, bei der das genannte Rollo
von der Trommel abgerollt ist und die Öffnung abdeckt, eine Öffnungsposition,
bei der es um die Trommel herum aufgewickelt ist und die Öffnung freigibt,
oder eine beliebige Zwischenstellung einnimmt, und der Schiebedeckel
wahlweise durch Verschieben entsprechend der Bewegungsrichtung und
im Öffnungssinn
oder Schließsinn
eine Schließposition,
bei der er die Öffnung
verschließt,
und eine Öffnungsposition,
bei der er die Öffnung
freigibt, oder eine beliebige Zwischenposition einnimmt und wobei das
Rollo in der Aufrollrichtung auf der Trommel mit einer elastischen
Rückholkraft
beaufschlagt ist.
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Angesichts
der von der Kundschaft im Automobilsektor geäußerten Bedürfnisse und der Produktionsrhythmen
müssen
sämtliche
Innovationen auf diesem Gebiet zahlreichen Zwängen gehorchen, die insbesondere
hinsichtlich der Einfachheit, der Zuverlässigkeit sowie der Minderung
von Gewicht und Platzbedarf gegeben sind.
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In
dem Fall, bei dem das Dach eines Kraftfahrzeuges gleichzeitig mit
einem Rollo und einem Schiebedeckel ausgestattet ist, wird angesichts
der vorstehend genannten Aspekte der Antrieb dieser beweglichen
Elemente mittels getrennter Motorelemente insgesamt problematisch.
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In
diesem Zusammenhang liegt der Erfindung deshalb die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung vorzuschlagen, welche geeignet ist, diese Schwierigkeiten
zu überwinden,
und die auf die Gesamtheit der gegebenen Bedürfnisse Rücksicht nimmt.
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Insoweit
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung,
welche im übrigen
der allgemeinen Definition entspricht, die der vorstehend genannte
Oberbegriff liefert, im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel
einen einzigen Motor und ein erstes Paar von Antriebspunkten und
ein zweites Paar von Antriebspunkten aufweisen, wobei die Antriebspunkte
eines Paares jeweils gleichzeitig in der gleichen Richtung je nach
gewählter
Bewegungsrichtung vom Motor verschiebbar sind und dadurch, daß zwei für den Antrieb
des Rollos vorgesehene Antriebspunkte die Zugstange während der
ersten Öffnungsphase
gegen die elastische Rückholkraft
festhalten und sich am Beginn der zweiten Öffnungsphase, während der
zwei weitere Antriebspunkte den Deckel antreiben, von der Zugstange
lösen,
wobei die Vorrichtung derart ausgebildet ist, dass das Rollo in
einer ersten Öffnungsphase
von seiner Verdunkelungsstellung zu seiner Öffnungsstellung übergeht,
bei der der Deckel in der Schließposition verbleibt, und wobei der
Deckel während
einer zweiten Öffnungsphase von
seiner Schließposition
in seine Öffnungsposition übergeht,
bei der das Rollo in seiner Öffnungsstellung
bleibt.
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In
ihrer bevorzugten Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
so konzipiert, daß die Trommel
an einem ersten Querrand der Öffnung
angeordnet ist, der zur Bewegungsrichtung senkrecht verläuft und
welcher für
die Öffnung
eine in der Öffnungsrichtung
einen Abschlußrand
bildet, daß die Antriebspunkte
der beiden Paare von Antriebspunkten von vom Motor angetriebenen
Kabeln getragen sind, daß jedes
Paar Antriebspunkte einen ersten Antriebspunkt, der für den Antrieb
des Rollos vorgesehen ist, und einen zweiten Antriebspunkt aufweist, der
für den
Antrieb des Deckels vorgesehen ist, und daß die Punkte der ersten und
zweiten Paare von Antriebspunkten wahlweise gleichzeitig in der
gleichen Richtung und im gleichen Sinn längs der jeweiligen entsprechenden
ersten und zweiten einander gegenüberliegen und parallel zur
Bewegungsrichtung verlaufenden Längsrändern der Öffnung bewegbar
sind.
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Es
ist des weiteren vorteilhaft, vorzusehen, daß der zweite Antriebspunkt
jedes Paars von Antriebspunkten mit einem Schlitten fest verbunden
ist, welcher längs
des entsprechenden Längsrandes
der Öffnung
beweglich ist, und einen Hebel trägt, welcher um eine Drehachse
kippt, daß der
Hebel entfernt von seiner Gelenkachse ein erstes Eingriffselement
und einen Antriebszapfen aufweist, der verschieblich in einer eine
Rampe bildenden Nut einer Führungsschiene
geführt
ist, die an dem entsprechenden Längsrand
angeordnet ist, daß die
eine Rampe bildende Nut den Zapfen, der darin im Öffnungssinn gleitet,
und für
eine Übergangsposition,
die jeder zweite Antriebspunkt zwischen der ersten und der zweiten
Phase einnimmt, eine zur Bewegungsrichtung quer verlaufende Bewegung
ausführen
läßt, die ein
Kippen des Hebels in einem ersten Drehsinn bewirkt, und daß der Hebel
aufgrund seines Kippens einen Riegel freigibt, der wahlweise den
Deckel in einer Schließstellung
hält und
sein erstes Eingriffselement in ein zweites Eingriffselement eingreifen
läßt, das mit
dem Deckel fest verbunden ist und eine komplementäre Form
hat, wobei also der Deckel dann mit diesem zweiten Antriebspunkt
bei einer Verschiebung längs
der Bewegungsrichtung fest verbunden ist.
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Das
komplementäre
zweite Eingriffselement kann beispielsweise zu einem mit dem Deckel
bei der Verschiebung fest verbundenen Verbindungsarm gehören.
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Bei
einer ersten möglichen
Ausführungsvariante
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein Paar durch ein und dasselbe Antriebsritzel angetriebene Kabel
auf, wobei jedes Kabel eines der Paare von Antriebspunkten trägt.
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Allerdings
kann diese Vorrichtung auch zwei Paare von Kabeln aufweisen, die
jeweils an den ersten und zweiten Längsrändern der Öffnung angeordnet sind, wobei
in diesem Fall jedes Kabel einen der Antriebspunkte trägt, zwei
Kabel zweier verschiedener Paare von Kabeln durch ein und dasselbe
Antriebsritzel antreibbar sind, und die beiden anderen Kabel durch
mindestens ein weiteres Folgerritzel bewegbar sind.
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Unabhängig von
der in Frage kommenden Variante kann mindestens einer der Antriebspunkte durch
ein Ende eines Kabels gebildet werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann auch zweckmäßigerweise
für jedes
Kabel eine Führungsgleitschiene
aufweisen, in die das genannte Kabel verschiebbar eingelegt ist
und die das Kabel radial über
einen Winkel von über
180 Grad umschließt,
wobei jedes Kabel seinerseits eine schraubenförmige Wicklung mit aneinanderstoßenden Windungen
und eine ausgewählte
Steifigkeit aufweist, was es dem Kabel ermöglicht, sich gleichzeitig zu krümmen und
einen Schub zu übertragen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
erweist sich für
den Fall besonders vorteilhaft, bei dem der Deckel transparent oder
lichtdurchlässig
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen klar aus der nachfolgenden
Beschreibung hervor, in der mit Bezug auf die Zeichnungen nicht
beschränkende
Ausführungsbeispiele
erläutert
werden. In den Zeichnungen zeigen:
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1a eine
Schnittansicht in einer vertikalen und einer Längsebene eines Dachs eines
Kraftfahrzeuges des Typs, auf den die Erfindung Anwendung findet,
wobei das Dach mit einem Rollo, das in seiner Verdunkelungsposition
gezeigt wird, und einem in seiner Schließstellung gezeigten Deckel
ausgerüstet ist;
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1b eine
zur 1a analoge Darstellung, in der das Rollo in seiner Öffnungsstellung
gezeigt wird, wobei sich der Deckel noch in seiner Schließstellung
befindet;
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1c eine
zu den 1a und 1b analoge
Darstellung, bei der das Rollo in seiner Öffnungsstellung gezeigt wird
und bei der der Deckel in seiner Öffnungsstellung dargestellt
wird;
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2a eine
schematische Darstellung von oben eines Teils der bei der ersten
Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eingesetzten Antriebselemente, wobei letztere in der Position am
Beginn der ersten Öffnungsphase
dargestellt werden;
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2b eine
schematische Darstellung von oben eines Teils der bei der zweiten
Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eingesetzten Antriebselemente, wobei letztere in der Position am
Ende der zweiten Öffnungsphase
dargestellt werden;
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2c eine
schematische Darstellung von oben eines Teils der bei der dritten
Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eingesetzten Antriebselemente, wobei letztere in der Position am
Ende der zweiten Öffnungsphase
dargestellt werden,
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3 eine
perspektivische Teilansicht einer Untergruppe der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die
nach ihrer ersten Variante ausgeführt wurde und entlang einem
ersten Längsrand
der Öffnung
betrachtet wird;
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4 eine
schematische und perspektivische Teilansicht einer in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verwendeten Führungsschiene;
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5 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung, die ein Detail der 3 zeigt
und bei der die erfindungsgemäße Vorrichtung
am Beginn ihrer ersten Öffnungsphase
gezeigt wird;
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6 eine
zur 5 ähnliche
Darstellung, bei der die erfindungsgemäße Vorrichtung am Ende ihrer
ersten Öffnungsphase
dargestellt wird;
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7 eine
zu den 5 und 6 ähnliche Ansicht, bei der die
erfindungsgemäße Vorrichtung am
Beginn ihrer zweiten Öffnungsphase
gezeigt wird;
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8 eine
Draufsicht eines Details der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die insbesondere
den Entriegelungshebel des Deckels darstellt;
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9a eine
Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei dieser
Schnitt nach der Richtung der Pfeile A-A der 8 ausgeführt wird; 9b eine
Schnittansicht eines Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei dieser Schnitt
nach der Richtung der Pfeile B-B der 8 ausgeführt wird
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
in ihrer ersten Öffnungsphase
gezeigt wird;
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9c eine
Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei dieser
Schnitt nach der Richtung der Pfeile C-C der 8 ausgeführt wird
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
in ihrer zweiten Öffnungsphase
gezeigt wird;
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10a eine schematische Draufsicht, die übereinander
die Führungsschiene
und den Halteriegel des Deckels zeigt, wobei sich die Vorrichtung
dabei am Beginn ihrer ersten Öffnungsphase
befindet;
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10b eine schematische Draufsicht, welche übereinander
die Führungsschiene,
den Halteriegel des Deckels und den Ent riegelungshebel zeigt, wobei
sich die Vorrichtung am Ende ihrer ersten Öffnungsphase befindet;
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10c eine schematische Draufsicht, welche übereinander
die Führungsschiene,
den Halteriegel des Deckels und den Entriegelungshebel zeigt, wobei
sich die Vorrichtung am Beginn ihrer zweiten Öffnungsphase befindet.
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Wie
bereits vorstehend angegeben, betrifft die Erfindung in allgemeiner
Weise (1a bis 1c) eine
Vorrichtung, die in das Dach 1 eines Kraftfahrzeuges eingebaut
werden kann, wobei die genannte Vorrichtung eine im Dach 1 ausgeschnittene Öffnung 100,
ein bewegliches Rollo 2, einen verschiebbaren Deckel 3 und
Mittel 4 (2a bis 2c) für den Antrieb
des Rollos und des Deckels aufweist.
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Das
Rollo 2 ist so konzipiert, daß es beliebig auf einer Trommel 21 aufgerollt
wird, die relativ zum Dach 1 fest ist, wobei das genannte
Rollo durch eine zur Trommel 21 parallele Zugstange 22 begrenzt wird.
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Das
Rollo 2 kann damit durch Verschieben der Zugstange 22 entsprechend
einer Bewegungsrichtung D eine Verdunkelungsstellung, bei der es von
der Trommel 21 abgewickelt ist und die Öffnung 100 abdeckt
(1a), eine Öffnungsstellung,
bei der es um die Trommel 21 aufgewickelt ist und die Öffnung 100 freigibt
(1b und 1c) bzw.
jede beliebige Zwischenstellung einnehmen.
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Der Übergang
von der Verdunkelungsstellung zur Öffnungsstellung wird durch
Bewegen der Zugstange 22 entsprechend der Bewegungsrichtung D
und im Sinne der Öffnung
SO bewirkt, wobei die Bewegung in der umgekehrten Richtung durch
Bewegen der Zugstange 22 im Sinne der Schließung S1 erhalten
wird.
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Der
Deckel 3 ist seinerseits relativ zum Dach 1 verschieblich
montiert, um nach Belieben durch Gleiten in einer Bewegungsrichtung
D im Sinne der Öffnung
SO oder im Sinne des Schließens
S1 eine Schließstellung,
bei der er die Öffnung 100 verschließt (1a und 1b),
eine Öffnungsstellung, bei
der er die Öffnung 100 (1c)
freigibt, oder jede beliebige Zwischenstellung einnehmen zu können.
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Nach
einem ersten Erfindungsmerkmal sind die Öffnung des Rollos und die Öffnung des
Deckels zueinander versetzt, wobei die Erfindung vorzugsweise angewandt
wird, wenn der Deckel 3 transparent oder durchscheinend
bzw. lichtdurchlässig
ist.
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Genauer
gesagt geht das Rollo 2 (2a bis 2c)
im Laufe einer ersten Öffnungsphase Φ1 von seiner
Verdunkelungsstellung in seine Öffnungsstellung über, bei
der der Deckel 3 in der Schließstellung verbleibt, während der
Deckel 3 im Laufe einer zweiten Öffnungsphase Φ2 von seiner
Schließstellung
zu seiner Öffnungsstellung übergeht,
bei der das Rollo 2 in seiner Öffnungsstellung verbleibt.
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Um
dies zu bewerkstelligen, weisen die Antriebsmittel 4 einen
einzigen Motor 40 und vier mit E11, E12, E21 und E22 bezeichnete
Antriebspunkte auf, die gleichzeitig vom Motor 40 in dem
gleichen Sinne nach der Bewegungsrichtung D bewegt werden, wobei
die genannten Antriebspunkte in zwei mit E1 und E2 bezeichneten
Paaren angeordnet sind.
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Andererseits
ist die Trommel 21 des Rollos 2 durch eine (nicht
gezeigte) Feder mit dem Dach 1 verbunden, so daß das Rollo 2 durch
eine elastische Rückholkraft
in der Richtung des Aufrollens auf die Trommel 21 beaufschlagt
wird.
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Die
beiden Antriebspunkte E11 und E21, die für den Antrieb des Rollos 2 vorgesehen
sind und nur die Funktion haben, die Zugstange 22 gegen
die elastische Rückholkraft
während
der ersten Öffnungsphase Φ1 zu halten,
können
sich auf diese Weise von der genannten Zugstange 22 am Beginn der
zweiten Öffnungsphase Φ2 lösen und
ihren Weg während
der genannten zweiten Phase Φ2
fortsetzen.
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Die
beiden anderen Antriebspunkte E12 und E22, die für den Antrieb des Deckels 3 vorgesehen sind,
bewirken am Beginn der zweiten Öffnungsphase Φ2 eine Entriegelung
des genannten Deckels und treiben ihn im Sinne der Öffnung SO
während
der gesamten zweiten Phase an.
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Wie 1c zeigt,
ist die Trommel 21 auf dem Querrand 10 der Öffnung 100 angeordnet,
der zur Bewegungsrichtung D senkrecht ist und für den die genannte Öffnung 100 einen
Abschlußrand
in der Richtung der Öffnung
SO bildet.
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Im übrigen werden
die Antriebspunkte E11, E12, E21 und E22, wie die 2a bis 2c zeigen, von
den Kabeln, wie z.B. C11, C12, C21 und C22, gehalten, die durch
den Motor 40 angetrieben werden, wobei beispielsweise jeder
Antriebspunkt durch das Ende eines Kabels gebildet wird oder in
der unmittelbaren Nähe
eines solchen Endes angeordnet ist.
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Es
wird daran erinnert, daß die
Antriebspunkte in Paaren E1 und E2 angeordnet sind, so daß jedes
Paar einen ersten Antriebspunkt, wie z.B. E11 oder E21, der für den Antrieb
des Rollos 2 vorgesehen ist, und einen zweiten Antriebspunkt,
wie z.B. E12 oder E22, der für
den Antrieb des Deckels 3 vorgesehen ist, aufweist, und
dementsprechend zeigen die 2a bis 2c,
daß die
Paare E1 und E2 längs
der entsprechenden Längskanten 11 und 12 der Öffnung 100 angeordnet
sind, d.h. also längs
der jeweiligen ersten und zweiten Längsränder der Öffnung, die einander gegenüberliegen
und parallel zur Bewegungsrichtung D verlaufen.
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Unter
diesen Voraussetzungen können
nicht nur die Antriebspunkte E11 und E12 des ersten Paars E1 aufgrund
entsprechender Bedienung immer zusammen längs des ersten Längsrandes 11 der Öffnung bewegt
werden, sondern es werden, wenn eine solche Bewegung durchgeführt wird,
auch die Antriebspunkte E21 und E22 des zweiten Paars E2 stets gleichzeitig
in der gleichen Richtung und im gleichen Sinne längs der zweiten Längskante 12 der Öffnung 100 bewegt.
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2a zeigt
eine erste Ausführungsvariante,
bei der die Vorrichtung nur ein einziges Paar Kabel mit der Bezeichnung
C1 aufweist.
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In
diesem Fall können
die Kabel C11 und C12 des genannten einzigen Paars C1 durch ein
und dasselbe Antriebsritzel 43 angetrieben werden, und jedes
dieser Kabel C11 und C12 trägt
eines der Paare E1 und E2 von Antriebspunkten.
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Die 2b und 2c zeigen
zwei weitere Ausführungsvarianten,
bei denen die Vorrichtung zwei Paare von Kabeln aufweist, die mit
C1 und C2 bezeichnet werden und die jeweils an den Längsrändern 11 und 12 der Öffnung 100 angeordnet
sind.
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In
diesem Fall trägt
jedes der Kabel, nämlich C11,
C12, C21 und C22, einen der Antriebspunkte E11, E12, E21 und E22,
und zwei zu verschiedenen Paaren von Kabeln gehörende Kabel werden jeweils durch
ein und dasselbe Antriebsritzel 43 angetrieben, während die
beiden anderen Kabel durch eines oder mehrere andere Ritzel angetrieben
werden, die die Funktion der Folgerritzel 44 erfüllen.
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Im
Falle der zweiten in 2b dargestellten Variante werden
die jeweils zu den Paaren C1 und C2 gehörenden Kabel C12 und C21 durch
das Antriebsritzel 43 angetrieben, während das Kabel C11 durch ein
Folgerritzel 44 angetrieben wird, das die Bewegung des
Kabels C21 unter Umkehrung nachbildet, und das Kabel C22 durch ein
weiteres Folgerritzel angetrieben wird, das die Bewegung des Kabels
C12 unter Umkehrung nachbildet.
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Im
Falle der dritten in 2c gezeigten Variante werden
die jeweils zu den Paaren C1 und C2 gehörenden Kabel C12 und C22 durch
das direkt mit dem Motor 40 verbundene Antriebsritzel 43 angetrieben,
während
die Kabel C11 und C12 durch Folgerritzel 44 angetrieben
werden, das mit der Achse des Antriebsritzels 43 verbunden
ist.
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Die
verschiedenen bei dem Antrieb des Rollos 2 und des Deckels 3 wirksam
werdenden Elemente werden detailliert in den 3 bis 10c dargestellt, die die Vorrichtung mit der Anordnung
der Kabel der 2a zeigen.
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3 zeigt
nur eine Untergruppe der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die im gleichen
Zustand wie bei den 1a und 2a von
der Seite des Längsrandes 11 der Öffnung 100 betrachtet
wird.
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Diese
Figur gestattet es insbesondere, den zweiten Antriebspunkt E12 des
Kabels C12, den ersten Antriebspunkt E11 des Kabels C11 und die
Zugstange 22 des Rollos zu erkennen.
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3 zeigt
auch einen Verbindungsarm 6, der bei einer Verschiebung
fest mit dem Deckel 3 verbunden ist.
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Mit
anderen Worten ist der Verbindungsarm 6 relativ zur Öffnung 100 in
der ersten Phase Φ1
der Öffnung
fest und bewegt sich im Laufe der zweiten Phase Φ2 der Öffnung im Sinne S0, wobei er
durch einen Führungsschlitten 60 geführt wird.
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Wie
in 3 dargestellt, bildet der Verbindungsarm 6 praktisch
den Rand 11 der Öffnung 100, den
dem Rollo 2 entsprechenden Längsrand und den dem Deckel 3 entsprechenden
Längsrand.
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Während der
gesamten ersten Öffnungsphase Φ1 (5)
bewegen sich die Antriebspunkte E11 und E12 zusammen im Sinne S0.
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Während dieser
gesamten Phase liegt die Zugstange 22, die vom (in 5 nicht
dargestellten) Rollo 2 gezogen wird und die ihrerseits
elastisch in einer Aufrollbewegung auf die Trommel 21 beaufschlagt
ist, mit ihrem Führungsschlitten 220 an
dem Antriebspunkt E11, der das innere Ende des Kabels C11 bildet,
wobei der Antriebspunkt E12 sich gleichzeitig längs des Verbindungsarms 6 bewegt.
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Wie
es die 3 und die 5 bis 7 zeigen,
ist mit dem genannten Antriebspunkt E12 jeder für den Antrieb des Deckels 3 vorgesehene
Antriebspunkt, d.h. jeder der Antriebspunkte E12 und E22, jeweils
mit einem Schlitten 41 fest verbunden, der verschieblich
längs dem
entsprechenden Längsrand der Öffnung 100,
d.h. also dem Rand 11 bei Punkt E12 und dem Rand 12 bei
Punkt E22, montiert ist.
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Der
Schlitten 41 trägt
einen Hebel 42, der um eine Drehachse Y drehbar montiert
ist und der entfernt von seiner Gelenkachse Y einen seitlichen Ausschnitt 420 aufweist,
der ein Eingriffselement und einen Antriebszapfen 421 trägt.
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Der
Antriebszapfen 421 zeigt in Richtung nach außerhalb
der Öffnung 100 und
wird gleitend in einer Nut 50 einer Führungsschiene 5 (9a und 9b)
geführt,
die an dem entsprechenden Längsrand 11 oder 12 der Öffnung 100 angeordnet
ist.
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Wie
es am besten die 4 zeigt, die eine Schiene 5 gleichzeitig
im vergrößerten Maßstab und aus
Klarheitsgründen
lediglich teilweise zeigt, weist die Nut 50 in der Tat
eine obere Bahn 50a und eine untere Bahn 50b auf,
zwischen denen sie eine Rampe 501 bildet.
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Wie
dies im übrigen
die 4 nahelegt, ist die Rampe 501 in einem Übergangsbereich
zwischen den Öffnungsphasen Φ1 und Φ2 angeordnet.
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Wenn
der Zapfen 421 durch Verschieben in der oberen Bahn 50a die
Nut 50 entsprechend dem Sinne der Öffnung SO die Rampe 501 erreicht,
erfährt
er eine Bewegung nach unten, d.h. also eine zur Bewegungsrichtung
D transversale Bewegung.
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Der
Zapfen 421 bewirkt damit das Kippen des Hebels 42 um
seine Achse Y in einer Drehrichtung R1 (8).
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Wie
es insbesondere 6 zeigt, weist der Hebel 42 zusätzlich zu
seinem Zapfen 421 und seinem seitlichen Ausschnitt 420 eine
Entriegelungsnase 422 auf.
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Im übrigen weist
der Verbindungsarm 6, der bei einer Verschiebung mit dem
Deckel 3 fest verbunden ist, einen Riegel 61 und
einen Ansatz 62 auf , die in bezug auf den seitlichen Ausschnitt 420 ein
komplementäres
Eingriffselement bilden.
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Der
Riegel 61, der auf dem Arm 6 um eine Achse Y' kippbar montiert
ist, weist einen Riegel 610 und eine Gabel 611 auf,
wobei die genannte Gabel in Richtung auf die Nase 422 des
Hebels 42 gedreht ist.
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Der
Riegel 61 wird elastisch in der Drehung um seine Achse
Y' in einem Sinne
beaufschlagt, bei dem der Riegel 611 in einen Schließhaken 101 des Dachs 1 eingreift
(10a) und so gleichzeitig den Arm 6 und
den Deckel 3 während
der gesamten ersten Phase Φ1
der Öffnung
relativ zur Öffnung 100 an Ort
und Stelle hält.
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Die
Rampe 501 ist in der gleichen Weise angeordnet, so daß, wenn
der Zapfen 421 den Hebel 42 im Sinne der Drehung
R1 kippen läßt, die
Nase 422 des genannten Hebels in die Gabel 611 des
Riegels 61 eingreift und der seitliche Ausschnitt 420 in
den Ansatz 62 eingreift.
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Die
Nase 422 des Hebels läßt dementsprechend
den Riegel 61 kippen, dessen Riegel 610 sich von
dem Schließhaken 101 löst und damit
das Verschieben des Verbindungsarms 6 und des Deckels 3 ermöglicht.
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Gleichzeitig
bewirkt das Erfassen des seitlichen Ausschnitts 420 auf
dem Ansatz 62, daß der Verbindungsarm 6 und
der Deckel 3 bei einer Verschiebung mit dem Antriebspunkt
E12 längs
der Richtung D fest verbunden werden, wobei die Öffnungsphase Φ2 sich durch
die Bewegung der Gesamtheit der Antriebspunkte in dem Sinne der Öffnung SO
fortsetzt.
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Da
jedoch das Rollo 2 anschließend auf die Trommel 21 aufgewickelt
wird, lösen
sich die Antriebspunkte E11 (7) und E21
von der Zugstange 22.
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Die
Rückkehr
des Deckels in die Schließposition
erfolgt in symmetrischer Form durch Translation der Antriebspunkte
im Sinne S1, wobei der Arm 6 aufgrund des Eingreifens des
seitlichen Ausschnitts 420 jedes Hebels auf dem entsprechenden
Ansatz 62 durch den Antriebspunkt E12 und sein Gegenstück E22 angetrieben
wird.
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Sobald
die Nase 422 jedes Hebels den entsprechenden Riegel 61 freigibt,
kommt der Riegel 610 des letzteren in dem entsprechenden
Schließhaken 101 zu
liegen.
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Wenn
der Antrieb im Sinne des Schließens S1
fortgesetzt wird, schieben die Antriebspunkte E11 und E21 die Zugstange 22 zurück und schließen das Rollo 2,
indem sie es von der Trommel 21 abwickeln.
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Insoweit
als die Kabel eine ausgewählte
Steifigkeit aufweisen, die es ihnen gleichzeitig ermöglicht,
sich zu krümmen
und einen Schub zu übertragen,
weisen sie vorzugsweise eine schraubenförmige Wicklung mit aneinanderstoßenden Windungen auf,
die einen zentralen Metallkern umschließen.
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Wie
es die 9a bis 9c zeigen,
weist die Schiene 5, die an jedem Rand 11 und 12 der Öffnung angeordnet
ist, des weiteren vorzugsweise Führungsgleitschienen,
wie z.B. 511 und 512, auf, in denen jeweils eines
der Kabel gleitend geführt
wird.
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Schließlich umschließt jede
Gleitschiene, wie z.B. 511 und 512, das dort gleitende
Kabel radial über
einen Winkel von mehr als 180 Grad, jedoch unter 360 Grad, so daß das genannte
Kabel ein Teil antreiben kann, das sich zumindest teilweise nach
außerhalb
der genannten Gleitschiene erstreckt, wie dies auch bei dem Schlitten 41 der
Fall ist, der das Ende E12 des Kabels C12 einschließt und der
teilweise in die Gleitschiene 512 eingesetzt wird, und wie
dies auch bei dem Führungsschlitten 220 der Zugstange 22 der
Fall ist, die in die Gleitschiene 511 eingreift, um dort
durch das Ende E11 des Kabels C11 in der Translation gehalten zu
werden.
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- 1
- Dachhaut
- 2
- Rollo
- 3
- Schiebedeckel
- 4
- Antriebsmittel
- 5
- Führungsschiene
- 6
- Verbindungsarm
- 11
- Längsrand
- 12
- Längsrand
- 21
- Trommel
- 22
- Zugstange
- 40
- Motor
- 41
- Schlitten
- 42
- Hebel
- 43
- Antriebsritzel
- 50
- Nut
- 61
- Riegel
- 62
- zweites
Eingriffselement
- 100
- Öffnung
- 420
- erstes
Eingriffselement
- 421
- Antriebszapfen
- 501
- Rampe
- 511
- Führungsgleitschiene
- 512
- Führungsgleitschiene
- E11
- Antriebspunkt
- E12
- Antriebspunkt
- E13
- Antriebspunkt
- E14
- Antriebspunkt
- C11
- Kabel
- C12
- Kabel
- C13
- Kabel
- C14
- Kabel
- C1
- Paar
von Kabeln (C11, C12)
- C2
- Paar
von Kabeln (C21, C22)
- Φ1
- erste Öffnungsphase
- Φ1
- zweite Öffnungsphase
- D
- Bewegungsrichtung
- SO
- Öffnungsrichtung
- E1
- Paar
von Antriebspunkten E11, E12
- E2
- Paar
von Antriebspunkten E21, E22
- R1
- Drehung
- Y
- Drehachse/Gelenkachse