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DE10330660B3 - Wundverschlussvorrichtung - Google Patents

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Manfred Boebel
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wundverschlussvorrichtung, bestehend aus zumindest einem konischen, proximalen Abschnitt, welcher sich in distaler Richtung verjüngt, und einem sich daran anschließenden, verjüngten, distalen Abschnitt, wobei sich durch den proximalen Abschnitt vom proximalen Ende zum Übergangsbereich zwischen proximalem und distalem Abschnitt genau ein die Längsachse der Wundverschlussvorrichtung schneidendes Durchgangsloch erstreckt und an dem distalen Abschnitt distal beabstandet von dem distalen Ende des Durchgangsloches eine Markierung für die Einsetztiefe angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wundverschlussvorrichtung.
  • Aus US 5,507,758 A ist eine Führung zum Vernähen einer Wunde, insbesondere einer Wunde, wie sie bei der Verwendung von endoskopischen Geräten auftritt, bekannt. Die Führung weist einen zylindrischen Hauptabschnitt auf, welcher an seinem proximalen Ende eine scheibenförmige Auskragung aufweist. Der zylindrische Abschnitt der Führung wird in eine Einstichöffnung bzw. einen Einstichkanal so weit eingesetzt, bis die umfängliche Auskragung am proximalen Ende als Anschlag auf der Außenseite des Gewebes, d. h. an der Hautoberfläche zur Anlage kommt. Im Inneren des zylindrischen Abschnitts sind zwei schräg verlaufende Durchgangslöcher ausgebildet, so dass von der proximalen Stirnseite der Führung her Instrumente zum Nähen in die Durchgangslöcher eingeführt werden können. Die Durchgangslöcher sind zur umfänglichen Außenwandung des zylindrischen Abschnittes so geöffnet, dass das zum Nähen verwandte Instrument durch ein Austrittsloch in das Gewebe eintritt und dieses durchdringt, um es zu vernähen.
  • Problematisch bei diesem Instrument ist zum einen die nach dem Einsetzen in den Einstichkanal bzw. die Wundöffnung erzielte Dichtwirkung. Um eine ausreichende Dichtwirkung zu erreichen, ist es erforderlich, dass das die Wundöffnung umgebende Gewebe über den gesamten Umfang des Zylinders an dessen Außenwandung anliegt. Ferner ist es bei dieser aus US 5,507,758 A bekannten Führung nachteilig, dass für verschiedene Patientenanatomien verschiedene Führungen vorgesehen werden müssen, welche einen an die jeweilige Gewebedicke ange passten Abstand der distalen Austrittslöcher zu der proximalseitigen Auskragung aufweisen. Ferner kann die Anordnung mehrerer Durchgangslöcher im Inneren der Führung zu Verwechslungen und somit zu Problemen beim Vernähen führen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Wundverschlussvorrichtung zu schaffen, welche eine bessere Dichtwirkung gewährleistet und universell für verschiedene Patientenanatomien einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Wundverschlussvorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den zugehörigen Unteransprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung besteht aus zumindest einem konischen, proximalen Abschnitt, welcher sich in distaler Richtung verjüngt, und einem sich daran anschließenden, verjüngten, distalen Abschnitt. Der verjüngte, distale Abschnitt erleichtert das Einführen der Vorrichtung in einen Einstichkanal. Die konische Ausgestaltung des proximalen Abschnittes bewirkt eine bessere Abdichtung eines Pneumoperitoneums, da das Gewebe durch den Überdruck in der Körperhöhle gegen die konischen Außenflächen des proximalen Abschnittes gedrückt wird. Dabei muss keine proximalseitige Auskragung am proximalen Abschnitt vorgesehen sein, gegen die die Außenseite des Gewebes zur Abdichtung gedrückt wird. Bei der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung wird lediglich die Innenfläche des Einstichkanals an die Außenfläche des proximalen Abschnittes angedrückt. Durch den proximalen Abschnitt verläuft vom proximalen Ende her zu dem Übergangsbereich zwischen proximalem und distalem Abschnitt genau ein die Längsachse der Wundverschlussvorrichtung schneidendes Durchgangsloch. Das Durchgangsloch ist am proximalen Ende im Wesentlichen zur proximalen Stirnseite des proximalen Abschnittes hin geöffnet und tritt an seinem distalen Ende umfänglich in dem Übergangsbereich zwischen proximalem und distalem Abschnitt aus.
  • Erfindungsgemäß ist lediglich ein Durchgangsloch in der Wundverschlussvorrichtung vorgesehen, welches zum Einführen von Instrumenten zum Vernähen der Wunde dient. Die Anordnung lediglich eines Durchgangsloches hat den Vorteil, dass es bei der Anwendung der Wundverschlussvorrichtung nicht zu Verwechslungen zwischen mehreren Durchgangslöchern kommen kann. Nachdem der Faden mit einem geeigneten Instrument durch das Durchgangsloch in das Gewebe eingeführt worden ist, kann das Instrument entnommen werden und anschließend die Wundverschlussvorrichtung um einen bestimmten Winkel gedreht werden, um dann durch das Durchgangsloch erneut ein Instrument einzuführen und den Faden zum Vernähen zurückzuziehen. Auf diese Weise ermöglicht die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung ein einfaches Vernähen einer Wunde.
  • Ferner ist erfindungsgemäß an dem distalen Abschnitt distal beabstandet von dem distalen Ende des Durchgangsloches eine Markierung für die Einsetztiefe angebracht. Die Anbringung dieser Markierung ermöglicht den universellen Einsatz der Wundverschlussvorrichtung für unterschiedliche Patientenanatomien mit unterschiedlichen Gewebedicken. Zum Vernähen wird die Wundverschlussvorrichtung in den zu vernähenden Einstichkanal so weit eingeführt, bis unter laparoskopischer Sicht die Markierung das Peritoneum durchdringt. Wenn die Markierung im Abdomen erscheint, liegt das distale Ende des Durchgangsloches immer in einer vorgegebenen Position unabhängig von der Dicke des Gewebes, beispielsweise der Bauchdecke. Es liegen somit immer dieselben Bedingungen, d. h. derselbe Abstand von dem distalen Ende des Durchgangsloches, d. h. einer Nadelaustrittsstelle, zur freien Bauchhöhle vor. Daher kann die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung universell für unterschiedliche Patientenanatomien mit unter schiedlich dicken Bauchdecken eingesetzt werden, und es kann dennoch sehr einfach immer eine präzise Führung der Nadeln relativ zu dem zu vernähenden Gewebe, d. h. insbesondere zu der Faszie, sichergestellt werden.
  • Vorzugsweise ist auch der distale Abschnitt konisch, d. h. sich in distaler Richtung verjüngend ausgebildet. Diese Ausgestaltung ermöglicht ein einfacheres Einführen der Wundverschlussvorrichtung in einen Einstichkanal, da das distale Ende des distalen Abschnittes ausreichend schlank ausgebildet werden kann, so dass es leicht in die Wundöffnung eingesetzt werden kann. Beim weiteren Einschieben der Wundverschlussvorrichtung führt die konische Form des distalen Abschnittes den im Durchmesser größeren, proximalen Abschnitt der Wundverschlussvorrichtung in den Einstichkanal ein. So ist ein leichtes Einsetzen der Wundverschlussvorrichtung ohne Verletzung des Gewebes möglich.
  • Weiter bevorzugt verläuft die Flanke des Übergangsbereiches zwischen proximalem und distalem Abschnitt konisch, wobei sie sich in distaler Richtung verjüngt. Dabei ist die Flanke des Übergangsbereichs vorzugsweise steiler relativ zur Längsachse der Wundverschlussvorrichtung geneigt als die Außenwandungen des proximalen und/oder distalen Abschnittes. Die angefaste bzw. schräge Ausgestaltung der Flanke des Übergangsbereiches hat den Vorteil, dass die Wundverschlussvorrichtung beim Einführen in den Einstichkanal nicht mit der Flanke im Gewebe hängen bleiben kann. Alternativ kann sich der distale Abschnitt direkt an das distale Ende des proximalen Abschnittes anschließen, ohne dass eine Stufe bzw. zur Außenwandung des proximalen und/oder distalen Abschnittes geneigte Flanke vorgesehen ist. Die Außenfläche des distalen Abschnittes kann auch direkt in die Umfangsfläche des proximalen Abschnittes übergehen, beispielsweise in Form einer stetigen Krümmung. Dabei kann der Übergangsbereich konkav oder konvex ausgebildet sein.
  • Der proximale und der distale Abschnitt der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung sind vorzugsweise rotationssymmetrisch ausgebildet. Die gesamte Wundverschlussvorrichtung weist somit vorzugsweise an jeder Stelle einen kreisförmigen Querschnitt auf, was ein leichtes Einsetzen in eine Wundöffnung ermöglicht. Entsprechend der konischen bzw. sich verjüngenden Form des proximalen und ggf. auch des distalen Abschnittes ändern sich die Querschnittsdurchmesser in Richtung der Längsachse der Wundverschlussvorrichtung. Weiter bevorzugt ist am proximalen Ende des proximalen Abschnitts eine verdickte Handhabe ausgebildet, welche ein leichtes Ergreifen und somit eine leichte Handhabung der Wundverschlussvorrichtung ermöglicht. Die Handhabe kann beispielsweise kugel- oder halbkugelförmig ausgebildet sein und gegenüber dem proximalen Ende des proximalen Abschnittes einen größeren Durchmesser aufweisen, damit die Wundverschlussvorrichtung leicht gehalten werden kann.
  • Weiter bevorzugt ist zumindest eine Seite der Handhabe abgeflacht ausgebildet. Dies ist vorzugsweise eine Seite am Umfang der Handhabe bezüglich der Längsachse der Wundverschlussvorrichtung. Die abgeflachte Ausgestaltung verhindert ein Wegrollen der Wundverschlussvorrichtung und bietet darüber hinaus Platz zum Anbringen einer Beschriftung.
  • Die Markierung für die Einsetztiefe am distalen Abschnitt ist vorzugsweise als umfängliche Ringnut ausgebildet. Dies stellt sicher, dass die Markierung von jeder Seite durch ein Endoskop sicher erkannt werden kann, wenn die Wundverschlussvorrichtung in das Gewebe eingeführt wird. Weiter bevorzugt ist die Ringnut farblich abgesetzt, beispielsweise geschwärzt ausgebildet, so dass sie noch deutlicher und leichter erkannt werden kann.
  • Das Durchgangsloch ist vorzugsweise an seinem proximalen Ende angesenkt, d. h. im Durchmesser erweitert ausgebildet. Dadurch wird das Einsetzen von Instrumenten erleichtert.
  • Die Markierung ist vorzugsweise in distaler Richtung 5 mm von dem distalen Ende bzw. der umfänglichen Austrittsöffnung des Durchgangsloches beabstandet. Diese Anordnung stellt sicher, dass das distale Austrittsloch des Durchgangsloches dann, wenn die Ringnut im Abdomen sichtbar wird, genau so positioniert ist, dass mittels eines in das Durchgangsloch eingeführten Instrumentes ein Faden zum Vernähen durch die Faszie geführt werden kann. Die Anordnung ermöglicht somit eine sehr genaue Positionierung der Wundverschlussvorrrichtung, wodurch ein einfaches Vernähen möglich wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben. In diesen zeigt:
  • l eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung und
  • 2 einen Längsschnitt der Wundverschlussvorrichtung gemäß 1.
  • Die erfindungsgemäße Wundverschlussvorrichtung weist einen konischen, distalen Abschnitt 2 auf, welcher als schlanker Kegel ausgebildet ist und eine abgerundete Spitze 4 an seinem distalen Ende aufweist. Der distale Abschnitt 2 dient zum leichten Einführen der Wundverschlussvorrichtung in eine Wundöffnung bzw. einen Einstichkanal. Am proximalen Ende des distalen Abschnittes 2 schließt sich ein Übergangsabschnitt 6 an, welcher sich ebenfalls in proximaler Richtung erweitert, wobei jedoch die Flanken des Übergangsabschnittes eine stärkere Neigung bezüglich der Längsachse X haben als die Flanken des distalen Abschnittes 2. An den in Längsrichtung X vergleichsweise kurzen Übergangsabschnitt 6 schließt sich ein proximaler Abschnitt 8 an, dessen Durchmesser sich ausgehend von dem Übergangsabschnitt 6 in proximaler Richtung erweitert. Dabei ist die Konizität, d. h. die Neigung der Umfangsflächen des proximalen Abschnittes 8 bezüglich der Längsachse X wesentlich geringer als die Neigung der Flanken des Übergangsabschnittes 6. Am proximalen Ende des proximalen Abschnittes 8 schließt sich eine Handhabe 10 an, welche im Wesentlichen halbkugelförmig ausgebildet ist, wobei die sphärische Außenfläche der Handhabe 10 dem proximalen Abschnitt 8 abgewandt ist. Die Handhabe 10 weist einen größeren Durchmesser als das proximale Ende des proximalen Abschnittes 8 auf, so dass die Handhabe 10 gegenüber dem proximalen Abschnitt 8 umfänglich auskragt und einen gut zu ergreifenden Griff bildet. Die gesamte Wundverschlussvorrichtung bestehend aus Handhabe 10, proximalem Abschnitt 8, Übergangsbereich 6 und distalem Abschnitt 2 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet. Distal um das Maß s beabstandet von dem Übergangsabschnitt 6 ist eine umfängliche Ringnut 12 in dem distalen Abschnitt 2 ausgebildet. Die Ringnut 12 dient, wie unten beschrieben werden wird, als Markierung für die Einsetztiefe.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht der Wundverschlussvorrichtung gemäß 1 entlang der Längsachse X. Dabei ist die Lage der Wundverschlussvorrichtung um die Längsachse X bezüglich 1 um 90° gedreht. Eine Seitenfläche 14 der Handhabe 10 ist abgeflacht ausgebildet, damit die Wundverschlussvorrichtung nicht wegrollen kann, wenn sie auf einem Tisch abgelegt wird. Im Inneren des proximalen Abschnittes 8 erstreckt sich ein Durchgangsloch 16 in Form einer Bohrung. Das Durchgangsloch 16 verläuft in einem Winkel α zur Längsachse X, wobei es die Längsachse X schneidet. Das proximale Ende 18 des Durchgangsloches 16 ist zum proximalen Ende der Handhabe 10 geöffnet. Dabei ist das Durchgangsloch 16 an seinem proximalen Ende 18 ange senkt, so dass Instrumente leicht vom proximalen Ende her in das Durchgangsloch 16 eingeführt werden können. Das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 ist im Bereich der Flanke des Übergangsabschnittes 6 angeordnet, d. h. das Durchgangsloch 18 öffnet sich genau in dem Übergangsabschnitt 6. Das Durchgangsloch 16 erstreckt sich derart schräg durch den proximalen Abschnitt, dass das proximate Ende 18 und das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 an gegenüberliegenden Seiten der Längsachse X gelegen sind. Die Länge der Flanke des Übergangsabschnittes 6 ist so gewählt, dass das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 direkt an das distale Ende des proximalen Abschnittes und das proximate Ende des distalen Abschnittes 2 angrenzt.
  • Nachfolgend wird die Verwendung der erfindungsgemäßen Wundverschlussvorrichtung beschrieben. Zum Vernähen eines Einstichkanals, beispielsweise von einer endoskopischen Operation herrührend, wird der distale Abschnitt 2 mit seiner Spitze 4 voran in den Einstichkanal, beispielsweise eine Trokareinstichöffnung, so weit eingeschoben, bis unter laparoskopischer Sicht die umlaufende Ringnut 12 das Peritoneum durchdringt und im Abdomen sichtbar wird. Die Ringnut 12 kann zusätzlich farblich vom umgebenden Material abgehoben sein, beispielsweise schwarz eingefärbt sein, um besser erkennbar zu sein. Um die Wundverschlussvorrichtung in ihrer Winkellage bezüglich der Längsachse X richtig positionieren zu können, ist auf dem distalen Abschnitt 2 distalseitig der Ringnut 12 eine Markierung 22, im vorliegenden Beispiel in Form eines Pfeils, aufgebracht. Die Markierung 22 befindet sich am Umfang des distalen Abschnittes 2 an derselben Winkelposition wie das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16. So kann unter endoskopischer Kontrolle genau festgestellt werden, in welcher Winkelposition bezüglich der Längsachse X sich das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16 befindet, auch wenn das distale Ende 20 selber nicht in das Abdomen eintritt und somit endoskopisch nicht sichtbar wird. Da jedoch der distale Abschnitt 2 im vollständig eingesetzten Zustand im Abdomen voll ständig sichtbar ist, kann die Markierung 22 leicht unter endoskopischer Kontrolle erkannt werden und so die Winkellage der Wundverschlussvorrichtung wie gewünscht gewählt werden.
  • Beim Einführen führt die sich in proximaler Richtung aufweitende Gestalt des distalen Abschnittes 2 und des proximalen Abschnittes 8 dazu, dass die Wundverschlussvorrichtung im Einstichkanal geführt wird und dieser so aufgeweitet wird, dass die Wandungen des Einstichkanals dichtend an der konischen Umfangsfläche des proximalen Abschnittes 8 zur Anlage kommen. Da im Inneren der Körperhöhle ein Pneumoperitoneum herrscht, wird das Gewebe, beispielsweise die Bauchdecke, im Bereich des Einstichkanals durch den Überdruck im Inneren der Körperhöhle gegen die konische Umfangswandung des proximalen Abschnittes 8 angedrückt, so dass eine gute Dichtwirkung erzielt wird.
  • Wenn die Wundverschlussvorrichtung so weit eingesetzt ist, dass die Ringnut 12 im Abdomen sichtbar wird, wird mit einer geeigneten Nadel oder einer spitzen Zange ein Faden durch das Durchgangsloch 16 in das Abdomen eingeführt. Da die Wundverschlussvorrichtung nur so weit in die Bauchdecke eingebracht wird, dass die Ringnut 12 gerade sichtbar wird, dringt die fadenführende Nadel bzw. Zange genau durch die Faszie in das Abdomen ein. Um dies zu erreichen, muss der Abstand s zwischen Ringnut 12 und distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 entsprechend gewählt werden, vorzugsweise etwa 5 mm. Unter endoskopischer Kontrolle wird der Faden freigegeben und die Nadel in proximaler Richtung aus dem Durchgangsloch 16 so weit zurückgezogen, bis die Nadelspitze nicht mehr aus dem distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 herausragt, d. h. vollständig im Inneren des Übergangsabschnittes 6 verschwunden ist. Dazu kann im Bereich des proximalen Endes der Nadel bzw. Nadelzange eine Markierung vorgesehen sein, welche von der Nadelspitze um ein Maß beabstandet ist, welches zumindest der Länge des Durchgangsloches 16 entspricht, so dass leicht im Bereich der Handhabe 10 gesehen werden kann, ob die Nadelspitze aus dem distalen Ende des Durchgangsloches 16 herausragt oder nicht. Anschließend wird die Wundverschlussvorrichtung um 180° um die Längsachse X gedreht. Danach wird die Nadel bzw. Zange wieder in distaler Richtung in dem Durchgangsloch 16 bewegt, so dass die Nadelspitze wieder aus dem distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 heraustritt. Dabei wird von der Nadelspitze bzw. Zange die Faszie wiederum durchstochen, und der Faden kann wieder aufgenommen werden. Beim Zurückführen der Zange bzw. Nadel in proximaler Richtung wird der Faden wieder aus dem Körper transportiert. Nach Entfernen der Wundverschlussvorrichtung aus dem Einstichkanal können dann die Fadenenden verknotet und die Faszie separat und locker verschlossen werden. Nach diesem Verschluss lässt sich wieder ein Pneumoperitoneum erstellen, und die Verschlussstelle kann kontrolliert werden.
  • Der Durchmesser der Wundverschlussvorrichtung, insbesondere der Durchmesser des proximalen Abschnittes 8, wird so gewählt, dass die Wundverschlussvorrichtung an bestimmte Trokarhülsendurchmesser angepasst ist. Die Größe des proximalen Abschnittes 8 wird immer so gewählt, dass eine Abdichtung der Bauchdecke an der Umfangswandung des proximalen Abschnittes 8 erfolgt.
  • Die genaue Naht bzw. Stichform wird durch den Grad und die Anzahl der einzelnen Drehschritte der Wundverschlussvorrichtung um ihre Längsachse X bestimmt. Je nach Anzahl der Drehschritte können, wie oben beschrieben, auch mehrere Stiche gesetzt werden, um die Wundöffnung zu verschließen.
  • Dadurch, dass die Markierung für die Eindringtiefe der Wundverschlussvorrichtung in einem fest vorgegebenen Abstand s zum distalen Ende 20 des Durchgangsloches 16 angeordnet ist, kann die Wundverschluss vorrichtung unabhängig von der jeweiligen Dicke der Bauchdecke des Patienten verwendet werden. Je nach Dicke der Bauchdecke steht das proximate Ende der Wundverschlussvorrichtung dann unterschiedlich weit nach außen vor, das distale Ende 20 des Durchgangsloches 16, welches der genauen Positionierung der Nadel und damit des Einstichs dient, liegt jedoch immer an einer vorbestimmten Stelle relativ zur freien Bauchhöhle. So kann immer genau an der gewünschten Tiefe der Bauchdecke die erforderliche Naht gesetzt werden.
  • 2
    distaler Abschnitt
    4
    Spitze
    6
    Übergangsabschnitt
    8
    proximaler Abschnitt
    10
    Handhabe
    12
    Ringnut
    14
    abgeflachte Seite der Handhabe
    16
    Durchgangsloch
    18
    proximales Ende des Durchgangsloches
    20
    distales Ende des Durchgangsloches
    22
    Markierung
    X
    Längsachse
    s
    Abstand zwischen distalem Ende des Durchgangsloches
    und Ringnut
    α
    Winkel zwischen Durchgangsloch und Längsachse

Claims (9)

  1. Wundverschlussvorrichtung bestehend aus zumindest einem konischen, proximalen Abschnitt (8), welcher sich in distaler Richtung verjüngt, und einem sich daran anschließenden, verjüngten, distalen Abschnitt (2), wobei sich durch den proximalen Abschnitt (8) vom proximalen Ende zum Übergangsbereich (6) zwischen proximalem (8) und distalem Abschnitt (2) genau ein die Längsachse (X) der Wundverschlussvorrichtung schneidendes Durchgangsloch (16) erstreckt und an dem distalen Abschnitt (2) distal beabstandet von dem distalen Ende (20) des Durchgangsloches (16) eine Markierung (12) für die Einsetztiefe angebracht ist.
  2. Wundverschlussvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der distale Abschnitt (2) konisch, sich in distaler Richtung verjüngend ausgebildet ist.
  3. Wundverschlussvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die Flanke des Übergangsbereiches (6) zwischen proximalem (8) und distalem Abschnitt (2) konisch, sich in distaler Richtung verjüngend ausgebildet ist.
  4. Wundverschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher der proximale (8) und der distale Abschnitt rotationssymmetrisch ausgebildet sind.
  5. Wundverschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher am proximalen Ende des proximalen Abschnittes (8) eine verdickte Handhabe (10) ausgebildet ist.
  6. Wundverschlussvorrichtung nach Anspruch 5, bei welcher die Handhabe (10) an zumindest einer Seite (14) abgeflacht ausgebildet ist.
  7. Wundverschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher die Markierung (12) als umfängliche Ringnut ausgebildet ist.
  8. Wundverschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher das Durchgangsloch (16) an seinem proximalen Ende (18) angesenkt ist.
  9. Wundverschlussvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welcher die Markierung (12) in distaler Richtung 5 mm von dem distalen Ende (20) des Durchgangsloches (16) beabstandet ist.
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