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DE10331645A1 - Auftragselement zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren - Google Patents

Auftragselement zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren Download PDF

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DE10331645A1
DE10331645A1 DE10331645A DE10331645A DE10331645A1 DE 10331645 A1 DE10331645 A1 DE 10331645A1 DE 10331645 A DE10331645 A DE 10331645A DE 10331645 A DE10331645 A DE 10331645A DE 10331645 A1 DE10331645 A1 DE 10331645A1
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Manfred Schweizer
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Abstract

Es wird ein Auftragselement (28) zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, mit einem Gehäusevorderteil (30) und einem mit dem Gehäusevorderteil (30) kombinierten Auftragsorgan (10) für ein flüssiges Färbemedium beschrieben. Das Auftragsorgan (10) weist einen Auftragsabschnitt (12) länglich rechteckigen Querschnitts auf. Kammzinken (18) und Kammlücken (16) wechseln einander ab und sind in Querrichtung des Auftragselementes (28) orientiert. Die Kammzinken (18) sind in Querrichtung des Auftragsabschnittes (12) ausgewölbt ausgebildet und zur Vermeidung eines Austrittes des flüssigen Färbemediums färbemedium-undurchlässig. Nur die Kammlücken (16) sind färbemedium-durchlässig. Die Kammzinken (18) und die Kammlücken (16) können im Auftragsabschnitt (12) des Auftragsorgans (10) oder in einer dachgiebelartigen Vorderrandkante (34) des Gehäusevorderteiles (30) ausgebildet sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Auftragelement zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, mit einem Gehäusevorderteil und einem mit dem Gehäusevorderteil kombinierten Auftragorgan für ein flüssiges Färbemedium.
  • Bei dem flüssigen Färbemedium handelt es sich insbesondere um eine niedrig viskose Kosmetik-Tinte, um eine Wimperntusche o.dgl.
  • Das Gehäusevorderteil ist mit einem Schaftteil verbunden, das einen Speicher für das flüssige Färbemedium enthält. Der Speicher ist mit dem Auftragorgan fluidisch verbunden.
  • Aus der DE 21 37 788 A1 ist ein Auftragelement zum Färben von Haaren bekannt, das aus Wachs mit darin gemischten Farbstoffen besteht. Dieses bekannte Auftragelement weist den Mangel auf, daß der Farbauftrag nicht sehr gleichmäßig erfolgt und daß kein präziser, eng begrenzter Farbauftrag möglich ist.
  • Die FR-A 24 23 184 offenbart ein Gerät zum Färben von Haaren mit einem in einem Gehäuse angeordneten kapillaren Speicher für ein Färbemedium und mit einem pinselartigen Auftragorgan.
  • Die US-A 5 094 254 beschreibt ein Gerät zum Färben von Haaren mit einem in einem Gehäuse angeordneten kapillaren Speicher für das Färbemedium und mit einem kapillaren Auftragorgan, das mit in Längsrichtung angeordneten, radial verlaufenden Kerben ausgebildet ist.
  • Sowohl das aus der FR-A 24 23 184 als auch das aus der zuletzt genannten US-A 5 094 254 bekannte Gerät, die prinzipiell wie die üblichen Schreibgeräte funktionieren, weisen den Mangel auf, daß damit nicht nur die Haare eingefärbt wird, sondern in unerwünschter Weise auch die Kopfhaut.
  • Aus der DE 89 02 166 U1 ist ein Gerät mit einem kapillar fördemeden Auftragorgan und einem über dieses gestülpten Teil bekannt, durch das zur Kopfhaut ein Abstand gegeben ist, so daß mit dem Auftragorgan nur die Kopfhaare gefärbt werden. Nachteilig bei diesem bekannten Gerät ist der notwendige, relativ große Abstand zwischen dem Auftragorgan und dem über dieses gestülpten Teil, d.h. Abstandhalter. Ein weiterer Mangel dieses bekannten Gerätes besteht darin, daß zwischen dem Auftragorgan und dem Abstandhalter Kopfhaare eingeklemmt werden können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die einzelnen Teile dieses bekannten Gerätes nicht präzise, d.h. mit geringen Abmessungstoleranzen, hergestellt sind. Ein weiterer Mangel dieses bekannten Gerätes besteht in der relativ geringen Färbe-Oberfläche und dem damit einher gehenden, relativ geringen Färbemedium-Fluß.
  • Ein Auftragelement der eingangs genannten Art ist aus der WO 89/08 999 A1 bekannt. Bei diesem bekannten Auftragelement besteht das Auftragorgan aus voneinander beabstandeten nadel- bzw. nagelförmigen Kammzinken, deren distales Ende mit einer Spitze ausgebildet ist. Hierdurch wird der Komfort beim Auftrag flüssigen Färbemediums auf die Kopfhaare beeinträchtigt. Ein weiterer Mangel dieses bekannten Auftragelementes besteht in seiner Herstellung bzw. in der Manipulation der einzelnen Kammzinken bei der Herstellung des Auftragelementes.
  • Die DE 198 10 595 A1 beschreibt ein Werkzeug zur Haarbehandlung sowie ein Applikator-Haarerfassungselement, wobei das Applikator-Haarerfassungselement und/oder die bei diesem Werkzeug zur Anwendung kommende kosmetische Substanz derartig ausgebildet sind, daß der Austritt der kosmetischen Substanz aus dem Applikater-Haarerfassungselement durch Wärme mit einer Temperatur von größer als 22°C und/oder durch Feuchtigkeit und/oder durch Vibration aktivierbar ist. Die kosmetische Substanz ist ausschließlich im Applikator-Haarerfassungselement gespeichert. Ist die im Applikator-Haarerfassungselement gespeicherte kosmetische Substanz verbraucht, so kann sie durch ein neues Haarerfassungselement ersetzt werden. Dadurch wird eine einfachte Handhabung von die kosmetische Substanz applizierenden und gleichzeitig haartrocknenden bzw. haarformenden Systemen bereitgestellt. Auch dieses bekannte Werkzeug besteht aus einer Vielzahl von Einzelteilen, deren Manipulation die Herstellungskosten des Werkzeuges entsprechend beeinflusst.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Auftragelement der eingangs genannten Art zu schaffen, das einfach ausgebildet und preisgünstig herstellbar zum optimalen Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, geeignet ist, ohne die Kopfhaut mit einzufärben.
  • Diese Aufgabe kann erfindungsgemäß dadurch gelöst werden, daß das Auftragorgan einen aus dem Gehäusevorderteil vorstehenden Auftragabschnitt länglich rechteckigen Querschnitts mit einer Auftragstirnfläche aufweist, die mit voneinander durch Kammlücken beabstandeten Kammzinken ausgebildet ist, wobei die Kammzinken und die Kammlücken in Querrichtung das Auftragabschnittes orientiert sind, und die Stirnfläche der Kammzinken in Querrichtung des Auftragabschnittes ausgewölbt ausgebildet und zur Vermeidung eines Austrittes des flüssigen Färbemediums färbemedium-undurchlässig und nur die Kammlücken färbemedium-durchlässig sind.
  • Dabei kann das Auftragorgan aus einem Filzmaterial oder aus einem kapillaren Fasermaterial bestehen. Desgleiche ist es möglich, daß das Auftragorgan aus einem porösen Sintermaterial besteht. Bei dem kapillaren Fasermaterial kann es sich um ein Fasermaterial aus Polyester, Polyacetat, Nylon o.dgl. handeln. Bei dem porösen Sintermaterial kann es sich um Polyethylen, um Polypropylen o.dgl. handeln.
  • Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Auftragelement die Kammzinken in Querrichtung des Auftragabschnittes ausgewölbt ausgebildet sind, ergibt sich der Vorteil, daß die Flächenpressung an der Kopfhaut während des Färbemedium-Auftrages auf die Kopfhaare relativ gering ist, woraus ein ausgezeichneter Auftrag-Komfort resultiert.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Kammlücken in Querrichtung des Auftragabschnittes ausgewölbt und in Längsrichtung des Auftragabschnittes eingedellt ausgebildet sind. Auf diese Weise ergeben sich zwischen den einzelnen Kammzinken sattelflächenartige, färbemedium-durchlässige Kammlücken, durch die ein optimales Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, möglich ist.
  • Die Kammzinken können mit einer hydrophoben Beschichtung versehen sein. Diese Beschichtung kann aus der Gruppe der Silikone oder der fluorierten Kohlenwasserstoffe bestehen.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Auftragelementes der oben beschriebenen Art ist es beispilesweise möglich, Haarsträhnen in verschiedenen Farben einfach und präzise zu färben. Desgleichen ist es einfach möglich, den nachwachsenden Haaransatz von gefärbtem Haar einfach und bequem nachzufärben.
  • Das erfindungsgemäße Auftragelement kann mit einem Vorratsgefäß bzw. mit einem Gehäuseschaft fluidisch verbunden sein, in dem sich ein kapillar gebundenes flüssiges Färbemedium befindet. Desgleichen ist es möglich, daß das erfindungsgemäße Auftragelement mit einem Reservoir fluidisch verbunden ist, wie es bspw. von Patronen-Füllhaltern mit Druckausgleichteil bekannt ist.
  • Die Kammlücken zwischen den färbenmedium-undurchlässigen Kammzinken können bei Verwendung eines porösen Sintermaterials für das Auftragorgan bereits bei der Formgebung des Auftragorganes direkt und unmittelbar ausgebildet werden.
  • Zweckmäßig ist es, das Auftragorgan aus einem porösen Sintermaterial herzustellen. Dabei handelt es sich zweckmäßigerweise um ein feinkörniges Sintermaterial, um ein inniges Versintern mit einer gewünschten Kapillarität und eine ausreichende mechanische Formstabilität zu erzielen. Durch die Kammlücken ergibt sich eine relativ große Auftragfläche für das Färbemedium, wodurch das Einfärbe-Ergebnis insbesondere bei Kopfhaaren optimal ist, weil die Abgabe des flüssigen Färbemediums zur Kontaktfläche zwischen dem Auftragelement und den zu färbenden Haaren, insbesondere Kopfhaaren, weitgehend proportional ist. Da die Kammzinken färbemedium-undurchlässig sind, erfolgt die Abgabe des flüssigen Färbemediums nur durch die Kammlücken. Die Kopfhaut, an der die ausgewölbten Kammzinken anliegen, kommt mit den das flüssige Färbemedium führenden Kapillaren in den Kammlücken nicht in Berührung, so daß ausschließlich die Haare gefärbt werden.
  • Eine Möglichkeit, die Kammzinken färbemedium-undurchlässig auszubilden, besteht darin, die Stirnfläche der Kammzinken durch Zuschmelzen der oberflächlichen Poren zu verschließen. Das ist möglich, wenn das Auftragorgan aus einem thermoplastischen Material besteht.
  • Da an den zu färbenden Haaren, insbesondere Kopfhaaren, oftmals etwas Fett haftet, müssen die zum Färben geeigneten flüssigen Färbemedien ein entsprechend gutes Benetzungsverhalten aufweisen. Solche gut benetzende flüssige Färbemedien können jedoch außen an den färbemedium-undurchlässigen Kammzinken entlang fließen und zumindest eine geringfügige unerwünschte Einfärbung der Kopfhaut beim erstmaligen Ansetzen des Auftragelementes bewirken. Ein solches Verhalten ist insbesondere beim Nachfärben eines nachwachsenden Haaransatzes unerwünscht. Zur Lösung dieser Problematik ist es zweckmäßig, wenn die oberflächlichen Poren der Kammzinken-Stirnflächen mit einer hydrophopen Beschichtung verschlossen sind, wie sie bereits weiter oben erwähnt worden ist. Zu diesem Zwecke können die Kammzinken bspw. in ein flüssiges Zweikomponenten-Silkon getaucht werden. Die oberflächlichen kapillaren Poren der Kammzinken-Stirnflächen saugen das flüssige Zweikomponenten-Silikon auf; dieses polymerisiert anschließend zu festem Silikon aus und ergibt Kammzinken, die das Färbemedium abweisen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann erfindungsgemäß bzw. bevorzugt auch dadurch gelöst werden, daß das Gehäusevorderteil eine dachgiebelartige Vordenandkante aufweist, die mit voneinander beabstandeten Kammlücken ausgebildet ist, die in Querrichtung der Vordenandkante orientiert sind, so daß zwischen den Kammlücken in Querrichtung orientierte, färbemedium-undurchlässige Kammzinken gebildet sind, und daß das Auftragorgan einen Auftragabschnitt länglich rechteckigen Querschnitts aufweist, der im Inneren des Gehäusevorderteiles durch die bogenartig ausgewölbten Kammzinken begrenzt und durch die Kammlücken frei zugänglich ist. Bei dem Auftragelement der zuletzt genannten Art können die Kammlücken in Längsrichtung der Vordenandkante des Gehäusevorderteiles im Vergleich zu den Kammzinken große Abmessungen besitzen. Auf diese Weise ergibt sich eine relativ große Auftragfläche für das flüssige Färbemedium, wobei durch die Kammzinken der dachgiebelartigen Vordererandkante des Gehäusevorderteiles das Auftragorgan von der Kopfhaut auf einfache Weise definiert beabstandet ist, so daß ein unerwünschtes Miteinfärben der Kopfhaut beim Einfärben der Kopfhaare zuverlässig vermieden wird. Diesem Zwecke ist es außerdem dienlich, wenn das Auftragorgan mit seiner Vorderkante von den Kammzinken durch einen Spalt beabstandet ist.
  • Um das Auftragorgan im Inneren des eine dachgiebelartigen Voredrrandkante aufweisenden Gehäusevorderteiles definiert festzulegen, können die Kammzinken an ihrer Innenseite jeweils mit einer Rippe ausgebildet sein, an der das Auftragorgan anliegt, bzw. zwischen welchen das Auftragorgan eingeklemmt ist.
  • Auch bei einem erfindungsgemäßen Auftragelement der oben beschriebenen Art, bei dem die Kammzinken durch das Gehäusevorderteil gebildet sind, kann das Auftragorgan aus einem Filzmaterial oder aus einem kapillaren Fasermaterial bestehen. Desgleichen ist es möglich, daß das Auftragorgan aus einem pörösen Sintermaterial besteht.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Auftragelement der oben beschriebenen Art kann das Auftragorgan einen vom vorderseitgen Auftragabschnitt rückseitig wegstehenden Schaft aufweisen, der aus einem grobkörigeren Sintermaterial bestehen kann als der vorderseitige Auftragabschnitt, so daß die Kapillarität des Schaftes von der des vorderseitigen Auftragabschnittes verschieden ist.
  • Um eine optimale Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen Auftragelementes zu gewährleisten, kann die vorderseitige Auftragfläche d.h. die vorderseitige Randkante des Auftragabschnittes die Achse des Auftragorganes schiefwinkelig kreuzen.
  • Entsprechend kann die dachgiebelartige Vordenandkante des Gehäusevorderteiles die Mittelachse des Gehäusevorderteiles schiefwinkig kreuzen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Auftragelementes. Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform des Auftragelementes bzw. des Auftragorganes ohne zugehöriges Gehäusevorderteil,
  • 2 eine Seitenansicht des Auftragorganes gemäß 1 in Blickrichtung des Pfeiles II in 1,
  • 3 eine Draufsicht auf das Auftragorgan in Blickrichtung des Pfeiles III in 1,
  • 4 eine räumliche Darstellung einer zweiten Ausführungsform des Auftragelementes,
  • 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in 4,
  • 6 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in 5,
  • 7 das Detail VII gemäß 6 in einem weiter vergrößerten Maßstab,
  • 8 das Detail VIII gemäß 5 in einem vergrößerten Maßstab, und
  • 9 das Detail IX gemäß 5 in einem vergrößerten Maßstab.
  • Die 1, 2 und 3 zeigen ein Auftragorgan 10 einer ersten Ausführungsform des Auftragelementes zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren. Das Auftragorgan 10 weist einen Auftragabschnitt 12 länglich rechteckigen Querschnitts (s. insbesondere die 3) mit einer Stirnfläche 14 auf. Die Stirnfläche 14 ist mit voneinander durch Kammlücken 16 beabstandeten Kammzinken 18 ausgebildet. Die Kammzinken 18 und die Kammlücken 16 sind in Querrichtung des Auftragabschnittes 12 orientiert. Die Querrichtung ist in den 2 und 3 durch den Pfeil 20 angedeutet. Die Längsrichtung des Auftragabschnittes 12 ist in den 1 und 3 durch den Pfeil 22 verdeutlicht.
  • Wie insbesondere aus 2 deutlich ersichtlich ist, sind die Stirnflächen der Kammzinken 18 in Querrichtung 20 des Auftragabschnittes 12 bogenförmig ausgewölbt ausgebildet. Zur Vermeidung eines Austrittes flüssigen Färbemediums aus den Kammzinken 18 sind diese färbemedium-undurchlässig. Nur die Kammlücken 16 sind färbemedium-durchlässig. Die 2 verdeutlicht außerdem, daß auch die Kammlücken 16 in Querrichtung 20 des Auftragabschnittes 12 ausgewölbt ausgebildet sind. Aus 1 ist ersichtlich, daß die Kammlücken 16 in Längsrichtung 22 des Auftragabschnittes 12 eingedellt ausgebildet sind, so daß die Kammlücken 16 gleichsam sattelflächenartig gestaltet sind.
  • Die Stirnflächen der Kammzinken 18 können verschweißt oder mit einer hydrophopen Beschichtung versehen sein, um die Färbemedium-Undurchlässigkeit der Kammzinken 18 zu gewährleisten.
  • Vom Auftragabschnitt 12 des Auftragorganes 10 steht rückseitig ein Schaft 24 materialeinstückig weg. Der Schaft 24 kann aus einem gröberkörnigen Sintermaterial bestehen als der vorderseitige Auftragabschnitt 12, so daß die Kapillarität des Schaftes 24 sich von der Kapillarität des Auftragabschnittes 12 entsprechend unterscheidet.
  • Wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist, kreuzt die Stirnfläche 14 des Auftragabschnittes 12 des Auftragorganes 10 die Achse 26 des Auftragorgans 10 bzw. des Schaftes 24 schiefwinkelig, um ein Auftragorgan 10 mit optimaler Handhabbarkeit zu realisieren.
  • Die 4 bis 9 verdeutlichen eine zweite bzw. bevorzugte Ausbildung des erfindungsgemäßen Auftragelementes 28 zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, mit einem Gehäusevorderteil 30 und einem mit dem Gehäusevorderteil 30 kombinierten Auftragorgan 10 für flüssiges Färbemedium. Das Gehäusevorderteil 30 ist mit einem das flüssige Färbemedium enthaltenden (nicht dargestellten) Speichergehäuse verbindbar. Zu diesem Zwecke ist das Gehäusevorderteil 30 mit einem rückseitigen Verbindungsabschnitt 32 ausgebildet.
  • Das Gehäusevorderteil 30 weist eine dachgiebelartige Vordenandkante 34 auf, die mit voneinander beabstandeten Kammlücken 16 ausgebildet ist. Die Kammlücken 16 sind in Querrichtung der dachgiebelartigen Vordenandkante 34 orientiert. Diese Querrichtung ist in den 4, 6 und 7 durch den Pfeil 36 angedeutet. Zwischen den Kammlücken 16 ergeben sich in Querrichtung 36 orientierte färbemedium-undurchlässige Kammzinken 18.
  • Im Gehäusevorderteil 30 ist ein Auftragorgan 10 angeordnet, das einen Auftragabschnitt 12 länglich rechteckigen Querschnitts aufweist. Der Auftragabschnitt 12 ist im Inneren 38 des Gehäusevorderteiles 30 durch die bogenartig ausgewölbten Kammzinken 18 begrenzt und durch die Kammlücken 16 frei zugänglich.
  • Wie bspw. aus 5 ersichtlich ist, besitzen die Kammlücken 16 in Längsrichtung der dachgiebelartigen Vorderrandkante 34 des Gehäusevorderteiles 30 im Vergleich zu den Kammzinken 18 eine große Abmessung. Die besagte Längsrichtung der Vordenandkante 34 ist in 5 durch den Pfeil 40 angedeutet. Die erwähnte Längsrichtung-Abmessung der Kammzinken 18 ist in 5 mit der Bezugsziffer 42 und die Längsrichtung-Abmessung der Kammlücken 16 mit der Bezugsziffer 44 bezeichnet.
  • Wie aus den 6 und 7 ersichtlich ist, sind die Kammzinken 18 an ihrer Innenseite 46 jeweils mit einer Rippe 48 ausgebildet, durch die der Auftragabschnitt 12 des Auftragorganes 10 im Inneren 38 des Gehäusevorderteiles 30 definiert festgelegt ist. Das Auftragorgan 10 bzw. sein Auftragabschnitt 12 ist mit seiner Vorderkante 50 von den Kammzinken 18 durch einen Spalt beabstandet. Dieser Spalt ist in den 6 und 7 mit der Bezugsziffer 52 bezeichnet. Mit Hilfe der Rippen 48 ist der Auftragabschnitt 12 des Auftragorganes 10 in Querrichtung 36 der dachgiebelartigen Vordenandkante 34 des gehäusevorderteiles 30 genau definiert festgelegt. In der Längsrichtung 40 der dachgiebelartigen Vordenandkante 34 des Gehäusevorderteiles 30 ist der Auftragabschnitt 12 des Auftragorganes 10 durch sich gegenüberliegende Rippen 54 (s. 5) genau definiert festgelegt. Die dachgiebelartige Vordenandkante 34 des Gehäusevorderteiles 30 ist an den Seitenrändern jeweils mit einem nach innen gerichteten Haken 56 ausgebildet, an dem die Vorderkante 50 des Auftragabschnittes 12 des Auftragorganes 10 anliegt, wie aus 9 ersichtlich ist. Hierdurch wird der Spalt 52 bestimmt.
  • Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis 3 und in den 4 bis 9 jeweils mit den selben Bezugsziffern bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit allen Figuren alle Einzelheiten jeweils detailliert zu beschreiben.

Claims (13)

  1. Auftragorgan zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren, mit einem Gehäusevorderteil und einem mit dem Gehäusevorderteil kombinierten Auftragorgan für ein flüssiges Färbemedium, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan einen aus dem Gehäusevorderteil vorstehenden Auftragabschnitt länglich rechteckigen Querschnitts mit einer Auftragstirnfläche aufweist, die mit voneinander durch Kammlücken beabstandeten Kammzinken ausgebildet ist, wobei die Kammzinken und die Kammlücken in Querrichtung des Auftragabschnittes orientiert sind, und die Kammzinken in Querrichtung des Auftragabschnittes ausgewölbt ausgebildet und zur Vermeidung eines Austrittes des flüssigen Färbemediums färbemedium-undurchlässig und nur die Kammlücken färbemedium-durchlässig sind.
  2. Auftragorgan nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammlücken in Querrichtung des Auftragabschnittes ausgewölbt und in Längsrichtung des Auftragabschnittes eingedellt ausgebildet sind.
  3. Auftragabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammzinken mit einer hydrophopen Beschichtung versehen sind.
  4. Auftragorgan nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus der Gruppe der Silikone oder der fluorierten Kohlenwasserstoffe besteht.
  5. Auftragorgan nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäusevorderteil eine dachgiebelartige Vorderrandkante aufweist, die mit voneinander beabstandeten Kammlücken ausgebildet ist, die in Querrichtung der Vorderrandkante orientiert sind, so daß zwischen den Kammlücken in Querrichtung orientierte, färbemedium-undurchlässige Kammzinken gebildet sind, und daß das Auftragorgan einen Auftragabschnitt länglich rechteckigen Querschnitts aufweist, der im Inneren des Gehäusevorderteiles durch die bogenartigen Kammzinken begrenzt und durch die Kammlücken frei zugänglich ist.
  6. Auftragorgan nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammlücken in Längsrichtung der Vorderrandkante des Gehäusevorderteiles im Vergleich zu den Kammzinken große Abmessungen besitzen.
  7. Auftragorgan nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan mit seiner Vorderkante von den Kammzinken durch einen Spalt beabstandet ist.
  8. Auftragorgan nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammzinken an ihrer Innenseite jeweils mit einer Rippe ausgebildet sind, an der das Auftragorgan anliegt.
  9. Auftragorgan nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan aus einem Filzmaterial oder aus einem kapillaren Fasermaterial besteht.
  10. Auftragorgan nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan aus einem porösen Sintermaterial besteht.
  11. Auftragorgan nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan aus einem einheitlichen porösen Sintermaterial besteht.
  12. Auftragorgan nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragorgan einen vom vorderseitigen Auftragabschnitt rückseitig wegstehenden Schaft aufweist, der aus einem grobkörnigeren Sintermaterial besteht als der vorderseitige Auftragabschnitt.
  13. Auftragorgan nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderseitige Auftragfläche des Auftragabschnittes die Achse des Schaftes schiefwinkelig kreuzt.
DE10331645A 2003-07-11 2003-07-11 Auftragselement zum Färben von Haaren, insbesondere von Kopfhaaren Ceased DE10331645A1 (de)

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