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Die
Erfindung betrifft eine Wundverschlussvorrichtung.
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Aus
US 5,507,758 A ist
eine Führung
zum Vernähen
einer Wunde, insbesondere einer Wunde, wie sie bei der Verwendung
von endoskopischen Geräten
auftritt, bekannt. Die Führung
weist einen zylindrischen Hauptabschnitt auf, welcher an seinem
proximalen Ende eine scheibenförmige
Auskragung aufweist. Der zylindrische Abschnitt der Führung wird
in eine Einstichöffnung
bzw. einen Einstichkanal so weit eingesetzt, bis die umfängliche
Auskragung am proximalen Ende als Anschlag auf der Außenseite
des Gewebes, d. h. an der Hautoberfläche zur Anlage kommt. Im Inneren
des zylindrischen Abschnitts sind zwei schräg verlaufende Durchgangslöcher ausgebildet,
so dass von der proximalen Stirnseite der Führung her Instrumente zum Nähen in die
Durchgangslöcher
eingeführt
werden können.
Die Durchgangslöcher
sind zur umfänglichen
Außenwandung
des zylindrischen Abschnittes so geöffnet, dass das zum Nähen verwandte
Instrument durch ein Austrittsloch in das Gewebe eintritt und dieses
durchdringt, um es zu vernähen.
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Problematisch
bei diesem Instrument ist zum einen die nach dem Einsetzen in den
Einstichkanal bzw. die Wundöffnung
erzielte Dichtwirkung. Um eine ausreichende Dichtwirkung zu erreichen,
ist es erforderlich, dass das die Wundöffnung umgebende Gewebe über den
gesamten Umfang des Zylinders an dessen Außenwandung anliegt. Ferner
ist es bei dieser aus
US
5,507,758 A bekannten Führung
nachteilig, dass für
verschiedene Patientenanatomien verschiedene Führungen vorgesehen werden müssen, welche
einen an die jeweilige Gewebedicke ange passten Abstand der distalen
Austrittslöcher
zu der proximalseitigen Auskragung aufweisen. Ferner kann die Anordnung
mehrerer Durchgangslöcher
im Inneren der Führung
zu Verwechslungen und somit zu Problemen beim Vernähen führen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Wundverschlussvorrichtung
zu schaffen, welche eine bessere Dichtwirkung gewährleistet
und universell für
verschiedene Patientenanatomien einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Wundverschlussvorrichtung mit den im Anspruch
1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
ergeben sich aus den zugehörigen
Unteransprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung
besteht aus zumindest einem konischen, proximalen Abschnitt, welcher
sich in distaler Richtung verjüngt,
und einem sich daran anschließenden, verjüngten, distalen
Abschnitt. Der verjüngte,
distale Abschnitt erleichtert das Einführen der Vorrichtung in einen
Einstichkanal. Die konische Ausgestaltung des proximalen Abschnittes
bewirkt eine bessere Abdichtung eines Pneumoperitoneums, da das
Gewebe durch den Überdruck
in der Körperhöhle gegen
die konischen Außenflächen des
proximalen Abschnittes gedrückt
wird. Dabei muss keine proximalseitige Auskragung am proximalen
Abschnitt vorgesehen sein, gegen die die Außenseite des Gewebes zur Abdichtung
gedrückt
wird. Bei der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung
wird lediglich die Innenfläche
des Einstichkanals an die Außenfläche des proximalen
Abschnittes angedrückt.
Durch den proximalen Abschnitt verläuft vom proximalen Ende her
zu dem Übergangsbereich
zwischen proximalem und distalem Abschnitt genau ein die Längsachse
der Wundverschlussvorrichtung schneidendes Durchgangsloch. Das Durchgangsloch
ist am proximalen Ende im Wesentlichen zur proximalen Stirnseite
des proximalen Abschnittes hin geöffnet und tritt an seinem distalen
Ende umfänglich
in dem Übergangsbereich
zwischen proximalem und distalem Abschnitt aus.
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Erfindungsgemäß ist lediglich
ein Durchgangsloch in der Wundverschlussvorrichtung vorgesehen,
welches zum Einführen
von Instrumenten zum Vernähen
der Wunde dient. Die Anordnung lediglich eines Durchgangsloches
hat den Vorteil, dass es bei der Anwendung der Wundverschlussvorrichtung
nicht zu Verwechslungen zwischen mehreren Durchgangslöchern kommen
kann. Nachdem der Faden mit einem geeigneten Instrument durch das Durchgangsloch
in das Gewebe eingeführt
worden ist, kann das Instrument entnommen werden und anschließend die
Wundverschlussvorrichtung um einen bestimmten Winkel gedreht werden,
um dann durch das Durchgangsloch erneut ein Instrument einzuführen und
den Faden zum Vernähen
zurückzuziehen. Auf
diese Weise ermöglicht
die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung
ein einfaches Vernähen einer
Wunde.
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Ferner
ist erfindungsgemäß an dem
distalen Abschnitt distal beabstandet von dem distalen Ende des
Durchgangsloches eine Markierung für die Einsetztiefe angebracht.
Die Anbringung dieser Markierung ermöglicht den universellen Einsatz
der Wundverschlussvorrichtung für
unterschiedliche Patientenanatomien mit unterschiedlichen Gewebedicken. Zum
Vernähen
wird die Wundverschlussvorrichtung in den zu vernähenden Einstichkanal
so weit eingeführt,
bis unter laparoskopischer Sicht die Markierung das Peritoneum durchdringt.
Wenn die Markierung im Abdomen erscheint, liegt das distale Ende
des Durchgangsloches immer in einer vorgegebenen Position unabhängig von
der Dicke des Gewebes, beispielsweise der Bauchdecke. Es liegen
somit immer dieselben Bedingungen, d. h. derselbe Abstand von dem
distalen Ende des Durchgangsloches, d. h. einer Nadelaustrittsstelle,
zur freien Bauchhöhle
vor. Daher kann die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung
universell für
unterschiedliche Patientenanatomien mit unter schiedlich dicken Bauchdecken
eingesetzt werden, und es kann dennoch sehr einfach immer eine präzise Führung der
Nadeln relativ zu dem zu vernähenden
Gewebe, d. h. insbesondere zu der Faszie, sichergestellt werden.
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Vorzugsweise
ist auch der distale Abschnitt konisch, d. h. sich in distaler Richtung
verjüngend ausgebildet.
Diese Ausgestaltung ermöglicht
ein einfacheres Einführen
der Wundverschlussvorrichtung in einen Einstichkanal, da das distale
Ende des distalen Abschnittes ausreichend schlank ausgebildet werden
kann, so dass es leicht in die Wundöffnung eingesetzt werden kann.
Beim weiteren Einschieben der Wundverschlussvorrichtung führt die
konische Form des distalen Abschnittes den im Durchmesser größeren, proximalen
Abschnitt der Wundverschlussvorrichtung in den Einstichkanal ein.
So ist ein leichtes Einsetzen der Wundverschlussvorrichtung ohne
Verletzung des Gewebes möglich.
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Weiter
bevorzugt verläuft
die Flanke des Übergangsbereiches
zwischen proximalem und distalem Abschnitt konisch, wobei sie sich
in distaler Richtung verjüngt.
Dabei ist die Flanke des Übergangsbereichs
vorzugsweise steiler relativ zur Längsachse der Wundverschlussvorrichtung
geneigt als die Außenwandungen
des proximalen und/oder distalen Abschnittes. Die angefaste bzw.
schräge Ausgestaltung
der Flanke des Übergangsbereiches hat
den Vorteil, dass die Wundverschlussvorrichtung beim Einführen in
den Einstichkanal nicht mit der Flanke im Gewebe hängen bleiben
kann. Alternativ kann sich der distale Abschnitt direkt an das distale Ende
des proximalen Abschnittes anschließen, ohne dass eine Stufe bzw.
zur Außenwandung
des proximalen und/oder distalen Abschnittes geneigte Flanke vorgesehen
ist. Die Außenfläche des
distalen Abschnittes kann auch direkt in die Umfangsfläche des proximalen
Abschnittes übergehen,
beispielsweise in Form einer stetigen Krümmung. Dabei kann der Übergangsbereich
konkav oder konvex ausgebildet sein.
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Der
proximale und der distale Abschnitt der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung sind
vorzugsweise rotationssymmetrisch ausgebildet. Die gesamte Wundverschlussvorrichtung
weist somit vorzugsweise an jeder Stelle einen kreisförmigen Querschnitt
auf, was ein leichtes Einsetzen in eine Wundöffnung ermöglicht. Entsprechend der konischen
bzw. sich verjüngenden
Form des proximalen und ggf. auch des distalen Abschnittes ändern sich
die Querschnittsdurchmesser in Richtung der Längsachse der Wundverschlussvorrichtung.
Weiter bevorzugt ist am proximalen Ende des proximalen Abschnitts
eine verdickte Handhabe ausgebildet, welche ein leichtes Ergreifen
und somit eine leichte Handhabung der Wundverschlussvorrichtung
ermöglicht.
Die Handhabe kann beispielsweise kugel- oder halbkugelförmig ausgebildet
sein und gegenüber dem
proximalen Ende des proximalen Abschnittes einen größeren Durchmesser
aufweisen, damit die Wundverschlussvorrichtung leicht gehalten werden kann.
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Weiter
bevorzugt ist zumindest eine Seite der Handhabe abgeflacht ausgebildet.
Dies ist vorzugsweise eine Seite am Umfang der Handhabe bezüglich der
Längsachse
der Wundverschlussvorrichtung. Die abgeflachte Ausgestaltung verhindert
ein Wegrollen der Wundverschlussvorrichtung und bietet darüber hinaus
Platz zum Anbringen einer Beschriftung.
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Die
Markierung für
die Einsetztiefe am distalen Abschnitt ist vorzugsweise als umfängliche
Ringnut ausgebildet. Dies stellt sicher, dass die Markierung von
jeder Seite durch ein Endoskop sicher erkannt werden kann, wenn
die Wundverschlussvorrichtung in das Gewebe eingeführt wird.
Weiter bevorzugt ist die Ringnut farblich abgesetzt, beispielsweise
geschwärzt
ausgebildet, so dass sie noch deutlicher und leichter erkannt werden
kann.
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Das
Durchgangsloch ist vorzugsweise an seinem proximalen Ende angesenkt,
d. h. im Durchmesser erweitert ausgebildet. Dadurch wird das Einsetzen
von Instrumenten erleichtert.
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Die
Markierung ist vorzugsweise in distaler Richtung 5 mm von dem distalen
Ende bzw. der umfänglichen
Austrittsöffnung
des Durchgangsloches beabstandet. Diese Anordnung stellt sicher,
dass das distale Austrittsloch des Durchgangsloches dann, wenn die
Ringnut im Abdomen sichtbar wird, genau so positioniert ist, dass
mittels eines in das Durchgangsloch eingeführten Instrumentes ein Faden
zum Vernähen
durch die Faszie geführt
werden kann. Die Anordnung ermöglicht
somit eine sehr genaue Positionierung der Wundverschlussvorrrichtung,
wodurch ein einfaches Vernähen
möglich
wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Figuren
beschrieben. In diesen zeigt:
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l eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung
und
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2 einen Längsschnitt
der Wundverschlussvorrichtung gemäß 1.
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Die
erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung
weist einen konischen, distalen Abschnitt 2 auf, welcher
als schlanker Kegel ausgebildet ist und eine abgerundete Spitze 4 an
seinem distalen Ende aufweist. Der distale Abschnitt 2 dient
zum leichten Einführen
der Wundverschlussvorrichtung in eine Wundöffnung bzw. einen Einstichkanal.
Am proximalen Ende des distalen Abschnittes 2 schließt sich
ein Übergangsabschnitt 6 an,
welcher sich ebenfalls in proximaler Richtung erweitert, wobei jedoch
die Flanken des Übergangsabschnittes
eine stärkere
Neigung bezüglich
der Längsachse
X haben als die Flanken des distalen Abschnittes 2. An
den in Längsrichtung
X vergleichsweise kurzen Übergangsabschnitt 6 schließt sich
ein proximaler Abschnitt 8 an, dessen Durchmesser sich
ausgehend von dem Übergangsabschnitt 6 in
proximaler Richtung erweitert. Dabei ist die Konizität, d. h.
die Neigung der Umfangsflächen
des proximalen Abschnittes 8 bezüglich der Längsachse X wesentlich geringer
als die Neigung der Flanken des Übergangsabschnittes 6.
Am proximalen Ende des proximalen Abschnittes 8 schließt sich
eine Handhabe 10 an, welche im Wesentlichen halbkugelförmig ausgebildet
ist, wobei die sphärische
Außenfläche der
Handhabe 10 dem proximalen Abschnitt 8 abgewandt
ist. Die Handhabe 10 weist einen größeren Durchmesser als das proximale Ende
des proximalen Abschnittes 8 auf, so dass die Handhabe 10 gegenüber dem
proximalen Abschnitt 8 umfänglich auskragt und einen gut
zu ergreifenden Griff bildet. Die gesamte Wundverschlussvorrichtung bestehend
aus Handhabe 10, proximalem Abschnitt 8, Übergangsbereich 6 und
distalem Abschnitt 2 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Distal um das Maß s
beabstandet von dem Übergangsabschnitt 6 ist
eine umfängliche
Ringnut 12 in dem distalen Abschnitt 2 ausgebildet.
Die Ringnut 12 dient, wie unten beschrieben werden wird,
als Markierung für
die Einsetztiefe.
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2 zeigt eine Schnittansicht
der Wundverschlussvorrichtung gemäß 1 entlang der Längsachse X. Dabei ist die Lage
der Wundverschlussvorrichtung um die Längsachse X bezüglich 1 um 90° gedreht. Eine Seitenfläche 14 der
Handhabe 10 ist abgeflacht ausgebildet, damit die Wundverschlussvorrichtung
nicht wegrollen kann, wenn sie auf einem Tisch abgelegt wird. Im
Inneren des proximalen Abschnittes 8 erstreckt sich ein
Durchgangsloch 16 in Form einer Bohrung. Das Durchgangsloch 16 verläuft in einem
Winkel α zur
Längsachse
X, wobei es die Längsachse
X schneidet. Das proximale Ende 18 des Durchgangsloches 16 ist
zum proximalen Ende der Handhabe 10 geöffnet. Dabei ist das Durchgangsloch 16 an
seinem proximalen Ende 18 ange senkt, so dass Instrumente
leicht vom proximalen Ende her in das Durchgangsloch 16 eingeführt werden
können.
Das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 ist
im Bereich der Flanke des Übergangsabschnittes 6 angeordnet,
d. h. das Durchgangsloch 18 öffnet sich genau in dem Übergangsabschnitt 6.
Das Durchgangsloch 16 erstreckt sich derart schräg durch
den proximalen Abschnitt, dass das proximate Ende 18 und
das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 an
gegenüberliegenden
Seiten der Längsachse
X gelegen sind. Die Länge
der Flanke des Übergangsabschnittes 6 ist
so gewählt, dass
das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 direkt
an das distale Ende des proximalen Abschnittes und das proximate
Ende des distalen Abschnittes 2 angrenzt.
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Nachfolgend
wird die Verwendung der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung
beschrieben. Zum Vernähen
eines Einstichkanals, beispielsweise von einer endoskopischen Operation herrührend, wird
der distale Abschnitt 2 mit seiner Spitze 4 voran
in den Einstichkanal, beispielsweise eine Trokareinstichöffnung,
so weit eingeschoben, bis unter laparoskopischer Sicht die umlaufende Ringnut 12 das
Peritoneum durchdringt und im Abdomen sichtbar wird. Die Ringnut 12 kann
zusätzlich farblich
vom umgebenden Material abgehoben sein, beispielsweise schwarz eingefärbt sein,
um besser erkennbar zu sein. Um die Wundverschlussvorrichtung in
ihrer Winkellage bezüglich
der Längsachse
X richtig positionieren zu können,
ist auf dem distalen Abschnitt 2 distalseitig der Ringnut 12 eine
Markierung 22, im vorliegenden Beispiel in Form eines Pfeils, aufgebracht.
Die Markierung 22 befindet sich am Umfang des distalen
Abschnittes 2 an derselben Winkelposition wie das distale
Ende 20 des Durchgangsloches 16. So kann unter
endoskopischer Kontrolle genau festgestellt werden, in welcher Winkelposition
bezüglich
der Längsachse
X sich das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 befindet,
auch wenn das distale Ende 20 selber nicht in das Abdomen
eintritt und somit endoskopisch nicht sichtbar wird. Da jedoch der
distale Abschnitt 2 im vollständig eingesetzten Zustand im
Abdomen voll ständig
sichtbar ist, kann die Markierung 22 leicht unter endoskopischer
Kontrolle erkannt werden und so die Winkellage der Wundverschlussvorrichtung
wie gewünscht gewählt werden.
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Beim
Einführen
führt die
sich in proximaler Richtung aufweitende Gestalt des distalen Abschnittes 2 und
des proximalen Abschnittes 8 dazu, dass die Wundverschlussvorrichtung
im Einstichkanal geführt
wird und dieser so aufgeweitet wird, dass die Wandungen des Einstichkanals
dichtend an der konischen Umfangsfläche des proximalen Abschnittes 8 zur
Anlage kommen. Da im Inneren der Körperhöhle ein Pneumoperitoneum herrscht,
wird das Gewebe, beispielsweise die Bauchdecke, im Bereich des Einstichkanals
durch den Überdruck
im Inneren der Körperhöhle gegen
die konische Umfangswandung des proximalen Abschnittes 8 angedrückt, so
dass eine gute Dichtwirkung erzielt wird.
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Wenn
die Wundverschlussvorrichtung so weit eingesetzt ist, dass die Ringnut 12 im
Abdomen sichtbar wird, wird mit einer geeigneten Nadel oder einer
spitzen Zange ein Faden durch das Durchgangsloch 16 in
das Abdomen eingeführt.
Da die Wundverschlussvorrichtung nur so weit in die Bauchdecke eingebracht
wird, dass die Ringnut 12 gerade sichtbar wird, dringt
die fadenführende
Nadel bzw. Zange genau durch die Faszie in das Abdomen ein. Um dies
zu erreichen, muss der Abstand s zwischen Ringnut 12 und
distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 entsprechend
gewählt
werden, vorzugsweise etwa 5 mm. Unter endoskopischer Kontrolle wird der
Faden freigegeben und die Nadel in proximaler Richtung aus dem Durchgangsloch 16 so
weit zurückgezogen,
bis die Nadelspitze nicht mehr aus dem distalen Ende 20 des
Durchgangsloches 16 herausragt, d. h. vollständig im
Inneren des Übergangsabschnittes 6 verschwunden
ist. Dazu kann im Bereich des proximalen Endes der Nadel bzw. Nadelzange eine
Markierung vorgesehen sein, welche von der Nadelspitze um ein Maß beabstandet
ist, welches zumindest der Länge
des Durchgangsloches 16 entspricht, so dass leicht im Bereich
der Handhabe 10 gesehen werden kann, ob die Nadelspitze
aus dem distalen Ende des Durchgangsloches 16 herausragt oder
nicht. Anschließend
wird die Wundverschlussvorrichtung um 180° um die Längsachse X gedreht. Danach
wird die Nadel bzw. Zange wieder in distaler Richtung in dem Durchgangsloch 16 bewegt,
so dass die Nadelspitze wieder aus dem distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 heraustritt.
Dabei wird von der Nadelspitze bzw. Zange die Faszie wiederum durchstochen,
und der Faden kann wieder aufgenommen werden. Beim Zurückführen der
Zange bzw. Nadel in proximaler Richtung wird der Faden wieder aus
dem Körper
transportiert. Nach Entfernen der Wundverschlussvorrichtung aus
dem Einstichkanal können dann
die Fadenenden verknotet und die Faszie separat und locker verschlossen
werden. Nach diesem Verschluss lässt
sich wieder ein Pneumoperitoneum erstellen, und die Verschlussstelle
kann kontrolliert werden.
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Der
Durchmesser der Wundverschlussvorrichtung, insbesondere der Durchmesser
des proximalen Abschnittes 8, wird so gewählt, dass
die Wundverschlussvorrichtung an bestimmte Trokarhülsendurchmesser
angepasst ist. Die Größe des proximalen
Abschnittes 8 wird immer so gewählt, dass eine Abdichtung der
Bauchdecke an der Umfangswandung des proximalen Abschnittes 8 erfolgt.
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Die
genaue Naht bzw. Stichform wird durch den Grad und die Anzahl der
einzelnen Drehschritte der Wundverschlussvorrichtung um ihre Längsachse X
bestimmt. Je nach Anzahl der Drehschritte können, wie oben beschrieben,
auch mehrere Stiche gesetzt werden, um die Wundöffnung zu verschließen.
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Dadurch,
dass die Markierung für
die Eindringtiefe der Wundverschlussvorrichtung in einem fest vorgegebenen
Abstand s zum distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 angeordnet
ist, kann die Wundverschluss vorrichtung unabhängig von der jeweiligen Dicke
der Bauchdecke des Patienten verwendet werden. Je nach Dicke der
Bauchdecke steht das proximate Ende der Wundverschlussvorrichtung dann
unterschiedlich weit nach außen
vor, das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16,
welches der genauen Positionierung der Nadel und damit des Einstichs
dient, liegt jedoch immer an einer vorbestimmten Stelle relativ
zur freien Bauchhöhle.
So kann immer genau an der gewünschten
Tiefe der Bauchdecke die erforderliche Naht gesetzt werden.
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- 2
- distaler
Abschnitt
- 4
- Spitze
- 6
- Übergangsabschnitt
- 8
- proximaler
Abschnitt
- 10
- Handhabe
- 12
- Ringnut
- 14
- abgeflachte
Seite der Handhabe
- 16
- Durchgangsloch
- 18
- proximales
Ende des Durchgangsloches
- 20
- distales
Ende des Durchgangsloches
- 22
- Markierung
- X
- Längsachse
- s
- Abstand
zwischen distalem Ende des Durchgangsloches
-
- und
Ringnut
- α
- Winkel
zwischen Durchgangsloch und Längsachse